Friedhöfe
Unsere Friedhöfe – Orte des Abschieds und der Erinnerung
Die Gemeinde Alfdorf unterhält vier Friedhöfe:
Alfdorf, Pfahlbronn, Rienharz und Vordersteinenberg.
Die Gemeinde Alfdorf betreibt diese vier Friedhöfe als eine öffentliche Einrichtung, das heißt, jeder verstorbene Gemeindeeinwohner kann auf jedem der vier Friedhöfe bestattet oder beigesetzt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Bestattung oder Beisetzung auf einem bestimmten Friedhof der Gemeinde besteht nicht.
Grabarten auf den Friedhöfen der Gemeinde Alfdorf
Grabstätten für Särge:
- Erdgräber
- Kindergräber
- Rasengräber
Grabstätten für Urnen:
- Erdgräber
- Urnenkammern in der Urnenwand oder der Urnenstele
- Baumgräber im Baumgrabfeld oder im Baumgrabpark (Friedhof Alfdorf)
- gärtner- und steinmetzbetreute Gräber (Friedhof Alfdorf)
- anonyme Urnengräber in der Sockelkammer der Urnenwand
Allgemeine Informationen zu den Gräbern
Reihengräber
Reihengräber stehen für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen zur Verfügung.
Sie werden im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (bei Sargbestattungen Erwachsene 25 Jahre/ Kinder 15 Jahre, bei Urnenbeisetzungen 15 Jahre) zugeteilt.
In jedem Reihengrab kann nur ein Sarg bestattet bzw. eine Urne beigesetzt werden.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Eine Umwandlung in ein Wahlgrab nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.
Wahlgräber
Wahlgräber stehen für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen zur Verfügung.
Im Todesfall wird für die Dauer der Ruhezeit (bei Sargbestattungen 25 Jahre, bei Urnenbeisetzungen 15 Jahre) ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen.
In Einzelwahlgräbern für Sargbestattungen ist bei laufender Ruhezeit die Bestattung eines Sarges und die Zubettung von zwei Urnen möglich.
In einfachbreiten, doppeltiefen Wahlgräbern für Sargbestattungen ist bei laufender Ruhezeit die Bestattung von zwei Särgen und die Zubettung von zwei Urnen möglich.
In doppelbreiten, einfachtiefen Wahlgräbern für Sargbestattungen ist bei laufender Ruhezeit die Bestattung von zwei Särgen und die Zubettung von vier Urnen möglich.
In Einzelwahlgräbern für Urnenbeisetzungen ist bei laufender Ruhezeit die Beisetzung einer Urne möglich.
In Doppelwahlgräbern für Urnenbeisetzungen ist bei laufender Ruhezeit die Beisetzung von zwei Urnen möglich.
Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist die Verlängerung des Nutzungsrechts möglich.
Bei Zubestattungen oder Zubeisetzungen muss das Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wieder erworben werden.
Gestaltungsvorschriften für die jeweilige Grabart können der Friedhofssatzung (PDF-Dokument, 181,44 KB, 23.04.2026) entnommen oder beim Friedhofsamt erfragt werden.
Sargbestattungen
Für eine Sargbestattung stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung: das klassische Erdgrab mit persönlicher Grabgestaltung und -pflege sowie das pflegefreie Rasengrab.
im Erdgrab
- Reihengrab
Grabstätte: 2.035 €, Bestattung: 1.707 € - Kinderreihengrab (unter 10 Jahren)
Grabstätte: 1.083 €, Bestattung: 1.084 € - Einzelwahlgrab
Grabstätte: 2.375 €, Bestattung: 1.707 €
Zubettung einer Urne: 407 €, Beisetzung: 754 € - Kinderwahlgrab (unter 10 Jahren)
Grabstätte: 1.287 €, Bestattung: 1.084 € - Wahlgrab (einfachbreit, doppeltief)
Grabstätte: 3.133 €, Bestattung tief: 1.950 €, Bestattung oben 1.707 €
Zubettung einer Urne: 407 €, Beisetzung: 754 € - Doppelwahlgrab (doppelbreit, einfachtief)
Grabstätte: 3.972 €, Bestattung: 1.707 €
Zubettung einer Urne: 407 €, Beisetzung: 754 €
im Rasengrab – pflegefrei
- Reihenrasengrab
Grabstätte: 3.786 €, Bestattung: 1.707 € - Einzelwahlrasengrab
Grabstätte: 4.126 €, Bestattung: 1.707 €
Zubettung einer Urne: 407 €, Beisetzung: 754 €
Urnenbeisetzungen
Für eine Urnenbeisetzung stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung. Neben der Beisetzung in einem Erdgrab ist auch eine pflegefreie Beisetzung in einer Urnenwand oder Urnenstele möglich.
Weitere Möglichkeiten bieten das Baumgrabfeld bzw. der Baumgrabpark sowie gärtner- und steinmetzbetreute Gräber, die ebenfalls pflegefrei angelegt sind.
im Erdgrab
in der Urnenwand oder der Urnenstele – pflegefrei
im Baumgrabfeld oder im Baumgrabpark – pflegefrei
..ist nur auf dem Friedhof in Alfdorf angelegt.
Baumgräber sind Urnengrabstätten in speziell ausgewiesenen Grabfeldern.
Die Beisetzung erfolgt in der Nähe eines Baumes.
Baumgrabfelder sind in naturbelassener Form zu erhalten.
Bepflanzung und zentrale Stele werden ausschließlich von der Gemeinde angelegt, gepflegt und unterhalten.
Bis zu vier Wochen nach der Beisetzung dürfen Blumenschmuck, Gebinde und Lichter abgestellt werden.
- Baumreihengrab
Grabstätte: 1.169 €, Beisetzung: 754 € - Baumeinzelwahlgrab
Grabstätte: 1.373 €, Beisetzung: 754 € - Baumdoppelwahlgrab
Grabstätte: 2.136 €, Beisetzung: 754 €
im gärtner- und steinmetzbetreuten Grab – pflegefrei
..ist nur auf dem Friedhof in Alfdorf angelegt.
Die Grabstätten werden vom Steinmetz und Gärtner bis zum Ende der Ruhezeit betreut und gepflegt.
Vor der Beisetzung muss mit der Genossenschaft Württembergische Friedhofsgärtner eG ein Dauergrabpflegevertrag und mit der NETZWERK STEIN Steinmetz + Bildhauer Genossenschaft e.G. ein Grabmalpflegevertrag abgeschlossen werden.
Die Kosten für die Dauergrabpflege (mit Dauerbepflanzung bzw. Wechselflor) und die Grabmalpflege können beim Friedhofsamt erfragt werden.
- Urnenreihengrab
Grabstätte: 891 €, Beisetzung: 754 € - Urneneinzelwahlgrab
Grabstätte: 1.094 €, Beisetzung: 754 € - Urnendoppelwahlgrab
Grabstätte: 1.501 €, Beisetzung: 754 €
Sonstige Friedhofsgebühren der Gemeinde Alfdorf
Benutzung der Aussegnungshalle je Bestattung oder Gedächtnisfeier: 454,00 €
Benutzung des gekühlten Aufbahrungsraums (pro Tag): 100,00 €
Benutzung des Aufbahrungsraums (pro Tag): 24,00 €
Die wichtigsten Gebühren für die Friedhöfe der Gemeinde Alfdorf finden Sie auf unserer Webseite, unter Friedhofsgebühren.










