Am Gründonnerstag, den 28.03.2024, ist sowohl das Rathaus Alfdorf als auch das Bürgerbüro Nachmittags nur bis 16.00 Uhr geöffnet.

Hinweise zu den Kommunalwahlen
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet nach der Kommunalwahlordnung am Gründonnerstag um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist). Das Wahlamt ist bis 18.00 Uhr besetzt und erreichbar.
Wir bitten um Beachtung.

Am 05.03.2024 war die Nachforderung der Wasserabrechnung 2023 fällig.
Ebenso wird am 31.03.2024 die erste Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2024 fällig.
Zahlungspflichtige bitten wir die Fälligkeiten termingerecht einzuhalten um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisung bitte Ihre Personenkonto-Nummer des Bescheids angeben.
Bei Abgabepflichtigen, welche der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wurde/werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto eingezogen.


Gemeindekasse Alfdorf

Die Feldwege südlich und östlich des Alfdorfer Feuersees (im Plan mit C gekennzeichnet) sind derzeit für den Fahrzeugverkehr gesperrt. So sollen jene Amphibien geschützt werden, die gerade jetzt, zur kühlen und feuchten Jahreszeit, die Straße überqueren, um zu ihren Laichgewässern zu gelangen.

Diese Maßnahme wird – je nach Witterung – noch bis etwa Mitte April andauern.

Wir bitten um Verständnis und Einhaltung der Maßnahmen zum Amphibienschutz.

In den vergangenen Wochen haben sich in Alfdorf insgesamt drei Wohnungseinbrüche ereignet. Bitte seien Sie achtsam, wenn Sie unbekannte und verdächtige Personen im Wohngebiet wahrnehmen.

Scheuen Sie sich nicht im Verdachtsfall die Polizei unter Notruf: 110 zu verständigen.

Bitte notieren Sie Kennzeichen und Fahrzeugtyp verdächtiger Fahrzeuge oder fertigen Sie mit dem Smartphone ein Bild an und übermitteln dies anschließend der Polizei oder der Gemeindeverwaltung unter gemeinde@alfdorf.de.

Hinweise zur Vorbeugung von Einbrüchen finden Sie auch unter:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch/.

Zuletzt wurde am 12.03. zwischen 13:45 Uhr und 20:30 Uhr in ein Einfamilienhaus in der Drackensteinstraße eingebrochen.
Zuvor waren Einbrecher am 05.03. zwischen 18:50 Uhr und 20:40 Uhr in ein Wohnhaus in der Ostlandstraße und am frühen Abend des 26.02. in ein Wohnhaus in der Hans-vom-Holtz-Straße eingedrungen.

Vielleicht hat sich schon jemand gefragt, was es mit den halbseitigen Straßensperrungen auf sich hat und was in Adelstetten und Alfdorf-Ost derzeit passiert. Eine Fachfirma saniert in geschlossener Bauweise im Auftrag der Gemeinde abschnittsweise die Abwasserkanäle. Es handelt sich um eine sogenannte Kanalinnensanierung. Das bedeutet: Die schadhaften Kanäle werden von innen mit einem "Inliner" saniert. Die eigentliche Arbeit ist von außen kaum erkennbar, da die Sanierung sich größtenteils zwischen zwei Kanalschächten im Untergrund abspielt.

Die Gemeinde Alfdorf wird damit Stück für Stück in den kommenden Jahren Kanäle im Gemeindegebiet sanieren. Dort wo die Beschädigungen zu groß sind, wird eine offene Bauweise erforderlich sein und gesondert durchgeführt.

Bundesinnenministerin Faeser: "Dieser Tag wird ein Tag der Erinnerung, des Mitgefühls, aber auch der Mahnung sein, mit aller Entschlossenheit gegen terroristische Bedrohungen vorzugehen."

Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 beschlossen, ab dem Jahre 2022 jährlich am 11. März den "Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt" zu begehen.

Aus diesem Anlass ordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf Grundlage von Abschnitt III. Abs. 1 des Beflaggungserlasses der Bundesregierung für Montag, den 11. März 2024, die bundesweite Trauerbeflaggung der obersten Bundesbehörden und ihrer Geschäftsbereiche sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, an.

leider schauen wir sehr besorgt auf extremistische Entwicklungen in unserem Land, die uns zeigen, dass unsere Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern wir immer wieder neu dafür einstehen müssen.

