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Der Personalausweis

Alle Deutsche ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Die Pflicht entfällt beim Besitz eines gültigen Reisepasses.

Der Antrag auf Neuausstellung eines Ausweises muss vom Antragsteller selbst unterschrieben werden; Sie müssen deshalb das Passamt persönlich aufsuchen. Zur Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.

Für Ihren Antrag auf Ausstellung eines Bundespersonalausweises benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem Hintergrund) und einen Nachweis über Ihre Identität (z.B. alter Ausweis, Geburtsurkunde, Führerschein).

Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen unter 26 Jahren für 5 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis, der in Eilfällen sofort vom Passamt (Bürgerbüro) ausgestellt werden kann, gilt maximal 3 Monate.

Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer beträgt 8,- Euro. Gebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung für 16 - 21jährige Antragsteller. Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 8,- Euro.

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Wegen der mehrwöchigen Bearbeitungszeit sollte er vier bis fünf Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit neu beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass in den Wochen der Sommerzeit weitere Verzögerungen auftreten können.

Sie werden vom Passamt schriftlich benachrichtigt, wenn Ihr Personalausweis von der Bundesdruckerei bei der Gemeinde Alfdorf eingetroffen ist. Zur Abholung eines neuen Personalausweises können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss sich ausweisen können und im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein (Ein Vordruck liegt der Benachrichtigung des Passamts bei).

Unterlagen zur Antragstellung:

Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem Hintergrund)
Nachweis über die Identität
Für einen vorläufigen Personalausweis zusätzlich ein weiteres Lichtbild



Reisepass

Wenn Sie wissen wollen, für welche Länder bei der Einreise ein Reisepass erforderlich ist, schauen Sie doch einfach im Internet auf der Homepage www.auswaertiges-amt.de unter Länderinformation (Land eingeben) und dann Einreisebestimmungen nach. Auskünfte erhalten Sie auch unter der Telefonnummer: 030 / 5000 - 2000.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss vom Antragsteller selbst unterschrieben werden; Sie müssen deshalb das Passamt (Bürgerbüro) persönlich aufsuchen. Zur Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Sie benötigen für die Ausstellung eines elektronischen Reisepasses ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fotograph). Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Identität (z.B. Personalausweis). Für Antragsteller, die das 26. Lebensjahr vollendet haben, wird der Reisepass für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Für jüngere Antragsteller beträgt die Gültigkeitsdauer des Passes 5 Jahre. Ein vorläufiger Pass, der in Eilfällen sofort vom Passamt (Bürgerbüro) ausgestellt werden kann, gilt maximal 1 Jahr.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 26. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 59,- Euro. Für Personen, die noch nicht 26 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr 37,50 Euro. Für den vorläufigen Reisepass, der 1 Jahr Gültigkeit hat, ist die Gebühr in Höhe von 26,- Euro festgesetzt.

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei gefertigt und kann nicht verlängert werden; die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. In der Sommerzeit muss mit Verzögerungen gerechnet werden.

Sie werden vom Passamt schriftlich benachrichtigt, wenn Ihr Reisepass von der Bundesdruckerei bei der Gemeinde Alfdorf eingetroffen ist. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann der Reisepass auch von einer anderen Person abgeholt werden. (Ein Vordruck liegt der Benachrichtigung des Passamts bei).

Unterlagen zur Antragstellung:

biometrisches Lichtbild
Nachweis über die Identität
die entsprechende Gebühr



Kinderreisepass

Jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs, auf Antrag, einen Kinderreisepass (früher Kinderausweis) erhalten. Für Kinderreisepässe benötigt man ein biometrisches Lichtbild (Fotograph). Hierbei spielt das Alter des Kindes keine Rolle mehr, dies heist jedes Kind, ab Geburt braucht ein biometrisches Passfoto. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind selbst unterschreiben.

Bitte legen Sie dem Passamt zum Nachweis der Identität des Kindes eine Geburtsurkunde des Kindes oder ihr Familienbuch vor.
Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,- Euro. Bei einer Änderung oder Verlängerung entstehen Gebühren in Höhe von 6,- Euro.

Unterlagen zur Antragstellung:

biometrisches Lichtbild
Nachweis über die Identität des Kindes
Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahren)
Unterschriftsblatt des gesetzlichen Vertreters






 
    Copyright © 2002, Gemeinde Alfdorf. Letzte Änderung: 06.12.2012