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Sitzung vom 14.11.2005


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Tagesordnung 14.11.2005

Bürgermeisteramt Alfdorf
Obere Schloßstraße 28
73553 Alfdorf
Tel. 07172/309-10

Freitag, den 04. November 2005

E i n l a d u n g

zu der am Montag, den 14. November 2005, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schloßstraße 28.

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.10.2005
  2. Bedarfsplanung nach dem Kindergartengesetz und dem Tagesbetreuungsausbaugesetz für das Kindergartenjahr 2006/2007
  3. Künftige Gestaltung der Kinderbetreuung in Alfdorf
  4. Erlass einer Rechtsverordnung zum verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des Weihnachtsmarktes am 27.11.2005 in Alfdorf
  5. Evtl. bis zum Sitzungstag eingehende Baugesuche
  6. Bekanntgaben und Verschiedenes
  7. Anfragen

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

gez.
Michael Segan
Bürgermeister

 

 



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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.11.05

1. Bedarfsplanung nach dem Kindergartengesetz und dem Tagesbetreuungsausbaugesetz für das Kindergartenjahr 2006/2007

Nach einer kurzen Erörterung zum Gesamtkomplex der Kinderbetreuung erläuterte Bürgermeister Segan dem Gemeinderat die Entwicklung der Kinderzahlen im Zeitraum bis Herbst 2008. Dabei muss festgestellt werden, dass dem bundes- und landesweiten Trend folgend auch in Alfdorf die Kinderzahlen teilweise stark zurückgehen. Insbesondere betrifft dies die beiden größten Teilorte Alfdorf und Pfahlbronn, so dass hier rechnerisch zu Beginn des Kindergartenjahres 2006/2007 je eine Gruppe zu viel vorgehalten wird. Der Bedarfsplanungsausschuss, bestehend aus Vertretern aller Kindergartenträger hat deshalb dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Kindergarten Unterm Regenbogen (Hauptstraße 101) in Alfdorf zu schließen und die Gruppe nach Möglichkeit komplett in den Kindergarten Arche Noah der evangelischen Kirchengemeinde zu überführen. Die Schließung gerade dieses Kindergartens in Alfdorf macht insbesondere aus finanziellen Erwägungen Sinn, da die Gemeinde in den Räumen dort eingemietet ist und so Mietkosten gespart werden können.

Im Kindergarten Pfahlbronn soll eine Gruppe geschlossen werden, so dass der Kindergarten mittelfristig zweigruppig geführt wird. Für die Kindergärten in den Teilorten Burgholz, Rienharz und Vordersteinenberg wurde auf Grund der vorliegenden Kinderzahlen zunächst keine Änderung vorgeschlagen.

In einer ausführlichen Debatte, in der sowohl die pädagogischen Belange der Kinder als auch die finanziellen Spielräume der Gemeinde eine Rolle spielten, entschloss sich der Gemeinderat, den Empfehlungen zu folgen und die beiden genannten Gruppen zum 31.08.2006 zu schließen. Dabei soll in weiteren Gesprächen mit der evangelischen Kirche geregelt werden, dass die Gruppe Unterm Regenbogen möglichst komplett, also auch mit den derzeitigen Erzieherinnen, umziehen kann.

Des weiteren sollen die Kinderbetreuungsangebote insgesamt verbessert werden. Dies wurde im nächsten Tagesordnungspunkt besprochen.

2. Künftige Gestaltung der Kinderbetreuung in Alfdorf

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) sieht vor, dass in den nächsten Jahren die Kinderbetreuung in den Kommunen bedarfsgerecht ausgebaut wird. Um den Bedarf zu ermitteln wurde vor den Sommerferien eine Fragebogenaktion durchgeführt, die ergab, dass es auch in Alfdorf durchaus einen Bedarf an ausgeweiteten Betreuungen, wie z.B. die Ganztagesbetreuung oder die Betreuung unter dreijähriger Kinder gibt. Bürgermeister Segan warb bei den Gemeinderäten um die Zustimmung zu weiteren Untersuchungen für die Einführung dieser beiden Betreuungsformen. Im Laufe der Debatte ging das Gremium sogar noch einen Schritt weiter und beauftragte die Verwaltung, die Schritte zur Einrichtung dieser beiden Betreuungsformen konkret zu planen. Auch hierzu sollen von Anfang an alle Kindergartenträger eingebunden werden, so dass ein vollständiges Konzept für die gesamte Gemeinde erstellt werden kann. Dabei wurde auch deutlich, dass die Angebote sicher nicht in mehreren Teilorten parallel gemacht werden können, und dass die finanzielle Beteiligung der Eltern um einiges höher liegen wird, als dies beim derzeitigen Kindergartenbeitrag mit max. 75,-- Euro pro Monat der Fall ist.

Die Planungen sollen nun beschlussgemäß möglichst zügig vorgenommen werden.

3. Erlass einer Rechtsverordnung zum verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des Weihnachtsmarktes am 27.11.2005 in Alfdorf

Wie in den vergangenen Jahren veranstaltet der GHV am ersten Advent einen Weihnachtsmarkt, an dem auch ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden soll. Die entsprechende Befreiung vom Ladenschlussgesetz hat der Gemeinderat durch eine Rechtsverordnung zu erteilen. Dies geschah einstimmig. Die Verordnung kann diesem Amtsblatt entnommen werden.

4. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu folgenden Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt:

  • Errichtung eines Carports in Alfdorf-Brech, Riedstraße 17;
  • Wohnhausneubau mit Garage in Alfdorf, Rosensteinstraße 17 (Änderung der Dachform bei der Garage;
  • Wohnhausneubau mit Doppelgarage in Alfdorf-Brech, Zeisigweg 8.



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