Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2024
1. Feststellung des Betriebsplans 2025 für den Gemeindewald
Die Vertreter des Forstamtes des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis; Herr Häußermann und Herr Pfeiffer, stellten den Forstbetriebsplan im Rahmen einer Präsentation für das Jahr 2025 vor. Nach einer kurzen Beratung stimmt das Gremium einvernehmlich dem vorgelegten Entwurf des Forstbetriebsplans für das Jahr 2025 zu.
2. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Grundsteuer:
Aufgrund der Grundsteuerreform wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) auf 720 v.H. und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) auf 270 v.H. festgesetzt. Auf die ausführliche Berichterstattung wird hierzu im vergangenen Mitteilungsblatt wird verwiesen.
Gewerbesteuer:
Aufgrund erheblicher Mehrbelastungen gerät auch der Alfdorfer Haushalt, wie bei nahezu allen anderen Kommunen, in Schieflage. Die Ausgaben sind deutlich höher, als die Einnahmen. Die Gründe sind vielfältig: Unter anderem kommen auf die Kommunen und somit auch auf Alfdorf immer mehr verpflichtende Aufgaben durch Bund und Land zu, die hierzu bereitgestellten Finanzmittel reichen jedoch nicht aus. Hinzu kommen Kostensteigerungen in vielen Bereichen, sowie auf der Einnahmenseite die gesamtwirtschaftliche schlechte Entwicklung. Ebenso wird die gestiegene Kreisumlage den Gemeindehaushalt mit voraussichtlich 347.700 Euro mehr belasten, als im Vorjahr.
Bürgermeister Ronald Krötz äußerte sich daher in der Gemeinderatssitzung am 09.12.2024 wie folgt: „Neben Streichungen und Einsparungen im Haushalt, sowie der Verschiebung von Investitionen auf der Ausgabenseite, bedarf es auch auf der Einnahmeseite Anpassungen. Ein Baustein davon ist die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte von 350 auf 360, wodurch die Gemeinde Alfdorf lediglich mit umliegenden Gemeinden gleichzieht oder immer noch darunter liegt.“ Der Hebesatz war zuletzt vor 10 Jahren, am 01.01.2015, erhöht worden. Nach einer Diskussion entschied sich die Mehrheit des Gemeinderats dem Verwaltungsvorschlag zu folgen und stimmte einer Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer auf 360 Hebesatzpunkte zu.
3. Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr- Entschädigungssatzung- FwES)
Die letzte Änderung der Entschädigungssatzung wurde am 19.02.2018 beschlossen und trat am 1. März 2018 in Kraft, wobei hier die Grundstrukturen aus dem Jahr 1991 beibehalten worden sind. Die Entschädigungssatzung wird durch die Neufassung an den aktuellen Rechtsstand angepasst. Eine Neufassung ist u.a. auch wegen steuerrechtlicher Behandlung von Auslagenersatz und Verdienstausfallentschädigung notwendig. Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung und Anpassung der Entschädigungsstruktur ist zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ebenfalls geboten. Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung steigen die für die Kalkulation des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze nach der Feuerwehr- Kostenersatz- Satzung herangezogenen Personalkosten. Die dadurch notwendige Neukalkulation des Kostenersatzes erfolgt derzeit und soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates beschlossen werden. Bei der Freiwilligen Feuerwehr wurde ein Arbeitsausschuss gebildet, um Vorschläge über die Höhe der Entschädigung und Zuschüsse zu erarbeiten. In der Sitzung des Gesamtausschusses am 18.11.2024 wurde zusammen mit der Verwaltung über eine Änderung der Entschädigungssatzung und eine angemessene Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage diskutiert. Der Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr hat in dieser Sitzung die Erhöhung der Entschädigung einstimmig an den Gemeinderat zur Zustimmung empfohlen. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium mehrheitlich folgende Beschlüsse:
1. Der Höhe der Entschädigungssätze und Zuschüsse wird zugestimmt.
2. Der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr- Entschädigungssatzung FwES) wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf zugestimmt.
4. Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes - mögliche Beantragung von Fördermitteln
Bund und Land haben den Kommunen kurzfristig mitgeteilt, weitere Fördermittel für ein bestehendes Förderprogramm zum freiwilligen Aufbau einer Sireneninfrastruktur bereitzustellen. Der vollständig gestellte Antrag muss jedoch schon bis 17.12.2024 beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Vor diesem Hintergrund wurde in der Sitzung über die Aufrechterhaltung eines Förderantrags aus dem Jahr 2021 beraten, welcher damals vom Fördermittelgeber abgelehnt worden war.
Um die Bevölkerung bei Gefahrenlagen zu warnen wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Es wurde bundesweit das Modulare Warnsystem erarbeitet, mit dem die Bevölkerung über verschiedene Wege bei Gefahrenlagen über Endgeräte gewarnt wird. Hierbei sind insbesondere die neuen digitalen Möglichkeiten genutzt, so werden Warnmeldungen nicht nur wie früher über Radio und Fernsehen, sondern insbesondere über Fahrgastinformationssysteme, das Internet, Soziale Medien, Mobilfunk-Apps (beispielsweise NINA-Warn-App) und neuerdings auch über Cell-Broadcast abgegeben. Durch Cell-Broadcast, was in Deutschland im Februar 2023 in Betrieb genommen wurde, werden Smartphones, ohne der Notwendigkeit einer zuvor installierten App, in einem Gefahrenbereich angesteuert und eine Warnmeldung mit Verhaltenshinweisen abgegeben. Der Vorsitzende führt aus, dass mit diesen bestehenden Warnsystemen bei der Trinkwasserverunreinigung im Bereich Hellershof und dem kurz darauffolgenden Starkregenereignis nach Pfingsten gute Erfahrungen gesammelt wurden. Die Warnung macht jedoch nicht entbehrlich, bei notwendigen Evakuierungen mit Einsatzkräften direkt vor Ort zu gehen.
Darüber hinaus besteht nun die ergänzende Möglichkeit mit dem Aufbau eines Sirenennetzes auf eine Gefahrenlage zusätzlich aufmerksam zu machen. Hierbei würde der Warnton dazu auffordern sich über die genannten Endgeräte (beispielsweise Smartphone) über die Gefahr zu informieren. Der Warnton allein gibt keinen konkreten Hinweis zur Gefahr oder dem notwendigen Verhalten. Gemäß einer durch das Landratsamt mit einem Fachbüro durchgeführten Schallausbreitungsprognose wären im Gemeindegebiet 19 Sirenenanlagen erforderlich. Nach einem 2022 vorliegenden Angebot hätten die Kosten damals 116.010,20 Euro brutto betragen, wobei hierbei Standort- und Installationskosten noch nicht berücksichtigt waren. Ebenso nicht berücksichtigt sind die Folgekosten für Wartung und Unterhaltung der Anlagen und ggf. Entschädigungszahlungen für Standorte auf/an Privatgebäuden. Förderfähig wären maximal 15 Sirenenanlagen. Es wird insgesamt mit deutlichen Mehrkosten gerechnet.
Im Rahmen der Beratungen wird auch die Feuerwehr gehört. Nach einer ausführlichen Beratung über die Notwendigkeit von Sirenen, beschließt der Gemeinderat mehrheitlich auf die Stellung eines Förderantrags zu verzichten und keine Sirenen zu beschaffen.
5. Flächennutzungsplan 2015 - 2040; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; erneuter Auslegungsbeschluss
Das Verfahren zur generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan läuft schon mehrere Jahre. Zuletzt wurde der Zeitraum der Wirksamkeit auf das Jahr 2040 erweitert, in Einklang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept 2040. Die letzte öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgte im Februar / März 2024. Im Zuge dieser Auslegung wurden auch die Träger öffentlicher Belange erneut am Verfahren beteiligt. Dabei haben insbesondere die Raumordnungsbehörden (Regierungspräsidium Stuttgart und Verband Region Stuttgart) darauf gedrängt, den Flächenverbrauch weiter einzudämmen. Dies entspricht auch dem Willen des Gemeinderats, der im Zusammenhang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept der Innenentwicklung (Schließung von Baulücken) mehr Aufmerksamkeit widmen möchte. Der Plan wurde daraufhin nochmals überarbeitet und die neu ausgewiesenen Wohnbauflächen von knapp 8 ha auf rund 5 ha. reduziert. Ähnlich verhält es sich bei den Gewerbeflächen. Allerdings wurden zahlreiche Bereiche als so genannte „Alternativflächen“ beibehalten, die zwar nicht in der Genehmigung enthalten sind, aber durch Flächentausch bei Bedarf relativ zügig aktiviert werden können, wenn z.B. Erweiterungsbedarf bei örtlichen Gewerbebetrieben besteht. Durch die daraus sich ergebenden nochmaligen Änderungen im Planentwurf ist eine nochmalige öffentliche Auslegung erforderlich. Diese ist im Februar / März 2025 vorgesehen, so dass ein Beschluss zur Wirksamkeit im April, spätestens Mai 2025 eingeplant werden kann. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:
Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2040 wird entsprechend der vorgenommenen Abwägung und Anpassung der Gebietsausweisung abgeändert und gemäß § 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch erneut öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls nochmals angehört.
6. Energetische Sanierung Schule am Lindengarten, Pfahlbronn -Vergabe ausgeschriebener Gewerke
Im Dezember 2023 wurde im Gemeinderat die Planung und Ausführung der energetischen Sanierung der Grundschule Pfahlbronn beschlossen.
Im Folgenden wurde die Vorplanung bis zur Baugenehmigungsplanung für die energetische Sanierung umgesetzt, so dass im März der Bauantrag beim Landratsamt eingereicht werden konnte. Die Sanierungsmaßnahme wurde im Juni 2024 durch das Landratsamt genehmigt. Aus der daran anschließenden Ausführungsplanung wurden die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen erstellt und versendet. Für die energetische Sanierung der Schule im Lindengarten wurden nun folgende Gewerke ausgeschrieben: Gerüstarbeiten, Rohbauarbeiten, Zimmererarbeiten, Schlosserarbeiten, Dachdeckung, Solar, Klempnerarbeiten, Wärmedämmverbundsystem, Fensterbauarbeiten, Außentüren, Tischlerarbeiten, Sonnenschutzarbeiten, Metalldacharbeiten, Stahl-Glas-Türen und die Trockenbauarbeiten. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Die Gerüstarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Pratschke GmbH, Elchingen, zum Angebotspreis von 9.047,52 Euro vergeben.
2. Die Rohbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Munz, Welzheim zum Angebotspreis von 83.326,83 Euro vergeben.
3. Die Zimmererarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Schleicher, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 66.501,40 Euro vergeben.
4. Die Schlosserarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Schuster, Alfdorf zum Angebotspreis von 18.182,25 Euro vergeben.
5. Die Dachdeckungsarbeiten inkl. Solar werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Fauth, Welzheim zum Angebotspreis von 93.300,47 Euro vergeben.
6. Die Klempnerarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Daul, Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 11.690,69 Euro vergeben.
7. Das Wärmedämmverbundsystem wird an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Preiss, Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 47.000,95 Euro vergeben.
8. Die Fensterbauarbeiten und Außentüren werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Kontermann, Lorch zum Angebotspreis von 96.004,79 Euro vergeben.
9. Die Tischlerarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. H&P Holzhandwerk, Welzheim zum Angebotspreis von 9.045,19 Euro vergeben.
10. Die Sonnenschutzarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Klier, Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 25.154,22 Euro vergeben.
11. Die Metallbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Wiedemann, Rainau zum Angebotspreis von 34.249,24 Euro vergeben.
12. Die Trockenbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Hirsch, Heuchlingen zum Angebotspreis von 7.283,99 Euro vergeben.
Bei dieser Gelegenheit wurde durch Bürgermeister Krötz bekanntgegeben, dass eine beantragte Förderung durch das Land genehmigt und mit rund 234.000 Euro beschieden wurde.