Die Zeiten, in denen wir leben sind sehr herausfordernd:

  • Der Krieg in der Ukraine
  • Der Krieg in Israel
  • Die hohen Flüchtlingszahlen
  • Die aufkeimende Judenfeindlichkeit in Deutschland
  • Aggressionen und Hass in der Bevölkerung
  • Der wirtschaftliche Abschwung
  • Ungerechtigkeiten im Sozialsystem.

Ja, ich bin persönlich überzeugt, dass politische Fehler gemacht wurden, die diese negative Entwicklung begünstigt haben. Diese Fehler, das erwarte ich von unseren demokratischen Parteien, müssen dringend korrigiert werden!

Es gibt aber leider Strömungen, die denken in Abschottung, in Ausgrenzung, in einfachen Denkmustern und Feindbildern die Lösung für die sozialen und finanziellen Herausforderungen in Deutschland gefunden zu haben. Das ist brandgefährlich!

Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. Wir feiern dieses Jahr das 75-jährige Bestehen unseres Grundgesetzes, welches für Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland steht!  

In der Präambel zum Grundgesetz steht: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

Unser Grundgesetz gilt es gegen jegliche Formen von Extremismus zu verteidigen!

Wir brauchen gerade in dieser Zeit in Deutschland einen neuen Zusammenhalt, neue Zuversicht, Respekt und Toleranz! Ein Miteinander, wie wir es in Alfdorf erfolgreich leben! Ein Politiker hat neulich gesagt: „wir brauchen eine Agenda der Zuversicht!“

Aus diesem Grund haben sich der Gemeindetag, der Städtetag, viele politische Parteien, Verbände und Gewerkschaften, Vereine, Kirchen und Religionsgemeinschaften zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Erklärung zu verfassen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf hat sich dieser Erklärung in der Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 einstimmig angeschlossen, um sich damit klar gegen jegliche Formen von Extremismus zu distanzieren und das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte auch kommunal zu unterstützen.


Im Namen des Gemeinderats,

Ihr Bürgermeister
Ronald Krötz


Bündnis für Demokratie und Menschenrechte

Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten. Demokratie- und menschenfeindliche Haltungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab.
Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bündnis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg.
Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plänen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Welle der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind.

Dafür stehen wir:

1. Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demokraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schulterschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde.

2. Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus.

3. Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und weiteren Merkmalen.

4. Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Alters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einflussbereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie und engagieren und schaffen für diese Menschen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Gesellschaft mitzugestalten.

5. Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidigung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stellen uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung.

Am 15.02.2024 wird die erste Abschlagszahlung der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer für das Jahr 2024 fällig.

Zahlungspflichtige bitten wir die Forderungen termingerecht zu überweisen um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisung bitte Ihre Personenkonto-Nummer des Bescheids angeben.

Bei Abgabepflichtigen, welche der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto eingezogen.


Gemeindekasse Alfdorf

Um unsere heimischen Amphibien steht es nicht gut. Der Bestand ist in den vergangenen Jahrzehnten massiv zurückgegangen und auch ursprünglich häufige Arten wie Erdkröte oder Grasfrosch werden immer seltener.

Ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren führt zu einem negativen Bestandstrend der Amphibien, wie beispielsweise Verlust von geeigneten Lebensräumen, Fischbesatz in Amphibienlaichgewässern, Klimaveränderung oder Amphibien als Beute von nicht einheimischen Tieren wie dem Waschbär. Auch durch den Straßenverkehr werden jedes Jahr zahlreiche Amphibien getötet.

Die Hauptwanderung der Amphiben zu ihren Laichgewässern findet je nach Witterung zwischen Mitte Februar und Ende März statt. Wenn die Temperaturen am frühen Morgen über null Grad liegen und regnerisches Wetter herrscht, dann machen sich Frösche, Kröten und Molche auf den Weg von ihren Winterquartieren zu den angestammten Laichgewässern – und überqueren oftmals Straßen.

Wir suchen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die morgens oder abends Amphibienwanderstrecken in Alfdorf betreuen. Die Kontrolle an einer Strecke dauert zwischen 30 - 60 Minuten. Vorkenntnisse sind nicht nötig und eine Einweisung findet vor Ort statt. Nebenbei erfahren Sie viel über unsere einheimischen Amphibienarten.

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bei der unteren Naturschutzbehörde Rems-Murr-Kreis.


Ansprechpartner für den Amphibienschutz:
Herr Hiller, Telefon 07151 501-2147, E-Mail: u.hiller@rems-murr-kreis.de.

