Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 18. Dezember 2023
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. November 2023
2. Flächennutzungsplan Alfdorf, generelle Fortschreibung; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und erneute Auslegung des geänderten Entwurfs
3. Kommunalwahlen am 09. Juni 2024, Bildung des Gemeindewahlausschusses
4. Vorbereitung der Kommunalwahlen und der Europawahl am 09. Juni 2024
Beratung und Beschlussfassung über die Wahlorganisation und die Wahlhelferentschädigung
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
6. Energetische Sanierung Grundschule Pfahlbronn, Neubauteil
7. Vergabe Jahresbau Straßeninstandsetzungen 2024 - 2026
8. Vergabe Jahresbau Hausanschlüsse 2024 - 2026
9. Aufnahme und Überprüfung der Straßenbeleuchtungsanlage
10. Bauvorhaben in Alfdorf, Schradinstraße 12, Flst. 148, 148/5 und 149/10 (Gartenterrasse überdacht mit Pagodenzeltdach, Zelt, Schotterabstellplatz)
11. Bauvorhaben in Alfdorf-Hagerwaldsee, Hagerwaldstraße 31, Flst. 85/1 (Errichtung Lamellendach auf Gästeterrasse)
12. Bauvorhaben in Haselbach, Am Berg 45, Flst. 3779 (Anbau und Modernisierung durch Einbau einer Dachgaube)
13. Bauvorhaben in Alfdorf, Erich-Klink-Straße 7, Flst. 993/3 (Erstellung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage)
14. Bekanntgaben und Verschiedenes
15. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1.    Flächennutzungsplan Alfdorf, generelle Fortschreibung; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und erneute Auslegung des geänderten Entwurfs

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.07.2023 beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplans weiterzuentwickeln und den Geltungszeitraum bis 2040 zu verlängern. Zwischenzeitlich wurden weitere Aspekte in den Flächennutzungsplan eingearbeitet sowie die Stellungnahmen zur Auslegung 2020 abgewogen. Stadtplaner Mattias Mosses vom Planungsbüro LKP+ Mutlangen erläuterte, dass u.a. auf Anregung der Bürgerenergie Alfdorf e.V. neue Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen und Windenergie und neue Überlegungen zur Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen mit aufgenommen worden sind. 
Da diese Weiterentwicklung zu einer Änderung der Grundzüge der Planung geführt hat, hat der Gemeinderat beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplans 2040 entsprechend den Abwägungsvorschlägen und den neuen Gebietsausweisungen abzuändern und gemäß § 3 Abs. 2 und 3 des Baugesetzbuches erneut öffentlich ausgelegt.


2.    Kommunalwahlen am 09. Juni 2024, Bildung des Gemeindewahlausschusses, Wahlorganisation und Wahlhelferentschädigung

Am 09. Juni 2024 finden die Gemeinderatswal, die Kreistagswahl, die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung sowie die Europawahl statt. 

Nach dem Kommunalwahlgesetz obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung und Durchführung der Wahlen in der Kommune. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Mitglieder des Gemeindewahlausschusse.

Zustimmend zur Kenntnis nahm der Gemeinderat den Vorschlag, wie bereits bei der Landtags- und Bundestagswahl 2021, wieder fünf Urnenwahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke zu bilden.

Die organisatorische Durchführung der Wahlen bedarf wieder der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger. Der Gemeinderat legte fest, dass diesen für den Wahldienst eine Entschädigung entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde ausbezahlt wird.


3.    Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt: 

Gewerbe- und Handelsverein 1.500 EuroStraßenfest 2023
Jasmin Kruczek, Alfdorf 600 EuroSchule im Lindengarten
VR Bank Schwäbischer Wald eG, Welzheim200 EuroKindergarten Burghol

      
4.    Energetische Sanierung Grundschule Pfahlbronn, Neubauteil

Beim Neubauteil der Grundschule in Pfahlbronn soll im Jahr 2024 mit der energetischen Sanierung des Daches, der Fassade und der Fenster mit Sonnenschutz begonnen werden. Auch im Bereich Brandschutz sind durch den Einbau von Brandschutztüren und einer Fluchttreppe als zweiter Rettungsweg Verbesserungen vorgesehen. Mit der Planung und Durchführung dieser Arbeiten hat der Gemeinderat das Büro ssm aus Göggingen beauftragt. 


5.    Vergabe Jahresbau Straßeninstandsetzung 2024 - 2026

Der Auftrag für die Straßeninstandsetzungsarbeiten 2024 – 2026 wurde vom Gemeinderat an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Hortus GmbH & Co. KG aus Lorch- Weitmars zum Angebotspreis von 330.385,03 € (Jahressumme) vergeben.


6.    Vergabe Jahresbau Hausanschlüsse 2024 - 2026

Das Ortsbauamt hat in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro LKP+ aus Mutlangen die Jahresbauarbeiten für Hausanschlüsse im Wasserversorgungs- und Abwasserbereich ausgeschrieben. Der Jahresbau Hausanschlüsse 2024 – 2026 wurde vom Gemeinderat an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Gerd Fritz GmbH aus Spraitbach zu einem Angebotspreis von 141.482,55 € vergeben.


7.    Aufnahme und Überprüfung der Straßenbeleuchtungsanlage

Der Gemeinderat ist der Beschlussempfehlung des Bauausschusses, der sich zuvor bereits intensiv mit dem Thema beschäftig hatte, gefolgt und hat die Aufnahme und Prüfung der Straßenbeleuchtung an die Firma EnBW ODR aus Ellwangen zum Gesamtpreis von 55.645,59 € brutto vergeben. 


8.    Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 20. November 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 2023
2. Feststellung des Betriebsplans 2024 und der 10-jährigen Zielsetzungsvereinbarung für den Gemeindewald
3. Schlossgartenschule Alfdorf; Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke zur energetischen Sanierung
4. Förderprogramm "Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum"
5. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Löhgang"
6. Vergabe Kanalinnensanierung Alfdorf 2024
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Strübelhof 1, Flst. 1478/1 (Abbruch und Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle)
8. Bauvoranfrage in Mannholz, Erlenweg 6, Flst. 1/2 (Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage)
9. Bekanntgaben und Verschiedenes
10. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Feststellung des Betriebsplans 2024 und der 10-jährigen Zielsetzung für den Gemeindewald

Die Vertreter des Forstamtes des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, Frau Dagmar Wulfes und Herr Gert Pfeiffer stellten den Forstbetriebsplan für das Jahr 2024 vor. Zudem wurde eine 10-jährige Zielsetzungsvereinbarung für den Gemeindewald vorgestellt. Der Gemeinderat stimmt dem Forstbetriebsplan und der 10-jährigen Zielsetzungsvereinbarung zu.


2. Schlossgartenschule Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke zur energetischen Sanierung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2023 beschlossen, die erforderlichen Gewerke zur energetischen Sanierung der Schlossgartenschule in Alfdorf (Südbau) auszuschreiben.

Ausgeschrieben wurden die Gewerke

- Gerüstarbeiten
- Betonsanierungsarbeiten
- Sonnenschutzarbeiten
- Sandwichfassadenkonstruktion mit Klempnerarbeiten
- Fensterbauarbeiten

Die Gerüstarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Pratschke GmbH, Elchingen, zum Angebotspreis von 44.753,28 Euro vergeben.

Die Betonsanierungsarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Heinrich Schmid GmbH & Co.KG, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 19.624,53 Euro vergeben.

Die Sonnenschutzarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Klier Sonnenschutztechnik, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 50.461,95 Euro vergeben.

Die Sandwichsfassadenkonstruktionen mit Klempnerarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Kittel GmbH Bauflaschnerei, Kernen, zum Angebotspreis von 332.609,74 Euro vergeben.

Die Fensterbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma DP Montageservice GmbH, Burgwindheim, zum Angebotspreis von 558.748,58 Euro vergeben.


3. Förderprogramm „Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum“

In der Gemeinde Alfdorf gibt es zu wenig verfügbaren Wohnraum. Dies zeigt sich durch Anfragen nach freien Wohnungen und Bauplätzen bei der Verwaltung, durch die Suche nach freien Wohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten durch die Gemeinde und durch die kürzlich durchgeführte Bevölkerungsbefragung im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts. Die Gemeinde steht daher vor der Herausforderung in den bevorstehenden Jahren weiteren Wohnraum zu schaffen. Daher sollen neue Wohnbaugebiete erschlossen und die Innenverdichtung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorangetrieben werden.  

Erschwerend zur Wohnraumnot kommt hinzu, dass leerstehende Wohnungen und Häuser vom Wohnungsmarkt durch deren Eigentümer bewusst zurückgehalten und nicht vermietet werden. Über die Wohnraumoffensive Baden-Württemberg gibt es die Möglichkeit eine Wiedervermietungsprämie von zwei Monatskaltmieten (maximal 2.000,00 €) zu beantragen, wenn eine Wohnung nach mindestens sechs Monaten Leerstand wieder neu vermietet wird. Allerdings wird diese Prämie an die Kommune und nicht an den Vermieter ausbezahlt.

Um die Wohnraumprämie an entsprechend Vermietungswillige weiterleiten zu können und damit einen Anreiz zur Wiedervermietung zu schaffen ist der Erlass einer Förderrichtlinie durch die Gemeinde notwendig. Diese Förderrichtlinie wir vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.


4. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Löhgang“

Das Bebauungsplanverfahren „Löhgang“ wurde 2019 als vereinfachtes Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB eingeleitet. Im Januar 2021 wurde der Entwurf geändert und erneut ausgelegt. Anschließend wurden zahlreiche Begehungen und Untersuchungen hinsichtlich der Oberflächenentwässerung erforderlich, weshalb das Verfahren seither stockte.

Im Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erlassen, wonach § 13b BauGB nicht europäischem Recht entspricht und daher nicht angewandt werden kann. Insbesondere ging es in dem Urteil darum, dass auf Grundlage des § 13b BauGB keine Umweltprüfung verlangt wurde, wie dies in anderen Bebauungsplanverfahren der Fall ist.

Da das bisherige Verfahren auf § 13b BauGB aufgebaut war, liegt keine Umweltprüfung vor. Das heißt, dass alle bisherigen Verfahrensschritte fehlerhaft sind. Eine Heilung dieser Fehler ist nicht, bzw. nur durch einen Wechsel des Verfahrens möglich. Es wäre dann der Nachweis zu erbringen, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Umwelt zu erwarten sind. Ein solcher erfordert jedoch wiederum ein Prüfverfahren, so dass dann auch gleich das bei „normalen“ Verfahren vorgeschriebene Umweltprüfungsverfahren durchgeführt werden kann.

Um weitere mögliche Fehlerquellen, die evtl. aus dem bisherigen fehlerhaften Verfahren resultieren, auszuschließen, schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren im Ganzen aufzuheben und zu einem späteren Zeitpunkt ein „normales“ Verfahren neu zu beginnen. Dabei können die bisher gewonnen Erkenntnisse z.B. zum Artenschutz oder zur Oberflächenentwässerung verwendet werden.

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

Der vom Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf am 09.12.2019 nach § 13b BauGB gefasste Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss und der Änderungsbeschluss vom 18.01.2021 für das Baugebiet „Löhgang“ in Alfdorf, sowie die gefassten Beschlüsse zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden aufgehoben und das Verfahren eingestellt.


5. Vergabe Kanalsanierung Alfdorf 2024

Der Grundsatzbeschluss zur Kanalinnensanierung wurde in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2022 gefällt. Anschließend wurde der Förderantrag „Zuwendung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft“ beim RP Stuttgart gestellt, welcher im August diesen Jahres bewilligt wurde. Die Gemeinde Alfdorf erhält eine Zuwendung über 194.000,00 €.
Bei dieser Kanalinnensanierung handelt es sich um eine grabenlose Rohrsanierung, welche keine Tiefbauarbeiten benötigt und somit auch zu keinen größeren Verkehrseinschränkungen führt.
Mit der Maßnahme wird, witterungsabhängig, ab dem 01.04.2024 begonnen. Betroffen sind der Teilort Adelstetten und der Bereich Alfdorf Ost.

Das Ing.-Büro LK&P hat zwischenzeitlich die Ausschreibung der Maßnahme durchgeführt. Es wurden fünf Angebote von Fachfirmen abgegeben.

Der Auftrag zur Kanalinnensanierung wird an die KTF GmbH in Börslingen zum Angebotspreis von 378.371,06 Euro vergeben.


6. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 23. Oktober 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25. September 2023
2. Bürgerfragestunde
3. Bebauungsplan "Albuch"; Vorstellung einer städtebaulichen Voruntersuchung; Aufstellungsbeschluss
4. Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Alfdorf und kommunale Erwartungen an den Bund
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
6. Bauvorhaben in Höldis, Untere Gasse 4, Flst. 3/2 (Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Stalls)
7. Bauvorhaben in Höldis, Feldgasse 15, Flst. Nr. 10/4 (Nutzungsänderung Holzlager in Pferdestall)
8. Bauvoranfrage in Neuwirtshaus, Bruckhofweg, Flst. 554/5 (Neubau zweier Mobile Homes und einem Carport)
9. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Gartenstraße 12, Flst. 233/3 (Ausbau Dachgeschoss, Erweiterungsbau über Garage, Anbau Wendeltreppe)
10. Bauvorhaben in Hintersteinenberg, Obere Straße 29, Flst. 234/2 (Neubau Gartenhütte und Zaun)
11. Bekanntgaben und Verschiedenes
12. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Bebauungsplan „Albuch“, Vorstellung einer städtebaulichen Voruntersuchung; Aufstellungsbeschluss

Die betroffene Fläche ist bereits seit 2004 im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Alfdorf als Gewerbefläche enthalten.

Nachdem im vergangenen Jahr für die im Plangebiet befindlichen Flächen der Grunderwerb durch die Gemeinde getätigt werden konnte, wurde eine städtebauliche Voruntersuchung in Auftrag gegeben, anhand derer die Realisierung eines Gewerbegebietes erfolgen soll. Dabei wurden drei mögliche Erschließungsvarianten ausgearbeitet, die dem Gemeinderat durch die Stadtplanerin Frau Piniak vom Büro LKP, Mutlangen, vorgestellt werden.

Im Rahmen von Vorgesprächen hat die Firma ZF mitgeteilt, dass die Einmündung der neuen Straße direkt gegenüber der Pforte der Firma ZF für ungünstig erachtet wird (LKW-Wendeverkehr im Kreuzungsbereich). Stattdessen wird vorgeschlagen die Straße nach Westen über den bestehenden Parkplatz zu verlängern und die Grundstücke (Industriestraße und Parkplatz) zu tauschen. Es wird vorgeschlagen, diese Möglichkeit (Variante 4) in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.

Es ergeht folgender Beschluss:

Die Überplanung des Gebietes soll auf Basis der neuen Variante 4 des vorgestellten Konzeptes vorgenommen werden. Der Bebauungsplan „Albuch“ wird gemäß § 1 i.V.m. § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte vorzunehmen. Das Planungsbüro LKP, Mutlangen, wird mit der weiteren Planung beauftragt.


2. Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Alfdorf und kommunale Erwartungen an den Bund

Im Jahr 2022 hat BW rund 178.000 Geflüchtete aufgenommen, darunter rund 27.800 Asylbegehrende, rund 146.300 Geflüchtete aus der Ukraine, wovon rund 46.700 vorübergehend in der Erstaufnahme untergebracht wurden, sowie rund 3.400 weitere Einreisende im Rahmen der humanitären Aufnahme.

Damit wurden im Jahr 2022 deutlich mehr Personen aufgenommen als im gesamten Jahr 2015, dem Höhepunkt der damaligen Fluchtbewegungen, und dem Jahr 2016 zusammen.

Von Januar bis Juli 2023 haben 20.221 Personen in BW einen Asylerstantrag gestellt.

Dies sind mehr als doppelt so viele wie zur selben Zeit im Vorjahr (9.988). Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Bürgermeister Ronald Krötz berichtete über die aktuelle Situation zur Aufnahme von Flüchtlingen in Alfdorf und betonte, dass durch den Angriffskrieg auf die Ukraine, die in vielen Teilen der Welt bestehenden kriegerischen Konflikte, aber auch wirtschaftlich schlechte Lebensbedingungen in der Welt dazu geführt hätten, dass Deutschland einer Flüchtlingswelle ausgesetzt ist, die bereits die Zahlen der Flüchtlingskrise von 2015 und 2016 zusammen überschritten hat.  

In Alfdorf leben derzeit rund 90 Geflüchtete, davon stammen 64 Personen aus der Ukraine und 26 Personen aus dem Rest der Welt. Die Menschen sind in der Flüchtlingsunterkunft, in Wohnungen der Gemeinde und in angemieteten Häuser und Wohnungen untergebracht.

Nach derzeitigem Stand muss die Gemeinde Alfdorf in diesem Jahr noch 36 Geflüchtete aufnehmen. Nachdem die Flüchtlingszahlen weiter drastisch gestiegen sind, ist mit einer deutlichen Zunahme der Aufnahmeverpflichtung zu rechnen.

Der Arbeitskreis Flüchtlinge leistet ein außergewöhnlich überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement! So werden die Geflüchteten nach der Ankunft unterstützt und begleitet. Dies beinhaltet Fragen des Alltags, sowie insbesondere die Unterstützung bei der Antragsstellung bei verschiedenen Behörden. Weiter werden in ehrenamtlichen Sprachkursen die ersten Grundlagen vermittelt, bevor die Flüchtlinge Integrations- und Sprachkurse in Schwäbisch Gmünd und Schorndorf besuchen können.

Auch der Verein Füreinander Alfdorf unterstützt seit Beginn der Ukrainekrise, indem sie den Flüchtlingen eine Willkommenstasche mit Hygieneartikel übergibt und immer wieder bei individuellen Notlagen materiell unterstützt.

Darüber hinaus haben bis zum heutigen Tage viele Alfdorfer Bürgerinnen und Bürger mit Geldspenden und Sachspenden, sowie insbesondere mit zur Verfügung gestellten Wohnraum bei der Unterbringung von Geflüchteten großzügig mitgeholfen, diese große Herausforderung in Alfdorf zu meistern.

