Die Gemeinde Alfdorf beseitigt das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) über ihre öffentliche Einrichtung "Abwasserbeseitigung". Die für die Abwasserbeseitigung der Grundstücke entstehenden Kosten wurden bisher auf alle Gebührenschuldner nach ihrem Frischwasserverbrauch über die Abwassergebühr umgelegt. Am 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass diese Art der Gebührenerhebung nicht rechtens ist, da die eingeleitete Niederschlagswassermenge eines Grundstücks nicht von dem Frischwasserverbrauch dieses Grundstücks abhängig ist.

Für alle Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg bedeutet dies, dass sie die Gebühren verursachergerecht umlegen müssen. Die bisherige Abwassergebühr muss daher in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt ("gesplittet") werden.

Weitere Einzelheiten werden in unserer Informationsbroschüre erläutert. Formulare und Hinweise für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr bei Baumaßnahmen/ Änderungen finden Sie in der Rubrik Rathausformulare.

Weitergehende Informationen und Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Alfdorf, Obere Schlossstraße 28, 73553 Alfdorf.

  • Frau Strampfer, 07172 / 309-24
  • strampfer(@)alfdorf.de