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Abbuchungsermächtigung
Mahngebühren und Säumniszuschläge sind nicht nur unangenehm, sondern auch
mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Um dies vorab zu vermeiden, empfiehlt
es sich, alle wiederkehrenden Gebühren, Steuern und Abgaben abbuchen zu lassen.
Auf diese Art und Weise werden keine Zahlungen mehr vergessen und durch die
rechtzeitige, problemlose und bequeme Abbuchung ersparen Sie sich Mühe und
Ärger.
Falls Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten,
drucken Sie sich bitte das Formular aus und senden es ausgefüllt und
unterschrieben an die Gemeinde Alfdorf zurück.
Sie können zwischen
einem pdf-Formular und einem txt-Formular wählen. Für das pdf-Formular
benötigen Sie den Acrobat-Reader, den Sie sich unter www.adobe.de/ kostenlos
herunterladen können. Für die txt-Version sind keine weiteren Voraussetzungen
erforderlich.
Derzeit ist es leider nicht möglich, die
Abbuchungsermächtigung per E-Mail abzusenden, da für die Gültigkeit noch eine
handschriftliche Unterschrift notwendig ist.
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Hundehaltung
Im Regelfall wird in Alfdorf für die Hundehaltung Hundesteuer erhoben.
Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst
hilfsbedürftiger Personen dienen und geprüfte Rettungshunde sind steuerbefreit.
Hierzu müssen Sie die erforderlichen Nachweise der Gemeinde vorlegen.
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies
innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das
Alter von 3 Monaten erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Endet die
Hundehaltung oder entfällt die Voraussetzung für die Steuerbefreiung, so ist
dies ebenfalls der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
Bei einem Verstoß
gegen die Anzeigepflicht kann ein Bußgeld verhängt werden. Zur An- und Abmelung
eines Hundes können Sie ein An- und Abmeldeformular herunterladen und
ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Alfdorf
schicken.
Sie können zwischen einem pdf-Formular und einem txt-Formular wählen. Für das pdf-Formular
benötigen Sie den Acrobat-Reader, den Sie sich unter www.adobe.de/ kostenlos
herunterladen können. Für die txt-Version sind keine weiteren Voraussetzungen
erforderlich.
Derzeit ist es leider nicht möglich, die An- /
Abmeldung per E-Mail abzusenden, da für die Gültigkeit noch eine
handschriftliche Unterschrift notwendig ist.
Um Ihnen das bezahlen der
Hundesteuer zu vereinfachen, können Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilen.
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