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Melderegisterauskunft

Das Einwohnermeldeamt kann auf Anfrage eine "einfache Melderegisterauskunft" über einzelne Einwohner geben. Diese enthält folgende Daten:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften

Die Anfrage kann schriftlich oder persönlich beim Einwohnermeldeamt gestellt werden, es wird eine Gebühr von 5  fällig.

Sofern ein "berechtigtes Interesse" glaubhaft gemacht wird, kann unter Umständen auch über weitere Daten aus dem Melderegister Auskunft erteilt werden.

Weitere Informationen zum Melderegister sind beim Einwohnermeldeamt erhältlich.






 
    Copyright © 2002, Gemeinde Alfdorf. Letzte Änderung: 20.03.2012