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Trauungen
Das Standesamt Alfdorf ermöglicht auch außerhalb der Öffnungszeiten (jedoch
nicht an Sonn- und Feiertagen) Trauungen. Die Trauungen können von
folgenden Standesbeamten vorgenommen werden.
- Sandra Nägele
- Wolfgang Fauth
- Sandra Schippan
- Julia Döz
- Bürgermeister Michael Segan
Informationen hierzu erteilt die Standesbeamtinen Sandra
Nägele und Sandra Schippan.
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Sie möchten heiraten
Wer eine Ehe schließen möchte, muss diese beim Standesamt anmelden.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Wenn Sie oder Ihr zukünftiger Ehepartner in Alfdorf wohnen, können Sie sich an das Alfdorfer Standesamt wenden.
Sie benötigen zur Anmeldung der Eheschließung folgende Unterlagen, die Sie bei den nachfolgend genannten Ämtern erhalten:
| Beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtsregister:
| Standesamt Ihres Geburtsorts (Gebühr 12,- Euro)
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| Aufenthaltsbescheinigung des Haupt- und Nebenwohnsitzes (nur wenn Sie hier nicht wohnhaft sind):
| Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt
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| Personalausweis oder Reisepass:
| Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt
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Bei schon verheiratet gewesenen Verlobten zusätzlich:
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| Familienbuch-Abschrift der früheren Ehe mit Eheauflösungsvermerk
| Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes (Gebühr 12,- Euro)
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| Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
| Scheidungsgericht
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Bei gemeinsamen minderjährigen vorehelichen Kindern:
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| Beglaubigte Abschrift aus dem geburtsregister des Kindes
| Standesamt des Geburtsortes (Gebühr 12,- Euro)
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Bei ausländischen Staatsangehörigen:
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| Ehefähigkeitszeugnis (für ausländische Staatsangehörige, deren Länder keine Ehefähigkeits-Zeugnisse ausstellen, beantragt das Standesamt eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim zuständigen Oberlandesgericht)
| zuständige Heimatbehörde bzw. zuständiges Konsulat
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| je nach Staatsangehörigkeit des Verlobten, eventuell weitere Unterlagen
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Die Anmeldung der Eheschließung kostet 40 Euro, falls ausländisches Recht zu beachten ist 60 Euro (jeweils zuzüglich Gebühren für Urkunden und Stammbuch). Bei Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten erhöhen sich die Gebühren um 60 Euro.
Hinweis für gleichgeschlechtliche Paare (Lebenspartnerschaft):
Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
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