Stadtjäger
Stadtjäger in der Gemeinde Alfdorf
Wildtiere wie Waschbären, Marder oder auch Wildschweine drängen zunehmend in den Siedlungsbereich, halten sich in Gärten oder Höfen auf und richten immer wieder Schäden an Gebäuden an.
Außerdem besteht die Gefahr, dass die Wildtiere Krankheiten übertragen oder Haustieren Verletzungen zufügen.
Vor diesem Hintergrund hatte die Gemeinde Alfdorf im Juni 2025 Herrn Fabian Probst offiziell als Stadtjäger bestellt.
Bereits bei seiner Einsetzung hatte Herr Probst signalisiert, dass er sich über Unterstützung bei seiner Tätigkeit durch einen weiteren Stadtjäger freuen würde.
Zwischenzeitlich hat Frau Heike Gröner ihr Interesse an der Übernahme der Funktion einer Stadtjägerin in Alfdorf bekundet. Frau Gröner wird zum 01.04.2026 von der Gemeinde eingesetzt.
Künftig steht damit ein weiterer kompetenter Ansprechpartner für die Bevölkerung und Firmen im innerörtlichen befriedeten Bezirk zur Verfügung, wo die eigentliche Jagdausübung des jeweiligen örtlichen Jagdpächters aufgrund Gesetzes ruht.
Bürgermeister Ronald Krötz zeigt sich erfreut über die Entwicklung: "Bereits bei der Einsetzung von Herrn Probst habe ich aufgrund unserer Gemeindegröße dafür geworben, mindestens einen weiteren Stadtjäger in Alfdorf einzusetzen. Daher freue ich mich sehr, dass Frau Gröner künftig Herrn Probst in seiner Tätigkeit unterstützen wird und Bürgerinnen und Bürger einen weiteren Stadtjäger als Ansprechpartner bei ihren Problemstellungen mit Wildtieren haben."
Stadtjägerinnen und Stadtjäger haben nach ihrer Einsetzung die Aufgabe, in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere (im Sinne des Jagdrechts) in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen. Hierbei arbeiten sie mit den Wildtierbeauftragten zusammen. Die Jagd darf nur ausgeübt werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist (§ 13a JWMG). Somit findet eine reguläre Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland praktiziert wird (also außerhalb des befriedeten Bezirks) durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger nicht statt. Vielmehr dient die Jagd im befriedeten Bezirk durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger, wie gesetzlich festgelegt, ausschließlich dem Lösen von Wildtier-Mensch-Konflikten, zur Gefahrenabwehr und Tierseuchenabwehr. Im Umkehrschluss bleiben natürlich die bejagbaren Bereiche von den jeweiligen Jagdpächtern betreut und bejagt.
Wer die Hilfe des Stadtjägers benötigt, setzt sich mit diesem direkt in Verbindung. Die Kosten für den Einsatz trägt der jeweilige Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Beteiligten anhand des Leistungskatalogs (Link: https://www.pro-stadtjagd.de/gebuhren) und nicht über die Gemeinde.
Kontaktdaten
Pro-Stadtjagd Wildtiermanagement
Inhaber Fabian Probst
Telefonnummer: 0155 617 670 33
E-Mail schreiben
Zur Website
oder
Stadtjägerin
Heike Gröner
Telefonnummer: 0160 967 323 50
E-Mail schreiben

