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Sitzung vom 17.07.2006


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Tagesordnung vom 17.07.2006

Bürgermeisteramt Alfdorf
Obere Schloßstraße 28
73553 Alfdorf
Tel. 07172/309-10

06. Juli 2006

E i n l a d u n g

zu der am Montag, den 17. Juli 2006, 19.30 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schloßstraße 28.

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.06.2006
  2. Künftiges Verfahren bei Spenden und ähnlichen Zuwendungen
  3. Erlass einer Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen
  4. Benutzungsregelung für die Jugendräume der Gemeinde Alfdorf
  5. Künftiges Verfahren bei der Belegung der Sporthalle Alfdorf
  6. Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in Alfdorf-Brend, Flst. 1/1, Mannholzer Straße 5,
  7. Errichtung eines Carports in Alfdorf, Flst. 3061/2, Hauptstraße 89
  8. Evtl. bis zum Sitzungstag eingehende Baugesuche
  9. Bekanntgaben und Verschiedenes
  10. Anfragen

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

gez.
Michael Segan



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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.07.06

1. Künftiges Verfahren bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Durch eine Änderung der Gemeindeordnung ist es ab sofort notwendig, alle Spenden, die der Gemeinde angeboten werden, im Gemeinderat zu behandeln und dort über deren Annahme zu entscheiden. Dabei wurde beschlossen, bei Kleinspenden bis 100,- Euro in halbjährigem Abstand eine "Sammelentscheidung" zu treffen. Spender, die anonym bleiben wollen können dies weiterhin, da auf Wunsch Spendernamen in nicht-öffentlicher Sitzung ausschließlich den Gemeinderäten mitgeteilt werden können.

2. Erlass einer Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Alfdorfer Straßenfestes
Wie in den Vorjahren beabsichtigt der GHV im Rahmen des Straßenfestes am 10.09.06 einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Der Gemeinderat hat die hierzu erforderliche Rechtsverordnung erlassen. Sie wurde bereits im letzten Amtsblatt abgedruckt.

3. Benutzungsregelung für die Jugendräume der Gemeinde Alfdorf
Wie für die sonstigen Räume und Hallen der Gemeinde wurde auch für den Jugendraum im Alten Rathaus eine Benutzungsordnung erstellt und vom Gemeinderat beschlossen. Hauptdiskussionspunkte waren das Rauchverbot und der Umgang mit Werbe- und Infoplakaten. Schließlich wurde die Benutzungsordnung mit dem vorgesehenen Rauchverbot beschlossen. Abweichend vom Entwurf dürfen im Innenbereich Plakate u.ä. frei angebracht werden, im Außenbereich wegen des Denkmalschutzes jedoch nur nach Absprache mit der Gemeinde.

4. Künftiges Verfahren bei der Belegung der Sporthalle Alfdorf
Immer häufiger ist es in letzter Zeit zu Problemen bei der Hallenbelegung gekommen, wenn für Veranstaltungen so frühzeitig mit dem Aufbau begonnen wurde, dass Sportvereine oder gar die Schulen keinen Sport mehr in der Halle betreiben konnten. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dass üblicherweise der Aufbau am Veranstaltungstag ab 8.00 Uhr und der Abbau bis zum Folgetag um 10.00 Uhr erfolgen muss. Bei schwierigen Aufbautätigkeiten oder wenn z.B. Generalproben nötig sind, kann der Aufbau ausnahmsweise am Vortag der Veranstaltung ab 18.00 Uhr beginnen. Der Abbau muss dann am Folgetag um 11.00 Uhr beendet sein. Nur bei außergewöhnlich umfangreichen Aufbautätigkeiten wie z.B. der Leistungsschau des Gewerbe- und Handelsvereins kann nach Absprache unter den betroffenen Vereinen und Schulen die Auf- und Abbauzeit noch weiter verlängert werden.



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