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Sitzung vom 15.01.2007


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Tagesordnung vom Montag, den 15. Januar 2007

E i n l a d u n g


zu der am Montag, den 15. Januar 2007, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schloßstraße 28.

Tagesordnung:

 

  1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung
      vom 11.12.2006

  2. Bürgerfragestunde

  3. Beteiligung der Gemeinde Alfdorf an der Welzheimer Wald -
      Bürgerstiftung

  4. Beschluss einer neuen Hallenbenutzungsordnung für die
      Mehrzweckhallen der Gemeinde

  5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche
      Zuwendungen

  6. Evtl. bis zum Sitzungstag eingehende Baugesuche

  7. Verschiedenes und Bekanntgaben

  8. Anfragen


Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.


(gez.) Michael Segan
Bürgermeister

 

 

 

 



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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Januar 2007

1. Beteiligung der Gemeinde Alfdorf an der Welzheimer Wald-Bürgerstiftung

Bürgermeister Segan berichtete von der Gründung der Bürgerstiftung Welzheimer Wald, welche für die Bereiche Welzheim, Kaisersbach und Alfdorf gemeinnützig tätig sein soll. Federführend ist die Volksbank Welzheim. Obwohl die Gemeinde "geborenes" Mitglied im Stifterforum ist, wird die Einlage einer Zustiftung in Höhe von 2.000,-- Euro empfohlen.

Die Gemeinderäte begrüßten die Gründung der Bürgerstiftung Welzheimer Wald, vermissten jedoch eine Aussage des Bürgermeisters zu einer bereits seit zwei Jahren angedachten Stiftung für den Bereich der Gemeinde Alfdorf. Es wurde deshalb beschlossen, vor einer eventuellen finanziellen Beteiligung an der Welzheimer Wald - Bürgerstiftung genau zu prüfen, ob eine solche Stiftung evtl. durch Einbeziehung der bereits seit Jahrzehnten bestehenden Voß-Stiftung in Alfdorf gegründet werden kann. Eine Entscheidung wurde bis zur Vorlage des Prüfungsergebnisses vertragt.

 

2. Beschluss einer neuen Hallenbenutzungsordnung für die Mehrzweckhallen der Gemeinde

Auf Grund der im Jahr 2004 erlassenen neuen Versammlungsstättenverordnung des Landes muss die bestehende Hallenbenutzungsordnung der Gemeinde in verschiedenen Punkten angepasst werden. Insbesondere ist dies notwendig um Versicherungs- und Haftungsfragen eindeutig möglichst eindeutig klären zu können.

Mehrere Gemeinderäte warnten vor einer Überregulierung und bemängelten auch die Einsätze der so genannten "Veranstaltungsmeister", die nun auf Vereinskosten jeden Aufbau in der Halle überprüfen müssten. Der Vorsitzende machte jedoch deutlich, dass die Gemeinde als Hallenbetreiber verpflichtet sei, alles Menschenmögliche zu unternehmen, um Schaden von den Hallennutzern abzuwenden. Die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung seien deshalb umzusetzen. Nachdem noch andere Änderungen zur Zulassung von Ausnahmen und Streichungen im Hinblick auf die besonderen Benutzungsbedingungen bei Kleintier- und Geflügelschauen vorgenommen wurden, wurde die neue Hallenbenutzungsordnung mit den entsprechenden Änderungen mehrheitlich beschlossen. Der Wortlaut der Benutzungsordnung wird im Amtsblatt der Gemeinde Alfdorf bekannt gemacht und kann diesem entnommen werden.

 

3. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen u. ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, Spenden und Schenkungen der Firmen Metzgerei Bohn, Alfdorf; Getränke-Zehnder, Urbach; Karl Wahl, Rienharz; Kolckmann, Alfdorf; Wiedmann, Alfdorf und der Volksbank Welzheim anzunehmen.



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    Copyright © 2002, Gemeinde Alfdorf. Letzte Änderung: 15.03.2012