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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Das bisherige Verfahren zur Belehrung, nach dem Infektionsschutzgesetz,
der Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen
Veranstaltungen wurde vereinfacht.
Die formelle Belehrung entfällt. Die Helferinnen und Helfer werden durch ein
Merkblatt des Landesgesundheitsamts über die wesentlichen infektions- und
lebensmittelhygienischen Grundregeln unterrichtet.
Das Merkblatt kann beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Geschäftsbereich Gesundheit,
angefordert werden oder hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
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Leitfaden zum Umgang mit Lebensmitteln bei Festen
Das Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum hat einen "Leitfaden für
den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" erstellt.
Dieser enthält Informationen zum Umgang mit leicht verderblichen und
risikoreichen Lebensmitteln sowie zu den Bestimmungen der
Lebensmittelhygieneverordnung.
Der Leitfaden kann beim Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum
(http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/) angefordert
werden oder hier als pdf-Datei
heruntergeladen werden.
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Merkblatt zu Veranstaltungen
Das Innenministerium hat ein "Merkblatt zur Veranstaltung
von Vereins- und Straßen- und sonstigen Festen in der Öffentlichkeit"
erstellt.
Dieser enthält Informationen zur Anmeldung / Genehmigung von Festen, zu den
Rechten und Pflichten des Veranstalters und weiteren wichtigen Vorgaben,
die bei einem Fest zu beachtet sind.
Das Merkblatt kann hier als
pdf-Datei heruntergeladen werden.
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Ratschläge zum Verhalten von Ordnungskräften
Bei Festen und Veranstaltungen werden immer häufiger Ordnungskräfte
eingesetzt. Das Innenministerium hat verschiedene Ratschläge zum
Verhalten von Ordnungskräften in Gefahrensituationen zusammen gestellt.
Die Ratschläge können hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
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