Bürgermeister Ronald Krötz: „Ich bin sehr stolz und dankbar, wie hier alle zusammen bis zum heutigen Tag pragmatisch zusammengeholfen haben und auch weiterhin helfen. Uns Alfdorfer ist das Schicksal der Geflüchteten nicht egal, sondern wir haben hier miteinander angepackt. Ich danke allen, dem Ehrenamt, den Vermieterinnen und Vermieter von Wohnraum, der Bürgerschaft, den Schulen, Vereinen, Gruppen, Behörden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Alfdorf für die sehr gute Zusammenarbeit und Mithilfe bei der Bewältigung dieser Gemeinschaftsaufgabe. Nur durch das gute Miteinander haben wir dies bisher geschafft! Wir brauchen diesen Zusammenhalt und die Hilfsbereitschaft auch weiterhin! Ich bitte Sie daher inständig weiterhin um ihr Engagement.“

Bürgermeister Krötz führte weiter aus, dass von der Gemeinde weiterhin dringend Wohnraum zur Aufnahme von Geflüchteten gesucht werde. Ebenso betonte er, dass auch viele Alfdorfer Bürgerinnen und Bürger freie Wohnungen und Häuser suchen: „Daher gilt meine Bitte allen Eigentümern von leerstehenden Wohnungen und Häusern! Bitte stellen Sie ihren freien Wohnraum dem freien Wohnungsmarkt oder alternativ der Gemeinde zur Verfügung!“

Anschließend ging Bürgermeister Krötz auf die weitere Zunahme der Flüchtlingszahlen ein, die große Sorgen bereiten:

„Wir haben unsere humanitäre Verantwortung vollumfänglich angenommen und wahrgenommen und werden dieser Verpflichtung auch weiterhin bestmöglich nachkommen. Aber das sage ich in aller Deutlichkeit: Unser Leistungs- und Integrationsvermögen innerhalb der Gemeinde ist bald erreicht! Ein immer weiter so und eine unbegrenzte Aufnahme schaffen wir nicht! 

Wir stoßen bei der Unterbringung von Flüchtlingen an unsere Grenzen. Die Bereitstellung von Container wird in Kürze unumgänglich sein und ich kann Ihnen nicht sagen, ob dies ausreichen wird. Auch die Betreuung durch das Ehrenamt, sowie die Unterbringung in den Kindergärten, an den Schulen und die Betreuung der Menschen durch die Gemeindeverwaltung ist nicht unendlich leistbar. 

Dazu kommt, dass Umfragen aufzeigen, wonach sich das Stimmungsbild in der Bevölkerung hinsichtlich Leistbarkeit und Vertrauen in das politische Handeln verändert hat. Die jüngsten Landtagswahlen haben eine beängstigende Stimmenzunahme für Parteien am rechten Spektrum ergeben. Wer denkt mit der Wahl von rechtspopulistischen Parteien, die Hass und Ängste schüren, die Antwort für unsere Herausforderungen zu finden, der irrt jedoch gewaltig!  

Wir brauchen jedoch dringend einen Kurswechsel bei der bisherigen Asylpolitik, hin zu einer realitätsbezogenen Flüchtlingspolitik in Deutschland. Dafür appellieren der Städtetag, der Gemeindetag, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Baden-Württemberg parteiübergreifend an unsere Landes- und Bundespolitiker!“

In den letzten Wochen habe es durch politische Initiativen ein erstes Umdenken und erste Gespräche auf EU-, Bundes- und Landesebene gegeben. „Ein erster vorsichtiger Schritt ist getan, aber nun müssten auch weitere Taten für eine Begrenzung, sowie eine gerechte Verteilung innerhalb Europas folgen“, so der Bürgermeister in seiner Ansprache. 

Wichtig sei zu betonen, dass die Gemeinde alle Geflüchteten die nach Alfdorf kommen auch weiterhin bestmöglich helfen wolle, aber alle Leistungsfähigkeit auch ihre Grenzen habe.

Der Gemeinderat stimmte den Ausführungen einstimmig zu.


3. Annahme und Vermittlung von Spenden

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
 

Geber  Zeitpunkt ZuwendungZuwendungszweck
Landfrauenverein Vordersteinenberg09.10.2023  Geldspende 100,00 EURKindergarten Rosentraum Vordersteinenberg
VR Bank Schwäbischer Wald e.G. 10.10.2023Geldspende 2.980,00 EURGestaltung eines Fahrradübungsplatzes
Freundeskreis KIGA Pusteblume 13.10.2023Geldspende 400,00 EURKindergarten Pusteblume Pfahlbronn Weihnachtstheater


Es ergeht folgender Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.


4. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 25. September 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2023
2. Vorstellung Bürgerenergie Alfdorf e.V.
3. Bebauungsplan "Solarpark Stixenhof Erweiterung Heinlesmühle"; Aufstellungsbeschluss
4. Bebauungsplan "Solarpark Höldis Erddeponie"; Aufstellungsbeschluss
5. Bebauungsplan "Solarpark Dinkelfirst"; Aufstellungsbeschluss
6. Vorstellung Baumaßnahme Seestraße
7. Ausscheiden von Gemeinderat Horst Metzger aus dem Gemeinderat - Nachbesetzung der Ausschüsse
8. Änderung Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023
9. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
10. Aufnahme und Überprüfung der Straßenbeleuchtungsanlage
11. Neubau Geräteschuppen mit Unterstellplatz bei der Schlossgartenschule in Alfdorf
12. Erneuerung der Fluchttüren im Bürgerzentrum Pfahlbronn
13. Gestaltung Kronenplatz in Alfdorf; Natursteinmauer zum Talweg
14. Rückbau Kläranlage Alfdorf, Umnutzung Belebungsbecken als Lagerraum
15. Bauvorhaben in Alfdorf, Dieter-vom-Holtz-Straße 11, Flst. 3985 (Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport)
16. Bauvoranfrage in Alfdorf-Hellershof, Flst. 673 (Neubau einer Maschinenhalle)
17. Bauvorhaben in Alfdorf-Vordersteinenberg, Ulmenweg 6, Flst. 7/1 (Dachgaubenerweiterung und Anbau)
18. Bauvorhaben in Alfdorf, Breitestraße 63, Flst. 1885/3 (Erstellung eines Carports außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche)
19. Bauvorhaben in Alfdorf, Seestraße 9, Flst. 1857/5 (Erhöhung des Grundstückszauns auf 1,60m Höhe)
20. Bauvorhaben in Alfdorf-Kapf, Trinkhalde 2, Flst, 139/2 (Erweiterung einer Stellplatzüberdachung)
21. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Franzengasse, Flst. 19/1 (Wohnhausneubau und Umbau bestehendes Wirtschaftsgebäude)
22. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Friedhofstraße 20, Flst. 678/2 (Abbruch und Neubau Wohnhaus, Stellplatz und Müll/Fahhradüberdachung)
23. Bauvorhaben in Alfdorf, Am Alten Rathaus 1, Flst. 100/3 (Umnutzung Dachgeschoss Wirtschaftsgebäude)
24. Bekanntgaben und Verschiedenes
25. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

Zunächst bittet Bürgermeister Krötz die Anwesenden, sich von Ihren Plätzen zu erheben, um an den verstorbenen Gemeinderat Horst Metzger zu gedenken.

1. Vorstellung Bürgerenergie

Der Verein Bürgerenergie Alfdorf e.V. stellte sich dem Gemeinderat vor und präsentierte seine Ideen und Vorhaben rund um das Thema Erneuerbare Energien. Die geplanten Vorhaben bedürfen der Unterstützung der Gemeinde. So unter anderem auch durch einen Aufstellungsbeschluss für die Bebauungspläne für geplante Solarparks. Bürgermeister Krötz begrüßte die Initiative und warb um Unterstützung für den Verein. Der Verein ist auf dem Weg, sich in eine Genossenschaft umzuwandeln. Somit haben Bürger die Möglichkeit, sich zu beteiligen

2. Bebauungsplan "Solarpark Stixenhof Erweiterung Heinlesmühle, Solarpark Höldis Erddeponie, Solarpark Dinkelfirst, Aufstellungsbeschluss"

In der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2023 wurden im Zuge der Flächennutzungsplanung bereits die Überlegungen der Bürgerenergie Alfdorf e.V. zur Planung weiterer Solarparks kurz vorgestellt.
In Zusammenarbeit mit dem Investor Greenovative wurden nun die Flächen konkretisiert und die Anträge auf Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung gestellt.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich: Die Bebauungspläne werden gemäß § 1 i.V.m. § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte vorzunehmen.

3. Vorstellung Baumaßnahme Seestraße

Das Ingenieurbüro LK&P wurde im Juli 2022 mit den Planungen für die Baumaßnahme in der Seestraße beauftragt.
Aus den Voruntersuchungen ging hervor, dass der Abwasserkanal in der Seestraße hydraulisch nicht ausreichend ist. Im Zuge der erforderlichen Kanalerneuerung wird die Wasserleitung mit ausgewechselt und die Straße komplett erneuert. 
Das Projekt wird in drei Bauabschnitte aufgeteilt und ist ab dem kommenden Jahr vorgesehen. Herr Matheisl vom Ingenieurbüro LK&P stellt dazu die Details vor.
Herr Matheisl verweist in seinem Vortrag ausdrücklich darauf, dass die Eigentümer der betroffenen Gebäude der Kanalsanierung eigenverantwortlich für den Einbau einer Rückstauklappe zuständig sind. Dazu wird es für die Anwohner noch eine Infoveranstaltung geben.
Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der Maßnahme entsprechend der vom Ing.-Büro LK&P vorgestellten Planung zu.

