Archiv Sitzungsberichte
Sitzungen und Berichte 2024
Gemeinderatssitzung am Montag, 09.12.2024
Einladung zur Sitzung am 9. Dezember 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 9. Dezember 2024
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. November 2024
2. Feststellung des Betriebsplans 2025 für den Gemeindewald
3. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
4. Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr- Entschädigungssatzung- FwES)
5. Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes - mögliche Beantragung von Fördermitteln
6. Flächennutzungsplan 2015 - 2040; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; erneuter Auslegungsbeschluss
7. Energetische Sanierung Schule am Lindengarten, Pfahlbronn: Vergabe ausgeschriebener Gewerke
8. Sanierung Dachaufbau ehem. Kläranlage Alfdorf: Vergabe der Betonsägearbeiten
9. Bebauungsplan "Stegäcker, 4. Erweiterung", Rienharz; Aufstellungsbeschluss
10. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
11. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Strutweg 44, Flst. 246/2, Neubau Produktionshalle
12. Bauvorhaben in Alfdorf, Untere Bühlstraße 40, Flst. 3069, Errichtung eines Carports
13. Bekanntgaben und Verschiedenes
14. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 9. Dezember 2024
1. Feststellung des Betriebsplans 2025 für den Gemeindewald
Die Vertreter des Forstamtes des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis; Herr Häußermann und Herr Pfeiffer, stellten den Forstbetriebsplan im Rahmen einer Präsentation für das Jahr 2025 vor. Nach einer kurzen Beratung stimmt das Gremium einvernehmlich dem vorgelegten Entwurf des Forstbetriebsplans für das Jahr 2025 zu.
2. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Grundsteuer:
Aufgrund der Grundsteuerreform wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) auf 720 v.H. und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) auf 270 v.H. festgesetzt. Auf die ausführliche Berichterstattung wird hierzu im vergangenen Mitteilungsblatt wird verwiesen.
Gewerbesteuer:
Aufgrund erheblicher Mehrbelastungen gerät auch der Alfdorfer Haushalt, wie bei nahezu allen anderen Kommunen, in Schieflage. Die Ausgaben sind deutlich höher, als die Einnahmen. Die Gründe sind vielfältig: Unter anderem kommen auf die Kommunen und somit auch auf Alfdorf immer mehr verpflichtende Aufgaben durch Bund und Land zu, die hierzu bereitgestellten Finanzmittel reichen jedoch nicht aus. Hinzu kommen Kostensteigerungen in vielen Bereichen, sowie auf der Einnahmenseite die gesamtwirtschaftliche schlechte Entwicklung. Ebenso wird die gestiegene Kreisumlage den Gemeindehaushalt mit voraussichtlich 347.700 Euro mehr belasten, als im Vorjahr.
Bürgermeister Ronald Krötz äußerte sich daher in der Gemeinderatssitzung am 09.12.2024 wie folgt: „Neben Streichungen und Einsparungen im Haushalt, sowie der Verschiebung von Investitionen auf der Ausgabenseite, bedarf es auch auf der Einnahmeseite Anpassungen. Ein Baustein davon ist die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte von 350 auf 360, wodurch die Gemeinde Alfdorf lediglich mit umliegenden Gemeinden gleichzieht oder immer noch darunter liegt.“ Der Hebesatz war zuletzt vor 10 Jahren, am 01.01.2015, erhöht worden. Nach einer Diskussion entschied sich die Mehrheit des Gemeinderats dem Verwaltungsvorschlag zu folgen und stimmte einer Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer auf 360 Hebesatzpunkte zu.
3. Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr- Entschädigungssatzung- FwES)
Die letzte Änderung der Entschädigungssatzung wurde am 19.02.2018 beschlossen und trat am 1. März 2018 in Kraft, wobei hier die Grundstrukturen aus dem Jahr 1991 beibehalten worden sind. Die Entschädigungssatzung wird durch die Neufassung an den aktuellen Rechtsstand angepasst. Eine Neufassung ist u.a. auch wegen steuerrechtlicher Behandlung von Auslagenersatz und Verdienstausfallentschädigung notwendig. Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung und Anpassung der Entschädigungsstruktur ist zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ebenfalls geboten. Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung steigen die für die Kalkulation des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze nach der Feuerwehr- Kostenersatz- Satzung herangezogenen Personalkosten. Die dadurch notwendige Neukalkulation des Kostenersatzes erfolgt derzeit und soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates beschlossen werden. Bei der Freiwilligen Feuerwehr wurde ein Arbeitsausschuss gebildet, um Vorschläge über die Höhe der Entschädigung und Zuschüsse zu erarbeiten. In der Sitzung des Gesamtausschusses am 18.11.2024 wurde zusammen mit der Verwaltung über eine Änderung der Entschädigungssatzung und eine angemessene Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage diskutiert. Der Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr hat in dieser Sitzung die Erhöhung der Entschädigung einstimmig an den Gemeinderat zur Zustimmung empfohlen. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium mehrheitlich folgende Beschlüsse:
1. Der Höhe der Entschädigungssätze und Zuschüsse wird zugestimmt.
2. Der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr- Entschädigungssatzung FwES) wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf zugestimmt.
4. Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes - mögliche Beantragung von Fördermitteln
Bund und Land haben den Kommunen kurzfristig mitgeteilt, weitere Fördermittel für ein bestehendes Förderprogramm zum freiwilligen Aufbau einer Sireneninfrastruktur bereitzustellen. Der vollständig gestellte Antrag muss jedoch schon bis 17.12.2024 beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Vor diesem Hintergrund wurde in der Sitzung über die Aufrechterhaltung eines Förderantrags aus dem Jahr 2021 beraten, welcher damals vom Fördermittelgeber abgelehnt worden war.
Um die Bevölkerung bei Gefahrenlagen zu warnen wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Es wurde bundesweit das Modulare Warnsystem erarbeitet, mit dem die Bevölkerung über verschiedene Wege bei Gefahrenlagen über Endgeräte gewarnt wird. Hierbei sind insbesondere die neuen digitalen Möglichkeiten genutzt, so werden Warnmeldungen nicht nur wie früher über Radio und Fernsehen, sondern insbesondere über Fahrgastinformationssysteme, das Internet, Soziale Medien, Mobilfunk-Apps (beispielsweise NINA-Warn-App) und neuerdings auch über Cell-Broadcast abgegeben. Durch Cell-Broadcast, was in Deutschland im Februar 2023 in Betrieb genommen wurde, werden Smartphones, ohne der Notwendigkeit einer zuvor installierten App, in einem Gefahrenbereich angesteuert und eine Warnmeldung mit Verhaltenshinweisen abgegeben. Der Vorsitzende führt aus, dass mit diesen bestehenden Warnsystemen bei der Trinkwasserverunreinigung im Bereich Hellershof und dem kurz darauffolgenden Starkregenereignis nach Pfingsten gute Erfahrungen gesammelt wurden. Die Warnung macht jedoch nicht entbehrlich, bei notwendigen Evakuierungen mit Einsatzkräften direkt vor Ort zu gehen.
Darüber hinaus besteht nun die ergänzende Möglichkeit mit dem Aufbau eines Sirenennetzes auf eine Gefahrenlage zusätzlich aufmerksam zu machen. Hierbei würde der Warnton dazu auffordern sich über die genannten Endgeräte (beispielsweise Smartphone) über die Gefahr zu informieren. Der Warnton allein gibt keinen konkreten Hinweis zur Gefahr oder dem notwendigen Verhalten. Gemäß einer durch das Landratsamt mit einem Fachbüro durchgeführten Schallausbreitungsprognose wären im Gemeindegebiet 19 Sirenenanlagen erforderlich. Nach einem 2022 vorliegenden Angebot hätten die Kosten damals 116.010,20 Euro brutto betragen, wobei hierbei Standort- und Installationskosten noch nicht berücksichtigt waren. Ebenso nicht berücksichtigt sind die Folgekosten für Wartung und Unterhaltung der Anlagen und ggf. Entschädigungszahlungen für Standorte auf/an Privatgebäuden. Förderfähig wären maximal 15 Sirenenanlagen. Es wird insgesamt mit deutlichen Mehrkosten gerechnet.
Im Rahmen der Beratungen wird auch die Feuerwehr gehört. Nach einer ausführlichen Beratung über die Notwendigkeit von Sirenen, beschließt der Gemeinderat mehrheitlich auf die Stellung eines Förderantrags zu verzichten und keine Sirenen zu beschaffen.
5. Flächennutzungsplan 2015 - 2040; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; erneuter Auslegungsbeschluss
Das Verfahren zur generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan läuft schon mehrere Jahre. Zuletzt wurde der Zeitraum der Wirksamkeit auf das Jahr 2040 erweitert, in Einklang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept 2040. Die letzte öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgte im Februar / März 2024. Im Zuge dieser Auslegung wurden auch die Träger öffentlicher Belange erneut am Verfahren beteiligt. Dabei haben insbesondere die Raumordnungsbehörden (Regierungspräsidium Stuttgart und Verband Region Stuttgart) darauf gedrängt, den Flächenverbrauch weiter einzudämmen. Dies entspricht auch dem Willen des Gemeinderats, der im Zusammenhang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept der Innenentwicklung (Schließung von Baulücken) mehr Aufmerksamkeit widmen möchte. Der Plan wurde daraufhin nochmals überarbeitet und die neu ausgewiesenen Wohnbauflächen von knapp 8 ha auf rund 5 ha. reduziert. Ähnlich verhält es sich bei den Gewerbeflächen. Allerdings wurden zahlreiche Bereiche als so genannte „Alternativflächen“ beibehalten, die zwar nicht in der Genehmigung enthalten sind, aber durch Flächentausch bei Bedarf relativ zügig aktiviert werden können, wenn z.B. Erweiterungsbedarf bei örtlichen Gewerbebetrieben besteht. Durch die daraus sich ergebenden nochmaligen Änderungen im Planentwurf ist eine nochmalige öffentliche Auslegung erforderlich. Diese ist im Februar / März 2025 vorgesehen, so dass ein Beschluss zur Wirksamkeit im April, spätestens Mai 2025 eingeplant werden kann. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:
Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2040 wird entsprechend der vorgenommenen Abwägung und Anpassung der Gebietsausweisung abgeändert und gemäß § 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch erneut öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls nochmals angehört.
6. Energetische Sanierung Schule am Lindengarten, Pfahlbronn -Vergabe ausgeschriebener Gewerke
Im Dezember 2023 wurde im Gemeinderat die Planung und Ausführung der energetischen Sanierung der Grundschule Pfahlbronn beschlossen.
Im Folgenden wurde die Vorplanung bis zur Baugenehmigungsplanung für die energetische Sanierung umgesetzt, so dass im März der Bauantrag beim Landratsamt eingereicht werden konnte. Die Sanierungsmaßnahme wurde im Juni 2024 durch das Landratsamt genehmigt. Aus der daran anschließenden Ausführungsplanung wurden die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen erstellt und versendet. Für die energetische Sanierung der Schule im Lindengarten wurden nun folgende Gewerke ausgeschrieben: Gerüstarbeiten, Rohbauarbeiten, Zimmererarbeiten, Schlosserarbeiten, Dachdeckung, Solar, Klempnerarbeiten, Wärmedämmverbundsystem, Fensterbauarbeiten, Außentüren, Tischlerarbeiten, Sonnenschutzarbeiten, Metalldacharbeiten, Stahl-Glas-Türen und die Trockenbauarbeiten. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Die Gerüstarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Pratschke GmbH, Elchingen, zum Angebotspreis von 9.047,52 Euro vergeben.
2. Die Rohbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Munz, Welzheim zum Angebotspreis von 83.326,83 Euro vergeben.
3. Die Zimmererarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Schleicher, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 66.501,40 Euro vergeben.
4. Die Schlosserarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Schuster, Alfdorf zum Angebotspreis von 18.182,25 Euro vergeben.
5. Die Dachdeckungsarbeiten inkl. Solar werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Fauth, Welzheim zum Angebotspreis von 93.300,47 Euro vergeben.
6. Die Klempnerarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Daul, Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 11.690,69 Euro vergeben.
7. Das Wärmedämmverbundsystem wird an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Preiss, Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 47.000,95 Euro vergeben.
8. Die Fensterbauarbeiten und Außentüren werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Kontermann, Lorch zum Angebotspreis von 96.004,79 Euro vergeben.
9. Die Tischlerarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. H&P Holzhandwerk, Welzheim zum Angebotspreis von 9.045,19 Euro vergeben.
10. Die Sonnenschutzarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Klier, Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 25.154,22 Euro vergeben.
11. Die Metallbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Wiedemann, Rainau zum Angebotspreis von 34.249,24 Euro vergeben.
12. Die Trockenbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Hirsch, Heuchlingen zum Angebotspreis von 7.283,99 Euro vergeben.
Bei dieser Gelegenheit wurde durch Bürgermeister Krötz bekanntgegeben, dass eine beantragte Förderung durch das Land genehmigt und mit rund 234.000 Euro beschieden wurde.
7. Sanierung Dachaufbau ehem. Kläranlage Alfdorf - Vergabe der Betonsägearbeiten
2017 wurde die vorgeschlagene Umbauplanung nach Vorstellung durch den Bauausschuss favorisiert und befürwortet. Für die im Mai 2025 geplante Herstellung zweier Toröffnungen im inneren des Belebungsbeckens wurden anhand einer freihändigen Vergabe drei Angebote angefragt. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:
Die Betonsägearbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Weber, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 30.629,41 Euro vergeben.
8. Bebauungsplan "Stegäcker, 4. Erweiterung", Rienharz; Aufstellungsbeschluss
Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans war auch eine kleine Erweiterung des Gebiets „Stegacker“ in Rienharz mit ca. 0,41 ha vorgesehen. Auf Grund der Stellungnahme des Regierungspräsidiums und des Verbands Region Stuttgart musste die Fläche jedoch wieder herausgenommen werden, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt scheint es möglich auf Basis des § 13a BauGB (Innenbereichsentwicklung) den nördlichen Bereich des Flst. 231/1 zu überplanen. Der nordöstliche Teil befindet sich bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Stegäcker“. Nach Abbruch des Gebäudes Weilerstraße 16 könnten dort drei weitere Bauplätze entstehen. So könnte für den Teilort Rienharz wenigstens ein minimales Bauplatzangebot mit einer Fläche von ca. 0,25 ha geschaffen werden. Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz. Die Eigentümer haben sich bereit erklärt, die Planungskosten zu übernehmen. Sofern der Gemeinderat dem Planverfahren zustimmt, wird hierüber sowie über die Erschließungskosten usw. ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Nach einer kurzen Beratung fasst das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:
Für das nördliche Teilstück des Flst. 231/1 in Rienharz mit einer Größe von ca. 2.500m² wird gemäß § 1 i.V. mit § 13a BauGB der Bebauungsplan „Stegäcker, 4. Erweiterung“ aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte vorzunehmen.
9. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
| Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
|---|---|---|---|
| Spender 1 | Geldspende 2.000,00 EUR | Feuerwehr Alfdorf, Abt. Pfahlbronn, Umbaumaßnahmen Feuerwehrhaus Pfahlbronn | |
| Spender 2 | Geldspende 500,00 EUR | Jugendfeuerwehr für Lichtermarkt | |
| Spender 3 | 28.11.2024 | Geldspende 150,00 EUR | Kindergarten Rienharz |
| Spender 4 | 28.11.2024 | Geldspende 150,00 EUR | Kindergarten Burgholz |
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat einvernehmlich der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
10. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 11.11.2024
Einladung zur Sitzung am 11. November 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 11. November 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2024
2. Bürgerfragestunde
3. Kommunale Wärmeplanung; Beauftragung eines Ingenieurbüros im Konvoi mit Welzheim und Kaisersbach
4. Entschädigungsleistungen für die Verlegung von Leitungen aus erneuerbaren Energien
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
6. Bauvorhaben in Alfdorf, Hauptstraße 33, Flst. 31, Sanierung des Wohnhauses, Neubau einer Dachterrasse
7. Bekanntgaben und Verschiedenes
8. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 11. November 2024
1. Verabschiedung des ehemaligen GR Dieter Folter
Gemeinderat Dieter Folter ist mit dem Wunsch an die Gemeindeverwaltung herangetreten, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat auszuscheiden. Diesem Wunsch wurde in der vergangenen Sitzung entsprochen. Vor Beginn der Sitzung erfolgte die Ehrung von Dieter Folter, welcher von Herrn Bürgermeister Krötz und dem Gremium als Dank und Anerkennung ein Präsent der Gemeinde erhielt.
2. Bürgerfragestunde
Aus der Bürgerschaft wurde sich über folgende Themen erkundigt:
Straßenverkehr in der Pfahlbronner Straße: Die Gemeindeverwaltung ist im engen Austausch mit dem Landkreis zwecks einer Realisierung einer weiteren Temporeduzierung auf 30 km/h. Hier ist momentan die Novelle der Straßenverkehrsordnung abzuwarten.
Kronenplatz: Die Bauarbeiten für den Kronenplatz sind an eine Firma beauftragt. Der Baubeginn wurde zeitnah zugesagt, hat aber noch nicht begonnen.
3. Kommunale Wärmeplanung; Beauftragung eines Ingenieurbüros im Konvoi mit Welzheim und Kaisersbach
In der Gemeinderatssitzung am 18.12.2023 hat der Gemeinderat einen Einstieg in die kommunale Wärmeplanung im interkommunalen Konvoi mit Welzheim und Kaisersbach begrüßt. Für kleinere Kommunen ist diese Planung freiwillig, weshalb es Zuschüsse vom Land dafür gibt. Nach der Zustimmung aller Gemeinderäte im vergangenen Jahr wurde eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen und die Stadt Welzheim hat federführend einen Zuschussantrag gestellt. Ende September 2024 erging der Zuschussbescheid über 91.000 Euro. Die Wärmeplanung muss von einem qualifizierten Ingenieurbüro durchgeführt werden. Entsprechende Preisabfragen ergaben Kosten von rd. 160.000 Euro (vorbehaltlich der tatsächlichen Ausschreibung, die erst jetzt erfolgen kann). Es entsteht deshalb ein Delta, das entsprechend den Einwohnerzahlen auf die beteiligten Kommunen verteilt werden soll. Auf die Gemeinde Alfdorf würden demnach Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich rd. 23.500 Euro zukommen. Die kommunale Wärmeplanung umfasst eine Bestandsanalyse zum Wärmebedarf und zur Versorgungsstruktur sowie eine Analyse der vorhandenen Potenziale zur Wärmeversorgung mittels erneuerbarer Energien. Sie enthält nicht eine konkrete Planung zur Wärmeversorgung einzelner Ortsteile oder gar Gebäude. Auch ergeben sich daraus keine Empfehlungen für Gebäudebesitzer zur Wärmeversorgung. Gemäß Förderbescheid muss das Projekt innerhalb der kommenden zwei Jahre durchgeführt werden.
Nach einer kurzen Beratung ergeht mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Gemeinde Alfdorf beteiligt sich gemeinsam mit den Nachbarkommunen Welzheim und Kaisersbach an der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi. Die zu erwartenden Kosten sind in den Haushalt 2025 und 2026 aufzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Auftragserteilung eines geeigneten Planungsbüros zum günstigsten Angebot durch die Stadt Welzheim als Förderungsempfängerin beizutreten.
4. Entschädigungsleistungen für die Verlegung von Leitungen aus erneuerbaren Energien
Im Zusammenhang mit dem immer weiter fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien (PV, Hackschnitzel, Biogas, Solarthermie) werden in letzter Zeit häufiger Anfragen an die Gemeindeverwaltung gestellt, ob Leitungen vom Erzeugungspunkt bis zum Verbrauchs- oder Einspeisepunkt entlang öffentlicher Straßen und Wege verlegt werden dürfen. Hintergrund dieser Anfragen ist häufig, dass die Netzbetreiber beispielsweise Solarstrom von größeren Anlagen nur noch an geeigneten Trafostationen entgegennehmen können, zu denen der Erzeuger die Leitung selbst legen muss. Da bislang diese Leistung i.d.R. vom Netzbetreiber, der eine Konzession zur Kabelverlegung hat, vorgenommen wurde, ist es notwendig, sich über eine Entschädigung zur Einlegung solcher Leitungen Gedanken zu machen. Bisher wurde in solchen Fällen eine aufwändige „Flächenpachtvereinbarung“ getroffen, z.B. bei der Biogasanlage in Brech. Das Verfahren ist hierbei sehr aufwändig und bei der steigenden Fallzahl, die in Zukunft eher noch zunehmen wird, nicht mehr praktikabel.
Seitens der Verwaltung wird deshalb empfohlen, dass die Verlegung von Leitungen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Breitband von privaten oder gewerblichen Nutzern in öffentlichen Wegen grundsätzlich erlaubt wird. Hierfür soll eine einmalige Entschädigung in Anlehnung von Entschädigungen von Leitungsverlegungen, die seitens der Gemeinde vorgenommen werden (z.B. Wasserver- oder Entsorgungsleitungen), verlangt werden. Bei der letzten Verlegung (Abwasserdruckleitung von Alfdorf nach Brech) waren dies 2,50 € pro laufenden Meter und pauschal 150,00 € für Schachtbauwerke, sowie 0,50 € pro laufenden Meter Schutzstreifen. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine Entschädigung von 3,00 € pro laufenden Meter festzusetzen.
Nach einer kurzen Beratung ergeht mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Verlegung von Leitungen in öffentlichen Flächen der Gemeinde Alfdorf ist grundsätzlich unter folgenden Bedingungen zulässig:
1. Die Verlegung der Leitung ist unter Vorlage eines Lageplanes schriftlich zu beantragen.,
2. Die Leitungen dürfen erst nach schriftlicher Zusage der Gemeindeverwaltung begonnen werden.,
3. Die Leitungsverlegung hat auf eigene Kosten des Antragstellers zu erfolgen. Die in Anspruch genommenen Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Das gilt auch für eventuelle Setzungen innerhalb von 5 Jahren nach Beendigung der Arbeiten. Auf Leitungsquerungen ist, wo immer möglich, zu verzichten.,
4. Etwaige Beschädigungen des Straßenkörpers oder bereits im Arbeitsbereich verlaufenden Leitungen hat der Antragsteller auf seine Kosten zu beheben. Es sind vor Beginn der Arbeiten entsprechende Auskünfte bei Kabelträgern (Gemeinde, Netzbetreiber, Telekom...) einzuholen. Bei der Verlegung sind eventuell erforderliche Abstände von Bestandsleitungen nach Vorgaben des jeweiligen Leitungsträgers einzuhalten. Ggf. ist eine alternative Trassenführung durch den Antragsteller zu suchen.,
5. Die verlegten Leitungen sind auf Kosten des Antragstellers durch ein amtliches Vermessungsbüro in Verlauf und Höhenlage einzumessen. Die Pläne des Leitungsverlaufs sind der Gemeinde als pdf-Datei und als dwg- bzw. dxf-Datei zur Einpflege in das Geoinformationssystem kostenlos zur Verfügung zu stellen.,
6. Auf Basis der amtlich eingemessenen Pläne ist der Gemeinde eine einmalige Entschädigung in folgender Höhe zu bezahlen: pro laufenden Meter Leitung 3,00 € und pro Schachtbauwerk 150,00 € pauschal.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten eine Rückbauregelung sowie eine Regelung für die bestehenden Vereinbarungen mitaufzunehmen.
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
| Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
|---|---|---|---|
| Freundeskreis Kindergarten Pusteblume, Pfahlbronn | 15.10.2024 | Geldspende 444,61 EUR | Kindergarten Pusteblume Pfahlbronn |
| Freundeskreis Kindergarten Pusteblume, Pfahlbronn | 15.10.2024 | Geldspende 800,00 EUR | Kindergarten Pusteblume Pfahlbronn |
| Freundeskreis Kindergarten Pusteblume, Pfahlbronn | 05.11.2024 | Geldspende 450,00 EUR | Weihnachtstheater Kindergarten Pusteblume Pfahlbronn |
| Michael Rapp, Schorndorf | 06.11.2024 | Geldspende 250,00 EUR | Jugendfeuerwehr |
| Thomas Schurr, Alfdorf | 06.11.2024 | Geldspende 250,00 EUR | Jugendfeuerwehr |
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat einvernehmlich der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
6. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 14.10.2024
Einladung zur Sitzung am 14. Oktober 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 14. Oktober 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. September 2024
2. Vermietung von Dächern kommunaler Gebäude an die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG
3. Beschaffung von Digitalen Handsprechfunkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf
4. Ausscheiden von Gemeinderat Dieter Folter aus dem Gremium, Feststellung der Voraussetzungen
5. Nachrücken einer Ersatzperson in den Gemeinderat; Hinderungsgründe und Verpflichtung von Herrn Martin Klein
6. Ausscheiden von Gemeinderat Dieter Folter; Besetzung der freiwerdenden Ausschusssitze
7. Mitgliedschaft in der Energieagentur Rems-Murr gGmbH
8. Vergabe Straßenbeleuchtung im Zuge Breitbandausbau
9. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
10. Bauvorhaben in Alfdorf, Erich-Klink-Straße 15, Flst. 992/4, Vergrößerung von bestehendem Carport
11. Bekanntgaben und Verschiedenes
12. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 14. Oktober 2024
1. Vermietung von Dächern kommunaler Gebäude an die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG
Im Gemeinderat besteht weitgehend Konsens darüber, dass auf Dächern kommunaler Gebäude Photovoltaik errichtet werden sollen, wo dies wirtschaftlich möglich ist. Bereits in der Vergangenheit wurden zahlreiche kommunale Dachflächen an private bzw. gewerbliche Betreiber zu diesem Zweck vermietet. Derzeit werden folgende Projekte in Zusammenarbeit mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG vorbereitet: PV-Anlage auf dem Sportzentrum und Schlossgartenschule in Alfdorf. Die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG ist mit der Idee auf die Gemeindeverwaltung zugekommen, die Dächer der Mehrzweckhalle und Ballspielhalle in Alfdorf mit PV zu belegen. Da zum Jahresende 2024 auch der Mietvertrag für die PV-Anlage auf dem Schuldach der Schlossgartenschule ausläuft, und der Gemeinderatsbeschluss besteht, diese Anlage zu übernehmen, wurde die Planung auf diese Anlage erweitert. Insgesamt kann die Anlage somit auf eine Leistung von 550 kWp ausgelegt werden. Um eine entsprechende Einspeisung ins Stromnetz vornehmen zu können, muss der Trafo bei der Schule ausgetauscht werden. Hier ergibt sich eine „Win-Win-Situation“, da die Gemeinde diese Station auf Grund des Alters und Zustandes ohnehin hätte erneuern müssen. Die Gemeinde kann günstig Strom beziehen und damit z.B. die Hackschnitzelheizung betreiben oder im Sommer den günstigen Strom zur Warmwasserbereitung nutzen. Von dem Ertrag der PV-Anlage können jährlich rd. 75.000 kWh von der Gemeinde genutzt werden. Derzeit bezieht die Gemeinde den Strom zum Preis von rd. 31 Ct/kWh (brutto). Bei dem angebotenen Preis von rd. 24 Ct/kWh (brutto) beträgt die Ersparnis für die Gemeinde rund 5.250 Euro jährlich. Der überschüssige Strom wird durch die Genossenschaft ins Netz eingespeist. Bei der PV-Anlage auf dem zum Lager umgebauten Belebungsbecken in der Halde/Alfdorf kann eine Anlage mit einer Leistung von 99 kWp errichtet werden. Die Gemeinde kann entsprechend dem Lastgang des Pumpwerkes ca. 40.000 kWh jährlich nutzen. Derzeit bezieht die Gemeinde den Strom zum Preis von rd. 31 Ct/kWh (brutto). Bei dem angebotenen Preis von rd. 19 Ct/kWh (brutto) beträgt die Ersparnis für die Gemeinde rund 4.400 Euro jährlich. Bei der PV-Anlage auf den Dächern der Kläranlage Leineck kann eine Anlage mit einer Leistung von 99 kWp errichtet werden. Die Gemeinde kann entsprechend dem Lastgang des Pumpwerkes ca. 40.000 kWh jährlich nutzen. Derzeit bezieht die Gemeinde den Strom zum Preis von rd. 31 Ct/kWh (brutto). Bei dem angebotenen Preis von rd. 21 Ct/kWh (brutto) beträgt die Ersparnis für die Gemeinde rund 4.000 Euro jährlich. Die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG hat die entsprechenden Dachmietverträge, die die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen, ausgearbeitet. Diese wurden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt und von Herr Eichler und Herr Elser von der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG erläutert. Nach einer kurzen Beratung schließt die Gemeinde Alfdorf einvernehmlich zu den in den vorgelegten Vertragsentwürfen genannten Konditionen die jeweiligen Verträge zur Nutzung der Dächer der Schlossgartenschule Alfdorf, der Mehrzweckhalle Alfdorf, der Ballspielhalle Alfdorf, des Daches des ehemaligen Belebungsbeckens der Kläranlage Alfdorf und der Dächer der Kläranlage Leineck durch PV-Anlagen mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG ab.
