Gesundheit & Vorsorge
Gesundheit & Vorsorge in unserer Gemeinde
Herzlich willkommen in unserem Bereich „Gesundheit & Vorsorge“.
Hier finden Sie aktuelle Hinweise, Tipps und Informationen rund um Ihre Gesundheit und Sicherheit im Alltag.
Ob saisonale Risiken, lokale Warnungen, Präventionsmaßnahmen oder Hinweise zu Notfällen – wir informieren Sie gebündelt und verständlich, damit Sie sich und Ihre Familie schützen können.
Bleiben Sie informiert und erfahren Sie, wie Sie aktiv vorbeugen und im Ernstfall richtig reagieren.
Asiatische Hornisse (Stand: April 2026)
Asiatische Hornisse breitet sich weiter aus – Bevölkerung zur Meldung von Königinnen und Nestern aufgerufen
Die Asiatische Hornisse breitet sich trotz umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen des Landes weiter in Baden-Württemberg aus.
Sichtungen von Einzeltieren und insbesondere Nester sollen weiterhin ausschließlich über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt gemeldet werden.
Dies kann über die Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) oder über die kostenloste „Meine Umwelt-App“ erfolgen.
Die Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim prüft die eingehenden Meldungen und gibt bei Nestfunden den Meldenden weitere Instruktionen und unterstützt bei der Vermittlung von sachkundigen Personen für die Nestentfernung.
Für die Beseitigung von Primärnestern im Frühjahr hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Finanzmittel zur Verfügung gestellt, welche durch den Landesverband Badischer Imker e.V. verwaltet werden. So können pro Entfernung eines Primärnestes durch eine sachkundige Person 60 Euro auf Nachweis ausgezahlt werden. Nester mit Arbeiterinnen sollten ausschließlich von sachkundigen Personen mit Schutzausrüstung entfernt werden, da eine Stichgefahr droht!
Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt, finden sich auf der Homepage der LUBWhttps://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse sowie mit weiteren Details zu Nestern und der Nestentfernung auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim unter https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/vespavelutina.
Alle relevanten Informationen zur Asiatischen Hornisse finden Sie auch auf einem kompakten Informationsblatt der Landesanstalt für Bienenkunde unter:
https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/bienenkunde/PDF/Vespa_Velutina/Flyer_DinA5-Velutina_LAB_final.pdf
Asiatische Tigermücke (Stand: Juli 2025)
Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) breitet sich zunehmend auch in Deutschland aus – und wurde bereits in mehreren Gemeinden in unserer Region nachgewiesen. Diese invasive Stechmückenart kann ernsthafte Krankheiten wie Dengue-, Chikungunya- oder Zika-Viren übertragen.
Warum ist die Tigermücke gefährlich?
Im Gegensatz zu heimischen Mücken ist die Asiatische Tigermücke tagsüber aktiv, äußerst aggressiv und kann Viren übertragen, wenn sie zuvor eine infizierte Person gestochen hat. Die Gefahr steigt vor allem bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten.
Weitere Informationen zur Asiatischen Tigermücke: https://www.gesundheitsamt-bw.de/informationen-fuer-fachpersonal-und-institutionen/klimawandel-und-gesundheit/asiatische-tigermuecke/.
Woran erkennt man die Tigermücke?
Die Asiatische Tigermücke erkennt man an ihrem auffälligen schwarz-weißen Muster: ein weißer Streifen verläuft längs über ihren Rücken, und auch Beine und Körper sind weiß gestreift. Das letzte Endglied des Hinterbeines ist weiß ("weißes Söckchen").
Wie kann man die weitere Ausbreitung der Tigermücke verhindern?
Weibliche Tigermücken brauchen für die Produktion von Eiern Blut. Jedes Weibchen kann bis zu 300 Eier produzieren. Diese werden knapp oberhalb der Wasserkante am Innenrand von wassergefüllten Behältnissen abgelegt. Je nach Temperaturbedingung dauert die anschließende Larvenphase im Wasser 5-14 Tage. Nach erfolgreicher Verpuppung schlüpft das erwachsene Insekt.
Um die Ausbreitung der Tigermücke einzudämmen, ist die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger entscheidend. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Entfernen Sie stehendes Wasser aus Blumentopfuntersetzern, Eimern, Gießkannen, Regentonnen, Planschbecken und Vogeltränken – selbst kleinste Wassermengen reichen zur Eiablage
- Reinigen oder decken Sie Regentonnen ab.
- Wechseln Sie das Wasser in Vasen und (Tier-)Tränken regelmäßig (mind. alle 3 Tage).
- Behandeln Sie Gullys und Blumenkästen mit Wasserreservoir gezielt mit Bti-Tabletten (mind. alle 14 Tage).
Bti-Tabletten wirken gezielt gegen Mückenlarven und sind für Menschen, andere Tiere und Pflanzen unbedenklich (bitte Gebrauchsanweisung beachten). Weitere Infos finden Sie unter: www.kabsev.de/bekaempfung/tigermueckenbekaempfung/. - Melden Sie auffällige Mückenfunde über das bundesweite Meldeportal unter www.mueckenatlas.de oder bei der Kommunalen Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS) unter www.kabsev.de/stichts/.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe – gemeinsam können wir die Ausbreitung eindämmen!
