1. EPS: Diskussion und eventuelle Festlegung der Modalitäten für den
Bau einer Leitung auf Gemarkung Alfdorf
Durch anwesende Vertreter der EPS wurde die überarbeitete Trassenführung
vorgestellt. Auf Anregung aus dem Gemeinderat wird diese Planung an zwei Stellen
nochmals korrigiert, ansonsten wurde der Trassenführung als solcher zugestimmt.
Des Weiteren wurde über eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und EPS diskutiert,
die im Entwurf vorlag. In diese sollen noch Anregungen des von der Gemeinde
beauftragten Rechtsanwaltes sowie aus dem Gemeinderat eingearbeitet werden.
Insbesondere soll verhindert werden, dass die EPS anstelle von
Entschädigungsverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern mit der
Anwendung des von der Landesregierung geplanten Wegerechtsgesetzes droht. Vor
der Unterzeichnung wird der Gemeinderat nochmals über die Vereinbarung
diskutieren.
2. Ortsmitte Alfdorf: Diskussion und Festlegung der
Gestaltungsmaßnahmen
Im Rahmen der Sitzung wurde ausschließlich über die Buswendesituation
(derzeit im Bereich des Markplatzes) beraten. Verschiedene von der Verwaltung
vorgeschlagene Lösungsvarianten fanden jeweils keine Mehrheiten. Es wurde
deshalb ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die Verkehrsströme sowie die Kosten
der verschiedenen Möglichkeiten aufzulisten und dem Gemeinderat erneut zur
Entscheidung vorzulegen.
3. Bebauungsplan "Rossäcker", Alfdorf; Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und
Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Dabei wurde
beschlossen, den im Kreuzungsbereich von Schützenstraße/Döllenstraße geplanten
Kreisverkehr und damit die Hauptzufahrt in den nördlichen Bereich des
Baugebietes zu verlegen. Damit kommt man einer Forderung des
Regierungspräsidiums nach, wonach ein Kreisverkehrsplatz an Landesstraßen einen
bestimmten Durchmesser haben muss, der an der ursprünglich geplanten Stelle
nicht möglich gewesen wäre. Darüber hinaus wurde der Vorschlag mehrerer Anlieger
diskutiert, den nördlich des Baugebietes "Döllen" verlaufenden Feldweg, der im
Baugebietsbereich aufgehoben werden soll, beizubehalten. Dies wurde jedoch
mehrheitlich abgelehnt, da die Grundstücke im Baugebiet "Döllen" über die
Döllenstraße bzw. Teckstraße erschlossen sind. Der Weg als solcher wird auch für
die Landwirtschaft nicht mehr benötigt, da eine Zuwegung nach Osten über die
neue Erschließungsstraße bzw. über einen neuen Randweg erfolgen kann. Der Plan
wird nach entsprechender Abänderung nun nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches ausgelegt. Der Auslegungszeitraum kann zu gegebener Zeit dem
Amtsblatt entnommen werden.
4. Vorstellung von städtebaulichen Strukturentwürfen für den Bereich
"Häfnerweg"
Dem Gemeinderat wurden drei Varianten für eine Überplanung des Bereichs
"Häfnerweg" vorgestellt. Danach wurde einstimmig beschlossen, die Pläne nun
zunächst den betroffenen Anliegern zukommen zu lassen und Stellungnahmen
einzuholen. Anschließend will der Gemeinderat über das weitere Vorgehen
beraten.
5. Vergabe des Aushebens und Verfüllens der Gräber auf den gemeindlichen
Friedhöfen
Einem bereits seit längerem bestehenden Beschluss des Gemeinderats folgend
wurden die Arbeiten zum Ausheben und Verfüllen der Gräber auf gemeindlichen
Friedhöfen ausgeschrieben. Unter drei Firmen, die ein Angebot abgaben, ist die
Firma Herter aus Plüderhausen günstigster Bieter. Nach kurzer Aussprache wurde
beschlossen, den Auftrag an diese Firma zu vergeben. Es wird darauf hingewiesen,
dass diese Vergabe auf die freie Wahl des Bestattungsunternehmens keinerlei
Auswirkungen hat.
6. Änderung der Friedhofsordnung und der Hallenbenutzungsordnung
(Anpassung an die EU-Dienstleistungsrichtlinie)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Anpassung der beiden betroffenen
Satzungen an die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Der Wortlaut der
Satzungsänderungen kann diesem Amtsblatt entnommen werden.
7. Schlossgartenschule Alfdorf: Diskussion und Entscheidung über die
Beantragung der neuen Werkrealschule oder Beibehaltung der
Hauptschule
Bürgermeister Segan informierte darüber, dass auf Grund der Änderung des
Schulgesetzes die so genannte Neue Werkrealschule (NWRS) eingeführt werden soll.
Diese Schule ist als Schultyp neben Hauptschule, Realschule und Gymnasium
vorgesehen und kann auf Antrag des Schulträgers eingeführt werden. Basis der
Einführung einer NWRS ist die Zweizügigkeit. Die Schlossgartenschule kann diese
Zweizügigkeit alleine nicht erreichen, weshalb Verhandlungen mit
Nachbargemeinden über eine Kooperation aufgenommen wurden. Insbesondere die
Gespräche mit der Gemeinde Lorch sind viel versprechend, da nach Angaben des
Schulamtes Göppingen die Schülerzahlen gemeinsam für eine Zweizügigkeit
ausreichend sein könnten, so dass überlegt werden sollte, einen entsprechenden
Antrag zu stellen. Nach Abschluss der Verhandlungen soll dem Gemeinderat deshalb
unverzüglich über die Entscheidung der Stadt Lorch berichtet werden, da der
Antrag bis Ende November beim Staatlichen Schulamt vorliegen muss. Dieser
Vorschlag wird anschließend an die Aussprache einstimmig zum Beschluss
erhoben.
8. Anträge auf Nutzung des Schlossparks (für Lichterfest und
Handwerkermarkt)
Der Gewerbe- und Handelsverein möchte am 14. November 2009 im Schlosspark ein
Lichterfest durchführen. Hierzu hat der Gemeinderat Seite 2 Amtsblatt Alfdorf,
Nr. 43/2009 die Zustimmung erteilt. Der Handwerkermarkt wurde durch auswärtige
Betreiber beantragt. In diesem Fall hat der Gemeinderat wegen des
Ruhebedürfnisses der Angrenzer die Nutzung des Schlossparkes abgelehnt.
9. Unterstützung der Erklärung zum Einbau eines Tunnelfilters in den
B-29-Tunnel in Schwäbisch Gmünd
Vertreter der Initiative für den Filtereinbau haben gebeten, dass die
betroffenen Umlandgemeinden eine Resolution der Stadt Schwäbisch Gmünd für den
Einbau des Filters mit unterzeichnen. Der Gemeinderat hat dieser Bitte
zugestimmt.
10. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen u. ä.
Zuwendungen
Einstimmig wurden Geldspenden der Volksbank Welzheim und der Fa. H+H Aquateam
GmbH für den Kindergarten Rienharz angenommen.