2. Beschaffung von Digitalen Handsprechfunkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf
Im Oktober 2021 wurden im Rahmen der Einführung des BOS-Digitalfunks, 14 Funkgeräte für die Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser der Feuerwehr Alfdorf beschafft. Zu diesem Zeitpunkt waren die Digitalen Handsprechfunkgeräte (HRT’s) noch nicht förderfähig, weshalb mit der Anschaffung gewartet wurde. Seit 2024 sind diese förderfähig. Da die Mittel begrenzt waren wurde am 28.12.2023 ein Antrag auf Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens gestellt. Durch positiven Entscheid des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, wird die Beschaffung von 33 Handsprechfunkgeräten mit einer Zuwendung als Projektförderung in Höhe von 8.250 € bewilligt. Im Finanzhaushalt 2024 wurden aufgrund des Kostenvoranschlags für das Vorhaben Mittel in Höhe von 47.250 € eingeplant. Das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich auf 38.083,21 € nach Abzug der Zuwendung in Höhe von 8.250 € verbleiben 29.833,21 €. Der Bedarf für die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf wurde entsprechend dem Ausstattungskonzept des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration ermittelt. Der Gemeinderat vergibt nach einer kurzen Beratung einstimmig den Auftrag an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Blickle & Scherer GmbH & Co.KG aus Karlsruhe, zum Angebotspreis von 38.083,21 €.
3. Ausscheiden von Gemeinderat Dieter Folter aus dem Gremium, Feststellung der Voraussetzungen
Gemeinderat Dieter Folter ist mit Schreiben vom 6. September 2024 mit dem Wunsch an die Gemeindeverwaltung herangetreten, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat auszuscheiden (§ 31 i. V. m. § 16 GemO). Nach § 16 GemO kann ein Bürger aus wichtigen Gründen sein Ausscheiden verlangen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat. Dieser stellt einstimmig auf Antrag von Herrn Dieter Folter fest, dass ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO für das Ausscheiden aus der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Alfdorf vorliegt.
4. Nachrücken einer Ersatzperson in den Gemeinderat; Hinderungsgründe und Verpflichtung von Herrn Martin Klein
Scheidet eine gewählte Person im Laufe der Amtszeit aus dem Gemeinderat aus, rückt gemäß § 31 Abs. 2 GemO die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. Bei der Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 wurde durch den Gemeindewahlausschuss für den Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung Alfdorf (FW) als erste Ersatzperson Herr Martin Klein festgestellt. Die Verwaltung hat Herrn Klein zwischenzeitlich angeschrieben. Herr Klein hat die Wahl angenommen und erklärt, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen. Auch sind der Verwaltung keine solchen bekannt. Der Gemeinderat fasst einvernehmlich folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Martin Klein keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen, 2. Es rückt der bei der Wahl der Gemeinderäte am 9. Juni 2024 als erste Ersatzperson festgestellte Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung Alfdorf (FW), Herr Martin Klein, als Mitglied des Gemeinderats gemäß § 31 Abs. 2 GemO nach., 3. Der Gemeinderat nimmt die Verpflichtung von Herrn Martin Klein zur Kenntnis.
5. Ausscheiden von Gemeinderat Dieter Folter; Besetzung der freiwerdenden Ausschusssitze
Gemeinderat Dieter Folter war Mitglied in folgenden Ausschüssen des Gemeinderates: Bauhof- und Feldwegausschuss, Bau-/ Friedhof-/ Vermietungsausschuss, Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle. Die Nachbesetzung dieser frei gewordenen Ausschusssitze wird durch das Ausscheiden von Herrn Folter aus dem Gemeinderat erforderlich. Einstimmig werden die freiwerdenden Ausschusssitze wie folgt besetzt: Mitglied im Bauhof- und Feldwegausschuss: Martin Klein, Mitglied im Bau-/ Friedhof-/ Vermietungsausschuss: Martin Klein, Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle: Anja Saur sowie als Stellvertretung von Frau Gölz künftig Sascha Kühne.
6. Mitgliedschaft in der Energieagentur Rems-Murr gGmbH
In der Sitzung vom 23.09.2024 haben Frau Baumgärtner und Herr Menzel die Aufgaben der Energieagentur Rems-Murr gGmbH dem Gemeinderat vorgestellt. Einige Gremienmitglieder sehen den Mehrwert im Vergleich zu den Mitgliedskosten als umstritten. Nach einer kurzen Beratung ergeht mehrheitlich folgender abweichender Beschluss: Die Gemeinde Alfdorf tritt der Energieagentur Rems-Murr gGmbH nicht bei.
7. Vergabe Straßenbeleuchtung im Zuge Breitbandausbau
Im Zuge des Breitbandausbaus wird durch die Netzbetreiber (Netze ODR und Netze BW) teilweise auch die Stromversorgung neu verlegt. Diese Stromversorgung wird in einigen Teilorten noch über Dachständer ins Gebäude geführt. Diese Dachständer sollen nun entfernt werden und die Häuser erhalten einen neuen erdverlegten Stromhausanschluss. Die öffentliche Straßenbeleuchtung wird teilweise ebenfalls über diese Dachständer mitversorgt. Damit die Straßenbeleuchtung weiterhin aufrechterhalten werden kann, ist das Straßenbeleuchtungsnetz entsprechend anzupassen. Das betrifft sowohl neue erdverlegte Leitungen, neue Maststandorte und neue LED-Leuchtmittel. Punktuell werden noch zusätzlich Straßenlampen aufgestellt wo derzeit keine ausreichende Ausleuchtung besteht. Im Teilort Hüttenbühl wird auf eine erdverlegte Leitung verzichtet und die Straßenbeleuchtung über Solarleuchten gewährleistet. Vorteile der Mitverlegung sind, dass Kosten für den Tiefbau nur anteilig anfallen und durch die neuen LED-Leuchtmittel auch langfristig eine Kosteneinsparung für die Gemeinde entsteht. Zusätzlich erhält die Gemeinde einen neuen aktuellen Bestandsplan. Dieser ist wichtig um eine schnellere Störungsbehebung im Straßenbeleuchtungsnetz durchführen zu können. In folgenden Teilorten werden neue Straßenmasten, mit erdverlegten Leitungen, gestellt: Enderbach, Rienharz, Adelstetten, Brend, Burgholz und Buchengehrener Sägmühle. Folgende Kosten fallen im Zuge der Baumaßnahme an:
Angebot Teilort Burgholz Netze ODR 57.390,45 €
Angebot Teilort Brend Netze ODR 54.936,41 €
Angebot Teilort Rienharz Netze ODR 99.138,76 €
Angebot Teilort Enderbach Netze ODR 55.219,26 €
Angebot Teilort Adelstetten Netze ODR: 46.777,06 €
Angebot Netze BW (liegt noch nicht vor) 50.000 € (geschätzt)
Neue Masten (werden vom Bauhof gestellt) 25.000 €
Endverkabelung Masten, Firma Bergmann 18.000 €
Bestandsaufnahme 15.000 €
Leuchtmittel (LED) 27.000 €
Die Gesamtkosten hierzu belaufen sich somit auf ca. 450.000 €. Da es sich um eine Mitverlegung handelt kann kein Gegenangebot eingeholt werden. Nach einer kurzen Beratung wird folgender Beschluss mehrheitlich gefasst: Die Netze ODR und Netze BW werden entsprechend den Angeboten zur Mitverlegung des Straßenbeleuchtungsnetzes beauftragt.
8. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
| Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
|---|---|---|---|
| Bernd Meyer, Alfdorf | 27.06.2024 | Geldspende 250,00 EUR | Feuerwehr Alfdorf, Unterstützung beim Hochwasser |
| Gewerbe- und Handelsverein Alfdorf | 11.09.2024 | Geldspende 1.000,00 EUR | Straßenfest |
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat einvernehmlich der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
9. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 23.09.2024
Einladung zur Sitzung am 23. September 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 23. September 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Juli 2024
2. Energieagentur Rems- Murr gGmbH - Vorstellung der Neuausrichtung
3. Regionalplanfortschreibung Photovoltaik; Stellungnahme gegenüber dem Verband Region Stuttgart
4. Zuschuss an SV Hintersteinenberg für Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Sport- und Tennisplatzes
5. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Pfahlbronn II Adelstetten- Enderbach
6. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Alfdorf- Süd
7. Situation der Sprachförderung in Alfdorf
8. Sanierung Dachaufbau ehem. Kläranlage Alfdorf, Vergabe ausgeschriebener Gewerke
9. Einziehung (Entwidmung) eines Teils des Weges Flurstück 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur 3 (Kapf)
10. Bauvorhaben in Hintersteinenberg, Flst.187, Errichtung eines Mobilfunkmastes
11. Bauvorhaben in Mannholz, Flst.91, 210, Errichtung eines Mobilfunkmastes
12. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Zwing, Flst. 706, Neubau Überdachung Kälberiglu
13. Bauvorhaben in Hintersteinenberg, Flst. 426, Errichtung eines verfahrensfreien Weideunterstandes
14. Bauvorhaben in Burgholz, Burgholzhofweg 5, Flst 49/1, Abbruch Wohnhaus, Neubau 2 Familien-Wohnhaus
15. Bauvorhaben in Alfdorf, Farbgasse 35, Flst. 148/1, Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses zu einem Dreifamilienhaus mit Errichtung eines Zwerchgiebels, eines Carports und einer überdachten Terrasse
16. Bauvoranfrage in Alfdorf, Untere Schlossstraße 46, Flst. 5, 5/1 und 7, Teilnutzungsänderung von Hotel in Wohnen / Betreutes Wohnen und Tagespflege
17. Bekanntgaben und Verschiedenes
18. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 23. September 2024
1. Energieagentur Rems- Murr gGmbH - Vorstellung der Neuausrichtung
Die Energieagentur Rems-Murr gGmbH (Energieagentur) wurde am 24. November 2008 auf Initiative des Rems-Murr-Kreises und der Stadt Waiblingen als privatwirtschaftliches Unternehmen gegründet und nahm im April 2009 ihre Geschäfte auf. Sie hat sich zwischenzeitlich als kompetente Beratungsstelle für Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in Sachen Energiewende und Klimaschutz etabliert. Diese Rolle soll zukünftig durch eine noch bessere Verzahnung mit den Klimaschutzprojekten im Landratsamt im Rahmen des 4. Klimaschutz-Handlungsprogramms, aber auch mit Blick auf die Aktivitäten von anderen Akteuren wie der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) weiter gestärkt werden. Der Rems-Murr-Kreis und die Stadt Waiblingen waren bisher alleinige Gesellschafter der Energieagentur. Die Gesellschaftsanteile waren gleichmäßig zu jeweils 50 % auf die beiden Gesellschafter verteilt. Im Zuge der Neuausrichtung der Energieagentur kamen die Gesellschafter übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass für die Schaffung von zukunftsorientierten Strukturen, die auch für die Kommunen mehr Klarheit bei den Projekten, Unterstützungsangeboten und Ansprechpartnern bringen sollen, die Gesamtverantwortung für die Energieagentur zukünftig vollständig auf den Rems-Murr-Kreis übergehen soll. Seit Beginn des Jahres 2024 ist der Rems-Murr-Kreis alleiniger Gesellschafter der Energieagentur.
Mittlerweile 21 Kreiskommunen unterstützen die Arbeit der Energieagentur durch eine Mitgliedschaft und profitieren so von den Angeboten der Zusammenarbeit mit der Energieagentur. Frau Baumgärtner und Herr Menzel vom Amt für Klimaschutz des Landkreises stellten im Rahmen der Sitzung die Vorteile für die Gemeinde Alfdorf vor. Die Kosten einer kommunalen Mitgliedschaft bemessen sich an der Einwohnerzahl der Mitgliedskommune. Zurzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag 30 Cent/Einwohner/Jahr. Für die Gemeinde Alfdorf bedeutet das 2.172,60 Euro an Aufwendungen. Das Gremium wird in einer der folgenden Sitzungen über die Mitgliedschaft beraten.
2. Regionalplanfortschreibung Photovoltaik; Stellungnahme gegenüber dem Verband Region Stuttgart
Der Gemeinderat hat in vergangenen Sitzungen beschlossen, an drei Bereichen auf Gemarkung der Gemeinde Alfdorf Bebauungspläne für Freiflächensolaranlagen aufzustellen. Diese Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G., die die Anlagen auch realisieren möchte. Die Freiflächen auf Gemarkung Alfdorf befinden sich größtenteils in einem regionalen Grünzug, den der Regionalplan für die Region Stuttgart festsetzt. Dessen Ziel ist es, Freiflächen zu erhalten und von Bauwerken oder sonstigen störenden Einrichtungen frei zu halten. Insofern widersprechen die geplanten Freiflächenanlagen in den Bereichen Stixenhof, Burgholzhof und Erddeponie Höldis derzeit den Zielen des Regionalplanes. Eine Umsetzung der Anlagen könnte nur durch eine so genannte „Zielabweichungsgenehmigung“ erfolgen, die beim Regierungspräsidium zu beantragen ist. Nun hat jedoch das Land Baden-Württemberg im Landesplanungsgesetz festgeschrieben, dass die regionalen Grünzüge so geöffnet werden müssen, dass PV-Anlagen möglich sind. Die Vorgabe ist, dass mind. 0,2% der Flächen für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Aus diesem Grund schreibt der Verband Region Stuttgart derzeit seinen Regionalplan fort und die Gemeinde ist als Träger öffentlicher Belange aufgerufen, hierzu Stellung zu nehmen. Aus der dem Gremium vorgelegten Hinweiskarte geht hervor, dass die Flächen, die durch die Bürgerenergie mit PV-Anlagen belegt werden sollen, in Bereichen mit hoher oder sehr hoher Landschaftsbildqualität liegen, wobei dort in exponierten Lagen PV-Anlagen regionalplanerisch nicht zulässig sind („oranger Bereich“). Es ist auf diesen Flächen jeweils eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob eine Ausnahme möglich ist. Zum Teil wurde das in Vorgesprächen mit dem Regionalverband auch bereits angesprochen.
Im Einzelnen gilt für die geplanten Gebiete folgendes:
Stixenhof: Die geplante Fläche liegt vollständig im „orangen Bereich“. In einem Vorgespräch mit dem Verband Region Stuttgart wurde dort bereits anerkannt, dass es sich nicht um eine landschaftlich exponierte Lage handelt, die von weither einsehbar ist.
Burgholzhof: Die Fläche östlich des Burgholzhofes liegt ebenfalls vollständig im „orangen Bereich“. Dort soll als interkommunale Anlage eine PV-Anlage errichtet werden, die zum Teil auch auf Markung Welzheim nördlich des Burgholzhofes liegt. Die Welzheimer Fläche ist als „grüner Bereich“ ausgewiesen, wo Anlagen regionalplanerisch zulässig sind. Die Fläche auf Markung Alfdorf ist aus Sicht der Verwaltung ebenso wenig von weither einsehbar wie die Fläche auf Welzheimer Markung.
Erddeponie Höldis: Die Fläche liegt teils im „grünen Bereich“ und teils im „orangenen Bereich“. Die zunächst zu überbauenden Flächen, bis die Erddeponie weiter verfüllt ist, liegen im „grünen Bereich“.
Der Gemeinderat stimmte mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung der vorgeschlagenen Stellungnahme zu. In der Begründung ergänzt werden soll die Tatsache, dass der Gemeinde alternativ Steuerungsmöglichkeiten genommen werden, sollte die Gemeinde die geforderten 0,2 %-Flächen aufgrund des Regionalplans nicht erfüllen können.
3. Zuschuss an SV Hintersteinenberg für Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Sport- und Tennisplatzes
Der SV Hintersteinenberg plant auf seinem Sport- und Tennisplatz die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung und hat hierfür einen Zuschuss bei der Gemeinde in Höhe von insgesamt 14.430 € beantragt. Die Gesamtkosten der Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 57.800 €. Finanziert werden soll das Vorhaben über eine Förderung vom WLSB, einem Zuschuss vom Bundesumweltministerium und einem Zuschuss der Gemeinde. Der verbleibende Betrag (ca. 13.715 €) muss aus Eigenmitteln des Vereins finanziert werden. Dies ist die Voraussetzung, um den Zuschuss vom WLSB zu erhalten. Der Zuschussantrag beim Bund und beim WLSB soll zeitnah durch den SV Hintersteinenberg gestellt werden. Der Zuschussantrag beim WLSB kann jedoch erst gestellt werden, wenn die Finanzierungszusage der Gemeinde vorliegt. Die Umsetzung soll voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2025 erfolgen. Um Kosten einzusparen, wird der Verein soweit möglich Arbeiten in Eigenleistung erbringen. Zusätzlich zum beantragten Zuschuss in Höhe von 14.430 € hat die Gemeinde bereits einen neuen Zählerkasten gesetzt (Kosten circa. 3.600 €). Der Gemeindeanteil an der Gesamtmaßnahme beträgt laut der Kostenaufstellung des SV Hintersteinenberg somit voraussichtlich circa 18.030 €. Die endgültige Zuschusshöhe ergibt sich aus den tatsächlich nachgewiesenen Kosten nach Beendigung der Maßnahme. Dem SV Hintersteinenberg wird die Möglichkeit gegeben, Abschlagszahlungen anzufordern.
Folgender Beschluss wurde vom Gremium einstimmig angenommen:
- Dem SV Hintersteinenberg wird ein Zuschuss für die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Sportplatzes in Höhe von 32 % der nachgewiesenen Baukosten, bis zu 8.250 € (zusätzlich zum bereits geleisteten Betrag für den Zählerkasten), bewilligt.
- Dem SV Hintersteinenberg wird ein Zuschuss für die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Tennisplatzes in Höhe von 30 % der nachgewiesenen Baukosten, bis zu 6.180 €, bewilligt.
4. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Pfahlbronn II Adelstetten-Enderbach
Gemeinderat Dr. Götz Freiherr vom Holtz sowie Gemeinderat Denis Wiedmann wurden einstimmig in den Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Pfahlbronn II Adelstetten/ Enderbach gewählt.
5. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Alfdorf-Süd
Gemeinderat Dr. Götz Freiherr vom Holtz sowie Gemeinderat Denis Wiedmann wurden einstimmig in den Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Alfdorf-Süd gewählt.
6. Situation der Sprachförderung in Alfdorf
Seit dem Jahr 1989 wird Sprachförderung nach dem Denkendorfer Modell in Alfdorf angeboten. Von Seiten des Kultusministeriums werden mittels Verwaltungsvorschrift (VwV) die Umsetzung der Gesamtkonzeption für die Sprachförderung unterstützt. Am 22.10.2019 löste die VwV KOLIBRI (Kompetenzen verlässlich voranbringen) die vorherige Verwaltungsvorschrift VwV Spatz ab. Das Korsett zur Durchführung von Sprachförderung ist seither stetig enger geschnürt worden. Durfte früher noch eine als geeignet empfundene Person ohne pädagogische Vorbildung, aber vorzugweise mit pädagogischer Erfahrung (z.B. durch die Erziehung eigenen Kinder etc.), Sprachförderung erteilen, sind nun viele Schulungen erforderlich, welche einen hohen Zeitaufwand mit sich bringen. Ab diesem Förderjahr 2024/2025 sind nur noch Personen mit pädagogischer Vorbildung zugelassen. Die Möglichkeit der Personalstellung ist somit deutlich verschärft, was die Personalgewinnung erschwert. Ebenso sind die Anforderungen an die Sprachförderung selbst gestiegen. Durch den Ausstieg aus dem KOLIBRI-Programm wäre die Gemeinde Alfdorf von diesen strikten Vorgaben befreit. Zwei von vier Sprachförderkräfte wären bereit diesen Weg mitzugehen, sofern KOLIBRI nicht fortgeführt wird.
Nach einer kurzen Beratung wurde folgender Beschluss einstimmig angenommen:
Die Sprachförderung im Kindergartenbereich soll vorerst für ein Sprachförderjahr (Oktober-Juli) ohne Fördermittel fortgeführt werden. Die Gemeinde trägt hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten. Im Verlauf des Förderjahres soll dann über die weitere Zukunft entschieden werden.
7. Sanierung Dachaufbau ehem. Kläranlage Alfdorf, Vergabe ausgeschriebener Gewerke
Folgende Beschluss wurden einstimmig angenommen:
- Die Gerüstarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Pratschke GmbH, Elchingen, zum Angebotspreis von 12.966,72 Euro vergeben.
- Die Klempnerarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Lindauer, Welzheim zum Angebotspreis von 8.076,53 Euro vergeben.
- Die Holzbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Biber Holzbau GmbH & Co. KG, Alfdorf-Pfahlbronn, zum Angebotspreis von 116.091,71 Euro vergeben.
- Die Metalldach- und fassadenarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Biber Holzbau GmbH & Co. KG, Alfdorf-Pfahlbronn, zum Angebotspreis von 65.392,62 Euro vergeben.
- Einziehung (Entwidmung) eines Teils des Weges Flurstück 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur 3 (Kapf)
8. Einziehung (Entwidmung) eines Teils des Weges Flurstück 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur 3 (Kapf)
In seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 ist der Gemeinderat dem Antrag eines Grundstücksanliegers gefolgt und hat den Teilabschnitt des Weg Flst. 138/1 zwischen Kapfhofweg und Tennhöfleweg in Kapf für entbehrlich erachtet. Es wurde beschlossen, die beabsichtigte Einziehung entsprechend den Vorgaben des Straßengesetzes bekannt zu machen. Die Einziehungsabsicht wurde daraufhin im Amtsblatt der Gemeinde Alfdorf, vom 18.04.2024, öffentlich bekanntgemacht. Es wurde in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass Einwendungen innerhalb von 3 Monaten erhoben werden können. Innerhalb dieser Frist gingen keine Einwendungen ein. Es wurden jedoch im Vorfeld bereits zwei Einwendungen vorgebracht, die dem Gemeinderat bereits in der Sitzung am 18.03.2024 vorlagen und die nun nochmals beraten wurden.
Nach einer kurzen Beratung wurde folgender Beschluss einstimmig angenommen:
Der Gemeinderat beschließt die Einziehung (Entwidmung) des ca. 47m langen Teilstückes des Weges Flst. Nr. 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur3 (Kapf) zwischen Kapfhofweg und Tennhöfleweg, gemäß § 7 Straßengesetz. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Einziehung (Entwidmung) des genannten Teilstückes des Weges Flst. Nr. 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur 3 (Kapf), gemäß § 7 Abs. 4 Straßengesetz, öffentlich bekannt zu machen.
9. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 22.07.2024
Einladung zur konstituierenden Sitzung am 22. Juli 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 22. Juli 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Kultur- und Sportzentrum, Alfdorf
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2024
2. Gemeinderatswahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen der gewählten Personen gemäß § 29 der Gemeindeordnung
3. Ehrung einzelner Gemeinderäte und Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte
4. Konstituierung und Verpflichtung des am 09. Juni 2024 gewählten Gemeinderats
5. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister
6. Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle
7. Wahl der Vertreter im Grundschulverband Hellershof
8. Wahl der Vertreter im Schulausschuss Realschule Mutlangen
9. Wahl der Mitglieder des Personalausschusses
10. Wahl der Mitglieder des Bauhof- und Feldwegausschusses
11. Wahl der Mitglieder des Bau-, Friedhof- und Vermietungsausschusses
12. Wahl der Mitglieder des Kindergarten- und Schulausschusses
13. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Pfahlbronn II Adelstetten-Enderbach
14. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Alfdorf-Süd
15. Besetzung des Arbeitskreises Tourismus/Partnerschaftskomitee
16. Bauvorhaben in Hellershof, Birkhofweg 18, Flst. 672/1, Umbau Bank in Wohnhaus
17. Bekanntgaben und Verschiedenes
18. Anfragen
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am Montag, 24.06.2024
Einladung zur Sitzung am 24. Juni 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 24. Juni 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2024
2. Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alfdorf 2040
3. Schlossgartenschule Alfdorf; Energetische Sanierung; Vergabe weiterer Gewerke
4. Vergabe Bauarbeiten Kronenplatz
5. Beschaffung KFZ für Kläranlage
6. Bauvoranfrage in Alfdorf-Bonholz, Bonholz 3, Flst 1016/1, Anbau Maschinenhalle
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Dr.-Adolf-Faber-Straße 11, Flst. 3946, Anbau Wintergarten
8. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Drosselweg 4, Flst. 278/4, Einbau einer Dachgaube
9. Bauvorhaben in Rienharz, Geißäcker, Flst. 687, Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage
10. Bauvorhaben in Vordersteinenberg, Salzfeldstraße 5, Flst. 40, Nutzungsänderung: Büroräume im DG zur Wohnung, Anbau Zugangstreppe
11. Bekanntgaben und Verschiedenes
12. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 24. Juni 2024
1. Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alfdorf 2040
Im Rahmen der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alfdorf 2040 hat die Gemeinde einen integrierten und gemeinsam mit der Einwohnerschaft abgestimmten Entwicklungsprozess durchgeführt. Die Ergebnisse dieses umfassenden Prozesses mün-den in ein Handlungsprogramm, welches sich aus Zielen und Projekten/Maßnahmen zu-sammensetzt. Dieses Handlungsprogramm dient als Basis für künftige politische Ent-scheidungen und stellt einen „Fahrplan“ für die kommunale Entwicklung bis zum Jahr 2040 dar. Diesem Handlungsprogramm für das Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alf-dorf 2040 mit den strategischen Zielen und Projekten/ Maßnahmen hat der Gemeinderat nun zugestimmt. Als ein besonderes Handlungsfeld hat sich im Abstimmungsprozess bereits die Ortsmitte Pfahlbronn abgezeichnet. Neben einem allgemeinen Modernisierungsbedarf in diesem Ortsteil, wird außerdem eine neue Nutzung für das ehemalige Rathaus Pfahlbronn ge-sucht. Für die umfassende Modernisierung der Ortsmitte Pfahlbronn wird eine Förderung über die Städtebauförderung/Landessanierungsprogramm angestrebt. Voraussetzung für die Bewerbung ist sowohl die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts als auch ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzepts (GISEK), wel-ches nun ebenfalls auf den Weg gebracht werden soll. Der Gemeinderat hat daher für das Gebiet „Ortsmitte Pfahlbronn“ in Alfdorf die Durchführung eines gebietsbezogenen inte-grierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (GISEK) beschlossen. Mit der Durchfüh-rung des GISEKs für das Gebiet „Ortsmitte Pfahlbronn“ und der anschließenden Antrags-stellung (geplant für 2025) für die Aufnahme in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung wurde das Büro Reschl Stadtentwicklung beauftragt.
2. Schlossgartenschule Alfdorf; Energetische Sanierung; Vergabe weiterer Gewerke
Derzeit läuft die energetische Sanierung der Schlossgartenschule (Südbau). Zur Fortfüh-rung der notwendigen Arbeiten im Innenbereich wurden weitere Gewerke ausgeschrie-ben, welche vom Gemeinderat vergeben worden sind:
- Rückbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Hartmann Haushaltsauflö-sungen, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 30.320,96 Euro.
- Trockenbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Gipser Preiss GmbH, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 87.248,09 Euro.
- Bodenbelagsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Ohrnberger Raumaus-stattung, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 51.077,83 Euro.
- Malerarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Gebrüder Hörner GmbH, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 27.752,11 Euro.
- Elektroarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Karl Starz GmbH & Co.KG, 73525 Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 195.615,90 Euro.
- Sanitärarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Hans Mangold GmbH & Co.KG, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 23.358,74 Euro.
3. Vergabe Bauarbeiten Kronenplatz
In der Sitzung am 25.09.2023 hat der Gemeinderat den Auftrag zur Errichtung der Natur-steinmauer am Kronenplatz an die Firma Bauer aus Pfahlbronn vergeben. Die Natur-steinmauer ist inzwischen fertiggestellt. Zum damaligen Zeitpunkt war vorgesehen, dass die Gestaltung und Ausführung der weiteren Bauarbeiten (Fahrbahn-, Park- und Grünflä-chen) vom Bauhof der Gemeinde durchgeführt werden, was aufgrund krankheitsbeding-ter Ausfälle im Bauhof derzeit nicht umgesetzt werden kann. Damit die Gestaltung des Kronenplatzes zeitnah fortgeführt werden kann, hat der Gemeinderat beschlossen, die Arbeiten an die Firma Hans Bauer Bauunternehmung GmbH, Pfahlbronn zum Angebots-preis Preis von brutto 48.584,13 Euro zu vergeben.
4. Ersatzbeschaffung KFZ für die Kläranlage
Der Gemeinderat hat der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Kläranlagenbetrieb zugestimmt, nachdem eine Reparatur des derzeitigen KFZs aufgrund verschiedener Mängel nicht mehr wirtschaftlich ist.
5. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 13.05.2024
Einladung zur Sitzung am 13. Mai 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 13. Mai 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. April 2024
2. Verabschiedung Tobias Feldmeyer, Leiter Fachbereich Hauptverwaltung
3. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024
4. Baumaßnahme Seestraße
5. Kindergarten-Bedarfsplanung für das Jahr 2024/2025
6. Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten, Änderung der Kindergartensatzung
7. Festsetzung der Elternbeiträge in der "Verlässlichen Grundschule (Kernzeit)"
8. Vergabe der Schülerbeförderung Buchengehren - Buchengehrener Sägmühle - Voggenberg - Burgholz - Mannholz - Meuschenmühle - Brend - Höldis zur Grundschule im Lindengarten Pfahlbronn und Schlossgartenschule Alfdorf ab Schuljahr 2024/2025
9. Einführung der digitalen Gremienarbeit - Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
10. Premium-Wanderregion Schwäbischer Wald: Einrichtung eines zertifizierten Premiumwanderwegs auf der Gemarkung Alfdorf
11. Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs
12. Bauleitplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den "Solarpark Dinkelfirst" und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Solarpark Burgholzhof"
13. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
14. Bauvorhaben in Alfdorf, Ostlandstraße 5, Flst.1812/8, Errichtung einer Doppelgarage
15. Bauvorhaben in Pfahlbronn: Leinecksmühle 1/1, Flst.373, 373/2, Umbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle
16. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Im Feldle 9, Flst. 6, Abbruch Schuppen, Neubau Garage
17. Bekanntgaben und Verschiedenes
18. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 13. Mai 2024
1. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024
In der Gemeinderatssitzung am 15.04.2024 wurde dem Gemeinderat der Entwurf der Haushaltssatzung und der Haushaltsplans 2024 vorgestellt.
Die Haushaltssatzung 2024 mitsamt dem zugehörigen Planwerk sowie der Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 – 2027 ist nun vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen worden.
2. Baumaßnahme Seestraße
Nachdem der Förderantrag nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft für den 1. Bauabschnitt der Baumaßnahme Seestraße vom Regierungspräsidium abgelehnt wurde, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Baumaßnahme (Kanalsanierung, Sanierung der Wasserleitung und Straßenbau) als Gesamtmaßnahme vom Ingenieurbüro LK&P aus Mutlangen geplant und ausgeschrieben werden soll. Ein erneuter Förderantrag wird nach Beschluss des Gemeinderats aufgrund der geringen Erfolgsaussichten nicht gestellt. Mit den Bauarbeiten kann daher voraussichtlich im Frühjahr 2025 begonnen werden.
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme beläuft sich nach der Grobkostenschätzung auf ca. 2,2 bis 2,5 Mio. Euro.
3. Kindergarten- Bedarfsplanung für das Jahr 2024/2025
Gesetzlich ist die Gemeinde Alfdorf verpflichtet, eine jährliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Absprache mit den Freien Trägen von Tagesbetreuungseinrichtungen (in Alfdorf die Kirchen und der Waldkindergarten e.V.) aufzustellen.
Frau Schmidt hat dem Gremium erläutert, dass insbesondere in Alfdorf und Pfahlbronn die Platzsituation angespannt bleibt und hier die weitere Entwicklung beobachtet werden muss. Die Nachfrage nach Ganztagesplätzen konnte in der Vergangenheit weitgehend gedeckt werden. Durch die Anpassung der Öffnungszeiten im Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage in der Woche gibt es aktuell in der Gemeinde Alfdorf kein Betreuungsangebot für 5 Nachmittage mehr. Hier soll der Bedarf der Familien im Auge behalten werden, um zeitnah auf die Bedürfnisse der Familien reagieren zu können.
Die Kinderzahlen in den Bereichen Rienharz, Burgholz, Vordersteinenberg und Hellershof bleiben bis zum Ende des Planungszeitraums stabil, so dass hier derzeit kein Handlungsbedarf besteht.
Die Plätze des Waldkindergartens sind nach wie vor sehr gut ausgelastet. Diese 20 Plätze sind – wie auch schon in der Vergangenheit – nicht in der Bedarfsberechnung der Gesamtgemeinde berücksichtigt und stellen, wie die Tagesmütter, einen Puffer dar.
Der Kindergartenbedarfsplan ist schließlich in allen Punkten wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen vom Gemeinderat beschlossen worden.
4. Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten, Änderung der Kindergartensatzung
Der Gemeindetag Baden- Württemberg hat die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 veröffentlicht. Den Kindergartenträgern wird eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 Prozent und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent empfohlen. Die Erhöhung in diesen beiden Jahren enthält neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöungen auf zwei Jahre verteilt.
Der Gemeinderat hat der Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alfdorf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartensatzung) zugestimmt.
Die Elternbeiträge ab 01.09.2024 können der in diesem Amtsblatt veröffentlichten Änderungssatzung entnommen werden.
5. Festsetzung der Elternbeiträge in der „Verlässlichen Grundschule (Kernzeit)“
Die Elternbeiträge für die Kernzeitbetreuung orientieren sich an den Elternbeiträgen in den Kindergärten. Daher hat der Gemeinderat auch dieser Erhöhung zugestimmt.
Die aktuellen Elternbeiträge werden an anderer Stelle in diesem Amtsblatt veröffentlicht.
6. Vergabe der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2024/2025
Für die Schülerbeförderung im Bereich Buchengehren- Buchengehrener Sägmühle- Voggenberg- Burgholz- Mannholz- Meuschenmühle- Brend- Höldis zur Grundschule im Lindengarten Pfahlbronn und Schlossgarten Alfdorf sind die Beförderungsleistung neu ausgeschrieben worden.
Der Gemeinderat hat den Zuschlag für die Beförderungsleistung dem Busunternehmen Rainer Strobe aus Alfdorf- Buchengehrener Sägmühle erteilt.
7. Einführung der digitalen Gremienarbeit – Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Im Juli 2022 hat der Gemeinderat als erster Schritt zur Umstellung auf eine digitale Gremienarbeit die Beschaffung eines Ratsinformationssystems beschlossen. Dieses System ist derzeit verwaltungsintern bereits im Einsatz. Als weiterer Schritt für die Umsetzung der digitalen Gremienarbeit ist eine Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats erforderlich. Der Gemeinderat hat die erforderlichen Änderungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats beschlossen.
8. Premium-Wanderregion Schwäbischer Wald: Einrichtung eines zertifizierten Premiumwanderwegs auf der Gemarkung Alfdorf
In den Kommunen des Schwäbischen Waldes - Welzheim, Rudersberg, Sulzbach und Murrhardt - wurden bereits 8 Premiumwege unter dem Markendach „Feenspuren“ erfolgreich eingerichtet. Dazu haben Frau Schunter vom Schwäbischer Wald Tourismus e.V. und die Naturparkführer Prof. Dr. Krautter und Walter Hieber dem GR-Arbeitskreis Tourismus/Partnerschaftskomitee und dem gesamten Gemeinderat in der Sitzung am 15.04.2024 die Möglichkeit zur Einrichtung eines Premiumwanderwegs auf der Gemarkung Alfdorf vorgestellt. Für Alfdorf wäre ein Premiumwanderweg die passende Ergänzung im bereits bestehenden Wanderangebot für die eigene Bevölkerung, für Naherholungssuchende aus dem Schwäbischen Wald und Tagestouristen gleichermaßen. Ferner würde ein Premiumwanderweg sich auch in eines der formulierten Ziele des kurz vor dem Abschluss stehenden Gemeindeentwicklungskonzepts Alfdorf 2040 einfügen, wonach der sanfte Tourismus weiterentwickelt werden soll, um mitunter die eigenen Gaststätten, Direktvermarkter, Hofläden, Metzgereien und Bäcker zu stärken. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, zunächst eine Machbarkeitsstudie für das gesamte Gemeindegebiet erstellen zu lassen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann über Umsetzung beraten werden.
9. Einrichtung eins On-Demand-Verkehrs
Aufgrund der geringen Fahrgastnachfrage gibt es im ländlichen und peri-urbanen Raum insbesondere am Abend bzw. Spätabend sowie am Wochenende ein reduziertes ÖPNV-Angebot, welches im Rems-Murr-Kreis in der Regel in Form von Ruftaxis angeboten wird. Ruftaxiverkehre sind so konzipiert, dass der Fahrgast 60 Minuten vor Abfahrt das Fahrzeug telefonisch bestellen muss. Durch die lange Voranmeldezeit ist die Nutzung dieses Angebotes wenig attraktiv für die Fahrgäste. Dies hat zur Folge, dass im Raum Alfdorf seit Jahren kein Angebot besteht, zumal kein Dienstleister gefunden werden konnte. Um das ÖPNV-Angebot in Alfdorf zu verbessern und auch die Verkehrswende auch im ländlichen Raum voranzubringen, können On-Demand-Verkehre einen wichtigen Beitrag leisten.
Bei On-Demand-Verkehren handelt es sich um ein Konzept, bei dem es keine festgelegte Linie oder einen fixen Fahrplan gibt. Innerhalb eines definierten Verkehrsraums und Bedienungszeitraums kann der Fahrgast per App oder per Telefon das On-Demand-Fahrzeug buchen. Die Fahrzeuge bedienen auf Bestellung der Fahrgäste sogenannte virtuelle Haltepunkte. Virtuelle Haltestellen sind physisch nicht erkennbar und befinden sich oftmals an Kreuzungen oder an markanten Gebäuden oder Einrichtungen.
Der On-Demand-Verkehr ist vollständig in den VVS-Tarif integriert, d. h. die Fahrten werden für den entsprechenden Zonenpreis ohne Zuschlag angeboten. Auch Stadttickets, Deutschlandticket, Jungendticket und alle anderen VVS-Tickets werden anerkannt.
Der Gemeinderat begrüßt die Verbesserungen im ÖPNV ausdrücklich und stimmt weiterhin der Umsetzung des Pilotprojekts On-Demand Verkehr, vorbehaltlich der Zustimmung der anderen beteiligten Kommunen, zu.
10. Bauleitplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den "Solarpark Dinkelfirst" und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Solarpark Burgholzhof"
Auf Antrag der Bürgerenergie Schwäbischer Wald hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Erstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen „Solarpark Dinkelfirst“ gefasst. Nun teilt die Bürgerenergie mit, dass das Projekt aufgegeben wird.
Stattdessen steht östlich des Burgholzhofes eine alternative Fläche zur Verfügung, die die Bürgerenergie nun pachten und mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen bebauen möchte. Nach Angaben der Geschäftsführung der Bürgerenergie ist dieser Flächentausch bereits mit dem Verband Region Stuttgart vorabgestimmt. Unmittelbar nordwestlich befindet sich die Markungsgrenze zu Welzheim und auf dem angrenzenden Grundstück ist ebenfalls bereits eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant, so dass sich bei der Stromeinspeisung Synergieeffekte erzielen lassen. Außerdem befindet sich das geplante Windvorranggebiet in der Nähe.
Der Gemeinderat hat daher entsprechend des Antrags der Bürgerenergie beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum „Solarpark Dinkelfirst“ aufzuheben, und für den „Solarpark Burgholzhof“ einen Aufstellungsbeschluss gefasst.
11. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:
Martin Hitzginger, Lamprechtshausen/Österreich
100,00 EUR
Benefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr
VR Bank Schwäbischer Wald eG, Welzheim
690,20 EUR
Anschaffung Hochbeete Kindergarten Sonnenschein
Druck- und Medienzentrum Weinstadt GmbH, Weinstadt
250,00 EUR
Benefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr
Sportkreis Rems-Murr e.V., Backnang
200,00 EUR
Schule im Lindengarten – Kooperation Schule/Verein
12. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 15.04.2024
Einladung zur Sitzung am 15. April 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 15. April 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. März 2024
2. Bürgerfragestunde
3. Vorstellung einer evtl. Errichtung eines Premiumwanderweges
4. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024
5. Reduzierung des Ganztagesbetriebs im Ev. Kindergarten Arche Noah Alfdorf von 5 auf 3 Nachmittage
6. Bauvorhaben in Alfdorf, Enzelbach, Flst. 1092, Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Drackensteinstraße 14, Flst. 3860, Errichtung eines Carports
8. Bekanntgaben und Verschiedenes
9. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 15. April 2024
1. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024
Die Leiterin des Fachbereichs Finanzen, Frau Stobel, hat dem Gemeinderat den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 vorgestellt, welcher auf Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Baden- Württemberg und den Ergebnissen aus der Oktobersteuerschätzung 2023 erstellt worden ist. Nach der Berechnung der Kämmerin lässt sich der Ergebnishaushalt im Jahr 2024 um 1.5460.000 Euro nicht ausgleichen. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich kann jedoch mit Hilfe der Ergebnisrücklage aus den Vorjahren erreicht werden. Im Finanzplanungsjahr 2025 ist voraussichtlich ebenfalls kein Haushaltsausgleich möglich. Ab dem Finanzplanungsjahr 2026 kann nach derzeitigem Stand wieder mit einem ausgeglichenen Haushalt geplant werden.
Das Investitionsprogramm wurde von der Verwaltung auf Umsetzbarkeit und Einsparmöglichkeiten hin überprüft. Im Jahr 2024 ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 13.394.250 Euro eingeplant. Hier sind als wesentliche Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen die energetische Sanierung des Südbaus der Schlossgartenschule, die energetische Teilsanierung der Grundschule Pfahlbronn, der Anschluss der Alten Halle an das Nahwärmenetz sowie der Breitbandausbau „Weiße Flecken Alfdorf“ und Kanal- und Straßensanierungen benannt worden. Die Investitionen können im Jahr 2024 ohne neue Kreditaufnahme finanziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung ist nach derzeitigem Stand im Kernhaushalt ebenfalls keine Kreditneuaufnahme erforderlich. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung ist hingegen ab dem Wirtschaftsjahr 2024 eine jährliche Kreditaufnahme erforderlich.
Frau Strobel teilte mit, dass die Gemeinde auch in den nächsten Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen steht. Zum einen besteht ein erheblicher Sanierungsstau bei der kommunalen Infrastruktur und den kommunalen Gebäuden. Zum anderen kommen immer mehr Aufgaben hinzu, welche die Gemeinde erfüllen muss, wie zum Beispiel der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 oder die Klimaneutralität. Es wird auch zukünftig für die Gemeinde sehr schwer, die für die Aufgabenerfüllung benötigten finanziellen Handlungsspielräume zu gewährleisten. Daher muss bei weiteren, bisher nicht eingeplanten Investitionen und zusätzlichen Bauvorhaben sehr diszipliniert und gründlich abgewogen werden, ob und in welchem Umfang diese sinnvoll und langfristig finanzierbar sind. Der bisherige Weg der Finanzpolitik (also die wirtschaftliche, sparsame und nachhaltige Haushaltsführung) muss mit Weitsicht und Augenmaß fortgeführt werden.
2. Reduzierung des Ganztagesbetriebs im Evangelischen Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage
Der Gemeinderat hat der Reduzierung des Ganztagesbetriebs im Evangelischen Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage zugestimmt. Der Kindergarten ist aufgrund von Personalausfällen gezwungen, sein bisheriges Betreuungsmodell VÖ7 Kombi (2 Nachmittage Betreuung) und Ganztagesbetreuung (5 Nachmittage Betreuung) dauerhaft zu ändern, zumal die Nachfrage nach 5 Tagen Ganztagesbetreuung derzeit nur in sehr geringem Umfang gegeben ist.
3. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu der vorgelegten Bauvoranfrage in Alfdorf, Enzelbach, (Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle) sein Einvernehmen nicht erteilt, da nach Auffassung des Gemeinderates öffentliche Belange, insbesondere des Natur- und Landschaftsschutzes entgegenstehen.
Zu den übrigen vorgelegten Bauvorhaben hat er sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 18.03.2024
Einladung zur Sitzung am 18. März 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 18. März 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2024
2. Schulentwicklung Schlossgartenschule Alfdorf: Antrag auf Schließung des Schulzweigs Werkrealschule
3. Beitritt der Gemeinde Alfdorf zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G.
4. Energetische Sanierung der Schlossgartenschule mit teilweiser Innensanierung;
Vergabe Ingenieurleistungen HLS Ingenieurbüro Streit, Schechingen
5. Antrag auf Einziehung eines Teils des Weges Flst. 138/1, Alfdorf-Kapf
6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
7. Bauvoranfrage in Haselbach, Hinterer Haselbach 11, Flst. 3789 (Errichtung zweier Doppelhaushälften oder Zweifamilienhaus)
8. Bauvorhaben in Burgholz, Burgholzhofweg 12, Flst. 51/1, Garagenneubau mit Lager
9. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Im Haubengarten 11, Flst. 533/1 (Anbau Dachgaube und Errichtung Edelstahlkamin)
10. Bauvoranfrage in Pfahlbronn, Lindenstraße, Flst. 217/5 (Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen)
11. Bauvoranfrage in Vordersteinenberg, Beutenhofer Weg, Flst. 138/2 (Erstellung eines Bungalows mit Doppelgarage)
12. Bekanntgaben und Verschiedenes
13. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 18. März 2024
1. Schulentwicklung Schlossgartenschule Alfdorf: Antrag auf Schließung des Schulzweigs Werkrealschule
Nachdem der Gemeinderat bereits in der Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 ausführlich über die Abwicklung des Schulbetriebs der Werkrealschule informiert worden ist, hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung die Verwaltung beauftragt, einen Antrag beim Schulamt auf Aufhebung der Werkrealschule zu stellen. Nach dem laufenden Schuljahr wird der Unterrichtsbetrieb in den Klassen 5, 6 und 7 eingestellt. Die Kinder und Eltern werden bei der Vermittlung an eine andere Schule von der Schule und Schulamt unterstützt. Die jetzige 8. Klasse verbleibt an der Schule und wird nach dem Schuljahr 2024/2025 mit der 9. Klasse planmäßig abschließen.
2. Beitritt der Gemeinde Alfdorf zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G.
Die in Gründung befindende Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G., überwiegend bestehend aus Bürgern der Gemeinde Alfdorf und der Stadt Welzheim hat sich zum Ziel gesetzt., regenerative Energieanlagen im Bereich Photovoltaik und Windkraft in der Region Schwäbischer Wald zu bauen und zu betreiben. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden.
Die Gemeindeverwaltung hat dem Gremium vorschlagen, dass die Gemeinde zur Unterstützung und als Zeichen der Verbundenheit zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G. Genossenschaftsanteile erwirbt und somit auch ein Zeichen in ihrer Vorbildfunktion setzt. Der Gemeinderat ist diesem Vorschlag gefolgt und hat dem Beitritt zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G. mit zehn Genossenschaftsanteilen zu je 250,00 € zugestimmt.
3. Energetische Sanierung der Schlossgartenschule mit teilweiser Innensanierung; Vergabe Ingenieurleistungen HLS Ingenieurbüro Streit, Schechingen
Im Rahmen der energetischen Sanierung der Schlossgartenschule wurde vom Gemeinderat im März 2023 beschlossen, weitere Toiletten im Schulgebäude einzubauen bzw. vorhandene Toiletten umzubauen. Zweck der Maßnahme ist, dass die Grundschulkinder künftig während des Unterrichts die Toilette aufsuchen können, ohne das Schulgebäude verlassen zu müssen. Damit wird einem langjährigen Wunsch der Eltern Rechnung getragen.
Der Gemeinderat hat den Auftrag der Planung zum Ein- und Umbau der Toilettenanlagen an der Schlossgartenschule an das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen vergeben.
4. Antrag auf Einziehung eines Teils des Weges Flst. 138/1, Alfdorf- Kapf
Der Gemeinderat hat beschlossen, für das entlang der Flurstücke 12 und 136/3 verlaufende Teilstück des Weges Flst. 138/1 das Entwidmungsverfahren einzuleiten.
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:
| Geber | Zuwendung & Zweck |
|---|---|
| Ziesel Fertigbau GmbH &Co KG, Alfdorf | Werkbank für den Kindergarten Vordersteinenberg im Wert von 241,56 € |
| Sascha Kühne, Alfdorf | Bank für den Friedhof Pfahlbronn im Wert von 265,00 € |
| Ulf Meyer, Alfdorf | 150,00 € Jugendfeuerwehr Alfdorf |
6. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu der vorgelegten Bauvoranfrage in Pfahlbronn, Lindenstraße (Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen) sein Einvernehmen nicht erteilt, da sich das Gebäude nach Auffassung des Gemeinderates nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Zu den übrigen vorgelegten Bauvorhaben hat er sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 19.02.2024
Einladung zur Sitzung am 19. Februar 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 19. Februar 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Januar 2024
2. Straßenverkehrsangelegenheiten - Vorstellung des ADFC BW Konzeptvorschlags zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts
3. Straßenverkehrsangelegenheiten - Ortsdurchfahrt Adelstetten; Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Busbuchten
4. Straßenverkehrsangelegenheiten - Ortsdurchfahrt Pfahlbronn; Verbesserung der Verkehrssicherheit am bestehenden Fußgängerüberweg
5. Straßenverkehrsangelegenheiten - Mögliche Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Welzheimer Straße
6. Schulentwicklung Schloßgartenschule
7. Nachrüstung der Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen
8. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte
9. Erweiterung des geförderten Breitbandausbau
10. Antrag auf Einziehung eines Teiles von Weg Flst. 138/1, Alfdorf-Kapf
11. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Hasenköhl, Flst. 1434/4 (Nutzungsänderung des Vereinsheims, Betreiben einer Gaststätte)
12. Bauvorhaben in Alfdorf, Untere Bühlstraße 27, Flst. 3078/7 (Einbau einer Dachgaube, Erstellung eines Carports)
13. Bauvorhaben in Brech, Hofäckerweg 7, Flst. 23 (Errichtung Anbau Einfamilienhaus)
14. Bauvorhaben in Alfdorf, Haldenweg 10 Flst.3083/9, Umbau des bestehenden Wohnhauses und Einbau von Dachgauben
15. Bekanntgaben und Verschiedenes
16. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 19. Februar 2024
1. Straßenverkehrsangelegenheiten - Vorstellung des ADFC BW Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts
Gemeinderat und Verwaltung haben sich in der Vergangenheit immer wieder damit befasst, wie die Sicherheit der Fußgänger in der Farbgasse verbessert werden kann, da aufgrund der Grundstücksverhältnisse die Anlegung eines Gehweges nicht möglich ist. Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 wurde seitens der Fachbehörden signalisiert, dass die Einrichtung einer sogenannten „Schulstraße“ in der Farbgasse generell denkbar und möglich ist, sofern die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Frau Brinkmann wird daher in der Sitzung den vom ADFC BW erarbeiteten Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts vorstellen.
