Kindergartengebühren

Der Elternbeitrag wird vom Gemeinderat, auf der Grundlage der Landesrichtsätze, festgelegt. Hierbei wird, unter anderem nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie und nach der Art der Kindergartengruppe (Regelgruppen, Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten oder Halbtagsgruppe) unterschieden. Die genannten Gebühren gelten für die Kindergärten der Gemeinde Alfdorf. Kindergärten anderer Träger (z.B. der Kirchen) können abweichende Gebühren festlegen.

Übersicht

Nachstehend finden Sie die Übersicht der Elternbeiträge in der Gemeinde Alfdorf. Weitere Einzelheiten können der Kindergartensatzung entnommen werden.

Sie finden hier die Informationen zu Regelgruppen und Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten, zu Gruppen mit verlängerten Öffnugszeiten und Ganztagesbetreuung an zwei Wochentagen, zu Regelgruppen und Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten mit der Möglichkeit der flexiblen Ganztagesbetreuung, zu Halbtagesgruppen, zur Kinderkrippe und zur Verlässlichen Grundschule.

Die Übersicht steht Ihnen als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.