Der erste Projektaufruf der LEADER Förderperiode 2023-2027 startete am Dienstag, 23. Januar 2024 und erfreut sich bereits reger Nachfrage. Bis zum Fristende am 2. April 2024 können Interessierte ihre Projektbewerbung bei der LEADER-Geschäftsstelle in Murrhardt einreichen.

Gesucht werden innovative Projektideen, mit denen man sich um Fördermittel aus dem LEADER-Programm bewerben kann.
Gefördert werden können unter anderem Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch von Einzelpersonen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten.

Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 700.000 €. Das Fördervolumen des Projektaufrufs liegt bei 600.000 € EU-Mitteln zuzüglich Landesmittel in entsprechendem Förderverhältnis.

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Voraussichtlich findet diese Auswahlsitzung am 7. Mai 2024 statt. Anschließend werden die ausgewählten Projektbewerber:innen durch die LEADER-Geschäftsstelle informiert und können dann ihren Projektantrag stellen.

Der detaillierte Projektaufruf mit Projektauswahlkriterien, Fördersatztabelle, Geschäftsordnung sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) sind im Download-Bereich der Vereins-Homepage unter www.leader-schwaebischerwald.de einsehbar.

Zur Einreichung von Projektbewerbungen und für Auskünfte zum Projektaufruf können sich Interessierte an das Regionalmanagement der LEADER-Geschäftsstelle wenden.

Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur­land­schaftspreis 2024 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich.

"Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturgeschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewuss­ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffent­li­che Anerken­nung", erläutert Dr. Bernd Langner, Ge­schäftsführer des Schwäbischen Heimat­bun­des, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver­mark­tung der Produkte und zur Öffent­lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu­obstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wachol­der­hei­den.

Der traditionelle Jugend-Kulturlandschaftspreis ist einer der Haupt­preise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Sparkassenverband Baden-Württemberg sowie die Spar­kas­sen­stiftung Umweltschutz zur Verfü­gung. Der seit 1991 vergebene Kultur­land­schafts­preis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtli­che Initiativen aus, die sich seit min­destens drei Jahren engagieren. Be­werben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimat­bun­des, also den ehemals würt­tem­ber­gi­schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes.

Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein­denk­malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe­bänke, Feld- und Wege­kreu­ze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge­stalt eines Buches sein.

Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2024. Kostenlose Broschüren mit den Teil­nah­me­bedin­gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimat­bund in Stutt­gart sowie bei allen württembergischen Spar­kas­sen erhältlich. Die Ver­lei­hung findet im Herbst 2024 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt.


Weiterführende Infos finden Sie unter: https://schwaebischer-heimatbund.de/natur-kulturlandschaft/kulturlandschaftspreis/.

Das sommerliche Wetter lockt nach draußen an die frische Luft! Und das Deutschland-Ticket ist auch für Ausflüge wie geschaffen. Warum also nicht mal den nächsten Ausflug mit Freunden oder der Familie mit Bahn und Bus unternehmen? Noch nie war es so einfach, die schönen Ecken in der Region Stuttgart und in Baden-Württemberg mit den Öffentlichen zu erkunden. Wer das Deutschland-Ticket in der Tasche hat, braucht sich nie wieder den Kopf über Zonen- oder Verbundgrenzen zerbrechen.

Unsere Tipps für Ausflüge mit den Öffis in Baden-Württemberg

Wandern, Radfahren oder am See entspannen: In Baden-Württemberg warten viele malerische Ausflugziele darauf, erkundet zu werden. Jenseits der bekannten Touristenziele lässt es sich am besten durchatmen! Wie wäre es mit einem Abstecher zum Ebnisee, einem Ausflug auf die Schwäbische Alb, einer Wanderung im Kraichgau oder einem entspannten Tag in der Albtherme Waldbronn?

Der VVS hat auf seiner Homepage unter vvs.de/freizeit-deutschlandticket eine Auswahl der schönsten Ausflugstipps mit dem Deutschland-Ticket zusammengestellt. Ganz egal ob groß oder klein, jung oder alt, familienfreundlich oder romantisch – dort ist für jeden Geschmack etwas dabei!

Durch den lang anhaltenden Regen haben sich die Arbeiten für die Frühjahrs-Aussaat verschoben. Gleichzeitig werden bereits die ersten Erntetätigkeiten mit der Grassilage vorgenommen. So stehen die Landwirte bei endlich schönem Wetter unter Druck, die anfallenden Arbeiten alle erledigen zu können. Aber auch Hundebesitzer, Jogger, Fahrradfahrer, Reiter und Spaziergänger nutzen jetzt gerne Wege und Flächen, die in erster Linie landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Missverständnissen zwischen Erholungssuchenden und Landwirten können vermieden werden, wenn einfache Verhaltensregeln beachtet werden. Der Bauernverband informiert.