Sowohl Frau Brinkmann als auch Dezernent Hein und Herr Dilli (Fachbereichsleiter Verwaltung und Straßenverkehr) stehen in der Sitzung für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung.
Das Konzept sieht folgendes vor:
- Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Farbgasse zwischen oberer und unterer Schlossstraße
- Temporäre Sperrung der Farbgasse zw. Schradinstr. Und ob. Schlossstr. zu Schulbeginn (7.00-8.30 Uhr) und Schulschluss (11.30-13.00 Uhr)
- Umfangreiche Parkverbote im Bereich der Kreuzung Obere Schlossstr./Farbgasse
- Einrichtung einer Elternhaltestelle und Lehrkräfteparkplatz hinter der Sporthalle
- Einsatz von GVD zur Durchsetzung der Maßnahmen v.a. in den ersten Wochen
Es ergeht folgender Beschluss:
- Der Gemeinderat nimmt vom Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme am Pilotprojekt „Sichere (Rad) Wege – für Kinder und Jugendliche, Schulstraßen im Rems- Murr- Kreis“ mit der Farbgasse zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Plan zur Umgestaltung der Farbgasse ausarbeiten zu lassen und die erforderlichen Anträge bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
2. Straßenverkehrsangelegenheiten – Ortsdurchfahrt Adelstetten, Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Busbuchten
Seit Jahren wird über die Anlegung eines Fußgängerüberweges bzw. einer Querungshilfe in der Ortsdurchfahrt Adelstetten gesprochen. Die bisherigen Planungen konnten aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden.
Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 haben sich die Fachbehörden auf folgendes verständigt:
„Im Bereich vor den Busbuchten befinden sich bereits jetzt aus beiden Fahrtrichtungen die Zeichen 136 StVO (Kinder). In diesem Bereich ist es möglich, zum Schutz der querenden Kinder/ Fußgänger die Geschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Das vorhandene Zeichen 136 StVO in Fahrtrichtung Pfersbach müsste hierzu um wenige Meter in Richtung Ortstafel versetzt werden. Eine gesicherte Überquerungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges bzw. eine Fußgängerlichtsignalanlage ist somit entbehrlich.“
Aufgrund der Empfehlung der Fachbehörden hat die Straßenverkehrsbehörde die Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet. Die Beschilderung wurde von der Straßenmeisterei zwischenzeitlich angebracht.
Es ergeht folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der Busbuchten Kenntnis. Damit sind die früher getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse zur Einrichtung einer gesicherten Überquerungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges bzw. Fußgängersignalanlage gegenstandlos
3. Straßenverkehrsangelegenheiten – Ortsdurchfahrt Pfahlbronn, Verbesserung der Verkehrssicherheit am bestehenden Fußgängerüberweg
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der Fachbereich Straßenbau des Landratsamtes Rems- Murr- Kreis am bestehenden Fußgängerüberweg in der Ortsdurchfahrt Pfahlbronn (Gmünder Straße/ Lorcher Straße) den Einbau eines Gelbblinkers vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 vorgeschlagen, die Hecke zu entfernen, um eine bessere Sichtbarkeit von Kindern zu erreichen. Der Bauhof hat diese Hecke mittlerweile entfernt.
Der Gemeinderat nimmt von den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Gmünder Straße/ Lorcher Straße zustimmend Kenntnis.
4. Straßenverkehrsangelegenheiten – Mögliche Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Welzheimer Straße
Bereits seit 2008 beschäftigte sich der Gemeinderat immer wieder damit, wie die Verkehrssicherheit für Fußgänger in der Welzheimer Straße verbessert werden kann.
Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 sind die Vertreter der Fachbehörden übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf Höhe des Gebäudes Welzheimer Straße 19 denkbar wäre, da hier die erforderlichen Sichtweiten gewährleistet werden können.
Da es sich bei der Welzheimer Straße um eine Landesstraße handelt, muss die Kostentragung grundsätzlich zwischen dem Land und der Gemeinde vereinbart werden. In der Regel sind die entstehenden Kosten im Gehwegbereich (z.B. Borsteinabsenkung, Asphaltarbeiten) von der Gemeinde zu tragen, die Kosten für Masten, Fundamente, Beleuchtung und Markierung werden voraussichtlich vom Land übernommen. Der Gemeindeanteil wird auf ca. 20.000 € geschätzt und soll im Haushaltsplan 2024 so aufgenommen werden.
Es ergeht folgender Beschluss:
- Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines Fußgängerüberweges grundsätzlich zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Anträge zu stellen und eine Kostenvereinbarung zwischen Land und Kommune zu treffen.
5. Schulentwicklung
Herr Markus Keller, Leiter des Fachbereichs Unterrichtsversorgung und Schulrat beim Staatlichen Schulamt Backnang berichtet über die aktuelle Schulentwicklung. Im Rahmen dieser Berichtserstattung soll über die weitere Schulentwicklung beraten werden.
Insgesamt drei Werkrealschulen gibt es noch im Rems-Murr-Kreis: in Plüderhausen, in Rudersberg und in Alfdorf. Die Alfdorfer Werkrealschule weist schon seit einigen Jahren sehr niedrige Schülerzahlen auf, so dass Schulverwaltung, Schulträger und Schule nicht umher kommen, sich mit der Zukunft der Schlossgartenschule zu beschäftigen.
Die Schulleitung der Schlossgartenschule, die Gemeinde Alfdorf als der Schulträger der Schule und das Staatliche Schulamt Backnang als die zuständige Schulaufsichtsbehörde haben sich intensiv dazu beraten und entschieden, dass nunmehr rasch in die Kommunikation mit allen Beteiligten eingetreten wird, um die Aufhebung des Bildungsgangs Werkrealschule zu diskutieren. Um die Schließung der Werkrealschule pädagogisch sinnvoll und geordnet vollziehen zu können, ist der gemeinsame Vorschlag von Schulamt, Schule und Gemeindeverwaltung, dass die jetzigen Klassen 5 bis 7 am Ende dieses Schuljahres an eine andere Schule wechseln. Eltern und Schülerinnen und Schüler werden bei der Entscheidung für eine andere Schule intensiv beraten und begleitet. Im nächsten Schuljahr wird dann nur noch die jetzige Klasse 8 die Werkrealschule der Schlossgartenschule besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler werden dann am Ende des Schuljahres 2024/25 die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlassen oder für die 10. Klasse an eine andere Werkrealschule wechseln, um dort dann den Werkrealschulabschluss zu absolvieren. Ab dem Schuljahr 2025/26 würde die Schlossgartenschule als reine Grundschule weitergeführt werden. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist jedoch zunächst ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats, der eine Antragstellung auf Aufhebung der Werkrealschule ermöglichen würde. Ansonsten würde die Werkrealschule ein Schuljahr später aufgehoben. Dies wäre insbesondere daher schwierig, da erfahrungsgemäß die Mehrzahl der Eltern für ihre Kinder der jetzigen Klassen 5 - 7 im Vorgriff eigeninitiativ zum Schuljahresende ein Schulwechsel beantragen würden. Das hätte wiederrum zur Folge, dass nur noch vereinzelt Kinder der Klassenstufen zurückbleiben würden und das Aufrechterhalten eines pädagogisch sinnvollen Unterrichts noch schwieriger wäre.
Aktuell befinden sich in der Klasse 5 vier Kinder, in der Klasse 6 fünf Kinder und in der Klasse 7 acht Kinder in der Schlossgartenschule, die von der Aufhebung unmittelbar betroffen sind. Der Gemeinderat wird sich in seiner Sitzung am 18. März 2024 erneut mit diesem Thema befassen.
6. Nachrüstung der Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen
Entsprechend des Erlasses vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom Juli 2018 „Messen an RÜB“ sind an allen Regenüberlaufbecken Messeinrichtungen nachzurüsten. Hierfür ist zuerst ein Konzept zur Nachrüstung der Regenüberlaufbecken zu entwickeln und anschließend sollen bis Ende 2024 alle Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen ausgestattet werden.
Das Ingenieurbüro Matthias Strobel hat hierzu bereits eine Bestandsaufnahme der Regenüberlaufbecken durchgeführt. Bei der Erfassung wurden der Ist-Zustand erfasst und eine Kosteneinschätzung für den Aufwand der notwendigen Umbaumaßnahmen erstellt. Die Kosten für die Umbau-/Erweiterungsmaßnahmen auch im Hinblick auf zukünftige Regelungsmöglichkeiten belaufen sich wie folgt:
Für alle Regenwasserbehandlungsanlagen (Pumpwerke und Regenüberlaufbecken): rund 1,4 Mio €
Die zwingend erforderlichen Umbaumaßnahmen (sieben RÜB) belaufen sich auf: rund 1,0 Mio €
Vier Abwasserpumpwerke die in diesem Zuge mit umgerüstet werden sollen: rund 0,4 Mio €
Nach Rücksprache mit dem LRA Rems-Murr-Kreis wird dringend empfohlen die Abwasserpumpwerke mit umzusetzen, da diese in Zusammenhang mit den RÜB stehen und aufeinander abgestimmt werden müssen.
Sieben der bestehenden neun Regenüberlaufbecken müssen mit Messeinrichtungen nachgerüstet werden., hierunter fallen u.a. Tiefbauarbeiten, elektronische und anlagentechnische Ausrüstung sowie die Fernwirktechnik. Bei den beiden anderen sind diese technischen Voraussetzungen bereits vorhanden.
Für die Maßnahmen (Nachrüsten/Sanieren von Messeinrichtungen) ist beabsichtigt, dass ein Förderantrag gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2015 gestellt wird. Der Regelfördersatz beträgt ca. 80 %.
Bei einer entsprechenden Beauftragung des Ingenieurbüro Strobel kann bis Ende September 2024 ein Förderantrag gestellt werden. Anzumerken ist, dass aus Sicht des LRA die vier Pumpwerke ebenfalls förderfähig sind, weshalb diese im Förderantrag mitberücksichtigt werden sollen.
Es ergeht folgender Beschluss: Der Auftrag für die Planung mit Erstellung des Förderantrages (LP 1-4) zur Umrüstung der sieben Regenwasserbehandlungsanlagen und der vier Pumpwerke (insgesamt 1,4 Mio €) wird an das Ingenieurbüro Matthias Strobel, Abtsgmünd zum Preis von 72.367,72 € brutto vergeben.
7. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte
Viele Verbände und Institutionen, sowie die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam eine Erklärung „Bündnis für Demokratie und Menschrechte“ verfasst.
Bündnis für Demokratie und Menschenrechte
Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten. Demokratie- und menschenfeindliche Haltungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab.
Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bündnis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg.
Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plänen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Welle der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind.
Dafür stehen wir:
- Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demokraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schulterschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde.
- Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus.
- Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und weiteren Merkmalen.
- Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Alters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einflussbereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie zu engagieren und schaffen für diese Menschen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Gesellschaft mitzugestalten.
- Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidigung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stellen uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung.
Der Gemeinderat schließt sich der Erklärung für Demokratie und Menschenrechte an und unterstützt die Absichtserklärung.
8. Erweiterung des geförderten Breitbandausbau
Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf hat in seiner Sitzung vom 21. November 2022 der NetCom BW den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes im Rahmen des Förderprogramms „Weiße Flecken“ erteilt.
Dabei werden die Gebäude mit gigabitfähigen Glasfaserleitungen angeschlossen, für die bisher nur eine Bandbreite unter 30 Mbit/s zur Verfügung stand. In einem ersten Schritt wurde eine Markterkundung durchgeführt, für die die Telekommunikationsunternehmen adressscharf die verfügbare Bandbreite und die eigenen Ausbauabsichten der kommenden drei Jahre zurückmelden mussten. Aufgrund dieser Rückmeldungen konnten die Weißen Flecken identifiziert werden. Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr hat anschließend im Auftrag der Gemeinde Fördermittel beantragt, die Weißen Flecken ausgeschrieben und die NetCom BW als Ausbaupartner gewinnen können. Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2022 wurde die Beauftragung an die NetCom durchgeführt.
Um weitere unwirtschaftliche Gebiete erschließen zu können, wurden vom Bund mittlerweile weitere Förderprogramme initiiert, mit denen nun auch Gebäude gefördert werden, die über eine Bandbreite von bis zu 100 Mbit/s verfügen („Graue Flecken“). Bei der auch hier notwendigen Markterkundung wurden von den Telekommunikationsunternehmen 25 weitere Gebäude mit einer Bandbreite unter 30 Mbit/s gemeldet, die in der ersten Markterkundung noch mit über 30 Mbit/s gemeldet waren. Diese Gebäude sollen nun über einen Nachtrag in den Förderbescheid der Gemeinde mit aufgenommen werden.
Für Zuwendungsempfänger des Weiße-Flecken-Förderprogramms ist es aufgrund einer zusätzlichen vom Fördermittelgeber geschaffenen Upgrade-Förderung nun möglich – unter bestimmten Voraussetzungen – Gebäude in Grauen Flecken ins das bestehende Weiße-Flecken-Projekt hinzuzunehmen. So können weitere Teilnehmer aus den Grauen Flecken unbürokratisch und schnell an das Gigabit-Netz angeschlossen werden. In Alfdorf wurden 12 Gebäude identifiziert, die entlang der geplanten Leitungstrassen der Weißen Flecken liegen und damit die erschließungstechnischen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllen.
Die NetCom BW hat in einem Nachtragsangebot die 37 zusätzlichen Adressen berücksichtigt, die Wirtschaftlichkeitslücke erhöht sich damit von 6.220.000,02 Euro auf 7.664.840,01 Euro. Eine juristische Prüfung bestätigte, dass das Nachtragsangebot die vergaberechtlichen Gesetzesvorgaben einhält.
Auf Grundlage des verbindlichen Angebots der NetCom BW GmbH werden sodann die endgültigen Förderbescheide bei den Fördermittelgebern des Bundes und des Landes beantragt. Mit einem antragsgemäßen Erlass ist zu rechnen.
Kostenübersicht:
| Datum | |||
|---|---|---|---|
| Beschluss vom 21.11.2022 | 6.220.000,02 € | Anteil Gemeinde 10% | 622.000,00 € |
| Antrag vom 19.02.2024 | 7.664.840,01 € | Anteil Gemeinde 10% | 766.484,00 € |
Gegenüber dem Beschluss vom 21.11.2022 würden für die Gemeinde Alfdorf Mehrkosten von 144.484,00 € anfallen.
Es ergeht folgender Beschluss:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf beschließt, den erweiterten Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes in der Gemeinde Alfdorf im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ an die NetCom BW GmbH zu erteilen.
- Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit der NetCom BW GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen werden.
- Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt 7.664.840,01 Euro. Diese wird zu 50 % durch den Bund, zu 40 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 % durch die Gemeinde Alfdorf getragen.
9. Bauvorhaben:
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 22.01.2024
Einladung zur Sitzung am 22. Januar 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 22. Januar 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2023
2. Bürgerfragestunde
3. Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der Vorrangflächen für Windenergieanlagen; Stellungnahme der Gemeinde Alfdorf
4. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
5. Bauvorhaben in Alfdorf-Burgholz, Burgholzhofweg 17, Flst. 49/3 (Errichtung eines Allwetterauslaufes / Bewegungsplatz)
6. Bauvorhaben in Alfdorf, Burgholzhof, Flst. 605 (Teilweise Umnutzung Remise in 2 Pferdeboxen)
7. Bekanntgaben und Verschiedenes
8. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 22. Januar 2024
1. Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der Vorrangflächen für Windenergieanlagen; Stellungnahme der Gemeinde Alfdorf
Vom Bundesgesetzgeber haben die Planungsverbände die Auflage bekommen, 1,8% ihrer Verbandsfläche als Vorranggebiete für Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung (hier: Windenergieanlagen) auszuweisen.
Basierend auf dem aktualisierten Windatlas der Landesregierung und informellen Umfragen bei verbandsangehörigen Gemeinden schreibt der Verband Region Stuttgart den Regionalplan entsprechend fort. Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit können bis zum 02.02.2024 Stellungnahmen zu der Planung abgeben.
Auf Gemarkung der Gemeinde Alfdorf liegt ein Teil des geplanten Vorranggebietes „RM 17“. Auf den hierzu angehängten Steckbrief wird verwiesen.
Die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG hat zusammen mit der Firma Uhl Windkraft in diesem Bereich bereits Planungen für einen Windpark mit bis zu vier Anlagen angestoßen und es fanden bereits Veranstaltungen mit Öffentlichkeit und Grundstückseigentümern statt. Der Gemeinderat war entsprechend informiert.
Da die Fläche vom bestehenden Windrad auf Gemarkung Welzheim bis zu der im Steckbrief markierten Fläche auf Gemarkung Alfdorf durch die Bürgerenergie überplant wird, schlägt die Verwaltung vor, beim Regionalverband die Ausweisung der gesamten Fläche anzuregen. Ob und ggf. wie viele Windräder dann dort entstehen können, bleibt der weiteren Planung durch die Firma Uhl Windkraft vorbehalten (Windhöffigkeit usw.), wobei zwischenzeitlich ein Gutachten vorgelegt wurde, das von ausreichenden Windgeschwindigkeiten bei einer Nabenhöhe von 160m ausgeht, damit die vier bisher geplanten Anlagen wirtschaftlich betrieben werden könnten.
Im Hinblick auf die gemarkungsübergreifende Planung sollte der Wortlaut der Stellungnahme noch mit der Stadt Welzheim abgestimmt werden.
Es ergeht folgender Beschluss:
Die Gemeinde Alfdorf begrüßt die Planung des Windvorranggebietes „RM 17“ und beantragt die Aufnahme der gesamten im Steckbrief lila umrandeten Fläche in den Regionalplan als Windvorranggebiet.
2. Annahme und Vermittlung von Spenden
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
| Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
|---|---|---|---|
| Fitz GmbH, Alfdorf | 05.10.2023 | Geldspende 100,00 EUR | Benefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr |
| Initiative Sicherer Landkreis Rems Murr e.V., Waiblingen | 18.12.2023 | Geldspende 18.229,12 EUR | Abstellhütte Fahrradübungsplatz |
| Reschl Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart | 20.12.2023 | Geldspende 300,00 EUR | Gestaltung Jugendraum Feuerwehr Pfahlbronn |
| A. Kolckmann GmbH, Alfdorf | 20.12.2023 | Geldspende 500,00 EUR | Freiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Alfdorf |
| Fensterbau Kontermann, Lorch | 21.12.2023 | Geldspende 1.000,00 EUR | Freiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn |
| Rolf Grimm & Söhne Fliesenfachgeschäft GmbH, Schwäbisch Gmünd | 21.12.2023 | Geldspende 250,00 EUR | Freiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn |
| Andreas Hirschner AE Hairstyle&Kosmetik, Alfdorf | 21.12.2023 | Geldspende 200,00 EUR | Benefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr |
| Gewerbe- und Handelsverein Alfdorf | 03.01.2024 | Geldspende 800,00 EUR | Jugendfeuerwehr Alfdorf für Lichtermarkt |
| Freundes- und Förderkreis Schule im Lindengarten Pfahlbronn e.V. | 29.11.2023 | Sachspende 150,00 EUR | Geflügelfutter für Schulhühner der Schule im Lindengarten Pfahlbronn |
| Freundes- und Förderkreis Schule im Lindengarten Pfahlbronn e.V. | 10.07.2023 | Sachspende 1.800,00 EUR | Bustransfer für Besuch Limes-Museum Aalen der Schule im Lindengarten Pfahlbronn |
Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
3. Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Sitzungen und Berichte 2023
Gemeinderatssitzung am Montag, 18.12.2023
Einladung zur Sitzung am 18. Dezember 2023
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 18. Dezember 2023
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. November 2023
2. Flächennutzungsplan Alfdorf, generelle Fortschreibung; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und erneute Auslegung des geänderten Entwurfs
3. Kommunalwahlen am 09. Juni 2024, Bildung des Gemeindewahlausschusses
4. Vorbereitung der Kommunalwahlen und der Europawahl am 09. Juni 2024
Beratung und Beschlussfassung über die Wahlorganisation und die Wahlhelferentschädigung
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
6. Energetische Sanierung Grundschule Pfahlbronn, Neubauteil
7. Vergabe Jahresbau Straßeninstandsetzungen 2024 - 2026
8. Vergabe Jahresbau Hausanschlüsse 2024 - 2026
9. Aufnahme und Überprüfung der Straßenbeleuchtungsanlage
10. Bauvorhaben in Alfdorf, Schradinstraße 12, Flst. 148, 148/5 und 149/10 (Gartenterrasse überdacht mit Pagodenzeltdach, Zelt, Schotterabstellplatz)
11. Bauvorhaben in Alfdorf-Hagerwaldsee, Hagerwaldstraße 31, Flst. 85/1 (Errichtung Lamellendach auf Gästeterrasse)
12. Bauvorhaben in Haselbach, Am Berg 45, Flst. 3779 (Anbau und Modernisierung durch Einbau einer Dachgaube)
13. Bauvorhaben in Alfdorf, Erich-Klink-Straße 7, Flst. 993/3 (Erstellung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage)
14. Bekanntgaben und Verschiedenes
15. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 18. Dezember 2023
1. Flächennutzungsplan Alfdorf, generelle Fortschreibung; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und erneute Auslegung des geänderten Entwurfs
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.07.2023 beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplans weiterzuentwickeln und den Geltungszeitraum bis 2040 zu verlängern. Zwischenzeitlich wurden weitere Aspekte in den Flächennutzungsplan eingearbeitet sowie die Stellungnahmen zur Auslegung 2020 abgewogen. Stadtplaner Mattias Mosses vom Planungsbüro LKP+ Mutlangen erläuterte, dass u.a. auf Anregung der Bürgerenergie Alfdorf e.V. neue Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen und Windenergie und neue Überlegungen zur Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen mit aufgenommen worden sind.
Da diese Weiterentwicklung zu einer Änderung der Grundzüge der Planung geführt hat, hat der Gemeinderat beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplans 2040 entsprechend den Abwägungsvorschlägen und den neuen Gebietsausweisungen abzuändern und gemäß § 3 Abs. 2 und 3 des Baugesetzbuches erneut öffentlich ausgelegt.
2. Kommunalwahlen am 09. Juni 2024, Bildung des Gemeindewahlausschusses, Wahlorganisation und Wahlhelferentschädigung
Am 09. Juni 2024 finden die Gemeinderatswal, die Kreistagswahl, die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung sowie die Europawahl statt.
Nach dem Kommunalwahlgesetz obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung und Durchführung der Wahlen in der Kommune. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Mitglieder des Gemeindewahlausschusse.
Zustimmend zur Kenntnis nahm der Gemeinderat den Vorschlag, wie bereits bei der Landtags- und Bundestagswahl 2021, wieder fünf Urnenwahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke zu bilden.
Die organisatorische Durchführung der Wahlen bedarf wieder der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger. Der Gemeinderat legte fest, dass diesen für den Wahldienst eine Entschädigung entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde ausbezahlt wird.
3. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:
| Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
|---|---|---|---|
| Gewerbe- und Handelsverein | 1.500 Euro | Straßenfest 2023 | |
| Jasmin Kruczek, Alfdorf | 600 Euro | Schule im Lindengarten | |
| VR Bank Schwäbischer Wald eG, Welzheim | 200 Euro | Kindergarten Burghol |
4. Energetische Sanierung Grundschule Pfahlbronn, Neubauteil
Beim Neubauteil der Grundschule in Pfahlbronn soll im Jahr 2024 mit der energetischen Sanierung des Daches, der Fassade und der Fenster mit Sonnenschutz begonnen werden. Auch im Bereich Brandschutz sind durch den Einbau von Brandschutztüren und einer Fluchttreppe als zweiter Rettungsweg Verbesserungen vorgesehen. Mit der Planung und Durchführung dieser Arbeiten hat der Gemeinderat das Büro ssm aus Göggingen beauftragt.
5. Vergabe Jahresbau Straßeninstandsetzung 2024 - 2026
Der Auftrag für die Straßeninstandsetzungsarbeiten 2024 – 2026 wurde vom Gemeinderat an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Hortus GmbH & Co. KG aus Lorch- Weitmars zum Angebotspreis von 330.385,03 € (Jahressumme) vergeben.
6. Vergabe Jahresbau Hausanschlüsse 2024 - 2026
Das Ortsbauamt hat in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro LKP+ aus Mutlangen die Jahresbauarbeiten für Hausanschlüsse im Wasserversorgungs- und Abwasserbereich ausgeschrieben. Der Jahresbau Hausanschlüsse 2024 – 2026 wurde vom Gemeinderat an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Gerd Fritz GmbH aus Spraitbach zu einem Angebotspreis von 141.482,55 € vergeben.
7. Aufnahme und Überprüfung der Straßenbeleuchtungsanlage
Der Gemeinderat ist der Beschlussempfehlung des Bauausschusses, der sich zuvor bereits intensiv mit dem Thema beschäftig hatte, gefolgt und hat die Aufnahme und Prüfung der Straßenbeleuchtung an die Firma EnBW ODR aus Ellwangen zum Gesamtpreis von 55.645,59 € brutto vergeben.
8. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 20.11.2023
Einladung zur Sitzung am 20. November 2023
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 20. November 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 2023
2. Feststellung des Betriebsplans 2024 und der 10-jährigen Zielsetzungsvereinbarung für den Gemeindewald
3. Schlossgartenschule Alfdorf; Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke zur energetischen Sanierung
4. Förderprogramm "Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum"
5. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Löhgang"
6. Vergabe Kanalinnensanierung Alfdorf 2024
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Strübelhof 1, Flst. 1478/1 (Abbruch und Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle)
8. Bauvoranfrage in Mannholz, Erlenweg 6, Flst. 1/2 (Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage)
9. Bekanntgaben und Verschiedenes
10. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 20. November 2023
1. Feststellung des Betriebsplans 2024 und der 10-jährigen Zielsetzung für den Gemeindewald
Die Vertreter des Forstamtes des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, Frau Dagmar Wulfes und Herr Gert Pfeiffer stellten den Forstbetriebsplan für das Jahr 2024 vor. Zudem wurde eine 10-jährige Zielsetzungsvereinbarung für den Gemeindewald vorgestellt. Der Gemeinderat stimmt dem Forstbetriebsplan und der 10-jährigen Zielsetzungsvereinbarung zu.
