Gemeinde Alfdorf  
Gemeinde Alfdorf
Aktuelles Rathaus Lage Geschichte
Infrastruktur Handel und Gewerbe
Vereine Fremdenverkehr Service Kontakt
 

Formulare


Anschriften und Sprechzeiten
Wegweiser durchs Rathaus
Gemeinderat
Bürgerinfo
Mitarbeiter
Landratsamt
Feuerwehr




Abbuchungsermächtigung

Mahngebühren und Säumniszuschläge sind nicht nur unangenehm, sondern auch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Um dies vorab zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle wiederkehrenden Gebühren, Steuern und Abgaben abbuchen zu lassen. Auf diese Art und Weise werden keine Zahlungen mehr vergessen und durch die rechtzeitige, problemlose und bequeme Abbuchung ersparen Sie sich Mühe und Ärger.

Falls Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, drucken Sie sich bitte das Formular aus und senden es ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Alfdorf zurück.

Sie können zwischen einem pdf-Formular und einem txt-Formular wählen. Für das pdf-Formular benötigen Sie den Acrobat-Reader, den Sie sich unter www.adobe.de/ kostenlos herunterladen können. Für die txt-Version sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.


Derzeit ist es leider nicht möglich, die Abbuchungsermächtigung per E-Mail abzusenden, da für die Gültigkeit noch eine handschriftliche Unterschrift notwendig ist.



Hundehaltung

Im Regelfall wird in Alfdorf für die Hundehaltung Hundesteuer erhoben. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen und geprüfte Rettungshunde sind steuerbefreit. Hierzu müssen Sie die erforderlichen Nachweise der Gemeinde vorlegen.

Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das Alter von 3 Monaten erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfällt die Voraussetzung für die Steuerbefreiung, so ist dies ebenfalls der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

Bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann ein Bußgeld verhängt werden. Zur An- und Abmelung eines Hundes können Sie ein An- und Abmeldeformular herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Alfdorf schicken.

Sie können zwischen einem pdf-Formular und einem txt-Formular wählen. Für das pdf-Formular benötigen Sie den Acrobat-Reader, den Sie sich unter www.adobe.de/ kostenlos herunterladen können. Für die txt-Version sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.


Derzeit ist es leider nicht möglich, die An- / Abmeldung per E-Mail abzusenden, da für die Gültigkeit noch eine handschriftliche Unterschrift notwendig ist.

Um Ihnen das bezahlen der Hundesteuer zu vereinfachen, können Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilen.






 
    Copyright © 2002, Gemeinde Alfdorf. Letzte Änderung: 15.03.2012