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Sitzung vom 07.03.2005


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Tagesordnung vom 07.03.2005

Bürgermeisteramt Alfdorf
Obere Schloßstraße 28
73553 Alfdorf
Tel. 07172/309-10                                                             Montag, den 28. Februar 2005

E i n l a d u n g

zu der am Montag, den 07. März 2005, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schloßstraße 28.

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.02.2005
  2. Wärmezentrum Alfdorf
  3. Einbringung des Haushalts 2005
  4. Schaffung eines Jugendraums in Alfdorf
  5. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Zusammenarbeit der Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung im Feuerwehrwesen im Rems-Murr-Kreis
  6. Widmung eines Teilstücks des Fußwegs Flste. 272/13 und 290 in Alfdorf-Brech für den Fahrzeugverkehr gem. § 5 Abs. 5 Straßengesetz
  7. Bauvorhaben in Alfdorf, Rosensteinstraße 20, Flst. 3654 (Wohnhausanbau auf bestehende Garage und Bau einer Garage)
  8. Evtl. bis zum Sitzungstag eingehende weitere Baugesuche
  9. Bekanntgaben und Verschiedenes
  10. Anfragen

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

gez.
Michael Segan
Bürgermeister

 



Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07.03.05

1. Wärmezentrum Alfdorf

Zu diesem Tagesordnungspunkt hatte das Ingenieurbüro Sausele aus Schrozberg eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für sechs verschiedene Anlagentypen erarbeitet, und dabei Wärmepreise ermittelt, die dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage dienen, wenn über das weitere Vorgehen bei der Sanierung der Heizungsanlagen im Bereich der Schule und Sporthallen in Alfdorf diskutiert wird. Insbesondere dienen die Werte als Orientierung bei Angeboten sogenannter Contracting-Anbieter, die der Gemeinde die Wärme liefern und dabei einen Festpreis pro Energieeinheit erheben.

Da kurzfristig im Bereich der Sporthalle eine Sanierung der Heizungs- und Lüftungsanlage notwendig wird, hat der Gemeinderat beschlossen, bei Contracting-Anbietern im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Preise zu erheben, die dann mit den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsberechnung verglichen werden können. Dann kann entschieden werden, ob die Einzelanlagen saniert werden, oder ob von einem Contracter lediglich die Wärme abgekauft wird.

Ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderats, bei dem Interessenbekundungsverfahren ausschließlich auf Anbieter regenerativer Energien zuzugehen, wurde mehrheitlich abgelehnt, so dass grundsätzlich alle Energieformen angeboten und vom Gemeinderat beurteilt werden können.

2. Einbringung des Haushalts 2005

Nach einer einführenden Rede von Bürgermeister Michael Segan zur Haushaltslage der öffentlichen Hand im Allgemeinen stellte er den Haushalt der Gemeinde Alfdorf für das Jahr 2005 mit einigen wichtigen Eckdaten vor. Vorberaten wird der Haushalt im Rahmen einer Klausurtagung, bevor er dann im Rahmen einer der nächsten beiden Gemeinderatssitzungen zur Verabschiedung heransteht. Das vorgelegte Zahlenwerk wurde insofern vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

3. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Zusammenarbeit der Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung im Feuerwehrwesen im Rems-Murr-Kreis

Die Bürgermeister der Rems-Murr-Gemeinden haben sich auf einen gemeinsamen Vertrag zur Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen geeinigt. Kernstück des Vertrages sind u.a. feste Sätze für den Einsatz von Personal und Material, die bei gemeindeübergreifenden Einsätzen künftig kreisweit gleich abgerechnet werden können. Dieser Vertrag, der zur besseren Transparenz beiträgt, wurde vom Gemeinderat einstimmig bestätigt und der Bürgermeister wurde zum Abschluss ermächtigt.

4. Schaffung eines Jugendraums in Alfdorf

Nachdem der Arbeitskreis mobile Jugendarbeit vorgeschlagen hat, im Untergeschoss der Sporthalle Alfdorf durch geringe Umbaumaßnahmen einen Jugendraum einzurichten, wurden in der Gemeinderatssitzung vielfältige Bedenken gegen die Nutzung dieser Räumlichkeiten laut. Diese reichten von zu hohen Kosten für den Umbau, über fehlende Fluchtwege im Brandfall bis zur generell ungünstigen Lage in relativer Entfernung zum bewohnten Bereich.

Nach langer Diskussion wurde beschlossen, zunächst die Machbarkeit insbesondere hinsichtlich der Kosten für den Umbau des Untergeschosses der Sporthalle Alfdorf zu prüfen und in der Übergangszeit für die Jugendarbeit den Raum im Dachgeschoss des Alten Rathauses zur Verfügung zu stellen.

5. Widmung eines Teilstücks des Fußweges Flste. 272/13 und 290 in Alfdorf-Brech für den Fahrzeugverkehr gem. § 5 Abs. 5 Straßengesetz

Bereits im Rahmen der Bebauungsplanänderung Zeisigweg hat sich der Gemeinderat im Oktober 2004 dafür ausgesprochen, den westlichen Teil des Fußweges zwischen Ried- und Fasanenstraße für den Fahrzeugverkehr zu widmen, damit die dortigen Angrenzer ihre Garagen und Stellplätze legal anfahren können. Die Umsetzung dieses Beschlusses konnte jedoch auf Grund eines Petitionsverfahrens im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung bisher nicht realisiert werden. Nachdem das Innenministerium im Februar mitgeteilt hat, dass der Umsetzung nichts im Wege steht, hat der Gemeinderat nun den förmlichen Beschluss zur Widmung gefasst. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung kann diesem Amtsblatt entnommen werden.

6. Bauvorhaben:

Der Gemeinderat hat zu folgenden Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt:

  • Wohnhausanbau auf bestehende Garage und Bau einer Garage in Alfdorf, Rosensteinstraße 20,
  • Anbau einer weiteren Garage in Alfdorf-Pfahlbronn, Länderweg 29.






 
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