7. Sanierung Dachaufbau ehem. Kläranlage Alfdorf - Vergabe der Betonsägearbeiten
2017 wurde die vorgeschlagene Umbauplanung nach Vorstellung durch den Bauausschuss favorisiert und befürwortet. Für die im Mai 2025 geplante Herstellung zweier Toröffnungen im inneren des Belebungsbeckens wurden anhand einer freihändigen Vergabe drei Angebote angefragt. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:
Die Betonsägearbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Weber, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 30.629,41 Euro vergeben.
8. Bebauungsplan "Stegäcker, 4. Erweiterung", Rienharz; Aufstellungsbeschluss
Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans war auch eine kleine Erweiterung des Gebiets „Stegacker“ in Rienharz mit ca. 0,41 ha vorgesehen. Auf Grund der Stellungnahme des Regierungspräsidiums und des Verbands Region Stuttgart musste die Fläche jedoch wieder herausgenommen werden, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt scheint es möglich auf Basis des § 13a BauGB (Innenbereichsentwicklung) den nördlichen Bereich des Flst. 231/1 zu überplanen. Der nordöstliche Teil befindet sich bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Stegäcker“. Nach Abbruch des Gebäudes Weilerstraße 16 könnten dort drei weitere Bauplätze entstehen. So könnte für den Teilort Rienharz wenigstens ein minimales Bauplatzangebot mit einer Fläche von ca. 0,25 ha geschaffen werden. Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz. Die Eigentümer haben sich bereit erklärt, die Planungskosten zu übernehmen. Sofern der Gemeinderat dem Planverfahren zustimmt, wird hierüber sowie über die Erschließungskosten usw. ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Nach einer kurzen Beratung fasst das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:
Für das nördliche Teilstück des Flst. 231/1 in Rienharz mit einer Größe von ca. 2.500m² wird gemäß § 1 i.V. mit § 13a BauGB der Bebauungsplan „Stegäcker, 4. Erweiterung“ aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte vorzunehmen.
9. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
Spender 1 | Geldspende 2.000,00 EUR | Feuerwehr Alfdorf, Abt. Pfahlbronn, Umbaumaßnahmen Feuerwehrhaus Pfahlbronn | |
Spender 2 | Geldspende 500,00 EUR | Jugendfeuerwehr für Lichtermarkt | |
Spender 3 | 28.11.2024 | Geldspende 150,00 EUR | Kindergarten Rienharz |
Spender 4 | 28.11.2024 | Geldspende 150,00 EUR | Kindergarten Burgholz |
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat einvernehmlich der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
10. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. Dezember 2024
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 9. Dezember 2024
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Rathaus Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. November 2024
2. Feststellung des Betriebsplans 2025 für den Gemeindewald
3. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
4. Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr- Entschädigungssatzung- FwES)
5. Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes - mögliche Beantragung von Fördermitteln
6. Flächennutzungsplan 2015 - 2040; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; erneuter Auslegungsbeschluss
7. Energetische Sanierung Schule am Lindengarten, Pfahlbronn: Vergabe ausgeschriebener Gewerke
8. Sanierung Dachaufbau ehem. Kläranlage Alfdorf: Vergabe der Betonsägearbeiten
9. Bebauungsplan "Stegäcker, 4. Erweiterung", Rienharz; Aufstellungsbeschluss
10. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
11. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Strutweg 44, Flst. 246/2, Neubau Produktionshalle
12. Bauvorhaben in Alfdorf, Untere Bühlstraße 40, Flst. 3069, Errichtung eines Carports
13. Bekanntgaben und Verschiedenes
14. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2024
1. Verabschiedung des ehemaligen GR Dieter Folter
Gemeinderat Dieter Folter ist mit dem Wunsch an die Gemeindeverwaltung herangetreten, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat auszuscheiden. Diesem Wunsch wurde in der vergangenen Sitzung entsprochen. Vor Beginn der Sitzung erfolgte die Ehrung von Dieter Folter, welcher von Herrn Bürgermeister Krötz und dem Gremium als Dank und Anerkennung ein Präsent der Gemeinde erhielt.
2. Bürgerfragestunde
Aus der Bürgerschaft wurde sich über folgende Themen erkundigt:
Straßenverkehr in der Pfahlbronner Straße: Die Gemeindeverwaltung ist im engen Austausch mit dem Landkreis zwecks einer Realisierung einer weiteren Temporeduzierung auf 30 km/h. Hier ist momentan die Novelle der Straßenverkehrsordnung abzuwarten.
Kronenplatz: Die Bauarbeiten für den Kronenplatz sind an eine Firma beauftragt. Der Baubeginn wurde zeitnah zugesagt, hat aber noch nicht begonnen.
3. Kommunale Wärmeplanung; Beauftragung eines Ingenieurbüros im Konvoi mit Welzheim und Kaisersbach
In der Gemeinderatssitzung am 18.12.2023 hat der Gemeinderat einen Einstieg in die kommunale Wärmeplanung im interkommunalen Konvoi mit Welzheim und Kaisersbach begrüßt. Für kleinere Kommunen ist diese Planung freiwillig, weshalb es Zuschüsse vom Land dafür gibt. Nach der Zustimmung aller Gemeinderäte im vergangenen Jahr wurde eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen und die Stadt Welzheim hat federführend einen Zuschussantrag gestellt. Ende September 2024 erging der Zuschussbescheid über 91.000 Euro. Die Wärmeplanung muss von einem qualifizierten Ingenieurbüro durchgeführt werden. Entsprechende Preisabfragen ergaben Kosten von rd. 160.000 Euro (vorbehaltlich der tatsächlichen Ausschreibung, die erst jetzt erfolgen kann). Es entsteht deshalb ein Delta, das entsprechend den Einwohnerzahlen auf die beteiligten Kommunen verteilt werden soll. Auf die Gemeinde Alfdorf würden demnach Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich rd. 23.500 Euro zukommen. Die kommunale Wärmeplanung umfasst eine Bestandsanalyse zum Wärmebedarf und zur Versorgungsstruktur sowie eine Analyse der vorhandenen Potenziale zur Wärmeversorgung mittels erneuerbarer Energien. Sie enthält nicht eine konkrete Planung zur Wärmeversorgung einzelner Ortsteile oder gar Gebäude. Auch ergeben sich daraus keine Empfehlungen für Gebäudebesitzer zur Wärmeversorgung. Gemäß Förderbescheid muss das Projekt innerhalb der kommenden zwei Jahre durchgeführt werden.
Nach einer kurzen Beratung ergeht mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Gemeinde Alfdorf beteiligt sich gemeinsam mit den Nachbarkommunen Welzheim und Kaisersbach an der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi. Die zu erwartenden Kosten sind in den Haushalt 2025 und 2026 aufzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Auftragserteilung eines geeigneten Planungsbüros zum günstigsten Angebot durch die Stadt Welzheim als Förderungsempfängerin beizutreten.
4. Entschädigungsleistungen für die Verlegung von Leitungen aus erneuerbaren Energien
Im Zusammenhang mit dem immer weiter fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien (PV, Hackschnitzel, Biogas, Solarthermie) werden in letzter Zeit häufiger Anfragen an die Gemeindeverwaltung gestellt, ob Leitungen vom Erzeugungspunkt bis zum Verbrauchs- oder Einspeisepunkt entlang öffentlicher Straßen und Wege verlegt werden dürfen. Hintergrund dieser Anfragen ist häufig, dass die Netzbetreiber beispielsweise Solarstrom von größeren Anlagen nur noch an geeigneten Trafostationen entgegennehmen können, zu denen der Erzeuger die Leitung selbst legen muss. Da bislang diese Leistung i.d.R. vom Netzbetreiber, der eine Konzession zur Kabelverlegung hat, vorgenommen wurde, ist es notwendig, sich über eine Entschädigung zur Einlegung solcher Leitungen Gedanken zu machen. Bisher wurde in solchen Fällen eine aufwändige „Flächenpachtvereinbarung“ getroffen, z.B. bei der Biogasanlage in Brech. Das Verfahren ist hierbei sehr aufwändig und bei der steigenden Fallzahl, die in Zukunft eher noch zunehmen wird, nicht mehr praktikabel.
Seitens der Verwaltung wird deshalb empfohlen, dass die Verlegung von Leitungen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Breitband von privaten oder gewerblichen Nutzern in öffentlichen Wegen grundsätzlich erlaubt wird. Hierfür soll eine einmalige Entschädigung in Anlehnung von Entschädigungen von Leitungsverlegungen, die seitens der Gemeinde vorgenommen werden (z.B. Wasserver- oder Entsorgungsleitungen), verlangt werden. Bei der letzten Verlegung (Abwasserdruckleitung von Alfdorf nach Brech) waren dies 2,50 € pro laufenden Meter und pauschal 150,00 € für Schachtbauwerke, sowie 0,50 € pro laufenden Meter Schutzstreifen. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine Entschädigung von 3,00 € pro laufenden Meter festzusetzen.
Nach einer kurzen Beratung ergeht mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Verlegung von Leitungen in öffentlichen Flächen der Gemeinde Alfdorf ist grundsätzlich unter folgenden Bedingungen zulässig:
1. Die Verlegung der Leitung ist unter Vorlage eines Lageplanes schriftlich zu beantragen.,
2. Die Leitungen dürfen erst nach schriftlicher Zusage der Gemeindeverwaltung begonnen werden.,
3. Die Leitungsverlegung hat auf eigene Kosten des Antragstellers zu erfolgen. Die in Anspruch genommenen Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Das gilt auch für eventuelle Setzungen innerhalb von 5 Jahren nach Beendigung der Arbeiten. Auf Leitungsquerungen ist, wo immer möglich, zu verzichten.,
4. Etwaige Beschädigungen des Straßenkörpers oder bereits im Arbeitsbereich verlaufenden Leitungen hat der Antragsteller auf seine Kosten zu beheben. Es sind vor Beginn der Arbeiten entsprechende Auskünfte bei Kabelträgern (Gemeinde, Netzbetreiber, Telekom...) einzuholen. Bei der Verlegung sind eventuell erforderliche Abstände von Bestandsleitungen nach Vorgaben des jeweiligen Leitungsträgers einzuhalten. Ggf. ist eine alternative Trassenführung durch den Antragsteller zu suchen.,
5. Die verlegten Leitungen sind auf Kosten des Antragstellers durch ein amtliches Vermessungsbüro in Verlauf und Höhenlage einzumessen. Die Pläne des Leitungsverlaufs sind der Gemeinde als pdf-Datei und als dwg- bzw. dxf-Datei zur Einpflege in das Geoinformationssystem kostenlos zur Verfügung zu stellen.,
6. Auf Basis der amtlich eingemessenen Pläne ist der Gemeinde eine einmalige Entschädigung in folgender Höhe zu bezahlen: pro laufenden Meter Leitung 3,00 € und pro Schachtbauwerk 150,00 € pauschal.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten eine Rückbauregelung sowie eine Regelung für die bestehenden Vereinbarungen mitaufzunehmen.
