Erste Abschlagszahlung 2025 für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Am 15.02.2025 wird die erste Abschlagszahlung der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fällig.
Zahlungspflichtige bitten wir die Forderungen termingerecht zu überweisen um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisung bitte Ihre Personenkonto-Nummer des Bescheids angeben.
Bei Abgabepflichtigen, welche der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto eingezogen.
Gemeindekasse Alfdorf
Vollsperrung der K1890 zwischen Döllenhof und Buchengehrener Sägmühle aufgrund von Straßensanierungsarbeiten
Aufgrund von Schadstellensanierungen durch das Landratsamt Rems- Murr- Kreis, Straßenmeisterei Weinstadt ist die Kreisstraße K1890 zwischen Döllenhof und Buchengehrener Sägmühle von Montag, 03. März 2025 bis Mittwoch, 05. März 2025 für den Verkehr gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden sowie Anliegerinnen und Anlieger um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen während der Arbeiten.
Achtung: Kröten, Fösche und Co sind wieder auf Wanderschaft
Bereits sehr früh verlassen dieses Jahr Frösche, Kröten und Molche ihr Winterquartier. Bei Temperaturen ab fünf bis acht Grad und feuchter Witterung beginnen die Amphibien ihre jährliche Wanderung, erste Exemplare wurden bereits gesichtet. Sie wandern für die Fortpflanzung zu dem Laichgewässer, in dem sie selbst als Kaulquappe einst geboren wurden.
Diese Wanderung ist für die Amphibien mit vielen Gefahren verbunden. Daher bittet die Gemeindeverwaltung um erhöhte Aufmerksamkeit.
Zum Schutz der Amphibien werden daher vom Gemeindebauhof wieder in einigen Bereichen im Gemeindegebiet (Ortsausgang Alfdorf in Richtung Stübelmühle, Feldwege südlich und östlich des Feuersees, zwischen Pfahlbronn und Rienharz, im Bereich Strübelmühle, im Bereich Hüttenbühl sowie auf dem Gemeindeverbindungsweg zwischen Kapf und Tennhöfle) Hinweisschilder mit dem symbolischen Krötenbild und Durchfahrtsbeschränkungen aufgestellt, um die Autofahrer um erhöhte Aufmerksamkeit und die Einhaltung der temporären Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30 km/h zu bitten. Dies kann Tierleben retten, denn häufig werden diese nicht durch das direkte Überfahren, sondern allein durch den tempoabhängigen Strömungsdruck der Autos getötet. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, zwischen 19 Uhr und 7 Uhr, ist auf die Krötenwanderung zu achten.
Wer in diesem Frühjahr auch Krötenretter werden will und mehr über den Schutz von Fröschen, Molchen und Kröten erfahren will, kann sich an den Ansprechpartner für den Amphibienschutz:
Herr Josef Müller (Telefon 0171 / 6226286 oder Email: josefmueller@gmx.de) wenden.
Amphibienschutz in Alfdorf – hilfst du mit?

Um unsere heimischen Amphibien steht es nicht gut. Der Bestand ist in den vergangenen Jahrzehnten massiv zurückgegangen und auch ursprünglich häufige Arten wie Erdkröte oder Grasfrosch werden immer seltener.
Ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren führt zu einem negativen Bestandstrend der Amphibien, wie beispielsweise Verlust von geeigneten Lebensräumen, Fischbesatz in Amphibienlaichgewässern, Klimaveränderung oder Amphibien als Beute von nicht einheimischen Tieren wie dem Waschbär. Auch durch den Straßenverkehr werden jedes Jahr zahlreiche Amphibien getötet.
Die Hauptwanderung der Amphieben zu ihren Laichgewässern findet je nach Witterung zwischen Mitte Februar und Ende März statt. Wenn die Temperaturen am frühen Morgen über null Grad liegen und regnerisches Wetter herrscht, dann machen sich Frösche, Kröten und Molche auf den Weg von ihren Winterquartieren zu den angestammten Laichgewässern – und überqueren oftmals Straßen.
Wir suchen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die morgens oder abends Amphibienwanderstrecken in Alfdorf betreuen. Die Kontrolle an einer Strecke dauert zwischen 30 – 60 Minuten.
Vorkenntnisse sind nicht nötig und eine Einweisung findet vor Ort statt. Nebenbei erfahren Sie viel über unsere einheimischen Amphibienarten.
Ansprechpartner für den Amphibienschutz:
Herr Josef Müller
Telefon 0171 / 6226286
Email: josefmueller@gmx.de
Anträge für Einkommensteuer 2024
Die Anträge für Einkommensteuer 2024 sind nun beim Rathaus Alfdorf eingetroffen.
Diese können während der üblichen Öffnungszeiten im Foyer vor dem Bürgerbüro abgeholt werden.
Es liegen ausschließlich diese Formulare vor, weitere Anlagen müssen Sie beim Finanzamt Schorndorf direkt anfordern.
Eine Beratung diesbezüglich können wir leider nicht leisten.
Ihr Bürgerbüro
Geschwindigkeitskontrollen im Gemeindegebiet
In den vergangenen Wochen wurden durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis in verschiedenen Bereichen in Alfdorf Geschwindigkeitskontrollen mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
Obere Schlossstraße 28, Alfdorf
25.11.2024, 07:19 - 12:00 Uhr
Gemessene Fahrzeuge: 285
Beanstandungen VG: 2
Zul. Höchstgeschwindigkeit km/h: 30
Höchstgeschwindigkeit: 38
Geschw.keitsüberschreitung km/h max: 8
Maierhofweg 12, Alfdorf
02.-18.12.24
Gemessene Fahrzeuge: k.A.
Beanstandungen VG: 63
Zul. Höchstgeschwindigkeit km/h: 30
Höchstgeschwindigkeit: 50
Geschw.keitsüberschreitung km/h max: 20
Lorcher Straße, Brech
13.11.2024, 06:58 - 13:00 Uhr
Gemessene Fahrzeuge: 397
Beanstandungen VG: 4
Zul. Höchstgeschwindigkeit km/h: 50
Höchstgeschwindigkeit: 59
Geschw.keitsüberschreitung km/h max: 9
Gschwender Str. 28, Hellershof
28.11.2024, 11:50 - 17:45 Uhr
Gemessene Fahrzeuge: 433
Beanstandungen VG: 38
Zul. Höchstgeschwindigkeit km/h: 50
Höchstgeschwindigkeit: 84
Geschw.keitsüberschreitung km/h max: 34
Versand Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025
Die Stimmzettel werden voraussichtlich am 07.02.2025 an die Kommunen ausgeliefert. Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl, die bis dahin bereits beantragt worden sind, werden nach dem Erhalt der Stimmzettel schnellstmöglich fertiggestellt und zugestellt.
Ihr Wahlamt
Mikrozensus 2025 – Rund 62 000 Haushalte in der Befragung
Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung startet erneut.
Im Rahmen des Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 wieder etwa 62 000 Haushalte im Südwesten.
Die Auswahl der Haushalte, die in die Stichprobe mit einbezogen werden, erfolgt dabei mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die ausgewählten Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes nachzukommen oder einen Papierbogen auszufüllen. Es genügt dabei, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle Altersgruppen verpflichtend, um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu gewährleisten.
Der Mikrozensus erfasst seit seiner Einführung im Jahr 1957 wichtige Daten wie Familienstand, Bildungsabschlüsse und Erwerbstätigkeit. Neben den jährlich wiederkehrenden Themen werden auch wechselnde Inhalte abgefragt. Im Jahr 2025 gehören hierzu beispielsweise Fragen zum Umgang mit künstlicher Intelligenz oder zum Rauchverhalten. Die Erhebungsergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit im Zusammenhang mit der Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von hoher Wichtigkeit. Viele dieser Daten sind zudem europaweit vergleichbar. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Bedeutung, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung.
Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten stellen dabei fundamentale Prinzipien bei der Verarbeitung von Einzelangaben dar. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung, sodass sich Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ziehen lassen.
Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711 / 641 - 2355 in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter mikrozensus.de abrufbar.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Abs. 6 KlimaG BW
Erstellung eines kommunalen Wärmeplans
Die Gemeinde Alfdorf erstellt im Rahmen eines Planungskonvois und dem Förderprogramm „freiwillige kommunale Wärmeplanung“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mit der Stadt Welzheim und der Gemeinde Kaisersbach einen kommunalen Wärmeplan.
Zur Erstellung des interkommunalen Wärmeplans wird ein Planungsbüro nach einem Ausschreibungsverfahren beauftragt. Gemäß § 33 Abs. 1 KlimaG BW werden im Rahmen der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans personenbezogene Daten zum Energiebedarf und –verbrauch (Wärme und Strom) gebäudescharf erhoben und verarbeitet, um folgende Informationen gemäß der Verwaltungsvorschrift des Förderprogrammes freiwillige kommunale Wärmeplanung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft an das Land Baden-Württemberg zu übermitteln:
- der aktuelle Jahresendenergiebedarf für die Wärmeversorgung, aufgeteilt nach Energieträgern und Sektoren,
- der für die Jahre 2030 und 2040 abgeschätzte Jahresendenergiebedarf für die Wärmeversorgung, aufgeteilt nach Energieträgern und Sektoren, und
- das nutzbare Endenergiepotenzial zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung.
Gemäß § 33 Abs. 2 KlimaG BW sind Energieunternehmen, Netzbetreiber, öffentliche Stellen und Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, auf Anfrage Informationen zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 33 Abs. 3 KlimaG BW sind Gewerbe-, Industriebetriebe und die öffentliche Hand verpflichtet, Informationen über ihre eigenen Liegenschaften zu übermitteln.
Stellen die übermittelten Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dar, sind diese gemäß § 33 Abs. 1 KlimaG BW entsprechend zu kennzeichnen.
Gemäß § 27 Abs. 5 KlimaG BW wird der kommunale Wärmeplan keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten und veröffentlichen.
Die vorangehend genannten Informationen werden ausschließlich zum Zweck der Wärmeplanung erhoben und vom beauftragten Konsortium für diesen Zweck unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet. Sobald die Erstellung des kommunalen Wärmeplans abgeschlossen ist, werden die erhobenen Daten gelöscht.
Bauernkundgebung des Bauerverbandes in Ellwangen
Bürgermeister Ronald Krötz war zurückliegende Woche bei der traditionellen Bauerkundgebung des Bauernverbandes in der Ellwanger Stadthalle zu Gast, wo rund 500 Teilnehmer aus Landwirtschaft, Organisationen, Behörden und Politik zusammengekommen waren. Große Einigkeit bestand darin, dass die engagierte Landwirte für die Lebensmittelversorgung mit hochwertigen und regionalen Produkten sehr wichtig sind und sie hierbei auch mehr von Vorschriften entlastet und bei Vorhaben unterstützt werden müssen. Der Landrat des Ostalbkreises Dr. Joachim Bläse nahm hierbei auch die Bevölkerung in die Pflicht und warb dafür die Landwirte nicht nur mit Lippenbekenntnissen, sondern auch beim Einkauf regionaler Produkte zu unterstützen.
Bürgermeister Ronald Krötz: „Ich bin sehr froh, dass wir durch das tolle Engagement unserer Landwirte und Direktvermarkter in Alfdorf ein breites Angebot an hochwertigen lokalen Produkten haben, was auch von zahlreichen Kunden aus Alfdorf und der Region regelmäßig genutzt wird.“ Der Brecher Landwirt Marco Köngeter war ebenfalls mit dabei, der im Ehrenamt als 1. Vorsitzender dem Maschinenrings vorsteht.
