Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärungen festgestellt durch den gemeinsamen Gutachterausschuss Welzheimer Wald sind seit mehreren Monaten auf den gemeindlichen Internetseiten abrufbar. Nach umfangreicher Abstimmung mit dem kommunalen Rechenzentrum sind die Daten nun seit wenigen Tagen erfolgreich im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) hinterlegt. Es ist erreichbar unter www.gutachterausschuesse-bw.de.

Alle Grundstücke in festgesetzten Bodenrichtwertzonen sind nun auch im zentralen Portal abrufbar. Grundstücke im Außenbereich mit pauschalen Wertansätzen für die jeweiligen Nutzungsarten werden aktuell final zugeordnet. Die Hinterlegung der amtlichen Daten soll im Lauf der Woche erfolgen und mit dem wöchentlichen Update bei der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung (ZGG) in Stuttgart ab nächsten Montag verfügbar sein. Das teilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses „Welzheimer Wald“ mit.

In der Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2022 haben wir bereits über die Grundsteuerreform und insbesondere über die im Jahr 2022 notwendigen Schritte informiert.

Für die zum Stichtag 01. Januar 2022 durchzuführende Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte sind die Grundstückseigentümer/innen bzw. Erbbauberechtigte verpflichtet, im Jahr 2022 eine Steuererklärung an das Finanzamt anzugeben. 

Diese Steuererklärung für die Grundsteuer rückt näher:
Ab dem 01. Juli 2022 kann sie bequem über ELSTER elektronisch abgegeben werden. Die baden-württembergische Finanzverwaltung versendet hierzu seit 16. Mai 2022 Informationsschreiben an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken. Die Aktion dauert voraussichtlich bis Ende Juni.

Die Informationsschreiben sollen die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Grundsteuererklärung, auch „Feststellungserklärung“ genannt, unterstützen. Darin stehen relevante Informationen und Modalitäten: So beinhalten die Schreiben konkrete Angaben zum jeweiligen Grundstück -wie beispielsweise das Aktenzeichen. Zudem informieren sie darüber, wo die weiteren erforderlichen Daten für die Feststellungserklärung – wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte – zu finden sind: nämlich auf der zentralen Internetseite zur Grundsteuerreform unter www.grundsteuer-bw.de. Um die Erklärung zu erstellen, reichen bei den meisten Grundstücken diese Informationen aus. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022.

Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte in der Gemeinde Alfdorf und deren Veröffentlichung ist der Gutachterausschuss Welzheimer Wald mit Sitz in Welzheim zuständig.

Die für die Feststellungserklärung erforderlichen Bodenrichtwerte finden Sie ab 01. Juli 2022 auch auf der Homepage der Gemeinde Alfdorf unter Aktuelles.

Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform liefern neben der Landesseite www.grundsteuer-bw.de auch die FAQ zur Grundsteuer auf der Webseite des Finanzministeriums. Erklärvideos gibt es ebenfalls unter www.grundsteuer-bw.de. Fragen, auch zu Grundsteuermodellen anderer Bundesländer, beantwortet rund um die Uhr ein Steuerchatbot unter www.steuerchatbot.de. Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fragen weiter – sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden: Die Kontaktdaten stehen unter kontakt.fv-bwl.de.

Die Finanzverwaltung hat zur Grundsteuerreform auch einen Flyer erstellt, der bei den Finanzämtern ausliegt. Diesen Flyer finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Alfdorf unter Aktuelles.

Weitere Informationen:
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe notwendig.