4. Ausscheiden von Gemeinderat Horst Metzger aus dem Gemeinderat – Nachbesetzung der Ausschüsse

Gemeinderat Horst Metzger ist am 27.08.2023 verstorben. Da Horst Metzger über die unechte Teilortswahl für den Wohnbezirk Vordersteinenberg in den Gemeinderat gewählt wurde und es in dem betreffenden Wohnbezirk keine Ersatzperson des Wahlvorschlags mehr gibt, muss dieser Sitz unbesetzt bleiben. Die Ausschüsse und Verbände, in denen Herr Metzger vertreten war, müssen nachbesetzt werden. Die Liste „Unabhängige Bürgerliste“ hat einen Vorschlag zur Besetzung der Ausschüsse gemacht.

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Liste "Unabhängige Bürgerliste" zu und besetzt die Ausschüsse und Verbände durch Wahl wie folgt nach:

Bauhof-/Feldwegausschuss:Martin Klein
Stellvertreter im Bau-/Friedhof-/Vermietungsausschuss:wird nicht nachbesetzt
Stellvertretung im Personalausschuss:persönlicher Stellvertreter von Andrea Kolckmann: Stefan Knödler
Arbeitskreis Tourismus/Partnerschaftskomitee:wird nicht nachbesetzt
Verbände (Die Gemeinde entsendet Vertreter) 
Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle:Andrea Kolckmann, persönlicher Stellvertreter von Frau Kolckmann: Stefan Knödler
Schulverband Hellershof:Andrea Kolckmann

5. Änderung Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Jahr 2023, welcher am 24.07.2023 beschlossen wurde, enthält als Höchstbetrag der Kassenkredite 130.000 Euro. Dieser Betrag reicht nach Beurteilung des Landratsamtes jedoch nicht aus, um den tatsächlich vorhandenen negativen Kassenbestand abzudecken.
Das Landratsamt hat im Rahmen des Haushaltserlasses vom 29.08.2023 einen Höchstbetrag der Kassenkredite beim Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 1.500.000 Euro genehmigt.
Der Gemeinderat stimmt dem zu. Der Höchstbetrag der Kassenkredite des am 24.07.2023 beschlossenen Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt. 

6. Annahme und Vermittlung von Spenden

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:

GeberZeitpunktZuwendungZuwendungszweck
Sevotion GmbH,  Alfdorf17.02.2023Sachspende 154,00 EURVerpflegung für yAng Treff am 17.02.2023
Verein der Freunde und Förderer des Polizeipräsidiums Aalen19.05.2023Geldspende 1.000,00 EURErstellung einer Abstellhütte für den Fahrradübungsplatz
Erich Philipp, Alfdorf31.05.2023Geldspende 1.000,00 EURHerstellung eines Verkehrsübungsplatzes
Stiftung Bildung u. Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg01.06.2023Geldspende 750,00 EURKindergarten Burgholz
Walter Hieber, Welzheim26.07.2023Geldspende 50,00 EURVorführung Hummelgautsche
Hofladen Linckh, Alfdorf11.07.2023Geldspende 500,00 EURJugendfeuerwehr Alfdorf
VR Bank Schwäbischer Wald eG, Welzheim14.07.2023Geldspende 737,00 EURKinderspielküche für Kindergarten Rosentraum Vordersteinenberg
Getränke Seibold, Welzheim23.08.2023Geldspende 1.000,00 EURFeuerwehr Alfdorf Abteilung Pfahlbronn für Innenausstattung Feuerwehrgerätehaus
Peik Reitler, Plüderhausen07.09.2023Geldspende 110,00 EURJugendfeuerwehr Alfdorf
Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Waiblingen12.09.2023Geldspende 2.000,00 EURStraßenfest 2023

Es ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.

7. Aufnahme und Überprüfung der Straßenbeleuchtungsanlage

Die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde umfasst insgesamt ca. 1.300 Leuchtstellen. Diese sind je nach Bau- bzw. Reparaturjahr mit vier unterschiedlichen Leuchtmitteln bestückt, darunter auch noch zahlreiche veraltete Quecksilber- bzw. Natriumdampflampen.
Im Hinblick auf die notwendige Reduzierung des Stromverbrauchs, der besseren Regelbarkeit und Einhaltung der aktuellen Umwelt-/Insektenschutzregelungen, sollte angestrebt werden, die Straßenbeleuchtung mittelfristig auf reine LED-Beleuchtung umzurüsten. Bei Reparaturen und in Neubaugebieten bzw. Sanierungen (z.B. Hauptstraße Alfdorf) wird dies seit einigen Jahren konsequent gemacht, so dass bereits rund 300 Leuchtpunkte mit LED ausgerüstet sind.
Zur effizienten Planung der Umrüstung in den kommenden Jahren, und zur Vorbereitung eines möglichen Zuschussantrages ist jedoch die digitale Erfassung aller Leuchtstellen erforderlich. Dies hat den positiven Nebeneffekt, dass die Daten in das Geo-Informationssystem der Gemeinde eingearbeitet werden und so künftig genaue Standortdaten zur Verfügung stehen, die wiederum bei Reparatur- oder Steuerungsarbeiten für Erleichterung sorgen.
Die Verwaltung hat hierfür von der EnBW ODR ein Angebot eingeholt und für den Haushalt angemeldet. Die Kosten werden mit insgesamt 55.645,59 € angegeben. Darin enthalten ist die digitale Erfassung sowie die vorgeschriebene elektrische Generalüberprüfung nach den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften der DGUV.
Es entstand eine Diskussion, da lediglich ein Angebot vorlag und der Gemeinderat die Meinung vertrat, dass dieses zu teuer sei. Es entstand der Wunsch nach einem Vergleichsangebot und weiteren Informationen zur Notwendigkeit. Aufgrund dessen wurde der Tagesordnungspunkt von Bürgermeister Krötz zurückgestellt und angekündigt, dass der Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen mit weiteren Informationen neu eingebracht wird.

8. Vergaben

Für den Neubau eines Geräteschuppens mit Unterstellplatz bei der Schlossgartenschule in Alfdorf, für die Erneuerung der Fluchttüren im Bürgerzentrum in Pfahlbronn, für die Gestaltung des Kronenplatzes und für den Rückbau der Kläranlage Alfdorf wurden Vergaben vorgenommen.

9. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 24. Juli 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.06.2023
2. Bürgerfragestunde
3. Flächennutzungsplan der Gemeinde Alfdorf, Fortschreibung des Entwurfs und Verlängerung des Geltungszeitraums
4. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023
5. Kindergarten-Bedarfsplanung für das Jahr 2023/2024
6. Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten, Änderung der Kindergartensatzung
7. Festsetzung der Elternbeiträge in der "Verlässlichen Grundschule (Kernzeitbetreuung)"
8. Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Pfahlbronn; Vergabe des Gewerks Außenanlagen
9. Bauvorhaben in Alfdorf-Hintersteinenberg, Obere Straße 21, Flst. 229/5 (Wohnhausum- und anbau, Abbruch Garage)
10. Bauvorhaben in Alfdorf-Heinlesmühle, Heinlesmühle 4, Flst. 532/1 (Nutzungsänderung Scheunenteil zu Lager-/Technikraum, Mitarbeitertoiletten)
11. Bauvoranfrage in Alfdorf-Vaihinghof, Vaihinghof 2, Flst. 430/6 (Rückbau Scheune und Neubau Maschinenhalle)
12. Bauvoranfrage in Alfdorf, Meuschenmühle 2, Flst. 450/2 (Anbau an ein Einfamilienhaus für rollstuhlgerechten Umbau)
13. Bekanntgaben und Verschiedenes
14. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin erkundigt sich über den Sanierungsstand der Seestraße. Herr Fauth informiert, dass dieses Jahr noch ein Zuschussantrag gestellt wird. Der erste Bauabschnitt ist 2024 vorgesehen. Insgesamt läuft die Sanierung in 3 Abschnitten.

2. Flächennutzungsplan der Gemeinde Alfdorf, Fortschreibung des Entwurfs und Verlängerung

Seit nunmehr 10 Jahren läuft das Verfahren zur generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alfdorf. Im Rahmen mehrerer Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ergaben sich immer wieder Änderungen und Ergänzungen, die in den Entwurf eingearbeitet werden mussten. Dabei hat insbesondere die aufwändige Erarbeitung eines grundlegend neuen Landschaftsplanes das Verfahren zeitlich verzögert.
Seit der letzten Beteiligungsrunde im Februar 2020 haben sich nun bereits wieder zahlreiche neue Gesichtspunkte ergeben, die in die Planung eingearbeitet werden sollten. Insbesondere sind dies Änderungen im Bereich erneuerbarer Energien auf Bundes- und Landesebene (Flächen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen), sowie aktuellere Überlegungen innerhalb des Gemeinderats zum Flächenverbrauch bzw. Innenentwicklung, aber auch zur Bereitstellung von Gewerbeflächen.
Herr Mosses vom Ingenieurbüro LK&P stellt den geänderten Flächennutzungsplan vor.

3. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023

Haushaltssatzung der Gemeinde Alfdorf
für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.07.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1  Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.im Ergebnishaushalt mit den folgenden BeträgenEUR
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von18.321.600
1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von20.226.600
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von-1.905.000
1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von0
1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von0
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von0
1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von-1.905.000
2.im Finanzhaushalt mit den folgenden BeträgenEUR
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von17.490.550
2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von18.388.450
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von-897.900
2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von4.713.700
2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von9.857.300
2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von-5.143.600
2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von-6.041.500
2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von0
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von73.950
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von-73.950
2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von-6.115.450

§ 2  Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

§ 3  Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf1.651.500 EUR.

§ 4  Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf2.000.000 EUR.

§ 5  Realsteuerhebesätze (nachrichtlich)

Die Realsteuerhebesätze sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 01.12.2003, zuletzt geändert am 15.12.2014 geregelt.

Nachrichtlich: Die Steuersätze (Hebesätze) betragen seit 01.01.2015

1.für die Grundsteuer 
 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  330 v.H.,
 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) der Steuermessbeträge;325 v.H.
2.für die Gewerbesteuer der Steuermessbeträge.350 v.H.

Weiterhin ergeht zum Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf folgender Beschluss:
Dem von der Verwaltung vorgelegten Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf wird zugestimmt.
Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022-2026 wird zugestimmt.
Der Beibehaltung des bisherigen Rechnungssystems wird zugestimmt.

Der Wirtschaftsplan wird wie folgt beschlossen:

Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf
Wirtschaftsplan 2023

Auf Grund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 12 und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 24.07.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:

§ 1  Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1.im Ergebnishaushalt mit den folgenden BeträgenEUR
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von878.700
1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von1.130.000
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von-251.300
1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von0
1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von0
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von0
1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von-251.300
2.im Finanzhaushalt mit den folgenden BeträgenEUR
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von834.400
2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von1.003.200
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von-168.800
2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von30.000
2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von293.700
2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von-263.700
2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von-432.500
2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von0
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von0
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von0
2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von-432.500

§ 2  Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3  Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf  0 EUR.

§ 4  Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf    130.000 EUR.

4. Kindergartenbedarfsplanung

Gesetzlich ist eine jährliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Absprache mit den freien Trägern von Tagesbetreuungseinrichtungen (in Alfdorf die Kirchen und der Waldkindergarten e.V.) vorgeschrieben. Der Bedarfsplanungsausschuss, dem auch der Kindergartenausschuss des Gemeinderats angehört, hat am 12.06.2023 über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bedarfsplanung beraten.
Der Gemeinderat stimmt der Kindergartenbedarfsplanung zu.

5. Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten und in der Verlässlichen Grundschule (Kernzeitbetreuung)

Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 veröffentlicht. Wie bereits in den vergangenen Jahren erfolgt aufgrund der anhaltenden Krisen (Corona- Pandemie, Ukrainekrieg) eine Empfehlung nur für das kommende Kindergartenjahr.
Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden.
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 8,5 Prozent. Die Sicherstellung der Kinderbetreuung schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch die steigenden Personalkosten finanziell zu Buche.
Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind, wird die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen.
Mit der Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden.
Das angestrebte Ziel der Verbände in Baden- Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. Diese liegt in Alfdorf im Jahr 2022 bei 9,97 Prozent.
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich der Neufestsetzung der Elternbeiträge zu.

6. Vergabe

Umbau und Sanierung des Feuerwehrhauses in Pfahlbronn sind in vollem Gange. Nachdem die Fahrzeughalle weitgehend fertiggestellt ist, werden derzeit die Umkleide- und Sanitärbereiche, sowie die Büro- und Jugendräume hergestellt. Als letztes großes Gewerk wurden nun die Außenanlagen vergeben.

7. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 26. Juni 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Mai 2023
2. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023
3. Bebauungsplan "Inneres Bonholz, 1. Änderung"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
4. Errichtung eines Unterstandes für Rinder und Pferde auf Flst. 98 in Alfdorf-Mannholz
5. Bauvorhaben in Alfdorf, Dieter-vom-Holtz-Straße 2, Flst. 3971 (Erstellung einer Stützmauer)
6. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Brunnenstraße 12, Flst. 5 (Nutzungsänderung Garage und Abstellraum zu Pferdestall mit Auslauf im Hofraum für 2-4 Islandponys)
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Farbgasse 12, Flst. 194/5 und 1954/6 (Umnutzung einer Garage in einer ehemaligen Scheune zu einem Pferde Offenstall für 2 Pferde)
8. Bekanntgaben und Verschiedenes
9. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023 wurde auf Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Baden-Württemberg und den Ergebnissen aus der Maisteuerschätzung 2023 erstellt. Nach der Berechnung lässt sich der Ergebnishaushalt im Jahr 2023 um 1.905.000 Euro nicht ausgleichen. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich lässt sich jedoch mit Hilfe der Ergebnisrücklage aus den Vorjahren erreichen. In den Finanzplanungsjahren 2024-2026 ist ebenfalls kein Ausgleich des Ergebnishaushalts möglich, sodass auch hier auf die Ergebnisrücklage zurückgegriffen werden muss.
Die Ergebnisrücklage beträgt nach ersten Hochrechnungen circa 5 Mio. Euro und wird nach dem Ausgleich des Jahres 2026 nahezu aufgebraucht sein. Eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses konnte trotz aller Einsparungen nicht erzielt werden.
Das Investitionsprogramm wurde von der Verwaltung auf Umsetzbarkeit und Einsparmöglichkeiten hin überprüft. Im Jahr 2023 ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 9.857.300 Euro eingeplant. Die Investitionen können im Jahr 2023 ohne neue Kreditaufnahmen finanziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung ist nach derzeitigem Stand von einer Kreditaufnahme im Kernhaushalt in Höhe von 4,3 Millionen Euro auszugehen.
Der Gemeinderat nimmt von dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023 Kenntnis.

2. Bebauungsplan „Inneres Bonholz, 1. Änderung, Satzungsbeschluss

Zur Schaffung einer Erweiterungsmöglichkeit eines bestehenden Gewerbebetriebes sowie einer Wohnmöglichkeit hat der Gemeinderat am 21.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Inneres Bonholz“ in einem Teilbereich zu ändern. Der Planentwurf ist in der Zeit vom 20.02.2023 bis 20.03.2023 öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die zugehörigen Abwägungsvorschläge liegen dem Gemeinderat vor.
Der Bebauungsplan „Inneres Bonholz, 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung entsprechend den Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.

3. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 22. Mai 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. April 2023
2. Unterbringung von Flüchtlingen; Evtl. Aufstellung von Wohncontainern
3. Schöffenwahlperiode 2024 - 2028; Aufstellung der Vorschlagsliste
4. Bauvorhaben in Alfdorf, Ostlandstraße 5, Flst. 1812/8 (Errichtung einer Terrasse & Balkon sowie Doppelgarage)
5. Bauvorhaben in Alfdorf, Seestraße 13, Flst. 1857/4 (Modernisierung und Umbau Wohnhaus)
6. Bauvorhaben in Alfdorf, Kirchstraße 33/1, Flst. 1812/18 (Überdachung Terrasse, Carport vor der Garage, Überdachung Hinterhof, Gabionenwände)
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Hauptstraße 93, Flst. 3060/4 (Errichtung einer aufgeständerten Photovoltaikanlage)
8. Bauvorhaben in Alfdorf-Hüttenbühl, Hellershofer Straße 19, Flst. 71 (Garagenumbau mit Hackschnitzelheizung)
9. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Beunden, Flst. 58/2 (Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle)
10. Bauvorhaben in Alfdorf-Hintersteinenberg, Birkenäcker 3, Flst. 76/1 (Anbau an bestehende Pergola)
11. Bauvorhaben in Alfdorf-Vordersteinenberg, Krummbachweg 4, Flst. 83/4 (Erstellung einer Fertiggarage)
12. Bauvorhaben in Alfdorf, Hagbergstraße 19, Flst. 3921 (Wohnhausumbau mit Gauben)
13. Bekanntgaben und Verschiedenes
14. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Unterbringung von Flüchtlingen; Evtl. Aufstellung von Wohncontainern

Die Gemeinde Alfdorf ist verpflichtet, entsprechend eines Verteilerschlüssels Flüchtlinge in der so genannten „Anschlussunterbringung“ aufzunehmen.

Nach aktuellem Stand sind dies für das Jahr 2023 derzeit 36 Personen. Die Zahl kann sich insbesondere im Hinblick auf Flüchtende aus der Ukraine ggf. auch kurzfristig nach oben ändern.

Nach derzeitigem Stand können in kommunalen und angemieteten Wohnräumen max. 32 Personen untergebracht werden. Über die Anmietung eines weiteren Wohngebäudes wird derzeit verhandelt. Sollte die Anmietung erfolgen, könnten weitere 14 Plätze zur Verfügung gestellt werden, so dass je nach Verlauf die Verpflichtung knapp erfüllt werden könnte.

Die Gemeindeverwaltung hat sich deshalb parallel mit der Anmietung oder dem Ankauf von Wohncontaineranlagen befasst und entsprechende Angebote für 20 – 24 Personen eingeholt. Als Standort wird der Bereich Hauptstraße 82 vorgeschlagen.