Hochwasserrückhaltebecken Hüttenbühl wird saniert
Baumaßnahme Teil 1 gestartet
Im Teilort Hüttenbühl nördlich von Alfdorf liegt das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Hüttenbühl an der schwarzen Rot. Turnusmäßig müssen die Anlagen saniert und auf den technisch neuesten Stand gebracht werden. Das Hochwasser Anfang Juni hat beim HRB Hüttenbühl Schäden verursacht.
Der Hüttenbühlstausee wurde 1959, vom 1957 gegründeten Wasserverband Kocher-Lein, errichtet. Die letzte Sanierung fand 2004 ihren Abschluss. 2011 wurden alle elf HRB des Verbandes einer vertieften Sicherheitsüberprüfung unterzogen und seither wird alle zwei Jahre ein HRB saniert. Turnusmäßig ist demnach das HRB Hüttenbühl 2025 an der Reihe.
Hochwasser Anfang Juni
Nachdem die HRB (so auch HRB Hüttenbühl) durch den langanhaltenden Dauerregen (ca. 113 mm innerhalb von 48 Stunden) bereits ca. 80 bis 85 % gefüllt waren, kam es Sonntagabend (02.06.24) zu weiteren 100 mm Niederschlag innerhalb von drei Stunden. Die hierbei in Anspruch genommene Hochwasserentlastung hat zu Ausspülungen am HRB kurz unterhalb des Dammes geführt, welche zwischenzeitlich behoben wurden.
Außerdem hat das Hochwasser den Steuerschieber aus der Verankerung gerissen. Deshalb musste hier schneller Abhilfe geschaffen werden und die Sicherheitsanpassung wurde in zwei Teile mit unterschiedlichem Baubeginn aufgeteilt. Eine Entlandung des Sees ist auch geplant.
Teil 1: Umbau im Betriebsgebäude und Mönchschacht
Die dringlichen Arbeiten des Teil 1, bei welchen die Schieber zum Steuern ausgetauscht werden, wurden vorgezogen und sind am 11.11.2024 gestartet. Geplant ist die Arbeiten im Mai 2025 abzuschließen.
Unterhalb des Betriebsgebäudes im Damm befindet sich der Mönchschacht mit den Schiebern zum Steuern der Wassermengen. Bisher befand sich hier nur ein Steuerschieber. Um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten muss für den Ausfall eines Schiebers ein Zweiter vorhanden sein (n-1 Regel).
Für zukünftige Wartungs- und Sanierungsarbeiten wird der Schacht des Betriebsgebäudes mit neuen Leitern und einer Arbeitsbühne für den sicheren Einstieg ausgestattet. Im Rahmen der Arbeiten werden auch die elektrischen Anlagen und die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) komplett erneuert. Das HRB erhält hierbei zur Überwachung der Wasserstände und Schieberöffnungen neue Messgeräte und ein neues Prozessleitsystem. Am bestehenden Betriebsgebäude wurde das Dach abgebrochen, um den Schacht mit dem Kran von oben andienen zu können. Anschließend wird das Dach neu aufgebaut.
Teil 2: Baubeginn im Spätsommer 2025
Die Arbeiten von Teil 2 sollen dann wie ursprünglich geplant im Sommer 2025 starten und umfassen somit alle weiteren Arbeiten der Sicherheitsanpassung:
Die Messtechnik des Ablaufpegels soll von der in Fließrichtung linken Uferseite auf die rechte versetzt werden. Des Weiteren wird die Sickerwasserableitung mit einer Pumpstation erweitert, Tosbecken und Hochwasserentlastung erhalten eine Betonsanierung, Unterhaltswege werden hergestellt und neue Grundwasserpegel zur Überwachung des Dammes auf der Luftseite gebohrt und mit Messtechnik ausgestattet.
Entlandung des Seegrundes
In Abstimmung mit dem Fischereiverein wurde der See im Herbst bereits abgefischt. Aufgrund der Erosionen im Einzugsgebiet, insbesondere von Ackerflächen, haben sich schätzungsweise rund 7.000 m3 Sediment angesammelt. Diese werden ausgehoben und zur Bodenverbesserung auf nahegelegenen Ackerflächen ausgebracht. Damit ist eine Beeinträchtigung der Funktion des Beckens längerfristig wieder ausgeschlossen. Nach langsamem Ablassen des Sees soll voraussichtlich ab Oktober 2025 mit der Entlandung begonnen werden. Bei der letzten Entlandung 2003 wurden 6.800 m3 Sediment entnommen.
Als Biberschutz erhält der Damm an der Böschung des Sees einen Steinwurf. Damit wird verhindert, dass der Biber eine Biberburg in den Damm baut und dabei die Dichtung beschädigt. Somit wird die Standsicherheit des Dammes durch den Biber nicht beeinträchtigt.
Kosten der Sicherheitsanpassung
Die Maßnahme ist in die Teile 1 und 2 sowie die Entlandung aufgeteilt. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,25 Mio. €.
Im Teil 1 haben nachfolgende Firmen den Zuschlag erhalten: Tief- und Ingenieurbau: Fa. Hans Fuchs aus Ellwangen; Stahl- und Stahlwasserbau: Fa. Ecos Wassertechnik aus Langenau; Elektrik: Elektroservice Bergmann aus Alfdorf-Pfahlbronn, MSR: MSR Ostalb aus Ellwangen.
Da es sich hier im Rahmen des überörtlichen Hochwasserschutzes um eine Landesaufgabe handelt, erhält der Wasserverband Kocher-Lein eine Landesförderung von 70% gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft.
Allgemeines über den Wasserverband Kocher-Lein
Der Wasserverband Kocher-Lein erstreckt sich über die Landkreise Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis und Schwäbisch Hall. Neben den drei Kreisen sind insgesamt 18 Kommunen Mitglied des Verbandes. Der Verband hat die Aufgabe, den Wasserabfluss der Lein und des Kochers durch Hochwasserrückhaltung zu regeln. Hierzu betreibt der Verband insgesamt elf Stauseen mit einem Gesamtstauvolumen von ca. 12,8 Mio. Kubikmeter in der Lein und ihren Zuflüssen.
Das HRB Hüttenbühl in Alfdorf liegt im Hauptschluss der schwarzen Rot als Zufluss zur Lein. Die Fläche des Dauerstaus beträgt 1,45 ha und die Höhe des Dammes 11,6 m. Es hat ein Einzugsgebiet von 15,5 km2 und ein Gesamtstauvolumen von ca. 492.000 m3.
In der Reihe der Sanierungen folgt als nächstes das HRB Täferrot in Täferrot im Jahr 2027.
Neben der Regulierung des Hochwasserabflusses führt der Verband an seinen Rückhaltebecken Umweltschutz-, Naherholungs- und Landschaftsschutzmaßnahmen durch. Für alle Aufgaben beschäftigt der Verband hauptamtlich vier Stauwärter und einen Technischen Betriebsleiter.
Näheres zum Wasserverband Kocher-Lein unter www.kocher-lein.de.

Gemeinderat erhöht Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte auf einen Hebesatz von 360 v.H.
Aufgrund erheblicher Mehrbelastungen gerät auch der Alfdorfer Haushalt, wie bei nahezu allen anderen Kommunen, in Schieflage. Die Ausgaben sind deutlich höher, als die Einnahmen. Die Gründe sind vielfältig: Unter anderem kommen auf die Kommunen und somit auch auf Alfdorf immer mehr verpflichtende Aufgaben durch Bund und Land zu, die hierzu bereitgestellten Finanzmittel reichen jedoch nicht aus. Hinzu kommen Kostensteigerungen in vielen Bereichen, sowie auf der Einnahmenseite die gesamtwirtschaftliche schlechte Entwicklung. Ebenso wird die gestiegene Kreisumlage den Gemeindehaushalt mit voraussichtlich 347.700 Euro mehr belasten, als im Vorjahr.
Bürgermeister Ronald Krötz äußerte sich daher in der Gemeinderatssitzung am 09.12.2024 wie folgt: "Neben Streichungen und Einsparungen im Haushalt, sowie der Verschiebung von Investitionen auf der Ausgabenseite, bedarf es auch auf der Einnahmeseite Anpassungen. Ein Baustein davon ist die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte von 350 auf 360, wodurch die Gemeinde Alfdorf lediglich mit umliegenden Gemeinden gleichzieht oder immer noch darunter liegt. Mir ist bewusst, dass der Zeitpunkt für die Anhebung aus Sicht der Gewerbetreibenden und Unternehmen in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation hinterfragt werden kann. Dem halte ich entgegen, dass es sich um eine Gewinnsteuer handelt, das bedeutet es trifft diejenigen die Gewinne einfahren."
Der Hebesatz war zuletzt vor genau 10 Jahren, am 01.01.2015, erhöht worden.
Nach einer Diskussion entschied sich die Mehrheit des Gemeinderats dem Verwaltungsvorschlag zu folgen und stimmte einer leichten Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer auf 360 Hebesatzpunkte zu.
Gemeinderat legt neue Hebesätze nach Grundsteuerreform fest
Nachdem ab 2025 neue gesetzliche Vorgaben für die Berechnung der Grundsteuer umgesetzt werden müssen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf in seiner Sitzung am 09.12.2024 die notwendigen Anpassungen des Hebesatzes verabschiedet.
Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wurde der Hebesatz auf 720 v.H. und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) auf 270 v.H. festgelegt.
Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben werden Steuerpflichtige künftig in anderer Gewichtung als bisher belastet, worauf die Gemeinde jedoch keinen Einfluss hatte. Im Wesentlichen hat die Grundsteuerreform zur Folge, dass sich die Grundsteuer B bei älteren Einfamilienhäusern zum Teil erheblich und bei unbebauten Grundstücken um ein Mehrfaches erhöht. Bei Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und bei bebauten Gewerbegrundstücken wird sich die Grundsteuer überwiegend reduzieren. Geändert hat sich auch, dass der Wohnteil landwirtschaftlicher Hofstellen künftig Gegenstand der Grundsteuer B ist.
Ein Vergleich der Hebesätze der Gemeinden ist nicht mehr möglich, da der Grundsteuermessbetrag von den Bodenrichtwerten abhängt.
Die Gemeinde Alfdorf hat die Hebesätze auf Basis des Grundsteueraufkommens der Vorjahre und der aktuell vorliegenden Grundsteuermessbeträge, sowie der noch festzusetzender Messbeträge und der zu erwartenden Änderungen, aufgrund offener Entscheidungen des Finanzamts über eingegangene Einsprüche (z.B. aufgrund von Einzelgutachten bzgl. der Bodenrichtwerte) festgesetzt. Ziel war es somit, dass die Gemeinde in der Summe etwa gleich viel Grundsteuer vereinnahmt, wie vor der Reform. Da die Messbetragssumme bislang nur geschätzt werden konnte, kann sich die endgültige Messbetragssumme noch verändern. Aus diesem Grund wird der Hebesatz zunächst jährlich überprüft.
Zum Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 10.04.2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt.
Bis zum Kalenderjahr 2024 durfte die Grundsteuer noch auf der Grundlage der beanstandeten Regelungen erhoben werden. Ab dem Kalenderjahr 2025 sind die geänderten und neu erlassenen Gesetze Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer.
Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt weiterhin in drei selbständigen, aufeinanderfolgenden Verfahrensstufen.