Ihre Gemeindeverwaltung
Meldungen über Eichenprozessionsspinner beim Ordnungsamt (Stand: Juni 2026)
In den vergangenen Tagen kam es beim Ordnungsamt der Gemeinde Alfdorf zu mehreren Meldungen über das Auftreten des Eichenprozessionsspinners.
Hierzu einige Informationen:
Um was handelt es sich überhaupt?
Der Eichenprozessionsspinner ist ein unscheinbarer Falter, der ausschließlich an Eichen vorkommt.
Der Falter legt seine Eier mit dem Austreiben der Eichen (zwischen April und Mai).
Im Laufe der Larvenentwicklung wachsend den Raupen ab Mai/ Juni sehr feine Brennhaare.
Welche Gefährdung besteht?
Die Gefahr geht von den sehr feinen Brennhaaren aus, die den Raupen ab dem 3. Larvenstadium wachsen.
Die sehr feinen Brennhaare brechen leicht ab und werden bei günstiger Witterung vom Wind über weite Strecken weitergetragen.
Bei Kontakt wird von den Raupenhaaren ein Gift freigesetzt, welches eine allergische Reaktion auslösen kann.
Mögliche Folgen sind Hautausschläge, Hautrötungen, leichte Schwellungen und ein heftiger brennender Juckreiz.
Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut durch eingeatmete Haare können zu Bronchitis, Husten und Asthma führen.
Wann besteht die Gefährdung?
Eine Gefährdung durch die Raupenhaare besteht von Mitte Mai bis in den späten Herbst.
Auch wenn die Raupen nicht mehr da sind, befinden sich die Raupenhaare noch über einen langen Zeitraum in der Umgebung der Bäume.
Dabei sind gerade die Nester gefährlich, da sich darin die alten Larvenhäute befinden.
Werden diese nun entfernt oder zerstört, fliegen sehr viele Haare durch die Luft.
Diese Haare können dann direkt auf der Haut oder an der Kleidung kleben bleiben.
Wo müssen Sie aufpassen?
Als wärmeliebende Art bevorzugt der Eichenprozessionsspinner freistehende besonnte Eichen, das heißt Bäume an Waldrändern, in Parks, Ortsbegrünungen, Gärten, an Sportplätzen und so weiter.
Was kann gegen die Raupen unternommen werden?
Im Frühjahr gibt es die Möglichkeit, die Raupen mit einem biologischen Pflanzenschutzmittel zu bekämpfen.
Die Gemeinde Alfdorf bekämpft den Eichenprozessionsspinner dort, wo der Kontakt mit den Brennhaaren nicht vermieden werden kann oder besonders schutzbedürftige Personengruppen betroffen sind wie beispielsweise an Kindergärten, Schulen oder auch auf den Friedhöfen.
Der Eichenprozessionsspinner gehört zu den waldtypischen Gefahren. Eine flächendeckende Bekämpfung der Larven ist aus Kostengründen nicht realisierbar.
Auf privaten Grundstücken ist der jeweilige Eigentümer für die Bekämpfung bzw. für Schutzmaßnahmen zuständig.
Hornissen und Wespen werden wieder aktiv: Tipps für ein friedliches Miteinander (Stand: Mai 2026)
Was Bürgerinnen und Bürger jetzt wissen sollten
Mit den ersten warmen Tagen des Jahres erwacht die Natur zum Leben, auch die Königinnen von Hornissen und Wespen beenden nun ihre Winterruhe und werden aktiv. Bereits Mitte April beginnt die Saison, die - je nach Witterung- bis Ende Oktober bzw. Anfang November andauern kann. Die untere Naturschutzbehörde des Rems-Murr-Kreis informiert über den richtigen Umgang mit diesen Insekten und darüber, wie ein konfliktarmes Zusammenleben gelingen kann.
Wie ein Hornissenvolk entsteht – Wissenswertes zur Entwicklung der Nester
Im Frühjahr beginnt die Hornissenkönigin mit dem Nestbau. Aus morschem Holz und Speichel formt sie die ersten papierartigen Waben, in die sie ihre Eier legt. Bereits nach etwa vier Wochen schlüpfen die ersten Arbeiterinnen. Diese übernehmen von nun an den weiteren Ausbau des Nestes sowie die Brutpflege. Die Königin konzentriert sich ab diesem Zeitpunkt ausschließlich auf das Legen weiterer Eier. Hauptnahrungsquelle der Arbeiterinnen sind Zuckersäfte von Bäumen und gelegentlich auch Fallobst. Für die Fütterung der Larven allerdings erbeuten die Arbeiterinnen andere Insekten wie etwa Raupen, Fliegen, Käfer oder auch Wespen und Bienen. Ein Hornissenvolk erreicht zwischen Mitte August und Mitte September seinen Entwicklungshöhepunkt und kann dann aus 400 bis 700 Tieren bestehen. Die Jungköniginnen und Drohen, so werden Männliche Hornissen genannt, schlüpfen erst in diesem Zeit-raum und werden dann von den Arbeiterinnen weiter großgezogen. Die alte Königin verlässt das Nest, ihre Aufgabe ist erfüllt. Die Volksentwicklung ist erst im Herbst abgeschlossen, wenn die Drohnen die Jungköniginnen befruchtet haben. Die begatteten Jungköniginnen fliegen aus, um einen geschützten Unterschlupf zum Überwintern zu finden und ruhen dort bis zum nächsten Frühjahr. Die letzten Arbeiterinnen im Volk sterben Anfang November ab, womit das Volk erlischt.
