1. Beteiligung der Gemeinde Alfdorf an der Welzheimer
Wald-Bürgerstiftung
Bürgermeister Segan berichtete von der Gründung der Bürgerstiftung Welzheimer
Wald, welche für die Bereiche Welzheim, Kaisersbach und Alfdorf gemeinnützig
tätig sein soll. Federführend ist die Volksbank Welzheim. Obwohl die Gemeinde
"geborenes" Mitglied im Stifterforum ist, wird die Einlage einer Zustiftung in
Höhe von 2.000,-- Euro empfohlen.
Die Gemeinderäte begrüßten die Gründung der Bürgerstiftung Welzheimer Wald,
vermissten jedoch eine Aussage des Bürgermeisters zu einer bereits seit zwei
Jahren angedachten Stiftung für den Bereich der Gemeinde Alfdorf. Es wurde
deshalb beschlossen, vor einer eventuellen finanziellen Beteiligung an der
Welzheimer Wald - Bürgerstiftung genau zu prüfen, ob eine solche Stiftung
evtl. durch Einbeziehung der bereits seit Jahrzehnten bestehenden Voß-Stiftung
in Alfdorf gegründet werden kann. Eine Entscheidung wurde bis zur Vorlage des
Prüfungsergebnisses vertragt.
2. Beschluss einer neuen Hallenbenutzungsordnung für die Mehrzweckhallen
der Gemeinde
Auf Grund der im Jahr 2004 erlassenen neuen Versammlungsstättenverordnung des
Landes muss die bestehende Hallenbenutzungsordnung der Gemeinde in verschiedenen
Punkten angepasst werden. Insbesondere ist dies notwendig um Versicherungs- und
Haftungsfragen eindeutig möglichst eindeutig klären zu können.
Mehrere Gemeinderäte warnten vor einer Überregulierung und bemängelten auch
die Einsätze der so genannten "Veranstaltungsmeister", die nun auf Vereinskosten
jeden Aufbau in der Halle überprüfen müssten. Der Vorsitzende machte jedoch
deutlich, dass die Gemeinde als Hallenbetreiber verpflichtet sei, alles
Menschenmögliche zu unternehmen, um Schaden von den Hallennutzern abzuwenden.
Die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung seien deshalb umzusetzen.
Nachdem noch andere Änderungen zur Zulassung von Ausnahmen und Streichungen im
Hinblick auf die besonderen Benutzungsbedingungen bei Kleintier- und
Geflügelschauen vorgenommen wurden, wurde die neue Hallenbenutzungsordnung mit
den entsprechenden Änderungen mehrheitlich beschlossen. Der Wortlaut der
Benutzungsordnung wird im Amtsblatt der Gemeinde Alfdorf bekannt gemacht und
kann diesem entnommen werden.
3. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen u. ähnlichen
Zuwendungen
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, Spenden und Schenkungen der
Firmen Metzgerei Bohn, Alfdorf; Getränke-Zehnder, Urbach; Karl Wahl, Rienharz;
Kolckmann, Alfdorf; Wiedmann, Alfdorf und der Volksbank Welzheim
anzunehmen.