2. Schlossgartenschule Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke zur energetischen Sanierung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2023 beschlossen, die erforderlichen Gewerke zur energetischen Sanierung der Schlossgartenschule in Alfdorf (Südbau) auszuschreiben.
Ausgeschrieben wurden die Gewerke
- Gerüstarbeiten
- Betonsanierungsarbeiten
- Sonnenschutzarbeiten
- Sandwichfassadenkonstruktion mit Klempnerarbeiten
- Fensterbauarbeiten
Die Gerüstarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Pratschke GmbH, Elchingen, zum Angebotspreis von 44.753,28 Euro vergeben.
Die Betonsanierungsarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Heinrich Schmid GmbH & Co.KG, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 19.624,53 Euro vergeben.
Die Sonnenschutzarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Klier Sonnenschutztechnik, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 50.461,95 Euro vergeben.
Die Sandwichsfassadenkonstruktionen mit Klempnerarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Kittel GmbH Bauflaschnerei, Kernen, zum Angebotspreis von 332.609,74 Euro vergeben.
Die Fensterbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma DP Montageservice GmbH, Burgwindheim, zum Angebotspreis von 558.748,58 Euro vergeben.
3. Förderprogramm „Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum“
In der Gemeinde Alfdorf gibt es zu wenig verfügbaren Wohnraum. Dies zeigt sich durch Anfragen nach freien Wohnungen und Bauplätzen bei der Verwaltung, durch die Suche nach freien Wohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten durch die Gemeinde und durch die kürzlich durchgeführte Bevölkerungsbefragung im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts. Die Gemeinde steht daher vor der Herausforderung in den bevorstehenden Jahren weiteren Wohnraum zu schaffen. Daher sollen neue Wohnbaugebiete erschlossen und die Innenverdichtung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorangetrieben werden.
Erschwerend zur Wohnraumnot kommt hinzu, dass leerstehende Wohnungen und Häuser vom Wohnungsmarkt durch deren Eigentümer bewusst zurückgehalten und nicht vermietet werden. Über die Wohnraumoffensive Baden-Württemberg gibt es die Möglichkeit eine Wiedervermietungsprämie von zwei Monatskaltmieten (maximal 2.000,00 €) zu beantragen, wenn eine Wohnung nach mindestens sechs Monaten Leerstand wieder neu vermietet wird. Allerdings wird diese Prämie an die Kommune und nicht an den Vermieter ausbezahlt.
Um die Wohnraumprämie an entsprechend Vermietungswillige weiterleiten zu können und damit einen Anreiz zur Wiedervermietung zu schaffen ist der Erlass einer Förderrichtlinie durch die Gemeinde notwendig. Diese Förderrichtlinie wir vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
4. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Löhgang“
Das Bebauungsplanverfahren „Löhgang“ wurde 2019 als vereinfachtes Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB eingeleitet. Im Januar 2021 wurde der Entwurf geändert und erneut ausgelegt. Anschließend wurden zahlreiche Begehungen und Untersuchungen hinsichtlich der Oberflächenentwässerung erforderlich, weshalb das Verfahren seither stockte.
Im Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erlassen, wonach § 13b BauGB nicht europäischem Recht entspricht und daher nicht angewandt werden kann. Insbesondere ging es in dem Urteil darum, dass auf Grundlage des § 13b BauGB keine Umweltprüfung verlangt wurde, wie dies in anderen Bebauungsplanverfahren der Fall ist.
Da das bisherige Verfahren auf § 13b BauGB aufgebaut war, liegt keine Umweltprüfung vor. Das heißt, dass alle bisherigen Verfahrensschritte fehlerhaft sind. Eine Heilung dieser Fehler ist nicht, bzw. nur durch einen Wechsel des Verfahrens möglich. Es wäre dann der Nachweis zu erbringen, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Umwelt zu erwarten sind. Ein solcher erfordert jedoch wiederum ein Prüfverfahren, so dass dann auch gleich das bei „normalen“ Verfahren vorgeschriebene Umweltprüfungsverfahren durchgeführt werden kann.
Um weitere mögliche Fehlerquellen, die evtl. aus dem bisherigen fehlerhaften Verfahren resultieren, auszuschließen, schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren im Ganzen aufzuheben und zu einem späteren Zeitpunkt ein „normales“ Verfahren neu zu beginnen. Dabei können die bisher gewonnen Erkenntnisse z.B. zum Artenschutz oder zur Oberflächenentwässerung verwendet werden.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf am 09.12.2019 nach § 13b BauGB gefasste Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss und der Änderungsbeschluss vom 18.01.2021 für das Baugebiet „Löhgang“ in Alfdorf, sowie die gefassten Beschlüsse zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden aufgehoben und das Verfahren eingestellt.
5. Vergabe Kanalsanierung Alfdorf 2024
Der Grundsatzbeschluss zur Kanalinnensanierung wurde in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2022 gefällt. Anschließend wurde der Förderantrag „Zuwendung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft“ beim RP Stuttgart gestellt, welcher im August diesen Jahres bewilligt wurde. Die Gemeinde Alfdorf erhält eine Zuwendung über 194.000,00 €.
Bei dieser Kanalinnensanierung handelt es sich um eine grabenlose Rohrsanierung, welche keine Tiefbauarbeiten benötigt und somit auch zu keinen größeren Verkehrseinschränkungen führt.
Mit der Maßnahme wird, witterungsabhängig, ab dem 01.04.2024 begonnen. Betroffen sind der Teilort Adelstetten und der Bereich Alfdorf Ost.
Das Ing.-Büro LK&P hat zwischenzeitlich die Ausschreibung der Maßnahme durchgeführt. Es wurden fünf Angebote von Fachfirmen abgegeben.
Der Auftrag zur Kanalinnensanierung wird an die KTF GmbH in Börslingen zum Angebotspreis von 378.371,06 Euro vergeben.
6. Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 23.10.2023
Einladung zur Sitzung am 23. Oktober 2023
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 23. Oktober 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25. September 2023
2. Bürgerfragestunde
3. Bebauungsplan "Albuch"; Vorstellung einer städtebaulichen Voruntersuchung; Aufstellungsbeschluss
4. Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Alfdorf und kommunale Erwartungen an den Bund
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
6. Bauvorhaben in Höldis, Untere Gasse 4, Flst. 3/2 (Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Stalls)
7. Bauvorhaben in Höldis, Feldgasse 15, Flst. Nr. 10/4 (Nutzungsänderung Holzlager in Pferdestall)
8. Bauvoranfrage in Neuwirtshaus, Bruckhofweg, Flst. 554/5 (Neubau zweier Mobile Homes und einem Carport)
9. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Gartenstraße 12, Flst. 233/3 (Ausbau Dachgeschoss, Erweiterungsbau über Garage, Anbau Wendeltreppe)
10. Bauvorhaben in Hintersteinenberg, Obere Straße 29, Flst. 234/2 (Neubau Gartenhütte und Zaun)
11. Bekanntgaben und Verschiedenes
12. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 23. Oktober 2023
1. Bebauungsplan „Albuch“, Vorstellung einer städtebaulichen Voruntersuchung; Aufstellungsbeschluss
Die betroffene Fläche ist bereits seit 2004 im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Alfdorf als Gewerbefläche enthalten.
Nachdem im vergangenen Jahr für die im Plangebiet befindlichen Flächen der Grunderwerb durch die Gemeinde getätigt werden konnte, wurde eine städtebauliche Voruntersuchung in Auftrag gegeben, anhand derer die Realisierung eines Gewerbegebietes erfolgen soll. Dabei wurden drei mögliche Erschließungsvarianten ausgearbeitet, die dem Gemeinderat durch die Stadtplanerin Frau Piniak vom Büro LKP, Mutlangen, vorgestellt werden.
Im Rahmen von Vorgesprächen hat die Firma ZF mitgeteilt, dass die Einmündung der neuen Straße direkt gegenüber der Pforte der Firma ZF für ungünstig erachtet wird (LKW-Wendeverkehr im Kreuzungsbereich). Stattdessen wird vorgeschlagen die Straße nach Westen über den bestehenden Parkplatz zu verlängern und die Grundstücke (Industriestraße und Parkplatz) zu tauschen. Es wird vorgeschlagen, diese Möglichkeit (Variante 4) in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.
Es ergeht folgender Beschluss:
Die Überplanung des Gebietes soll auf Basis der neuen Variante 4 des vorgestellten Konzeptes vorgenommen werden. Der Bebauungsplan „Albuch“ wird gemäß § 1 i.V.m. § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte vorzunehmen. Das Planungsbüro LKP, Mutlangen, wird mit der weiteren Planung beauftragt.
2. Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Alfdorf und kommunale Erwartungen an den Bund
Im Jahr 2022 hat BW rund 178.000 Geflüchtete aufgenommen, darunter rund 27.800 Asylbegehrende, rund 146.300 Geflüchtete aus der Ukraine, wovon rund 46.700 vorübergehend in der Erstaufnahme untergebracht wurden, sowie rund 3.400 weitere Einreisende im Rahmen der humanitären Aufnahme.
Damit wurden im Jahr 2022 deutlich mehr Personen aufgenommen als im gesamten Jahr 2015, dem Höhepunkt der damaligen Fluchtbewegungen, und dem Jahr 2016 zusammen.
Von Januar bis Juli 2023 haben 20.221 Personen in BW einen Asylerstantrag gestellt.
Dies sind mehr als doppelt so viele wie zur selben Zeit im Vorjahr (9.988). Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Bürgermeister Ronald Krötz berichtete über die aktuelle Situation zur Aufnahme von Flüchtlingen in Alfdorf und betonte, dass durch den Angriffskrieg auf die Ukraine, die in vielen Teilen der Welt bestehenden kriegerischen Konflikte, aber auch wirtschaftlich schlechte Lebensbedingungen in der Welt dazu geführt hätten, dass Deutschland einer Flüchtlingswelle ausgesetzt ist, die bereits die Zahlen der Flüchtlingskrise von 2015 und 2016 zusammen überschritten hat.
In Alfdorf leben derzeit rund 90 Geflüchtete, davon stammen 64 Personen aus der Ukraine und 26 Personen aus dem Rest der Welt. Die Menschen sind in der Flüchtlingsunterkunft, in Wohnungen der Gemeinde und in angemieteten Häuser und Wohnungen untergebracht.
Nach derzeitigem Stand muss die Gemeinde Alfdorf in diesem Jahr noch 36 Geflüchtete aufnehmen. Nachdem die Flüchtlingszahlen weiter drastisch gestiegen sind, ist mit einer deutlichen Zunahme der Aufnahmeverpflichtung zu rechnen.
Der Arbeitskreis Flüchtlinge leistet ein außergewöhnlich überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement! So werden die Geflüchteten nach der Ankunft unterstützt und begleitet. Dies beinhaltet Fragen des Alltags, sowie insbesondere die Unterstützung bei der Antragsstellung bei verschiedenen Behörden. Weiter werden in ehrenamtlichen Sprachkursen die ersten Grundlagen vermittelt, bevor die Flüchtlinge Integrations- und Sprachkurse in Schwäbisch Gmünd und Schorndorf besuchen können.
Auch der Verein Füreinander Alfdorf unterstützt seit Beginn der Ukrainekrise, indem sie den Flüchtlingen eine Willkommenstasche mit Hygieneartikel übergibt und immer wieder bei individuellen Notlagen materiell unterstützt.
Darüber hinaus haben bis zum heutigen Tage viele Alfdorfer Bürgerinnen und Bürger mit Geldspenden und Sachspenden, sowie insbesondere mit zur Verfügung gestellten Wohnraum bei der Unterbringung von Geflüchteten großzügig mitgeholfen, diese große Herausforderung in Alfdorf zu meistern.
Bürgermeister Ronald Krötz: „Ich bin sehr stolz und dankbar, wie hier alle zusammen bis zum heutigen Tag pragmatisch zusammengeholfen haben und auch weiterhin helfen. Uns Alfdorfer ist das Schicksal der Geflüchteten nicht egal, sondern wir haben hier miteinander angepackt. Ich danke allen, dem Ehrenamt, den Vermieterinnen und Vermieter von Wohnraum, der Bürgerschaft, den Schulen, Vereinen, Gruppen, Behörden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Alfdorf für die sehr gute Zusammenarbeit und Mithilfe bei der Bewältigung dieser Gemeinschaftsaufgabe. Nur durch das gute Miteinander haben wir dies bisher geschafft! Wir brauchen diesen Zusammenhalt und die Hilfsbereitschaft auch weiterhin! Ich bitte Sie daher inständig weiterhin um ihr Engagement.“
Bürgermeister Krötz führte weiter aus, dass von der Gemeinde weiterhin dringend Wohnraum zur Aufnahme von Geflüchteten gesucht werde. Ebenso betonte er, dass auch viele Alfdorfer Bürgerinnen und Bürger freie Wohnungen und Häuser suchen: „Daher gilt meine Bitte allen Eigentümern von leerstehenden Wohnungen und Häusern! Bitte stellen Sie ihren freien Wohnraum dem freien Wohnungsmarkt oder alternativ der Gemeinde zur Verfügung!“
Anschließend ging Bürgermeister Krötz auf die weitere Zunahme der Flüchtlingszahlen ein, die große Sorgen bereiten:
„Wir haben unsere humanitäre Verantwortung vollumfänglich angenommen und wahrgenommen und werden dieser Verpflichtung auch weiterhin bestmöglich nachkommen. Aber das sage ich in aller Deutlichkeit: Unser Leistungs- und Integrationsvermögen innerhalb der Gemeinde ist bald erreicht! Ein immer weiter so und eine unbegrenzte Aufnahme schaffen wir nicht!
Wir stoßen bei der Unterbringung von Flüchtlingen an unsere Grenzen. Die Bereitstellung von Container wird in Kürze unumgänglich sein und ich kann Ihnen nicht sagen, ob dies ausreichen wird. Auch die Betreuung durch das Ehrenamt, sowie die Unterbringung in den Kindergärten, an den Schulen und die Betreuung der Menschen durch die Gemeindeverwaltung ist nicht unendlich leistbar.
Dazu kommt, dass Umfragen aufzeigen, wonach sich das Stimmungsbild in der Bevölkerung hinsichtlich Leistbarkeit und Vertrauen in das politische Handeln verändert hat. Die jüngsten Landtagswahlen haben eine beängstigende Stimmenzunahme für Parteien am rechten Spektrum ergeben. Wer denkt mit der Wahl von rechtspopulistischen Parteien, die Hass und Ängste schüren, die Antwort für unsere Herausforderungen zu finden, der irrt jedoch gewaltig!
Wir brauchen jedoch dringend einen Kurswechsel bei der bisherigen Asylpolitik, hin zu einer realitätsbezogenen Flüchtlingspolitik in Deutschland. Dafür appellieren der Städtetag, der Gemeindetag, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Baden-Württemberg parteiübergreifend an unsere Landes- und Bundespolitiker!“
In den letzten Wochen habe es durch politische Initiativen ein erstes Umdenken und erste Gespräche auf EU-, Bundes- und Landesebene gegeben. „Ein erster vorsichtiger Schritt ist getan, aber nun müssten auch weitere Taten für eine Begrenzung, sowie eine gerechte Verteilung innerhalb Europas folgen“, so der Bürgermeister in seiner Ansprache.
Wichtig sei zu betonen, dass die Gemeinde alle Geflüchteten die nach Alfdorf kommen auch weiterhin bestmöglich helfen wolle, aber alle Leistungsfähigkeit auch ihre Grenzen habe.
Der Gemeinderat stimmte den Ausführungen einstimmig zu.
3. Annahme und Vermittlung von Spenden
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
| Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
|---|---|---|---|
| Landfrauenverein Vordersteinenberg | 09.10.2023 | Geldspende 100,00 EUR | Kindergarten Rosentraum Vordersteinenberg |
| VR Bank Schwäbischer Wald e.G. | 10.10.2023 | Geldspende 2.980,00 EUR | Gestaltung eines Fahrradübungsplatzes |
| Freundeskreis KIGA Pusteblume | 13.10.2023 | Geldspende 400,00 EUR | Kindergarten Pusteblume Pfahlbronn Weihnachtstheater |
Es ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
4. Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 25.09.2023
Einladung zur Sitzung am 25. September 2023
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 25. September 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2023
2. Vorstellung Bürgerenergie Alfdorf e.V.
3. Bebauungsplan "Solarpark Stixenhof Erweiterung Heinlesmühle"; Aufstellungsbeschluss
4. Bebauungsplan "Solarpark Höldis Erddeponie"; Aufstellungsbeschluss
5. Bebauungsplan "Solarpark Dinkelfirst"; Aufstellungsbeschluss
6. Vorstellung Baumaßnahme Seestraße
7. Ausscheiden von Gemeinderat Horst Metzger aus dem Gemeinderat - Nachbesetzung der Ausschüsse
8. Änderung Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023
9. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
10. Aufnahme und Überprüfung der Straßenbeleuchtungsanlage
11. Neubau Geräteschuppen mit Unterstellplatz bei der Schlossgartenschule in Alfdorf
12. Erneuerung der Fluchttüren im Bürgerzentrum Pfahlbronn
13. Gestaltung Kronenplatz in Alfdorf; Natursteinmauer zum Talweg
14. Rückbau Kläranlage Alfdorf, Umnutzung Belebungsbecken als Lagerraum
15. Bauvorhaben in Alfdorf, Dieter-vom-Holtz-Straße 11, Flst. 3985 (Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport)
16. Bauvoranfrage in Alfdorf-Hellershof, Flst. 673 (Neubau einer Maschinenhalle)
17. Bauvorhaben in Alfdorf-Vordersteinenberg, Ulmenweg 6, Flst. 7/1 (Dachgaubenerweiterung und Anbau)
18. Bauvorhaben in Alfdorf, Breitestraße 63, Flst. 1885/3 (Erstellung eines Carports außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche)
19. Bauvorhaben in Alfdorf, Seestraße 9, Flst. 1857/5 (Erhöhung des Grundstückszauns auf 1,60m Höhe)
20. Bauvorhaben in Alfdorf-Kapf, Trinkhalde 2, Flst, 139/2 (Erweiterung einer Stellplatzüberdachung)
21. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Franzengasse, Flst. 19/1 (Wohnhausneubau und Umbau bestehendes Wirtschaftsgebäude)
22. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Friedhofstraße 20, Flst. 678/2 (Abbruch und Neubau Wohnhaus, Stellplatz und Müll/Fahhradüberdachung)
23. Bauvorhaben in Alfdorf, Am Alten Rathaus 1, Flst. 100/3 (Umnutzung Dachgeschoss Wirtschaftsgebäude)
24. Bekanntgaben und Verschiedenes
25. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 25. September 2023
Zunächst bittet Bürgermeister Krötz die Anwesenden, sich von Ihren Plätzen zu erheben, um an den verstorbenen Gemeinderat Horst Metzger zu gedenken.
1. Vorstellung Bürgerenergie
Der Verein Bürgerenergie Alfdorf e.V. stellte sich dem Gemeinderat vor und präsentierte seine Ideen und Vorhaben rund um das Thema Erneuerbare Energien. Die geplanten Vorhaben bedürfen der Unterstützung der Gemeinde. So unter anderem auch durch einen Aufstellungsbeschluss für die Bebauungspläne für geplante Solarparks. Bürgermeister Krötz begrüßte die Initiative und warb um Unterstützung für den Verein. Der Verein ist auf dem Weg, sich in eine Genossenschaft umzuwandeln. Somit haben Bürger die Möglichkeit, sich zu beteiligen
2. Bebauungsplan "Solarpark Stixenhof Erweiterung Heinlesmühle, Solarpark Höldis Erddeponie, Solarpark Dinkelfirst, Aufstellungsbeschluss"
In der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2023 wurden im Zuge der Flächennutzungsplanung bereits die Überlegungen der Bürgerenergie Alfdorf e.V. zur Planung weiterer Solarparks kurz vorgestellt.
In Zusammenarbeit mit dem Investor Greenovative wurden nun die Flächen konkretisiert und die Anträge auf Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung gestellt.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich: Die Bebauungspläne werden gemäß § 1 i.V.m. § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte vorzunehmen.
3. Vorstellung Baumaßnahme Seestraße
Das Ingenieurbüro LK&P wurde im Juli 2022 mit den Planungen für die Baumaßnahme in der Seestraße beauftragt.
Aus den Voruntersuchungen ging hervor, dass der Abwasserkanal in der Seestraße hydraulisch nicht ausreichend ist. Im Zuge der erforderlichen Kanalerneuerung wird die Wasserleitung mit ausgewechselt und die Straße komplett erneuert.
Das Projekt wird in drei Bauabschnitte aufgeteilt und ist ab dem kommenden Jahr vorgesehen. Herr Matheisl vom Ingenieurbüro LK&P stellt dazu die Details vor.
Herr Matheisl verweist in seinem Vortrag ausdrücklich darauf, dass die Eigentümer der betroffenen Gebäude der Kanalsanierung eigenverantwortlich für den Einbau einer Rückstauklappe zuständig sind. Dazu wird es für die Anwohner noch eine Infoveranstaltung geben.
Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der Maßnahme entsprechend der vom Ing.-Büro LK&P vorgestellten Planung zu.
4. Ausscheiden von Gemeinderat Horst Metzger aus dem Gemeinderat – Nachbesetzung der Ausschüsse
Gemeinderat Horst Metzger ist am 27.08.2023 verstorben. Da Horst Metzger über die unechte Teilortswahl für den Wohnbezirk Vordersteinenberg in den Gemeinderat gewählt wurde und es in dem betreffenden Wohnbezirk keine Ersatzperson des Wahlvorschlags mehr gibt, muss dieser Sitz unbesetzt bleiben. Die Ausschüsse und Verbände, in denen Herr Metzger vertreten war, müssen nachbesetzt werden. Die Liste „Unabhängige Bürgerliste“ hat einen Vorschlag zur Besetzung der Ausschüsse gemacht.
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Liste "Unabhängige Bürgerliste" zu und besetzt die Ausschüsse und Verbände durch Wahl wie folgt nach:
| Ausschüsse und Verbände | Nachbesetzung |
|---|---|
| Bauhof-/Feldwegausschuss: | Martin Klein |
| Stellvertreter im Bau-/Friedhof-/Vermietungsausschuss: | wird nicht nachbesetzt |
| Stellvertretung im Personalausschuss: | persönlicher Stellvertreter von Andrea Kolckmann: Stefan Knödler |
| Arbeitskreis Tourismus/Partnerschaftskomitee: | wird nicht nachbesetzt |
| Verbände (Die Gemeinde entsendet Vertreter) | |
| Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle: | Andrea Kolckmann, persönlicher Stellvertreter von Frau Kolckmann: Stefan Knödler |
| Schulverband Hellershof: | Andrea Kolckmann |
5. Änderung Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Jahr 2023, welcher am 24.07.2023 beschlossen wurde, enthält als Höchstbetrag der Kassenkredite 130.000 Euro. Dieser Betrag reicht nach Beurteilung des Landratsamtes jedoch nicht aus, um den tatsächlich vorhandenen negativen Kassenbestand abzudecken.
Das Landratsamt hat im Rahmen des Haushaltserlasses vom 29.08.2023 einen Höchstbetrag der Kassenkredite beim Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 1.500.000 Euro genehmigt.
Der Gemeinderat stimmt dem zu. Der Höchstbetrag der Kassenkredite des am 24.07.2023 beschlossenen Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.
6. Annahme und Vermittlung von Spenden
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
| Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
|---|---|---|---|
| Sevotion GmbH, Alfdorf | 17.02.2023 | Sachspende 154,00 EUR | Verpflegung für yAng Treff am 17.02.2023 |
| Verein der Freunde und Förderer des Polizeipräsidiums Aalen | 19.05.2023 | Geldspende 1.000,00 EUR | Erstellung einer Abstellhütte für den Fahrradübungsplatz |
| Erich Philipp, Alfdorf | 31.05.2023 | Geldspende 1.000,00 EUR | Herstellung eines Verkehrsübungsplatzes |
| Stiftung Bildung u. Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg | 01.06.2023 | Geldspende 750,00 EUR | Kindergarten Burgholz |
| Walter Hieber, Welzheim | 26.07.2023 | Geldspende 50,00 EUR | Vorführung Hummelgautsche |
| Hofladen Linckh, Alfdorf | 11.07.2023 | Geldspende 500,00 EUR | Jugendfeuerwehr Alfdorf |
| VR Bank Schwäbischer Wald eG, Welzheim | 14.07.2023 | Geldspende 737,00 EUR | Kinderspielküche für Kindergarten Rosentraum Vordersteinenberg |
| Getränke Seibold, Welzheim | 23.08.2023 | Geldspende 1.000,00 EUR | Feuerwehr Alfdorf Abteilung Pfahlbronn für Innenausstattung Feuerwehrgerätehaus |
| Peik Reitler, Plüderhausen | 07.09.2023 | Geldspende 110,00 EUR | Jugendfeuerwehr Alfdorf |
| Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Waiblingen | 12.09.2023 | Geldspende 2.000,00 EUR | Straßenfest 2023 |
Es ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
7. Aufnahme und Überprüfung der Straßenbeleuchtungsanlage
Die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde umfasst insgesamt ca. 1.300 Leuchtstellen. Diese sind je nach Bau- bzw. Reparaturjahr mit vier unterschiedlichen Leuchtmitteln bestückt, darunter auch noch zahlreiche veraltete Quecksilber- bzw. Natriumdampflampen.
Im Hinblick auf die notwendige Reduzierung des Stromverbrauchs, der besseren Regelbarkeit und Einhaltung der aktuellen Umwelt-/Insektenschutzregelungen, sollte angestrebt werden, die Straßenbeleuchtung mittelfristig auf reine LED-Beleuchtung umzurüsten. Bei Reparaturen und in Neubaugebieten bzw. Sanierungen (z.B. Hauptstraße Alfdorf) wird dies seit einigen Jahren konsequent gemacht, so dass bereits rund 300 Leuchtpunkte mit LED ausgerüstet sind. Zur effizienten Planung der Umrüstung in den kommenden Jahren, und zur Vorbereitung eines möglichen Zuschussantrages ist jedoch die digitale Erfassung aller Leuchtstellen erforderlich. Dies hat den positiven Nebeneffekt, dass die Daten in das Geo-Informationssystem der Gemeinde eingearbeitet werden und so künftig genaue Standortdaten zur Verfügung stehen, die wiederum bei Reparatur- oder Steuerungsarbeiten für Erleichterung sorgen.