- Grundsteuerwertermittlung und Fortschreibung (Bewertungsverfahren durch das Finanzamt)
Hauptfeststellung zum 01.01.2022
Das Finanzamt erlässt einen Grundsteuerwertbescheid (früher: Einheitswertbescheid)
- Grundsteuermessbetragsverfahren (Finanzamt)
Hauptveranlagungszeitpunkt ist der 01.01.2025
Das Finanzamt erlässt einen auf den Grundsteuerwertbescheid aufbauenden Grundsteuermessbescheid.
- Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde
Auf der Grundlage des Grundsteuermessbescheids erlässt die Gemeinde gegenüber dem Steuerpflichtigen den Grundsteuerbescheid indem sie den im Grundsteuermessbescheid festgesetzten Steuermessbetrag mit dem in der Hebesatzsatzung der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert.
Die Gemeinde ist an die durch das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgelegten Bemessungsgrundlagen beim Erlass des Grundsteuerbescheids gebunden.
Durch die Länderöffnungsklausel im Grundgesetz gibt es in den Bundesländern abweichende Landesgrundsteuerrechte. Für Baden-Württemberg gelten folgende Grundsteuermodelle:
- Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A): Bundesmodell
- Grundvermögen (Grundsteuer B): modifiziertes Bodenwertmodell
durch differenzierte Steuermesszahlen nach Wohnen (0,91 ‰) und Nichtwohnen (1,3 ‰)
Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A):
- Bewertungsverfahren im Ertragswertverfahren
Nutzflächen je Nutzungsart multipliziert mit gesetzlich festgelegten Ertragswerten ergeben den Reinertrag der jeweiligen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung.
Die Summe aller so ermittelten Reinerträge wird kapitalisiert und ergibt den Grundsteuerwert. - Messbetragsverfahren
Der Grundsteuerwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wird mit der Steuermesszahl 0,55 Promille vervielfacht und ergibt den Grundsteuermessbetrag.
Neu:
Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, werden ab 2025 Steuergegenstand der Grundsteuer B, bislang waren diese der Grundsteuer A zugeordnet.
Grundvermögen (Grundsteuer B), modifiziertes Bodenwertmodell:
Grundsteuerwertbescheid – erlässt Finanzamt:
Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert (zum 01.01.2022)
Der Bodenrichtwert wurde durch den Gutachterausschuss Welzheimer Wald festgestellt.
Grundsteuermessbescheid – erlässt Finanzamt:
Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl (unbebaut: 1,3‰) = Grundsteuermessbetrag (ab 01.01.2025)
oder
Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl (überwiegend zu Wohnzwecken genutzt: 0,91 ‰) = Grundsteuermessbetrag (ab 01.01.2025)
Die Gebäudewerte auf den entsprechenden Grundstücken sind nicht relevant.
Grundsteuerbescheid – erlässt Gemeinde:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (neu ab 01.01.2025) = Grundsteuer
Die Gemeinde Alfdorf hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B neu festgelegt.
Sowohl nach dem Grundsteuergesetz als auch nach dem Landesgrundsteuergesetz kann die Gemeinde jeweils nur einen Hebesatz für die Grundsteuer A und Grundsteuer B bestimmen.
Die Höhe des angestrebten Grundsteueraufkommens muss sich, wie in jedem Haushaltsjahr am Finanzbedarf und den haushaltsrechtlichen Maßgaben orientieren. Die Gemeinde Alfdorf hat beschlossen, die Hebesätze für 2025 aufkommensneutral festzusetzen. „Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Grundsteuereinnahmen einer Gemeinde nach der Grundsteuerreform in etwa so hoch sind wie davor.
"Aufkommensneutralität" bedeutet nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern gibt.
Die Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf. Da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil festgestellt hat, dass die bisherige Verteilung der Grundsteuer nicht verfassungsmäßig ist, musste die dadurch notwendige Grundsteuerreform zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen führen.
Wasserzählerablesung für die Jahresabrechnung 2024
Selbstablesung online oder telefonisch möglich!
Die jährliche Ablesung der Wasserzähler steht wieder bevor. Zur Vorbereitung der Jahresabrechnung 2024 der Wasser- und Abwassergebühren werden die Zählerstände der Wasserzähler benötigt.
Die Gemeinde Alfdorf hat in ihrer Wasserversorgungssatzung, die am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, auf Selbstablesung umgestellt.
Deshalb bittet die Gemeinde Alfdorf auch in diesem Jahr, den Wasserzählerstand selbst online oder telefonisch zu melden.
Die selbst abgelesenen Zählerstände zum Stand 31.12.2024 können noch bis zum 21.01.2025 der Gemeindeverwaltung über ein Formular auf unserer Homepage (www.alfdorf.de/zaehlerstand), über die Alfdorf-App oder direkt beim Steueramt, Frau Müller (Telefon 07172/ 309- 14 oder zaehlerstand@alfdorf.de) gemeldet werden.
Für Ihre Mithilfe möchten wir uns bereits im Voraus bedanken.
Sollte bis zum 21.01.2025 kein Zählerstand gemeldet sein, wird eine verbindliche Schätzung durch die Gemeinde Alfdorf vorgenommen, auf deren Grundlage die Jahresabrechnung erfolgt.
Die Eigentümer müssen u.a. die Zählernummer und den Zählerstand angeben.
Beispiel für die Ablesung (siehe Bild):

Wenn es draußen schneit oder Eisregen fällt…
… dann ist Winterdienst angesagt und auch Sie als Anlieger kommen hier ins Spiel.
Denn nach der Streupflichtsatzung der Gemeinde Alfdorf sind sie verpflichtet, Gehwege von montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut zu haben. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.
Falls kein Gehweg in der Straße vorhanden ist, ist ein Meter der Fahrbahn und die Zugänge zu den Fahrbahnen zu räumen. Die Räum- und Streupflicht endet abends um 20.00 Uhr.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Splitt kann in haushaltsüblichen Mengen kostenlos beispielsweise vor dem Rathaus Alfdorf, dem Rathaus Vordersteinenberg oder beim Bauhof in Pfahlbronn, Leintalweg abgeholt werden. Weitere Entnahmestellen finden sie auf unserer Homepage unter www.alfdorf.de . Weiter wird darauf hingewiesen, dass aus haftungstechnischen Gründen Räum- und Streufahrzeuge nur in den Straßen eingesetzt werden, die ungehindert passiert werden können. Fahrzeuge müssen generell so geparkt werden, dass eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,50 Meter bestehen bleibt.
Vollsperrung aufgrund von Bauarbeiten in der Gemeinde Alfdorf
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis wird vom 05.12.2024 bis voraussichtlich 07.12.2024 die Kreisstraße zwischen Alfdorf und Brend (K1889) aufgrund von Bauarbeiten in beide Richtungen sperren.
Hinweise auf die Vollsperrung sowie ggf. eine Umleitungsbeschilderung werden durch eine Verkehrssicherungsfirma aufgestellt.
Bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten bittet das Landratsamt um Ihr Verständnis.
Grünfläche zu verpachten
Die Gemeinde Alfdorf verpachtet ab 01.01.2025 eine Grünfläche mit ca. 255 m² an der Pfahlbronner Straße in Alfdorf-Brech.
Interessenten melden sich bitte im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28, Abt. Planen und Bauen bei Frau Hörner, Telefon 07172/309-22 oder per Mail an hoerner@alfdorf.de.
Flurstück zu verpachten
Die Gemeinde Alfdorf verpachtet ein Flurstück mit ca. 149 m² im Gewann „Kotebene“ in Alfdorf.
Interessenten melden sich bitte im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28, Abt. Planen und Bauen bei Frau Hörner, Telefon 07172/309-22 oder per Mail an hoerner@alfdorf.de.
Neue Wetterstation in Hintersteinenberg
Die Straßenmeisterei des Rems-Murr-Kreises hat im Zuge der L 1153 zwischen Hintersteinenberg und Vordersteinenberg auf Höhe des Tennisplatzes an einem Lichtmast der Gemeinde eine Wetterstation "Wintersense Solar" angebracht.
Der Sensor übermittelt berührungslos Oberflächentemperatur, Lufttemperatur und -feuchte sowie Taupunkt.
Diese Daten werden dann von der Wettermanufaktur aufgearbeitet und uns als Vorhersage für Entscheidungen im Winterdienst zur Verfügung gestellt.
Wichtig ist dabei, dass hier keinerlei Bilder übermittelt werden und somit auch keine Überwachung des öffentlichen Raumes stattfindet.
Ihre Gemeindeverwaltung
Vierte Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2024
Am 30.11.2024 ist die vierte Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2024 fällig.
Zahlungspflichtige bitten wir die Fälligkeiten termingerecht einzuhalten um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisung bitte Ihre Personenkonto-Nummer des Bescheids angeben.
Bei Abgabepflichtigen, welche der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto eingezogen.
Gemeindekasse Alfdorf
Eröffnung Netto-Discounter
Die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass der Netto-Markt in Alfdorf, Obere Schloßstraße (ehemals REWE-Markt) am 10.12.2024 um 07:00 Uhr öffnet.
Ursprünglich war von Netto eine Eröffnung im November geplant, die sich nun verzögert habe.
Gemeinderat Dieter Folter aus dem Gemeinderat verabschiedet
Nachdem Dieter Folter auf eigenen Wunsch aufgrund einer Erkrankung im Oktober aus dem Gemeinderat ausgeschieden war, wurde er nun in der zurückliegenden Gemeinderatssitzung am 11.11.2024 gebührend verabschiedet. Dieter Folter gehörte seit 2009 dem Gemeinderat ohne Unterbrechung an und hatte in zahlreichen Ausschüssen mitgewirkt. Insbesondere im Gutachterausschuss, im Bauausschuss und in der Arbeitsgruppe zur Sanierung/Neubau des Kultur- und Sportzentrums hatte er stets sein großes Fachwissen mit außergewöhnlichem Engagement eingebracht.
Bürgermeister Ronald Krötz: „In Dieter Folter verlieren wir im Gremium einen sehr kompetenten und fachlich versierten Gemeinderat. Seine Fachlichkeit und seine stete Bemühungen um die besten Lösungen werden ebenso fehlen, wie seine positive und vermittelnde Art. Ich danke ihm für sein großes ehrenamtliches Engagement und wünsche ihm für die Zukunft alles erdenklich Gute und gute Besserung in den gesundheitlichen Herausforderungen!“
Sachbeschädigungen und Verschmutzungen im Bereich Untere Schloßstraße/Hohweg/Schloßgartenweg
Der Verwaltung wurden mehrere Verschmutzungen/Sachbeschädigungen an privatem Eigentum gemeldet. Die neuesten Ereignisse sind Verschmutzungen mit Eiern an Hausfassaden sowie Haustüren.
Mutwillige Sachbeschädigungen/Verschmutzungen entsprechen keinem sozialen Verhalten. Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, kann mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Auch wer solche Taten beobachtet, sollte eingreifen und/oder der Polizei bzw. dem Ordnungsamt bitte mitteilen.
Im Sinne aller Einwohner bitten wir um ein friedliches MITEINANDER und von solchen Taten abzusehen.
Vierte Abschlagszahlung 2024 für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Am 15.11.2024 wird die vierte Abschlagszahlung der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer für das Jahr 2024 fällig.
Zahlungspflichtige bitten wir die Forderungen termingerecht zu überweisen um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisung bitte Ihre Personenkonto-Nummer des Bescheids angeben.
Bei Abgabepflichtigen, welche der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto eingezogen.
Gemeindekasse Alfdorf
Neue Mitarbeiter bei der Gemeindeverwaltung Alfdorf
Seit einigen Wochen verstärken vier neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Team der Gemeindeverwaltung Alfdorf. Am 01.07.2024 traten Frau Nicole Sonnentag als neue Hauptamtsleiterin und Herr Marco Tucciarone als Architekt bei der Gemeinde Alfdorf ihren Dienst an. Seit dem 01.10.2024 verstärken nun auch Frau Sabrina Müller im Fachbereich Finanzen und Herr Jens Müller im Fachbereich Planen und Bauen das Alfdorfer Rathausteam.
