1. Weiteres Vorgehen bezüglich der Beschäftigung eines
Jugendsozialarbeiters in der Gemeinde Alfdorf
Auf Grund der Situation, dass die Jugendsozialarbeiterin im vergangenen Jahr
gekündigt hat, schlug Bürgermeister Segan vor, gemeinsam mit dem Kreisjugendamt
die Stelle wieder zu besetzen. Dabei soll die Anstellung beim Kreis erfolgen und
die Gemeinde würde sich an den Personalkosten beteiligen. Gleichzeitig regte
Bürgermeister Segan eine stärkerer Einbindung der örtlichen Vereine in die
mobile Jugendarbeit an, indem ein Trägerverbund aus Gemeinde, Vereinen und
Verbänden entstehen sollte.
Der Gemeinderat sah diesen Vorschlag nach langer intensiver Diskussion
skeptisch. Insbesondere wurde gefordert, das Konzept für die Jugendarbeit zu
überarbeiten, damit diese effizienter erfolgen kann. Gleichzeitig sollte der
vorgeschlagene Trägerverbund erst gegründet sein, bevor der Gemeinderat bereit
ist, weitere Entscheidungen zu treffen. Auf einen Antrag von verschiedenen
Vereinen, den Zuschuss der Gemeinde für die Jugendarbeit (derzeit 5,-- Euro pro
Jugendlichem und Jahr) zu erhöhen, wurde ebenfalls hingewiesen und eine
entsprechende Behandlung im Gremium gefordert.
2. Vergabe Hackschnitzellieferung für das Wärmezentrum Schule/Sporthalle
Alfdorf
Die Ausschreibung der Wärmelieferung ergab für den günstigsten Bieter einen
Preis von 3,4 Ct./kWh. Dieser liegt auf Grund der Vorgabe, ausschließlich Holz
aus dem Welzheimer Wald zu verwenden, relativ hoch. Der Gemeinderat hielt jedoch
aus ökologischen Gesichtspunkten an dieser Entscheidung fest, so dass die
Vergabe an den günstigsten Bieter, Firma Müller, Alfdorf-Strübelmühle,
erfolgte.
3. Besetzung des Gutachterausschusses
Turnusgemäß war der Gutachterausschuss neu zu bestellen. Da mehr Bewerber
vorhanden waren, als Plätze im Ausschuss zur Verfügung stehen, wurde durch
geheime Wahl abgestimmt. Diese ergab, dass es bei der bisherigen Besetzung
bleibt.
4. Besetzung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeinderat bestellte die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die
Kommunalwahlen am 07.06.2009 entsprechend den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes.
Vorsitzender ist demnach kraft Gesetzes der Bürgermeister. Zusätzlich wurden ein
stellvertretender Vorsitzender und sechs Beisitzer bestellt.
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen
Der Gemeinderat hat gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung Spenden der
Firmen Gottfried Wiedmann GmbH, Wahl Landmaschinen, A. Kolckmann GmbH und der
Kreissparkasse Waiblingen angenommen.
6. Änderung des Bebauungsplans "Äußeres Bonholz" nach § 13a BauGB;
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die Änderung des Bebauungsplans im Bereich der Flurstücke
996/6 und 996/7 (entlang der Industriestraße) beschlossen. Im wesentlichen
besteht die Änderung in einer Anpassung der Gebietsform auf einem der beiden
Grundstücke. Dort soll durch Festlegung eines Mischgebietes das Wohnen
zusätzlich zum Gewerbebetrieb ermöglicht werden. Einen Hinweis zur Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs finden Sie in diesem Amtsblatt.