Die Verwaltung hat hierfür von der EnBW ODR ein Angebot eingeholt und für den Haushalt angemeldet. Die Kosten werden mit insgesamt 55.645,59 € angegeben. Darin enthalten ist die digitale Erfassung sowie die vorgeschriebene elektrische Generalüberprüfung nach den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften der DGUV. Es entstand eine Diskussion, da lediglich ein Angebot vorlag und der Gemeinderat die Meinung vertrat, dass dieses zu teuer sei. Es entstand der Wunsch nach einem Vergleichsangebot und weiteren Informationen zur Notwendigkeit. Aufgrund dessen wurde der Tagesordnungspunkt von Bürgermeister Krötz zurückgestellt und angekündigt, dass der Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen mit weiteren Informationen neu eingebracht wird.
8. Vergaben
Für den Neubau eines Geräteschuppens mit Unterstellplatz bei der Schlossgartenschule in Alfdorf, für die Erneuerung der Fluchttüren im Bürgerzentrum in Pfahlbronn, für die Gestaltung des Kronenplatzes und für den Rückbau der Kläranlage Alfdorf wurden Vergaben vorgenommen.
9. Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 24.07.2023
Einladung zur Sitzung am 24. Juli 2023
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 24. Juli 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.06.2023
2. Bürgerfragestunde
3. Flächennutzungsplan der Gemeinde Alfdorf, Fortschreibung des Entwurfs und Verlängerung des Geltungszeitraums
4. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023
5. Kindergarten-Bedarfsplanung für das Jahr 2023/2024
6. Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten, Änderung der Kindergartensatzung
7. Festsetzung der Elternbeiträge in der "Verlässlichen Grundschule (Kernzeitbetreuung)"
8. Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Pfahlbronn; Vergabe des Gewerks Außenanlagen
9. Bauvorhaben in Alfdorf-Hintersteinenberg, Obere Straße 21, Flst. 229/5 (Wohnhausum- und anbau, Abbruch Garage)
10. Bauvorhaben in Alfdorf-Heinlesmühle, Heinlesmühle 4, Flst. 532/1 (Nutzungsänderung Scheunenteil zu Lager-/Technikraum, Mitarbeitertoiletten)
11. Bauvoranfrage in Alfdorf-Vaihinghof, Vaihinghof 2, Flst. 430/6 (Rückbau Scheune und Neubau Maschinenhalle)
12. Bauvoranfrage in Alfdorf, Meuschenmühle 2, Flst. 450/2 (Anbau an ein Einfamilienhaus für rollstuhlgerechten Umbau)
13. Bekanntgaben und Verschiedenes
14. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 24. Juli 2023
1. Bürgerfragestunde
Eine Bürgerin erkundigt sich über den Sanierungsstand der Seestraße. Herr Fauth informiert, dass dieses Jahr noch ein Zuschussantrag gestellt wird. Der erste Bauabschnitt ist 2024 vorgesehen. Insgesamt läuft die Sanierung in 3 Abschnitten.
2. Flächennutzungsplan der Gemeinde Alfdorf, Fortschreibung des Entwurfs und Verlängerung
Seit nunmehr 10 Jahren läuft das Verfahren zur generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alfdorf. Im Rahmen mehrerer Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ergaben sich immer wieder Änderungen und Ergänzungen, die in den Entwurf eingearbeitet werden mussten. Dabei hat insbesondere die aufwändige Erarbeitung eines grundlegend neuen Landschaftsplanes das Verfahren zeitlich verzögert.
Seit der letzten Beteiligungsrunde im Februar 2020 haben sich nun bereits wieder zahlreiche neue Gesichtspunkte ergeben, die in die Planung eingearbeitet werden sollten. Insbesondere sind dies Änderungen im Bereich erneuerbarer Energien auf Bundes- und Landesebene (Flächen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen), sowie aktuellere Überlegungen innerhalb des Gemeinderats zum Flächenverbrauch bzw. Innenentwicklung, aber auch zur Bereitstellung von Gewerbeflächen.
Herr Mosses vom Ingenieurbüro LK&P stellt den geänderten Flächennutzungsplan vor.
3. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023
Haushaltssatzung der Gemeinde Alfdorf
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.07.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
|---|---|---|
| 1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 18.321.600 |
| 1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 20.226.600 |
| 1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.905.000 |
| 1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | |
| 1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | |
| 1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | |
| 1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.905.000 |
| 2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
|---|---|---|
| 2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 17.490.550 |
| 2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 18.388.450 |
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -897.900 |
| 2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.713.700 |
| 2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 9.857.300 |
| 2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -5.143.600 |
| 2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -6.041.500 |
| 2.8 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | |
| 2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 73.950 |
| 2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -73.950 |
| 2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -6.115.450 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf1.651.500 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf2.000.000 EUR.
§ 5 Realsteuerhebesätze (nachrichtlich)
Die Realsteuerhebesätze sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 01.12.2003, zuletzt geändert am 15.12.2014 geregelt.
Nachrichtlich: Die Steuersätze (Hebesätze) betragen seit 01.01.2015
1.für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) der Steuermessbeträge;325 v.H.
2.für die Gewerbesteuer der Steuermessbeträge.350 v.H.
Weiterhin ergeht zum Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf folgender Beschluss:
Dem von der Verwaltung vorgelegten Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf wird zugestimmt.
Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022-2026 wird zugestimmt.
Der Beibehaltung des bisherigen Rechnungssystems wird zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan wird wie folgt beschlossen:
Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf
Wirtschaftsplan 2023
Auf Grund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 12 und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 24.07.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
|---|---|---|
| 1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 878.700 |
| 1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 1.130.000 |
| 1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -251.300 |
| 1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | |
| 1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | |
| 1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | |
| 1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -251.300 |
| 2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
|---|---|---|
| 2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 834.400 |
| 2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.003.200 |
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -168.800 |
| 2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 30.000 |
| 2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 293.700 |
| 2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -263.700 |
| 2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -432.500 |
| 2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | |
| 2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | |
| 2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | |
| 2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -432.500 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 130.000 EUR.
4. Kindergartenbedarfsplanung
Gesetzlich ist eine jährliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Absprache mit den freien Trägern von Tagesbetreuungseinrichtungen (in Alfdorf die Kirchen und der Waldkindergarten e.V.) vorgeschrieben. Der Bedarfsplanungsausschuss, dem auch der Kindergartenausschuss des Gemeinderats angehört, hat am 12.06.2023 über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bedarfsplanung beraten. Der Gemeinderat stimmt der Kindergartenbedarfsplanung zu.
5. Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten und in der Verlässlichen Grundschule (Kernzeitbetreuung)
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 veröffentlicht. Wie bereits in den vergangenen Jahren erfolgt aufgrund der anhaltenden Krisen (Corona- Pandemie, Ukrainekrieg) eine Empfehlung nur für das kommende Kindergartenjahr. Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden.
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 8,5 Prozent. Die Sicherstellung der Kinderbetreuung schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch die steigenden Personalkosten finanziell zu Buche. Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind, wird die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen. Mit der Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Das angestrebte Ziel der Verbände in Baden- Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. Diese liegt in Alfdorf im Jahr 2022 bei 9,97 Prozent. Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich der Neufestsetzung der Elternbeiträge zu.
6. Vergabe
Umbau und Sanierung des Feuerwehrhauses in Pfahlbronn sind in vollem Gange. Nachdem die Fahrzeughalle weitgehend fertiggestellt ist, werden derzeit die Umkleide- und Sanitärbereiche, sowie die Büro- und Jugendräume hergestellt. Als letztes großes Gewerk wurden nun die Außenanlagen vergeben.
7. Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 26.06.2023
Einladung zur Sitzung am 26. Juni 2023
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 26. Juni 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Mai 2023
2. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023
3. Bebauungsplan "Inneres Bonholz, 1. Änderung"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
4. Errichtung eines Unterstandes für Rinder und Pferde auf Flst. 98 in Alfdorf-Mannholz
5. Bauvorhaben in Alfdorf, Dieter-vom-Holtz-Straße 2, Flst. 3971 (Erstellung einer Stützmauer)
6. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Brunnenstraße 12, Flst. 5 (Nutzungsänderung Garage und Abstellraum zu Pferdestall mit Auslauf im Hofraum für 2-4 Islandponys)
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Farbgasse 12, Flst. 194/5 und 1954/6 (Umnutzung einer Garage in einer ehemaligen Scheune zu einem Pferde Offenstall für 2 Pferde)
8. Bekanntgaben und Verschiedenes
9. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 26. Juni 2023
1. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023 wurde auf Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Baden-Württemberg und den Ergebnissen aus der Maisteuerschätzung 2023 erstellt. Nach der Berechnung lässt sich der Ergebnishaushalt im Jahr 2023 um 1.905.000 Euro nicht ausgleichen. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich lässt sich jedoch mit Hilfe der Ergebnisrücklage aus den Vorjahren erreichen. In den Finanzplanungsjahren 2024-2026 ist ebenfalls kein Ausgleich des Ergebnishaushalts möglich, sodass auch hier auf die Ergebnisrücklage zurückgegriffen werden muss. Die Ergebnisrücklage beträgt nach ersten Hochrechnungen circa 5 Mio. Euro und wird nach dem Ausgleich des Jahres 2026 nahezu aufgebraucht sein. Eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses konnte trotz aller Einsparungen nicht erzielt werden.
Das Investitionsprogramm wurde von der Verwaltung auf Umsetzbarkeit und Einsparmöglichkeiten hin überprüft. Im Jahr 2023 ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 9.857.300 Euro eingeplant. Die Investitionen können im Jahr 2023 ohne neue Kreditaufnahmen finanziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung ist nach derzeitigem Stand von einer Kreditaufnahme im Kernhaushalt in Höhe von 4,3 Millionen Euro auszugehen.
Der Gemeinderat nimmt von dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023 Kenntnis.
2. Bebauungsplan „Inneres Bonholz, 1. Änderung, Satzungsbeschluss
Zur Schaffung einer Erweiterungsmöglichkeit eines bestehenden Gewerbebetriebes sowie einer Wohnmöglichkeit hat der Gemeinderat am 21.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Inneres Bonholz“ in einem Teilbereich zu ändern. Der Planentwurf ist in der Zeit vom 20.02.2023 bis 20.03.2023 öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die zugehörigen Abwägungsvorschläge liegen dem Gemeinderat vor. Der Bebauungsplan „Inneres Bonholz, 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung entsprechend den Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.
3. Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 22.05.2023
Einladung zur Sitzung am 22. Mai 2023
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 22. Mai 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. April 2023
2. Unterbringung von Flüchtlingen; Evtl. Aufstellung von Wohncontainern
3. Schöffenwahlperiode 2024 - 2028; Aufstellung der Vorschlagsliste
4. Bauvorhaben in Alfdorf, Ostlandstraße 5, Flst. 1812/8 (Errichtung einer Terrasse & Balkon sowie Doppelgarage)
5. Bauvorhaben in Alfdorf, Seestraße 13, Flst. 1857/4 (Modernisierung und Umbau Wohnhaus)
6. Bauvorhaben in Alfdorf, Kirchstraße 33/1, Flst. 1812/18 (Überdachung Terrasse, Carport vor der Garage, Überdachung Hinterhof, Gabionenwände)
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Hauptstraße 93, Flst. 3060/4 (Errichtung einer aufgeständerten Photovoltaikanlage)
8. Bauvorhaben in Alfdorf-Hüttenbühl, Hellershofer Straße 19, Flst. 71 (Garagenumbau mit Hackschnitzelheizung)
9. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Beunden, Flst. 58/2 (Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle)
10. Bauvorhaben in Alfdorf-Hintersteinenberg, Birkenäcker 3, Flst. 76/1 (Anbau an bestehende Pergola)
11. Bauvorhaben in Alfdorf-Vordersteinenberg, Krummbachweg 4, Flst. 83/4 (Erstellung einer Fertiggarage)
12. Bauvorhaben in Alfdorf, Hagbergstraße 19, Flst. 3921 (Wohnhausumbau mit Gauben)
13. Bekanntgaben und Verschiedenes
14. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 22. Mai 2023
1. Unterbringung von Flüchtlingen; Evtl. Aufstellung von Wohncontainern
Die Gemeinde Alfdorf ist verpflichtet, entsprechend eines Verteilerschlüssels Flüchtlinge in der so genannten „Anschlussunterbringung“ aufzunehmen.
Nach aktuellem Stand sind dies für das Jahr 2023 derzeit 36 Personen. Die Zahl kann sich insbesondere im Hinblick auf Flüchtende aus der Ukraine ggf. auch kurzfristig nach oben ändern.
Nach derzeitigem Stand können in kommunalen und angemieteten Wohnräumen max. 32 Personen untergebracht werden. Über die Anmietung eines weiteren Wohngebäudes wird derzeit verhandelt. Sollte die Anmietung erfolgen, könnten weitere 14 Plätze zur Verfügung gestellt werden, so dass je nach Verlauf die Verpflichtung knapp erfüllt werden könnte.
Die Gemeindeverwaltung hat sich deshalb parallel mit der Anmietung oder dem Ankauf von Wohncontaineranlagen befasst und entsprechende Angebote für 20 – 24 Personen eingeholt. Als Standort wird der Bereich Hauptstraße 82 vorgeschlagen.
Da nicht absehbar ist, wie lange die Pflicht zur Unterbringung einer derart hohen Zahl von Flüchtlingen besteht, spricht sich die Verwaltung für die Anmietung einer Wohncontaineranlage für zunächst 24 Monate aus, sofern zusätzliche Plätze bereitgestellt werden müssen.
GR Michael Lauber bittet die Verwaltung darum, einen Mietkauf zu prüfen. Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Mietkauf bereits im Angebot ausgeschlossen ist.
Der Standort wird von GR Dieter Folter bemängelt. Er bittet die Verwaltung darum, den Standort Pfahlbronn, Schulstraße/Ecke Lindenstraße, das Gemeindeeigene Grundstück zu prüfen. Sollte der Bedarf bestehen, wird die Verwaltung beauftragt, die angebotene Containerwohnanlage der Firma Grinbold-Jodag auf der Basis des Angebotes vom 14.04.2023 für 24 Personen für den Zeitraum von zunächst 24 Monaten anzumieten
Die Verwaltung wird zudem vom Gemeinderat beauftragt, den von GR Dieter Folter vorgeschlagenen Standort Pfahlbronn zu prüfen. Über den Standort wird in der Sitzung am 26. Juni 2023 separat entschieden.
2. Schöffenwahlperiode 2024 – 2028, Aufstellung der Vorschlagsliste
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 27.03.2023 bekanntgegeben, findet in diesem Jahr die Schöffenwahl statt. Der Präsident des Landgerichts Stuttgart hat mitgeteilt, dass 4 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Nach § 36 Abs. 4 GVG (Gerichtsverfassungsgericht) sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie bestimmt wurden und somit sollten mindestens 8 Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.
Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Abs. 3 GVG eine Woche lang zur Einsichtnahme aufzulegen. Hierzu wird auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt hingewiesen.
In die Vorschlagsliste für die Schöffenwahlperiode 2024 – 2028 werden folgende Personen aufgenommen:
- Burkhardt, Monika, Alfdorf
- Haack, Birgit, Alfdorf-Schölleshof
- Hackenbroch, Peter, Alfdorf-Pfahlbronn
- Heck, Klaus, Alfdorf
- Dr. Hipp, Wolfgang, Alfdorf-Brend
- Köngeter, Harald, Alfdorf-Brech
- Krische, Sven, Alfdorf
- Linckh, Peter, Alfdorf-Enderbach
- Lopuga, Viktoria, Alfdorf-Pfahlbronn
- Woicke, Sven, Alfdorf
3. Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben größtenteils sein Einvernehmen erteilt. Einzelne Bauvorhaben wurden sehr kontrovers diskutiert und bei einem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen nicht erteilt.
4. Skatepark
Der Skatepark in Pfahlbronn ist aufgestellt und inzwischen abgenommen. Der Skatepark ist Ausfluss aus dem Jugendbeteiligungsprojekt yAng in Alfdorf und war Wunsch der Jugendlichen. Sobald ein bestelltes Schild mit Regeln und Haftungsausschluss geliefert und aufgestellt ist, kann der Platz formell freigegeben werden. Eine offizielle Einweihung ist am Samstag, 24.06.2023 um 11:00 Uhr geplant. Hierzu sind alle Interessierte ganz herzlich eingeladen!
5. Kein Bordell mehr in Alfdorf
Ein vor wenigen Monaten festgestelltes illegales Bordell besteht in Alfdorf nicht mehr! Zwei Damen aus Osteuropa hatten von privat eine Wohnung als Wohnraum angemietet und gleichzeitig Ihre Dienste angeboten. Nach Bekanntwerden hatte die Gemeindeverwaltung sofort Kontakt mit der Kriminalpolizei aufgenommen, welche Ermittlungen führt. Parallel wurde seitens der Gemeinde auf den Vermieter positiv eingewirkt, welcher das Mietverhältnis mit den Damen beendet und die Wohnung bereits anderweitig vermietet hat. Ich danke ausdrücklich der Polizei für ihr schnelles und umsichtiges vorgehen, sowie dem Vermieter für seine Kooperationsbereitschaft. Ihm war zuvor nicht bekannt gewesen, welcher Tätigkeit die Damen nachgingen.
6. Linienbündelausschreibung des ÖPNV
Im Rahmen der anstehenden Neuvergabe des Linienbündels 6, in dem sich Alfdorf im Wesentlichen mit Welzheim, Rudersberg und Kaisersbach befindet, konnten gemeinsam künftige Verbesserung für den Linienfahrplan erreicht werden, welche 2025 umgesetzt werden. Zuzahlungen sind nicht vorgesehen.
Folgende Verbesserungen sind im Wesentlichen vorgesehen:
- Direktvervbindung ohne Umstieg von Alfdorf über Pfahlbronn, Rienharz, Welzheim bis Schorndorf und zurück. (stündlich)
- NeueLinie 268 von Lorch über Pfahlbronn und Alfdorf bis Schwäbisch Gmünd und zurück (stündlich!)
- Freizeitbuslinie (Waldbus) mit verkürzten Fahrzeiten und im Wechsel über Alfdorf und Kaisersbach.
- Verlängerung der Route Welzheim über Hellershof und Heinlesmühle bis Gschwend (an Schultage 5 / in Ferien 4 Fahrten pro Tag) und zurück (6/4)
Der Start des geplanten Pilotprojekts des #OnDemandVerkehr wurde auf den 01.10.2023 verschoben.
Gemeinderatssitzung am Montag, 24.04.2023
Einladung zur Sitzung am 24. April 2023
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 24. April 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. März 2023
2. Bürgerfragestunde
3. Ausscheiden von Gemeinderat Michael Lauber aus den beschließenden und beratenden Ausschüssen - Feststellung der Voraussetzungen und Nachbesetzung der Ausschüsse
4. Zuschuss an SV Hintersteinenberg für Tennis-Anbau
5. Zuschuss an SV Pfahlbronn für Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Trainingsplatzes
6. Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung, Verpachtung kommunaler Grundstücke
7. Umbau und Sanierung Feuerwehrgerätehaus Pfahlbronn; Gefälleestrich Fahrzeughalle
8. Bauvorhaben in Alfdorf, Ipfstraße 12, Flst. 3619 (Neubau Dachgaube auf bestehendem Wohnhaus)
9. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Zwing 1, Flst. 706 (Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Doppelgarage)
10. Bauvorhaben in Alfdorf, Staufenstraße 16, Flst. 1852/4 (Erstellung eines Anbaus mit Dachterrasse und Wintergarten; Erstellung eines Gartenhauses)
11. Bauvorhaben in Alfdorf-Rienharz, Murrstraße 16, Flst. 263 (Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage)
12. Bekanntgaben und Verschiedenes
13. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 24. April 2023
1. Ausscheiden von Gemeinderat Michael Lauber aus den beschließenden und beratenden Ausschüssen – Feststellung der Voraussetzungen und Nachbesetzung der Ausschüsse
Gemeinderat Michael Lauber ist mit Schreiben vom 18.03.2023 mit dem Wunsch an die Gemeindeverwaltung herangetreten, aus beruflichen Gründen aus den beschließenden und beratenden Ausschüssen des Gemeinderats auszuscheiden. (§ 40 und 41 i.V.m. § 16 GemO) und nur noch die Stellvertreterfunktion ausüben möchte.
Der Gemeinderat stimmt dem Wunsch von Herrn Lauber zu und besetzt die Ausschüsse wie folgt nach:
- Bau-/Friedhof-/Vermietungsausschuss: Thomas Maier
- Personalausschuss: Manfred Fitz, persönlicher Stellvertreter Michael Lauber
- Stellvertretung im Kindergarten- und Schulausschuss: bleibt Michael Lauber
2. Zuschuss an den SV Hintersteinenberg für Tennisanbau
Die Tennisabteilung des SV Hintersteinenberg plant den Anbau eines Umkleideraumes mit WC und Gerätebereich und hat hierfür einen Zuschuss bei der Gemeinde in Höhe von 18 % der Bausumme (circa 5.737 €) beantragt. Die Gesamtkosten des Anbaus belaufen sich voraussichtlich auf ca. 32.130 €. Finanziert werden soll das Vorhaben über eine Förderung vom Württembergischen Landessportbund (18 %) und einem Zuschuss der Gemeinde (18 %). Der verbleibende Betrag (64 %) kann aus Eigenmitteln des Vereins finanziert werden.
Der Gemeinderat stimmt dem zu. Dem SV Hintersteinenberg wird ein Zuschuss für den Tennis-Anbau in Höhe von 18 % der Baukosten (voraussichtlich 5.737 €) bewilligt.
Aus dem Gemeinderat kommt die Anregung, für die Zukunft Vereinsförderrichtlinien auszuarbeiten. Dies ist auch Bürgermeister Krötz ein großes Anliegen. Die Verwaltung wird dazu einen Vorschlag erarbeiten
3. Zuschuss an den SV Pfahlbronn für Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Trainingsplatzes
Der SV Pfahlbronn plant auf seinem Trainingsplatz die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung und hat hierfür einen Zuschuss bei der Gemeinde in Höhe von 30 % der Bausumme (circa 10.500 €) beantragt. Die Gesamtkosten der Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 35.000 €. Finanziert werden soll das Vorhaben über eine Förderung vom WLSB (30%), einem Zuschuss vom Bundesumweltministerium (25%) und einem Zuschuss der Gemeinde (30%). Der verbleibende Betrag (15%) muss aus Eigenmitteln des Vereins finanziert werden. Dies ist die Voraussetzung, um den Zuschuss vom WLSB zu erhalten.
Auch hier stimmt der Gemeinderat dem vorhaben zu. Dem SV Pfahlbronn wird ein Zuschuss für die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Trainingsplatzes in Höhe von 30 % der Baukosten (voraussichtlich 10.500 €) bewilligt.
4. Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung, Verpachtung kommunaler Grundstücke
In der großen Flächengemeinde Alfdorf bestehen, vor allem im nördlichen Gemeindegebiet, viele Gebiete die nicht oder nicht ausreichend mit einem Mobilfunknetz abgedeckt sind. Seitens des Bundesgesetzgebers gibt es Vorgaben an die Mobilfunkbetreiber diese Lücken zu schließen. Eine angemessene Mobilfunknetzabdeckung ist parallel zum Ausbau der Breitbandversorgung für die Bevölkerung von großer Bedeutung. Nach dem Bau eines Mobilfunkstandortes am Hellershof und den Planungen der Deutschen Telekom mit einem Standort bei Höldis ist es nun wichtig auch die restlichen Lücken zu schließen. Nachdem die Firma NOVEC einen potentiellen Standort auf einem Gemeindegrundstück bei Dornhalden mit einem Gemeinderatsbeschluss zur Vermietung gesichert hat, wurde die bautechnische Begehung durchgeführt. Hierbei stellte sich bei einer Prüfung der Bodenbeschaffenheit heraus, dass dieser Standort ungeeignet ist und auf ein Privatgrundstück verschoben werden muss. Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer laufen hierzu.
An einem weiteren Standort bei Mannholz konnten nun zwei zusammenhängende Grundstücke der Gemeinde auf Gemarkung Pfahlbronn, Flur 9 (Mannholz), Flurstück 91 und 210 gefunden werden, welche geeignet sind.
Dieser geeignete Standort bei Mannholz soll nun erneut mit einem Mietvertrag zwischen der Gemeinde Alfdorf und der Firma NOVEC gesichert werden. Inhalt des Vertrags sind im Wesentlichen die Vermietung von ca. 200 m² innerhalb der gemeindlichen Grundstücke für die Dauer von mindestens 30 Jahren.
Der Gemeinderat stimmt einer Vermietung der notwendigen Fläche zum Bau eines Mobilfunkmast auf den zusammenhängenden Grundstücken der Gemeinde Alfdorf bei Mannholz Gemarkung Pfahlbronn, Flur 9, Flurstück 91 und 210 zu.
5. Umbau und Sanierung Feuerwehrgerätehaus Pfahlbronn, Gefälleestrich Fahrzeughalle
Für die Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses in Pfahlbronn wurde die Anbringung eines Gefälleestrichs vorgesehen. Hierfür war in den Kosten ein Budget (im Bereich Unvorhergesehen 36.856,05€ brutto) von ca. 30.000,00€ eingeplant. Um den Fortgang der Bauarbeiten nicht zu beeinträchtigen musste der Estrich bereits in der KW 16 (17. – 21.04.2023) eingebracht werden, so dass der Bürgermeister im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 43 Abs. 4 GemO den Auftrag an die Firma Fichtner vergeben hat. Die Verwaltung bittet um nachträgliche Zustimmung zu dieser Entscheidung. Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt der Vergabe an die Firma Fichtner Estriche, Rechberghausen, zu.
6. Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 27.03.2023
Einladung zur Sitzung am 27. März 2023
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 27. März 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 23. Januar 2023 und 27. Februar 2023
2. Energetische Sanierung der Schlossgartenschule (Südbau); Ausschreibung erster Abschnitt
3. Bauvoranfrage in Alfdorf-Schmidhöfle, Schmidhöfle 1, Flst. 1075 und 1076 (Aufstockung Wohnhaus)
4. Bauvorhaben in Alfdorf-Höldis, Untere Gasse 6, Flst. 755/1 (Abbruch und Neubau Garage)
5. Bauvorhaben in Alfdorf-Brech, Schwalbenweg 9, Flst. 288/2 (Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage)
6. Bekanntgaben und Verschiedenes
7. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 27. März 2023
Ein ausführlicher Bericht folgt im Anschluss an Sitzung.
