Sitzungen und Berichte 2025
Gemeinderatssitzung am Montag, 23.06.2025
Einladung
Einladung zur Sitzung am 23. Juni 2025
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 23. Juni 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2025
2. Windpark Welzheim / Alfdorf; Informationen zum Stand des Projekts
3. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
4. Bauvorhaben in Rienharz, Flst. 687 (Veränderte Ausführung einer landwirtschaftlichen HofBiogasanlage mit Haveriebecken)
5. Bauvorhaben in Alfdorf-Rienharz, Flst. 730 und 730/2 (Errichtung einer Hackgutheizung, Hühnerstall, Bienenhaus und Kleinviehstall)
6. Bauvorhaben in Alfdorf, Teckstraße 13, Flst. 3585, Erstellung einer Dachgaube und Erstellung eines Balkons
7. Bauvorhaben in Alfdorf- Brech, Strutweg 1, Flst. 261, (Anbau und Aufstockung Dachgeschoss der Garage)
8. Bekanntgaben und Verschiedenes
9. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 23. Juni 2025
Ein ausführlicher Bericht folgt im Anschluss an die Sitzung.
Gemeinderatssitzung am Montag, 26.05.2025
Einladung und Bericht
Einladung zur Sitzung am 26. Mai 2025
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 26. Mai 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28. April 2025
2. Flächennutzungsplan 2015 - 2040; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Feststellungsbeschluss
3. Baugebiet "Albuch"; Vergabe der Planungsleistungen für die Erschließung
4. Vorstellung des Schulwegekonzepts
5. Kalkulation des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf; Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)
6. Kindergarten-Bedarfsplanung für das Jahr 2025/ 2026
7. Einführung eines Fahrradleasing für Mitarbeitende der Gemeinde Alfdorf
8. Sanierung der Uferbefestigung an der Rot, Buchengehrener Sägmühle nach Starkregenereignis
9. Bauvorhaben in Vaihinghof, Vaihinghof 2, Flst 430/6, Umbau der bestehenden Scheune
10. Bauvorhaben in Höldis, Untere Gasse 6, Flst 4/1, Errichtung überdachte Mistlege, Anbau Überdachung und Aufschüttung Paddokfläche
11. Bekanntgaben und Verschiedenes
12. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 26. Mai 2025
Flächennutzungsplan 2015 - 2040; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Feststellungsbeschluss
In seiner Sitzung am 09.12.2024 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplans 2015 – 2040 erneut öffentlich auszulegen. Grund war insbesondere die von den Raumordnungsbehörden geforderte Reduzierung der ausgewiesenen Wohnbau- und Gewerbeflächen. Die erneute Auslegung fand im Zeitraum vom 17.02. – 19.03.2025 statt. Gleichzeitig wurden nochmals die relevanten Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden zusammengefasst und im Rahmen dieser Sitzung abgewogen. Der Gemeinderat beschloss nach Beratung einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan der Gemeinde Alfdorf 2015 – 2040 gemäß § 6 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den Plan der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung die öffentliche Bekanntmachung zur Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
Baugebiet "Albuch"; Vergabe der Planungsleistungen für die Erschließung
Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet „Albuch“, das bei gutem Verlauf im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein soll. Mit dem Bebauungsplanverfahren wurde das Ing. Büro LKP+ aus Mutlangen beauftragt. Nach Abschluss der Bauleitplanung ist die Erschließung zu planen, auszuschreiben und durchzuführen. Hierfür legte das Ing. Büros LKP+ auf Grundlage der Grobkostenschätzung ein Angebot in Höhe von 292.268,45 €, jeweils für die Leistungsphasen 1 – 8, vor. Dabei wurde von anrechenbaren Kosten für die Herstellung des Oberflächenwasserkanals, des Mischwasserkanals, der Regenrückhaltebecken, der Wasserleitung und der Verkehrsanlagen, sowie einer erforderlichen Verlegung einer Hauptwasserleitung des Zweckverbands Wasserversorgung Menzlesmühle in Höhe von brutto rund 2,25 Millionen Euro ausgegangen. Angeboten wurden die Ingenieurleistungen in Honorarzone 2, Mittelsatz, nach HOAI. Der Betrag ist vorläufig, da die spätere Abrechnung dann auf Basis der konkreten Kostenberechnung erfolgt. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Erschließung des Baugebiets „Albuch“ erfolgt auf der Basis des Honorarangebots vom 13.04.2025 mit einer vorläufigen Gesamtsumme in Höhe von 292.268,45 € an das Ingenieurbüro LKP+ aus Mutlangen.
Vorstellung des Schulwegekonzepts
Im April 2009 wurden dem Gemeinderat die Schulwegepläne für Alfdorf und Pfahlbronn/ Brech vorgestellt. Aufgrund der Ausweisung neuer Baugebiete sowie baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der damals aufgezeigten Konfliktpunkte (z.B. Ergänzung des Gehwegs in der Leineckstraße in Alfdorf, Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Rienharzer Straße in Pfahlbronn) entsprachen diese Schulwegepläne nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Die Gemeindeverwaltung hatte daher zusammen mit dem Büro LKP+ unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler die vorhandenen Pläne überarbeitet und fortgeschrieben. Ein Schulwegekonzept wurde für die drei Ortsteile (Alfdorf, Pfahlbronn/ Brech und Hellershof) mit Grundschulstandorten erstellt. Für die Konflikt-/ Gefahrenbereiche in der Farbgasse (Schulstraßen-Projekt) und den Kreuzungsbereich Welzheimer Straße/ Franzengasse (geplante Einrichtung eines Fußgängerüberweges) sind bereits Verbesserungsmaßnahmen in Planung. Das Gremium nahm die Vorstellung zur Kenntnis.
Kalkulation des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf;
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)
Mit Beschluss vom 19.02.2018 des Gemeinderates wurde die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (FwKS) in seiner derzeit gültigen Fassung beschlossen. Unter § 5 (Höhe des Kostenersatzes) ist die Zusammensetzung des Kostenersatzes beschrieben. Aufgrund der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) im Dezember 2024 mussten die Personalkosten in Nr. 1 der Anlage zur Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung neu kalkuliert werden. Darüber hinaus musste die Nr. 2 der Anlage zur gemeindlichen Satzung an die im Jahr 2024 neu gefasste Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Feuerwehrfahrzeuge angepasst werden. Gleichzeitig wurden auch die Veränderungen im Fahrzeugbestand der Gemeindefeuerwehr mitberücksichtigt (Anschaffung MTW Abteilung Alfdorf und Vordersteinenberg, Abmeldung des Tragkraftspritzenfahrzeugs Abteilung Alfdorf, Abgabe des Löschgruppenfahrzeugs der Abteilung Pfahlbronn, Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Abteilung Pfahlbronn, Verkauf des Gerätewagens Logistik und Anschaffung des Gerätewagen Transport GW-T für die Abteilung Alfdorf). Der Feuerwehrausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 28.04.2025 mit der Kalkulation des Kostenersatzes und der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung befasst und diese einstimmig angenommen. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig die Kalkulation des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf sowie die Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS).
Kindergarten- Bedarfsplanung für das Jahr 2025/ 2026
Gesetzlich ist eine jährliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Absprache mit den freien Trägern von Tagesbetreuungseinrichtungen (in Alfdorf die Kirchen und der Waldkindergarten e.V.) vorgeschrieben. Der Bedarfsplanungsausschuss, dem auch der Kindergartenausschuss des Gemeinderates angehört, hatte am 08.05.2025 über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bedarfsplanung beraten. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vom Bedarfsplanungsausschuss vorbesprochenen Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2025/ 2026 zu.