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
---|---|---|---|
Freundeskreis Kindergarten Pusteblume, Pfahlbronn | 15.10.2024 | Geldspende 444,61 EUR | Kindergarten Pusteblume Pfahlbronn |
Freundeskreis Kindergarten Pusteblume, Pfahlbronn | 15.10.2024 | Geldspende 800,00 EUR | Kindergarten Pusteblume Pfahlbronn |
Freundeskreis Kindergarten Pusteblume, Pfahlbronn | 05.11.2024 | Geldspende 450,00 EUR | Weihnachtstheater Kindergarten Pusteblume Pfahlbronn |
Michael Rapp, Schorndorf | 06.11.2024 | Geldspende 250,00 EUR | Jugendfeuerwehr |
Thomas Schurr, Alfdorf | 06.11.2024 | Geldspende 250,00 EUR | Jugendfeuerwehr |
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat einvernehmlich der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
6. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2024
1. Vermietung von Dächern kommunaler Gebäude an die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG
Im Gemeinderat besteht weitgehend Konsens darüber, dass auf Dächern kommunaler Gebäude Photovoltaik errichtet werden sollen, wo dies wirtschaftlich möglich ist. Bereits in der Vergangenheit wurden zahlreiche kommunale Dachflächen an private bzw. gewerbliche Betreiber zu diesem Zweck vermietet. Derzeit werden folgende Projekte in Zusammenarbeit mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG vorbereitet: PV-Anlage auf dem Sportzentrum und Schlossgartenschule in Alfdorf. Die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG ist mit der Idee auf die Gemeindeverwaltung zugekommen, die Dächer der Mehrzweckhalle und Ballspielhalle in Alfdorf mit PV zu belegen. Da zum Jahresende 2024 auch der Mietvertrag für die PV-Anlage auf dem Schuldach der Schlossgartenschule ausläuft, und der Gemeinderatsbeschluss besteht, diese Anlage zu übernehmen, wurde die Planung auf diese Anlage erweitert. Insgesamt kann die Anlage somit auf eine Leistung von 550 kWp ausgelegt werden. Um eine entsprechende Einspeisung ins Stromnetz vornehmen zu können, muss der Trafo bei der Schule ausgetauscht werden. Hier ergibt sich eine „Win-Win-Situation“, da die Gemeinde diese Station auf Grund des Alters und Zustandes ohnehin hätte erneuern müssen. Die Gemeinde kann günstig Strom beziehen und damit z.B. die Hackschnitzelheizung betreiben oder im Sommer den günstigen Strom zur Warmwasserbereitung nutzen. Von dem Ertrag der PV-Anlage können jährlich rd. 75.000 kWh von der Gemeinde genutzt werden. Derzeit bezieht die Gemeinde den Strom zum Preis von rd. 31 Ct/kWh (brutto). Bei dem angebotenen Preis von rd. 24 Ct/kWh (brutto) beträgt die Ersparnis für die Gemeinde rund 5.250 Euro jährlich. Der überschüssige Strom wird durch die Genossenschaft ins Netz eingespeist. Bei der PV-Anlage auf dem zum Lager umgebauten Belebungsbecken in der Halde/Alfdorf kann eine Anlage mit einer Leistung von 99 kWp errichtet werden. Die Gemeinde kann entsprechend dem Lastgang des Pumpwerkes ca. 40.000 kWh jährlich nutzen. Derzeit bezieht die Gemeinde den Strom zum Preis von rd. 31 Ct/kWh (brutto). Bei dem angebotenen Preis von rd. 19 Ct/kWh (brutto) beträgt die Ersparnis für die Gemeinde rund 4.400 Euro jährlich. Bei der PV-Anlage auf den Dächern der Kläranlage Leineck kann eine Anlage mit einer Leistung von 99 kWp errichtet werden. Die Gemeinde kann entsprechend dem Lastgang des Pumpwerkes ca. 40.000 kWh jährlich nutzen. Derzeit bezieht die Gemeinde den Strom zum Preis von rd. 31 Ct/kWh (brutto). Bei dem angebotenen Preis von rd. 21 Ct/kWh (brutto) beträgt die Ersparnis für die Gemeinde rund 4.000 Euro jährlich. Die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG hat die entsprechenden Dachmietverträge, die die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen, ausgearbeitet. Diese wurden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt und von Herr Eichler und Herr Elser von der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG erläutert. Nach einer kurzen Beratung schließt die Gemeinde Alfdorf einvernehmlich zu den in den vorgelegten Vertragsentwürfen genannten Konditionen die jeweiligen Verträge zur Nutzung der Dächer der Schlossgartenschule Alfdorf, der Mehrzweckhalle Alfdorf, der Ballspielhalle Alfdorf, des Daches des ehemaligen Belebungsbeckens der Kläranlage Alfdorf und der Dächer der Kläranlage Leineck durch PV-Anlagen mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG ab.
2. Beschaffung von Digitalen Handsprechfunkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf
Im Oktober 2021 wurden im Rahmen der Einführung des BOS-Digitalfunks, 14 Funkgeräte für die Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser der Feuerwehr Alfdorf beschafft. Zu diesem Zeitpunkt waren die Digitalen Handsprechfunkgeräte (HRT’s) noch nicht förderfähig, weshalb mit der Anschaffung gewartet wurde. Seit 2024 sind diese förderfähig. Da die Mittel begrenzt waren wurde am 28.12.2023 ein Antrag auf Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens gestellt. Durch positiven Entscheid des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, wird die Beschaffung von 33 Handsprechfunkgeräten mit einer Zuwendung als Projektförderung in Höhe von 8.250 € bewilligt. Im Finanzhaushalt 2024 wurden aufgrund des Kostenvoranschlags für das Vorhaben Mittel in Höhe von 47.250 € eingeplant. Das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich auf 38.083,21 € nach Abzug der Zuwendung in Höhe von 8.250 € verbleiben 29.833,21 €. Der Bedarf für die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf wurde entsprechend dem Ausstattungskonzept des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration ermittelt. Der Gemeinderat vergibt nach einer kurzen Beratung einstimmig den Auftrag an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Blickle & Scherer GmbH & Co.KG aus Karlsruhe, zum Angebotspreis von 38.083,21 €.
3. Ausscheiden von Gemeinderat Dieter Folter aus dem Gremium, Feststellung der Voraussetzungen
Gemeinderat Dieter Folter ist mit Schreiben vom 6. September 2024 mit dem Wunsch an die Gemeindeverwaltung herangetreten, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat auszuscheiden (§ 31 i. V. m. § 16 GemO). Nach § 16 GemO kann ein Bürger aus wichtigen Gründen sein Ausscheiden verlangen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat. Dieser stellt einstimmig auf Antrag von Herrn Dieter Folter fest, dass ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO für das Ausscheiden aus der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Alfdorf vorliegt.
4. Nachrücken einer Ersatzperson in den Gemeinderat; Hinderungsgründe und Verpflichtung von Herrn Martin Klein
Scheidet eine gewählte Person im Laufe der Amtszeit aus dem Gemeinderat aus, rückt gemäß § 31 Abs. 2 GemO die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. Bei der Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 wurde durch den Gemeindewahlausschuss für den Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung Alfdorf (FW) als erste Ersatzperson Herr Martin Klein festgestellt. Die Verwaltung hat Herrn Klein zwischenzeitlich angeschrieben. Herr Klein hat die Wahl angenommen und erklärt, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen. Auch sind der Verwaltung keine solchen bekannt. Der Gemeinderat fasst einvernehmlich folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Martin Klein keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen, 2. Es rückt der bei der Wahl der Gemeinderäte am 9. Juni 2024 als erste Ersatzperson festgestellte Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung Alfdorf (FW), Herr Martin Klein, als Mitglied des Gemeinderats gemäß § 31 Abs. 2 GemO nach., 3. Der Gemeinderat nimmt die Verpflichtung von Herrn Martin Klein zur Kenntnis.
5. Ausscheiden von Gemeinderat Dieter Folter; Besetzung der freiwerdenden Ausschusssitze
Gemeinderat Dieter Folter war Mitglied in folgenden Ausschüssen des Gemeinderates: Bauhof- und Feldwegausschuss, Bau-/ Friedhof-/ Vermietungsausschuss, Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle. Die Nachbesetzung dieser frei gewordenen Ausschusssitze wird durch das Ausscheiden von Herrn Folter aus dem Gemeinderat erforderlich. Einstimmig werden die freiwerdenden Ausschusssitze wie folgt besetzt: Mitglied im Bauhof- und Feldwegausschuss: Martin Klein, Mitglied im Bau-/ Friedhof-/ Vermietungsausschuss: Martin Klein, Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle: Anja Saur sowie als Stellvertretung von Frau Gölz künftig Sascha Kühne.
6. Mitgliedschaft in der Energieagentur Rems-Murr gGmbH
In der Sitzung vom 23.09.2024 haben Frau Baumgärtner und Herr Menzel die Aufgaben der Energieagentur Rems-Murr gGmbH dem Gemeinderat vorgestellt. Einige Gremienmitglieder sehen den Mehrwert im Vergleich zu den Mitgliedskosten als umstritten. Nach einer kurzen Beratung ergeht mehrheitlich folgender abweichender Beschluss: Die Gemeinde Alfdorf tritt der Energieagentur Rems-Murr gGmbH nicht bei.
7. Vergabe Straßenbeleuchtung im Zuge Breitbandausbau
Im Zuge des Breitbandausbaus wird durch die Netzbetreiber (Netze ODR und Netze BW) teilweise auch die Stromversorgung neu verlegt. Diese Stromversorgung wird in einigen Teilorten noch über Dachständer ins Gebäude geführt. Diese Dachständer sollen nun entfernt werden und die Häuser erhalten einen neuen erdverlegten Stromhausanschluss. Die öffentliche Straßenbeleuchtung wird teilweise ebenfalls über diese Dachständer mitversorgt. Damit die Straßenbeleuchtung weiterhin aufrechterhalten werden kann, ist das Straßenbeleuchtungsnetz entsprechend anzupassen. Das betrifft sowohl neue erdverlegte Leitungen, neue Maststandorte und neue LED-Leuchtmittel. Punktuell werden noch zusätzlich Straßenlampen aufgestellt wo derzeit keine ausreichende Ausleuchtung besteht. Im Teilort Hüttenbühl wird auf eine erdverlegte Leitung verzichtet und die Straßenbeleuchtung über Solarleuchten gewährleistet. Vorteile der Mitverlegung sind, dass Kosten für den Tiefbau nur anteilig anfallen und durch die neuen LED-Leuchtmittel auch langfristig eine Kosteneinsparung für die Gemeinde entsteht. Zusätzlich erhält die Gemeinde einen neuen aktuellen Bestandsplan. Dieser ist wichtig um eine schnellere Störungsbehebung im Straßenbeleuchtungsnetz durchführen zu können. In folgenden Teilorten werden neue Straßenmasten, mit erdverlegten Leitungen, gestellt: Enderbach, Rienharz, Adelstetten, Brend, Burgholz und Buchengehrener Sägmühle. Folgende Kosten fallen im Zuge der Baumaßnahme an:
Angebot Teilort Burgholz Netze ODR 57.390,45 €
Angebot Teilort Brend Netze ODR 54.936,41 €
Angebot Teilort Rienharz Netze ODR 99.138,76 €
Angebot Teilort Enderbach Netze ODR 55.219,26 €
Angebot Teilort Adelstetten Netze ODR: 46.777,06 €
Angebot Netze BW (liegt noch nicht vor) 50.000 € (geschätzt)
Neue Masten (werden vom Bauhof gestellt) 25.000 €
Endverkabelung Masten, Firma Bergmann 18.000 €
Bestandsaufnahme 15.000 €
Leuchtmittel (LED) 27.000 €
Die Gesamtkosten hierzu belaufen sich somit auf ca. 450.000 €. Da es sich um eine Mitverlegung handelt kann kein Gegenangebot eingeholt werden. Nach einer kurzen Beratung wird folgender Beschluss mehrheitlich gefasst: Die Netze ODR und Netze BW werden entsprechend den Angeboten zur Mitverlegung des Straßenbeleuchtungsnetzes beauftragt.
8. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
---|---|---|---|
Bernd Meyer, Alfdorf | 27.06.2024 | Geldspende 250,00 EUR | Feuerwehr Alfdorf, Unterstützung beim Hochwasser |
Gewerbe- und Handelsverein Alfdorf | 11.09.2024 | Geldspende 1.000,00 EUR | Straßenfest |
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat einvernehmlich der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
9. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.09.2024
1. Energieagentur Rems- Murr gGmbH - Vorstellung der Neuausrichtung
Die Energieagentur Rems-Murr gGmbH (Energieagentur) wurde am 24. November 2008 auf Initiative des Rems-Murr-Kreises und der Stadt Waiblingen als privatwirtschaftliches Unternehmen gegründet und nahm im April 2009 ihre Geschäfte auf. Sie hat sich zwischenzeitlich als kompetente Beratungsstelle für Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in Sachen Energiewende und Klimaschutz etabliert. Diese Rolle soll zukünftig durch eine noch bessere Verzahnung mit den Klimaschutzprojekten im Landratsamt im Rahmen des 4. Klimaschutz-Handlungsprogramms, aber auch mit Blick auf die Aktivitäten von anderen Akteuren wie der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) weiter gestärkt werden. Der Rems-Murr-Kreis und die Stadt Waiblingen waren bisher alleinige Gesellschafter der Energieagentur. Die Gesellschaftsanteile waren gleichmäßig zu jeweils 50 % auf die beiden Gesellschafter verteilt. Im Zuge der Neuausrichtung der Energieagentur kamen die Gesellschafter übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass für die Schaffung von zukunftsorientierten Strukturen, die auch für die Kommunen mehr Klarheit bei den Projekten, Unterstützungsangeboten und Ansprechpartnern bringen sollen, die Gesamtverantwortung für die Energieagentur zukünftig vollständig auf den Rems-Murr-Kreis übergehen soll. Seit Beginn des Jahres 2024 ist der Rems-Murr-Kreis alleiniger Gesellschafter der Energieagentur.
