1. Verpflichtung von Gemeinderat Dr. Wolfgang Hipp
Da
Gemeinderat Dr. Hipp in der letzten Sitzung nicht anwesend sein konnte, wurde er
von Bürgermeister Segan nachträglich durch die Verpflichtungsformel und
Handschlag auf sein Amt als Gemeinderat verpflichtet.
2. Wahl der Mitglieder von beschließenden und beratenden Ausschüssen
des Gemeinderats
Unter den Tagesordnungspunkten 3 bis 11 wurden
bei beschließenden Ausschüssen im Wege der Wahl, bei beratenden Ausschüssen im
Wege der Einigung die Ausschüsse des Gemeinderats besetzt.
3. Änderung der Hauptsatzung
Aus der Mitte des (vorherigen)
Gemeinderats wurde beantragt, die Hauptsatzung im Bereich der Zuständigkeiten
des Bürgermeisters so abzuändern, dass dieser weniger Mittel als bisher
bewirtschaften kann. Derzeit kann der Bürgermeister über Mittel, die im Haushalt
bereit stehen, in einer Höhe bis maximal 20.000,-- Euro verfügen. Beantragt
wurde, diesen Betrag auf 3.000,-- bis 5.000,-- Euro herunter zu setzen. Auch die
Herabsetzung der so genannten "Freigebigkeitsleistungen" von derzeit 2.000,--
Euro auf 1.000,-- Euro wurde diskutiert. Hintergrund des Antrags war, dass sich
einige Gemeinderäte nicht ausreichend informiert fühlten, wenn der Bürgermeister
tätig wurde. Auch wurde im Hinblick auf die derzeitige Wirtschaftskrise der
Antrag mit Sparzwang begründet.
Nach längerer Diskussion war der
Gemeinderat jedoch mehrheitlich der Meinung, dass bei einer derartigen Kürzung
die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu sehr eingeschränkt würde, zumal die
geltenden Sätze im unteren Bereich der entsprechenden Empfehlungen des
Gemeindetags Baden-Württemberg angesiedelt sind. Auch Einsparungen ließen sich
durch diese Maßnahmen nicht realisieren, da der Bürgermeister das Geld nicht
nach Gutdünken ausgibt, sondern für Notwendiges im Rahmen des beschlossenen
Haushaltsplanes. Wenn hierüber nicht mehr der Bürgermeister kann, sondern der
Gemeinderat entscheiden muss, führt dies zwangsläufig zu mehr Sitzungen und
damit eher zur Verteuerung.
Es wurde deshalb beschlossen, es bei den
bisherigen Sätzen zu belassen. Allerdings wurde dem Bürgermeister aufgegeben,
künftig den Gemeinderat über die entsprechenden Aktivitäten regelmäßig und
zeitnah zu informieren.
Geändert wurde die Hauptsatzung dann lediglich
bei der Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Personalausschusses. Diese wurde
auf 5 erhöht.
4. Sanierung des Kindergartens "Pusteblume" Pfahlbronn; hier:
Vergabe verschiedener Gewerke
Der Alfdorfer Architekt Michael Greiner
hat in diesem Zusammenhang eine Preisabfrage unter verschiedenen Firmen aus
Alfdorf und dem näheren Umfeld vorgenommen. Die Angebote wurden vorgestellt und
zur Vergabe vorgeschlagen.
Dabei wurde von einzelnen Gemeinderäten
kritisiert, dass für die jeweiligen Gewerke nicht alle in Frage kommenden
Alfdorfer Firmen angefragt wurden. Viele haben jedoch aus nicht bekannten
Gründen auch keine Angebote gemacht.
Schließlich wurden die vom
Architekten vorgeschlagenen Vergaben für fünf Gewerke (Fenster, Sonnenschutz,
Putz, Flaschner und Dachdecker) vorgenommen.
Die Sanierung des
Kindergartens soll nun baldmöglichst in Angriff genommen werden.
5. Antrag auf Nutzung des ehemaligen Polizeipostens / Jugendraums im
"alten Rathaus" in Alfdorf durch den Albverein
Der Raum war im
Amtsblatt ausgeschrieben, wobei sich kein anderer Verein für die Nutzung
beworben hat. Dem ebenfalls interessierten SPD-Ortsverein konnte ein anderer
Raum angeboten werden. Dem Nutzungsantrag des Albvereins wurde deshalb einmütig
zugestimmt.
6. Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Pfahlbronn
Da die
Heizöltanks defekt sind, musste über eine Sanierung nachgedacht werden. Neben
den Überlegungen, die Heizöltanks zu erneuern, wurde auch der Einbau eines
Gasbrenners erwogen. Der Betrieb wäre hiermit wesentlich einfacher, da die
Heizöltanks recht klein sind und so ungünstig und weit entfernt von der Heizung
liegen, dass das Öl im Winter oft versulzt. Der Gemeinderat entschied sich nach
längerer Aussprache für ein Angebot der Firma Wahl aus Hintersteinenberg zum
Einbau eines Gasbrenners an die bestehende Heizungsanlage. Hierfür sind
inklusive Anschlusskosten rund 3.700,-- Euro aufzuwenden.
7. Kleinspielfeld an der "alten Halle" auf dem Alfdorfer
Sportgelände
Das Landratsamt hat angekündigt, bezüglich der
Einhaltung von Lärmschutzbestimmungen für das Kleinspielfeld eine Anordnung zu
erlassen, wenn die Gemeinde selbst keine Maßnahmen trifft. Dabei soll es um die
Nutzungszeiten und die Ausgestaltung des Ballfangzaunes gehen. Nachdem dieses
Thema den Gemeinderat schon über Jahre hinweg beschäftigt, wurde einstimmig
beschlossen, diese Anordnung abzuwarten, und keine Maßnahmen zu treffen. Nach
Ansicht des Gemeinderates beruhen die angedrohten Anordnungen auf fragwürdigen
Lärmmessungen und Beschwerden lediglich einer Familie, während alle anderen
Nachbarn offenbar keine Lärmprobleme haben. Die Verwaltung wurde beauftragt,
eine eventuelle förmliche Anordnung im Klageweg abzuweisen.
8. Einführung eines entgeltfreien Kindergartenjahres
Nachdem
bereits beschlossen wurde, das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei zu
gestalten, wurden nun Richtlinien hierfür beschlossen. Danach erfolgt für
Kinder, die das letzte Kindergartenjahr besucht haben und anschließend in eine
Alfdorfer Grundschule kommen, eine Beitragsrückerstattung. Die genauen
Regelungen werden in einem der nächsten Amtsblätter abgedruckt und an die
Kindergärten verteilt.
9. Ambulante Pflegeeinrichtung in der Gemeinde Alfdorf
Da
bisher nur das Angebot der Diakoniestation Bethel vorliegt, wurde eine
Entscheidung vertagt. Der Kirchenbezirk Schorndorf möchte ebenfalls ein Angebot
für ambulante Pflege in der Gemeinde Alfdorf machen, weshalb beschlossen wurde,
bis zu dessen Vorlage abzuwarten. Der Gemeinderat erwartet das Angebot bis
spätestens Ende Oktober.
10. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen u. ä.
Zuwendungen
Einstimmig wurde eine Sachspende der Volkshochschule
Schwäbisch Gmünd für die Schulküche, bestehend aus vier Handrührgeräten,
angenommen.