Einführung eines Fahrradleasing für Mitarbeitende der Gemeinde Alfdorf
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten zwischenzeitlich die Möglichkeit, über ein Gehaltsumwandlungsmodell kostengünstig in den Besitz eines Fahrrades ihrer Wahl zu kommen. Die Gemeindeverwaltung schlug im Rahmen der Beratungen die Ergänzung eines solches Benefits vor. Es wurden mit mehreren Anbietern Verhandlungen geführt und Angebote verglichen. Letztendlich fiel die Auswahl auf die Firma Primandis GmbH, da diese nicht auf ein vorgegebenes Händlernetzwerk zurückgreifen, sondern den Mitarbeitenden eine eigenständige und provisionsfreie Händlerauswahl gewährt. Mitarbeitende können somit bei jedem Händler individuell ihren Preis, ggf. mit Zubehör aushandeln und dieses Angebot fürs Leasing nutzen. Auch gibt es keinen Mindestumsatz für die Beauftragung eines Leasingrads. Nach kurzer Beratung fasste das Gremium folgenden mehrheitlichen Beschluss: Die Gemeinde Alfdorf wendet den Tarifvertrag zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern an. Den Beamten wird die Umwandlung ihrer Bezüge ebenfalls angeboten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Verträge mit der Fa. Primandis abzuschließen.
Sanierung der Uferbefestigung an der Rot, Buchengehrener Sägmühle nach Starkregenereignis
Bei dem Starkregenereignis in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2024 wurde die Uferböschung östlich der Brücke über die Rot abgeschwemmt und stark beschädigt. Nach einem aufwändigen Prüfprozess, mit diversen Behörden, auf welche Art eine Sanierung der Böschung erfolgen soll, lag dem Gremium nun ein Angebot der Firma Leonhard Weiss aus Göppingen vor. Die Böschung muss ab der Brücke über die Rot entlang des Anwesens Rotstraße 2 saniert werden. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Gewässerökologie beim Landratsamt erfolgt dies durch den Einbau von Flussbausteinen in einer Höhe von drei Reihen. Da hierfür auch eine Wasserhaltung (umpumpen des Wassers) erforderlich wird, ist die Maßnahme relativ aufwändig. Zeitgleich verlegt die Netze BW GmbH eine Breitbandleitung durch die Rot. Auch hierfür ist eine Wasserhaltung erforderlich. Es führt somit zu Synergieeffekten, wenn die Maßnahmen gleichzeitig von derselben Firma vorgenommen werden (Baustelleneinrichtung, Maschinen,...). Deshalb wurde kein weiteres Angebot eingeholt. Das Angebot der Firma Leonhard Weiss beläuft sich auf Brutto 34.176,26 Euro. Durch die Kostenteilung der Wasserhaltung können die Kosten noch reduziert werden. Zudem hat der Grundstücksanlieger mitgeteilt, dass er sich mit Erdarbeiten (Aufbringung Oberboden, Anpflanzung usw.) an der Maßnahme beteiligt, was eine weitere Kostenreduzierung bedeutet. Die Maßnahme sollte aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes im Sommer umgesetzt werden. Derzeit ist Anfang Juli eingeplant. Das Gremium beschloss einstimmig folgenden Beschluss: Die Sanierung der Uferböschung im Bereich Rotstraße 2 wird an die Firma Leonhard Weiss zum Angebotspreis von 34.176,26 € vergeben.
Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat erteilte zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen.
Bekanntgaben:
Starkregenrisikomanagement / Krisenvorsorge
Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren Vorkehrungen getroffen, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein. Im Falle eines Starkregenereignisses liegen nun Untersuchungen mit Empfehlungen des Fachbüros Fichtner aus Stuttgart vor. Anhand einer Simulation konnten Gefahrenstellen nach einem Starkregenereignis sichtbar gemacht werden. Für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist der jeweilige Gebäudeeigentümer verantwortlich. Im Rahmen von künftigen Baumaßnahmen werden diese Erkenntnisse künftig ebenso berücksichtigt. Hierzu fand in der vergangenen Woche eine öffentliche Veranstaltung im Kultur- und Sportzentrum statt. Die Zusammenfassung der Ergebnisse und die Simulation können auf der Homepage der Gemeinde Alfdorf eingesehen werden.
Weiter gab Bürgermeister Krötz bekannt, dass die Feuerwehr, DRK und Verwaltung in den vergangenen Jahren Vorkehrungen für Krisensituationen getroffen haben. Darunter zählt unter anderem, dass im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls oder einer Energiemangellage im Kultur- und Sportzentrum ein Notfalltreffpunkt eingerichtet werden kann. Dort kann mit einem Notstromaggregat die Stromversorgung und der Betrieb der Hackschnitzelheizung autark sichergestellt werden. Bei Bedarf können die Räumlichkeiten der Schule und in Kürze auch der Alten Halle ebenso mitversorgt und genutzt werden. Darüber hinaus sind Notfallmeldepunkte benannt, an denen beim Ausfall des Telefonnetzes Notfälle gemeldet und entsprechend weitergeleitet werden können. Diese sind: Schule Alfdorf, Bürgerzentrum Pfahlbronn, Feuerwehrhaus in Hintersteinenberg und Grundschule Hellershof. Die Informationen sind auf einem Flyer der Gemeinde Alfdorf und auf der Homepage zusammengefasst. Ebenso erfolgt eine wiederholte Veröffentlichung im Amtsblatt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 28.04.2025
Einladung und Bericht
Einladung zur Sitzung am 28. April 2025
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 28. April 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. März 2025
2. Bürgerfragestunde
3. Vergabe Baumaßnahme Seestraße
4. Bestellung eines Stadtjägers für das Gemeindegebiet Alfdorf
5. Ersatzbeschaffung Streusalzsilo
6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
7. Bauvorhaben in Höldis, Untere Gasse 4, Flst 3/2, Einbau von Pferdeboxen und eines Heubodens in die best. Scheune sowie Errichtung eines Offenstalls mit Einzäunung.
8. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Lisztstraße16, Flst. 535/23, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
9. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Pfahlstraße 5, Flst. 79/3, 79/2, Wohnhausumbau und Anbau, Ausbau DG mit Dachgauben
10. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Beunden, Flst. 1370, Errichtung eines Metallcontainers
11. Bauvorhaben in Alfdorf, Dr.-Adolf-Faber-Straße 6, Einfamilienhaus mit Garage
12. Bauvorhaben in Adelstetten, Mutlanger Straße 37, Flst. 52, Umbau eines Bauernhauses mit Scheune zum Mehrfamilienhaus
13. Bauvorhaben im Haghof, Flst. 13/2, Erstellung einer Betriebswohnung
14. Bauvoranfrage in Adelstetten, Greutlesäcker, Flst. 225, Errichtung einer Reithalle mit integrierten Nebenräumen
15. Bekanntgaben und Verschiedenes
16. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 28. April 2025
Vergabe Baumaßnahme Seestraße
Das Ingenieurbüro LKP Ingenieure GbR aus Mutlangen ist mit der Planung und Bauleitung für die Baumaßnahme in der Seestraße beauftragt. In der Gemeinderatsitzung am 27.01.2025 wurde die Ausführungsplanung vorgestellt und der Beschluss gefasst, entsprechend dieser Planung eine Ausschreibung durchzuführen. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde die Ausschreibung veröffentlicht und am 27.03.2025 fand hierzu die Angebotseröffnung statt. Es wurden insgesamt fünf Angebote abgegeben. Die Kostenberechnung für die Baumaßnahme belief sich auf ca. 1,8 Mio. Euro. Entsprechend dieser Kostenberechnung sind im Haushaltsplan, aufgeteilt auf die einzelnen Gewerke Wasser, Kanal, Straßen, Straßenbeleuchtung, Mittel eingestellt. Herr Matheisl vom Ing.-Büro LKP stellte im Rahmen der Beratung die eingegangenen Angebote vor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag zur Baumaßnahme „Seestraße“ an die Firma Hans Ebert GmbH, Pommertsweiler, zum Angebotspreis von 1.435.689,21 Euro zu vergeben.