Auch im Jahr 2024 befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg die Bevölkerung im Rahmen des Mikrozensus. Die Befragung startet am 8. Januar 2024. Gleichmäßig über das Jahr verteilt erhalten etwa 62 000 Haushalte im Südwesten Post vom Statistischen Landesamt. Die Auswahl der Haushalte erfolgt dabei auf Basis eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die Präsidentin des Statistischen Landesamts Frau Dr. Rigbers bittet die ausgewählten Haushalte mitzuwirken: "Vor allem in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen ist der Mikrozensus wichtig. Durch ihn wird ein aktuelles Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft gezeichnet."

Die Erhebung erfasst seit 1957 etwa den Familienstand, Bildungsabschlüsse und die Erwerbstätigkeit. Neben jährlich wiederkehrenden umfasst der Mikrozensus auch wechselnde Themen. 2024 wird zusätzlich nach dem Pendelverhalten der Menschen gefragt. Drei EU-weite Erhebungen ergänzen das nationale Grundprogramm: Fragen zur Beteiligung am Arbeitsmarkt gehören seit 1968 dazu. Seit 2020 erweitern Fragen zu Einkommen und Lebensbedingungen den Mikrozensus. Zuletzt kamen im Jahr 2021 Fragen zur Internetnutzung privater Haushalte hinzu. Dabei sind die Auskünfte aller Menschen gleichbedeutend. Damit die Situation junger als auch alter Menschen korrekt dargestellt wird, gibt es keine Altersgrenze für die Befragung.

Die Ergebnisse des Mikrozensus unterstützen Politik und Verwaltung bei den Planungen und der Entscheidungsfindung. Sie werden auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und von der Wissenschaft genutzt. Viele der Ergebnisse sind europaweit vergleichbar. Er ist die größte jährliche Haushaltebefragung in Deutschland.


Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
Ein mathematisches Zufallsverfahren bestimmt die zu befragenden Gebäude bzw. Gebäudeteile. Diese sind in maximal fünf Jahren bis zu viermal in der Befragung. Für die ausgewählten Haushalte gilt Auskunftspflicht. Um die Namen der Haushalte in den Gebäuden festzustellen, setzt das Statistische Landesamt Erhebungsbeauftragte ein. Diese können sich mit einem Ausweis des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen.

Wie läuft die Befragung ab?
Ausgewählte Haushalte bekommen ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ können die Auskunftspflichtigen die Fragen auch während eines Telefoninterviews beantworten. Die schriftliche Teilnahme auf einem Papierbogen ist ebenso möglich.

Was passiert mit den Auskünften?
Alle Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Das Statistische Landesamt prüft und anonymisiert die eingegangenen Daten. Die aggregierten Daten werden zu Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Ist die Teilnahme verpflichtend?
Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet (§13 Mikrozensusgesetz). Die gesetzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann deshalb niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen fehlender Sprachkenntnisse.


Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter mikrozensus.de abrufbar.

Am Mittwoch Abend des 20.12.2023 wurde in der Mehrzweckhalle in Alfdorf ein Papierkorb, welcher im Duschbereich der Umkleidekabinen hängt, mutwillig angezündet. Vermutlich wurde ein Silvesterknaller eingeworfen. Zum Glück wurde der Brand schnell entdeckt und gelöscht.

Die Gemeindeverwaltung ist immer wieder entsetzt, wieso solche mutwilligen Sachbeschädigungen zustande kommen?
Die Tat wurde der Polizei angezeigt. Wir bitten um Hinweise und Meldungen wer hierzu etwas oder jemanden gesehen hat.

Ihre Gemeindeverwaltung

Am vergangenen Wochenende vom Freitag, 05.01.2024 auf Samstag, 06.01.2024, wurden Bäume und deren Halterungen gegenüber dem Eingang der Ballspielhalle mutwillig beschädigt. Ebenso wurden zwei Pylone im Hof zur Mehrzweckhalle entwendet.

Es ist traurig, dass sich solche Vorkommnisse häufen.

Wer etwas gesehen hat, darf sich gerne unter 07172/309-22 melden.
Wir sind für jeden Hinweis dankbar.

Ihre Gemeindeverwaltung

Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche mit vermeintlich seriösen E-Mails der Plattform für die elektronische Steuererklärung ELSTER. Die E-Mails haben z.B. den Betreff “Letztmalige Aufforderung - Steuerrestbetrag aus dem Jahre 2022”. Dadurch wird Handlungsdruck vermittelt. Da das ELSTER-Logo verwendet wird und die Absende-Adressen realen Institutionen wie ELSTER, den Finanzämtern oder dem Bundeszentralamt für Steuern ähneln, wirken diese E-Mails seriös.
Die CSBW und das Sicherheitszentrum IT in der Finanzverwaltung (SITiF BW) raten, diese E-Mails ungelesen zu löschen. Keinesfalls sollten in der Mail enthaltene Links angeklickt und Daten auf der verlinkten Internetseite eingegeben werden.