Mittlerweile 21 Kreiskommunen unterstützen die Arbeit der Energieagentur durch eine Mitgliedschaft und profitieren so von den Angeboten der Zusammenarbeit mit der Energieagentur. Frau Baumgärtner und Herr Menzel vom Amt für Klimaschutz des Landkreises stellten im Rahmen der Sitzung die Vorteile für die Gemeinde Alfdorf vor. Die Kosten einer kommunalen Mitgliedschaft bemessen sich an der Einwohnerzahl der Mitgliedskommune. Zurzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag 30 Cent/Einwohner/Jahr. Für die Gemeinde Alfdorf bedeutet das 2.172,60 Euro an Aufwendungen. Das Gremium wird in einer der folgenden Sitzungen über die Mitgliedschaft beraten.
2. Regionalplanfortschreibung Photovoltaik; Stellungnahme gegenüber dem Verband Region Stuttgart
Der Gemeinderat hat in vergangenen Sitzungen beschlossen, an drei Bereichen auf Gemarkung der Gemeinde Alfdorf Bebauungspläne für Freiflächensolaranlagen aufzustellen. Diese Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G., die die Anlagen auch realisieren möchte. Die Freiflächen auf Gemarkung Alfdorf befinden sich größtenteils in einem regionalen Grünzug, den der Regionalplan für die Region Stuttgart festsetzt. Dessen Ziel ist es, Freiflächen zu erhalten und von Bauwerken oder sonstigen störenden Einrichtungen frei zu halten. Insofern widersprechen die geplanten Freiflächenanlagen in den Bereichen Stixenhof, Burgholzhof und Erddeponie Höldis derzeit den Zielen des Regionalplanes. Eine Umsetzung der Anlagen könnte nur durch eine so genannte „Zielabweichungsgenehmigung“ erfolgen, die beim Regierungspräsidium zu beantragen ist. Nun hat jedoch das Land Baden-Württemberg im Landesplanungsgesetz festgeschrieben, dass die regionalen Grünzüge so geöffnet werden müssen, dass PV-Anlagen möglich sind. Die Vorgabe ist, dass mind. 0,2% der Flächen für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Aus diesem Grund schreibt der Verband Region Stuttgart derzeit seinen Regionalplan fort und die Gemeinde ist als Träger öffentlicher Belange aufgerufen, hierzu Stellung zu nehmen. Aus der dem Gremium vorgelegten Hinweiskarte geht hervor, dass die Flächen, die durch die Bürgerenergie mit PV-Anlagen belegt werden sollen, in Bereichen mit hoher oder sehr hoher Landschaftsbildqualität liegen, wobei dort in exponierten Lagen PV-Anlagen regionalplanerisch nicht zulässig sind („oranger Bereich“). Es ist auf diesen Flächen jeweils eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob eine Ausnahme möglich ist. Zum Teil wurde das in Vorgesprächen mit dem Regionalverband auch bereits angesprochen.
Im Einzelnen gilt für die geplanten Gebiete folgendes:
Stixenhof: Die geplante Fläche liegt vollständig im „orangen Bereich“. In einem Vorgespräch mit dem Verband Region Stuttgart wurde dort bereits anerkannt, dass es sich nicht um eine landschaftlich exponierte Lage handelt, die von weither einsehbar ist.
Burgholzhof: Die Fläche östlich des Burgholzhofes liegt ebenfalls vollständig im „orangen Bereich“. Dort soll als interkommunale Anlage eine PV-Anlage errichtet werden, die zum Teil auch auf Markung Welzheim nördlich des Burgholzhofes liegt. Die Welzheimer Fläche ist als „grüner Bereich“ ausgewiesen, wo Anlagen regionalplanerisch zulässig sind. Die Fläche auf Markung Alfdorf ist aus Sicht der Verwaltung ebenso wenig von weither einsehbar wie die Fläche auf Welzheimer Markung.
Erddeponie Höldis: Die Fläche liegt teils im „grünen Bereich“ und teils im „orangenen Bereich“. Die zunächst zu überbauenden Flächen, bis die Erddeponie weiter verfüllt ist, liegen im „grünen Bereich“.
Der Gemeinderat stimmte mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung der vorgeschlagenen Stellungnahme zu. In der Begründung ergänzt werden soll die Tatsache, dass der Gemeinde alternativ Steuerungsmöglichkeiten genommen werden, sollte die Gemeinde die geforderten 0,2 %-Flächen aufgrund des Regionalplans nicht erfüllen können.
3. Zuschuss an SV Hintersteinenberg für Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Sport- und Tennisplatzes
Der SV Hintersteinenberg plant auf seinem Sport- und Tennisplatz die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung und hat hierfür einen Zuschuss bei der Gemeinde in Höhe von insgesamt 14.430 € beantragt. Die Gesamtkosten der Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 57.800 €. Finanziert werden soll das Vorhaben über eine Förderung vom WLSB, einem Zuschuss vom Bundesumweltministerium und einem Zuschuss der Gemeinde. Der verbleibende Betrag (ca. 13.715 €) muss aus Eigenmitteln des Vereins finanziert werden. Dies ist die Voraussetzung, um den Zuschuss vom WLSB zu erhalten. Der Zuschussantrag beim Bund und beim WLSB soll zeitnah durch den SV Hintersteinenberg gestellt werden. Der Zuschussantrag beim WLSB kann jedoch erst gestellt werden, wenn die Finanzierungszusage der Gemeinde vorliegt. Die Umsetzung soll voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2025 erfolgen. Um Kosten einzusparen, wird der Verein soweit möglich Arbeiten in Eigenleistung erbringen. Zusätzlich zum beantragten Zuschuss in Höhe von 14.430 € hat die Gemeinde bereits einen neuen Zählerkasten gesetzt (Kosten circa. 3.600 €). Der Gemeindeanteil an der Gesamtmaßnahme beträgt laut der Kostenaufstellung des SV Hintersteinenberg somit voraussichtlich circa 18.030 €. Die endgültige Zuschusshöhe ergibt sich aus den tatsächlich nachgewiesenen Kosten nach Beendigung der Maßnahme. Dem SV Hintersteinenberg wird die Möglichkeit gegeben, Abschlagszahlungen anzufordern.
Folgender Beschluss wurde vom Gremium einstimmig angenommen:
- Dem SV Hintersteinenberg wird ein Zuschuss für die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Sportplatzes in Höhe von 32 % der nachgewiesenen Baukosten, bis zu 8.250 € (zusätzlich zum bereits geleisteten Betrag für den Zählerkasten), bewilligt.
- Dem SV Hintersteinenberg wird ein Zuschuss für die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Tennisplatzes in Höhe von 30 % der nachgewiesenen Baukosten, bis zu 6.180 €, bewilligt.
4. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Pfahlbronn II Adelstetten-Enderbach
Gemeinderat Dr. Götz Freiherr vom Holtz sowie Gemeinderat Denis Wiedmann wurden einstimmig in den Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Pfahlbronn II Adelstetten/ Enderbach gewählt.
5. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Alfdorf-Süd
Gemeinderat Dr. Götz Freiherr vom Holtz sowie Gemeinderat Denis Wiedmann wurden einstimmig in den Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Alfdorf-Süd gewählt.
6. Situation der Sprachförderung in Alfdorf
Seit dem Jahr 1989 wird Sprachförderung nach dem Denkendorfer Modell in Alfdorf angeboten. Von Seiten des Kultusministeriums werden mittels Verwaltungsvorschrift (VwV) die Umsetzung der Gesamtkonzeption für die Sprachförderung unterstützt. Am 22.10.2019 löste die VwV KOLIBRI (Kompetenzen verlässlich voranbringen) die vorherige Verwaltungsvorschrift VwV Spatz ab. Das Korsett zur Durchführung von Sprachförderung ist seither stetig enger geschnürt worden. Durfte früher noch eine als geeignet empfundene Person ohne pädagogische Vorbildung, aber vorzugweise mit pädagogischer Erfahrung (z.B. durch die Erziehung eigenen Kinder etc.), Sprachförderung erteilen, sind nun viele Schulungen erforderlich, welche einen hohen Zeitaufwand mit sich bringen. Ab diesem Förderjahr 2024/2025 sind nur noch Personen mit pädagogischer Vorbildung zugelassen. Die Möglichkeit der Personalstellung ist somit deutlich verschärft, was die Personalgewinnung erschwert. Ebenso sind die Anforderungen an die Sprachförderung selbst gestiegen. Durch den Ausstieg aus dem KOLIBRI-Programm wäre die Gemeinde Alfdorf von diesen strikten Vorgaben befreit. Zwei von vier Sprachförderkräfte wären bereit diesen Weg mitzugehen, sofern KOLIBRI nicht fortgeführt wird.
Nach einer kurzen Beratung wurde folgender Beschluss einstimmig angenommen:
Die Sprachförderung im Kindergartenbereich soll vorerst für ein Sprachförderjahr (Oktober-Juli) ohne Fördermittel fortgeführt werden. Die Gemeinde trägt hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten. Im Verlauf des Förderjahres soll dann über die weitere Zukunft entschieden werden.
7. Sanierung Dachaufbau ehem. Kläranlage Alfdorf, Vergabe ausgeschriebener Gewerke
Folgende Beschluss wurden einstimmig angenommen:
- Die Gerüstarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Pratschke GmbH, Elchingen, zum Angebotspreis von 12.966,72 Euro vergeben.
- Die Klempnerarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Lindauer, Welzheim zum Angebotspreis von 8.076,53 Euro vergeben.
- Die Holzbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Biber Holzbau GmbH & Co. KG, Alfdorf-Pfahlbronn, zum Angebotspreis von 116.091,71 Euro vergeben.
- Die Metalldach- und fassadenarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Biber Holzbau GmbH & Co. KG, Alfdorf-Pfahlbronn, zum Angebotspreis von 65.392,62 Euro vergeben.
- Einziehung (Entwidmung) eines Teils des Weges Flurstück 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur 3 (Kapf)
8. Einziehung (Entwidmung) eines Teils des Weges Flurstück 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur 3 (Kapf)
In seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 ist der Gemeinderat dem Antrag eines Grundstücksanliegers gefolgt und hat den Teilabschnitt des Weg Flst. 138/1 zwischen Kapfhofweg und Tennhöfleweg in Kapf für entbehrlich erachtet. Es wurde beschlossen, die beabsichtigte Einziehung entsprechend den Vorgaben des Straßengesetzes bekannt zu machen. Die Einziehungsabsicht wurde daraufhin im Amtsblatt der Gemeinde Alfdorf, vom 18.04.2024, öffentlich bekanntgemacht. Es wurde in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass Einwendungen innerhalb von 3 Monaten erhoben werden können. Innerhalb dieser Frist gingen keine Einwendungen ein. Es wurden jedoch im Vorfeld bereits zwei Einwendungen vorgebracht, die dem Gemeinderat bereits in der Sitzung am 18.03.2024 vorlagen und die nun nochmals beraten wurden.
Nach einer kurzen Beratung wurde folgender Beschluss einstimmig angenommen:
Der Gemeinderat beschließt die Einziehung (Entwidmung) des ca. 47m langen Teilstückes des Weges Flst. Nr. 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur3 (Kapf) zwischen Kapfhofweg und Tennhöfleweg, gemäß § 7 Straßengesetz. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Einziehung (Entwidmung) des genannten Teilstückes des Weges Flst. Nr. 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur 3 (Kapf), gemäß § 7 Abs. 4 Straßengesetz, öffentlich bekannt zu machen.
9. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Konstituierende Sitzung des Gemeinderates
Verabschiedung des Gremiums 2019 – 2024
Mit der am Montag, 22.07.2024 in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates erfolgten Amtsverpflichtung durch Bürgermeister Ronald Krötz nahmen die am 9. Juni 2024 für die nächsten fünf Jahre neu gewählten Gemeinderäte ihre Arbeit auf. Zuvor wurden neun Gemeinderäte des Gremiums 2019 – 2024 aus ihrem Amt verabschiedet.
Dass die Sitzung eine besondere Veranstaltung werden würde, zeigte schon der Rahmen und die Location im Kultur- und Sportzentrum der Gemeinde. Umrahmt wurde der Festabend gekonnt von Marian Zeleny am Flügel.
Zunächst stellte das scheidende Gremium fest, dass bei den neuen Mandatsträgern keine Hinderungsgründe vorliegen, die dem Eintritt in den Rat entgegenstehen würden. Dann nahm Bürgermeister Krötz als Vorsitzender die Ehrung einzelner Gemeinderäte und die Verabschiedung der ausscheidenden Räte vor.
Mit der gläsernen Stele und der Ehrennadel des Gemeindetags sowie einem Präsent der Gemeinde wurden folgende langjährige Mitglieder geehrt, die im Rat bleiben: Eva Gölz, Dr. Götz Freiherr vom Holtz und Andrea Kolckmann für 10 Jahre, Dr. Wolfgang Hipp für 20 Jahre, Manfred Fitz für 30 Jahre und Norbert Wiedmann für über 30 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat.
Des Weiteren erhielten als ausscheidendes Mitglied Michael Lauber eine Ehrung des Gemeindetags für 10 Jahre und Klaus Hinderer für 25 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat.
Mit dem Ausscheiden von Klaus Hinderer geht in Alfdorf eine Ära zu Ende. Bürgermeister Ronald Krötz dazu in seiner Rede: „Wir alle werden seinen Erfahrungsschatz, sein Netzwerk, sein Engagement für große und kleine Themen, sein Herzblut und seine Leidenschaft für Alfdorf, seine stets vermittelnde Art, seine außergewöhnliche Hilfsbereitschaft und seinen spitzbübischen Humor im Gemeinderat vermissen.“
Klaus Hinderer war seit 1999 ununterbrochen im Gemeinderat, er war Stimmenkönig, war Mitglied in vielen verschiedenen Ausschüssen, ab 2009 Zweiter Stellv. Bürgermeister und seit 2014 Erster Stellv. Bürgermeister. Er engagierte sich in beiden Flüchtlingskrisen, in der Gemeindepartnerschaft mit Hosszúhetény, initiierte den Bürgerbus und ist seit dem letzten Jahr auch noch der Cheforganisator des Hüttentreff. Gemeinderätin Eva Gölz würdigte im Anschluss im Namen des Gemeinderats die Verdienste von Klaus Hinderer und hatte hierbei viele Stimmen aus der Bevölkerung eingefangen, was nochmals die große Wertschätzung in der gesamten Bevölkerung zum Ausdruck brachte.
Aus dem Gemeinderat ausgeschieden sind folgende Räte: Christoph Staufenbiel, Martin Klein, Philipp Frick, Stefan Knödler, Dominik Lang, Thomas Maier, Kai Strobel, Michael Lauber und Klaus Hinderer.
Allen Räten wurde als Zeichen der Anerkennung ein Präsent der Gemeinde überreicht.
Verpflichtung des neuen Gremiums
Aus drei Wahlvorschlägen haben unsere Bürgerinnen und Bürger die in den kommenden fünf Jahren amtierenden Mitglieder des Gemeinderats bestimmt:
Die Verpflichtung des Gremiums erfolgte mittels nachgesprochener Verpflichtungsformel und anschließendem Handschlag sowie Unterschrift. Als erste Amtshandlung erfolgte die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister sowie die Bestellung der Ausschüsse.
Einstimmig wurden die vier Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt:
1. Eva Gölz
2. Denis Wiedmann
3. Norbert Wiedmann
4. Sascha Kühne
Bestellung Ausschüsse: Mitglieder und Stellvertreter
Auch bei den Wahlen der Mitglieder für die Ausschüsse bestand Einigkeit im Gremium. Folgende Ausschüsse wurden gebildet:
Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle
Vertreter: | persönliche Stellvertreter: |
---|---|
Norbert Wiedmann | Manfred Fitz |
Dieter Folter | Dr. Götz Freiherr vom Holtz |
Eva Gölz | Anja Saur |
Klaus Heck | Christian Klenk |
Jochen Knödler | Andrea Kolckmann |
Grundschulverband Hellershof
Vertreter: | persönlicher Stellvertreter: |
---|---|
Andrea Kolckmann | Tanja Peer |
Schulausschuss Realschule Mutlangen
Die Teilnahme wird von den Mitgliedern des Kindergarten-/Schulausschusses wahrgenommen.
Personalausschuss
Mitglieder: | persönliche Stellvertreter: |
---|---|
Norbert Wiedmann | Sascha Kühne |
Dr. Götz Freiherr vom Holtz | Dr. Wolfgang Hipp |
Manfred Fitz | Anja Saur |
Andrea Kolckmann | Denis Wiedmann |
Klaus Heck | Christian Bareiß |
Bauhof- und Feldwegeausschuss
Mitglieder: | Stellvertreter: |
---|---|
Dieter Folter | Anja Saur |
Chris Krauß | Eva Gölz |
Christian Bareiß | Dr. Götz Freiherr vom Holtz |
Dr. Wolfgang Hipp | Manfred Fitz |
Thilo Stastny | Ulrich Maier |
Denis Wiedmann | Norbert Wiedmann |
Christian Klenk | Jochen Knödler |
Bau-, Friedhof- und Vermietungsausschuss
Mitglieder: | persönliche Vertreter: |
---|---|
Norbert Wiedmann | Dr. Wolfgang Hipp |
Dieter Folter | Dr. Götz Freiherr vom Holtz |
Manfred Fitz | Eva Gölz |
Thilo Stastny | Ulrich Maier |
Denis Wiedmann | Andrea Kolckmann |
Jochen Knödler | Sascha Kühne |
Klaus Heck |
Kindergarten- und Schulausschuss
Vertreter: | Stellvertreter: |
---|---|
Anja Saur | Thilo Stastny |
Chris Krauß | Dr. Wolfgang Hipp |
Christian Klenk | Eva Gölz |
Tanja Peer | Klaus Heck |
Andrea Kolckmann | |
Christian Bareiß | |
Sascha Kühne |
Jagdausschuss Pfahlbronn II Adelstetten-Enderbach / Jagdausschuss Alfdorf-Süd
Die Bestellung wurde einvernehmlich verschoben.
Arbeitskreis Tourismus/Partnerschaftskomitee
Mitglieder: |
---|
Manfred Fitz |
Andrea Kolckmann |
Tanja Peer |
Eva Gölz |
Nach dem offiziellen Teil klang der Abend bei guten Gesprächen und einem Imbiss gemütlich aus.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2024
1. Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alfdorf 2040
Im Rahmen der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alfdorf 2040 hat die Gemeinde einen integrierten und gemeinsam mit der Einwohnerschaft abgestimmten Entwicklungsprozess durchgeführt. Die Ergebnisse dieses umfassenden Prozesses mün-den in ein Handlungsprogramm, welches sich aus Zielen und Projekten/Maßnahmen zu-sammensetzt. Dieses Handlungsprogramm dient als Basis für künftige politische Ent-scheidungen und stellt einen „Fahrplan“ für die kommunale Entwicklung bis zum Jahr 2040 dar. Diesem Handlungsprogramm für das Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alf-dorf 2040 mit den strategischen Zielen und Projekten/ Maßnahmen hat der Gemeinderat nun zugestimmt.
Als ein besonderes Handlungsfeld hat sich im Abstimmungsprozess bereits die Ortsmitte Pfahlbronn abgezeichnet. Neben einem allgemeinen Modernisierungsbedarf in diesem Ortsteil, wird außerdem eine neue Nutzung für das ehemalige Rathaus Pfahlbronn ge-sucht. Für die umfassende Modernisierung der Ortsmitte Pfahlbronn wird eine Förderung über die Städtebauförderung/Landessanierungsprogramm angestrebt. Voraussetzung für die Bewerbung ist sowohl die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts als auch ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzepts (GISEK), wel-ches nun ebenfalls auf den Weg gebracht werden soll. Der Gemeinderat hat daher für das Gebiet „Ortsmitte Pfahlbronn“ in Alfdorf die Durchführung eines gebietsbezogenen inte-grierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (GISEK) beschlossen. Mit der Durchfüh-rung des GISEKs für das Gebiet „Ortsmitte Pfahlbronn“ und der anschließenden Antrags-stellung (geplant für 2025) für die Aufnahme in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung wurde das Büro Reschl Stadtentwicklung beauftragt.
2. Schlossgartenschule Alfdorf; Energetische Sanierung; Vergabe weiterer Gewerke
Derzeit läuft die energetische Sanierung der Schlossgartenschule (Südbau). Zur Fortfüh-rung der notwendigen Arbeiten im Innenbereich wurden weitere Gewerke ausgeschrie-ben, welche vom Gemeinderat vergeben worden sind:
- Rückbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Hartmann Haushaltsauflö-sungen, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 30.320,96 Euro.
- Trockenbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Gipser Preiss GmbH, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 87.248,09 Euro.
- Bodenbelagsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Ohrnberger Raumaus-stattung, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 51.077,83 Euro.
- Malerarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Gebrüder Hörner GmbH, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 27.752,11 Euro.
- Elektroarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Karl Starz GmbH & Co.KG, 73525 Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 195.615,90 Euro.
- Sanitärarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Hans Mangold GmbH & Co.KG, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 23.358,74 Euro.
3. Vergabe Bauarbeiten Kronenplatz
In der Sitzung am 25.09.2023 hat der Gemeinderat den Auftrag zur Errichtung der Natur-steinmauer am Kronenplatz an die Firma Bauer aus Pfahlbronn vergeben. Die Natur-steinmauer ist inzwischen fertiggestellt. Zum damaligen Zeitpunkt war vorgesehen, dass die Gestaltung und Ausführung der weiteren Bauarbeiten (Fahrbahn-, Park- und Grünflä-chen) vom Bauhof der Gemeinde durchgeführt werden, was aufgrund krankheitsbeding-ter Ausfälle im Bauhof derzeit nicht umgesetzt werden kann. Damit die Gestaltung des Kronenplatzes zeitnah fortgeführt werden kann, hat der Gemeinderat beschlossen, die Arbeiten an die Firma Hans Bauer Bauunternehmung GmbH, Pfahlbronn zum Angebots-preis Preis von brutto 48.584,13 Euro zu vergeben.
4. Ersatzbeschaffung KFZ für die Kläranlage
Der Gemeinderat hat der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Kläranlagenbetrieb zugestimmt, nachdem eine Reparatur des derzeitigen KFZs aufgrund verschiedener Mängel nicht mehr wirtschaftlich ist.
5. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.05.2024
1. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024
In der Gemeinderatssitzung am 15.04.2024 wurde dem Gemeinderat der Entwurf der Haushaltssatzung und der Haushaltsplans 2024 vorgestellt.
Die Haushaltssatzung 2024 mitsamt dem zugehörigen Planwerk sowie der Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 – 2027 ist nun vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen worden.
2. Baumaßnahme Seestraße
Nachdem der Förderantrag nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft für den 1. Bauabschnitt der Baumaßnahme Seestraße vom Regierungspräsidium abgelehnt wurde, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Baumaßnahme (Kanalsanierung, Sanierung der Wasserleitung und Straßenbau) als Gesamtmaßnahme vom Ingenieurbüro LK&P aus Mutlangen geplant und ausgeschrieben werden soll. Ein erneuter Förderantrag wird nach Beschluss des Gemeinderats aufgrund der geringen Erfolgsaussichten nicht gestellt. Mit den Bauarbeiten kann daher voraussichtlich im Frühjahr 2025 begonnen werden.