Bestellung eines Stadtjägers für das Gemeindegebiet Alfdorf
Durch die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und der Durchführungsverordnung zum JWMG (DVO JWMG) wurde die Möglichkeit geschaffen, Stadtjägerinnen und Stadtjäger einzusetzen. Als Stadtjäger kann von der Unteren Jagdbehörde anerkannt werden, wer einen Jagdschein besitzt, der zur Jagdausübung in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Zusätzlich ist eine Ausbildung zum Stadtjäger erforderlich. Stadtjägerinnen und Stadtjäger haben die Aufgabe, in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen, zu beraten und zu unterstützen. Sie arbeiten mit den Wildtierbeauftragten des Landkreises zusammen. Die Jagd darf nur ausgeübt werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist. Somit findet eine reguläre Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland praktiziert wird, nicht statt. Hintergrund ist vielmehr die zunehmende Population von Wildtieren in den Siedlungsbereichen von Städten und Gemeinden, die zu Konflikten mit den dort lebenden Menschen führen können. Hier können geprüfte Stadtjäger den Bürgern konkrete und tierschutzgerechte Hilfe bei Problemen mit Wildtieren leisten und Konflikte entschärfen. Auch in unserer Gemeinde gibt es vermehrt Beschwerden aus der Bevölkerung im Hinblick auf Konflikte mit Wildtieren. Mit der Ernennung eines Stadtjägers steht der Bevölkerung dann ein Ansprechpartner zur Verfügung. Bereits seit längerem ist die Gemeindeverwaltung diesbezüglich im Gespräch mit dem Wildtierbeauftragten des Rems- Murr- Kreises. Nun hat ein ausgebildeter Stadtjäger aus Mutlangen, Herr Fabian Probst, gegenüber der Verwaltung sein Interesse an der Übernahme dieser Funktion bekundet. Von den örtlichen Jagdausübungsberechtigten besitzt keiner die Befähigung zum Stadtjäger und auch kein Interesse an einer dahingehenden Fortbildung. Die Einsetzung eines Jägers aus den „eigenen Reihen“ scheidet daher aus. Vor der Bestellung von Herrn Probst zum Stadtjäger sind nach § 13 a JWMG, § 19 DVO JWMG der Polizeivollzugsdienst sowie die jagdausübungsberechtigten Personen anzuhören. Der Stadtjäger wird nur auf Anforderung tätig. Die Abrechnung des Stadtjägers erfolgt anhand eines Leistungskatalogs je nach Zeit und Art des Einsatzes direkt mit dem Auftraggeber (Bürger, Grundstückseigentümer). In der Sitzung beschloss das Gremium einstimmig die Gemeindeverwaltung zu ermächtigen, einen Stadtjäger gemäß § 13 a Jagd- und Wildtiermanagementgesetz einzusetzen.
Ersatzbeschaffung Streusalzsilo
Das bestehende Streusalzsilo ist aufgrund des Alters und der Bauart (Durchfahrtshöhe, Austragung) nur noch eingeschränkt nutzbar. Bestimmte Fahrzeuge können über das bestehende Austragungssystem nicht beladen werden und müssen mit Sackware befüllt werden. Das Befüll-System des Silos ist in den letzten Jahren notdürftig repariert worden, inzwischen ist das Silo auch spröde und bedarf einer Erneuerung. Das bestehende Streusalzsilo hat eine Kapazität von 25 m³ (30 Tonnen). Die Anlieferung des Streusalzes erfolgt mit einem Lastzug, welcher 25 Tonnen Salz geladen hat. Über das Befüll-System am Silo wird das Salz aus dem Lastzug eingeblasen. Durch die aktuelle Salzsilokapazität von 30 Tonnen entstehen oft Engpässe, da erst ein voller Lastzug bei einer Restmenge von 5 Tonnen im Silo abgenommen werden kann. Diese geringe Restkapazität führt im Einsatzfall dazu, dass wenn keine zeitnahe Lieferung erfolgt, das Silo leer ist. Mittels BigPacks, Salzsäcken oder ähnlichem müssen dann die Streufahrzeuge beladen werden. Dies führt zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Bauhofmitarbeiter und auch zu verlängerten Ladezeiten auf dem Bauhof. Auch entstehen Mehrkosten durch einen vorzuhaltenden Ausfallschutz (BigPacks, Salzsäcke), da der Preis für die Tonne Salz am günstigsten bei der Anlieferung mittels Lastzugs ist. Die Anlieferung einer Salzmenge von weniger als 25 Tonnen hat zudem die Folge, dass öfters geliefert werden muss, was zu erhöhten Lieferkosten führt. Durch die größere Kapazität des Silos ergibt sich eine dauerhafte Kosteneinsparung für die Gemeinde. Denn zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und aufgrund der geringen Kapazität des Silos hat die Gemeinde aktuell einen Streusalzvertrag über 150 Tonnen Salz im Winter. Dieser Kontrakt beinhaltet die Reservierung auch bei Rohstoffknappheit, Vorhaltung und Einlagerung sowie der schnellen Lieferung an die Gemeinde (2 Werktage) von 150 Tonnen Salz. Durch eine erhöhte Kapazität würde ein Kontrakt über 100 Tonnen Salz ausreichen. Dadurch ergeben sich Einsparungen in Höhe von 4.750 € im Jahr. Die schon länger geplante Maßnahme ist im Haushaltsplan mit 65.000 € eingeplant. Um Kosten einzusparen wird die Bodenplatte bauseits vom Bauhof hergestellt. Im Bauhof- und Feldwegeausschuss wurde am 15.04.2025 die Ersatzbeschaffung eines Streusalzsilos vorberaten. Der Ausschuss kam zu dem Entschluss, dass die Beschaffung eines neuen Streusalzsilos umgesetzt werden soll. Es wurden drei Angebote für die Beschaffung eines neuen Salzsilos mit einem Siloinhalt von 50 m³ (60 Tonnen) eingeholt. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Vergabe des neuen Salzsilos mit 50 m³ entsprechend des Angebots an die bestbietende Firma Knapkon aus Owen, mit einem Angebotspreis von 46.756,29 € brutto vorzunehmen.
Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
---|---|---|---|
Spender 1 | 25.03.2025 | Geldspende 500,00 EUR | Dirtpark Alfdorf |
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Dieser stimmte einvernehmlich der Annahme zu.
Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu dem vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 31.03.2025
Einladung und Bericht
Einladung zur Sitzung am 31. März 2025
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 31. März 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2025
2. Vorstellung Ausführungsvarianten Ausfallschutz für Hackschnitzelheizung, Pfahlbronn
3. Bebauungsplan Gewerbegebiet "Albuch"; Billigung des Entwurfs und frühzeitige Beteiligung
4. Erstellung von Innenbereichssatzungen nach § 34 BauGB
5. Energetische Sanierung Schule im Lindengarten, Pfahlbronn,Vergabe PV-Anschlussarbeiten
6. Vergabe von Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Trafogebäudes an der Schlossgartenschule
7. Bauvorhaben in Vordersteinenberg, Hafental 1, Flst. siehe BA, Errichtung MZH mit Dunglege, Pferdeoffenstall, Roundpen, Logieranlage, Reitplatz
8. Bekanntgaben und Verschiedenes
9. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 31. März 2025
Vorstellung Ausführungsvarianten Ausfallschutz für Hackschnitzelheizung, Pfahlbronn
In der Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2025 wurde das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen mit der Fachplanung zur Errichtung eines Ausfallschutzes und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn durch den Gemeinderat beauftragt. Zusätzlich wurde die Verwaltung gebeten im Zuge der Vorplanung durch das Ingenieurbüro Streit diverse Varianten eines Ausfallschutzes für die Hackschnitzelheizung in Pfahlbronn zu prüfen und gegenüber zu stellen (Gasheizung, Pelletsheizung, mobile Heizungsanlage). Die Untersuchungsergebnisse wurden anhand eines Erläuterungsberichtes vom Ingenieurbüro Streit ausgearbeitet und der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zudem stellte Herr Streit den Erläuterungsbericht dem Gremium im Rahmen der Sitzung vor. Nach kurzer Beratung erfolgt einstimmig folgender Beschluss: Gemäß den Ausführungen und Empfehlung des Ingenieurbüros Streit wird der Ausfallschutz als Gasheizung in der Planung und Umsetzung weiterverfolgt. Des Weiteren soll die Hackschnitzelanalage optimiert werden.
Bebauungsplan Gewerbegebiet "Albuch"; Billigung des Entwurfs und frühzeitige Beteiligung
In seiner Sitzung am 23. Oktober 2023 hat der Gemeinderat die städtebauliche Voruntersuchung zum Gewerbegebiet „Albuch“ gebilligt und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 i.V.m. § 8 Abs. 4 BauGB gefasst. In der Folge waren zahlreiche Vorabstimmungen, insbesondere zur Straßenführung, erforderlich, so dass das Verfahren erst jetzt mit einem Bebauungsplanentwurf fortgesetzt werden kann. Der vorgelegte Entwurf sieht die Erschließung über die Boschstraße durch eine Ringstraße vor. Dadurch kann der Verlauf der Transalpine Ölleitung (TAL), auf der nicht gebaut werden darf, weitgehend kompensiert werden. Die Einteilung der Bauflächen kann flexibel vorgenommen werden, Erweiterungsbedarfe der bestehenden Firmen können abgedeckt werden. Die Entwässerung des Schmutzwassers kann durch die Straßenführung Richtung Osten in den bestehenden Kanal, der den gesamten Gewerbebereich entwässert, erfolgen. Das Oberflächenwasser soll weitestgehend nach Norden in Richtung Enzelbach geleitet werden. Eine „Überforderung“ des Baches soll verhindert werden, indem zum einen öffentliche Rückhaltebecken vorgesehen sind, zum anderen auch die Pufferung auf den Grundstücken vorgeschrieben wird. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgender Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplans „Albuch“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 BauGB vorzunehmen.
Erstellung von Innenbereichssatzungen nach § 34 BauGB
Im Zusammenhang mit einzelnen Bauwünschen in kleineren Ortsteilen am Rande des im Zusammenhang bebauten Ortsteils wird durch das Baurechtsamt häufig festgestellt, dass die Vorhaben im baurechtlichen Außenbereich liegen und damit nicht genehmigungsfähig sind.
Das Baurechtsamt weist dann in der Regel darauf hin, dass eine Satzung nach § 34 BauGB, die den Innenbereich ergänzt bzw. klarstellt, durch die Gemeinde erlassen werden könnte. Entsprechende Anträge werden in letzter Zeit häufiger an die Verwaltung herangetragen. In der Regel erfolgt eine Abgrenzung des Innenbereichs für ganze Teilorte, oder zumindest für größere Teilbereiche. So wurden in den letzten 20 – 30 Jahren in zahlreichen Teilorten wie Höldis, Brend, Rienharz-Mitte, Enderbach, oder in Teilbereichen von Bruckhof oder Mannholz Satzungen erstellt. Satzungen für einzelne Bauvorhaben sind aus verschiedenen Gründen problematisch. Es passt nicht zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, wenn definierte Ortsränder stetig weiter ausgedehnt werden, ohne dass eine konzeptionelle Planung dahintersteht. Per Definition sind Satzungen „schriftlich niedergelegte verbindliche Bestimmungen, die alles das, was eine bestimmte Vereinigung von Personen betrifft, festlegen und regeln“. Satzungen sind somit nicht zur Regelung von Einzelfällen gedacht. Die Verwaltung ist deshalb der Ansicht, dass solche Satzungen, die nur Einzelfälle regeln sollen, nicht im Sinne einer geordneten Städtebaulichen Entwicklung sind, und die Einzelanträge diesbezüglich abschlägig beschieden werden sollten. Vielmehr wird vorgeschlagen, nach und nach die bereits relativ alten Satzungen zu überarbeiten und im Zuge einer konzeptionellen Planung festzulegen, wo und in welchem Umfang neue Ergänzungen des Innenbereichs sinnvoll sind. Die Zustimmung zu eingereichten Baugesuchen in Einzelfällen ist dabei dem Gemeinderat unbenommen. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium mehrheitlich folgenden Beschluss: Es werden keine baurechtlichen Satzungen zur Regelung von Einzelfällen erlassen. Die bestehenden Satzungen sollen nach und nach, und wenn dies städtebaulich angezeigt ist, konzeptionell überarbeitet und ggf. ausgedehnt werden, wo dies sinnvoll und möglich ist:
Energetische Sanierung Schule im Lindengarten, Pfahlbronn
Vergabe PV-Anschlussarbeiten
Auf dem Altbau der Grundschule Pfahlbronn sowie auf dem Bürgerzentrum befinden sich bereits Photovoltaikanlagen die sich im Besitz der Firma Abele aus Alfdorf befinden. Diese werden in den folgenden Jahren an die Bürgerenergie Schwäbischer Wald übergehen und von dieser weiterbetrieben. Bzgl. der geplanten Indach-PV-Anlage auf dem zu sanierenden Neubaugebäude der Grundschule Pfahlbronn erarbeitet die Gemeinde Alfdorf momentan eine weitere Kooperation mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald. Hierbei sind noch die Anschlussleistungen für die Einbindung in das öffentliche Netz sowie das Hausnetz auszuführen bzw. zu vergeben. Die Firma Elektro Abele aus Alfdorf ist bereits seit geraumer Zeit ein zuverlässiger und kompetenter Dienstleister der Bürgerenergie Schwäbischer Wald und auch der Gemeinde als Fachfirma in Sachen Photovoltaik- sowie Elektroinstallationen bekannt. Aus den vorliegenden Gründen wurde die Firma gebeten ein Angebot für die Anschlussarbeiten bei der Gemeinde abzugeben. Die angebotenen Preise wurden durch das Architekturbüro ssm aus Göggingen geprüft und als angemessen bestätigt. Die PV-Anschlussarbeiten wurden in der Kostenberechnung anteilig im Gewerk Solardach (ca. 17.400, - €) sowie die dazugehörige Kabelverlegungsarbeiten in der Kostengruppe 400 unter weiteren Angleichsarbeiten (ca. 17.850, - €) berücksichtigt. Im Finanzhaushalt sind für die energetische Sanierung insgesamt 800.000, - € eingeplant. Unter Berücksichtigung der jetzigen Vergabe liegt die prognostizierte Kostenabrechnung bei ca. 772.900, - €. Somit ist eine Deckung der geplanten Ausgabe gegeben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgenden Beschluss: Die PV-Anschlussarbeiten werden an die Firma Elektro Abele, Alfdorf, zum Angebotspreis von 23.054,35 Euro vergeben.