Das Finanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Steuerverwaltung niemals Daten oder Kontoverbindungen per E-Mail anfordert.

Die Gemeinde Alfdorf als zuständige Meldebehörde ist verpflichtet, jährlich bis spätestens zum 31. März Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln. Zweck der Datenübermittlung ist die Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeit der Streitkräfte, da Frauen und Männer, die Deutsche im
Sinne des Grundgesetzes sind, freiwilligen Wehrdienst leisten können (§§ 58 b und c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten – (Soldatengesetz-)).
Dabei handelt es sich um folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden:

1. Familienname
2. Vornamen
3. Gegenwärtige Anschrift

Die Daten werden nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Das Widerspruchsrecht betrifft die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Aktuell:
Im Jahr 2023 betrifft die Datenübermittlung die Personen, die im Jahr 2024 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2006). Die Daten (Name, Vornamen, aktuelle Anschrift der betroffenen Personen) werden voraussichtlich Ende Januar 2023 übermittelt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Widerspruch bei der Meldebehörde (schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache) eingegangen sein.

Um Ihnen rund um die Uhr den besten Service bieten zu können, erweitert die Netze BW kontinuierlich die digitalen Informationsangebote rund um das Stromnetz. Mit dem digitalen und kostenlosen Benachrichtigungsservice für Stromstörungen setzt der Verteilnetzbetreiber neue Maßstäbe: Ab sofort können Sie als Bürger*innen und Unternehmen eine Information per E-Mail erhalten, falls eine Störung der Stromversorgung in Ihrem Ortsteil auftritt. Der Benachrichtigungsservice informiert Sie über den Eintritt, den Verlauf und das Ende der Störung. Die Netze BW ist der erste Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, der eine solche Benachrichtigungsfunktion anbietet.

Bei Stromstörungen handelt es sich um ungeplante Unterbrechungen der Stromversorgung, wie sie beispielsweise durch Unachtsamkeiten bei Tiefbauarbeiten oder Gewitter/Sturm verursacht werden. Solche Beeinträchtigungen sind räumlich begrenzt und treten immer mal wieder auf.

Die Anmeldung erfolgt in nur drei einfachen Schritten über www.netze-bw.de/stoerungsmeldung oder durch Scannen des QR-Codes mit Ihrer Postleitzahl, Zählernummer und E-Mail-Adresse.

Leider wurde dieses Jahr wieder festgestellt, dass die Bepflanzungen auf manchen Grabstätten zu groß und zu breit geworden sind, sodass die Grabzwischenwege oft nicht mehr frei begehbar oder die Grabsteine kaum noch sichtbar sind. Auch ist zu sehen, dass einige Bäumchen in der Höhe zu hochwachsen.

Nach der Friedhofsordnung dürfen auf Grabstätten nur solche Pflanzen gepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen (z.B. die Grabzwischenwege) nicht beeinträchtigen.

Wir möchten die Nutzungsberechtigten bzw. die für die Grabpflege zuständigen Personen bitten, zu groß werdende Bepflanzungen (auch Buchsbäume) zurückzuschneiden oder zu entfernen, sodass die Zwischenwege begehbar sind und die Grabstätten der Würde des Ortes entsprechen hergerichtet und gepflegt werden.

Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir Sie folgendes zu beachten.

Sie bekommen einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei zugesandt – dieser ist zugleich die Abholnachricht !
Sie werden nicht separat angeschrieben.

Bitte Beachten Sie dies. 

Bürgerbüro 

Seit fast 20 Jahren dreht sich am Aichstruter Wasserturm das erste Windrad im Rems-Murr-Kreis. Errichtet und betrieben wird es durch einige Welzheimer Windkraftpioniere in Eigeninitiative. Die Stadt Welzheim hat durchgängig die Haltung vertreten, dass in diesem Bereich auch zusätzliche neue Anlagen errichtet werden können. Durch den neu gegründeten Verein Bürgerenergie Alfdorf e.V., der sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Themen Photovoltaik und Windkraft voranzutreiben, kam nun die Initiative zustande, eine für Mensch und Natur gut geeignete Fläche für einen Windpark im Raum Alfdorf zu finden.