Bürgermeister Ronald Krötz: „Ich freue mich sehr, dass wir unsere freien Stellen schnell nachbesetzen, bzw. die neu geschaffene Stelle des Architekten, so hervorragend besetzen konnten! Ich wünsche unseren Neuen eine schnelle Einarbeitung und viel Freude mit den neuen Aufgaben!“
Das Bild zeigt von links nach rechts:
Jens Müller (Fachbereich Planen und Bauen, Gebäudemanagement), Frau Nicole Sonnentag (Fachbereichsleitung Hauptverwaltung), Frau Sabrina Müller (Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Steuer und Abgaben), Herr Marco Tucciarone (Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Hochbau).
Achtung: Giftköder ausgelegt
Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt drauf hin, dass kürzlich auf einer Wiese zwischen Vordersteinenberg und Dornhalden Hähnchenfleisch verstreut lag. Es ist nicht auszuschließen, dass es sich hierbei möglicherweise um Giftköder gehandelt hat.
Tierhalter werden daher gebeten, besonders wachsam zu sein und genau darauf zu achten, was das eigene Tier in die Schnauze nimmt.
Gerne nimmt das Ordnungsamt bzw. die Polizei Welzheim vertrauliche Hinweise auf eventuelle Beobachtungen entgegen.
Wenn sich innerhalb eines Augenblicks das ganze Leben verändert!
Der überraschende Tod eines Angehörigen verändert innerhalb weniger Sekunden das ganze Leben. Für Hinterbliebene, welche diese Todesnachricht von Polizei, DRK, Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen erhalten oder im schlimmsten Fall selbst dabei waren sind die ersten Stunden und Tage eine große emotionale Herausforderung. Früher waren die Angehörigen oft sich selbst überlassen, nachdem die Einsatzkräfte wieder abgerückt waren. Gott sei Dank gibt es nun seit 25 Jahren im Rems-Murr-Kreis gut organisierte Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger, welche den Angehörigen beistehen, sich Zeit nehmen, Fragen beantworten, zuhören, wenn gewünscht mit Ihnen beten oder einfach nur da sind. Darüber hinaus stehen die Notfallseelsorger auch Einsatzkräften zur Verfügung, welche schlimme Erlebnisse auch selbst verarbeiten müssen.
Dieses Jubiläum wurde am vergangenen Sonntagabend in der Schorndorfer Versöhnungskirche gebührend gefeiert! Unser Alfdorfer Pfarrer im Ruhestand, Herr Friedmar Probst ist ein Notfallseelsorger der ersten Stunde und wurde dafür ausgezeichnet! Seit der Gründung ist er mit dabei und koordiniert aktuell die Notfallseelsorge im ganzen Rems-Murr-Kreis! Dafür ganz herzlichen Dank!
Einladung zum Seniorennachmittag
Zum Seniorennachmittag der Gemeinde Alfdorf, der am Sonntag, 13. Oktober 2024 um 14.00 Uhr im Bürgerzentrum in Pfahlbronn stattfindet, lade ich auf diesem Wege herzlich ein. Alle Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren haben bereits eine persönliche Einladung erhalten. Der Einladung lag für diejenigen, die nicht in Pfahlbronn bzw. Brech wohnhaft sind, ein Busfahrplan bei. Dieser wird auch nächste Woche nochmals im Amtsblatt veröffentlicht.
Ich freue mich auf einen fröhlichen und unterhaltsamen Nachmittag.
Ihr
Ronald Krötz
Bürgermeister
10. Jubiläum "Einheitsbäume" am Alfdorfer Feuersee
2024 jährt sich zum 10. Mal die Pflanzung der Einheitsbäume im Bereich der ehemaligen "Luther-Eiche" hinter dem Alfdorfer Feuersee.
Die Gemeinde Alfdorf nahm im Jahr 2014 eine Idee der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald auf und pflanzte drei Bäume zur Erinnerung an die deutsche Wiedervereinigung am 03.10.1989. Die Pflanzaktion wurde, als Zeichen der Zukunftsträchtigkeit der Aktion, von Kindern übernommen. Die Bevölkerung war damals eingeladen, der Pflanzung einer Buche, einer Kiefer und einer Eiche beizuwohnen.
Die Kiefer symbolisiert den Osten, die Buche den Westen und die Eiche steht für das vereinte Deutschland.
Das Wachsen der Bäume sollte Wachstum, Aufschwung, Wandel und Zusammenwachsen des ehemals geteilten Landes symbolisieren.
Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Die Gemeinde Alfdorf als zuständige Meldebehörde ist verpflichtet, jährlich bis spätestens zum 31. März Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln. Zweck der Datenübermittlung ist die Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeit der Streitkräfte, da Frauen und Männer, die Deutsche im
Sinne des Grundgesetzes sind, freiwilligen Wehrdienst leisten können (§§ 58 b und c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten – (Soldatengesetz-)).
Dabei handelt es sich um folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Gegenwärtige Anschrift
Die Daten werden nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Das Widerspruchsrecht betrifft die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Aktuell:
Im Jahr 2025 betrifft die Datenübermittlung die Personen, die im Jahr 2026 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2008). Die Daten (Name, Vornamen, aktuelle Anschrift der betroffenen Personen) werden voraussichtlich Ende Januar 2025 übermittelt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Widerspruch bei der Meldebehörde (schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache) eingegangen sein.
Lorcher Straße aufgrund der Einweihung des Feuerwehrgerätehauses Pfahlbronn gesperrt
In der Zeit von Freitag 11.10.2024 bis Sonntag 13.10.2024 wird nach fast zweijähriger Umbauzeit das Gerätehaus Pfahlbron offiziell eingeweiht. Daher ist die Lorcher Straße in diesem Bereich voll für den Verkehr gesperrt. Eine örtliche Umleitung ist eingerichtet.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen betroffenen Verkehrsteilnehmern und vor allem bei den Anwohnern für das Verständnis.
Dies ist eine Übungsalarm-Meldung!
Probe-Alarm anlässlich des bundesweiten Warntages

Heute findet der bundesweite Warntag statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnkanäle. In Alfdorf wird über Instagram, Facebook und die Alfdorf-App diese Übungemeldung veröffentlicht. Wenn es im Ernstfall notwendig wäre, würde die Feuerwehr ergänzend mit Lautsprecherdurchsagen auf eine Gefahrenlage, hinweisen.
Der bundesweite Warntag verfolgt auch in diesem Jahr zwei Hauptziele: zum einen, die technische Warninfrastruktur einem Stresstest zu unterziehen, und zum anderen, die Bevölkerung über das Thema Warnung und die verschiedenen Wege, über die die Behörden Warnungen versenden, zu informieren.
Um 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten und für die Warnung der Bevölkerung zuständigen Behörden unterschiedliche Warnkanäle wie z.B. Radio und Fernsehen, Warn-Apps wie NINA, Stadtinformationstafeln, Sirenen, Lautsprecherwagen, Infosysteme der Deutschen Bahn. Die Probewarnmeldung wird auch über den Mobilfunkdienst Cell Broadcast verschickt und erreicht viele Handys in Deutschland direkt.
Sirenen gibt es bislang in Alfdorf nicht. Leider wurden wir vom Land Baden-Württemberg bei entsprechenden Fördermittel nicht berücksichtigt. Allerdings setzen wir unseren Schwerpunkt in der großen Flächengemeinde auch auf gezielte Warnung mit dem Einsatz von Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr bei lokalen Einsatz- und Gefahrenlagen. Kurz nach Pfingsten erlebten wir in Alfdorf beim Starkregenereignis bereits den Ernstfall und haben hier gute Erfahrungen mit unseren Warnungs- und Informationskanälen, sowie gezielter Warnung durch die Feuerwehr gesammelt.
Bundesweiter Warntag am 12. September 2024
An jedem zweiten Donnerstag im September findet der Bundesweite Warntag statt. Es ist eine gemeinsame Übung von Bund, Ländern sowie teilnehmenden Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden.
Der nächste Bundesweite Warntag findet am 12. September 2024 statt. Gegen 11 Uhr wird eine Probewarnung verschickt.
2023 fand der Bundesweite Warntag am 14. September statt.
Was passiert am Bundesweiten Warntag?
Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.
Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (zum Beispiel Rundfunksender und App-Server) geschickt.
Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.
Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit unter anderem von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.
Vollsperrungen aufgrund von Oberflächensanierungen in der Gemeinde Alfdorf
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis wird vom 05.09.2024 bis voraussichtlich 06.09.2024 die Gemeindeverbindungsstraße Haselbach-Alfdorf, den Mühlrainweg im Ortsteil Mannholz sowie die Gemeindeverbindungsstraße Richtung Leineckstausee im Ortsteil Pfahlbronn instand setzen.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Oberflächensanierung.
Der Umfang der Arbeiten macht eine Vollsperrung des Fahrbahnbereiches notwendig. Eine Umleitung während der Bauzeit wird für alle Verkehrsarten ausgeschildert.
Der ÖPNV ist von der Vollsperrung nicht betroffen.
Hinweise auf die Vollsperrung sowie eine Umleitungsbeschilderung werden durch eine Verkehrssicherungsfirma aufgestellt.
Bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten bittet das Landratsamt um Ihr Verständnis.
Vermehrte Sachbeschädigungen und Verschmutzungen!
Immer häufiger werden Sachbeschädigungen und Verschmutzungen am Sportzentrum in Alfdorf festgestellt.
Auf Grund solcher mutwilliger Taten muss die Gemeindeverwaltung ständig Verbote aussprechen und Neuanschaffungen finanzieren, welche eigentlich nicht sein sollten.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger doch einfach ihren Müll mit nach Hause zunehmen oder die Mülleimer zu verwenden.
Mutwillige Sachbeschädigungen entsprechen keinem sozialen Verhalten. Auch wer solche Taten beobachtet, sollte eingreifen und/oder der Gemeinde Alfdorf bitte mitteilen.
Die Gemeindeverwaltung
Anpflanzungen zurückschneiden!
Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern.
Häufig ragen von Bäumen und Sträuchern aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg oder in die Straße.
Nach § 11 Abs. 2 FStrG sowie § 28 Abs. 2 StrG Baden-Württemberg ist dies nicht zulässig, wenn dadurch die .Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann. Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen mind. bis 4,50 m, über Geh- und Radwegen bis mind. 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
Der Bewuchs ist entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- und Radweghinterkante zurückzuschneiden.
Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mind. 0,75 m einzuhalten. Sofern ein Hochbord (Randstein) vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 m reduziert werden.
Das Austreiben während der Wachstumsperiode ist dabei jeweils zu berücksichtigen. Bezüglich der Sichtverhältnisse an Knotenpunkten muss zumindest gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge sicher einbiegen oder kreuzen kann. Die Grundstücksbesitzer werden auf Ihre Verpflichtungen hingewiesen und gebeten Abhilfe zu schaffen, sofern die Verkehrssicherheit durch Bewuchs beeinträchtigt wird.

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes" durchgeführt.
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
- Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen.
Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z.B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.
- Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024.
Die Eintragungsliste für die Gemeinde Alfdorf
wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024
im Rathaus Alfdorf, Bürgerbüro, Obere Schlossstraße 28, 73553 Alfdorf
zu folgenden Öffnungszeiten
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
Der Zugang ist barrierefrei.
Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
- Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
- Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
- Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.
- Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt:
"Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"
Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:
Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes
Artikel 1
Änderung des Landtagswahlgesetzes
Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt.
b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt.
2. In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt.
3. In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt.
4. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Anlage
(Zu § 5 Absatz 1 Satz 2)
Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg
Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen. 2 Stuttgart II Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen. 3 Böblingen Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch. 4 Esslingen Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Köngen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar). 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen: die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch.
Vom Landkreis Esslingen: die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lenningen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim an der Teck, Wolfschlugen.6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis: die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach. 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen: die Gemeinde Weissach.
Vom Landkreis Ludwigsburg: die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz.9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn: die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld.
Vom Landkreis Ludwigsburg: die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim.10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn.
Vom Landkreis Heilbronn: die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot.11 Schwäbisch Hall-Hohenlohe Hohenlohekreis
Landkreis Schwäbisch Hall12 Backnang-Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis: die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten.
Vom Rems-Murr-Kreis: die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal.13 Aalen-Heidenheim Landkreis Heidenheim.
Vom Ostalbkreis: die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört.14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe: die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberder-dingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen. 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden
Landkreis Rastatt17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg.
Vom Rhein-Neckar-Kreis: die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim.18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald-Tauber Main-Tauber-Kreis
Neckar-Odenwald-Kreis20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis: die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen. 21 Bruchsal-Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe: die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel.
Vom Rhein-Neckar-Kreis: die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen.22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim
Enzkreis23 Calw Landkreis Calw
Landkreis Freudenstadt24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau.
Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Wittnau.25 Lörrach-Müllheim Landkreis Lörrach.
Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg.26 Emmendingen-Lahr Landkreis Emmendingen.
Vom Ortenaukreis: die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Rings-heim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach.27 Offenburg Vom Ortenaukreis: die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach. 28 Rottweil-Tuttlingen Landkreis Rottweil
Landkreis Tuttlingen29 Schwarzwald-Baar Schwarzwald-Baar-Kreis.
vom Ortenaukreis: die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach.30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut.
Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt.32 Reutlingen Landkreis Reutlingen 33 Tübingen Landkreis Tübingen.
Vom Zollernalbkreis: die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen.34 Ulm Stadtkreis Ulm
Alb-Donau-Kreis35 Biberach Landkreis Biberach.
Vom Landkreis Ravensburg: die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg.36 Bodensee Bodenseekreis.
Vom Landkreis Sigmaringen: die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf, Wald.37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg: die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende. 38 Zollernalb-Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen: die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt.
Vom Zollernalbkreis: die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu befürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“
gez. Bürgermeisteramt
Alfdorf, den 01.08.2024
Weiterer Discountermarkt in Alfdorf!
Die Gemeindeverwaltung hat vergangene Woche die Information erhalten, wonach für das derzeit leer stehende Gebäude des ehemaligen REWE-Marktes in der Hauptstraße 106 die NETTO Marken-Discount Stiftung & Co. KG einen Mietvertrag mit dem Eigentümer des Grundstücks/Gebäudes unterzeichnet hat und ab voraussichtlich Anfang November eine Filiale eröffnen wird. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich ab der KW29 beginnen. Die Eröffnung ist für den 05.11.2024 geplant. Es ist laut NETTO vorgesehen die Räumlichkeiten umfangreich zu renovieren, ein Bäcker oder eine Metzgerei sind laut NETTO nicht geplant.
Eigentlich hatte der Gemeinderat für diese Fläche einen Aufstellungsbeschluss für Wohnbebauung gefasst und eine solche für den Bereich mit angrenzenden Gemeindegrundstücken angestrebt. Dies war mit der Aussiedlung des REWE-Marktes auch mit dem Eigentümer des betreffenden Grundstückes so vorbesprochen. Leider haben sich seitdem jedoch die wirtschaftlichen Bedingungen verändert, so dass der Eigentümer entgegen der ursprünglichen Offenheit nun andere Pläne verfolgte. In der Fläche des bisherigen Bestands ist eine solche Nutzung ohne weitere Genehmigungen zulässig.
Bürgermeister Ronald Krötz hierzu: „Obwohl ich die Entwicklung für die Fläche bedauere und eine Innenverdichtung im Sinne unseres Gemeindeentwicklungskonzepts begrüßt hätte, machen wir nun das Beste daraus und freuen uns über die die Vorteile eines weiteren Discounters. So ist der geplante NETTO-Markt für die unmittelbare Anwohnerschaft, als auch für die gesamte Bevölkerung ein Gewinn an mehr Auswahl und noch besserer Versorgung.“
Anträge auf Gewährung von „Hochwasserhilfe“
Aus kreisübergreifender Spendenaktion bis 31.07. über Gemeindeverwaltung
Nach dem außergewöhnlichen Starkregenereignis und Hochwasser am 02. und 03. Juni war die Spendenbereitschaft in der Region sehr groß. Bei einer kreisübergreifenden Spendenaktion waren über 1,5 Millionen Euro zusammengekommen. Davon gingen über 160.000 Euro Soforthilfe an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger (rund 770 Haushalte) sowie 135.000 Euro an Vereine allein im Rems-Murr-Kreis. Mehr als 1.000 Anträge auf Hochwasserhilfe sind beim Landratsamt eingegangen. Der Landkreis hat nun die Auszahlung der Soforthilfe beendet und die noch verbleibende Spendensumme an die betroffenen Kommunen weitergegeben. Somit können von nun an Härtefall-Anträge bis 31.07. direkt bei der Gemeinde Alfdorf beantragt werden. Das Antragsformular ist auf der Homepage unter www.alfdorf.de eingestellt. Ebenso kann das Formular bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen bei Frau Holzer oder Frau Meyer (Telefon 07172/309-52 oder -18) abgeholt werden.
Des Weiteren wurden auf kommunaler Ebene auch durch den Verein Füreinander Alfdorf e.V. Spendengelder gesammelt. Somit kann auch dort finanzielle Unterstützung unter msorg-kuehne@web.de oder 0152/53182092 beantragt werden.
„Ich danke allen Spendern für ihre große Solidarität mit den Betroffenen des fürchterlichen Hochwassers und Starkregenereignisses in Alfdorf und in der Region! Nachdem bei der Schadensregulierung nicht in allen Fällen Versicherungen vollumfänglich greifen sind die Spenden für viele Menschen eine wichtige und große Hilfe. Mein Dank gilt ebenso unserem Landrat Dr. Richard Sigel mit seinen Mitarbeitern für die sehr gute Unterstützung und Zusammenarbeit auf allen Ebenen, sowie unserem Verein Füreinander Alfdorf für das tolle Engagement,“ so Bürgermeister Ronald Krötz.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung Jahresprogramm 2025
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2025ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30%. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000€, bei Umnutzungen bis zu 60.000€. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2025 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 09.09.2024 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Holzer, Tel. 07172/309-52, E-Mail: holzer@alfdorf.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.
Alfdorf, 20.06.2024
Hinweis zur Entsorgung von Hochwassermüll aufgrund des Hochwassers am 02. Juni 2024
Die Abfallwirtschaft Rems- Murr (AWRM) bittet darum, dass sich die Bürger bezüglich des Aufstellens von Containern und der Entsorgung des angefallenen Hochwassermülls an die Gemeinde Alfdorf, Herr Maurer, Tel. 07172/309-17 wenden, damit die Aufstellung und Abholung von Containern koordiniert erfolgt.
Waldverkauf
Die Gemeinde verkauft zwei Waldgrundstücke im Gewann "Halde", Gemarkung Pfahlbronn, Flur 0. Betroffen sind die Flurstücke 1440 (7.268m²) und 1440/2 (728m²). Der Kaufpreis beträgt 4,00 €/m². Interessenten werden gebeten, sich bis zum 06.06.2024 per E-Mail unter "fauth@alfdorf.de" oder schriftlich an Gemeinde Alfdorf, Liegenschaftsamt, Obere Schlossstraße 28, 73553 Alfdorf, zu melden.
Für Rückfragen steht Herr Fauth unter der Telefonnummer 07172/309-26 zur Verfügung.
Parkplatz Hagerwaldsee teilweise gesperrt
Mit den Bauarbeiten für den Breitbandausbau wurde aktuell im Bereich Kapf-Vordersteinenberg-Hintersteinenberg begonnen.
Die hierfür benötigten Baumaterialien (Schüttgut, etc.) werden auf dem Parkplatz Hagerwaldsee gelagert. Die Hälfte des Parkplatzes ist daher vorübergehend nicht nutzbar.
Die Gemeindeverwaltung bittet, speziell am Mühlentag (20.05., Pfingstmontag), um Verständnis.
Bewerbervorstellung zur Alfdorfer Gemeinderatswahl
Der GHV Alfdorf und das Wirtschaftsforum Welzheimer Wald Wieslauftal laden herzlich zur
Bewerbervorstellung zur Alfdorfer Gemeinderatswahl
am Donnerstag, 16.05.20224 um 19:00 Uhr in das Kultur- und Sportzentrum ein!
Der GHV Alfdorf und das Wirtschaftsforum Welzheimer Wald Wieslauftal hat alle Fraktionen eingeladen und hofft auf einen interessanten Abend mit vielen Fragen und interessanten Antworten gibt.
Die Bewirtung des Abends erfolgt durch den Musikverein Alfdorf. Einlass ab 18:30 Uhr.
Austausch von Wasserzählern
Die Gültigkeitsdauer der Eichung für Kaltwasserzähler beträgt nach der Eichordnung 6 Jahre. Jeder Wasserzähler wird deshalb alle 6 Jahre ausgebaut und durch einen neuen, geeichten Wasserzähler ersetzt. In den nächsten Wochen werden die erforderlichen Zählerwechsel durch die Mitarbeiter der Gemeinde Alfdorf vorgenommen.
Die Gemeinde Alfdorf bittet die Hauseigentümer den Mitarbeitern der Gemeinde Alfdorf freien Zugang zu den Wasserzähleranlagen zu gewähren um einen zügigen Wechsel der Wasserzähler zu gewährleisten.
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Gemeinde Alfdorf
Wie in jedem Jahr führt die Gemeinde Alfdorf wieder die Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen durch.
Weist ein Grabstein nicht mehr die notwendige Standsicherheit auf, wird sowohl ein Aufkleber mit Warnhinweis angebracht, als auch der Grabnutzungsberechtigte schriftlich benachrichtigt.
Anschließend wird geprüft, ob die Instandsetzungsarbeiten von den Grabnutzungsberechtigen durchgeführt wurden.
Wenn festgestellt wird, dass ein Grabstein eine unmittelbare Gefahr darstellt, so muss er auf Kosten des Grabnutzungsberechtigten, gesichert oder unter Umständen sogar umgelegt werden.
Um dies zu vermeiden, werden die Grabnutzungsberechtigten gebeten, die Grabmale regelmäßig auf die erforderliche Standsicherheit hin zu überprüfen bzw. durch einen Fachmann (Steinmetz) überprüfen zu lassen und Schäden sofort von diesem beheben zu lassen.
Friedhofsamt Alfdorf
Änderung der Satzung des Abwasserverbandes Hellershof, Gemeinde Alfdorf, Rems-Murr-Kreis
In seiner Sitzung am 09.02.2024 hat der Abwasserverband die Satzungsänderung beschlossen.
