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Kommunale Wärmeplanung

Gemeinsam für eine klimafreundliche Zukunft

Die Umstellung auf eine nachhaltige Wärmeversorgung ist ein zentraler Bestandteil des kommunalen Klimaschutzes. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, eine langfristige Strategie zu entwickeln, wie unsere Gemeinde künftig effizient und umweltfreundlich mit Wärme versorgt werden kann.

Wichtig zu wissen: Die Wärmeplanung dient der Orientierung und ist kein Bauprojekt – die Gemeinde selbst wird kein eigenes Wärmenetz bauen. Vielmehr sollen Potenziale aufgezeigt und die Grundlage für mögliche zukünftige Projekte geschaffen werden – auch in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, privaten Initiativen oder Unternehmen.

Projektschritte

Für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans arbeitet die Stadt Welzheim mit den Gemeinden Alfdorf und Kaisersbach im Konvoi „Welzheimer Wald“ zusammen.
Der Wärmeplan umfasst 4 Projektschritte:

1. Bestandsanalyse
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.

2. Potenzialanalyse
Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.

3. Zielszenario
Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2050 mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.

4. Wärmewendestrategie
Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.

Für Fragen oder Hinweise steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Bringen Sie sich ein – für unsere Gemeinde und für den Klimaschutz!
 

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Abs. 6 KlimaG BW: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans

Die Gemeinde Alfdorf erstellt im Rahmen eines Planungskonvois und dem Förderprogramm „freiwillige kommunale Wärmeplanung“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mit der Stadt Welzheim und der Gemeinde Kaisersbach einen kommunalen Wärmeplan.

Zur Erstellung des interkommunalen Wärmeplans wird ein Planungsbüro nach einem Ausschreibungsverfahren beauftragt. Gemäß § 33 Abs. 1 KlimaG BW werden im Rahmen der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans personenbezogene Daten zum Energiebedarf und –verbrauch (Wärme und Strom) gebäudescharf erhoben und verarbeitet, um folgende Informationen gemäß der Verwaltungsvorschrift des Förderprogrammes freiwillige kommunale Wärmeplanung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft an das Land Baden-Württemberg zu übermitteln:

  1. der aktuelle Jahresendenergiebedarf für die Wärmeversorgung, aufgeteilt nach Energieträgern und Sektoren,
  2. der für die Jahre 2030 und 2040 abgeschätzte Jahresendenergiebedarf für die Wärmeversorgung, aufgeteilt nach Energieträgern und Sektoren, und
  3. das nutzbare Endenergiepotenzial zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung.

Gemäß § 33 Abs. 2 KlimaG BW sind Energieunternehmen, Netzbetreiber, öffentliche Stellen und Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, auf Anfrage Informationen zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 33 Abs. 3 KlimaG BW sind Gewerbe-, Industriebetriebe und die öffentliche Hand verpflichtet, Informationen über ihre eigenen Liegenschaften zu übermitteln.

Stellen die übermittelten Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dar, sind diese gemäß § 33 Abs. 1 KlimaG BW entsprechend zu kennzeichnen.

Gemäß § 27 Abs. 5 KlimaG BW wird der kommunale Wärmeplan keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten und veröffentlichen.

Die vorangehend genannten Informationen werden ausschließlich zum Zweck der Wärmeplanung erhoben und vom beauftragten Konsortium für diesen Zweck unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet. Sobald die Erstellung des kommunalen Wärmeplans abgeschlossen ist, werden die erhobenen Daten gelöscht.

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