Nicht alle Wespen interessieren sich auch für Süßes
Von den zwölf heimischen Wespenarten suchen nur zwei gezielt die Nähe des Menschen auf der Suche nach Nahrung für die Brut: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Sie sind es, die sich gerne an der Kaffeetafel oder der Grillplatte bedienen. Ihre Volksentwicklung dauert oftmals bis Ende Oktober, weshalb sie bis in den Herbst manchmal lästige Begleiter sind.
Rückzug ins Haus – weil natürliche Lebensräume fehlen
Hornissen und Wespen besiedeln Lebensräume wie lichte Wälder, Streuobstwiesen oder natürliche Gärten. Durch negative Beeinflussung der Lebensbedingungen durch den Verlust alter Bäume mit Höhlen, die zunehmende Bebauung sowie durch eine Verschlechterung der Biotopqualität durch intensivere Landnutzung suchen die Tiere zunehmend im Wohnumfeld nach geeigneten Nistplätzen. Immer häufiger weichen die Tiere daher auf Dachböden, in Rollladenkästen oder andere Gebäudeteile wie Holzverschalungen an Terrassen und Balkonen aus und suchen so immer öfter die Nähe des Menschen. Für viele Menschen werden Hornissen- und Wespennester erst dann deutlich bemerkbar, wenn die Größe des Volkes zunimmt und vermehrt Tiere auf Nahrungssuche ausfliegen.
Was ist der Unterschied zwischen Hornissen und Wespen?
Hornissen, welche auch zur Gattung der Wespen gehören, stehen wie Wildbienen oder Hummeln unter besonderem Artenschutz (§44 Bundesnaturschutzgesetz) das bedeutet: Sie dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihre Nester dürfen nicht ohne behördliche Genehmigung beseitigt werden.
Wer ein Nest am oder im Haus entdeckt, sollte ruhig bleiben und Abstand halten. In der Regel verhalten sich Hornissen friedlich, solange sie sich nicht bedroht fühlen. Einfache Maßnahmen wie das frühzeitige Abdichten potenzieller Niststellen am Haus oder das Anbringen von Fliegengittern an Fenstern können helfen, Konflikte vornherein zu vermeiden.
Die heimischen Wespenarten hingegen sind als Wildtiere geschützt, ebenso wie Fliegen oder auch Schnacken. Das bedeutet, dass jede Person situationsabhängig und in Eigenverantwortung selbst entscheiden muss, ob die Entfernung eines Wespennestes notwendig ist oder ob dieses nicht für „eine Saison“ geduldet werden kann. Wie auch bei den Hornissen gilt es für ein friedliches Miteinander zu beachten, dass Nester nicht absichtlich gestört werden sollen und wenn möglich ein Abstand eingehalten wird. Sollten Konflikte im Wohnumfeld nicht vermeidbar sein, so muss sich jede Person selbst um eine potentielle Entfernung des Nestes kümmern. Eine Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich.
Fragen oder Unsicherheiten?
Wer Fragen zu den geschützten „Gästen auf Zeit“ hat oder Unterstützung benötigt, kann sich an die untere Naturschutzbehörde des Landratsamt Rems-Murr-Kreis werden.
Das Hornissen-Servicetelefon ist ganzjährlich unter der Nummer Telefonnummer: 07151 – 501 9955 erreichbar.
Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW (Stand: Mai 2026)
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden.
Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.
Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben.
Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt
Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.
Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: Telefonnummer: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag(@)tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de
Bitte beachten Sie die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen
Im Falle von gesundheitlichen Risiken, wie zum Beispiel Sichtungen der Asiatischen Tigermücke oder der Asiatischen Hornisse, bitten wir Sie:
- Halten Sie Abstand zu den Tieren und stören Sie sie nicht.
- Entfernen Sie mögliche Brutplätze (z. B. stehendes Wasser) auf Ihrem Grundstück.
- Allergikerinnen und Allergiker sollten ihre Notfallmedikamente bereithalten.
Sichtungen oder Vorfälle melden:
Wenn Sie eine Tigermücke, Hornisse oder andere potenziell gefährliche Tiere entdecken, melden Sie dies bitte umgehend an die Gemeindeverwaltung Alfdorf:
- Telefon: Telefonnummer: 07172 309-0
- E-Mail: gemeinde(@)alfdorf.de
- Adresse: Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28, 73553 Alfdorf
- Öffnungszeiten: Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Do zusätzlich 14:00–18:00 Uhr
Ihre Meldung hilft uns, Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger einzuleiten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!