Da nicht absehbar ist, wie lange die Pflicht zur Unterbringung einer derart hohen Zahl von Flüchtlingen besteht, spricht sich die Verwaltung für die Anmietung einer Wohncontaineranlage für zunächst 24 Monate aus, sofern zusätzliche Plätze bereitgestellt werden müssen.

GR Michael Lauber bittet die Verwaltung darum, einen Mietkauf zu prüfen. Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Mietkauf bereits im Angebot ausgeschlossen ist.

Der Standort wird von GR Dieter Folter bemängelt. Er bittet die Verwaltung darum, den Standort Pfahlbronn, Schulstraße/Ecke Lindenstraße, das Gemeindeeigene Grundstück zu prüfen. Sollte der Bedarf bestehen, wird die Verwaltung beauftragt, die angebotene Containerwohnanlage der Firma Grinbold-Jodag auf der Basis des Angebotes vom 14.04.2023 für 24 Personen für den Zeitraum von zunächst 24 Monaten anzumieten

Die Verwaltung wird zudem vom Gemeinderat beauftragt, den von GR Dieter Folter vorgeschlagenen Standort Pfahlbronn zu prüfen. Über den Standort wird in der Sitzung am 26. Juni 2023 separat entschieden.


2. Schöffenwahlperiode 2024 – 2028, Aufstellung der Vorschlagsliste

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 27.03.2023 bekanntgegeben, findet in diesem Jahr die Schöffenwahl statt. Der Präsident des Landgerichts Stuttgart hat mitgeteilt, dass 4 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Nach § 36 Abs. 4 GVG (Gerichtsverfassungsgericht) sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie bestimmt wurden und somit sollten mindestens 8 Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Abs. 3 GVG eine Woche lang zur Einsichtnahme aufzulegen. Hierzu wird auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt hingewiesen.

In die Vorschlagsliste für die Schöffenwahlperiode 2024 – 2028 werden folgende Personen aufgenommen:

Burkhardt, Monika, Alfdorf
Haack, Birgit, Alfdorf-Schölleshof
Hackenbroch, Peter, Alfdorf-Pfahlbronn
Heck, Klaus, Alfdorf
Dr. Hipp, Wolfgang, Alfdorf-Brend
Köngeter, Harald, Alfdorf-Brech
Krische, Sven, Alfdorf
Linckh, Peter, Alfdorf-Enderbach
Lopuga, Viktoria, Alfdorf-Pfahlbronn
Woicke, Sven, Alfdorf


3. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben größtenteils sein Einvernehmen erteilt. Einzelne Bauvorhaben wurden sehr kontrovers diskutiert und bei einem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen nicht erteilt.


4. Skatepark

Der Skatepark in Pfahlbronn ist aufgestellt und inzwischen abgenommen. Der Skatepark ist Ausfluss aus dem Jugendbeteiligungsprojekt yAng in Alfdorf und war Wunsch der Jugendlichen. Sobald ein bestelltes Schild mit Regeln und Haftungsausschluss geliefert und aufgestellt ist, kann der Platz formell freigegeben werden. Eine offizielle Einweihung ist am Samstag, 24.06.2023 um 11:00 Uhr geplant. Hierzu sind alle Interessierte ganz herzlich eingeladen!


5. Kein Bordell mehr in Alfdorf

Ein vor wenigen Monaten festgestelltes illegales Bordell besteht in Alfdorf nicht mehr! Zwei Damen aus Osteuropa hatten von privat eine Wohnung als Wohnraum angemietet und gleichzeitig Ihre Dienste angeboten. Nach Bekanntwerden hatte die Gemeindeverwaltung sofort Kontakt mit der Kriminalpolizei aufgenommen, welche Ermittlungen führt. Parallel wurde seitens der Gemeinde auf den Vermieter positiv eingewirkt, welcher das Mietverhältnis mit den Damen beendet und die Wohnung bereits anderweitig vermietet hat. Ich danke ausdrücklich der Polizei für ihr schnelles und umsichtiges vorgehen, sowie dem Vermieter für seine Kooperationsbereitschaft. Ihm war zuvor nicht bekannt gewesen, welcher Tätigkeit die Damen nachgingen.


6. Linienbündelausschreibung des ÖPNV

Im Rahmen der anstehenden Neuvergabe des Linienbündels 6, in dem sich Alfdorf im Wesentlichen mit Welzheim, Rudersberg und Kaisersbach befindet, konnten gemeinsam künftige Verbesserung für den Linienfahrplan erreicht werden, welche 2025 umgesetzt werden. Zuzahlungen sind nicht vorgesehen.

Folgende Verbesserungen sind im Wesentlichen vorgesehen:

- Direktvervbindung ohne Umstieg von Alfdorf über Pfahlbronn, Rienharz, Welzheim bis Schorndorf und zurück. (stündlich)
- NeueLinie 268 von Lorch über Pfahlbronn und Alfdorf bis Schwäbisch Gmünd und zurück (stündlich!)
- Freizeitbuslinie (Waldbus) mit verkürzten Fahrzeiten und im Wechsel über Alfdorf und Kaisersbach.
- Verlängerung der Route Welzheim über Hellershof und Heinlesmühle bis Gschwend (an Schultage 5 / in Ferien 4 Fahrten pro Tag) und zurück (6/4)

Der Start des geplanten Pilotprojekts des  #OnDemandVerkehr wurde auf den 01.10.2023 verschoben.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 24. April 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. März 2023
2. Bürgerfragestunde
3. Ausscheiden von Gemeinderat Michael Lauber aus den beschließenden und beratenden Ausschüssen - Feststellung der Voraussetzungen und Nachbesetzung der Ausschüsse
4. Zuschuss an SV Hintersteinenberg für Tennis-Anbau
5. Zuschuss an SV Pfahlbronn für Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Trainingsplatzes
6. Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung, Verpachtung kommunaler Grundstücke
7. Umbau und Sanierung Feuerwehrgerätehaus Pfahlbronn; Gefälleestrich Fahrzeughalle
8. Bauvorhaben in Alfdorf, Ipfstraße 12, Flst. 3619 (Neubau Dachgaube auf bestehendem Wohnhaus)
9. Bauvorhaben in Alfdorf-Pfahlbronn, Zwing 1, Flst. 706 (Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Doppelgarage)
10. Bauvorhaben in Alfdorf, Staufenstraße 16, Flst. 1852/4 (Erstellung eines Anbaus mit Dachterrasse und Wintergarten; Erstellung eines Gartenhauses)
11. Bauvorhaben in Alfdorf-Rienharz, Murrstraße 16, Flst. 263 (Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage)
12. Bekanntgaben und Verschiedenes
13. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Ausscheiden von Gemeinderat Michael Lauber aus den beschließenden und beratenden Ausschüssen – Feststellung der Voraussetzungen und Nachbesetzung der Ausschüsse

Gemeinderat Michael Lauber ist mit Schreiben vom 18.03.2023 mit dem Wunsch an die Gemeindeverwaltung herangetreten, aus beruflichen Gründen aus den beschließenden und beratenden Ausschüssen des Gemeinderats auszuscheiden. (§ 40 und 41 i.V.m. § 16 GemO) und nur noch die Stellvertreterfunktion ausüben möchte.

Der Gemeinderat stimmt dem Wunsch von Herrn Lauber zu und besetzt die Ausschüsse wie folgt nach:

Bau-/Friedhof-/Vermietungsausschuss:                               Thomas Maier
Personalausschuss:                                                             Manfred Fitz, persönlicher Stellvertreter Michael Lauber
Stellvertretung im Kindergarten- und Schulausschuss:       bleibt Michael Lauber


2. Zuschuss an den SV Hintersteinenberg für Tennisanbau

Die Tennisabteilung des SV Hintersteinenberg plant den Anbau eines Umkleideraumes mit WC und Gerätebereich und hat hierfür einen Zuschuss bei der Gemeinde in Höhe von 18 % der Bausumme (circa 5.737 €) beantragt. Die Gesamtkosten des Anbaus belaufen sich voraussichtlich auf ca. 32.130 €. Finanziert werden soll das Vorhaben über eine Förderung vom Württembergischen Landessportbund (18 %) und einem Zuschuss der Gemeinde (18 %). Der verbleibende Betrag (64 %) kann aus Eigenmitteln des Vereins finanziert werden.

Der Gemeinderat stimmt dem zu. Dem SV Hintersteinenberg wird ein Zuschuss für den Tennis-Anbau in Höhe von 18 % der Baukosten (voraussichtlich 5.737 €) bewilligt.

Aus dem Gemeinderat kommt die Anregung, für die Zukunft Vereinsförderrichtlinien auszuarbeiten. Dies ist auch Bürgermeister Krötz ein großes Anliegen. Die Verwaltung wird dazu einen Vorschlag erarbeiten


3. Zuschuss an den SV Pfahlbronn für Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Trainingsplatzes

Der SV Pfahlbronn plant auf seinem Trainingsplatz die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung und hat hierfür einen Zuschuss bei der Gemeinde in Höhe von 30 % der Bausumme (circa 10.500 €) beantragt. Die Gesamtkosten der Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 35.000 €. Finanziert werden soll das Vorhaben über eine Förderung vom WLSB (30%), einem Zuschuss vom Bundesumweltministerium (25%) und einem Zuschuss der Gemeinde (30%). Der verbleibende Betrag (15%) muss aus Eigenmitteln des Vereins finanziert werden. Dies ist die Voraussetzung, um den Zuschuss vom WLSB zu erhalten.

