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Melderegisterauskunft
Das Einwohnermeldeamt kann auf Anfrage eine "einfache
Melderegisterauskunft" über einzelne Einwohner geben. Diese enthält folgende
Daten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Anschriften
Die Anfrage kann schriftlich oder persönlich beim
Einwohnermeldeamt gestellt werden, es wird eine Gebühr von 5
fällig.
Sofern ein "berechtigtes Interesse" glaubhaft gemacht wird, kann
unter Umständen auch über weitere Daten aus dem Melderegister Auskunft erteilt
werden.
Weitere Informationen zum Melderegister sind beim Einwohnermeldeamt
erhältlich.
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