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Tagesordnung vom 17.07.2006
Bürgermeisteramt Alfdorf Obere Schloßstraße 28 73553 Alfdorf Tel.
07172/309-10
06. Juli 2006
E i n l a d u n g
zu der am Montag, den 17. Juli 2006, 19.30 Uhr stattfindenden
öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf,
Obere Schloßstraße 28.
Tagesordnung:
- Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
26.06.2006
- Künftiges Verfahren bei Spenden und ähnlichen Zuwendungen
- Erlass einer Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und
Feiertagen
- Benutzungsregelung für die Jugendräume der Gemeinde Alfdorf
- Künftiges Verfahren bei der Belegung der Sporthalle Alfdorf
- Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in Alfdorf-Brend,
Flst. 1/1, Mannholzer Straße 5,
- Errichtung eines Carports in Alfdorf, Flst. 3061/2, Hauptstraße 89
- Evtl. bis zum Sitzungstag eingehende Baugesuche
- Bekanntgaben und Verschiedenes
- Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Michael Segan
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.07.06
1. Künftiges Verfahren bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen Durch eine Änderung der Gemeindeordnung ist es ab sofort
notwendig, alle Spenden, die der Gemeinde angeboten werden, im Gemeinderat zu
behandeln und dort über deren Annahme zu entscheiden. Dabei wurde beschlossen,
bei Kleinspenden bis 100,- Euro in halbjährigem Abstand eine
"Sammelentscheidung" zu treffen. Spender, die anonym bleiben wollen können dies
weiterhin, da auf Wunsch Spendernamen in nicht-öffentlicher Sitzung
ausschließlich den Gemeinderäten mitgeteilt werden können.
2. Erlass einer Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus Anlass des Alfdorfer Straßenfestes Wie in den Vorjahren beabsichtigt
der GHV im Rahmen des Straßenfestes am 10.09.06 einen verkaufsoffenen Sonntag
durchzuführen. Der Gemeinderat hat die hierzu erforderliche Rechtsverordnung
erlassen. Sie wurde bereits im letzten Amtsblatt abgedruckt.
3. Benutzungsregelung für die Jugendräume der Gemeinde
Alfdorf Wie für die sonstigen Räume und Hallen der Gemeinde wurde
auch für den Jugendraum im Alten Rathaus eine Benutzungsordnung erstellt und vom
Gemeinderat beschlossen. Hauptdiskussionspunkte waren das Rauchverbot und der
Umgang mit Werbe- und Infoplakaten. Schließlich wurde die Benutzungsordnung mit
dem vorgesehenen Rauchverbot beschlossen. Abweichend vom Entwurf dürfen im
Innenbereich Plakate u.ä. frei angebracht werden, im Außenbereich wegen des
Denkmalschutzes jedoch nur nach Absprache mit der Gemeinde.
4. Künftiges Verfahren bei der Belegung der Sporthalle
Alfdorf Immer häufiger ist es in letzter Zeit zu Problemen bei der
Hallenbelegung gekommen, wenn für Veranstaltungen so frühzeitig mit dem Aufbau
begonnen wurde, dass Sportvereine oder gar die Schulen keinen Sport mehr in der
Halle betreiben konnten. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dass
üblicherweise der Aufbau am Veranstaltungstag ab 8.00 Uhr und der Abbau bis zum
Folgetag um 10.00 Uhr erfolgen muss. Bei schwierigen Aufbautätigkeiten oder wenn
z.B. Generalproben nötig sind, kann der Aufbau ausnahmsweise am Vortag der
Veranstaltung ab 18.00 Uhr beginnen. Der Abbau muss dann am Folgetag um 11.00
Uhr beendet sein. Nur bei außergewöhnlich umfangreichen Aufbautätigkeiten wie
z.B. der Leistungsschau des Gewerbe- und Handelsvereins kann nach Absprache
unter den betroffenen Vereinen und Schulen die Auf- und Abbauzeit noch weiter
verlängert werden.
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