Vergabe von Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Trafogebäudes an der Schlossgartenschule
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2024 der Verpachtung von Dächern der Halle und der Schlossgartenschule zugestimmt. Ein Bonus war die Übernahme der Kosten für die Erstellung eines neuen Trafogebäudes durch die Bürgerenergie Schwäbischer Wald.
Im Zuge der Erstellung des Trafogebäudes und der Umnutzung des Bestandsgebäudes können für die Gemeinde weitere Arbeiten vorgenommen werden, die zur Verbesserung der Versorgungssituation in diesem Bereich führen:
- Durch die Anschlussänderung kann die elektrische Leistung der Anlage von bisher 90kW auf 150 kW erhöht werden. Dies erhöht die Versorgungssicherheit der Schule, der Hallen und der Hackschnitzelanlage und ermöglicht z.B. die baulich durch Leerrohre bereits vorgesehene Erstellung von E-Ladesäulen am Hallenparkplatz zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Kosten beim Stromversorger betragen hierfür 13.161,40 €. - Im Zuge der Grabarbeiten der Bürgerenergie können die Arbeiten miterledigt werden, um die Hackschnitzelheizung, die bisher lediglich aus der Mehrzweckhalle heraus mit Wasser und Strom versorgt ist, separat anzuschließen. Hierbei wird die Versorgungssicherheit der Anlage erhöht. Der Wasseranschluss aus der Halle heraus ist überdies so flach verlegt, dass er immer wieder einfriert.
Gleichzeitig kann ein separater Stromanschluss der Hackschnitzelanlage direkt aus dem Trafo heraus erfolgen, so dass die bisherige „Notlösung“ aus der Halle heraus stillgelegt werden kann.
Für die zusätzlichen Arbeiten an der Trafostation, die Verlegung der Kabel, die Umklemmarbeiten und Tiefbauarbeiten im direkten Umfeld der beiden Trafostationen liegt ein Angebot der Firma Elektro-Bergmann, Pfahlbronn, in Höhe von 55.692,00 € vor. Es macht hierbei Sinn, diese Arbeiten direkt an die Firma Bergmann zu vergeben, da diese auch für die Netze ODR tätig ist, und so die Leistung aus einer Hand möglich wird.
Für die übrigen Grabarbeiten Strom und Wasser liegt ein Angebot der Firma Gerd Fritz GmbH, Spraitbach, in Höhe von 13.044,00 € vor. Es entstehen dann noch Bauhofkosten für die eigentliche Verlegung der Wasserleitung. Durch die angegebenen Maßnahmen kann eine Entwirrung der bisher notdürftig hergestellten Leitungsführung im Strom und Wasserversorgungsbereich erfolgen. Die Synergieeffekte mit der Bürgerenergiegenossenschaft können genutzt werden, da diese dort ebenfalls Kabel neu verlegen und anschließen muss. Die erforderlichen Gelder können aus Restmitteln der Schulsanierung (rd. 60.000,00 €) und Verschiebung von angemeldeten Maßnahmen, die in diesem Jahr aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden können (z.B. Sanierung der Rathausfassade 70.000,00 €), bereitgestellt werden. Folgender Beschluss fasst das Gremium einstimmig nach einer kurzen Beratung: Der Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt. Die Vergabe der Anschlussänderung durch die Netze ODR in Höhe von 13.161,40 € (brutto) und die Vergabe der Grabarbeiten durch die Firma Gerd Fritz in Höhe von 13.044,00 € (brutto) durch Herrn Bürgermeister Krötz wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Arbeiten zum Tiefbau im direkten Umfeld der Trafoanlagen, sowie die erforderlichen Umklemmarbeiten im Trafo und der Hackschnitzelheizung inkl. aller Verkabelungen werden zum Angebotspreis von 55.692,00 € (brutto) an die Firma Bergmann Elektroservice, Pfahlbronn, vergeben.
Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu dem vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Gemeinderatssitzung am Montag, 24.02.2025
Einladung und Bericht
Einladung zur Sitzung am 24. Februar 2025
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 24. Februar 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2025
2. Zustimmung des Gemeinderats zu Wahlen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz
3. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025
4. Stellungnahme zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Finanzprüfung 2017-2019
5. Vergabe der Fachplanung für die Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn
6. Bekanntgaben und Verschiedenes
7. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 24. Februar 2025
Zustimmung des Gemeinderats zu Wahlen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz
Gemäß § 8 Abs. 2 FwG werden die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats durch den Bürgermeister bestellt.
Abteilung Pfahlbronn:
Der bisherige stellvertretende Abteilungskommandant Markus Hirzel hat aus privaten Gründen seinen Rücktritt erklärt. Daher wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn am 17. Januar 2025 Dennis Pennekamp als stellvertretender Abteilungskommandant gewählt.
Abteilung Vordersteinenberg:
Der bisherige Abteilungskommandant Volker Joos hat aufgrund familiärer Gründe seinen Rücktritt erklärt. Daher wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Vordersteinenberg am 31. Januar 2025 der bisherige stellvertretende Abteilungskommandant Matthias Grau zum Abteilungskommandant gewählt. Jan-Hendrik Zink wurde als stellvertretender Abteilungskommandant gewählt.
Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlüsse einvernehmlich:
- Der Wahl von Herrn Dennis Pennekamp als stellvertretendem Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn wird gemäß § 8 Abs. 2 FwG zugestimmt.
- Der Wahl von Herrn Matthias Grau als Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Vordersteinenberg sowie dessen Stellvertreter Herrn Jan- Hendrik Zink wird gemäß § 8 Abs. 2 des FwG zugestimmt.
Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.02.2025 die Verabschiedung des Haushaltsplans 2025 beraten. Nach einer kurzen Vorstellung werden folgende Beschlüsse einvernehmlich gefasst:
- Dem von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplan 2025 wird zugestimmt.
- Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024-2028 wird zugestimmt.
- Es wird die vorgelegte Satzung beschlossen.
Weiterhin ergeht zum Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf einvernehmlich folgender Beschluss:
- Dem von der Verwaltung vorgelegten Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf wird zugestimmt.
- Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024-2028 wird zugestimmt.
- Der Wirtschaftsplan wird wie vorgelegt beschlossen:
Stellungnahme zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Finanzprüfung 2017-2019
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) ist für die überörtliche Prüfung der Gemeinde zuständig. Die turnusmäßige Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit vom 14.12.2023 bis 12.03.2024. Gegenstand der Prüfung waren die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019.
Der gesetzliche Prüfungsauftrag der GPA beinhaltet keine umfassende und vollständige Prüfung der Verwaltung. Die Finanzprüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt. In die sachliche Prüfung sind auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezogen worden.
Der Prüfungsbericht liegt der Gemeinde seit Mitte September 2024 vor. Die Prüfung ergab, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im Ganzen, bis auf kleinere Formalien, sachkundig und ordnungsgemäß gearbeitet hat.
Zu den im Prüfbericht aufgeführten wesentlichen Prüfungsergebnissen hat die Gemeindeverwaltung Stellung genommen und dem Gemeinderat vorgetragen. Der Gemeinderat erteilte der Stellungnahme sein Einvernehmen. Abschließend wird die Stellungnahme nun an die Gemeindeprüfungsanstalt übersandt.
