Mit der am Montag, 22.07.2024 in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates erfolgten Amtsverpflichtung durch Bürgermeister Ronald Krötz nahmen die am 9. Juni 2024 für die nächsten fünf Jahre neu gewählten Gemeinderäte ihre Arbeit auf. Zuvor wurden neun Gemeinderäte des Gremiums 2019 – 2024 aus ihrem Amt verabschiedet.
Dass die Sitzung eine besondere Veranstaltung werden würde, zeigte schon der Rahmen und die Location im Kultur- und Sportzentrum der Gemeinde. Umrahmt wurde der Festabend gekonnt von Marian Zeleny am Flügel.

Zunächst stellte das scheidende Gremium fest, dass bei den neuen Mandatsträgern keine Hinderungsgründe vorliegen, die dem Eintritt in den Rat entgegenstehen würden. Dann nahm Bürgermeister Krötz als Vorsitzender die Ehrung einzelner Gemeinderäte und die Verabschiedung der ausscheidenden Räte vor.
Mit der gläsernen Stele und der Ehrennadel des Gemeindetags sowie einem Präsent der Gemeinde wurden folgende langjährige Mitglieder geehrt, die im Rat bleiben: Eva Gölz, Dr. Götz Freiherr vom Holtz und Andrea Kolckmann für 10 Jahre, Dr. Wolfgang Hipp für 20 Jahre, Manfred Fitz für 30 Jahre und Norbert Wiedmann für über 30 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat.
Des Weiteren erhielten als ausscheidendes Mitglied Michael Lauber eine Ehrung des Gemeindetags für 10 Jahre und Klaus Hinderer für 25 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat.

Mit dem Ausscheiden von Klaus Hinderer geht in Alfdorf eine Ära zu Ende. Bürgermeister Ronald Krötz dazu in seiner Rede: „Wir alle werden seinen Erfahrungsschatz, sein Netzwerk, sein Engagement für große und kleine Themen, sein Herzblut und seine Leidenschaft für Alfdorf, seine stets vermittelnde Art, seine außergewöhnliche Hilfsbereitschaft und seinen spitzbübischen Humor im Gemeinderat vermissen.“
Klaus Hinderer war seit 1999 ununterbrochen im Gemeinderat, er war Stimmenkönig, war Mitglied in vielen verschiedenen Ausschüssen, ab 2009 Zweiter Stellv. Bürgermeister und seit 2014 Erster Stellv. Bürgermeister. Er engagierte sich in beiden Flüchtlingskrisen, in der Gemeindepartnerschaft mit Hosszúhetény, initiierte den Bürgerbus und ist seit dem letzten Jahr auch noch der Cheforganisator des Hüttentreff. Gemeinderätin Eva Gölz würdigte im Anschluss im Namen des Gemeinderats die Verdienste von Klaus Hinderer und hatte hierbei viele Stimmen aus der Bevölkerung eingefangen, was nochmals die große Wertschätzung in der gesamten Bevölkerung zum Ausdruck brachte.

Aus dem Gemeinderat ausgeschieden sind folgende Räte: Christoph Staufenbiel, Martin Klein, Philipp Frick, Stefan Knödler, Dominik Lang, Thomas Maier, Kai Strobel, Michael Lauber und Klaus Hinderer.
Allen Räten wurde als Zeichen der Anerkennung ein Präsent der Gemeinde überreicht.


Verpflichtung des neuen Gremiums 

Aus drei Wahlvorschlägen haben unsere Bürgerinnen und Bürger die in den kommenden fünf Jahren amtierenden Mitglieder des Gemeinderats bestimmt:

Die Verpflichtung des Gremiums erfolgte mittels nachgesprochener Verpflichtungsformel und anschließendem Handschlag sowie Unterschrift. Als erste Amtshandlung erfolgte die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister sowie die Bestellung der Ausschüsse. 


