Hinweis zur Seite "Vermietung und Verpachtung"

Die Vermietung oder Verpachtung bzw. der Verkauf ist freibleibend, dass heißt die Gemeinde Alfdorf behält sich die Entscheidung vor, ob, wann und an wen, welche Immobilie zu welchen Bedingungen vermietet, verpachtet oder verkauft wird.

Mit der Abgabe eines Angebots entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Pacht-, Miet oder Kaufvertrages. Dies gilt auch für den Höchstbietenden. Dies ist lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Gemeinde Alfdorf ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) beziehungsweise Verdingungsordnung für Leistungen (VOL).

Bei Interesse und für weitere Info wenden Sie sich bitte an:

Rathaus Alfdorf
Liegenschaftsamt
Frau Hörner
Obere Schlossstraße 28
73553 Alfdorf
07172 309-22