Auch hier stimmt der Gemeinderat dem vorhaben zu. Dem SV Pfahlbronn wird ein Zuschuss für die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Trainingsplatzes in Höhe von 30 % der Baukosten (voraussichtlich 10.500 €) bewilligt.


4. Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung, Verpachtung kommunaler Grundstücke

In der großen Flächengemeinde Alfdorf bestehen, vor allem im nördlichen Gemeindegebiet, viele Gebiete die nicht oder nicht ausreichend mit einem Mobilfunknetz abgedeckt sind. Seitens des Bundesgesetzgebers gibt es Vorgaben an die Mobilfunkbetreiber diese Lücken zu schließen. Eine angemessene Mobilfunknetzabdeckung ist parallel zum Ausbau der Breitbandversorgung für die Bevölkerung von großer Bedeutung. Nach dem Bau eines Mobilfunkstandortes am Hellershof und den Planungen der Deutschen Telekom mit einem Standort bei Höldis ist es nun wichtig auch die restlichen Lücken zu schließen. Nachdem die Firma NOVEC einen potentiellen Standort auf einem Gemeindegrundstück bei Dornhalden mit einem Gemeinderatsbeschluss zur Vermietung gesichert hat, wurde die bautechnische Begehung durchgeführt. Hierbei stellte sich bei einer Prüfung der Bodenbeschaffenheit heraus, dass dieser Standort ungeeignet ist und auf ein Privatgrundstück verschoben werden muss. Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer laufen hierzu.

An einem weiteren Standort bei Mannholz konnten nun zwei zusammenhängende Grundstücke der Gemeinde auf Gemarkung Pfahlbronn, Flur 9 (Mannholz), Flurstück 91 und 210 gefunden werden, welche geeignet sind.

Dieser geeignete Standort bei Mannholz soll nun erneut mit einem Mietvertrag zwischen der Gemeinde Alfdorf und der Firma NOVEC gesichert werden. Inhalt des Vertrags sind im Wesentlichen die Vermietung von ca. 200 m² innerhalb der gemeindlichen Grundstücke für die Dauer von mindestens 30 Jahren.

Der Gemeinderat stimmt einer Vermietung der notwendigen Fläche zum Bau eines Mobilfunkmast auf den zusammenhängenden Grundstücken der Gemeinde Alfdorf bei Mannholz Gemarkung Pfahlbronn, Flur 9, Flurstück 91 und 210 zu.


5. Umbau und Sanierung Feuerwehrgerätehaus Pfahlbronn, Gefälleestrich Fahrzeughalle

Für die Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses in Pfahlbronn wurde die Anbringung eines Gefälleestrichs vorgesehen. Hierfür war in den Kosten ein Budget (im Bereich Unvorhergesehen 36.856,05€ brutto) von ca. 30.000,00€ eingeplant. Um den Fortgang der Bauarbeiten nicht zu beeinträchtigen musste der Estrich bereits in der KW 16 (17. – 21.04.2023) eingebracht werden, so dass der Bürgermeister im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 43 Abs. 4 GemO den Auftrag an die Firma Fichtner vergeben hat. Die Verwaltung bittet um nachträgliche Zustimmung zu dieser Entscheidung. Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt der Vergabe an die Firma Fichtner Estriche, Rechberghausen, zu.


6. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 27. März 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 23. Januar 2023 und 27. Februar 2023
2. Energetische Sanierung der Schlossgartenschule (Südbau); Ausschreibung erster Abschnitt
3. Bauvoranfrage in Alfdorf-Schmidhöfle, Schmidhöfle 1, Flst. 1075 und 1076 (Aufstockung Wohnhaus)
4. Bauvorhaben in Alfdorf-Höldis, Untere Gasse 6, Flst. 755/1 (Abbruch und Neubau Garage)
5. Bauvorhaben in Alfdorf-Brech, Schwalbenweg 9, Flst. 288/2 (Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage)
6. Bekanntgaben und Verschiedenes
7. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

Ein ausführlicher Bericht folgt im Anschluss an Sitzung.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 27. Februar 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Pfahlbronn; Vergabe diverser Gewerke, 2. Ausschreibungspaket
2. Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung, Verpachtung eines kommunalen Grundstücks
3. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
4. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Flst. 531/13, Lisztstraße 25 (Wohnhausneubau mit Carport)
5. Bauvorhaben in Alfdorf, Flst. 1812/18, Kirchstraße 33/1 (Terrassenüberdachung, Einfriedung und Carport)
6. Bauvorhaben Pfahlbronn, Flst. Nr. 23/1, Haghof 5 (Umbau und Sanierung Wohnhaus, Balkonanbau und Garagenerweiterung)
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Flst. 972, Obere Schlossstraße 70 (Sanierung u. Erweiterung Lagerschuppen mit Unterstellfläche)
8. Bekanntgaben und Verschiedenes
9. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Pfahlbronn; Vergabe diverser Gewerke, 2. Ausschreibungspaket

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2022 den Baustart für die Sanierung und den Umbau des Feuerwehrhauses in Pfahlbronn mit einem ersten Vergabepaket in Auftrag gegeben. Die dort vergebenen Leistungen wie u.a. Rohbau, Zimmer- und Holzbauarbeiten oder Fensterbauarbeiten wurden mittlerweile im Großen und Ganzen fristgerecht umgesetzt.

Durch das beauftrage Architekturbüro ssm wurden entsprechend des Baufortschritts die Ausschreibungsunterlagen für insgesamt 15 Gewerke Mitte Januar im Rahmen der beschränkten Ausschreibung versandt. Der Gemeinderat hat folgende Firmen mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt:

Firma Mangold zum Angebotspreis von 82.791,85 Euro, Sanitärarbeiten.
Firma Daul zum Angebotspreis von 83.347,47 Euro, Lüftungsarbeiten.
Firma Heldele Aalen GmbH zum Angebotspreis von 135.832,70 Euro, Elektroinstallationsarbeiten.
Firma Dietrich, zum Angebotspreis von 22.206,22 Euro, Brandmeldeanlage.
Firma PLD Light Design zum Angebotspreis von 75.452,59 Euro, Photovoltaikanlage.
Firma Blitzableiterbau Süd, zum Angebotspreis von 6.217,87 Euro, Blitzschutzarbeiten.
Firma Heinrich Schmid zum Angebotspreis von 97.995,41 Euro, Trockenbauarbeiten.
Firma Estrich-Wagner, zum Angebotspreis von 18.720,72 Euro, Estricharbeiten. 
Firma Skyline, zum Angebotspreis von 27.346,81 Euro, Bodenbeschichtungsarbeiten. 
Firma Grimm, zum Angebotspreis von 14.257,39 Euro, Fliesenarbeiten.
Firma Hirsch, zum Angebotspreis von 36.333,50 Euro, Putz- und Stuckateurarbeiten.
Firma Gebr. Hörner, zum Angebotspreis von 29.306,43 Euro, Malerarbeiten. 
Firma Deco Domus Erhard, zum Angebotspreis von 9.497,99 Euro, Bodenbelagsarbeiten.
Firma Schäble Team, zum Angebotspreis von 23.740,50 Euro, Tischlerarbeiten.


2. Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung, Verpachtung eines kommunalen Grundstücks

In der großen Flächengemeinde Alfdorf bestehen, vor allem im nördlichen Gemeindegebiet, viele Gebiete die nicht oder nicht ausreichend mit einem Mobilfunknetz abgedeckt sind. Seitens des Bundesgesetzgebers gibt es Vorgaben an die Mobilfunkbetreiber diese Lücken zu schließen. Eine angemessene Mobilfunknetzabdeckung ist parallel zum Ausbau der Breitbandversorgung für die Bevölkerung von großer Bedeutung.

Die Firma NOVEC, welche Mobilfunkmasten plant und baut, hat drei Suchkreise definiert, um die weißen Flecken im nördlichen Gemeindegebiet schließen zu können. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Gemeinde hat Bürgermeister Krötz darauf hingewirkt, dass die angedachten Standorte erstens in angemessenen Abständen zur Wohnbebauung und zweitens das Landschaftsbild schonend im Wald oder am Waldrand projektiert werden. Vor dem Hintergrund der topografischen Lage haben sich dadurch die möglichen Standorte innerhalb des jeweiligen Suchkreises erheblich reduziert. Ein gut geeigneter Standort befindet sich auf dem Grundstück der Gemeinde Alfdorf neben der Landesstraße 1153, zwischen Kapf und Vordersteinenberg, auf Höhe Dornhalde. Die Firma NOVEC möchte nun im nächsten Schritt den potentiellen Mobilfunkstandort vertraglich mit der Gemeinde sichern. Der Gemeinderat hat dem Vertragsabschluss mit der Firma NOVEC zugestimmt.


3. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:

Freundeskreis KIGA Pusteblume            400 Euro                     Kindergarten Pusteblume


4. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.


