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Der Personalausweis
Alle Deutsche ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet einen
Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Die Pflicht entfällt beim Besitz
eines gültigen Reisepasses.
Der Antrag auf Neuausstellung eines
Ausweises muss vom Antragsteller selbst unterschrieben werden; Sie müssen
deshalb das Passamt persönlich aufsuchen. Zur Antragstellung können Sie
sich nicht vertreten lassen.
Für Ihren Antrag auf Ausstellung eines
Bundespersonalausweises benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild (45 mm x 35 mm im
Hochformat mit hellem Hintergrund) und einen Nachweis über Ihre Identität (z.B.
alter Ausweis, Geburtsurkunde, Führerschein).
Der Personalausweis wird
für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen unter 26 Jahren für 5
Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis, der in Eilfällen sofort vom Passamt
(Bürgerbüro) ausgestellt werden kann, gilt maximal 3 Monate.
Die
Gebühr für die erstmalige Ausstellung an Personen, die das 21. Lebensjahr
vollendet haben, sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
beträgt 8,- Euro. Gebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung für 16 -
21jährige Antragsteller. Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis
beträgt 8,- Euro.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei
in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Wegen der mehrwöchigen
Bearbeitungszeit sollte er vier bis fünf Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit neu
beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass in den Wochen der Sommerzeit weitere
Verzögerungen auftreten können.
Sie werden vom Passamt schriftlich
benachrichtigt, wenn Ihr Personalausweis von der Bundesdruckerei bei der
Gemeinde Alfdorf eingetroffen ist. Zur Abholung eines neuen Personalausweises
können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss sich ausweisen können und
im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein (Ein Vordruck liegt der
Benachrichtigung des Passamts bei).
Unterlagen zur
Antragstellung:
Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem
Hintergrund) Nachweis über die Identität Für einen vorläufigen
Personalausweis zusätzlich ein weiteres Lichtbild
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Reisepass
Wenn Sie wissen wollen, für welche Länder bei der Einreise ein Reisepass
erforderlich ist, schauen Sie doch einfach im Internet auf der Homepage www.auswaertiges-amt.de unter
Länderinformation (Land eingeben) und dann Einreisebestimmungen nach. Auskünfte
erhalten Sie auch unter der Telefonnummer: 030 / 5000 -
2000.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss vom Antragsteller
selbst unterschrieben werden; Sie müssen deshalb das Passamt
(Bürgerbüro) persönlich aufsuchen. Zur Antragstellung können Sie
sich nicht vertreten lassen. Sie benötigen für die Ausstellung eines
elektronischen Reisepasses ein aktuelles
biometrisches Lichtbild (Fotograph).
Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Identität (z.B.
Personalausweis). Für Antragsteller, die das 26. Lebensjahr vollendet haben,
wird der Reisepass für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Für jüngere
Antragsteller beträgt die Gültigkeitsdauer des Passes 5 Jahre. Ein vorläufiger
Pass, der in Eilfällen sofort vom Passamt (Bürgerbüro) ausgestellt werden kann, gilt maximal 1
Jahr.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die
das 26. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 59,- Euro. Für Personen, die noch
nicht 26 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr 37,50 Euro. Für den vorläufigen
Reisepass, der 1 Jahr Gültigkeit hat, ist die Gebühr in Höhe von 26,- Euro
festgesetzt.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei gefertigt und
kann nicht verlängert werden; die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. In der
Sommerzeit muss mit Verzögerungen gerechnet werden.
Sie werden vom
Passamt schriftlich benachrichtigt, wenn Ihr Reisepass von der Bundesdruckerei
bei der Gemeinde Alfdorf eingetroffen ist. Mit einer schriftlichen Vollmacht
kann der Reisepass auch von einer anderen Person abgeholt werden. (Ein
Vordruck liegt der Benachrichtigung des Passamts bei).
Unterlagen zur
Antragstellung:
biometrisches Lichtbild Nachweis über die
Identität die entsprechende Gebühr
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Kinderreisepass
Jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zur Vollendung des 16.
Lebensjahrs, auf Antrag, einen Kinderreisepass (früher
Kinderausweis) erhalten. Für Kinderreisepässe benötigt man ein
biometrisches Lichtbild (Fotograph). Hierbei spielt das
Alter des Kindes keine Rolle mehr, dies heist jedes Kind, ab Geburt
braucht ein biometrisches Passfoto. Ab Vollendung des 10.
Lebensjahres muss das Kind selbst unterschreiben.
Bitte legen
Sie dem Passamt zum Nachweis der Identität des Kindes eine
Geburtsurkunde des Kindes oder ihr Familienbuch vor. Die
Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,- Euro. Bei einer Änderung oder
Verlängerung entstehen Gebühren in Höhe von 6,- Euro.
Unterlagen
zur Antragstellung:
biometrisches Lichtbild Nachweis über die
Identität des Kindes Unterschrift des Kindes (ab 10
Jahren) Unterschriftsblatt des gesetzlichen Vertreters
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