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme beläuft sich nach der Grobkostenschätzung auf ca. 2,2 bis 2,5 Mio. Euro.
3. Kindergarten- Bedarfsplanung für das Jahr 2024/2025
Gesetzlich ist die Gemeinde Alfdorf verpflichtet, eine jährliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Absprache mit den Freien Trägen von Tagesbetreuungseinrichtungen (in Alfdorf die Kirchen und der Waldkindergarten e.V.) aufzustellen.
Frau Schmidt hat dem Gremium erläutert, dass insbesondere in Alfdorf und Pfahlbronn die Platzsituation angespannt bleibt und hier die weitere Entwicklung beobachtet werden muss. Die Nachfrage nach Ganztagesplätzen konnte in der Vergangenheit weitgehend gedeckt werden. Durch die Anpassung der Öffnungszeiten im Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage in der Woche gibt es aktuell in der Gemeinde Alfdorf kein Betreuungsangebot für 5 Nachmittage mehr. Hier soll der Bedarf der Familien im Auge behalten werden, um zeitnah auf die Bedürfnisse der Familien reagieren zu können.
Die Kinderzahlen in den Bereichen Rienharz, Burgholz, Vordersteinenberg und Hellershof bleiben bis zum Ende des Planungszeitraums stabil, so dass hier derzeit kein Handlungsbedarf besteht.
Die Plätze des Waldkindergartens sind nach wie vor sehr gut ausgelastet. Diese 20 Plätze sind – wie auch schon in der Vergangenheit – nicht in der Bedarfsberechnung der Gesamtgemeinde berücksichtigt und stellen, wie die Tagesmütter, einen Puffer dar.
Der Kindergartenbedarfsplan ist schließlich in allen Punkten wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen vom Gemeinderat beschlossen worden.
4. Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten, Änderung der Kindergartensatzung
Der Gemeindetag Baden- Württemberg hat die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 veröffentlicht. Den Kindergartenträgern wird eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 Prozent und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent empfohlen. Die Erhöhung in diesen beiden Jahren enthält neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöungen auf zwei Jahre verteilt.
Der Gemeinderat hat der Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alfdorf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartensatzung) zugestimmt.
Die Elternbeiträge ab 01.09.2024 können der in diesem Amtsblatt veröffentlichten Änderungssatzung entnommen werden.
5. Festsetzung der Elternbeiträge in der „Verlässlichen Grundschule (Kernzeit)“
Die Elternbeiträge für die Kernzeitbetreuung orientieren sich an den Elternbeiträgen in den Kindergärten. Daher hat der Gemeinderat auch dieser Erhöhung zugestimmt.
Die aktuellen Elternbeiträge werden an anderer Stelle in diesem Amtsblatt veröffentlicht.
6. Vergabe der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2024/2025
Für die Schülerbeförderung im Bereich Buchengehren- Buchengehrener Sägmühle- Voggenberg- Burgholz- Mannholz- Meuschenmühle- Brend- Höldis zur Grundschule im Lindengarten Pfahlbronn und Schlossgarten Alfdorf sind die Beförderungsleistung neu ausgeschrieben worden.
Der Gemeinderat hat den Zuschlag für die Beförderungsleistung dem Busunternehmen Rainer Strobe aus Alfdorf- Buchengehrener Sägmühle erteilt.
7. Einführung der digitalen Gremienarbeit – Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Im Juli 2022 hat der Gemeinderat als erster Schritt zur Umstellung auf eine digitale Gremienarbeit die Beschaffung eines Ratsinformationssystems beschlossen. Dieses System ist derzeit verwaltungsintern bereits im Einsatz. Als weiterer Schritt für die Umsetzung der digitalen Gremienarbeit ist eine Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats erforderlich. Der Gemeinderat hat die erforderlichen Änderungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats beschlossen.
8. Premium-Wanderregion Schwäbischer Wald: Einrichtung eines zertifizierten Premiumwanderwegs auf der Gemarkung Alfdorf
In den Kommunen des Schwäbischen Waldes - Welzheim, Rudersberg, Sulzbach und Murrhardt - wurden bereits 8 Premiumwege unter dem Markendach „Feenspuren“ erfolgreich eingerichtet. Dazu haben Frau Schunter vom Schwäbischer Wald Tourismus e.V. und die Naturparkführer Prof. Dr. Krautter und Walter Hieber dem GR-Arbeitskreis Tourismus/Partnerschaftskomitee und dem gesamten Gemeinderat in der Sitzung am 15.04.2024 die Möglichkeit zur Einrichtung eines Premiumwanderwegs auf der Gemarkung Alfdorf vorgestellt. Für Alfdorf wäre ein Premiumwanderweg die passende Ergänzung im bereits bestehenden Wanderangebot für die eigene Bevölkerung, für Naherholungssuchende aus dem Schwäbischen Wald und Tagestouristen gleichermaßen. Ferner würde ein Premiumwanderweg sich auch in eines der formulierten Ziele des kurz vor dem Abschluss stehenden Gemeindeentwicklungskonzepts Alfdorf 2040 einfügen, wonach der sanfte Tourismus weiterentwickelt werden soll, um mitunter die eigenen Gaststätten, Direktvermarkter, Hofläden, Metzgereien und Bäcker zu stärken. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, zunächst eine Machbarkeitsstudie für das gesamte Gemeindegebiet erstellen zu lassen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann über Umsetzung beraten werden.
9. Einrichtung eins On-Demand-Verkehrs
Aufgrund der geringen Fahrgastnachfrage gibt es im ländlichen und peri-urbanen Raum insbesondere am Abend bzw. Spätabend sowie am Wochenende ein reduziertes ÖPNV-Angebot, welches im Rems-Murr-Kreis in der Regel in Form von Ruftaxis angeboten wird. Ruftaxiverkehre sind so konzipiert, dass der Fahrgast 60 Minuten vor Abfahrt das Fahrzeug telefonisch bestellen muss. Durch die lange Voranmeldezeit ist die Nutzung dieses Angebotes wenig attraktiv für die Fahrgäste. Dies hat zur Folge, dass im Raum Alfdorf seit Jahren kein Angebot besteht, zumal kein Dienstleister gefunden werden konnte. Um das ÖPNV-Angebot in Alfdorf zu verbessern und auch die Verkehrswende auch im ländlichen Raum voranzubringen, können On-Demand-Verkehre einen wichtigen Beitrag leisten.
Bei On-Demand-Verkehren handelt es sich um ein Konzept, bei dem es keine festgelegte Linie oder einen fixen Fahrplan gibt. Innerhalb eines definierten Verkehrsraums und Bedienungszeitraums kann der Fahrgast per App oder per Telefon das On-Demand-Fahrzeug buchen. Die Fahrzeuge bedienen auf Bestellung der Fahrgäste sogenannte virtuelle Haltepunkte. Virtuelle Haltestellen sind physisch nicht erkennbar und befinden sich oftmals an Kreuzungen oder an markanten Gebäuden oder Einrichtungen.
Der On-Demand-Verkehr ist vollständig in den VVS-Tarif integriert, d. h. die Fahrten werden für den entsprechenden Zonenpreis ohne Zuschlag angeboten. Auch Stadttickets, Deutschlandticket, Jungendticket und alle anderen VVS-Tickets werden anerkannt.
Der Gemeinderat begrüßt die Verbesserungen im ÖPNV ausdrücklich und stimmt weiterhin der Umsetzung des Pilotprojekts On-Demand Verkehr, vorbehaltlich der Zustimmung der anderen beteiligten Kommunen, zu.
10. Bauleitplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den "Solarpark Dinkelfirst" und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Solarpark Burgholzhof"
Auf Antrag der Bürgerenergie Schwäbischer Wald hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Erstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen „Solarpark Dinkelfirst“ gefasst. Nun teilt die Bürgerenergie mit, dass das Projekt aufgegeben wird.
Stattdessen steht östlich des Burgholzhofes eine alternative Fläche zur Verfügung, die die Bürgerenergie nun pachten und mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen bebauen möchte. Nach Angaben der Geschäftsführung der Bürgerenergie ist dieser Flächentausch bereits mit dem Verband Region Stuttgart vorabgestimmt. Unmittelbar nordwestlich befindet sich die Markungsgrenze zu Welzheim und auf dem angrenzenden Grundstück ist ebenfalls bereits eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant, so dass sich bei der Stromeinspeisung Synergieeffekte erzielen lassen. Außerdem befindet sich das geplante Windvorranggebiet in der Nähe.
Der Gemeinderat hat daher entsprechend des Antrags der Bürgerenergie beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum „Solarpark Dinkelfirst“ aufzuheben, und für den „Solarpark Burgholzhof“ einen Aufstellungsbeschluss gefasst.
11. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:
Martin Hitzginger, Lamprechtshausen/Österreich
100,00 EUR
Benefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr
VR Bank Schwäbischer Wald eG, Welzheim
690,20 EUR
Anschaffung Hochbeete Kindergarten Sonnenschein
Druck- und Medienzentrum Weinstadt GmbH, Weinstadt
250,00 EUR
Benefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr
Sportkreis Rems-Murr e.V., Backnang
200,00 EUR
Schule im Lindengarten – Kooperation Schule/Verein
12. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2024
1. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024
Die Leiterin des Fachbereichs Finanzen, Frau Stobel, hat dem Gemeinderat den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 vorgestellt, welcher auf Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Baden- Württemberg und den Ergebnissen aus der Oktobersteuerschätzung 2023 erstellt worden ist. Nach der Berechnung der Kämmerin lässt sich der Ergebnishaushalt im Jahr 2024 um 1.5460.000 Euro nicht ausgleichen. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich kann jedoch mit Hilfe der Ergebnisrücklage aus den Vorjahren erreicht werden. Im Finanzplanungsjahr 2025 ist voraussichtlich ebenfalls kein Haushaltsausgleich möglich. Ab dem Finanzplanungsjahr 2026 kann nach derzeitigem Stand wieder mit einem ausgeglichenen Haushalt geplant werden.
Das Investitionsprogramm wurde von der Verwaltung auf Umsetzbarkeit und Einsparmöglichkeiten hin überprüft. Im Jahr 2024 ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 13.394.250 Euro eingeplant. Hier sind als wesentliche Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen die energetische Sanierung des Südbaus der Schlossgartenschule, die energetische Teilsanierung der Grundschule Pfahlbronn, der Anschluss der Alten Halle an das Nahwärmenetz sowie der Breitbandausbau „Weiße Flecken Alfdorf“ und Kanal- und Straßensanierungen benannt worden. Die Investitionen können im Jahr 2024 ohne neue Kreditaufnahme finanziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung ist nach derzeitigem Stand im Kernhaushalt ebenfalls keine Kreditneuaufnahme erforderlich. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung ist hingegen ab dem Wirtschaftsjahr 2024 eine jährliche Kreditaufnahme erforderlich.
Frau Strobel teilte mit, dass die Gemeinde auch in den nächsten Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen steht. Zum einen besteht ein erheblicher Sanierungsstau bei der kommunalen Infrastruktur und den kommunalen Gebäuden. Zum anderen kommen immer mehr Aufgaben hinzu, welche die Gemeinde erfüllen muss, wie zum Beispiel der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 oder die Klimaneutralität. Es wird auch zukünftig für die Gemeinde sehr schwer, die für die Aufgabenerfüllung benötigten finanziellen Handlungsspielräume zu gewährleisten. Daher muss bei weiteren, bisher nicht eingeplanten Investitionen und zusätzlichen Bauvorhaben sehr diszipliniert und gründlich abgewogen werden, ob und in welchem Umfang diese sinnvoll und langfristig finanzierbar sind. Der bisherige Weg der Finanzpolitik (also die wirtschaftliche, sparsame und nachhaltige Haushaltsführung) muss mit Weitsicht und Augenmaß fortgeführt werden.