Freizeit oder Arbeit? Auch an den Sonn- und Feiertagen, wenn viele Leute frei haben, müssen Landwirte wetterbedingt mit ihren großen Traktoren und Erntemaschinen auf die Felder fahren, weil sie unter Zeitdruck stehen, ihre Ernte einzufahren. Die Fahrzeuge sind schwer manövrierbar und ein Ausweichen ist nicht ohne weiteres möglich. Freizeitsportlern sowie auch kleineren Fahrzeugen fällt es dagegen leichter, rechtzeitig auszuweichen. Nach en neuen Verkehrsregeln dürfen Fahrradfahrer der Fußgänger nur mit einem Mindestabstand von 1,5m überholt werden. Dies ist auf den schmalen Feldwegen meist gar nicht möglich. Deshalb bitten die Landwirte darum, dass dann langsam fahrende Radler oder Fußgänger absteigen und zur Seite gehen, damit der Landwirt mit schwerem Gerät sicher vorbeikommt.  

Betreten der Flächen

Bepflanzte Getreideflächen sehen im frühen Wachstum wie grüne Wiesen aus. Das Betreten dieser Flächen kann jedoch ernste Schäden an den jungen Pflanzen und somit geringere Erträge verursachen. Grundsätzlich dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Vegetationszeit, das ist die Zeit zwischen Saat und Ernte, nicht betreten werden. Es gibt ein gesetzliches Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen während der Vegetationszeit. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht.

Unterwegs mit Hunden

Die Natur ist verlockend und lädt zu ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund ein. Das ist unproblematisch, solange die Hundehalter mit ihren Vierbeinern auf den Wegen bleiben und ihnen keinen freien Auslauf auf die Nutzflächen gewähren. Auf dem Feld buddeln Hunde gerne Löcher und können dadurch Schäden an Pflanzenbeständen und landwirtschaftlichen Maschinen verursachen. Viele Hundebesitzer sind sich zudem nicht bewusst, dass der Hundekot die Ernte und somit die Nahrungs- und Futtermittel verunreinigt. Der Kot kann eine Infektionsquelle für zahlreiche Krankheiten sein.

Abfall als Gefahrenquelle

Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen. Sie bergen Verletzungs- und Vergiftungsgefahren für die Tiere und können Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen bewirken. Abfälle in der Natur sind unschön und gefährlich. Sie gehören in den Hausmüll.
Miteinander reden: Jeder hat ein Recht auf Erholung in der freien Natur, aber ebenso die Pflicht, Natur und Landschaft pfleglich zu behandeln. Dazu gehören auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Für manche sind sie der Ort, um sich zu erholen, für Landwirte sind sie jedoch die Existenzgrundlage. Doch wie sieht die Arbeit der Landwirte rund ums Jahr aus? Wie werden die Lebensmittel erzeugt? Die örtlichen Landwirte geben gerne Einblick in ihre Produktion und informieren über den Schutzbedarf ihrer Flächen und Wege. Meinungsaustausch und fachliche Informationen bereichern jeden und fördern ein gegenseitiges Verständnis. 

Viele Menschen haben jemanden – der wahrlich Heldenhaftes in ihrem Alltag leistet: Ihre Haushaltshilfe. Aber was, wenn dieser Haushaltshilfe bei ihrer Arbeit ein Unfall passiert? Dann ist der Arbeitgebende der Haushaltshilfe verantwortlich.

Am 08.05.2023 startet die Superhelden-Kampagne der Unfallkasse Baden-Württemberg, der gesetzlichen Unfallversicherung im Land. Diese richtet sich an alle haushaltführende Personen in Baden-Württemberg, die eine Haushaltshilfe beschäftigen. Über viele Kanäle wie Radiowerbung, Anzeigen in Online-Tageszeitungen und Magazinen sowie Social Media wird auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen aufmerksam gemacht.

Ist eine Haushaltshilfe nicht angemeldet, ist der Arbeitgebende – in diesem Fall die haushaltsführende Person – verantwortlich, denn die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung muss durch den Arbeitgeber erfolgen. Nur wenn die Haushaltshilfe angemeldet ist, sind sowohl die Haushaltshilfe als auch ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber bei einem Unfall auf der rechtlich sicheren Seite.

Unter den Begriff Haushaltshilfe fallen zum Beispiel: Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhelfer aber auch Kinder- und Erwachsenenbetreuende. Für die beschäftigte Person ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragskostenfrei, die Kosten werden vom Arbeitgebenden – also der haushaltsführenden Person - getragen. Sollte die Haushaltshilfe bei ihrer Tätigkeit verunfallen oder sich verletzen, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein und der private Arbeitgeber ist von seiner Leistungspflicht entbunden. Die Kosten für die medizinische Behandlung sowie weitere Leistungen, die durch einen Unfall entstehen, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ukbw.de/haushaltshilfe.

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Hier finden Sie Informationen zu ausgewählten Bekanntmachungen aus der Rubrik "Wissenswertes Allgemein" der Gemeinde Alfdorf.

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