Die Satzung des Abwasserverbandes Hellershof vom 11.07.1996 mit den Satzungsänderungen vom 11.04.2000, 06.12.2000, 10.10.2002, 10.02.2010, 29.11.2019 und 08.06.2020 behält in ihrem Wortlaut weiterhin volle Gültigkeit. Der Paragraf 17 erhält folgenden Wortlaut:
§ 17 Haushaltswesen
Gemäß § 2 Abs. 1 des Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz (AGWVG) vom 18.12.1995 sind für Haushaltsplan, Rechnungslegung und Prüfung die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung für Baden Württemberg nach Maßgabe des AGWVG entsprechend anzuwenden.
Die vorstehende Änderung der Satzung des Abwasserverbandes Hellershof wird vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Umweltschutz, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen, gemäß § 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes genehmigt.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Waiblingen, 02.04.2024
Regina Scheub
Änderung der Satzung des Abwasser- und Bauverbands Voggenmühlhöfle-Steinhaus, Gemeinden Kaisersbach und Alfdorf, Rems-Murr-Kreis
In seiner Sitzung am 24. Januar 2024 hat der Abwasser- und Bauverband Voggenmühlhöfle-Steinhaus die Satzungsänderung beschlossen.
Die Satzung des Abwasser- und Bauverbands Voggenmühlhöfle-Steinhaus vom 24. Juni 1997 behält in ihrem Wortlaut weiterhin volle Gültigkeit. Der § 17 erhält folgenden Wortlaut:
§ 17 Haushaltswesen
Gemäß § 2 Abs. 1 des Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz (AGWVG) vom 18.12.1995 sind für Haushaltsplan, Rechnungslegung und Prüfung die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung für Baden Württemberg nach Maßgabe des AGWVG entsprechend anzuwenden.
Die vorstehende Änderung der Satzung des Abwasser- und Bauverband Voggenmühlhöfle-Steinhaus wird vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Umweltschutz, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen, gemäß § 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes genehmigt.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Waiblingen, 8. März 2024
Ann-Kathrin Schenker
Versammlung besichtigen Reichenbachstausee und Forstschlepper
Alfdorf, Spraitbach (ko-lei/pm). Im Rahmen der diesjährigen Verbandsversammlung des Wasserverbandes Kocher-Lein wurden die Baustelle am Hochwasserrückhaltebecken Reichenbach sowie der neue Forstschlepper in Augenschein genommen. Der Wasserverband investiert 2024 fast 1,6 Mio. € und ist weiterhin schuldenfrei.
Im Gasthof Hirsch in Vordersteinenberg (Alfdorf) fand dieses Mal die jährlich stattfindende Verbandsversammlung des Wasserverbandes Kocher-Lein statt. Verbandsvorsteher Bürgermeister Armin Kiemel und der technische Betriebsleiter Marty Straßer berichteten dem Gremium über die vergangenen und zukünftigen Projekte. Nach Vorstellung durch Daniela Hasenfuß wurde die Jahresrechnung 2022 und der Rechenschaftsbericht einstimmig verabschiedet. Ebenso einhellig verabschiedet wurde der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2024, vorgestellt von Verbandsrechner Tobias Maier. Der Wasserverband stemmt 2024 Investitionen von fast 1,6 Mio. € und verwaltet inzwischen ein Bilanzvermögen von ca. 12,6 Mio. €.
Die Mitgliedsbeiträge der 21 Gebietskörperschaften wurden 2023 auf insgesamt 515.800 € deutlich erhöht, damit die Abschreibungen nach der doppelten Buchführung aus dem laufenden Betrieb erwirtschaftet werden können. Der Verband ist weiterhin schuldenfrei. Für die kommenden Jahre geht die Verbandsverwaltung nach dem aktuellem Stand von stabilen Mitgliedsbeiträgen aus.
Sanierung Hochwasserrückhaltebecken Reichenbach
Die Sicherheitsanpassung des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Reichenbach in Spraitbach schreitet nach niederschlagsbedingter Pause wieder voran. Aufgrund erhöhter Abflüsse mussten die Arbeiten im November unterbrochen und konnten nun Ende Februar wieder aufgenommen werden. Das HRB Reichenbach hat ein Einzugsgebiet von fast 9 km² und einen Dauerstauraum von 45.000 m³. Dieser Stauraum kann im Hochwasserfall um das sechzigfache auf bis zu 2,7 Mio. m³ ansteigen.
Unterhalb des Betriebsgebäudes im Damm befindet sich der Mönchschacht mit den Schiebern zum Steuern des HRBs. Das bisherige Betriebsgebäude wurde abgerissen, um im Mönchschacht die notwendigen Betonarbeiten durchführen zu können. Nach dem Einbau der neuen Schieber wird ein neues Betriebsgebäude über dem Schacht errichtet.
Um die Sickerwassermengen des Dammes ordnungsgemäß abführen und dadurch die Standsicherheit des Dammes gewährleisten zu können, wird auf der Luftseite eine Pumpstation errichtet. Mittels drei Grundwasserpumpen soll zukünftig das anfallende Wasser aus dem Drainagekörper abgeführt werden. Auf der Seeseite wurde zum Schutz des Dammes gegen den Biber ein Steinwurf eingebaut. Das HRB wurde im Herbst entlandet. Dabei wurden fast 7.000 m³ Sedimente ausgebaggert und auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 1,5 Mio. €. Da es sich hier im Rahmen des überörtlichen Hochwasserschutzes um eine Landesaufgabe handelt, erhält der Wasserverband Kocher-Lein eine Landesförderung von 70% gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft.
Die Arbeiten liegen aktuell im Zeitplan, sodass der See zum Sommer wieder komplett gefüllt werden kann.
Neuer Forstschlepper
Vom Bauhof „Am Federbachsee“ in Göggingen führen die vier Stauwärter des Wasserverbandes die Arbeiten zum Hochwasserschutz, Naherholung und Umweltschutz aus. Hierbei werden auch die verbandseigenen Flächen in den Stauräumen der elf Hochwasserrückhaltebecken bewirtschaftet. Hierzu gehören auch fast 100 ha Wald. Der Pm Trac von der Firma Pfanzelt mit 253 PS unterstützt seit neuestem die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit, fährt bis zu 50 km/h schnell und darf nur mit LKW-Führerschein bedient werden. Verschiedene Anbaugeräte lassen sich zusätzlich zum Ladekran nach Bedarf anhängen. Der Schlepper ist als „Allzweckwaffe“ auch außerhalb vom Wald für die täglichen Arbeiten im Einsatz. Die Einsätze des inzwischen verkauften LKWs werden auch von dem Schlepper übernommen. Durch die deutlich höhere Zuladung des neuen Gespanns können Fahrten im sehr großen Verbandsgebiet eingespart werden. Bisher mussten Gerätschaften insbesondere für die Forstarbeit extern für viel Geld und Organisationsaufwand ausgeliehen werden.
Infos zum Wasserverband Kocher-Lein
Der Wasserverband Kocher-Lein erstreckt sich über die Landkreise Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall. Neben den drei Kreisen sind insgesamt 18 Kommunen Mitglied des Verbandes. Der Verband hat die Aufgabe, den Wasserabfluss der Lein und des Kochers durch Hochwasserrückhaltung zu regeln. Hierzu betreibt der Verband insgesamt elf Stauseen mit einem Gesamtstauvolumen von ca. 14 Mio. m³ an der Lein und ihren Zuflüssen.
Näheres zum Wasserverband Kocher-Lein unter www.kocher-lein.de.
Nicole Sonnentag wird neue Hauptamtsleiterin in Alfdorf!
Nachdem der bisherige Hauptamtsleiter Tobias Feldmeyer zum Bürgermeister der Gemeinde Iggingen gewählt wurde, konnte nun in der zurückliegenden nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung im März seine Nachfolgerin gewählt werden. Aus einem guten und starken Bewerberfeld konnte sich Frau Nicole Sonnentag durchsetzen.
Frau Sonnentag ist 29 Jahre alt, Amtsrätin, und seit vier Jahren Hauptamtsleiterin bei der Gemeinde Wäschenbeuren. Die Stellenbesetzung wird auf den 01.07.2024 angestrebt.
Bürgermeister Ronald Krötz: "Ich freue mich sehr auf die künftige Zusammenarbeit mit Frau Sonnentag. Sie bringt mit ihrer Ausbildung, Stellenerfahrung und ihrer Persönlichkeit das perfekte Rüstzeug für diese wichtige Stelle mit!"
Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 2023 sowie erste Vorauszahlung 2024
Am 05.03.2024 war die Nachforderung der Wasserabrechnung 2023 fällig.
Ebenso wird am 31.03.2024 die erste Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2024 fällig.
Zahlungspflichtige bitten wir die Fälligkeiten termingerecht einzuhalten um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisung bitte Ihre Personenkonto-Nummer des Bescheids angeben.
Bei Abgabepflichtigen, welche der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wurde/werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto eingezogen.
Gemeindekasse Alfdorf
Bitte seien Sie wachsam – drei Einbrüche in Alfdorf
In den vergangenen Wochen haben sich in Alfdorf insgesamt drei Wohnungseinbrüche ereignet. Bitte seien Sie achtsam, wenn Sie unbekannte und verdächtige Personen im Wohngebiet wahrnehmen.
Scheuen Sie sich nicht im Verdachtsfall die Polizei unter Notruf: 110 zu verständigen.
Bitte notieren Sie Kennzeichen und Fahrzeugtyp verdächtiger Fahrzeuge oder fertigen Sie mit dem Smartphone ein Bild an und übermitteln dies anschließend der Polizei oder der Gemeindeverwaltung unter gemeinde@alfdorf.de.
Hinweise zur Vorbeugung von Einbrüchen finden Sie auch unter:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch/.
Zuletzt wurde am 12.03. zwischen 13:45 Uhr und 20:30 Uhr in ein Einfamilienhaus in der Drackensteinstraße eingebrochen.
Zuvor waren Einbrecher am 05.03. zwischen 18:50 Uhr und 20:40 Uhr in ein Wohnhaus in der Ostlandstraße und am frühen Abend des 26.02. in ein Wohnhaus in der Hans-vom-Holtz-Straße eingedrungen.
Kanalinnensanierung - derzeit in Teilen von Adelstetten und Alfdorf-Ost

Vielleicht hat sich schon jemand gefragt, was es mit den halbseitigen Straßensperrungen auf sich hat und was in Adelstetten und Alfdorf-Ost derzeit passiert. Eine Fachfirma saniert in geschlossener Bauweise im Auftrag der Gemeinde abschnittsweise die Abwasserkanäle. Es handelt sich um eine sogenannte Kanalinnensanierung. Das bedeutet: Die schadhaften Kanäle werden von innen mit einem "Inliner" saniert. Die eigentliche Arbeit ist von außen kaum erkennbar, da die Sanierung sich größtenteils zwischen zwei Kanalschächten im Untergrund abspielt.
Die Gemeinde Alfdorf wird damit Stück für Stück in den kommenden Jahren Kanäle im Gemeindegebiet sanieren. Dort wo die Beschädigungen zu groß sind, wird eine offene Bauweise erforderlich sein und gesondert durchgeführt.
Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt
Bundesinnenministerin Faeser: "Dieser Tag wird ein Tag der Erinnerung, des Mitgefühls, aber auch der Mahnung sein, mit aller Entschlossenheit gegen terroristische Bedrohungen vorzugehen."
Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 beschlossen, ab dem Jahre 2022 jährlich am 11. März den "Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt" zu begehen.
Aus diesem Anlass ordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf Grundlage von Abschnitt III. Abs. 1 des Beflaggungserlasses der Bundesregierung für Montag, den 11. März 2024, die bundesweite Trauerbeflaggung der obersten Bundesbehörden und ihrer Geschäftsbereiche sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, an.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
leider schauen wir sehr besorgt auf extremistische Entwicklungen in unserem Land, die uns zeigen, dass unsere Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern wir immer wieder neu dafür einstehen müssen.
