Für den 1. Hund: 102,- Euro
Für den 1. Kampfhund: 612,- Euro

Für den 2. und jeden weiteren Hund: 204,- Euro
Für den 2. und jeden weiteren Kampfhund: 1.224,- Euro

Werden neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als "weitere Hunde".

Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.

Die Hundesteuersätze und weitere Einzelheiten können der Hundesteuersatzung entnommen werden.

Stand: 21.11.2022