Vergabe der Fachplanung für die Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn
Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Errichtung einer Gasheizung als automatisch gesteuerter Ausfallschutz für die Hackschnitzelheizung sowie im Jahr 2026 die Anbindung des Kindergarten Pusteblume an das Nahwärmenetz geplant.
Auf Grundlage einer ersten Kostenprognose unterbreitete das Ingenieurbüro Streit bei anrechenbaren Kosten von 162.250,- € netto (193.078,- € brutto) ein Honorarangebot für die Planung der Gesamtmaßnahme auf Grundlage der HOAI mit den LPH 1-8 über 48.767,15 € brutto. Das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen ist der Gemeinde Alfdorf bereits durch eine Vielzahl an umgesetzten Baumaßnahmen als zuverlässiges und fachkundiges Planungsbüro bekannt. Nach Beauftragung des Ingenieurbüro Streit wird in Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen ein Bauzeitenplan sowie die Kostenberechnung für die Baumaßnahme erstellt. Für die Umsetzung Baumaßnahme sind im Haushaltjahr 2025, 165.000,- € und im Haushaltsjahr 2026, 150.000,- € vorgesehen. Nach einer kurzen Beratung wird folgender Beschluss einvernehmlich gefasst: Das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen wird mit der Fachplanung zur Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn beauftragt. Des Weiteren soll alternativ der Einsatz einer Pelletheizung oder einer mobilen Heizanlage in Miete oder Kauf geprüft werden.
Gemeinderatssitzung am Montag, 27.01.2025
Einladung und Bericht
Einladung zur Sitzung am 27. Januar 2025
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 27. Januar 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Dezember 2024
2. Ausschreibung Baumaßnahme Seestraße
3. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025
4. Vorbereitung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Beratung und Beschlussfassung über die Wahlorganisation und die Wahlhelferentschädigung
5. Starkregen- und Hochwasserereignis vom 02. Juni 2024 - Entscheidung über den Verzicht auf Erhebung von Kostenersätze für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf
6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
7. Antrag auf Erweiterung der Biogasanlage in Brech, Flst. 201/, 205 und 206 (u.a. Errichtung eines Nachgärlagers und Änderung bestehender Abdeckung auf Fermenter)
8. Bauvoranfrage in Alfdorf, Enzelbach, Flst. 1092, Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle
9. Bauvorhaben in Alfdorf, Breitestraße 5, Flst. 1835/2, Errichtung eines Carports
10. Bauvorhaben in Alfdorf, Dieter-vom-Holtz-Straße 10, Flst. 3966 (Wohnhausneubau mit Carport)
11. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Lisztstraße 37, Flst. 531/7 (Schwimmbecken, überdachter Grillplatz, Stützmauer entlang der Straße, Vordach im Bereich der Garage, Erstellung tote Einfriedung auf der Westseite)
12. Bekanntgaben und Verschiedenes
13. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 27. Januar 2025
Ausschreibung Baumaßnahme Seestraße
In der Gemeinderatssitzung am 13.05.2024 wurde das Ingenieurbüro LKP Ingenieure GbR aus Mutlangen mit der Planung und Umsetzung der Baumaßnahme Seestraße (Erneuerung Kanal, Wasserleitung sowie Straße) beauftragt. Herr Matheisl vom Ingenieurbüro LKP stellte jetzt die aktuellen Planungen dem Gemeinderat mittels einer Präsentation vor. Die Ausschreibung erfolgt nun im Februar, sodass ab Mai mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Das Gremium stimmt einstimmig der vorgeschlagenen Ausschreibung zu.
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 wurde auf Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Baden-Württemberg und den Ergebnissen aus der Oktobersteuerschätzung 2024 erstellt. Nach der Berechnung lässt sich der Ergebnishaushalt im Jahr 2025 um 2.420.300 Euro nicht ausgleichen. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich lässt sich jedoch mit Hilfe der Ergebnisrücklage aus den Vorjahren erreichen. In den Finanzplanungsjahren 2026 und 2027 wird der Haushaltsausgleich nach derzeitigen Prognosen ebenfalls verfehlt. Im Jahr 2028 kann der Haushaltsausgleich voraussichtlich wieder erreicht werden. Das Investitionsprogramm wurde von der Verwaltung auf Umsetzbarkeit und Einsparmöglichkeiten hin überprüft. Im Jahr 2025 ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 11.843.600 Euro eingeplant. Die Investitionen können im Jahr 2025 ohne neue Kreditaufnahme finanziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind jedoch nach derzeitigem Stand Kreditneuaufnahmen erforderlich. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung ist sowohl im Wirtschaftsjahr 2025 als auch in den Folgejahren eine jährliche Kreditaufnahme erforderlich. Der Gemeinderat nimmt vom Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 Kenntnis.
Die Rede von Bürgermeister Ronald Krötz im Wortlaut folgt direkt im Anschluss an den Bericht aus der Gemeinderatssitzung.
Vorbereitung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Beratung und Beschlussfassung über die Wahlorganisation und die Wahlhelferentschädigung
Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags wurde auf den 23. Februar 2025 terminiert. Für die Vorbereitung und Durchführung einer vorgezogenen Neuwahl gelten – wie auch für eine regulär stattfindende Bundestagswahl – grundsätzlich die Vorschriften des Bundewahlgesetzes und der Bundewahlordnung.
Die Einteilung der Wahlbezirke obliegt nach den geltenden Wahlvorschriften dem Bürgermeister, weshalb kein förmlicher Beschluss des Gemeinderats erforderlich ist. Aus Transparenzgründen wurde die Wahlbezirkseinteilung zur Kenntnis gegeben. Folgende Wahlbezirke werden gebildet: Wahlbezirk Alfdorf 1: Rathaus Alfdorf, Wahlbezirk Alfdorf 2: Haus der Musik, Wahlbezirk Pfahlbronn: Bürgerzentrum, Wahlbezirk Rienharz: Vereinszimmer, Wahlbezirk Vordersteinenberg: Rathaus. Des Weiteren sollen, wie bereits bei den Kommunalwahlen 2024, wieder zwei Briefwahlbezirke gebildet werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch bei der Bundestagswahl trotz der verkürzten Vorlaufzeit wieder viele Wähler von der Briefwahl Gebrauch machen.
Die organisatorische Durchführung dieser Wahlen bedarf wieder der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Den Wahlhelfern wird eine Entschädigung entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Alfdorf ausbezahlt (Urnenwahlbezirk 50,00 € pro Wahlhelfer, Briefwahlbezirk 45,00€ pro Wahlhelfer). Vom Bund erhält die Gemeinde eine Erstattung in Höhe von 25,00 € je Wahlhelfer bzw. 35,00 € für den Wahlvorsteher.