Die Zeiten, in denen wir leben sind sehr herausfordernd:
- Der Krieg in der Ukraine
- Der Krieg in Israel
- Die hohen Flüchtlingszahlen
- Die aufkeimende Judenfeindlichkeit in Deutschland
- Aggressionen und Hass in der Bevölkerung
- Der wirtschaftliche Abschwung
- Ungerechtigkeiten im Sozialsystem.
Ja, ich bin persönlich überzeugt, dass politische Fehler gemacht wurden, die diese negative Entwicklung begünstigt haben. Diese Fehler, das erwarte ich von unseren demokratischen Parteien, müssen dringend korrigiert werden!
Es gibt aber leider Strömungen, die denken in Abschottung, in Ausgrenzung, in einfachen Denkmustern und Feindbildern die Lösung für die sozialen und finanziellen Herausforderungen in Deutschland gefunden zu haben. Das ist brandgefährlich!
Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. Wir feiern dieses Jahr das 75-jährige Bestehen unseres Grundgesetzes, welches für Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland steht!
In der Präambel zum Grundgesetz steht: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."
Unser Grundgesetz gilt es gegen jegliche Formen von Extremismus zu verteidigen!
Wir brauchen gerade in dieser Zeit in Deutschland einen neuen Zusammenhalt, neue Zuversicht, Respekt und Toleranz! Ein Miteinander, wie wir es in Alfdorf erfolgreich leben! Ein Politiker hat neulich gesagt: „wir brauchen eine Agenda der Zuversicht!“
Aus diesem Grund haben sich der Gemeindetag, der Städtetag, viele politische Parteien, Verbände und Gewerkschaften, Vereine, Kirchen und Religionsgemeinschaften zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Erklärung zu verfassen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf hat sich dieser Erklärung in der Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 einstimmig angeschlossen, um sich damit klar gegen jegliche Formen von Extremismus zu distanzieren und das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte auch kommunal zu unterstützen.
Im Namen des Gemeinderats,
Ihr Bürgermeister
Ronald Krötz
Bündnis für Demokratie und Menschenrechte
Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten. Demokratie- und menschenfeindliche Haltungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab.
Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bündnis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg.
Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plänen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Welle der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind.
Dafür stehen wir:
1. Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demokraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schulterschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde.
2. Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus.
3. Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und weiteren Merkmalen.
4. Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Alters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einflussbereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie und engagieren und schaffen für diese Menschen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Gesellschaft mitzugestalten.
5. Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidigung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stellen uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung.
Erste Abschlagszahlung 2024 für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Am 15.02.2024 wird die erste Abschlagszahlung der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer für das Jahr 2024 fällig.
Zahlungspflichtige bitten wir die Forderungen termingerecht zu überweisen um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisung bitte Ihre Personenkonto-Nummer des Bescheids angeben.
Bei Abgabepflichtigen, welche der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto eingezogen.
Gemeindekasse Alfdorf
Amphibienschutz in Alfdorf – hilfst du mit?
Um unsere heimischen Amphibien steht es nicht gut. Der Bestand ist in den vergangenen Jahrzehnten massiv zurückgegangen und auch ursprünglich häufige Arten wie Erdkröte oder Grasfrosch werden immer seltener.
Ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren führt zu einem negativen Bestandstrend der Amphibien, wie beispielsweise Verlust von geeigneten Lebensräumen, Fischbesatz in Amphibienlaichgewässern, Klimaveränderung oder Amphibien als Beute von nicht einheimischen Tieren wie dem Waschbär. Auch durch den Straßenverkehr werden jedes Jahr zahlreiche Amphibien getötet.
Die Hauptwanderung der Amphiben zu ihren Laichgewässern findet je nach Witterung zwischen Mitte Februar und Ende März statt. Wenn die Temperaturen am frühen Morgen über null Grad liegen und regnerisches Wetter herrscht, dann machen sich Frösche, Kröten und Molche auf den Weg von ihren Winterquartieren zu den angestammten Laichgewässern – und überqueren oftmals Straßen.
Wir suchen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die morgens oder abends Amphibienwanderstrecken in Alfdorf betreuen. Die Kontrolle an einer Strecke dauert zwischen 30 - 60 Minuten. Vorkenntnisse sind nicht nötig und eine Einweisung findet vor Ort statt. Nebenbei erfahren Sie viel über unsere einheimischen Amphibienarten.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bei der unteren Naturschutzbehörde Rems-Murr-Kreis.
Ansprechpartner für den Amphibienschutz:
Herr Hiller, Telefon 07151 501-2147, E-Mail: u.hiller@rems-murr-kreis.de.
Mikrozensus 2024 – Rund 62 000 Haushalte in der Befragung
Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung
Auch im Jahr 2024 befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg die Bevölkerung im Rahmen des Mikrozensus. Die Befragung startet am 8. Januar 2024. Gleichmäßig über das Jahr verteilt erhalten etwa 62 000 Haushalte im Südwesten Post vom Statistischen Landesamt. Die Auswahl der Haushalte erfolgt dabei auf Basis eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die Präsidentin des Statistischen Landesamts Frau Dr. Rigbers bittet die ausgewählten Haushalte mitzuwirken: "Vor allem in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen ist der Mikrozensus wichtig. Durch ihn wird ein aktuelles Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft gezeichnet."
Die Erhebung erfasst seit 1957 etwa den Familienstand, Bildungsabschlüsse und die Erwerbstätigkeit. Neben jährlich wiederkehrenden umfasst der Mikrozensus auch wechselnde Themen. 2024 wird zusätzlich nach dem Pendelverhalten der Menschen gefragt. Drei EU-weite Erhebungen ergänzen das nationale Grundprogramm: Fragen zur Beteiligung am Arbeitsmarkt gehören seit 1968 dazu. Seit 2020 erweitern Fragen zu Einkommen und Lebensbedingungen den Mikrozensus. Zuletzt kamen im Jahr 2021 Fragen zur Internetnutzung privater Haushalte hinzu. Dabei sind die Auskünfte aller Menschen gleichbedeutend. Damit die Situation junger als auch alter Menschen korrekt dargestellt wird, gibt es keine Altersgrenze für die Befragung.
Die Ergebnisse des Mikrozensus unterstützen Politik und Verwaltung bei den Planungen und der Entscheidungsfindung. Sie werden auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und von der Wissenschaft genutzt. Viele der Ergebnisse sind europaweit vergleichbar. Er ist die größte jährliche Haushaltebefragung in Deutschland.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
Ein mathematisches Zufallsverfahren bestimmt die zu befragenden Gebäude bzw. Gebäudeteile. Diese sind in maximal fünf Jahren bis zu viermal in der Befragung. Für die ausgewählten Haushalte gilt Auskunftspflicht. Um die Namen der Haushalte in den Gebäuden festzustellen, setzt das Statistische Landesamt Erhebungsbeauftragte ein. Diese können sich mit einem Ausweis des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen.
Wie läuft die Befragung ab?
Ausgewählte Haushalte bekommen ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ können die Auskunftspflichtigen die Fragen auch während eines Telefoninterviews beantworten. Die schriftliche Teilnahme auf einem Papierbogen ist ebenso möglich.
Was passiert mit den Auskünften?
Alle Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Das Statistische Landesamt prüft und anonymisiert die eingegangenen Daten. Die aggregierten Daten werden zu Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Ist die Teilnahme verpflichtend?
Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet (§13 Mikrozensusgesetz). Die gesetzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann deshalb niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen fehlender Sprachkenntnisse.
Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter mikrozensus.de abrufbar.
Sachbeschädigung in der Mehrzweckhalle
Am Mittwoch Abend des 20.12.2023 wurde in der Mehrzweckhalle in Alfdorf ein Papierkorb, welcher im Duschbereich der Umkleidekabinen hängt, mutwillig angezündet. Vermutlich wurde ein Silvesterknaller eingeworfen. Zum Glück wurde der Brand schnell entdeckt und gelöscht.
Die Gemeindeverwaltung ist immer wieder entsetzt, wieso solche mutwilligen Sachbeschädigungen zustande kommen?
Die Tat wurde der Polizei angezeigt. Wir bitten um Hinweise und Meldungen wer hierzu etwas oder jemanden gesehen hat.
Ihre Gemeindeverwaltung
Weitere Sachbeschädigung
Am vergangenen Wochenende vom Freitag, 05.01.2024 auf Samstag, 06.01.2024, wurden Bäume und deren Halterungen gegenüber dem Eingang der Ballspielhalle mutwillig beschädigt. Ebenso wurden zwei Pylone im Hof zur Mehrzweckhalle entwendet.
Es ist traurig, dass sich solche Vorkommnisse häufen.
Wer etwas gesehen hat, darf sich gerne unter 07172/309-22 melden.
Wir sind für jeden Hinweis dankbar.
Ihre Gemeindeverwaltung
Cybersicherheit: Betrugsversuche mit angeblichen ELSTER-Mails
Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche mit vermeintlich seriösen E-Mails der Plattform für die elektronische Steuererklärung ELSTER. Die E-Mails haben z.B. den Betreff “Letztmalige Aufforderung - Steuerrestbetrag aus dem Jahre 2022”. Dadurch wird Handlungsdruck vermittelt. Da das ELSTER-Logo verwendet wird und die Absende-Adressen realen Institutionen wie ELSTER, den Finanzämtern oder dem Bundeszentralamt für Steuern ähneln, wirken diese E-Mails seriös.
Die CSBW und das Sicherheitszentrum IT in der Finanzverwaltung (SITiF BW) raten, diese E-Mails ungelesen zu löschen. Keinesfalls sollten in der Mail enthaltene Links angeklickt und Daten auf der verlinkten Internetseite eingegeben werden.
Das Finanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Steuerverwaltung niemals Daten oder Kontoverbindungen per E-Mail anfordert.
Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Die Gemeinde Alfdorf als zuständige Meldebehörde ist verpflichtet, jährlich bis spätestens zum 31. März Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln. Zweck der Datenübermittlung ist die Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeit der Streitkräfte, da Frauen und Männer, die Deutsche im
Sinne des Grundgesetzes sind, freiwilligen Wehrdienst leisten können (§§ 58 b und c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten – (Soldatengesetz-)).
Dabei handelt es sich um folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Gegenwärtige Anschrift
Die Daten werden nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Das Widerspruchsrecht betrifft die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Aktuell:
Im Jahr 2023 betrifft die Datenübermittlung die Personen, die im Jahr 2024 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2006). Die Daten (Name, Vornamen, aktuelle Anschrift der betroffenen Personen) werden voraussichtlich Ende Januar 2023 übermittelt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Widerspruch bei der Meldebehörde (schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache) eingegangen sein.
Über Störungen der Stromversorgung auf dem Laufenden bleiben – mit dem kostenlosen Benachrichtigungsservice der Netze BW
Um Ihnen rund um die Uhr den besten Service bieten zu können, erweitert die Netze BW kontinuierlich die digitalen Informationsangebote rund um das Stromnetz. Mit dem digitalen und kostenlosen Benachrichtigungsservice für Stromstörungen setzt der Verteilnetzbetreiber neue Maßstäbe: Ab sofort können Sie als Bürger*innen und Unternehmen eine Information per E-Mail erhalten, falls eine Störung der Stromversorgung in Ihrem Ortsteil auftritt. Der Benachrichtigungsservice informiert Sie über den Eintritt, den Verlauf und das Ende der Störung. Die Netze BW ist der erste Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, der eine solche Benachrichtigungsfunktion anbietet.
