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Allgemeines

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer der Hallen der Gemeinde planen, sollten Sie folgende Hinweise beachten.

Die Nutzung der kommunalen Hallen ist nur auf Antrag möglich. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.

Aufgrund einer Änderung der Vor­schriften (insbesondere der Versammlungsstättenverordnung), muss für jede Veranstaltung das Gefährdungsrisiko analysiert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie uns die erforderlichen Informationen, anhand eines Fragebogens des Gemeindeunfallversicherungsverbands, mitteilen.

Den Fragebogen können Sie hier abrufen. Geben Sie den Fragebogen zusammen mit dem Antrag bitte spätestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Gemeinde, Liegenschaftsverwaltung, ab.

Die Angaben im Fragebogen sind die Grundlage für die Genehmigung der Hallennutzung. Wenn Sie uns die erforderlichen Angaben nicht machen, kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden.

Für eventuelle Fragen steht Ihnen das Liegenschaftsamt gerne zur Verfügung.



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Hallenbenutzungsordnung

Für die Benutzung der kommunalen Hallen gilt die Hallenbenutzungsordnung der Gemeinde Alfdorf. Diese können Sie in der Ortsrechtsammlung abrufen.

In der Regel erfolgt die Nutzung Gebührenpflichtig. Einzelheiten können der Gebührenordnung entnommen werden, diese können Sie ebenfalls in der Ortsrechtsammlung abrufen.






 
    Copyright © 2002, Gemeinde Alfdorf. Letzte Änderung: 20.03.2012