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Polizeiliches Führungszeugnis

Wenn Sie ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen, müssen Sie beim Einwohnermeldeamt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister stellen. Der Antrag ist persönlich zu stellen, eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich. Der Antragsteller muss sich durch Vorlage eines Passes oder Personalausweises identifizieren.

Das Führungszeugnis gibt es in folgenden Formen (Belegarten):

N wenn das Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Bewerbung, Einschreibung bei einer Universität oder Hochschule und ähnlichem) benötigt wird.

O wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG enthält ein Führungszeugnis der Belegart O mehr Angaben als bei der Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.

P wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden will.

Das Führungszeugnis kostet 13 Euro, die Gebühr ist bei der Antragstellung zu bezahlen.

Bei der Antragstellung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

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    Copyright © 2002, Gemeinde Alfdorf. Letzte Änderung: 15.03.2012