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Allgemeines
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer der Hallen der Gemeinde planen, sollten
Sie folgende Hinweise beachten.
Die Nutzung der kommunalen Hallen ist nur auf Antrag möglich. Ein
entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.
Aufgrund einer Änderung der Vorschriften (insbesondere der
Versammlungsstättenverordnung), muss für jede Veranstaltung das
Gefährdungsrisiko analysiert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie uns
die erforderlichen Informationen, anhand eines Fragebogens des
Gemeindeunfallversicherungsverbands, mitteilen.
Den Fragebogen können Sie hier
abrufen. Geben Sie den Fragebogen zusammen mit dem Antrag bitte spätestens einen
Monat vor der Veranstaltung bei der Gemeinde, Liegenschaftsverwaltung, ab.
Die Angaben im Fragebogen sind die Grundlage für die Genehmigung der
Hallennutzung. Wenn Sie uns die erforderlichen Angaben nicht machen, kann die
Veranstaltung nicht durchgeführt werden.
Für eventuelle Fragen steht Ihnen das Liegenschaftsamt gerne zur Verfügung.
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Hallenbenutzungsordnung
Für die Benutzung der kommunalen Hallen gilt die Hallenbenutzungsordnung
der Gemeinde Alfdorf. Diese können Sie in der Ortsrechtsammlung
abrufen.
In der Regel erfolgt die Nutzung Gebührenpflichtig. Einzelheiten können
der Gebührenordnung entnommen werden, diese können Sie ebenfalls in der Ortsrechtsammlung
abrufen.
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