Gemeinderatssitzung am Montag, 27.02.2023
Einladung zur Sitzung am 27. Februar 2023
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 27. Februar 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Pfahlbronn; Vergabe diverser Gewerke, 2. Ausschreibungspaket
2. Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung, Verpachtung eines kommunalen Grundstücks
3. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
4. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Flst. 531/13, Lisztstraße 25 (Wohnhausneubau mit Carport)
5. Bauvorhaben in Alfdorf, Flst. 1812/18, Kirchstraße 33/1 (Terrassenüberdachung, Einfriedung und Carport)
6. Bauvorhaben Pfahlbronn, Flst. Nr. 23/1, Haghof 5 (Umbau und Sanierung Wohnhaus, Balkonanbau und Garagenerweiterung)
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Flst. 972, Obere Schlossstraße 70 (Sanierung u. Erweiterung Lagerschuppen mit Unterstellfläche)
8. Bekanntgaben und Verschiedenes
9. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 27. Februar 2023
1. Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Pfahlbronn; Vergabe diverser Gewerke, 2. Ausschreibungspaket
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2022 den Baustart für die Sanierung und den Umbau des Feuerwehrhauses in Pfahlbronn mit einem ersten Vergabepaket in Auftrag gegeben. Die dort vergebenen Leistungen wie u.a. Rohbau, Zimmer- und Holzbauarbeiten oder Fensterbauarbeiten wurden mittlerweile im Großen und Ganzen fristgerecht umgesetzt.
Durch das beauftrage Architekturbüro ssm wurden entsprechend des Baufortschritts die Ausschreibungsunterlagen für insgesamt 15 Gewerke Mitte Januar im Rahmen der beschränkten Ausschreibung versandt. Der Gemeinderat hat folgende Firmen mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt:
- Firma Mangold zum Angebotspreis von 82.791,85 Euro, Sanitärarbeiten.
- Firma Daul zum Angebotspreis von 83.347,47 Euro, Lüftungsarbeiten.
- Firma Heldele Aalen GmbH zum Angebotspreis von 135.832,70 Euro, Elektroinstallationsarbeiten.
- Firma Dietrich, zum Angebotspreis von 22.206,22 Euro, Brandmeldeanlage.
- Firma PLD Light Design zum Angebotspreis von 75.452,59 Euro, Photovoltaikanlage.
- Firma Blitzableiterbau Süd, zum Angebotspreis von 6.217,87 Euro, Blitzschutzarbeiten.
- Firma Heinrich Schmid zum Angebotspreis von 97.995,41 Euro, Trockenbauarbeiten.
- Firma Estrich-Wagner, zum Angebotspreis von 18.720,72 Euro, Estricharbeiten.
- Firma Skyline, zum Angebotspreis von 27.346,81 Euro, Bodenbeschichtungsarbeiten.
- Firma Grimm, zum Angebotspreis von 14.257,39 Euro, Fliesenarbeiten.
- Firma Hirsch, zum Angebotspreis von 36.333,50 Euro, Putz- und Stuckateurarbeiten.
- Firma Gebr. Hörner, zum Angebotspreis von 29.306,43 Euro, Malerarbeiten.
- Firma Deco Domus Erhard, zum Angebotspreis von 9.497,99 Euro, Bodenbelagsarbeiten.
- Firma Schäble Team, zum Angebotspreis von 23.740,50 Euro, Tischlerarbeiten.
2. Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung, Verpachtung eines kommunalen Grundstücks
In der großen Flächengemeinde Alfdorf bestehen, vor allem im nördlichen Gemeindegebiet, viele Gebiete die nicht oder nicht ausreichend mit einem Mobilfunknetz abgedeckt sind. Seitens des Bundesgesetzgebers gibt es Vorgaben an die Mobilfunkbetreiber diese Lücken zu schließen. Eine angemessene Mobilfunknetzabdeckung ist parallel zum Ausbau der Breitbandversorgung für die Bevölkerung von großer Bedeutung.
Die Firma NOVEC, welche Mobilfunkmasten plant und baut, hat drei Suchkreise definiert, um die weißen Flecken im nördlichen Gemeindegebiet schließen zu können. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Gemeinde hat Bürgermeister Krötz darauf hingewirkt, dass die angedachten Standorte erstens in angemessenen Abständen zur Wohnbebauung und zweitens das Landschaftsbild schonend im Wald oder am Waldrand projektiert werden. Vor dem Hintergrund der topografischen Lage haben sich dadurch die möglichen Standorte innerhalb des jeweiligen Suchkreises erheblich reduziert. Ein gut geeigneter Standort befindet sich auf dem Grundstück der Gemeinde Alfdorf neben der Landesstraße 1153, zwischen Kapf und Vordersteinenberg, auf Höhe Dornhalde. Die Firma NOVEC möchte nun im nächsten Schritt den potentiellen Mobilfunkstandort vertraglich mit der Gemeinde sichern. Der Gemeinderat hat dem Vertragsabschluss mit der Firma NOVEC zugestimmt.
3. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:
| Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
|---|---|---|---|
| Freundeskreis KIGA Pusteblume | 400 Euro | Kindergarten Pusteblume |
4. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
5. Bekanntgaben:
Am 24.2.2023 jährte sich der Kriegsausbruch in der Ukraine und ein Ende dieses schrecklichen Kriegs ist nicht abzusehen. Das Erdbeben in der Türkei und Syrien hat vielen Menschen das Leben gekostet, andere wurden schwer verletzt und noch mehr Menschen haben ihre Bleibe verloren. Darüber hinaus bestehen weltweit Konflikte, wodurch Menschen unter totalitären Regimes leider und verfolgt oder unterdrückt werden. Bürgermeister Krötz erklärte, dass alle diese Umstände zu einem Flüchtlingsstrom nach Europa und insbesondere nach Deutschland geführt haben, welcher die Flüchtlingszahlen von 2015 bereits weit überschritten hat. Bürgermeister Krötz teilt mit, dass für das Jahr 2023 aktuell noch eine errechnete Aufnahmeverpflichtung von 39 Personen besteht, wobei Geflüchtete aus der Ukraine hier noch nicht eingerechnet sind. Diese kommen noch on Top! Das LRA schätzt derzeit hier eine Zuweisung von rund 40 Menschen. Im vergangenen Jahr wurde vor Kriegsbeginn eine Aufnahmeverpflichtung von 10 Personen errechnet. Am Jahresende bestand für die Gemeinde Alfdorf eine Abnahmeverpflichtung für 97 Personen, so Bürgermeister Krötz weiter.
Die Gemeinde Alfdorf bemühte sich im vergangenen Jahr mit allen Kräften um eine gute Unterbringung der Menschen. Dies war bislang auch nur mit einer sehr großzügigen Hilfsbereitschaft der Bevölkerung möglich! „Ich danke allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die Wohnraum den Geflüchteten direkt oder über Vermietung an die Gemeinde zur Verfügung gestellt haben und dies weiter tun. Ebenso danke ich allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich in der Flüchtlingsarbeit und bei der Integration der geflüchteten Menschen einbringen“, so Bürgermeister Krötz weiter.
Die Gemeindeverwaltung ertüchtigt derzeit noch kommunale Wohnungen und wird im Laufe des Jahres noch weitere Personen unterbringen können. Aber diese Räumlichkeiten werden nicht ausreichen, um alle Menschen unterzubringen!
Dennoch benötigt die Gemeindeverwaltung dringend weiteren privaten Wohnraum! Bürgermeister Krötz bittet daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Eigentum von leerstehendem Wohnraum sind, diesen geflüchteten Menschen zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf tritt die Gemeinde hierzu auch als Mieter auf. Bitte melden Sie sich bei Frau Schmidt, Herr Feldmeyer oder bei Bürgermeister Krötz.
Gemeinderatssitzung am Montag, 23.01.2023
Einladung zur Sitzung am 23. Januar 2023
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 23. Januar 2023, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28.
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2022
- 2. Bürgerfragestunde
- 3. Schaffung einer Stelle für offene Kinder- und Jugendarbeit/Gemeindejugendreferat
- 4. Photovoltaikanlage Bürgerzentrum Pfahlbronn
- 5. Gemeinsamer Gutachterausschuss Welzheimer Wald: Vorschlag von Gutachtern
- 6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- 7. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Flst. 627 und 628, Langer Pfahl, L 1155 (Erneuerung des Betriebsgebäudes und E-Spulenwannen)
- 8. Bauvorhaben in Alfdorf, Flst. 1812/5, Kirchstraße 33 (Terrassenüberdachung, Stützmauer für lebende Einfriedungen)
- 9. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Flst. 274/2, Heidestraße 12 (Neubau eines Wohnhauses mit Garage)
- 10. Bauvorhaben in Höldis, Flst. 117 (Neubau eines 49,82m - Schleuderbetonmastes mit Systemtechnik auf Fundamentplatte)
- 11. Bauvorhaben in Hintersteinenberg, Flst. 28/1, Finkenstraße 2 (Wohnhausumbau mit Gauben)
- 12. Bekanntgaben und Verschiedenes
- 13. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 23. Januar 2023
1. Schaffung einer Stelle für offene Kinder- und Jugendarbeit/Gemeindejugendreferat
Der umfassende Jugendbeteiligungsprozess im Rahmen von PJUK (yAng) in 2021/2022 hat gezeigt, dass Alfdorf viel Potenzial auf Seiten der jungen Menschen als auch innerhalb der Verwaltung und Zivilgesellschaft hat. Um die Bedarfe konstant im Blick zu behalten, zu bündeln und notwendige Angebote zu konzipieren bedarf es eines kommunalen Gemeindejugendreferats. Kreisjugendreferent Benedikt Seybel lobte die Jugendarbeit in Alfdorf. Er teilte mit, dass der Landkreis die Schaffung einer 100%-Stelle mit 17.800 Euro jährlich fördert. Bei einer 75%-Stelle liegt die Förderung bei 13.350 Euro. Soll der Blick auch auf die Teilorte gerichtet und umfassend Jugendbeteiligung aufgebaut und umgesetzt sowie unmittelbare pädagogische Arbeit verrichtet werden, ist die Ausstattung mit 100% nötig. Für Bürgermeister Krötz wäre in Anbetracht dessen, dass eine 50%-Stelle zu viele Abstriche bedeutet und im Hinblick auf eine sparsame Haushaltsführung eine 75-Prozent-Stelle ein guter Kompromiss gewesen. Der Gemeinderat sorgte sich jedoch, ob man eine Stelle mit 75% auch gut besetzen kann. Deshalb einigte man sich auf eine Stellenausschreibung mit einem Umfang zwischen 75 und 100 Prozent, um eventuell die Stelle besser besetzen zu können.
2. Photovoltaikanlage Bürgerzentrum Pfahlbronn
Im Februar 2003 wurde auf dem Dach des damals neu erbauten Bürgerzentrums in Pfahlbronn durch die Firma Abele eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Errichtung erfolgte für die Gemeinde kostenneutral, im Gegenzug stand die Einspeisevergütung der Firma Abele zu.
Nach 20 Jahren läuft nun der Nutzungsvertrag ab und es gilt zu überlegen, wie mit der PV-Anlage weiter verfahren werden soll. Dabei sollen sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Herr Kurt Abele stellt auf der Basis der derzeitigen Strompreise und Einspeisevergütungen verschiedene Szenarien (z.B. Weiternutzung zum Eigenverbrauch mit oder ohne Speicherung) in der Sitzung vor. Der Gemeinderat votiert für die Weiternutzung der PV-Anlage mit folgender Option: Nutzung des Eigenstroms für die Gemeinde, der Überschuss wird der Fa. Abele gutgeschrieben und ein pauschaler Wartungsvertrag in Höhe von 1.190,- Euro für maximal 3 Jahre abgeschlossen. Danach wird erneut darüber beraten.
3. Gemeinsamer Gutachterausschuss Welzheimer Wald: Vorschlag von Gutachtern
Zum 01.01.2019 hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Welzheimer Wald seine Tätigkeit aufgenommen. Die mitwirkenden ehrenamtlichen Gutachter werden jeweils auf einen Zeitraum von vier Jahren bestellt. Nachdem dieser Zeitraum am 31.12.2022 abgelaufen ist, sind ab diesem Zeitpunkt die Gutachter neu zu bestellen.
Aus dem Bereich der Gemeinde Alfdorf sind gemäß Vereinbarung vier ehrenamtliche Gutachter in den Ausschuss zu bestellen. Die Gutachter werden vom Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf nominiert und sind dann durch den Gemeinderat der Stadt Welzheim formell zu bestellen. Die Gutachter sind nicht zwingend aus der Mitte des Gemeinderats zu nominieren. Vielmehr ist ein fachlicher Bezug von Vorteil.
Bisher gehören dem Gutachterausschuss die Gemeinderäte Hans-Dieter Folter, Horst Metzger und Norbert Wiedmann, sowie Frau Susanne Semler an. Nach Rücksprache wären diese Gutachter bereit, das Amt für weitere vier Jahre wieder zu übernehmen, wobei die Nominierung dem Gemeinderat obliegt. Vom Gemeinderat werden zusätzlich folgende Personen vorgeschlagen: Roland Beug und Dominik Lang: Eine geheime Wahl wurde gewünscht.
Folgende Personen wurden als ehrenamtliche Gutachter gewählt: Dieter Folter, Roland Beug, Dominik Lang, Norbert Wiedmann.
Bürgermeister Ronald Krötz gratulierte den gewählten Mitgliedern und bedankte sich bei Horst Metzger und Susanne Semmler für ihre bisherige Arbeit im Gutachterausschuss
4. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:
| Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
|---|---|---|---|
| Gesangverein Liederkranz Rienharz e.V. | 250 Euro | Kinder- und Jugendarbeit | |
| Gottfried Wiedmann GmbH | 250 Euro | Kindergarten Rienharz | |
| SSM Architekten | 50 Euro | Feuerwehr Pfahlbronn | |
| A. Kolckmann GmbH | 500 Euro | Feuerwehr Alfdorf | |
| Förderverein Schlossgartenschule | 1.500 Euro | Baumhaus Kernzeitbetreuung | |
| Badmintonclub Pfahlbronn | 200 Euro | Baumhaus Kernzeitbetreuung |
5. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Sitzungen und Berichte 2022
Gemeinderatssitzung am Montag, 12.12.2022
Einladung zu der Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2022
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 12. Dezember 2022, 18.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28.
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. November 2022
- 2. Beschaffung eines E-Autos als Dienstfahrzeug für die Verwaltung
- 3. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- 4. Bauvorhaben in Alfdorf, Flst. 3076/3, Untere Bühlstraße 41 (Erstellung eines Schwimmteichs und Gabionenerhöhung)
- 5. Bauvorhaben in Alfdorf, Flst. 1827/1, Schützenstraße 48 (Umbau Wohnhaus, 3 auf 5 Wohneinheiten, Neubau Terrassenüberdachung)
- 6. Bekanntgaben und Verschiedenes
- 7. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2022
1. Beschaffung eines E-Autos als Dienstfahrzeug für die Verwaltung
Der Gemeinderat hat der Anschaffung eines Dienstfahrzeuges für die Verwaltung zugestimmt. Dies wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Dienstfahrten zur Verfügung gestellt. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit wurde ein Elektroauto ausgewählt. Am Rathaus soll hierfür eine weitere Wallbox installiert werden.
2. Baugesuche
Zu den Baugesuchen in Alfdorf, Flst. 3076/3, Untere Bühlstraße 41 (Erstellung eines Schwimmteichs und Gabionenerhöhung) und Flst. 1827/1, Schützenstr. 48 (Umbau Wohnhaus, 3 auf 5 Wohneinheiten, Neubau Terrassenüberdachung) wurde die Zustimmung erteilt.
3. Steigende Energiekosten
Die Gemeinde hat an der Bündelstromausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg für die Jahre 2023 bis 2025 teilgenommen. Die Lieferpreise für das Jahr 2023 stehen nun fest.
Der Preis für die Energielieferung liegt zwischen 33,626 Cent/kWh und 44, 986 Cent/kWh. Hinzu kommen noch der Grundpreis und Nebenkosten wie Kosten für die Netznutzung und die Stromsteuer, sodass der durchschnittliche Strompreis im Jahr 2023 bei 63 Cent/kWh liegt. Im aktuellen Lieferzeitraum von 2020 bis 2022 lag der Strompreis noch bei 24 Cent/kWh.
Die Stromkosten werden im Jahr 2023 insgesamt bei voraussichtlich 920.000 € liegen. Dies entspricht Mehrkosten im Vergleich zum Jahr 2022 in Höhe von circa 500.000 €.
Für die Folgejahre wird davon ausgegangen, dass die Kosten sinken. Für 2024 wird die Festlegung im Juni getroffen.
Gemeinderatssitzung am Montag, 21.11.2022
Einladung zu der Gemeinderatssitzung am 21. November 2022
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 21. November 2022, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28.
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Oktober 2022
- 2. Feststellung des Betriebsplans für den Gemeindewald im Jahr 2023
- 3. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Mannholz"; Aufstellungsbeschluss und Antrag auf Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet
- 4. Bebauungsplan "Solarpark Stixenhof"; Billigung des Entwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- 5. Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts "Alfdorf 2040" und Vorbereitung eines gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur evtl. Aufnahme in das Landessanierungsprogramm
- 6. Beschluss Breitbandausbau („Weiße Flecken“)
- 7. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Alfdorf (Hundesteuersatzung)
- 8. Errichtung eines Skateparks in Pfahlbronn, Vergabe zur Lieferung und Montage der Anlagenteile
- 9. Erschließung des Baugebietes "Lebensmittelmarkt Alfdorf-Ost"; Vergabe der Erschließungsarbeiten für den Hausanschluss des Lebensmittelmarktes
- 10. Abbruch Gebäude Hauptstraße 82, Alfdorf; Vergabe der Abbrucharbeiten
- 11. Bauplatzverkauf Rossäcker; Festlegung des Verkaufspreises
- 12. Bauvoranfrage in Alfdorf-Rienharz, Flst. 730, 730/2 und 723, Weilerstraße (Errichtung Wohngebäude)
- 13. Bauvorhaben in Alfdorf-Brech, Flst. 256/3, Alfdorfer Weg 6 (Errichtung eines Carports)
- 14. Bauvorhaben in Alfdorf, Flst. 196/3, Hohweg 4 (Errichtung Wohnhaus mit Garagen)
- 15. Bauvorhaben in Alfdorf-Brend, Flst. 8/1, Mannholzer Straße 29 (Errichtung eines Carports)
- 16. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Flst. 17/3, Länderweg 32 (Modifizierung der PKW-Präsentationsfläche, Flächenerweiterung, Werbe- und Preistafeln, Fahnenmasten)
- 17. Bekanntgaben und Verschiedenes
- 18. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. November 2022
Bei der vergangenen Gemeinderatssitzung am 21.11.2022 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Gemeindeentwicklungskonzept
Der Gemeinderat hat mit großer Mehrzeit die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts „Alfdorf 2040“ und die Vorbereitung eines gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur eventuellen Aufnahme in das Landessanierungsprogramm verabschiedet.
Hierzu Bürgermeister Ronald Krötz:
„Für die weitere langfristige Entwicklung der Gemeinde ist eine strategische Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und mit Einbindung des Ehrenamts, sowie der ganzen Bevölkerung und Altersgruppen von großer Bedeutung. Es ist wichtig sich für die Zukunft mit grundsätzlichen Fragestellungen zu beschäftigen. Wo wollen wir in 10 und 20 Jahren stehen? Was ist aufgrund unserer großflächigen Gemeindestruktur der richtige Weg und was ist auf Dauer finanziell leistbar und umsetzbar? Wie können wir das Bestmögliche für die Bevölkerung in allen Ortsteilen erreichen? Diesen Fragen wollen wir gemeinsam nachgehen und miteinander die Zukunft gestalten. Nur wenn wir wissen wohin wir wollen, können wir im Alltag die richtigen Entscheidungen treffen. Der Gemeinderat hat sich seit beinahe einem Jahr mit dem Thema beschäftigt und geht nun konsequent und richtig den nächsten Schritt, wofür ich sehr dankbar bin. Sehr froh bin ich, dass wir mit dem Büro Reschl Stadtentwicklung Stuttgart hierfür einen kompetenten Partner gefunden haben, der maßgeschneidert auf Alfdorf den Prozess begleiten wird. Darüber hinaus ist das Gemeindeentwicklungskonzept die Voraussetzung dafür, dass wir im zweiten Schritt ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept in Pfahlbronn angehen können und bei der Aufnahme von Fördermittel durch das Landessanierungsprogramm berücksichtigt werden können. Die Ortskernentwicklung im Bereich der Ortsdurchfahrt von Pfahlbronn und die weitere Entwicklung des Alten Rathauses Pfahlbronn ist in der Prioritätenliste für die nächsten Jahre ganz oben. Dies wird natürlich seine Zeit benötigen, wichtig ist aber, dass wir uns jetzt auf den Weg machen.“
Geförderter Breitbandausbau „weiße Flecken“
Nachdem sich im Rahmen eines Teilnahmewettbewerb für den geförderten Breitbandausbau der unterversorgten Haushalte mehrere Telekommunikationsunternehmen beworben hatten, wurden anhand festgelegter Bewertungskriterien die NetCom BW GmbH als das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot ermittelt. Dementsprechend fasste der Gemeinderat den Beschluss den Zuschlag an die NetCom BW GmbH zu erteilen. Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt 6.220.000 Euro. Diese wird zu 50 % durch den Bund, zu 40 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 % durch die Gemeinde Alfdorf getragen.
Hierzu Bürgermeister Ronald Krötz: „Ich freue mich sehr, dass wir nun zur Tat schreiten können! Zweieinhalb Jahre beharrliche und zielgerichtete Vorgehensweise, gemeinsam mit dem Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr, hat sich ausgezahlt! Unmittelbar nach meinem Amtsantritt leiteten wir gemeinsam die richtigen Schritte ein, um die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Förderantrag zu stellen. Danach folgten die Förderzusagen, so dass wir anschließend das Ausschreibungsverfahren durchführen konnten. Hierzu hatten sich mehrere Unternehmen beworben und ich freue mich sehr, dass wir mit der NetCom BW aus Ellwangen einen erfahrenen und gleichzeitig regionalen Partner an der Seite zum Breitbandausbau haben. Der Prozess wurde mit hoher Priorität vorangetrieben und nun stehen wir endlich an dem Punkt, dass die Bagger bald rollen können. Wir werden von nun an in enger Zusammenarbeit die nächsten Schritte angehen, so dass auch die unterversorgten Bereiche, die bislang unter diesem Mangel gelitten haben, nun in den Genuss eines zeitgemäßen Internetanschlusses mit entsprechender Bandbreite kommen werden. In Gemeinderat Manfred Fitz haben wir darüber hinaus eine sehr gute Unterstützung in allen Fragen des Mobilfunks und des Breitbandausbaus, der im Hintergrund viel und gut unterstützt!“
Neufassung der Hundesteuersatzung
Der Gemeinderat hat die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in Alfdorf neu gefasst. Hierbei wurde der Steuersatz für den ersten Hund von 90,00 auf 102,00 Euro angehoben. Für einen zweiten und dritten Hund wurde die Hundesteuer auf 204,00 Euro angehoben. Ferner wurde eine Kampfhundsteuer von 612,00 Euro eingeführt. Bei der Befreiung von der Hundesteuer wurden Nachsuchehunde im Sinne von § 39 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz neu aufgenommen, welche beim Landesjagdverband als solche registriert sind. Im Weiteren wird auf die veröffentlichte neue Satzung verwiesen.
Skatepark in Pfahlbronn
Nachdem am Parkplatz beim Feuersee in Pfahlbronn ein Skatepark errichtet werden soll und hierzu nun auch eine Förderzusage aus dem LEADER-Programm in Höhe von 21.000 Euro vorliegt, konnten nun die Anlagenteile beschränkt ausgeschrieben werden. Hierbei war die Firma Schneestern GmbH & Co KG mit einem Angebotspreis von 53.264,40 Euro der wirtschaftlichste Anbieter. Der Gemeinderat beschloss daraufhin den Auftrag an die Firma Schneestern zu vergeben.
Hierzu Bürgermeister Ronald Krötz: „Ausgehend von dem Jugendbeteiligungsprojekt yAng in Alfdorf beließen wir es nicht bei netten Aktionen und Veranstaltungen, sondern haben alle zusammen Wert daraufgelegt, dass unterm Strich dauerhaft etwas für die Jugendlichen dabei rauskommt. Nun können wir im nächsten Jahr den Skatepark zur Umsetzung bringen! Parallel werden wir den Dirtpark in Alfdorf umsetzen. Auch werden wir das Thema Anstellung eines Gemeindejugendreferenten weiterverfolgen. Ich bin sehr froh, dass im Gemeinderat große Einigkeit darüber herrscht, dass Investitionen in unsere Jugend ganz wichtige und nachhaltige Investitionen für die Zukunft Alfdorfs sind.“
Verschiedenes
Der Betriebsplan für den Gemeindewald für das Jahr 2023 wurde verabschiedet. Vielen Dank an unseren Förster Herr Pfeiffer, sowie an Frau Wulfes vom Landratsamt für die Empfehlungen und die gute Zusammenarbeit.
Für Mannholz wurde eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Aufstellungsbeschluss und Antrag auf Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet verabschiedet. Ziel ist es dabei Bauwünsche innerhalb der Einwohnerschaft in begrenztem Umfang zu ermöglichen und einen Wegzug der nachfolgenden Generation zu verhindern.
Im Baugebiet Rossäcker hat die Gemeinde einen Bauplatz zurückerworben, nachdem die Erwerber ihrer Bebauungsverpflichtung nicht nachgekommen waren. Der Gemeinderat hat nun beschlossen den Verkaufspreis für den Bauplatz auf 230,00 Euro/m² festzusetzen. Bei einer Größe von 504 m² entspricht dies einem Gesamtpreis von 115.920,00 Euro. Der Platz wird nun in Kürze im Amtsblatt und auf der Homepage zum Verkauf angeboten.
Bei einer Bauvoranfrage zur Errichtung zweier Wohngebäude in Rienharz wurde das Einvernehmen nur für den Bau eines Wohnhauses erteilt.
Weiteren Bauvorhaben wurde das Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 17.10.2022
Einladung zu der Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2022
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 17. Oktober 2022, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28.
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. September 2022
- 2. Evtl. Beschaffung von Notstromaggregaten für die Kläranlage Leineck und Pumpwerke
- 3. Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Pfahlbronn; Vergabe Falttore
- 4. Vergabe Ingenieurleistungen für Neubau Schlammentwässerung Kläranlage Leineck
- 5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- 6. Bauvorhaben in Alfdorf-Brend, Flst. 13/3, Mannholzer Straße 16 (Nutzungs-änderung, Einbau Einliegerwohnung im UG mit barrierefreiem Zugang)
- 7. Bauvorhaben in Alfdorf-Vaihinghof, Flst. 430, (Umbau eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes)
- 8. Bekanntgaben und Verschiedenes
- 9. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17. Oktober 2022
Auszug aus der zurückliegenden Gemeinderatssitzung am 17.10.2022:
Für den Falle eines Stromausfalls wurde für das Feuerwehrgerätehaus in Alfdorf und das Kultur- und Sportzentrum jeweils ein leistungsstarkes Notstromaggregat beschafft, um eine etwaige Einsatzlage bewältigen zu können und in beiden Sporthallen gegebenenfalls ein Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung einzurichten. Die Beschaffung eines Notstromaggregats für die Kläranlage wurde von der Tagesordnung genommen, da zunächst weitere Rahmenbedingungen geprüft werden müssen.
