1. Bericht über die Planung eines Windparks in
Alfdorf-Brend
Da die Firma, welche den Windpark erstellen möchte, kurzfristig absagen
musste, wurde der Punkt auf die nächste Sitzung, die voraussichtlich am 2. Mai
stattfindet, verschoben.
2. Personalansatz für das Bürgerbüro
Bürgermeister Michael Segan erläuterte die Planung der Verwaltung, das
Bürgerbüro, welches im Sommer eröffnen soll, mit erweiterten Öffnungszeiten zu
betreiben. Dabei soll ein Schichtbetrieb die dauerhafte Besetzung des Büros mit
mindestens zwei Personen gewährleisten, damit die Rathausbesucher zügig bedient
werden können. Der hierzu erforderliche Aufstockung des Personals um 16,5
Wochenstunden hat der Gemeinderat jedoch insbesondere aus finanziellen Gründen
nicht zugestimmt. Vielmehr wurde die Meinung vertreten, dass durch die
effektivere Servicearbeit im Bürgerbüro anderweitig in der Verwaltung
Kapazitäten frei werden. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten wurde in diesem
Zusammenhang mehrheitlich nicht als vorrangig notwendig erachtet. So bleibt
beschlussgemäß die Öffnungszeit im Rathaus unverändert und es wird lediglich
eine räumliche Zusammenlegung von publikumsintensiven Bereichen im Rathaus
geben.
3. Verabschiedung des Haushalts 2005
Nach der Einbringung des Haushalts am 07.03 und einer Klausurtagung am 19.03.
wurde nun der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung mehrheitlich beschlossen. Dabei
wurde erneut festgestellt, dass die Gemeinden über immer weniger Einnahmen
verfügen und trotzdem von Bund und Land immer weitere Aufgaben zur Erfüllung
übertragen bekommen. Die Gestaltungsspielräume der kommunalen Gremien werden
immer geringer, Investitionen sind kaum noch möglich die Gemeinde kann sich
nur durch Grundstücksverkäufe refinanzieren. Eine Verbesserung der Situation ist
in den kommenden Jahren leider nicht in Sich.
4. Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission, Wahl der
Mitglieder
Zur Durchforstung des Haushalts im Hinblick auf Einsparmöglichkeiten hatte
die Verwaltung die Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission vorgeschlagen.
Die Gemeinderäte waren jedoch mehrheitlich der Ansicht, dass wichtige und
wirksame Einsparpotentiale nicht von einigen wenigen, sondern vom gesamten
Gemeinderat angesprochen werden sollten. Es wurde deshalb mehrheitlich
beschlossen, keine Kommission zu bilden, sondern statt dessen mit dem
Gesamtgemeinderat eine Klausurtagung durchzuführen bei der Einsparvorschläge
eingebracht und diskutiert werden.
5. Jugendraum in Alfdorf
Entgegen den ursprünglichen Annahmen der Verwaltung, der Umkleidebereich im
Untergeschoss der Sporthalle könne mit geringem Aufwand zum Jugendraum umgebaut
werden, hat sich herausgestellt, dass Tragwände entfernt werden müssten, was
nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Jugendarbeit wurden deshalb als Alternative
die Ende des Jahres frei werdenden Zimmer der Polizei im Alten Rathaus als
Jugendraum vorgeschlagen. Bürgermeister Segan dankte in diesem Zusammenhang
ausdrücklich der Evangelischen Kirchengemeinde, die für die Übergangszeit die
Räumlichkeiten im Untergeschoss des Gemeindehauses (ehemals Radiesle)
kostenlos als Treffpunkt für die Jugend zur Verfügung stellt.
6. Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten gem. § 8 Abs. 2 des
Feuerwehrgesetzes
Am 18.03.05 wurde Helmut Klenk im Rahmen der Hauptversammlung der Gesamtwehr
der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf erneut zu deren Kommandanten gewählt. Diese
Wahl bestätigte der Gemeinderat einstimmig, so dass der alte und neue
Kommandant nunmehr vom Bürgermeister bestellt werden kann.
7. Antrag des DRK-Ortsvereins Alfdorf zur Übernahme des Inventars des
DRK im bisherigen DRK-Raum durch die Gemeinde
Der DRK Ortsverein hat im Jahr 1990 durch erhebliche Eigenleistungen den bis
dato genutzten Raum im Obergeschoss des Feuerwehrgerätehauses Alfdorf mit
errichtet. Unter anderem wurden Holzdecken und eine Küche eingebaut. Den
Restwert dieser Anlagen beziffert der Verein mit rund 4.000,-- und beantragt
eine Erstattung durch die Gemeinde, wenn die neuen Räume am Brühlweg bezogen
werden.
Unter Befangenheit von BM Segan (= 1. Vorsitzender DRK) leitete Gemeinderat
Norbert Wiedmann diesen Tagesordnungspunkt. Nach längerer Debatte über das Für
und Wider, wurde beschlossen, keine Erstattung mehr zu gewähren. Zum Einen hat
der Verein bereits einen Zuschuss in Form eines Grundstücks erhalten, zum
Anderen lässt die schlechte Finanzlage derzeit keine Sonderförderung für Vereine
zu.
8. Bebauungsplan Buchengehrener Sägmühle-Nord, Erörterung der
Stellungnahmen und Auslegungsbeschluss
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen zu der Planung wurden erörtert und kleinere Änderungen
vorgenommen. Es soll versucht werden, noch ein angrenzendes Grundstück in die
Planung einzubeziehen.
9. Bauvorhaben:
Der Gemeinderat hat zu folgendem Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt:
- Erstellung zweier Doppelhaushälften in Alfdorf-Rienharz, Krebenfeld 4 und
4/1.
10. Neubewertung der Bauplatzpreise
Die Bauplatzpreise waren in den vergangenen drei Jahren rückläufig. Dies
zeigt die Bodenrichtwerttabelle, die vom Gutachterausschuss zum 31.12.2004 neu
festgelegt wurde. Vor diesem Hintergrund waren auch die Preise für die derzeit
von der Gemeinde zum Verkauf angebotenen Plätze anzupassen. Es handelt sich
dabei um Plätze im Schwalbenweg, Zeisigweg und Hohenzollerstraße, die nun
nochmals mit den aktuellen Preisen ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung kann
diesem Amtsblatt entnommen werden.
11. Eventuelle Aufhebung des Bebauungsplans Ried II
In älteren Bebauungsplänen sind häufig relativ eng gefasste Vorschriften zu
finden, die Dachausbauten oder Anbauten, wie sie heute immer häufiger werden,
entgegenstehen. Das Baurechtsamt kann dann die entsprechenden Genehmigungen
nicht erteilen. Auf Grund eines konkreten Falles im Plangebiet Ried II hat das
Landratsamt deshalb vorgeschlagen, den Bebauungsplan aufzuheben.
Da sich jedoch in mehreren Besprechungen eine Kompromisslösung abgezeichnet
hat und die Aufhebung eines Bebauungsplans eine nicht unerhebliche
Präzedenzwirkung hätte, wurde beschlossen, den Plan nicht aufzuheben und
vermittelnd zwischen Bauherrschaft und Baurechtsamt auf den möglichen Kompromiss
hinzuwirken.