1. Ortsmitte Alfdorf: Diskussion und Festlegung der
Gestaltungsmaßnahmen
Auf der Basis einer weiteren Verkehrsuntersuchung wurden die Möglichkeiten
des Buswendeverkehrs für die 11 Busse aus Richtung Lorch nochmals intensiv
diskutiert. Im Verlauf der Debatte zeigte sich, dass die Variante, die Busse
über die Schule fahren zu lassen, favorisiert wurde. Zwar ist die
Farbgasse vom Ausbauzustand her nicht ideal, jedoch wird sie bereits heute von
Schulbussen befahren. Aus verschiedenen Anträgen ergab sich deshalb der
Beschluss, dass die Busse, die wieder in Richtung Lorch zurück müssen, über die
Farbgasse und die Obere Schlossstraße wenden. Für die Hauptlinie Schwäbisch
Gmünd Welzheim werden im Bereich des neuen Marktplatzes zwei Haltestellen
eingerichtet. Dabei war dem Gemeinderat wichtig, dass kein Privatgelände in
Anspruch genommen werden muss, wie dies in vorhergegangenen Varianten angedacht
war.
Bezüglich der weiteren Gestaltung des Marktplatzes herrschte Einigkeit
darüber, dass die Hauptstraße / Untere Schlossstraße nach Süden verlegt und
damit die Kurve entschärft wird. Eine zusätzliche Mittelinsel macht die
Überquerung der Straße für Fußgänger einfacher und trägt dazu bei, die
Geschwindigkeit des Verkehrs zu verlangsamen.
Am Marktplatz soll ein Rondell entstehen, das den Platz zur Straße hin
abgrenzt und in das ein Baum als Entsprechung zur Dorflinde gepflanzt werden
soll. Auf den angedachten Wasserlauf vom bestehenden Brunnen zum Rondell wird
hingegen verzichtet. Im Rahmen einer Besichtigungsfahrt im kommenden Frühjahr
sollen weitere Gestaltungsmöglichkeiten ausgelotet werden (Wasserspiele,
Sitzgelegenheiten, Poller, Pflasterung...).
Die beauftragten Ingenieurbüros Zoll und LK&P planen nun auf der
beschlossenen Basis weiter, wobei auch zukünftige Parkmöglichkeiten am Rande des
Marktplatzes bedacht werden sollen.
2. Vorbesprechung zur Änderung der Abwassersatzung; Absetzung nicht
eingeleiteter Frischwassermengen
Im Zuge der Vorbesprechung hat der Gemeinderat entschieden, dass in der zu
aktualisierenden Abwassersatzung geregelt wird, dass Wasserzähler zur Erfassung
nicht eingeleiteter Frischwassermengen vom Verbraucher selbst einzubauen sind.
3. Ambulante Pflegeeinrichtung in Alfdorf
Nachdem der Gemeinderat den Tagesordnungspunkt im September mangels Angeboten
vertagt hatte, konnte Bürgermeister Segan nun vier Anbieter und deren Angebot
ausführlich vorstellen. Deutlich wurde, dass der Gemeinde durch den
Abschluss von Fördervereinbarungen keine finanziellen Aufwendungen entstehen.
Von zahlreichen Gemeinderäten wurde dabei das Angebot der Diakoniestation
Schorndorf und Umgebung bevorzugt, da mit dieser die Evang. Kirche in Alfdorf
bereits einen Kooperationsvertrag geschlossen hat. Es wurde die Meinung
vertreten, dass die Gemeinde dieses Bündnis ideell unterstützen und einen
entsprechenden Fördervertrag unterschreiben soll. Nach langer Diskussion, bei
der deutlich wurde, dass den Gemeinderäten die bestmögliche Versorgung der
Patienten in allen Teilorten am Herzen liegt, wurde beschlossen, diese
Fördervereinbarung zu treffen, wobei seitens der Diakoniestation noch eine
weitergehende Zusicherung über die Versorgungssicherheit in den
Vereinbarungstext übernommen werden soll.
4. Interkommunaler Kostenausgleich bei der Kindertagesbetreuung
Das Kindertagesbetreuungsgesetz schreibt vor, dass für Kinder, die in anderen
Gemeinden betreut werden, von der Wohnsitzgemeinde ein Kostenausgleich zu
leisten ist. Um hierbei unnötigen Verwaltungsaufwand für Abrechnungen zu
vermeiden, haben die kommunalen Spitzenverbände Pauschalen für die einzelnen
Betreuungsangebote errechnet und empfohlen, diese anzuwenden. Diesem Vorschlag
hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.