Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Zukunftsfähige Wärmeversorgung für unsere Gemeinde Alfdorf
Die Wärmeversorgung von Gebäuden verursacht einen großen Teil der CO₂‑Emissionen.
Bund und Länder haben deshalb gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die Wärmeversorgung langfristig klimaneutral, sicher und bezahlbar zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund führt die Gemeinde Alfdorfeine kommunale Wärmeplanung nach den Vorgaben des bundesweiten Wärmeplanungsgesetzes (WPG) durch.
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Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument.
Sie zeigt auf, wie und ob die Wärmeversorgung im Gemeindegebiet künftig Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann.
Dabei werden die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt, zum Beispiel die vorhandene Bebauungsstruktur, bestehende Energieinfrastrukturen sowie Potenziale für erneuerbare Wärmequellen.
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Wichtig ist:
Die kommunale Wärmeplanung trifft keine unmittelbaren Vorgaben für einzelne Gebäude und ersetzt keine individuellen Entscheidungen von Eigentümerinnen und Eigentümern.
Sie dient vielmehr als Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung.
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Darüber hinaus verpflichtet die Wärmeplanung bzw. auch die Ausweisung eines Wärmenetzeignungsgebietes eine Kommune nicht zum Bau oder Betrieb eines Wärmenetzes (vgl. WPG, §27 Abs. 2).
Die Wärmeplanung dient der Orientierung und ist kein Bauprojekt – die Gemeinde selbst wird kein eigenes Wärmenetz bauen.
Vielmehr sollen Potenziale aufgezeigt und die Grundlage für mögliche zukünftige Projekte geschaffen werden – auch in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, privaten Initiativen oder Unternehmen.
Warum wird die Wärmeplanung durchgeführt?
Mit der kommunalen Wärmeplanung prüft die Gemeinde Alfdorf folgende Möglichkeiten und Ziele:
- langfristige Sicherstellung einer klimafreundlichen und bezahlbaren Wärmeversorgung,
- schrittweise Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Wärmesektor,
- transparente Information für Bürgerschaft, Unternehmen und weitere Akteure,
- Unterstützung bei zukünftigen Investitionsentscheidungen zur Gebäudeheizung.
Die Verpflichtung zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung ergibt sich aus dem Wärmeplanungsgesetz und gilt inzwischen für alle Gemeinden unabhängig von ihrer Größe.
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Wie läuft die kommunale Wärmeplanung ab?
Die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) erfolgt in einem mehrstufigen, gesetzlich vorgegebenen Verfahren.
Ziel ist es, eine fundierte und langfristige Strategie für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Gemeindegebiet zu untersuchen und wenn möglich zu entwickeln.
Vorab erfolgt der offizielle Startschuss der Wärmeplanung durch den Beschluss zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung im Gemeinderat.
Anschließend werden folgende Schritte durchgeführt:
1. Eignungsprüfung
Zu Beginn wird geprüft, welche Teilgebiete des Gemeindegebiets sich grundsätzlich für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung (z. B. Wärmenetze oder Wasserstoffnetze) eignen und welche nicht.
Diese Eignungsprüfung dient dazu, den weiteren Planungsaufwand zielgerichtet auszurichten und ist als Vorstufe im Wärmeplanungsgesetz vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden veröffentlicht.
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Download Eignungsprüfung (PDF-Dokument, 531,47 KB, 19.05.2026)
2. Bestandsanalyse
Im Rahmen der Bestandsanalyse wird der aktuelle Zustand der Wärmeversorgung erhoben. Dazu gehören unter anderem:
- der heutige Wärmebedarf im Gemeindegebiet,
- die bestehenden Heizsysteme und Energieträger,
- vorhandene Wärme‑ und Gasnetze,
- die Gebäudestruktur (z. B. Baualtersklassen, Nutzung).
Die Bestandsanalyse bildet die fachliche Grundlage für alle weiteren Planungsschritte.
