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Auskunftssperre
Bei berechtigtem Interesse kann beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre beantragt werden.


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Ausländeramt
Details und Einzelheiten können Sie auch direkt mit dem jeweiligen Sachbearbeiter beim Ausländeramt abklären. Das Ausländeramt finden Sie im Landratsamt.


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Beglaubigungen
Für eine Beglaubigung von Fotokopien müssen Sie das Orginal und die zu beglaubigende Kopie vorlegen. Die Beglaubigung alleine kostet 0,50 EUR.


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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer basiert auf einem Messbescheid des Finanzamtes, bei Beanstandungen des Messbescheides müssen Sie sich an das Finanzamt wenden. Die Gemeinde berechnet lediglich anhand des im Messbescheid festgelegten Steuermeßbetrags und des jeweiligen Hebesatzes (Prozent-satzes) die Steuerschuld.


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Grundsteuer
Die Grundsteuer basiert auf einem Messbescheid des Finanzamtes, bei Beanstandungen des Messbescheides müssen Sie sich an das Finanzamt wenden. Die Gemeinde berechnet lediglich anhand des im Messbescheid festgelegten Steuermeßbetrag und des jeweiligen Hebesatzes (Prozent-satzes) die Steuerschuld.


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Kläranlage
Die Kläranlage erreichen Sie in dringenden Fällen über die Handy-Nummer: 0170 / 83 51 295.


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Mietspiegel
In Alfdorf gilt der Mietspiegel für "Schorndorf und Umgebung" mit Abschlägen
bis zu 10%. Der Mietspiegel wird erstellt vom
- Haus-, Wohnungs-, und Grundeigentümerverein Schorndorf und
Umgebung e.V.
Archivstraße 17 73614 Schorndorf Tel.: (0 71
81) 2 21 22 Fax: (0 71 81) 2 25 97
und dem
- Deutschen Mieterbund - Mieterverein Waiblingen und Umgebung
e.V.
Weingärtner Vorstadt 16 71332 Waiblingen Tel.: (0 71
51) 1 57 58.
Der Mietspiegel kann bei der Gemeinde Alfdorf, gegen eine
Schutzgebühr in Höhe von 2,50 Euro, erworben werden. Auf der Internetseite der
Stadt Schorndorf steht der Mietspiegel (externer Link) auch (als pdf-Datei) zum Download.
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Ratschreiberei
Die Beurkundung von Kauf- und Taschverträgen, die Fertigung von Grundbuchabschriften und die Bestellung von Grundschulden sind Aufgabe des Ratschreibers. Des weiteren ist er für die Beglaubigung von Unterschriften zuständig.


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Sozialamt
Die Gemeinde Alfdorf nimmt Ihre Hilfeanträge entgegen, hilft Ihnen bei der Antragstellung und bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe. Die Hilfegewährung erfolgt durch das Kreissozialamt. Das Kreissozialamt finden Sie im Landratsamt.


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