 |
Die Kaufpreissammlung als Grundlage der Bodenrichtwerte
Die Notare senden dem Gutachterausschüssen Abschriften der beurkundeten
Grundstückskaufverträge zu. Der Gutachterausschuss wertet diese Kaufverträge
unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzes aus und sammeln die
hierbei gewonnenen Daten in einer Kaufpreissammlung. Die so erlangten
Daten bildet die Grundlage der Bodenrichtwertermittlung.
Der Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher
Lagewert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und
Wertverhältnissen. Er ist auf ein Grundstück bezogen, dessen Eigenschaften für
dieses Gebiet typisch sind (sog. Richtwertgrundstück).
Das Richtwertgrundstück kann sich von einem zu bewertenden Grundstück in
mancherlei Hinsicht unterscheiden. Abweichungen des zu bewertenden Grundstückes
vom Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie z.B. Art und
Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Grundstücksgestaltung
(insbesondere Grundstückstiefe) und Grundstücksgröße bewirken Abweichungen
seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Weitere wichtige Aspekte der
Bodenwertermittlung sind Lage, Infrastruktur und die konkrete örtliche
Marktsituation.
Die Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungs- zustand etc.
in der Bodenrichtwert-Definition können u.U. von den in den Bebauungsplänen
getroffenen oder noch zu treffenden Festsetzungen abweichen; sie begründen
keinen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Nutzung oder Geschossigkeit der
Bebauung.
In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich
ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte sollen dazu beitragen, den Grundstücksmarkt transparenter zu
machen. Sie bieten den Marktteilnehmern eine gute Orientierung bei der
Preisgestaltung, sie haben jedoch keine bindende Wirkung.
|
Nach oben
Bodenrichtwerte zum 31.12.2012
| Gemeinde,
Ortsteil |
Nutzungsart
1) |
Baureifes Land EUR/m²
2) |
Rohbau-land
EUR/m²
3*) |
| Alfdorf, Zone 1 |
Wohnbaufläche |
100 |
|
| Alfdorf, Zone 2 |
Wohnbaufläche |
130 |
|
| Alfdorf, Zone 3 |
Wohnbaufläche |
115 |
|
| Alfdorf, Zone 4 |
Wohnbaufläche |
150 |
|
| Alfdorf, Zone 5 |
Wohnbaufläche |
100 |
|
| Alfdorf, Zone 6 |
Wohnbaufläche |
150 |
|
| Alfdorf |
Gewerbegebiet |
65 |
|
| Pfahlbronn / Brech Zone
1 |
Wohnbaufläche |
80 |
|
| Pfahlbronn / Brech Zone
2 |
Wohnbaufläche |
130 |
|
| Pfahlbronn / Brech Zone
3 |
Wohnbaufläche |
120 |
|
| Pfahlbronn / Brech Zone
4 |
Wohnbaufläche |
130 |
|
| Pfahlbronn / Brech Zone
5 |
Wohnbaufläche |
80 |
|
| Pfahlbronn / Brech |
Gewerbegebiet |
50 |
|
| Rienharz |
Wohnbaufläche |
80 |
|
| Vorder- /
Hintersteinenberg |
Wohnbaufläche |
65 |
|
| Adelstetten |
Wohnbaufläche |
70 |
|
| Brend, Bruckhof, Burgholz,
Enderbach, Haselbach, Höldis, Kapf, Mannholz |
Wohnbaufläche |
50 |
|
| sonstige Wohnplätze |
Wohnbaufläche |
20 |
|
Nachrichtlich: Durchschnittspreise für
Landwirtschaftsflächen:
| Acker: |
2,00 - 2,50
EUR/m² |
| Wiese: |
1,00 - 1,50
EUR/m² |
Durchschnittspreise für weitere Flächen:
|
Gartenhausgebiete
Kotebene / Herbrechts: |
8,00 EUR/m² |
|
Sondergebiete lt.
Flächennutzungsplan (z.B. Freizeitanlagen): |
4,00
EUR/m² |
|
Nach oben
Anmerkungen zu den Bodenrichtwerten
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Alfdorf hat aufgrund von § 8 der
Gutachterausschussverordnung in Verbindung mit § 145 Absatz 3 Satz 2
Bewertungsgesetz und § 196 Absatz 1 Satz 4 Baugesetzbuch die obigen
Bodenrichtwerte zum 31.12.2012 ermittelt.
Der Zoneneinteilungsplan ist Bestandteil der
Bodenrichtwerttabelle. Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Werte pro
m² Grundstücksfläche in Euro.
zu 1) - Wohnbaufläche (Eigenheimbauflächen bzw.
Geschosswohn- bauflächen) -
Gewerbliche Bauflächen zu 2) Bauland erschlossen zu 3*) Bauland nicht
erschlossen (Bebauungsplanstadium bzw.
analog) Mangels Kaufpreisen
kann kein Wert für Rohbauland angegeben werden.
Dieser ist im Einzelfall ggf.
deduktiv aus dem Baulandpreis (Spalte 2) zu ermitteln.
Da es sich bei den Bodenrichtwerten jeweils um durchschnittliche Lagewerte
handelt, kann der tatsächliche Bodenwert eines Grundstückes sowohl nach oben als
auch nach unten vom Richtwert abweichen. Daher kann es unter Umständen sinnvoll
sein, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für
Grundstückswerte oder den Gutachterausschuss der
Gemeinde Alfdorf mit der Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert
des Grund und Bodens zu beauftragen.
|
Nach oben
Zoneneinteilungsplan (Skizzen)
Die Zoneneinteilungspläne sind Bestandteil der Bodenrichtwerttabelle.
Übersichtsskizze des Zoneneinteilungsplan Alfdorf:

Übersichtsskizze des Zoneneinteilungsplan Pfahlbronn:

Die Original-Zoneneinteilungspläne können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen oder angefordert
werden.
|
Nach oben
Gutachterausschuss der Gemeinde Alfdorf
Jedermann kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskünfte
über die Bodenrichtwerte bekommen. Für schriftliche Auskünfte werden Gebühren
erhoben.
Die Anschrift des Gutachterausschusses der Gemeinde
Alfdorf lautet:
Geschäftsstelle des
Gutachterausschuss Bürgermeisteramt Alfdorf Obere Schlossstrasse
28
73553 Alfdorf
Telefon: 07172 / 309-16 Telefax: 07172 / 309-29 Mail: fauth@alfdorf.de
|
Nach oben
|
 |