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3. Potenzialanalyse
Aufbauend auf der Bestandsanalyse werden die lokalen Potenziale für eine klimafreundliche Wärmeversorgung untersucht. Betrachtet werden insbesondere:
- erneuerbare Wärmequellen (z. B. Geothermie, Umweltwärme, Solarthermie),
- verfügbare Abwärmepotenziale,
- Möglichkeiten für Wärmenetze oder dezentrale Versorgungslösungen.
Ziel ist es, realistische und ortsspezifische Optionen für die zukünftige Wärmeversorgung zu identifizieren.
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4. Zielszenario
In einem nächsten Schritt wird ein langfristiges Zielszenario untersucht und entwickelt.
Dieses beschreibt, wie und ob eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Gemeindegebiet perspektivisch erreicht werden kann.
Das Zielszenario dient als strategischer Orientierungsrahmen und zeigt mögliche Entwicklungspfade für verschiedene Teilgebiete auf.
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5. Umsetzungsstrategie und Maßnahmen
Abschließend werden auf Basis des Zielszenarios konkrete Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen untersucht und entwickelt.
Diese können zum Beispiel betreffen:
- den schrittweisen Ausbau von Wärmenetzen,
- die Unterstützung dezentraler, erneuerbarer Heizlösungen,
- organisatorische und kommunikative Maßnahmen.
Die Maßnahmenstrategie stellt sicher, dass die Ergebnisse der Wärmeplanung in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt werden können.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gemeinde Alfdorf legt großen Wert auf Transparenz.
Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über den Stand der Wärmeplanung informiert und erhält die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen einzubringen.
Nähere Informationen zu Beteiligungsformaten und Veröffentlichungen finden Sie auf dieser Seite, sobald die entsprechenden Projektphasen erreicht sind.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in Baden‑Württemberg finden Sie unter anderem beim:
- Umweltministerium Baden‑Württemberg
- Energieatlas Baden‑Württemberg
- Überblick der kommunalen Wärmepläne unter:
waermeplanung-bw.de
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Abs. 6 KlimaG BW: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans
Die Gemeinde Alfdorf erstellt im Rahmen eines Planungskonvois und dem Förderprogramm „freiwillige kommunale Wärmeplanung“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mit der Stadt Welzheim und der Gemeinde Kaisersbach einen kommunalen Wärmeplan.
Zur Erstellung des interkommunalen Wärmeplans wird ein Planungsbüro nach einem Ausschreibungsverfahren beauftragt. Gemäß § 33 Abs. 1 KlimaG BW werden im Rahmen der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans personenbezogene Daten zum Energiebedarf und –verbrauch (Wärme und Strom) gebäudescharf erhoben und verarbeitet, um folgende Informationen gemäß der Verwaltungsvorschrift des Förderprogrammes freiwillige kommunale Wärmeplanung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft an das Land Baden-Württemberg zu übermitteln:
- der aktuelle Jahresendenergiebedarf für die Wärmeversorgung, aufgeteilt nach Energieträgern und Sektoren,
- der für die Jahre 2030 und 2040 abgeschätzte Jahresendenergiebedarf für die Wärmeversorgung, aufgeteilt nach Energieträgern und Sektoren, und
- das nutzbare Endenergiepotenzial zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung.
Gemäß § 33 Abs. 2 KlimaG BW sind Energieunternehmen, Netzbetreiber, öffentliche Stellen und Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, auf Anfrage Informationen zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 33 Abs. 3 KlimaG BW sind Gewerbe-, Industriebetriebe und die öffentliche Hand verpflichtet, Informationen über ihre eigenen Liegenschaften zu übermitteln.
Stellen die übermittelten Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dar, sind diese gemäß § 33 Abs. 1 KlimaG BW entsprechend zu kennzeichnen.
Gemäß § 27 Abs. 5 KlimaG BW wird der kommunale Wärmeplan keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten und veröffentlichen.
Die vorangehend genannten Informationen werden ausschließlich zum Zweck der Wärmeplanung erhoben und vom beauftragten Konsortium für diesen Zweck unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet. Sobald die Erstellung des kommunalen Wärmeplans abgeschlossen ist, werden die erhobenen Daten gelöscht.