2. Reduzierung des Ganztagesbetriebs im Evangelischen Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage
Der Gemeinderat hat der Reduzierung des Ganztagesbetriebs im Evangelischen Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage zugestimmt. Der Kindergarten ist aufgrund von Personalausfällen gezwungen, sein bisheriges Betreuungsmodell VÖ7 Kombi (2 Nachmittage Betreuung) und Ganztagesbetreuung (5 Nachmittage Betreuung) dauerhaft zu ändern, zumal die Nachfrage nach 5 Tagen Ganztagesbetreuung derzeit nur in sehr geringem Umfang gegeben ist.
3. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu der vorgelegten Bauvoranfrage in Alfdorf, Enzelbach, (Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle) sein Einvernehmen nicht erteilt, da nach Auffassung des Gemeinderates öffentliche Belange, insbesondere des Natur- und Landschaftsschutzes entgegenstehen.
Zu den übrigen vorgelegten Bauvorhaben hat er sein Einvernehmen erteilt.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2024
1. Schulentwicklung Schlossgartenschule Alfdorf: Antrag auf Schließung des Schulzweigs Werkrealschule
Nachdem der Gemeinderat bereits in der Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 ausführlich über die Abwicklung des Schulbetriebs der Werkrealschule informiert worden ist, hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung die Verwaltung beauftragt, einen Antrag beim Schulamt auf Aufhebung der Werkrealschule zu stellen. Nach dem laufenden Schuljahr wird der Unterrichtsbetrieb in den Klassen 5, 6 und 7 eingestellt. Die Kinder und Eltern werden bei der Vermittlung an eine andere Schule von der Schule und Schulamt unterstützt. Die jetzige 8. Klasse verbleibt an der Schule und wird nach dem Schuljahr 2024/2025 mit der 9. Klasse planmäßig abschließen.
2. Beitritt der Gemeinde Alfdorf zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G.
Die in Gründung befindende Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G., überwiegend bestehend aus Bürgern der Gemeinde Alfdorf und der Stadt Welzheim hat sich zum Ziel gesetzt., regenerative Energieanlagen im Bereich Photovoltaik und Windkraft in der Region Schwäbischer Wald zu bauen und zu betreiben. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden.
Die Gemeindeverwaltung hat dem Gremium vorschlagen, dass die Gemeinde zur Unterstützung und als Zeichen der Verbundenheit zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G. Genossenschaftsanteile erwirbt und somit auch ein Zeichen in ihrer Vorbildfunktion setzt. Der Gemeinderat ist diesem Vorschlag gefolgt und hat dem Beitritt zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G. mit zehn Genossenschaftsanteilen zu je 250,00 € zugestimmt.
3. Energetische Sanierung der Schlossgartenschule mit teilweiser Innensanierung; Vergabe Ingenieurleistungen HLS Ingenieurbüro Streit, Schechingen
Im Rahmen der energetischen Sanierung der Schlossgartenschule wurde vom Gemeinderat im März 2023 beschlossen, weitere Toiletten im Schulgebäude einzubauen bzw. vorhandene Toiletten umzubauen. Zweck der Maßnahme ist, dass die Grundschulkinder künftig während des Unterrichts die Toilette aufsuchen können, ohne das Schulgebäude verlassen zu müssen. Damit wird einem langjährigen Wunsch der Eltern Rechnung getragen.
Der Gemeinderat hat den Auftrag der Planung zum Ein- und Umbau der Toilettenanlagen an der Schlossgartenschule an das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen vergeben.
4. Antrag auf Einziehung eines Teils des Weges Flst. 138/1, Alfdorf- Kapf
Der Gemeinderat hat beschlossen, für das entlang der Flurstücke 12 und 136/3 verlaufende Teilstück des Weges Flst. 138/1 das Entwidmungsverfahren einzuleiten.
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:
Ziesel Fertigbau GmbH &Co KG, Alfdorf | Werkbank für den Kindergarten Vordersteinenberg im Wert von 241,56 € |
Sascha Kühne, Alfdorf | Bank für den Friedhof Pfahlbronn im Wert von 265,00 € |
Ulf Meyer, Alfdorf | 150,00 Euro Jugendfeuerwehr Alfdorf |
6. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu der vorgelegten Bauvoranfrage in Pfahlbronn, Lindenstraße (Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen) sein Einvernehmen nicht erteilt, da sich das Gebäude nach Auffassung des Gemeinderates nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Zu den übrigen vorgelegten Bauvorhaben hat er sein Einvernehmen erteilt.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2024
1. Straßenverkehrsangelegenheiten - Vorstellung des ADFC BW Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts
Gemeinderat und Verwaltung haben sich in der Vergangenheit immer wieder damit befasst, wie die Sicherheit der Fußgänger in der Farbgasse verbessert werden kann, da aufgrund der Grundstücksverhältnisse die Anlegung eines Gehweges nicht möglich ist. Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 wurde seitens der Fachbehörden signalisiert, dass die Einrichtung einer sogenannten „Schulstraße“ in der Farbgasse generell denkbar und möglich ist, sofern die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Frau Brinkmann wird daher in der Sitzung den vom ADFC BW erarbeiteten Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts vorstellen.
Sowohl Frau Brinkmann als auch Dezernent Hein und Herr Dilli (Fachbereichsleiter Verwaltung und Straßenverkehr) stehen in der Sitzung für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung.
Das Konzept sieht folgendes vor:
- Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Farbgasse zwischen oberer und unterer Schlossstraße
- Temporäre Sperrung der Farbgasse zw. Schradinstr. Und ob. Schlossstr. zu Schulbeginn (7.00-8.30 Uhr) und Schulschluss (11.30-13.00 Uhr)
- Umfangreiche Parkverbote im Bereich der Kreuzung Obere Schlossstr./Farbgasse
- Einrichtung einer Elternhaltestelle und Lehrkräfteparkplatz hinter der Sporthalle
- Einsatz von GVD zur Durchsetzung der Maßnahmen v.a. in den ersten Wochen
Es ergeht folgender Beschluss:
- Der Gemeinderat nimmt vom Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme am Pilotprojekt „Sichere (Rad) Wege – für Kinder und Jugendliche, Schulstraßen im Rems- Murr- Kreis“ mit der Farbgasse zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Plan zur Umgestaltung der Farbgasse ausarbeiten zu lassen und die erforderlichen Anträge bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
2. Straßenverkehrsangelegenheiten – Ortsdurchfahrt Adelstetten, Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Busbuchten
Seit Jahren wird über die Anlegung eines Fußgängerüberweges bzw. einer Querungshilfe in der Ortsdurchfahrt Adelstetten gesprochen. Die bisherigen Planungen konnten aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden.
Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 haben sich die Fachbehörden auf folgendes verständigt:
„Im Bereich vor den Busbuchten befinden sich bereits jetzt aus beiden Fahrtrichtungen die Zeichen 136 StVO (Kinder). In diesem Bereich ist es möglich, zum Schutz der querenden Kinder/ Fußgänger die Geschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Das vorhandene Zeichen 136 StVO in Fahrtrichtung Pfersbach müsste hierzu um wenige Meter in Richtung Ortstafel versetzt werden. Eine gesicherte Überquerungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges bzw. eine Fußgängerlichtsignalanlage ist somit entbehrlich.“
Aufgrund der Empfehlung der Fachbehörden hat die Straßenverkehrsbehörde die Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet. Die Beschilderung wurde von der Straßenmeisterei zwischenzeitlich angebracht.
Es ergeht folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der Busbuchten Kenntnis. Damit sind die früher getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse zur Einrichtung einer gesicherten Überquerungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges bzw. Fußgängersignalanlage gegenstandlos
3. Straßenverkehrsangelegenheiten – Ortsdurchfahrt Pfahlbronn, Verbesserung der Verkehrssicherheit am bestehenden Fußgängerüberweg
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der Fachbereich Straßenbau des Landratsamtes Rems- Murr- Kreis am bestehenden Fußgängerüberweg in der Ortsdurchfahrt Pfahlbronn (Gmünder Straße/ Lorcher Straße) den Einbau eines Gelbblinkers vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 vorgeschlagen, die Hecke zu entfernen, um eine bessere Sichtbarkeit von Kindern zu erreichen. Der Bauhof hat diese Hecke mittlerweile entfernt.
Der Gemeinderat nimmt von den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Gmünder Straße/ Lorcher Straße zustimmend Kenntnis.
4. Straßenverkehrsangelegenheiten – Mögliche Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Welzheimer Straße
Bereits seit 2008 beschäftigte sich der Gemeinderat immer wieder damit, wie die Verkehrssicherheit für Fußgänger in der Welzheimer Straße verbessert werden kann.
Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 sind die Vertreter der Fachbehörden übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf Höhe des Gebäudes Welzheimer Straße 19 denkbar wäre, da hier die erforderlichen Sichtweiten gewährleistet werden können.
Da es sich bei der Welzheimer Straße um eine Landesstraße handelt, muss die Kostentragung grundsätzlich zwischen dem Land und der Gemeinde vereinbart werden. In der Regel sind die entstehenden Kosten im Gehwegbereich (z.B. Borsteinabsenkung, Asphaltarbeiten) von der Gemeinde zu tragen, die Kosten für Masten, Fundamente, Beleuchtung und Markierung werden voraussichtlich vom Land übernommen. Der Gemeindeanteil wird auf ca. 20.000 € geschätzt und soll im Haushaltsplan 2024 so aufgenommen werden.
Es ergeht folgender Beschluss:
- Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines Fußgängerüberweges grundsätzlich zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Anträge zu stellen und eine Kostenvereinbarung zwischen Land und Kommune zu treffen.
5. Schulentwicklung
Herr Markus Keller, Leiter des Fachbereichs Unterrichtsversorgung und Schulrat beim Staatlichen Schulamt Backnang berichtet über die aktuelle Schulentwicklung. Im Rahmen dieser Berichtserstattung soll über die weitere Schulentwicklung beraten werden.
Insgesamt drei Werkrealschulen gibt es noch im Rems-Murr-Kreis: in Plüderhausen, in Rudersberg und in Alfdorf. Die Alfdorfer Werkrealschule weist schon seit einigen Jahren sehr niedrige Schülerzahlen auf, so dass Schulverwaltung, Schulträger und Schule nicht umher kommen, sich mit der Zukunft der Schlossgartenschule zu beschäftigen.
Die Schulleitung der Schlossgartenschule, die Gemeinde Alfdorf als der Schulträger der Schule und das Staatliche Schulamt Backnang als die zuständige Schulaufsichtsbehörde haben sich intensiv dazu beraten und entschieden, dass nunmehr rasch in die Kommunikation mit allen Beteiligten eingetreten wird, um die Aufhebung des Bildungsgangs Werkrealschule zu diskutieren. Um die Schließung der Werkrealschule pädagogisch sinnvoll und geordnet vollziehen zu können, ist der gemeinsame Vorschlag von Schulamt, Schule und Gemeindeverwaltung, dass die jetzigen Klassen 5 bis 7 am Ende dieses Schuljahres an eine andere Schule wechseln. Eltern und Schülerinnen und Schüler werden bei der Entscheidung für eine andere Schule intensiv beraten und begleitet. Im nächsten Schuljahr wird dann nur noch die jetzige Klasse 8 die Werkrealschule der Schlossgartenschule besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler werden dann am Ende des Schuljahres 2024/25 die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlassen oder für die 10. Klasse an eine andere Werkrealschule wechseln, um dort dann den Werkrealschulabschluss zu absolvieren. Ab dem Schuljahr 2025/26 würde die Schlossgartenschule als reine Grundschule weitergeführt werden. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist jedoch zunächst ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats, der eine Antragstellung auf Aufhebung der Werkrealschule ermöglichen würde. Ansonsten würde die Werkrealschule ein Schuljahr später aufgehoben. Dies wäre insbesondere daher schwierig, da erfahrungsgemäß die Mehrzahl der Eltern für ihre Kinder der jetzigen Klassen 5 - 7 im Vorgriff eigeninitiativ zum Schuljahresende ein Schulwechsel beantragen würden. Das hätte wiederrum zur Folge, dass nur noch vereinzelt Kinder der Klassenstufen zurückbleiben würden und das Aufrechterhalten eines pädagogisch sinnvollen Unterrichts noch schwieriger wäre.
