Wildtiere wie Waschbären, Marder oder auch Wildschweine drängen zunehmend in den Siedlungsbereich, halten sich in Gärten oder Höfen auf und richten immer wieder Schäden an Gebäuden an. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Wildtiere Krankheiten übertragen oder Haustieren Verletzungen zufügen.

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Alfdorf ab Juni 2025 Herrn Fabian Probst offiziell als Stadtjäger bestellt.

Stadtjägerinnen und Stadtjäger haben nach ihrer Einsetzung die Aufgabe, in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere (im Sinne des Jagdrechts) in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen. Hierbei arbeiten sie mit den Wildtierbeauftragten zusammen. Die Jagd darf nur ausgeübt werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist (§ 13a JWMG). Somit findet eine reguläre Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland praktiziert wird (also außerhalb des befriedeten Bezirks) durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger nicht statt. Vielmehr dient die Jagd im befriedeten Bezirk durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger, wie gesetzlich festgelegt, ausschließlich dem Lösen von Wildtier-Mensch-Konflikten, zur Gefahrenabwehr und Tierseuchenabwehr.

Wer die Hilfe des Stadtjägers benötigt, setzt sich mit diesem direkt in Verbindung. Die Kosten für den Einsatz trägt der jeweilige Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Beteiligten anhand des Leistungskatalogs (Link: https://www.pro-stadtjagd.de/gebuhren) und nicht über die Gemeinde.


Kontaktdaten:
Pro-Stadtjagd Wildtiermanagement
Inhaber Fabian Probst
Hornbergstraße 11/2
73557 Mutlangen
E- Mail: fabian.probst@pro-stadtjagd.de
Telefon: (0155) 617 670 33

Web: https://www.pro-stadtjagd.de