Ferner wurde bekannt gegeben, dass für das Starkregenrisikomanagement im Gemeindeverbund der Stadt Welzheim und den Gemeinden Kaisersbach und Alfdorf inzwischen ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 154.000 Euro vom Land Baden-Württemberg eingegangen ist. Somit können nun die Untersuchung und die Erarbeitung eines Konzepts in Auftrag gegeben werden. Die Gemeindeverwaltung wird nach Vorliegen weiterer Erkenntnisse den Gemeinderat und die Bevölkerung informieren. Der Eigenanteil der Gemeinde Alfdorf beträgt 26.000 Euro brutto.
Für den Pilotversuch des ÖPNV – On Demand Verkehr, welcher Verbesserungen und Ergänzungen zum bestehenden, klassischen ÖPNV-Netz bieten soll und das frühere Ruftaxi in zeitgemäßer Form ersetzt, wurden von allen drei beteiligten Kommunen (Welzheim, Kaisersbach und Alfdorf) die Zustimmung im Gemeinderat erteilt.
Das On-Demand Konzept sieht vor, dass es Ergänzung zum bestehenden Linienbusverkehr in der Zeit von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr ein Bus angefordert werden kann, der keine festgelegte Linie oder fixen Fahrplan hat. Innerhalb des definierten Verkehrsraums und Bedienungszeitraums kann der Fahrgast eine Route über eine spezielle Buchungsplattform buchen. Die Buchungsplattform bündelt die Fahrtwünsche der Fahrgäste und steuert den Fahrzeugeinsatz. Zum Schutz des Linienverkehrs stellt die Software sicher, dass keine On-Demand-Fahrt buchbar ist, wenn innerhalb der Reaktionszeit eine zeitlich und räumlich passende Busverbindung besteht. On-Demand-Verkehre sind sehr flexibel und können insbesondere auf Routen oder zu Zeiten, die mangels Nachfrage unzureichend durch den klassischen Linienverkehr angebunden sind, eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr bieten. Der On-Demand-Verkehr dient primär zum Anschluss an die Buslinien. Anders als mit Ruftaxis ist das Ziel jedoch frei wählbar. Daneben kann aber auch innerhalb des Bediengebiets von jedem Ort an jedes Ziel gefahren werden. Bedient werden sollen reguläre und zusätzlich virtuelle Haltestellen. Die Bestellung kann sowohl per App als auch telefonisch erfolgen. Der On-Demand-Verkehr soll voll in den VVS integriert werden. Die Kosten tragen zu 50 % der Landkreis und zu 50 % die beteiligten Kommunen.
Die Pilotphase beginnt voraussichtlich im Sommer 2023 und endet im Dezember 2024. Eine rechtzeitige Evaluation ist geplant, so dass frühzeitig über einen etwaigen Fortbestand verhandelt werden kann.
Gemeinderatssitzung am Montag, 19.09.2022
Einladung zu der Gemeinderatssitzung am 19. September 2022
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 19. September 2022, 19:00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28.
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Juli 2022
- 2. Überlegungen zum Betrieb öffentlicher Gebäude im Hinblick auf eine erwartete Energiekrise / Gasmangellage im Winter 2022 / 2023
- 3. Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Pfahlbronn; Vergabe diverser Gewerke, 1. Ausschreibungspaket
- 4. Gestaltung des "Kronenplatzes"
- 5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- 6. Bauvorhaben in Alfdorf-Kapf, Flst. 85/2, Gehrenäcker (Aufstellung eines mobilen Weidezelts, Unterstand für Rinder und Heulager)
- 7. Bauvorhaben in Alfdorf-Schmidhöfle 1, Flst. 1075, (Abbruch Garage und Scheuer, Neubau landwirtschaftliche Mehrzweckhalle mit Heizraum und Brennerei)
- 8. Bauvorhaben in Alfdorf, Vorstadtstraße 19, Flst. 38/6 und 38/3 (Veränderte Ausführung Abbruch Schuppen und Neubau Garage)
- 9. Bauvorhaben in Alfdorf-Adelstetten, Mutlanger Straße 57, Flst. 144 (Montage einer PV-Anlage auf vorh. Bestandsmauer)
- 10. Bauvorhaben in Alfdorf-Hintersteinenberg, Finkenstraße 18, Flst. 23 (Einbau einer Schleppdachgaube)
- 11. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Lindenstraße 9, Flst. 222 (Rückbau der bestehenden Scheuer und Umbau des Dachstuhls)
- 12. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Pfahlstraße, Flst. 70 + 72 (Abbruch Hühnerhaus, Neubau Schuppen)
- 13. Bekanntgaben und Verschiedenes
- 14. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am Montag, 18.07.2022
Einladung zu der Gemeinderatssitzung am 18. Juli 2022
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 18. Juli 2022, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28.
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Juni 2022
- 2. Nachrücken von Herrn Christoph Staufenbiel für den ausgeschiedenen Gemeinderat Harald Langer; Verpflichtung von Herrn Christoph Staufenbiel; Besetzung der freiwerdenden Ausschusssitze
- 3. Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl der stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz
- 4. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022
- 5. Einführung eines Ratsinformationssystems im Jahr 2022 und eines Dokumentenmanagementsystems im Jahr 2023
- 6. On Demand Verkehr: potenzielle Teilnahme der Gemeinde Alfdorf am Pilotprojekt im Rems-Murr-Kreis
- 7. Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten, Änderung der Kindergartensatzung
- 8. Festsetzung der Elternbeiträge in der „Verlässlichen Grundschule (Kernzeitbetreuung)“
- 9. Erhöhung Zuschussbeteiligung TigeR-Gruppe
- 10. Bebauungsplan „Großer Bühl, 1. Erweiterung, 2. Änderung"; Satzungsbeschluss
- 11. Ökologische Ersatzmaßnahme Feuersee; Vergabe Baggerarbeiten
- 12. Vergabe Bauleistungen: Kanalsanierung in geschlossener Bauweise, Hauptstraße Alfdorf
- 13. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen
- 14. Bauvorhaben in Alfdorf, Benzstraße 3, Flst. 996/6 (Erstellung einer Terrassenüberdachung, Anbau für Werkzeuge, Einhausung einer Grillstelle und Erstellung einer Stützmauer an der öffentlichen Straße)
- 15. Bauvorhaben in Alfdorf, Breitestraße 6, Flst. 1831, (Neubau Carport an bestehende Garage)
- 16. Bauvorhaben in Alfdorf-Brech, Starenweg 1, Flst. 284/11 (Neubau Carport)
- 17. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Welzheimer Straße, Flst. 663 (Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle)
- 18. Bekanntgaben und Verschiedenes
- 19. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am Montag, 20.06.2022
Einladung zu der Gemeinderatssitzung am 20. Juni 2022
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 20. Juni 2022, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28.
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 25. April 2022 und 23. Mai 2022
- 2. Verabschiedung von Gemeinderat Harald Langer
- 3. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022
- 4. Kindergarten-Bedarfsplanung für das Jahr 2022/2023
- 5. Verabschiedung Gemeindelogo
- 6. Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Pfahlbronn; Vergabe der Fachingenieurleistungen Wärmeversorgungsanlagen und Elektroanlagen
- 7. Bebauungsplan „Stiftungsdorf im Haubenwasen, 1. Änderung"; Satzungsbeschluss
- 8. Außenbereichssatzung "Tannhof-West", Alfdorf-Tannhof; Satzungsbeschluss
- 9. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- 10. Bauvorhaben in Alfdorf, Rainweg, Flst. 3307 und 3308 (Errichtung Wochenendhaus)
- 11. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Länderweg 15, Flst. 22/12 (Errichtung eines Wintergartens)
- 12. Bauvorhaben in Brech, Riedstraße 20, Flst. 272/9 (Errichtung einer Gartenhütte)
- 13. Bekanntgaben und Verschiedenes
- 14. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20. Juni 2022
- Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022
Bei der letzten Gemeinderatssitzung am 20.06.2022 wurde der Haushalt2022 eingebracht. Zum einen ist hier das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit also des Ergebnishaushalts zu nennen. Hier ist ein positives Ergebnis in Höhe von 500.000 € eingeplant. Die Vorschrift des Haushaltsausgleichs ist somit eingehalten, wenn auch das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer ausfällt. Im Finanzhaushalt kann ein Zahlungsmittelüberschuss der lauf. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.363.400 € erwirtschaftet werden. Abzüglich der ordentlichen Kredittilgung in Höhe von 98.700 € verbleiben Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel in Höhe von 1.264.700 €. Dieser Betrag steht vollständig für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 8,5 Mio. €. Auf Grund ausreichend liquider Mittel ist auch in diesem Jahr keine Kreditaufnahme erforderlich. Der Schuldenstand wird sich bis zum Ende des Haushaltsjahres auf ca. 200.000 € reduzieren, dies entspricht 28 EUR/EW und liegt damit deutlich niedriger als bei vergleichbaren Gemeinden. Die Finanzierungsmittel, sprich die liquiden Mittel, werden sich bis zum Ende des Haushaltsjahres um 3.871.650 € reduzieren. Dennoch kann die Mindestliquidität deutlich überschritten werden.
Trotz der schwierigen weltpolitischen Lage und großen Unsicherheiten ist gelungen ohne eine Neuverschuldung auszukommen! Und dies obwohl die Gemeinde in den letzten Jahren mehrere Großprojekte (Kultur- und Sportzentrum, Sanierung Ortsdurchfahrt und Kläranlage) umgesetzt hat, sowie dringend notwendige Investitionen, wie die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Pfahlbronn, die energetische Teilsanierung der Schlossgartenschule, sowie andere Hoch- und Tiefbaumaßnahmen umgesetzt werden.
Die Gemeinde Alfdorf wird in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen, da einerseits ein Ende der Kostensteigerungen nicht abzusehen und andererseits ein Sanierungsstau in der kommunalen Infrastruktur und in gemeindlichen Liegenschaften in der großen Flächengemeinde Alfdorf vorhanden ist. Ferner kommen weitere Aufgaben, wie die verpflichtende Ganztagesbetreuung und Maßnahmen im Klimaschutz hinzu. Der bisherige Weg der Finanzpolitik (also die wirtschaftliche, sparsame und nachhaltige Haushaltsführung) sollte daher mit Weitsicht und Augenmaß fortgeführt werden.
- Kindergarten-Bedarfsplanung für das Jahr 2022/2023
Gesetzlich ist eine jährliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Absprache mit den freien Trägern von Tagesbetreuungseinrichtungen (in Alfdorf die Kirchen und der Waldkindergarten e.V.) vorgeschrieben. - Im kommenden Bedarfsplanungszeitraum gehen die Kinderzahlen ganz leicht nach oben.
Im Teilort Alfdorf ergeben sich zum Ende des Planungszeitraumes keine Fehlplätze. Die Auswahl der Betreuungszeiten wird gut angenommen und sollte beibehalten werden. - Im Ortsteil Pfahlbronn zeigt sich zum Kindergartenjahr 2022 / 2023 eine angespannte Situation. In den Halbtageskindergärten bleiben die Kinderzahlen stabil. Die Auswirkung der Flüchtlingssituation auf die Kindergarten-Plätze ist derzeit noch nicht absehbar. Der Gemeinderat hat der Kindergarten-Bedarfsplanung für das Jahr 2022/2023 zugestimmt
- Verabschiedung Gemeindelogo
Ein Gremium bestehend aus Gemeinderäten und Bürgern hatte sich mit der Einführung eines neuen Logos beschäftigt und nun dem Gemeinderat einen Vorschlag unterbreitet. Der Gemeinderat hat in der Sitzung einem neuen Gemeinde-Logo zugestimmt. Das Logo wird demnächst im Amtsblatt vorgestellt. - Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Pfahlbronn, Vergabe der Fachingenieurleistungen Wärmeversorgungsanlagen und Elektroanlagen
Im Zusammenhang mit dem Umbau und der Sanierung des Feuerwehrhauses in Pfahlbronn sind auch die Wärmeversorgungs- und Elektroanlagen zu erneuern. Hierzu sind Fachplanungen erforderlich. Durch das beauftrage Architekturbüro ssm wurden die Büros Streit (Wärmeversorgung) und Beirle (Elektroanlage) angefragt. Beide Büros haben Angebote abgegeben. Der Gemeinderat hat diese Firmen mit der Durchführung der Fachplanungsleistungen beauftragt. - Bebauungsplan „Stiftungsdorf im Haubenwasen, 1. Änderung“, Satzungsbeschluss
Nachdem der Investor beantragt hatte, die Baugrenzen und die Gebäudehöhen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf nochmals zu verändern, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.03.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans entsprechend zu ändern (Gebäudehöhe von 10,50 auf max. 13m und Führung der Baugrenze in mindestens 10m Abstand zur Landesstraße) und eine verkürzte nochmalige Auslegung vorzunehmen. Außerdem wurden die von den Änderungen betroffenen Träger öffentlicher Belange (Baurechtsamt und Straßenbauamt) nochmals angehört. Stellungnahmen zu dem geänderten Entwurf sind innerhalb der gegebenen Fristen weder von der Öffentlichkeit, noch von den Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden. Der Bebauungsplan „Stiftungsdorf im Haubenwasen, 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung vom Gemeinderat beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung entsprechend den Vorschriften öffentlich bekannt zu machen. - Außenbereichssatzung „Tannhof-West“, Alfdorf-Tannhof, Satzungsbeschluss
Am 21.02.2022 hat der Gemeinderat den Auslegungsbeschluss für den Satzungsentwurf gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 11.03 2022 bis 11.04.2022. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Nachdem keine wesentlichen Belange der Satzung entgegenstehen, wird folgendes vom Gemeinderat beschlossen: Die Außenbereichssatzung Tannhof-West“ wird gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung entsprechend den Vorschriften öffentlich bekannt zu machen. - Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:
| Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
|---|---|---|---|
| Seubert Malerwerkstätte | 200 Euro | Kindergarten Rienharz | |
| Hofladen Vogel GbR | 150 Euro | Kindergarten Rienharz | |
| Wahl Landmaschinen GmbH | 200 Euro | Kindergarten Rienharz | |
| Freundeskreis KIGA Pusteblume | 1.800 Euro | Kindergarten Pusteblume | |
| Freundeskreis KIGA Pusteblume | 195 Euro | Kindergarten Pusteblume | |
| Thermo-System Krötz | 200 Euro | Kindergarten Rienharz |
8. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 23.05.2022
Einladung zu der Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2022
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 23. Mai 2022, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28.
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25. April 2022
- 2. Bürgerfragestunde
- 3. Ausscheiden von Gemeinderat Harald Langer, Feststellung der Voraussetzungen
- 4. Bebauungsplan "Inneres Bonholz, 1. Änderung", Alfdorf; Aufstellungsbeschluss
- 5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- 6. Bauvorhaben in Alfdorf, Untere Schlossstraße 98, Flst. 938 + 940 (Abbruch des best. Gebäudes und Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage - geänderte Bauvorlagen)
- 7. Bauvorhaben in Alfdorf-Brech, Struthof 2, Flst. 201/1 (Austausch des Gasspeichers auf dem Gärproduktlager)
- 8. Bauvorhaben in Alfdorf, Untere Bühlstraße 38, Flst. 3068/2 (Abbruch der vorh. Garage und Neubau einer Doppelgarage)
- 9. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Schillerstraße 14, Flst. 515/2 (Aufstockung bestehendes Wohnhaus, Neubau Doppelgarage)
- 10. Bauvoranfrage in Alfdorf-Mannholz, Erlenweg 5a, Flst. 1/3 (Neubau Einfamilienwohnhaus)
- 11. Bauvoranfrage in Alfdorf-Brend, Hintere Gasse 11, Flst. 15/3 (Neubau 2-Familienwohnhaus)
- 12. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Walter-Mayer-Straße 10, Flst. 520/30 (Neubau Zweifamilienhaus mit Garage)
- 13. Bauvorhaben in Alfdorf-Haselhof, Haselhof 1/1, Flst. 95/8 + 95/9 (Wohnhausum- und -anbau)
- 14. Bekanntgaben und Verschiedenes
- 15. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Mai 2022
- Bürgerfragestunde
Bei der Bürgerfragestunde wurde keine Anfrage gestellt. - Ausscheiden von Gemeinderat Harald Langer, Feststellung der Voraussetzungen
Gemeinderat Harald Langer ist mit dem Wunsch an die Gemeindeverwaltung herangetreten, aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat auszuscheiden. Gemäß § 16 Gemeindeordnung kann ein Bürger aus wichtigen Gründen sein Ausscheiden verlangen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Gemeinderat. Der Gemeinderat hat dem Wunsch zugestimmt, dass Herr Langer aus dem Gemeinderat ausscheidet. - Bebauungsplan „Inneres Bonholz, 1. Änderung“, Alfdorf, Aufstellungsbeschluss
Auf dem Flurstück 993 wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Inneres Bonholz“ eine Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Nun beabsichtigt die westlich angrenzende Firma, ihr Betriebsareal zu erweitern und hat deshalb den Antrag gestellt, eine Fläche von ca. 1.500 m² als Gewerbefläche auf diesem Grundstück auszuweisen und den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Nach Auskunft des Landratsamts ist die Änderung in dieser Größenordnung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB möglich. Der Gemeinderat hat der Aufstellung des Bebauungsplans zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte vorzunehmen. - Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat hat der Annahme einer Spende in Höhe von 250,00 Euro durch die Fa. ASTORplast Klebetechnik GmbH für den Kindergarten Rienharz zugestimmt. - Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 25.04.2022
Einladung zu der Gemeinderatssitzung am 25. April 2022
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 25. April 2022, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Bürgerzentrum in Alfdorf-Pfahlbronn, Schulstraße 17.
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. März 2022
- 2. Starkregenrisikomanagement Alfdorf, Kaisersbach und Welzheim
- 3. Eisenbachsee: Weitere Vorgehensweise aufgrund Rückbau Einstiegshilfen
- 4. Stellungnahme zur Prüfung der Bauausgaben durch die Gemeindeprüfungsanstalt 2015 – 2018
- 5. Bebauungsplan „Solarpark Stixenhof“; Aufstellungsbeschluss
- 6. Erwerb eines Transporter Pritschenwagen für den Bauhof
- 7. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- 8. Bauvorhaben in Alfdorf, Hauptstraße 115, Flst. 3058 (Neubau Verkaufsraum mit Verkaufsgewächshaus sowie Schattenhalle)
- 9. Bauvorhaben in Alfdorf-Adelstetten, Schlossgasse 22, Flst. 39, 40,41/1 (Nutzungsänderung Scheune in Wohnhaus)
- 10. Bauvorhaben in Alfdorf, Strübelweg 18/1, Flst. 1807/3 (Lagergebäudeinnenausbau, Nutzungsänderung zu Wohngebäude mit einer Wohneinheit)
- 11. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Petershaldenhof, Flst. 643 (Anbau an bestehendes Wohnhaus)
- 12. Bauvorhaben in Alfdorf-Tannhof, Tannhof 9, Flst. 1072 (Errichtung einer Feldscheuer, 4 Pferdaußenboxen und Erweiterung Reitplatz)
- 13. Bekanntgaben und Verschiedenes
- 14. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. April 2022
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.04.2022 wurden unter anderem folgende Themen behandelt und verabschiedet:
Zur Minimierung des Gefahrenrisikos bei Starkregenereignisse soll von einem Fachbüro ein Handlungskonzept erarbeitet werden. Die Maßnahme ist zu 70 % förderfähig. Eine interkommunale Zusammenarbeit ist beabsichtigt.
Nachdem der Wasserverband Kocher-Lein aufgrund haftungsrechtlicher Bedenken die Treppen in den Eisenbachsee abgebaut hat, soll nun der Zugang durch andere Maßnahmen erleichtert werden. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag einstimmig zugestimmt, wonach der Wasserverband gemeinsam ausgewählte Ufer-Stellen nun mit verdichtetem Humus und mit Sand auffüllt, um so den Einstieg in den See zu erleichtern. Sollten diese Maßnahmen nicht dauerhaft ausreichen wird über weitere Schritte beraten.
Eine Fachfirma möchte auf einem privaten Grundstück auf landwirtschaftlich benachteiligtem Gebiet im Bereich Stixenhof eine Freiflächensolaranlage auf einer Fläche von 6,4 ha errichten. Diese Anlage könnte Strom für 2.220 Haushalte erzeugen. Hierzu ist die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dem erforderlichen Aufstellungsbeschluss wurde durch den Gemeinderat zugestimmt. Das weitere Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt ist ergebnisoffen.
Der Gemeinderat hat zugestimmt, dass in diesem Jahr die Planungen für ein Straßenfest und den Lichtermarkt eingeleitet werden.
Gemeinderatssitzung am Montag, 21.03.2022
Einladung zu der Gemeinderatssitzung am 21. März 2022
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 21. März 2022, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Bürgerzentrum in Alfdorf-Pfahlbronn, Schulstraße 17.
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Februar 2022
- 2. Zukunftskonzept Kanalinnensanierung ab 2023
- 3. Querungshilfe Adelstetten -L1155-
- 4. Vergabe Bauleistungen: Strutweg-Ost, Linksabbiegespur
- 5. Bebauungsplan „Stiftungsdorf im Haubenwasen, 1. Änderung"; erneuter Auslegungsbeschluss
- 6. Bebauungsplan „Großer Bühl, 1. Erweiterung, 1. Änderung"; Auslegungsbeschluss
- 7. Bauvorhaben in Alfdorf-Hintersteinenberg, Obere Straße 44, Flst. 12 (Errichtung eines Fahrzeugschuppens)
- 8. Bauvorhaben in Alfdorf-Brend, Poppenholz, Flst. 64 (Erweiterung der PKW-Stellplätze Campingplatz Brend, Erdauffüllung)
- 9. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Rienharzer Straße 6, Flst. 212 (Umbau von 2 in 3-Familienhaus, Anbau eines Wintergartens)
- 10. Bauvorhaben in Alfdorf-Höldis, Eisenbachstraße 21, Flst. 20/1 (Nutzungsänderung: Scheune zur Hackschnitzelheizung, Anbau Lagerbunker für Holzhackschnitzel und Gewächshaus)
- 11. Bauvorhaben in Alfdorf, Ostlandstraße 37, Flst. 1818/5 (Anbau an vorhandene Garage, überdachter Zugangsbereich, neues Dach für Garage und Anbau mit Dachbegrünung)
- 12. Bauvorhaben in Alfdorf, Steinhaus 5, Flst. 5/5 (Abbruch Wohnhaus und Scheune, Wohnhausneubau mit Garage)
- 13. Bekanntgaben und Verschiedenes
- 14. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am Montag, 21.02.2022
Einladung zu der Gemeinderatssitzung am 21. Februar 2022
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 21. Februar 2022, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Bürgerzentrum in Alfdorf-Pfahlbronn, Schulstraße 17.
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2022
2. Projektbegleitung Umbau und Erweiterung Feuerwehrhaus Pfahlbronn durch die Firma Reschl Stadtentwicklung
3. Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich Tannhof; Auslegungsbeschluss
4. Einziehung (Entwidmung) des Weges Flurstücks Nr. 110, Gemarkung Pfahlbronn, Flur Mannholz
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
6. Bauvorhaben in Alfdorf-Hellershof, Birkhofweg 4, Flst. 658 (Neubau Terrassenüberdachung und Doppelcarport)
7. Bauvorhaben in Alfdorf-Vordersteinenberg, Forststraße 14, Flst. 365 (Neubau Wohnhaus mit zwei WE, Carport und Garage)
8. Bauvorhaben in Alfdorf, Strübelweg 18, Flst. 1807/3 (Lagergebäudeinnenausbau, Nutzungsänderung zu Wohngebäude mit einer Wohneinheit)
9. Bauvorhaben in Alfdorf, Tannhof 4/2, Flst. 1107/2 (Errichtung Einfamilien-wohnhaus mit Garage)
10. Bauvorhaben in Alfdorf-Mannholz, Mühlrainweg 15, Flst. 3/2 (Umbau Stall in Feuerstättenraum und Garage)
11. Bauvorhaben in Alfdorf, Grauwiesenweg 4, Flst. 1876/2 (Befreiungsantrag, Erstellung eines Gartenhauses außerhalb der Baugrenze)
12. Bauvorhaben in Alfdorf-Schotthof, Schotthof 3, Flst. 301/1 (Anlegen von Schotter- und Rasengitterflächen)
13. Bauvorhaben in Alfdorf-Hintersteinenberg, Finkenstraße 2, Flst. 28/1 (Wohnhausaufstockung mit Gauben)
14. Bekanntgaben und Verschiedenes
15. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am Montag, 24.01.2022
Einladung zu der Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2022
Sitzung des Gemeinderats
Einladung zu der am Montag, den 24. Januar 2022, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Bürgerzentrum in Alfdorf-Pfahlbronn, Schulstraße 17.
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2021
- 2. Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz (FwG)
- 3. Neufassung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)
- 4. Maßnahmenbeschluss Neubau eines Skateparks/einer Skateranlage in unmittelbarer Nähe zum Sportplatz auf dem Parkplatz zum Feuersee in Pfahlbronn
- 5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- 6. Bauvorhaben in Alfdorf-Buchengehren, Mittelweiler Straße 12, Flst. 2/3 (Wohnhausumbau mit geänderter Geschosshöhe im 1. OG)
- 7. Bauvoranfrage in Alfdorf-Brend, Flst. 79 (Bau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle)
- 8. Bauvorhaben in Alfdorf, Hans-vom-Holtz-Str. 1, Flst. 1813/26 (Neubau Terrassenüberdachung mit Begrünung, Einfriedung mit Gabionen)
- 9. Bauvorhaben in Alfdorf, Erich-Klink-Straße 11, Flst. 992/1 (Vordach-Anbau an die best. Maschinen- und Schulungshalle)
- 10. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Lorcher Straße 28, Flst. 91 (Umbau und Erweiterung Feuerwehrhaus Pfahlbronn)
- 11. Bekanntgaben und Verschiedenes
- 12. Anfragen
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
gez. Ronald Krötz
Bürgermeister
Weitere Informationen
Sie haben über das Ratsinformationssystem die Möglichkeit, alle aktuellen und öffentlichen Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Niederschriften der kommunal-politischen Gremien der Gemeinde Alfdorf einzusehen.