Bei Stromstörungen handelt es sich um ungeplante Unterbrechungen der Stromversorgung, wie sie beispielsweise durch Unachtsamkeiten bei Tiefbauarbeiten oder Gewitter/Sturm verursacht werden. Solche Beeinträchtigungen sind räumlich begrenzt und treten immer mal wieder auf.
Die Anmeldung erfolgt in nur drei einfachen Schritten über www.netze-bw.de/stoerungsmeldung oder durch Scannen des QR-Codes mit Ihrer Postleitzahl, Zählernummer und E-Mail-Adresse.

Grabpflege auf den Friedhöfen der Gemeinde Alfdorf
Leider wurde dieses Jahr wieder festgestellt, dass die Bepflanzungen auf manchen Grabstätten zu groß und zu breit geworden sind, sodass die Grabzwischenwege oft nicht mehr frei begehbar oder die Grabsteine kaum noch sichtbar sind. Auch ist zu sehen, dass einige Bäumchen in der Höhe zu hochwachsen.
Nach der Friedhofsordnung dürfen auf Grabstätten nur solche Pflanzen gepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen (z.B. die Grabzwischenwege) nicht beeinträchtigen.
Wir möchten die Nutzungsberechtigten bzw. die für die Grabpflege zuständigen Personen bitten, zu groß werdende Bepflanzungen (auch Buchsbäume) zurückzuschneiden oder zu entfernen, sodass die Zwischenwege begehbar sind und die Grabstätten der Würde des Ortes entsprechen hergerichtet und gepflegt werden.
Wichtiger Hinweis zur Abholung Ihres Personalausweises
Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir Sie folgendes zu beachten.
Sie bekommen einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei zugesandt – dieser ist zugleich die Abholnachricht !
Sie werden nicht separat angeschrieben.
Bitte Beachten Sie dies.
Bürgerbüro
Neue Windräder zwischen Aichstruter Wasserturm und Burgholz?
Seit fast 20 Jahren dreht sich am Aichstruter Wasserturm das erste Windrad im Rems-Murr-Kreis. Errichtet und betrieben wird es durch einige Welzheimer Windkraftpioniere in Eigeninitiative. Die Stadt Welzheim hat durchgängig die Haltung vertreten, dass in diesem Bereich auch zusätzliche neue Anlagen errichtet werden können. Durch den neu gegründeten Verein Bürgerenergie Alfdorf e.V., der sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Themen Photovoltaik und Windkraft voranzutreiben, kam nun die Initiative zustande, eine für Mensch und Natur gut geeignete Fläche für einen Windpark im Raum Alfdorf zu finden.
Mit Unterstützung eines erfahrenen Unternehmens, welches bereits zahlreiche Windkraftanlagen projektiert hat und auch betreibt, wurde eine Flächenanalyse durchgeführt. Im Ergebnis wurde ein Gebiet zwischen Aichstrut und Burgholz identifiziert. Es wird im Westen begrenzt vom bestehenden Windrad und verläuft von dort aus in Richtung Osten. Die Fläche liegt etwa zur Hälfte auf Welzheimer bzw. auf Alfdorfer Markung. Im maximalen Fall könnten vier neue moderne Windräder entstehen. Die erste Voraussetzung, damit aus einer solchen Idee Realität werden kann, ist die Bereitschaft der Grundstückseigentümer. Um über die Idee zu informieren und ein Stimmungsbild einzuholen haben die beiden Gemeinden zusammen mit der Bürgerenergie Alfdorf e.V. zu einem Termin eingeladen.
Parallel dazu wollen der Verein und die Gemeinden die Information der Öffentlichkeit sowie die kommunalpolitische Meinungs- und Willensbildung betreiben, diese Mitteilung bildet den Auftakt dazu. Die Haltung der Stadt Welzheim bzw. der Gemeinde Alfdorf zu einem solchen Projekt wird durch Gemeinderatsbeschlüsse nach einer umfassenden Information und Diskussion in der Öffentlichkeit erfolgen. Wichtig ist den beiden Bürgermeistern, dass es zwar Aufgeschlossenheit und Offenheit zu der Idee gibt, jedoch keine Vorentscheidungen getroffen sind. Vielmehr wollen alle Beteiligten frühzeitig und transparent über den jeweiligen Stand informieren.
Im Rahmen der konkreten Annäherung an ein Projekt sind eine Vielzahl von Kriterien zu klären: neben des positiven Signals der Grundstückseigentümer der betroffenen Flächen auch die Abstände zur der Wohnbebauung, Artenschutzrechtliche Belange, Verkehrsfragen, Forst- und Landwirtschaftsfragen, die Abstände zu Modell- und Segelflugplatz, Anlagentechnik und vieles weitere mehr. Die meisten dieser Fragen können heute noch nicht beantwortet werden. Sie müssen untersucht und in der richtigen Reihenfolge bearbeitet werden, so dass alle Beteiligten sich entlang Ihrer Rechte und Interessen in den Prozess einbringen können.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist im Fall einer Realisierung des Projekts auch Beteiligungsmöglichkeiten für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, damit ein möglichst großer Teil der Wertschöpfung in der Region bleibt.
Austausch von Wasserzählern
Die Gültigkeitsdauer der Eichung für Kaltwasserzähler beträgt nach der Eichordnung 6 Jahre. Jeder Wasserzähler wird deshalb alle 6 Jahre ausgebaut und durch einen neuen, geeichten Wasserzähler ersetzt. In den nächsten Wochen werden die erforderlichen Zählerwechsel durch die Mitarbeiter der Gemeinde Alfdorf vorgenommen.
Die Gemeinde Alfdorf bittet die Hauseigentümer, den Mitarbeitern der Gemeinde Alfdorf freien Zugang zu den Wasserzähleranlagen zu gewähren, um einen zügigen Wechsel der Wasserzähler zu gewährleisten.
Vorsicht! Anrufe wegen Werbeanzeigen für eine angebliche Bürgerbroschüre in Alfdorf
Aufgrund eines Hinweises von Gewerbetreibenden wurde bekannt, dass derzeit eine dubiose Firma bei Alfdorfer Firmen Werbeanrufe durchführt und versucht Gewerbetreibende zu einer Werbeanzeige zum Preis von 499 Euro in einer angeblichen Bürgerbroschüre zu überzeugen.
Die Gemeindeverwaltung distanziert sich von diesen Anrufen und weist ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Broschüre nicht von der Gemeinde in Auftrag gegeben ist und in keinem Zusammenhang mit der Gemeinde Alfdorf steht!
Die Gemeinde Alfdorf arbeitet mit dem Einhornverlag zusammen und plant erst 2024 eine Neuauflage.Hierzu werden zu einem späteren Zeitpunkt Kontaktaufnahmen direkt durch den Einhornverlag erfolgen.
Weitere Wohnungen für Flüchtlinge gesucht
Die Zuwanderung und Unterbringung vieler Mitmenschen aus Kriegs- und Krisengebieten bedeutet für Deutschland, Baden-Württemberg und die Kommunen eine große Herausforderung. Nach der Versorgung in der Landeserstaufnahmestelle und der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften durch den Landkreis werden daher auch in der Gemeinde Alfdorf in den kommenden Monaten wieder eine Vielzahl an geflüchteten Personen aus diesen Regionen unterzubringen sein.
Die Gemeinde Alfdorf sucht daher für neu aufzunehmende Flüchtlinge weiteren Wohnraum, um eine dezentrale Unterbringung von geflüchteten Menschen zu gewährleisten.
Aber auch für Familien mit mehreren Kindern, die bereits in Alfdorf angekommen sind, werden größere Wohnungen benötigt. Aktuell sucht eine Familie aus Syrien (7 Personen) dringend eine Wohnung in Alfdorf oder Pfahlbronn.
Daher hoffen wir weiterhin auf Ihre Unterstützung und bitten Sie wohlwollend zu prüfen, ob Sie Häuser und Wohnungen zur Anmietung anbieten können. Wir danken ausdrücklich allen denjenigen, die bislang Wohnraum zur Verfügung gestellt haben, wodurch bislang eine Umnutzung der Alten Halle in eine Flüchtlingsunterkunft verhindert werden konnte. Diesen Weg wollen wir auch weiter beschreiten und bitten daher um Ihre Unterstützung!
Sollten Sie über freie Wohnungen oder Häuser verfügen und sind Sie bereit, diese zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen, melden Sie diese bitte direkt über das Formular auf der Homepage der Gemeinde Alfdorf. Auch beim Ordnungsamt der Gemeinde Alfdorf kann Wohnraum per Mail an schmidt@alfdorf.de oder unter der Telefonnummer 07172/309- 27 gemeldet werden.
Vielen Dank für Ihre Solidarität, das gute Miteinander und Ihre Hilfsbereitschaft.
Ihre Gemeindeverwaltung
Hundekot auf Feldern verunreinigt Futter und Lebensmittel
Gerade jetzt, zu Beginn des Frühlings, wird das Thema "Hundekot" wieder besonders aktuell. Unsere schöne freie Natur und das schöne Wetter lockt nicht nur die Spaziergänger, sondern auch die Hundehalter zum „Gassigang“ an.
Die Idylle wird jedoch getrübt, denn Hundekot auf den Feldern und die Erzeugung von Lebensmitteln passen nicht zusammen.
Verrichtet ein Hund sein Geschäft auf einer Wiese, kann der Kot zur echten Gefahr für Rinder, Schafe und Ziegen werden und viele sind sich der Gefahr von Hundekot gar nicht bewusst.
Wird Hundekot beim Mäh- und Erntevorgang großflächig auf das Futter verteilt, verschmähen die Nutztiere das Futter und lassen es liegen. Schlimmer ist aber, dass Hundekot stark mit Krankheitserregern belastet ist, welche schwerwiegende Krankheiten auf Menschen und Tiere übertragen und bei Nutztieren zu Fehl- und Totgeburten und verminderter Fruchtbarkeit führen können. Einmal infiziert, wird das Tier den Erreger nie wieder los und gibt ihn sogar an seine Nachkommen weiter!
Aber auch auf den Feldern und Wegen abgestellte Hundekottüten werden unweigerlich plattgefahren und landen am Ende auch in den Futter- und Lebensmitteln.
In der Gemeinde Alfdorf sind an vielen Stellen Behälter aufgestellt, aus denen Tüten zur Entsorgung der Hinterlassenschaften der Hunde entnommen werden und diese auch entsorgt werden können. Nutzen Sie bitte dieses Angebot!
Lassen Sie uns gemeinsam unsere wunderschöne Natur als Freizeit- und Erholungsmöglichkeit erhalten und nutzen. Tragen Sie als Hundebesitzer durch verantwortliches Verhalten dazu bei, dass von Ihrem Tier keine Gefährdung ausgeht. Unsere heimische Landwirtschaft braucht Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, um auch in Zukunft Ihrer Aufgabe nachzukommen, um für uns alle regionale Nahrungsmittel produzieren zu können.
Auf ein respektvolles Miteinander!
Weitere Informationen
Hier finden Sie Informationen zu ausgewählten Bekanntmachungen der Gemeinde Alfdorf.
Wichtige Informationen erfahren Sie durch das Amtsblatt Ihrer Gemeinde, das wöchentlich (jeweils donnerstags) erscheint. Unter den Rubriken Amtliche Bekanntmachungen, Kirchliche Nachrichten, Vereinsnachrichten, Schul- und sonstige Informationen erfahren Sie wo, wann und was in Ihrer Gemeinde passiert.
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