5. Bekanntgaben:

Am 24.2.2023 jährte sich der Kriegsausbruch in der Ukraine und ein Ende dieses schrecklichen Kriegs ist nicht abzusehen. Das Erdbeben in der Türkei und Syrien hat vielen Menschen das Leben gekostet, andere wurden schwer verletzt und noch mehr Menschen haben ihre Bleibe verloren. Darüber hinaus bestehen weltweit Konflikte, wodurch Menschen unter totalitären Regimes leider und verfolgt oder unterdrückt werden. Bürgermeister Krötz erklärte, dass alle diese Umstände zu einem Flüchtlingsstrom nach Europa und insbesondere nach Deutschland geführt haben, welcher die Flüchtlingszahlen von 2015 bereits weit überschritten hat.
Bürgermeister Krötz teilt mit, dass für das Jahr 2023 aktuell noch eine errechnete Aufnahmeverpflichtung von 39 Personen besteht, wobei Geflüchtete aus der Ukraine hier noch nicht eingerechnet sind. Diese kommen noch on Top! Das LRA schätzt derzeit hier eine Zuweisung von rund 40 Menschen. Im vergangenen Jahr wurde vor Kriegsbeginn eine Aufnahmeverpflichtung von 10 Personen errechnet. Am Jahresende bestand für die Gemeinde Alfdorf eine Abnahmeverpflichtung für 97 Personen, so Bürgermeister Krötz weiter.

Die Gemeinde Alfdorf bemühte sich im vergangenen Jahr mit allen Kräften um eine gute Unterbringung der Menschen. Dies war bislang auch nur mit einer sehr großzügigen Hilfsbereitschaft der Bevölkerung möglich!
„Ich danke allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die Wohnraum den Geflüchteten direkt oder über Vermietung an die Gemeinde zur Verfügung gestellt haben und dies weiter tun. Ebenso danke ich allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich in der Flüchtlingsarbeit und bei der Integration der geflüchteten Menschen einbringen“, so Bürgermeister Krötz weiter.

Die Gemeindeverwaltung ertüchtigt derzeit noch kommunale Wohnungen und wird im Laufe des Jahres noch weitere Personen unterbringen können. Aber diese Räumlichkeiten werden nicht ausreichen, um alle Menschen unterzubringen! 

Dennoch benötigt die Gemeindeverwaltung dringend weiteren privaten Wohnraum! Bürgermeister Krötz bittet daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Eigentum von leerstehendem Wohnraum sind, diesen geflüchteten Menschen zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf tritt die Gemeinde hierzu auch als Mieter auf. Bitte melden Sie sich bei Frau Schmidt, Herr Feldmeyer oder bei Bürgermeister Krötz.

Sitzung des Gemeinderats

Einladung zu der am Montag, den 23. Januar 2023, 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Alfdorf im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28.

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2022

2. Bürgerfragestunde

3. Schaffung einer Stelle für offene Kinder- und Jugendarbeit/Gemeindejugendreferat

4. Photovoltaikanlage Bürgerzentrum Pfahlbronn

5. Gemeinsamer Gutachterausschuss Welzheimer Wald: Vorschlag von Gutachtern

6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

7. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Flst. 627 und 628, Langer Pfahl, L 1155 (Erneuerung des Betriebsgebäudes und E-Spulenwannen)

8. Bauvorhaben in Alfdorf, Flst. 1812/5, Kirchstraße 33 (Terrassenüberdachung, Stützmauer für lebende Einfriedungen)

9. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Flst. 274/2, Heidestraße 12 (Neubau eines Wohnhauses mit Garage)

10. Bauvorhaben in Höldis, Flst. 117 (Neubau eines 49,82m - Schleuderbetonmastes mit Systemtechnik auf Fundamentplatte)

11. Bauvorhaben in Hintersteinenberg, Flst. 28/1, Finkenstraße 2 (Wohnhausumbau mit Gauben)

12. Bekanntgaben und Verschiedenes

13. Anfragen

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

gez.     Ronald Krötz
Bürgermeister

 

1. Schaffung einer Stelle für offene Kinder- und Jugendarbeit/Gemeindejugendreferat

Der umfassende Jugendbeteiligungsprozess im Rahmen von PJUK (yAng) in 2021/2022 hat gezeigt, dass Alfdorf viel Potenzial auf Seiten der jungen Menschen als auch innerhalb der Verwaltung und Zivilgesellschaft hat. Um die Bedarfe konstant im Blick zu behalten, zu bündeln und notwendige Angebote zu konzipieren bedarf es eines kommunalen Gemeindejugendreferats. Kreisjugendreferent Benedikt Seybel lobte die Jugendarbeit in Alfdorf. Er teilte mit, dass der Landkreis die Schaffung einer 100%-Stelle mit 17.800 Euro jährlich fördert. Bei einer 75%-Stelle liegt die Förderung bei 13.350 Euro. Soll der Blick auch auf die Teilorte gerichtet und umfassend Jugendbeteiligung aufgebaut und umgesetzt sowie unmittelbare pädagogische Arbeit verrichtet werden, ist die Ausstattung mit 100% nötig. Für Bürgermeister Krötz wäre in Anbetracht dessen, dass eine 50%-Stelle zu viele Abstriche bedeutet und im Hinblick auf eine sparsame Haushaltsführung eine 75-Prozent-Stelle ein guter Kompromiss gewesen. Der Gemeinderat sorgte sich jedoch, ob man eine Stelle mit 75% auch gut besetzen kann. Deshalb einigte man sich auf eine Stellenausschreibung mit einem Umfang zwischen 75 und 100 Prozent, um eventuell die Stelle besser besetzen zu können.


2. Photovoltaikanlage Bürgerzentrum Pfahlbronn

Im Februar 2003 wurde auf dem Dach des damals neu erbauten Bürgerzentrums in Pfahlbronn durch die Firma Abele eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Errichtung erfolgte für die Gemeinde kostenneutral, im Gegenzug stand die Einspeisevergütung der Firma Abele zu.

Nach 20 Jahren läuft nun der Nutzungsvertrag ab und es gilt zu überlegen, wie mit der PV-Anlage weiter verfahren werden soll. Dabei sollen sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Herr Kurt Abele stellt auf der Basis der derzeitigen Strompreise und Einspeisevergütungen verschiedene Szenarien (z.B. Weiternutzung zum Eigenverbrauch mit oder ohne Speicherung) in der Sitzung vor. Der Gemeinderat votiert für die Weiternutzung der PV-Anlage mit folgender Option: Nutzung des Eigenstroms für die Gemeinde, der Überschuss wird der Fa. Abele gutgeschrieben und ein pauschaler Wartungsvertrag in Höhe von 1.190,- Euro für maximal 3 Jahre abgeschlossen. Danach wird erneut darüber beraten.


3. Gemeinsamer Gutachterausschuss Welzheimer Wald: Vorschlag von Gutachtern

Zum 01.01.2019 hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Welzheimer Wald seine Tätigkeit aufgenommen. Die mitwirkenden ehrenamtlichen Gutachter werden jeweils auf einen Zeitraum von vier Jahren bestellt. Nachdem dieser Zeitraum am 31.12.2022 abgelaufen ist, sind ab diesem Zeitpunkt die Gutachter neu zu bestellen.

Aus dem Bereich der Gemeinde Alfdorf sind gemäß Vereinbarung vier ehrenamtliche Gutachter in den Ausschuss zu bestellen. Die Gutachter werden vom Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf nominiert und sind dann durch den Gemeinderat der Stadt Welzheim formell zu bestellen. Die Gutachter sind nicht zwingend aus der Mitte des Gemeinderats zu nominieren. Vielmehr ist ein fachlicher Bezug von Vorteil.

Bisher gehören dem Gutachterausschuss die Gemeinderäte Hans-Dieter Folter, Horst Metzger und Norbert Wiedmann, sowie Frau Susanne Semler an. Nach Rücksprache wären diese Gutachter bereit, das Amt für weitere vier Jahre wieder zu übernehmen, wobei die Nominierung dem Gemeinderat obliegt. Vom Gemeinderat werden zusätzlich folgende Personen vorgeschlagen: Roland Beug und Dominik Lang: Eine geheime Wahl wurde gewünscht.

Folgende Personen wurden als ehrenamtliche Gutachter gewählt: Dieter Folter, Roland Beug, Dominik Lang, Norbert Wiedmann.

Bürgermeister Ronald Krötz gratulierte den gewählten Mitgliedern und bedankte sich bei Horst Metzger und Susanne Semmler für ihre bisherige Arbeit im Gutachterausschuss


4. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:

Gesangverein Liederkranz Rienharz e.V.     250 Euro         Kinder- und Jugendarbeit
Gottfried Wiedmann GmbH                           250 Euro         Kindergarten Rienharz
SSM Architekten                                            50 Euro           Feuerwehr Pfahlbronn
A. Kolckmann GmbH                                     500 Euro         Feuerwehr Alfdorf
Förderverein Schlossgartenschule                1.500 Euro      Baumhaus Kernzeitbetreuung
Badmintonclub Pfahlbronn                            200 Euro         Baumhaus Kernzeitbetreuung


5. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

 

Sie haben über das Ratsinformationssystem die Möglichkeit, alle aktuellen und öffentlichen Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Niederschriften der kommunal-politischen Gremien der Gemeinde Alfdorf einzusehen.

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