Mit Unterstützung eines erfahrenen Unternehmens, welches bereits zahlreiche Windkraftanlagen projektiert hat und auch betreibt, wurde eine Flächenanalyse durchgeführt. Im Ergebnis wurde ein Gebiet zwischen Aichstrut und Burgholz identifiziert. Es wird im Westen begrenzt vom bestehenden Windrad und verläuft von dort aus in Richtung Osten. Die Fläche liegt etwa zur Hälfte auf Welzheimer bzw. auf Alfdorfer Markung. Im maximalen Fall könnten vier neue moderne Windräder entstehen. Die erste Voraussetzung, damit aus einer solchen Idee Realität werden kann, ist die Bereitschaft der Grundstückseigentümer. Um über die Idee zu informieren und ein Stimmungsbild einzuholen haben die beiden Gemeinden zusammen mit der Bürgerenergie Alfdorf e.V. zu einem Termin eingeladen.

Parallel dazu wollen der Verein und die Gemeinden die Information der Öffentlichkeit sowie die kommunalpolitische Meinungs- und Willensbildung betreiben, diese Mitteilung bildet den Auftakt dazu. Die Haltung der Stadt Welzheim bzw. der Gemeinde Alfdorf zu einem solchen Projekt wird durch Gemeinderatsbeschlüsse nach einer umfassenden Information und Diskussion in der Öffentlichkeit erfolgen. Wichtig ist den beiden Bürgermeistern, dass es zwar Aufgeschlossenheit und Offenheit zu der Idee gibt, jedoch keine Vorentscheidungen getroffen sind. Vielmehr wollen alle Beteiligten frühzeitig und transparent über den jeweiligen Stand informieren.

Im Rahmen der konkreten Annäherung an ein Projekt sind eine Vielzahl von Kriterien zu klären: neben des positiven Signals der Grundstückseigentümer der betroffenen Flächen auch die Abstände zur der Wohnbebauung, Artenschutzrechtliche Belange, Verkehrsfragen, Forst- und Landwirtschaftsfragen, die Abstände zu Modell- und Segelflugplatz, Anlagentechnik und vieles weitere mehr. Die meisten dieser Fragen können heute noch nicht beantwortet werden. Sie müssen untersucht und in der richtigen Reihenfolge bearbeitet werden, so dass alle Beteiligten sich entlang Ihrer Rechte und Interessen in den Prozess einbringen können.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist im Fall einer Realisierung des Projekts auch Beteiligungsmöglichkeiten für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, damit ein möglichst großer Teil der Wertschöpfung in der Region bleibt.  

Die Gültigkeitsdauer der Eichung für Kaltwasserzähler beträgt nach der Eichordnung 6 Jahre. Jeder Wasserzähler wird deshalb alle 6 Jahre ausgebaut und durch einen neuen, geeichten Wasserzähler ersetzt. In den nächsten Wochen werden die erforderlichen Zählerwechsel durch die Mitarbeiter der Gemeinde Alfdorf vorgenommen.

Die Gemeinde Alfdorf bittet die Hauseigentümer, den Mitarbeitern der Gemeinde Alfdorf freien Zugang zu den Wasserzähleranlagen zu gewähren, um einen zügigen Wechsel der Wasserzähler zu gewährleisten.

Aufgrund eines Hinweises von Gewerbetreibenden wurde bekannt, dass derzeit eine dubiose Firma bei Alfdorfer Firmen Werbeanrufe durchführt und versucht Gewerbetreibende zu einer Werbeanzeige zum Preis von 499 Euro in einer angeblichen Bürgerbroschüre zu überzeugen.

Die Gemeindeverwaltung distanziert sich von diesen Anrufen und weist ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Broschüre nicht von der Gemeinde in Auftrag gegeben ist und in keinem Zusammenhang mit der Gemeinde Alfdorf steht!

Die Gemeinde Alfdorf arbeitet mit dem Einhornverlag zusammen und plant erst 2024 eine Neuauflage.Hierzu werden zu einem späteren Zeitpunkt Kontaktaufnahmen direkt durch den Einhornverlag erfolgen.

Die Zuwanderung und Unterbringung vieler Mitmenschen aus Kriegs- und Krisengebieten bedeutet für Deutschland, Baden-Württemberg und die Kommunen eine große Herausforderung. Nach der Versorgung in der Landeserstaufnahmestelle und der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften durch den Landkreis werden daher auch in der Gemeinde Alfdorf in den kommenden Monaten wieder eine Vielzahl an geflüchteten Personen aus diesen Regionen unterzubringen sein.