Starkregen- und Hochwasserereignis vom 02. Juni 2024 - Entscheidung über den Verzicht auf Erhebung von Kostenersätze für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf
In der Nacht von 2. auf den 3. Juni 2024 ging über Alfdorf und weiteren Städten und Gemeinden im Rems- Murr- Kreis ein unvorhersehbares Starkregenereignis nieder, infolge dessen es zu sehr starken Sachschäden gekommen ist. In den Folgetagen waren Feuerwehren im Dauereinsatz, nicht zuletzt auch um Keller auszupumpen. Die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf hat dabei sowohl im Gemeindegebiet als auch im Rahmen der Überlandhilfe in der Gemeinde Rudersberg sowie in den Städten Welzheim, Schorndorf und Waiblingen insgesamt rund 1.637,5 Einsatzstunden geleistet. Grundsätzlich sind alle Einsätze, auch solche der „außergewöhnlichen Einsatzlage“ und des „Katastrophenvoralarms“ nach dem Katastrophenschutzgesetz Baden- Württemberg vollständig als Feuerwehreinsätze nach dem Feuerwehrgesetz bzw. der gemeindlichen Kostenersatz- Satzung zu behandeln und daher kostenersatzpflichtig. Auch das Auspumpen von Kellern nach Überschwemmungen ist nur dann eine Aufgabe der Feuerwehr, wenn ein öffentlicher Notstand vorliegt, lebensbedrohliche Lagen für Menschen oder wertvolle Tiere gegeben sind oder eine andere Notlage vorliegt, d. h. durch die Überschwemmung wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden, die ins Grundwasser gelangen, wie zum Beispiel Heizöl, das im Keller gelagert ist. Jedoch soll nach dem Ausnahmetatbestand in § 34 Absatz 3 des Feuerwehrgesetzes/ § 3 Absatz 3 der Kostenersatz- Satzung auf die Erhebung von Kostenersatz verzichtet werden, soweit dies eine unbillige Härte darstellt oder im öffentlichen Interesse liegt. Nach einer kurzen Beratung, unter Würdigung der Gesamtsituation dieser Ausnahmetatbestand durch das Starkregenereignis mit seinen dramatischen Auswirkungen, beschließt das Gremium mehrheitlich den Verzicht auf die Erhebung von Kostenersätzen.
Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
---|---|---|---|
Spender 1 | 17.12.2024 | Geldspende 80,00 EUR | Feuerwehr Alfdorf, Jugendfeuerwehr |
Spender 2 | 27.12.2024 | Geldspende 500,00 EUR | Feuerwehr Alfdorf |
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat einvernehmlich der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
Antrag auf Erweiterung der Biogasanlage in Brech, Flst. 201/, 205 und 206 (u.a. Errichtung eines Nachgärlagers und Änderung bestehender Abdeckung auf Fermenter)
Die bereits bestehende Biogasanlage in Brech soll erweitert werden. Sie besteht bisher u.a. aus einem Gärproduktlager und einem Fermenter. Bei dem Fermenter soll die bestehende Kegelabdeckung durch eine Kugelabdeckung ersetzt werden. Die Höhe des Fermenters erhöht sich dadurch von bisher ca. 7,00m sichtbaren Bereich auf ca. 8,20m. Zusätzlich soll ein Nachgärlager mit Kugelabdeckung und gleicher Höhe errichtet werden. Im südlichen Bereich der Grundstücke 205 und 206 wird ein Erdwall als „Auffangbecken“ für den Fall einer Havarie errichtet und mit einer Photovoltaikanlage bestückt. Die Gesamthöhe ist zwischen 2,00 und 2,50m. Mit der Erweiterung der Anlage soll auch eine höhere Produktivität erzielt werden. So werden künftig rund 8.350 t/Jahr an Feststoffen eingetragen, davon ca. ¼ Rindermist und Pferdemist sowie ¾ Maissilage, Getreide-Ganzpflanzensilage und Grassilage. Zusätzlich wird rund 7.800 t/Jahr Rindergülle eingetragen. Dadurch erhöhen sich auch die notwendigen Fahrten laut Betreiberangaben um ca. 135 / Jahr. Diese erfolgen über das vorhandene Feldwegenetz, welches bereits jetzt überlastet ist. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einvernehmlich folgenden Beschluss: Zu dem Vorhaben wird gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Betreibergesellschaft über eine Beteiligung an der Unterhaltung des umgebenden Feldwegenetzes zu verhandeln.
Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben TOP 9 bis TOP 11 sein Einvernehmen erteilt. Bei der Bauvoranfrage in TOP 8 wurde nach erneuter Prüfung erneut das Einvernehmen versagt.
Die Rede von Bürgermeister Ronald Krötz im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,
bis 2018 hatte sich die Gemeinde durch gute Gewerbesteuereinnahmen ein gutes finanzielles Polster angelegt. Ein Teil wurde in die sehr umfangreiche Sanierung und die Erweiterung des Kultur- und Sportzentrums, die Sanierung der Ortsdurchfahrt und die Erweiterung der Kläranlage investiert, ohne Schulden dafür aufnehmen zu müssen. Der Rest des Polsters hilft uns aktuell die schlechte Konjunktur, die schwindenden Steuereinnahmen und die wachsende Ausgabenlast für uns Kommunen auszugleichen. Denn einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, ist in der momentanen Lage nur ganz wenigen Kommunen vergönnt. Insgesamt besteht eine große Differenz für uns Kommunen, zwischen unseren Einnahmen und den Ausgaben. Aggressiv steigende Kosten beim ÖPNV, der Klinikfinanzierung und der Sozialausgaben treffen uns indirekt über den Umweg der Kreisumlage, die sehr schmerzhaft angehoben wurde. Die stets zunehmenden Aufgabenübertragungen von Bund und Land und die fehlende Ausfinanzierung dieser Aufgaben schnüren die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen immer weiter ein. Dies nimmt uns zunehmend die Möglichkeit die kommunale Selbstverwaltung mit Leben zu füllen. Diese ist jedoch so wichtig und eigentlich unserer im Grundgesetz verankerter Auftrag! Unmittelbar vor der Brust haben wir die verpflichtende Ganztagesbetreuung. Die damit verbundenen Kosten sind bis zum heutigen Tag vom Bund noch nicht auskömmlich finanziert, weshalb sie in großen Teilen, Stand heute, bei der Gemeinde bleiben werden. Auch immer höhere Anforderungen, wie beispielsweise an die Abwasserbeseitigung und deren Überwachung oder die geforderte Klimaneutralität, sowie gleichzeitig teils leere Fördertöpfe schränken unseren finanziellen Handlungsspielraum weiter ein.
Mit einer Deutlichkeit wie nie zuvor haben deshalb auch der Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag auf diese Schieflage wiederholt hingewiesen und wir fordern dringend notwendige strukturelle Änderungen bei der Finanzierung der Kommunalaufgaben.
Doch kommen wir nun zu einer sehr erfreulichen Nachricht: Für die Haushaltseinbringung 2025 hat Frau Strobel wieder einmal ausgezeichnete Arbeit geleistet. Ebenso ist es gelungen den Haushalt nun bereits im Januar einzubringen, was eine sehr starke Leistung ist! Vielen Dank dafür!
Das Zahlenwerk kann sich trotz der außerordentlich schwierigen Finanzlage sehen lassen! Das Ziel des Haushaltsausgleichs kann im Planjahr 2025 durch eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage erreicht werden. Dies ist eine Situation, die nur wenigen Kommunen vergönnt ist.
Allerdings ist die Ergebnisrücklage in absehbarer Zeit aufgebraucht, wenn sich die gesamtwirtschaftliche Lage nicht drastisch verbessert. Wir dürfen also nicht die Augen vor den finanziellen Herausforderungen verschließen, die uns in den kommenden Jahren bevorstehen. Das bedeutet konkret die Ausgabenseite kritisch prüfen und neue Möglichkeiten auf der Einnahmenseite zu erschließen.
Einen wichtigen Schritt haben wir mit der Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer getan, ohne unsere Unternehmen über Gebühr zu belasten. Wir haben uns mit dem Hebesatz auf 360 Prozentpunkte an umliegende Kommunen angepasst und befinden uns trotzdem noch auf einem niedrigen Niveau.
