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Tagesordnung vom Montag, den 19. September 2011
E i n l a d u n g
zu der am Montag, den 19. September 2011, 19.30 Uhr
stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im
Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28.
Tagesordnung:
- Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.
Juli 2011
- Bürgerfragestunde
- Auftragsvergabe Umbau Ortsmitte Alfdorf
- Vorbesprechung zur Änderung der Abwassersatzung; Bemessungsgrundlage der
Niederschlagswassergebühr
- Partnerschaft mit der Gemeinde Reinstädt
- Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Welzheimer Str. 29, Flst. 37/1
(Erweiterung des best. Milchviehstalles sowie Anlegen einer Dunglege)
- Bauvorhaben in Alfdorf-Hellershof, Hellershofer Straße 53, Flst. 60/1
(Überdachung des Bürocontainers)
- Bauvoranfrage in Alfdorf-Buchengehren, Mittelweiler Straße 9, Flst. 16/1
(Erstellung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle)
- Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Im Morgen, Flst. 265/3 (Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport)
- Bauvoranfrage in Alfdorf-Brech, Pfahlbronner Straße 27, Flst. 35/1
(Verlängerung der Garage und Errichtung eines Carports mit notwendiger
Stützmauer)
- Bauvorhaben in Alfdorf-Mannholz, Höldiser Straße 18, Flst. 95 u. 95/1
(Neubau eines Bullenstalles mit Güllegrube)
- Bauvoranfrage in Alfdorf-Pfahlbronn, Welzheimer Straße 51, Flst. 660/3
(Wohnhausanbau)
- Bekanntgaben und Verschiedenes
- Anfragen
Ein nicht öffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Michael Segan Bürgermeister
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2011
1. Auftragsvergabe Umbau Ortsmitte Alfdorf
Auf Grund
von nach wie vor nicht abgeschlossenen Grundstücksverhandlungen musste die
Vergabe erneut verschoben werden. Der günstigste Bieter, die Firma Ebert aus
Pommertsweiler, hat einer Verlängerung der Zuschlagsfrist bis zum 31.01.2012
zugestimmt. Diese Verlängerung ist auch mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und
wurde einstimmig beschlossen.
2. Vorbesprechung der Änderung der Abwassersatzung;
Bemessungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr
Seit einem
entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind die
Gemeinden verpflichtet, die Abwassergebühr nicht mehr wie bisher nach dem
Frischwassermaßstab zu erheben, sondern künftig eine Schmutzwasser- und eine
Niederschlagswassergebühr zu berechnen. Bei der Kalkulation der
Niederschlagswassergebühr werden die einzelnen Flächen eines Grundstückes nach
ihrem Versiegelungsgrad erfasst (Befliegung hat bereits stattgefunden) und mit
einem Faktor, der die Wasserdurchlässigkeit berücksichtigt, multipliziert. Der
Gemeinderat hat entsprechend dem empfohlenen Satzungsmuster des Gemeindetags für
vollständig versiegelte Flächen den Faktor 0,9, für stark versiegelte Flächen
den Faktor 0,6 und für wenig versiegelte Flächen den Faktor 0,3 beschlossen. Des
Weiteren werden u.a. Abläufe in Rigolensystemen und die Ableitung über Zisternen
berücksichtigt. Genaueres wird den Gebührenschuldnern in einem
Informationsschreiben übermittelt, das versandt wird, sobald die Ergebnisse aus
der Befliegung und der Flächenerfassung vorliegen.
3. Partnerschaft mit der Gemeinde Reinstädt
Nach der
förmlich eingegangenen Partnerschaft mit der ungarischen Gemeinde Hosszuheteny
hat der Gemeinderat beschlossen, die langjährigen partnerschaftlichen
Beziehungen zur Gemeinde Reinstädt in Thüringen ebenfalls formell mit einer
Partnerschaftsurkunde zu besiegeln. Der Text der Partnerschaftsurkunde ist mit
Reinstädt abgestimmt und wurde entsprechend beschlossen. Am Wochenende des 1./2.
Oktober soll die Urkunde im Rahmen eines Festaktes zum 20-jährigen Jubiläum der
Partnerschaft zwischen den Jagdgenossenschaften in Reinstädt unterzeichnet
werden.
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