Wasserzins und Abwassergebühren (ab 01.01.2022)

  • Wasserzins:
    • 2,05 Euro/m³ zuzügl. 7% MwSt. und Zählergrundgebühr (§§ 41, 42, 53 Wasserversorgungssatzung)
  • Die Schmutzwassergebühr (§ 39 Abwassersatzung) beträgt
    • je m³ Abwasser: 3,37 Euro
  • Wird Schmutzwasser direkt (ohne Einleitung in einen öffentlichen Kanal) in eine Kläranlage eingeleitet, beträgt die Schmutzwassergebühr (§ 39 Abwassersatzung)
    • je m³ Abwasser: 2,74 Euro
  • Wird  (vorgereinigtes) Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an öffentliche Abwasseranlagen, die dem Klärbereich zugeordnet sind, angeschlossen sind, beträgt die  Schmutzwassergebühr (§ 39 Abwassersatzung)
    • je m³ Abwasser: 0,63 Euro
  • Die Niederschlagswassergebühr (§ 39a Abwassersatzung) beträgt
    • je m² versiegelte Fläche: 0,27 Euro
  • Wird Niederschlagswasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an öffentliche Abwasseranlagen, die dem Klärbereich zugeordnet sind, angeschlossen sind, beträgt die  Niederschlagswassergebühr (§ 39a Abwassersatzung)
    • je m² versiegelte Fläche: 0,16 Euro
  • Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 9 Entsorgungssatzung) 
    • bei Abwasser aus Kleinkläranlagen je m³ Schlamm: 87,51 Euro
    • bei Abwasser aus geschlossenen Gruben je m³ Abwasser: 35,63 Euro
    • bei Kleinkläranlagen von Abwasserverbänden ohne stabilisiertem Klärschlamm: 72,55 Euro
    • bei Kleinkläranlagen von Abwasserverbänden mit stabilisiertem Klärschlamm: 31,87 Euro

Die Gebührensätze werden in der Abwassersatzung, der Entsorgungssatzung und der Wasserversorgungssatzung festgelegt. Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr sind auf unserer Sonderseite gesplittete Abwassergebühr zusammengefasst.

Stand: 01.10.2012 / 26.03.2014 / 16.12.2015 / 01.01.2022

Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle
Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse nach der Trinkwasserverordnung finden Sie in der Rubrik Trinkwasseruntersuchungsergebis.