Auch gilt es unsere Gebührensatzungen sukzessive neu zu kalkulieren, um die Einnahmen an die tatsächlichen Ausgaben in diesen Bereichen zu decken oder wenigstens anzunähern.
Natürlich müssen wir in Zukunft auch unsere Ausgabenseite genau betrachten. Dies haben wir bereits bei der Einbringung des Haushalts 2025 getan und werden es in den nächsten Jahren noch kritischer tun müssen.
Ein großer Stachel im Fleisch ist die kommunale Infrastruktur mit unserem Gebäudebestand und unserem kommunalen Angebot, was auf die Gemeindegeschichte, ausgehend von drei eigenständigen Gemeinden zurückgeht. Hierbei dürfen wir aber auch nicht die Bedürfnisse unserer großflächigen und dislozierten Gemeinde mit ihren vielen Teilorten und Gehöften und den daraus resultierenden Entfernungen außer Acht lassen.
Es gibt aber auch künftig Ausgaben, die lassen sich nicht oder nur zulasten dauerhafter Nachteile beeinflussen oder reduzieren. So hatten wir beispielsweise bei den ersten Berechnungen im Dezember einen Zuwachs an Personalausgaben von rund 780.000 Euro, was sich nach aktualisierten Berechnungen mit dem heutigen Stand auf rund 500.000 Euro reduziert hat. Diese 500.0000 Euro mehr an Personalausgaben im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich im Wesentlichen durch prognostizierte Tariferhöhungen, Mehrkosten durch reguläre Beförderungen und Stufenlaufzeiterhöhungen. Beim Bauhof planen wir darüber hinaus wie bereits vorbesprochen eine kurzfristige Stellenmehrung von 2 Stellen ein, um den Engpass durch Krankheitsausfälle zu kompensieren, was befristete Mehrausgaben von rund 120.000 Euro bedeutet. Die dauerhafte notwendige Stellenmehrung wirkt sich mit rund 28.000 Euro eher gering aus.
Betonen möchte ich, dass die Personalressource Mensch zum einen endlich ist und zum anderen zum Gelingen und zum Aufrechterhalten der kommunalen Aufgaben unabdingbar ist. Gerade in der heutigen Zeit, wo das Angebot an Stellen deutlich höher ist als die Nachfrage, können sich Arbeiter, Angestellte und Beamte ihren Arbeitgeber aussuchen. Daher ist es eine sehr wichtige Maßnahme unser Personal dauerhaft zu binden und gute Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen.
Sehr Schmerzhaft ist die Tatsache, dass wir die geplante Stelle eines Gemeindejugendreferenten bei den Beratungen im Herbst aufgrund Einsparmaßnahmen schweren Herzens streichen mussten. Ein wenig abgefedert werden soll dies jedoch, indem wir einerseits eine regelmäßige Jugendbeteiligung über die Sachbearbeiterstelle Bildung und Betreuung abdecken werden. Andererseits könnte ich mir eine dauerhafte Ehrenamtspauschale für eine Person vorstellen, die ein betreutes Begegnungsangebot für Jugendliche außerhalb des Vereinsleben ermöglicht.
Was haben wir uns dieses Jahr an Investitionen vorgenommen?
Es sind keine goldenen Wasserhähne, sondern nüchterne und gut abgewogenen Ausgaben, die notwendig sind:
Dazu zählen im Wesentlichen:
- die Umbaumaßnahmen zur Umsetzung der verpflichtenden Ganztagesbetreuung
- Die Schaffung weiteren Wohnraums mit der Erschließung eines Baugebiets, bei dem wir wieder Ausgaben für den notwendigen Grundstückerwerb eingeplant haben. Ganz wesentlich ist hier die kluge Entscheidung des Gemeinderats, dass wir das Wohngebiet nicht im Rahmen einer Umlegung, sondern durch Aufkauf der Grundstücke realisieren und damit mehr Kontrolle darüber haben, damit Bauplätze auch tatsächlich bebaut werden!
- Ebenso werden wir die Planungen für ein Gewerbegebiet fortführen, welches bereits ansässigen Unternehmen Erweiterungsmöglichkeiten geben wird und neuen Firmen eine Ansiedlung ermöglicht. Ebenso werden wir im Rahmen der Bauleitplanung eine private Grundstücksfläche für eine weitere Gewerbeansiedlung weiter unterstützen.
- Den Ausgaben stehen dann aber auch die Einnahmen aus dem Wiederverkauf der Bauplätze gegenüber. So dass dies eine gute Investition ist, die sich refinanziert.
- Nach der energetischen Sanierung der Schloßgartenschule folgt nun die Teilsanierung der Grundschule Pfahlbronn, die eine wichtige Investition in Zukunft und in den Schulstandort Pfahlbronn ist.
- Ebenso werden wir unsere Nahwärmenetze der kommunalen Liegenschaften erweitern, was ein wichtiger Schritt beim Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Reduzierung der laufenden Heizkosten bedeutet.
- Beim geförderten Breitbandausbau sind 4.599.000 Euro an Ausgaben eingeplant, letztes Jahr hatten wir bereits 3.065.936 Euro ausgegeben, dies ergibt zusammen 7.665.036 Euro. Dagegen stehen Einnahmen durch Förderung in Höhe von 6.898.500 Euro. Somit bleibt ein Eigenanteil in Höhe von 766.536 Euro. Das ist sehr gut investiertes Geld zur Verbesserung der Internetversorgung in unseren bis dahin völlig unterversorgten Teilorten und Gehöften.
- Die Sanierung der Seestraße, notwendige Maßnahmen der Abwasserbeseitigung, der Neubau des Streusalzsilos und der Umbau der ehemaligen Kläranlage Alfdorf zu einem Lager stehen ebenso an.
- Der Kronenplatz wird in diesem Jahr endlich fertiggestellt. Wichtig ist mir zu betonen, dass wir im Gemeinderat miteinander einen sparsamen, aber nicht billigen Weg gegangen sind und mit Unterstützung von Herrn Folter und dem derzeit erkrankten Bauhofleiter Herr Schwarz im Gemeinderat eine Lösung erarbeitet haben, die schön, praktisch und mit Kosten in Höhe von insgesamt rund 140.000 Euro sehr niedrig ist. Dafür sind dieses Jahr noch Ausgaben in Höhe von 72.000 Euro eingeplant.
- Nicht zu vergessen ist auch die Fortführung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die dann aber auch mit der klimafreundlichen Einsparung von Stromkosten einhergeht.
Zum Schluss möchte ich noch auf die größte Einsparmaßnahme in Höhe von rund 2 Millionen Euro eingehen. Eingeplant war die umfangreiche Sanierung der OD Brend in Kooperation mit dem Landratsamt. Eigentlich war die Sanierung der Fahrbahn mit Unterbau und eine Erneuerung des Kanals und der Wasserleitungen geplant. Wir verzichten auf die Sanierung von Kanal und der Wasserleitungen und haben mit dem Landratsamt vereinbart, dass lediglich der Fahrbahnbelang auf der kompletten Fläche erneuert wird. Damit ist das wichtigste Ziel in Brend erreicht, so dass dort die Ortsdurchfahrt bald wieder ohne Schlagloch und Erschütterungen befahren werden kann.
Ich danke dem Gemeinderat, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Alfdorf für das große Engagement und die sehr gute Zusammenarbeit!
Sie haben über das Ratsinformationssystem die Möglichkeit, alle aktuellen und öffentlichen Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Niederschriften der kommunal-politischen Gremien der Gemeinde Alfdorf einzusehen.