Gemeinde Alfdorf  
Gemeinde Alfdorf
Aktuelles Rathaus Lage Geschichte
Infrastruktur Handel und Gewerbe
Vereine Fremdenverkehr Service Kontakt
 

Bodenrichtwerte


Öffentliche Einrichtungen
Öffentliche Einrichtungen -Verzeichnis-
Schulen und Kindergärten
Kirchen und religiöse Gemeinschaften
Bauplätze
Gewerbebauplätze
Wohnbauplätze
Bodenrichtwerte
Sanierungsgebiet




Die Kaufpreissammlung als Grundlage der Bodenrichtwerte

Die Notare senden dem Gutachterausschüssen Abschriften der beurkundeten Grundstückskaufverträge zu. Der Gutachterausschuss wertet diese Kaufverträge unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzes aus und sammeln die hierbei gewonnenen Daten in einer Kaufpreissammlung. Die so erlangten Daten bildet die Grundlage der Bodenrichtwertermittlung.

Der Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist auf ein Grundstück bezogen, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (sog. Richtwertgrundstück).

Das Richtwertgrundstück kann sich von einem zu bewertenden Grundstück in mancherlei Hinsicht unterscheiden. Abweichungen des zu bewertenden Grundstückes vom Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe) und Grundstücksgröße bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Weitere wichtige Aspekte der Bodenwertermittlung sind Lage, Infrastruktur und die konkrete örtliche Marktsituation.

Die Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungs- zustand etc. in der Bodenrichtwert-Definition können u.U. von den in den Bebauungsplänen getroffenen oder noch zu treffenden Festsetzungen abweichen; sie begründen keinen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Nutzung oder Geschossigkeit der Bebauung.

In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte sollen dazu beitragen, den Grundstücksmarkt transparenter zu machen. Sie bieten den Marktteilnehmern eine gute Orientierung bei der Preisgestaltung, sie haben jedoch keine bindende Wirkung.



Nach oben

Bodenrichtwerte zum 31.12.2012

Gemeinde, Ortsteil

Nutzungsart



1)

Baureifes Land EUR/m²

2)

Rohbau-land EUR/m²

3*)

Alfdorf, Zone 1 Wohnbaufläche 100

 

Alfdorf, Zone 2 Wohnbaufläche 130

 

Alfdorf, Zone 3 Wohnbaufläche 115

 

Alfdorf, Zone 4 Wohnbaufläche 150

 

Alfdorf, Zone 5 Wohnbaufläche 100

 

Alfdorf, Zone 6 Wohnbaufläche 150

 

Alfdorf Gewerbegebiet

65

 

Pfahlbronn / Brech Zone 1 Wohnbaufläche 80

 

Pfahlbronn / Brech Zone 2 Wohnbaufläche 130

 

Pfahlbronn / Brech Zone 3 Wohnbaufläche 120

 

Pfahlbronn / Brech Zone 4 Wohnbaufläche 130

 

Pfahlbronn / Brech Zone 5 Wohnbaufläche 80

 

Pfahlbronn / Brech Gewerbegebiet

50

 

Rienharz Wohnbaufläche 80

 

Vorder- / Hintersteinenberg Wohnbaufläche 65

 

Adelstetten Wohnbaufläche 70

 

Brend, Bruckhof, Burgholz, Enderbach, Haselbach, Höldis, Kapf, Mannholz Wohnbaufläche 50

 

sonstige Wohnplätze Wohnbaufläche 20

 


Nachrichtlich:
Durchschnittspreise für Landwirtschaftsflächen:

Acker: 

2,00 - 2,50 EUR/m²

Wiese: 

1,00 - 1,50 EUR/m²


Durchschnittspreise für weitere Flächen:

Gartenhausgebiete
Kotebene / Herbrechts: 

8,00 EUR/m²

Sondergebiete lt. Flächennutzungsplan (z.B. Freizeitanlagen): 

4,00 EUR/m²



Nach oben

Anmerkungen zu den Bodenrichtwerten

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Alfdorf hat aufgrund von § 8 der Gutachterausschussverordnung in Verbindung mit § 145 Absatz 3 Satz 2 Bewertungsgesetz und § 196 Absatz 1 Satz 4 Baugesetzbuch die obigen Bodenrichtwerte zum 31.12.2012 ermittelt.

Der Zoneneinteilungsplan ist Bestandteil der Bodenrichtwerttabelle.
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Werte pro m² Grundstücksfläche in Euro.

zu 1) - Wohnbaufläche (Eigenheimbauflächen bzw. Geschosswohn-
           bauflächen)
        - Gewerbliche Bauflächen
zu 2) Bauland erschlossen
zu 3*) Bauland nicht erschlossen (Bebauungsplanstadium bzw. analog)
        Mangels Kaufpreisen kann kein Wert für Rohbauland angegeben werden.
        Dieser ist im Einzelfall ggf. deduktiv aus dem Baulandpreis (Spalte 2) zu ermitteln.

Da es sich bei den Bodenrichtwerten jeweils um durchschnittliche Lagewerte handelt, kann der tatsächliche Bodenwert eines Grundstückes sowohl nach oben als auch nach unten vom Richtwert abweichen. Daher kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstückswerte oder den Gutachterausschuss der Gemeinde Alfdorf mit der Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert des Grund und Bodens zu beauftragen.



Nach oben

Zoneneinteilungsplan (Skizzen)

Die Zoneneinteilungspläne sind Bestandteil der Bodenrichtwerttabelle.

Übersichtsskizze des Zoneneinteilungsplan Alfdorf:


 

Übersichtsskizze des Zoneneinteilungsplan Pfahlbronn:


Die Original-Zoneneinteilungspläne können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen oder angefordert werden.



Nach oben

Gutachterausschuss der Gemeinde Alfdorf

Jedermann kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskünfte über die Bodenrichtwerte bekommen. Für schriftliche Auskünfte werden Gebühren erhoben.

Die Anschrift des Gutachterausschusses der Gemeinde Alfdorf lautet:

Geschäftsstelle des Gutachterausschuss
Bürgermeisteramt Alfdorf
Obere Schlossstrasse 28

73553 Alfdorf

Telefon: 07172 / 309-16
Telefax: 07172 / 309-29
Mail: fauth@alfdorf.de



Nach oben




 
    Copyright © 2002, Gemeinde Alfdorf. Letzte Änderung: 25.02.2013