Aktuell befinden sich in der Klasse 5 vier Kinder, in der Klasse 6 fünf Kinder und in der Klasse 7 acht Kinder in der Schlossgartenschule, die von der Aufhebung unmittelbar betroffen sind. Der Gemeinderat wird sich in seiner Sitzung am 18. März 2024 erneut mit diesem Thema befassen.
6. Nachrüstung der Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen
Entsprechend des Erlasses vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom Juli 2018 „Messen an RÜB“ sind an allen Regenüberlaufbecken Messeinrichtungen nachzurüsten. Hierfür ist zuerst ein Konzept zur Nachrüstung der Regenüberlaufbecken zu entwickeln und anschließend sollen bis Ende 2024 alle Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen ausgestattet werden.
Das Ingenieurbüro Matthias Strobel hat hierzu bereits eine Bestandsaufnahme der Regenüberlaufbecken durchgeführt. Bei der Erfassung wurden der Ist-Zustand erfasst und eine Kosteneinschätzung für den Aufwand der notwendigen Umbaumaßnahmen erstellt. Die Kosten für die Umbau-/Erweiterungsmaßnahmen auch im Hinblick auf zukünftige Regelungsmöglichkeiten belaufen sich wie folgt:
Für alle Regenwasserbehandlungsanlagen (Pumpwerke und Regenüberlaufbecken): rund 1,4 Mio €
Die zwingend erforderlichen Umbaumaßnahmen (sieben RÜB) belaufen sich auf: rund 1,0 Mio €
Vier Abwasserpumpwerke die in diesem Zuge mit umgerüstet werden sollen: rund 0,4 Mio €
Nach Rücksprache mit dem LRA Rems-Murr-Kreis wird dringend empfohlen die Abwasserpumpwerke mit umzusetzen, da diese in Zusammenhang mit den RÜB stehen und aufeinander abgestimmt werden müssen.
Sieben der bestehenden neun Regenüberlaufbecken müssen mit Messeinrichtungen nachgerüstet werden., hierunter fallen u.a. Tiefbauarbeiten, elektronische und anlagentechnische Ausrüstung sowie die Fernwirktechnik. Bei den beiden anderen sind diese technischen Voraussetzungen bereits vorhanden.
Für die Maßnahmen (Nachrüsten/Sanieren von Messeinrichtungen) ist beabsichtigt, dass ein Förderantrag gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2015 gestellt wird. Der Regelfördersatz beträgt ca. 80 %.
Bei einer entsprechenden Beauftragung des Ingenieurbüro Strobel kann bis Ende September 2024 ein Förderantrag gestellt werden. Anzumerken ist, dass aus Sicht des LRA die vier Pumpwerke ebenfalls förderfähig sind, weshalb diese im Förderantrag mitberücksichtigt werden sollen.
Es ergeht folgender Beschluss: Der Auftrag für die Planung mit Erstellung des Förderantrages (LP 1-4) zur Umrüstung der sieben Regenwasserbehandlungsanlagen und der vier Pumpwerke (insgesamt 1,4 Mio €) wird an das Ingenieurbüro Matthias Strobel, Abtsgmünd zum Preis von 72.367,72 € brutto vergeben.
7. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte
Viele Verbände und Institutionen, sowie die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam eine Erklärung „Bündnis für Demokratie und Menschrechte“ verfasst.
Bündnis für Demokratie und Menschenrechte
Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten. Demokratie- und menschenfeindliche Haltungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab.
Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bündnis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg.
Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plänen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Welle der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind.
Dafür stehen wir:
- Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demokraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schulterschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde.
- Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus.
- Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und weiteren Merkmalen.
- Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Alters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einflussbereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie zu engagieren und schaffen für diese Menschen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Gesellschaft mitzugestalten.
- Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidigung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stellen uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung.
Der Gemeinderat schließt sich der Erklärung für Demokratie und Menschenrechte an und unterstützt die Absichtserklärung.
8. Erweiterung des geförderten Breitbandausbau
Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf hat in seiner Sitzung vom 21. November 2022 der NetCom BW den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes im Rahmen des Förderprogramms „Weiße Flecken“ erteilt.
Dabei werden die Gebäude mit gigabitfähigen Glasfaserleitungen angeschlossen, für die bisher nur eine Bandbreite unter 30 Mbit/s zur Verfügung stand. In einem ersten Schritt wurde eine Markterkundung durchgeführt, für die die Telekommunikationsunternehmen adressscharf die verfügbare Bandbreite und die eigenen Ausbauabsichten der kommenden drei Jahre zurückmelden mussten. Aufgrund dieser Rückmeldungen konnten die Weißen Flecken identifiziert werden. Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr hat anschließend im Auftrag der Gemeinde Fördermittel beantragt, die Weißen Flecken ausgeschrieben und die NetCom BW als Ausbaupartner gewinnen können. Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2022 wurde die Beauftragung an die NetCom durchgeführt.
Um weitere unwirtschaftliche Gebiete erschließen zu können, wurden vom Bund mittlerweile weitere Förderprogramme initiiert, mit denen nun auch Gebäude gefördert werden, die über eine Bandbreite von bis zu 100 Mbit/s verfügen („Graue Flecken“). Bei der auch hier notwendigen Markterkundung wurden von den Telekommunikationsunternehmen 25 weitere Gebäude mit einer Bandbreite unter 30 Mbit/s gemeldet, die in der ersten Markterkundung noch mit über 30 Mbit/s gemeldet waren. Diese Gebäude sollen nun über einen Nachtrag in den Förderbescheid der Gemeinde mit aufgenommen werden.
Für Zuwendungsempfänger des Weiße-Flecken-Förderprogramms ist es aufgrund einer zusätzlichen vom Fördermittelgeber geschaffenen Upgrade-Förderung nun möglich – unter bestimmten Voraussetzungen – Gebäude in Grauen Flecken ins das bestehende Weiße-Flecken-Projekt hinzuzunehmen. So können weitere Teilnehmer aus den Grauen Flecken unbürokratisch und schnell an das Gigabit-Netz angeschlossen werden. In Alfdorf wurden 12 Gebäude identifiziert, die entlang der geplanten Leitungstrassen der Weißen Flecken liegen und damit die erschließungstechnischen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllen.
Die NetCom BW hat in einem Nachtragsangebot die 37 zusätzlichen Adressen berücksichtigt, die Wirtschaftlichkeitslücke erhöht sich damit von 6.220.000,02 Euro auf 7.664.840,01 Euro. Eine juristische Prüfung bestätigte, dass das Nachtragsangebot die vergaberechtlichen Gesetzesvorgaben einhält.
Auf Grundlage des verbindlichen Angebots der NetCom BW GmbH werden sodann die endgültigen Förderbescheide bei den Fördermittelgebern des Bundes und des Landes beantragt. Mit einem antragsgemäßen Erlass ist zu rechnen.
Kostenübersicht:
Beschluss vom 21.11.2022: 6.220.000,02 € | Anteil Gemeinde 10% 622.000,00 € |
Antrag vom 19.02.2024: 7.664.840,01 € | Anteil Gemeinde 10% 766.484,00 € |
Gegenüber dem Beschluss vom 21.11.2022 würden für die Gemeinde Alfdorf Mehrkosten von 144.484,00 € anfallen.
Es ergeht folgender Beschluss:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf beschließt, den erweiterten Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes in der Gemeinde Alfdorf im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ an die NetCom BW GmbH zu erteilen.
- Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit der NetCom BW GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen werden.
- Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt 7.664.840,01 Euro. Diese wird zu 50 % durch den Bund, zu 40 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 % durch die Gemeinde Alfdorf getragen.
9. Bauvorhaben:
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2024
1. Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der Vorrangflächen für Windenergieanlagen; Stellungnahme der Gemeinde Alfdorf
Vom Bundesgesetzgeber haben die Planungsverbände die Auflage bekommen, 1,8% ihrer Verbandsfläche als Vorranggebiete für Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung (hier: Windenergieanlagen) auszuweisen.
Basierend auf dem aktualisierten Windatlas der Landesregierung und informellen Umfragen bei verbandsangehörigen Gemeinden schreibt der Verband Region Stuttgart den Regionalplan entsprechend fort. Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit können bis zum 02.02.2024 Stellungnahmen zu der Planung abgeben.
Auf Gemarkung der Gemeinde Alfdorf liegt ein Teil des geplanten Vorranggebietes „RM 17“. Auf den hierzu angehängten Steckbrief wird verwiesen.
Die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG hat zusammen mit der Firma Uhl Windkraft in diesem Bereich bereits Planungen für einen Windpark mit bis zu vier Anlagen angestoßen und es fanden bereits Veranstaltungen mit Öffentlichkeit und Grundstückseigentümern statt. Der Gemeinderat war entsprechend informiert.
Da die Fläche vom bestehenden Windrad auf Gemarkung Welzheim bis zu der im Steckbrief markierten Fläche auf Gemarkung Alfdorf durch die Bürgerenergie überplant wird, schlägt die Verwaltung vor, beim Regionalverband die Ausweisung der gesamten Fläche anzuregen. Ob und ggf. wie viele Windräder dann dort entstehen können, bleibt der weiteren Planung durch die Firma Uhl Windkraft vorbehalten (Windhöffigkeit usw.), wobei zwischenzeitlich ein Gutachten vorgelegt wurde, das von ausreichenden Windgeschwindigkeiten bei einer Nabenhöhe von 160m ausgeht, damit die vier bisher geplanten Anlagen wirtschaftlich betrieben werden könnten.
Im Hinblick auf die gemarkungsübergreifende Planung sollte der Wortlaut der Stellungnahme noch mit der Stadt Welzheim abgestimmt werden.
Es ergeht folgender Beschluss:
Die Gemeinde Alfdorf begrüßt die Planung des Windvorranggebietes „RM 17“ und beantragt die Aufnahme der gesamten im Steckbrief lila umrandeten Fläche in den Regionalplan als Windvorranggebiet.
2. Annahme und Vermittlung von Spenden
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
---|---|---|---|
Fitz GmbH, Alfdorf | 05.10.2023 | Geldspende 100,00 EUR | Benefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr |
Initiative Sicherer Landkreis Rems Murr e.V., Waiblingen | 18.12.2023 | Geldspende 18.229,12 EUR | Abstellhütte Fahrradübungsplatz |
Reschl Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart | 20.12.2023 | Geldspende 300,00 EUR | Gestaltung Jugendraum Feuerwehr Pfahlbronn |
A. Kolckmann GmbH, Alfdorf | 20.12.2023 | Geldspende 500,00 EUR | Freiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Alfdorf |
Fensterbau Kontermann, Lorch | 21.12.2023 | Geldspende 1.000,00 EUR | Freiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn |
Rolf Grimm & Söhne Fliesenfachgeschäft GmbH, Schwäbisch Gmünd | 21.12.2023 | Geldspende 250,00 EUR | Freiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn |
Andreas Hirschner AE Hairstyle&Kosmetik, Alfdorf | 21.12.2023 | Geldspende 200,00 EUR | Benefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr |
Gewerbe- und Handelsverein Alfdorf | 03.01.2024 | Geldspende 800,00 EUR | Jugendfeuerwehr Alfdorf für Lichtermarkt |
Freundes- und Förderkreis Schule im Lindengarten Pfahlbronn e.V. | 29.11.2023 | Sachspende 150,00 EUR | Geflügelfutter für Schulhühner der Schule im Lindengarten Pfahlbronn |
Freundes- und Förderkreis Schule im Lindengarten Pfahlbronn e.V. | 10.07.2023 | Sachspende 1.800,00 EUR | Bustransfer für Besuch Limes-Museum Aalen der Schule im Lindengarten Pfahlbronn |
Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
3. Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Einreichung von Baugesuchen
Wir weisen darauf hin, dass Baugesuche, die in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden sollen, spätestens 3 Wochen vorher beim Bürgermeisteramt Alfdorf abgegeben werden müssen.
Später eingehende Baugesuche können für diese Gemeinderatssitzung nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Gemeindeverwaltung