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Sitzung vom 19.09.2011


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Tagesordnung vom Montag, den 19. September 2011

E i n l a d u n g

zu der am Montag, den 19. September 2011, 19.30 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28.

 

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25. Juli 2011

  2. Bürgerfragestunde

  3. Auftragsvergabe Umbau Ortsmitte Alfdorf

  4. Vorbesprechung zur Änderung der Abwassersatzung; Bemessungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr

  5. Partnerschaft mit der Gemeinde Reinstädt

  6. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Welzheimer Str. 29, Flst. 37/1 (Erweiterung des best. Milchviehstalles sowie Anlegen einer Dunglege)

  7. Bauvorhaben in Alfdorf-Hellershof, Hellershofer Straße 53, Flst. 60/1 (Überdachung des Bürocontainers)

  8. Bauvoranfrage in Alfdorf-Buchengehren, Mittelweiler Straße 9, Flst. 16/1 (Erstellung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle)

  9. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Im Morgen, Flst. 265/3 (Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport)

  10. Bauvoranfrage in Alfdorf-Brech, Pfahlbronner Straße 27, Flst. 35/1 (Verlängerung der Garage und Errichtung eines Carports mit notwendiger Stützmauer)

  11. Bauvorhaben in Alfdorf-Mannholz, Höldiser Straße 18, Flst. 95 u. 95/1 (Neubau eines Bullenstalles mit Güllegrube)

  12. Bauvoranfrage in Alfdorf-Pfahlbronn, Welzheimer Straße 51, Flst. 660/3 (Wohnhausanbau)

  13. Bekanntgaben und Verschiedenes

  14. Anfragen

Ein nicht öffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

gez.
Michael Segan
Bürgermeister



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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2011

1. Auftragsvergabe Umbau Ortsmitte Alfdorf

Auf Grund von nach wie vor nicht abgeschlossenen Grundstücksverhandlungen musste die Vergabe erneut verschoben werden. Der günstigste Bieter, die Firma Ebert aus Pommertsweiler, hat einer Verlängerung der Zuschlagsfrist bis zum 31.01.2012 zugestimmt. Diese Verlängerung ist auch mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und wurde einstimmig beschlossen.

2. Vorbesprechung der Änderung der Abwassersatzung; Bemessungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr

Seit einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind die Gemeinden verpflichtet, die Abwassergebühr nicht mehr wie bisher nach dem Frischwassermaßstab zu erheben, sondern künftig eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr zu berechnen. Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr werden die einzelnen Flächen eines Grundstückes nach ihrem Versiegelungsgrad erfasst (Befliegung hat bereits stattgefunden) und mit einem Faktor, der die Wasserdurchlässigkeit berücksichtigt, multipliziert. Der Gemeinderat hat entsprechend dem empfohlenen Satzungsmuster des Gemeindetags für vollständig versiegelte Flächen den Faktor 0,9, für stark versiegelte Flächen den Faktor 0,6 und für wenig versiegelte Flächen den Faktor 0,3 beschlossen. Des Weiteren werden u.a. Abläufe in Rigolensystemen und die Ableitung über Zisternen berücksichtigt. Genaueres wird den Gebührenschuldnern in einem Informationsschreiben übermittelt, das versandt wird, sobald die Ergebnisse aus der Befliegung und der Flächenerfassung vorliegen.

3. Partnerschaft mit der Gemeinde Reinstädt

Nach der förmlich eingegangenen Partnerschaft mit der ungarischen Gemeinde Hosszuheteny hat der Gemeinderat beschlossen, die langjährigen partnerschaftlichen Beziehungen zur Gemeinde Reinstädt in Thüringen ebenfalls formell mit einer Partnerschaftsurkunde zu besiegeln. Der Text der Partnerschaftsurkunde ist mit Reinstädt abgestimmt und wurde entsprechend beschlossen. Am Wochenende des 1./2. Oktober soll die Urkunde im Rahmen eines Festaktes zum 20-jährigen Jubiläum der Partnerschaft zwischen den Jagdgenossenschaften in Reinstädt unterzeichnet werden.



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    Copyright © 2002, Gemeinde Alfdorf. Letzte Änderung: 15.03.2012