Unterbringung von Wohnraumsuchenden
Arbeitskreis Flüchtlinge Alfdorf
Der Arbeitskreis Flüchtlinge Alfdorf ist ein Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger verschiedener Herkunft, Konfession und politischer Überzeugung, die sich ehrenamtlich für die Unterstützung und Integration geflüchteter Menschen in unserer Gemeinde einsetzen.
In enger Zusammenarbeit mit der Kommune und sozialen Einrichtungen bietet der Arbeitskreis praktische Hilfe im Alltag, Sprachförderung, Begleitung bei Behördengängen und fördert das Miteinander durch gemeinsame Veranstaltungen und Projekte.
Neue Helferinnen und Helfer sind jederzeit herzlich willkommen!
Bei Interesse oder Fragen: Frau Gölz, Telefonnummer: 07172 183 666, E-Mail schreiben.
Wohnraum für Flüchtlinge und Obdachlose
Die Gemeinde Alfdorf sucht Eigentümer, die Wohnraum für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen!
Die Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen stellt die Gemeinde Alfdorf – wie auch alle anderen Kommunen – weiterhin vor große Herausforderungen.
Regelmäßig melden sich im Rathaus Bürgerinnen und Bürger, oft auch Familien, denen Obdachlosigkeit droht. Für diesen Personenkreis muss die Gemeinde im Notfall schnell Wohnraum zur Verfügung stellen können.
Wohnungen werden auch für geflüchtete Menschen benötigt, die bereits seit längerem in der Gemeinde Alfdorf wohnen und gerne auch in Zukunft in Alfdorf wohnen möchten bzw. der Gemeinde vom Landratsamt in die kommunale Anschlussunterbringung zugewiesen werden. Das bedeutet, dass die Kommune eine Unterkunft für diejenigen zur Verfügung stellen muss, die auf dem freien Wohnungsmarkt selbst keine Wohnung gefunden haben.
Ziel der Gemeindeverwaltung und des Alfdorfer Gemeinderates ist es nach wie vor, Flüchtlinge möglichst dezentral in Wohnungen im gesamten Gemeindegebiet unterzubringen und auf die Errichtung einer Containeranlage bzw. die Belegung der Gemeindehallen möglichst zu verzichten. Denn die Einbindung in unser gesellschaftliches Leben funktioniert in einer eigenen Wohnung häufig besser als in Sammelunterkünften, wo viele Menschen verschiedener Herkunft, Religion und mit völlig unterschiedlichen Vorstellungen und Tagesabläufen zusammenleben.
Im Jahr 2025 ist mit weiteren Zuweisungen zu rechnen, nach aktueller Prognose des Landkreises hat die Gemeinde eine gesetzliche Aufnahmeverpflichtung 46 Personen.
Um für geflüchtete und obdachlose Menschen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, ist die Gemeinde daher auf Ihre Mithilfe angewiesen! Wir benötigen Wohnraum (möbliert oder unmöbliert) in verschiedenen Größen, von der kleinen Einzimmerwohnung bis hin zum Haus. Wir freuen uns auch über Angebote, die sich auf einfachen Wohnraum beziehen. Eine Heizmöglichkeit und Warmwasser sollten in der Wohnung jedoch vorhanden sein, und elektrische Anlagen und Geräte müssen den aktuellen Sicherheitserfordernissen entsprechen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mit Geflüchteten direkt ein Mietverhältnis einzugehen. Sofern die in Ihrer Wohnung lebenden Flüchtlinge noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind, erhalten Sie die Mietzahlungen in diesem Fall zuverlässig direkt vom Jobcenter/Landratsamt. Zudem besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde Alfdorf als Mieter auftritt. In diesem Fall entscheidet die Verwaltung über die Belegung der Räumlichkeiten. Für Sie als Vermieter bietet dies langfristige sichere Mietzahlungen. Die Gemeinde Alfdorf tritt in diesem Fall als zuverlässiger Partner in alle mietvertraglichen Pflichten ein, auch im Schadensfall.
Sie haben Wohnraum, den Sie längerfristig für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen wollen? Dann melden Sie sich bei uns!
Wir werden uns baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob der Wohnraum für unsere Zwecke geeignet ist.
Frau Sandra Schmidt vom Sachgebiet Bürgerdienste und Ordnungswesen beantwortet Ihre Anfrage gerne: Telefonnummer: 07172 309-27, E-Mail schreiben.
Antragsformular Wohnraummeldung (PDF-Dokument, 194,71 KB, 14.08.2025)