Die Gemeinde Alfdorf sucht daher für neu aufzunehmende Flüchtlinge weiteren Wohnraum, um eine dezentrale Unterbringung von geflüchteten Menschen zu gewährleisten.

Aber auch für Familien mit mehreren Kindern, die bereits in Alfdorf angekommen sind, werden größere Wohnungen benötigt. Aktuell sucht eine Familie aus Syrien (7 Personen) dringend eine Wohnung in Alfdorf oder Pfahlbronn.

Daher hoffen wir weiterhin auf Ihre Unterstützung und bitten Sie wohlwollend zu prüfen, ob Sie Häuser und Wohnungen zur Anmietung anbieten können. Wir danken ausdrücklich allen denjenigen, die bislang Wohnraum zur Verfügung gestellt haben, wodurch bislang eine Umnutzung der Alten Halle in eine Flüchtlingsunterkunft verhindert werden konnte. Diesen Weg wollen wir auch weiter beschreiten und bitten daher um Ihre Unterstützung!

Sollten Sie über freie Wohnungen oder Häuser verfügen und sind Sie bereit, diese zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen, melden Sie diese bitte direkt über das Formular auf der Homepage der Gemeinde Alfdorf. Auch beim Ordnungsamt der Gemeinde Alfdorf kann Wohnraum per Mail an schmidt@alfdorf.de oder unter der Telefonnummer 07172/309- 27 gemeldet werden.


Vielen Dank für Ihre Solidarität, das gute Miteinander und Ihre Hilfsbereitschaft.

Ihre Gemeindeverwaltung

Gerade jetzt, zu Beginn des Frühlings, wird das Thema "Hundekot" wieder besonders aktuell. Unsere schöne freie Natur und das schöne Wetter lockt nicht nur die Spaziergänger, sondern auch die Hundehalter zum „Gassigang“ an.

Die Idylle wird jedoch getrübt, denn Hundekot auf den Feldern und die Erzeugung von Lebensmitteln passen nicht zusammen.

Verrichtet ein Hund sein Geschäft auf einer Wiese, kann der Kot zur echten Gefahr für Rinder, Schafe und Ziegen werden und viele sind sich der Gefahr von Hundekot gar nicht bewusst.

Wird Hundekot beim Mäh- und Erntevorgang großflächig auf das Futter verteilt, verschmähen die Nutztiere das Futter und lassen es liegen. Schlimmer ist aber, dass Hundekot stark mit Krankheitserregern belastet ist, welche schwerwiegende Krankheiten auf Menschen und Tiere übertragen und bei Nutztieren zu Fehl- und Totgeburten und verminderter Fruchtbarkeit führen können. Einmal infiziert, wird das Tier den Erreger nie wieder los und gibt ihn sogar an seine Nachkommen weiter!

Aber auch auf den Feldern und Wegen abgestellte Hundekottüten werden unweigerlich plattgefahren und landen am Ende auch in den Futter- und Lebensmitteln.

In der Gemeinde Alfdorf sind an vielen Stellen Behälter aufgestellt, aus denen Tüten zur Entsorgung der Hinterlassenschaften der Hunde entnommen werden und diese auch entsorgt werden können. Nutzen Sie bitte dieses Angebot!

Lassen Sie uns gemeinsam unsere wunderschöne Natur als Freizeit- und Erholungsmöglichkeit erhalten und nutzen. Tragen Sie als Hundebesitzer durch verantwortliches Verhalten dazu bei, dass von Ihrem Tier keine Gefährdung ausgeht. Unsere heimische Landwirtschaft braucht Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, um auch in Zukunft Ihrer Aufgabe nachzukommen, um für uns alle regionale Nahrungsmittel produzieren zu können.

Auf ein respektvolles Miteinander!

Weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen zu ausgewählten Bekanntmachungen der Gemeinde Alfdorf.

Wichtige Informationen erfahren Sie durch das Amtsblatt Ihrer Gemeinde, das wöchentlich (jeweils donnerstags) erscheint. Unter den Rubriken Amtliche Bekanntmachungen, Kirchliche Nachrichten, Vereinsnachrichten, Schul- und sonstige Informationen erfahren Sie wo, wann und was in Ihrer Gemeinde passiert.

Sie brauchen nur den anhängenden Bestellschein ausfüllen, an die dort hinterlegte Adresse senden, und schon sind Sie Abonnent: Amtsblatt der Gemeinde Alfdorf jetzt abonnieren!