Einstimmig wurden die vier Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt: 

1. Eva Gölz
2. Denis Wiedmann
3. Norbert Wiedmann
4. Sascha Kühne


Bestellung Ausschüsse: Mitglieder und Stellvertreter

Auch bei den Wahlen der Mitglieder für die Ausschüsse bestand Einigkeit im Gremium. Folgende Ausschüsse wurden gebildet:


Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle

Vertreter:persönliche Stellvertreter:
Norbert WiedmannManfred Fitz
Dieter FolterDr. Götz Freiherr vom Holtz
Eva GölzAnja Saur
Klaus HeckChristian Klenk
Jochen KnödlerAndrea Kolckmann


Grundschulverband Hellershof

Vertreter:persönlicher Stellvertreter:
Andrea KolckmannTanja Peer


Schulausschuss Realschule Mutlangen
Die Teilnahme wird von den Mitgliedern des Kindergarten-/Schulausschusses wahrgenommen.


Personalausschuss

Mitglieder:persönliche Stellvertreter:
Norbert WiedmannSascha Kühne
Dr. Götz Freiherr vom HoltzDr. Wolfgang Hipp
Manfred Fitz Anja Saur
Andrea KolckmannDenis Wiedmann
Klaus HeckChristian Bareiß


Bauhof- und Feldwegeausschuss

Mitglieder:Stellvertreter:
Dieter FolterAnja Saur
Chris Krauß Eva Gölz
Christian Bareiß  Dr. Götz Freiherr vom Holtz
Dr. Wolfgang Hipp Manfred Fitz
Thilo Stastny Ulrich Maier
Denis WiedmannNorbert Wiedmann
Christian KlenkJochen Knödler


Bau-, Friedhof- und Vermietungsausschuss

Mitglieder:persönliche Vertreter:
Norbert Wiedmann  Dr. Wolfgang Hipp
Dieter Folter  Dr. Götz Freiherr vom Holtz
Manfred Fitz  Eva Gölz
Thilo Stastny    Ulrich Maier
Denis Wiedmann    Andrea Kolckmann
Jochen Knödler  Sascha Kühne
Klaus Heck 


Kindergarten- und Schulausschuss

Vertreter:Stellvertreter:
Anja Saur Thilo Stastny
Chris KraußDr. Wolfgang Hipp
Christian Klenk Eva Gölz
Tanja PeerKlaus Heck
Andrea Kolckmann   
Christian Bareiß   
Sascha Kühne 


Jagdausschuss Pfahlbronn II Adelstetten-Enderbach / Jagdausschuss Alfdorf-Süd
Die Bestellung wurde einvernehmlich verschoben.


Arbeitskreis Tourismus/Partnerschaftskomitee

Mitglieder:
Manfred Fitz
Andrea Kolckmann
Tanja Peer
Eva Gölz

 

Nach dem offiziellen Teil klang der Abend bei guten Gesprächen und einem Imbiss gemütlich aus.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 22. Juli 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Kultur- und Sportzentrum, Alfdorf

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2024
2. Gemeinderatswahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen der gewählten Personen gemäß § 29 der Gemeindeordnung
3. Ehrung einzelner Gemeinderäte und Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte
4. Konstituierung und Verpflichtung des am 09. Juni 2024 gewählten Gemeinderats
5. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister
6. Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle
7. Wahl der Vertreter im Grundschulverband Hellershof
8. Wahl der Vertreter im Schulausschuss Realschule Mutlangen
9. Wahl der Mitglieder des Personalausschusses
10. Wahl der Mitglieder des Bauhof- und Feldwegausschusses
11. Wahl der Mitglieder des Bau-, Friedhof- und Vermietungsausschusses
12. Wahl der Mitglieder des Kindergarten- und Schulausschusses
13. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Pfahlbronn II Adelstetten-Enderbach
14. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Alfdorf-Süd
15. Besetzung des Arbeitskreises Tourismus/Partnerschaftskomitee
16. Bauvorhaben in Hellershof, Birkhofweg 18, Flst. 672/1, Umbau Bank in Wohnhaus
17. Bekanntgaben und Verschiedenes
18. Anfragen


Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1.    Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alfdorf 2040

Im Rahmen der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alfdorf 2040 hat die Gemeinde einen integrierten und gemeinsam mit der Einwohnerschaft abgestimmten Entwicklungsprozess durchgeführt. Die Ergebnisse dieses umfassenden Prozesses mün-den in ein Handlungsprogramm, welches sich aus Zielen und Projekten/Maßnahmen zu-sammensetzt. Dieses Handlungsprogramm dient als Basis für künftige politische Ent-scheidungen und stellt einen „Fahrplan“ für die kommunale Entwicklung bis zum Jahr 2040 dar. Diesem Handlungsprogramm für das Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alf-dorf 2040 mit den strategischen Zielen und Projekten/ Maßnahmen hat der Gemeinderat nun zugestimmt.
Als ein besonderes Handlungsfeld hat sich im Abstimmungsprozess bereits die Ortsmitte Pfahlbronn abgezeichnet. Neben einem allgemeinen Modernisierungsbedarf in diesem Ortsteil, wird außerdem eine neue Nutzung für das ehemalige Rathaus Pfahlbronn ge-sucht. Für die umfassende Modernisierung der Ortsmitte Pfahlbronn wird eine Förderung über die Städtebauförderung/Landessanierungsprogramm angestrebt. Voraussetzung für die Bewerbung ist sowohl die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts als auch ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzepts (GISEK), wel-ches nun ebenfalls auf den Weg gebracht werden soll. Der Gemeinderat hat daher für das Gebiet „Ortsmitte Pfahlbronn“ in Alfdorf die Durchführung eines gebietsbezogenen inte-grierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (GISEK) beschlossen. Mit der Durchfüh-rung des GISEKs für das Gebiet „Ortsmitte Pfahlbronn“ und der anschließenden Antrags-stellung (geplant für 2025) für die Aufnahme in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung wurde das Büro Reschl Stadtentwicklung beauftragt.


2.    Schlossgartenschule Alfdorf; Energetische Sanierung; Vergabe weiterer Gewerke

Derzeit läuft die energetische Sanierung der Schlossgartenschule (Südbau). Zur Fortfüh-rung der notwendigen Arbeiten im Innenbereich wurden weitere Gewerke ausgeschrie-ben, welche vom Gemeinderat vergeben worden sind:

  • Rückbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Hartmann Haushaltsauflö-sungen, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 30.320,96 Euro. 
  • Trockenbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Gipser Preiss GmbH, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 87.248,09 Euro.
  • Bodenbelagsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Ohrnberger Raumaus-stattung, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 51.077,83 Euro.
  • Malerarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Gebrüder Hörner GmbH, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 27.752,11 Euro.
  • Elektroarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Karl Starz GmbH & Co.KG, 73525 Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 195.615,90 Euro.
  • Sanitärarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Hans Mangold GmbH & Co.KG, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 23.358,74 Euro.


3.    Vergabe Bauarbeiten Kronenplatz

In der Sitzung am 25.09.2023 hat der Gemeinderat den Auftrag zur Errichtung der Natur-steinmauer am Kronenplatz an die Firma Bauer aus Pfahlbronn vergeben. Die Natur-steinmauer ist inzwischen fertiggestellt. Zum damaligen Zeitpunkt war vorgesehen, dass die Gestaltung und Ausführung der weiteren Bauarbeiten (Fahrbahn-, Park- und Grünflä-chen) vom Bauhof der Gemeinde durchgeführt werden, was aufgrund krankheitsbeding-ter Ausfälle im Bauhof derzeit nicht umgesetzt werden kann. Damit die Gestaltung des Kronenplatzes zeitnah fortgeführt werden kann, hat der Gemeinderat beschlossen, die Arbeiten an die Firma Hans Bauer Bauunternehmung GmbH, Pfahlbronn zum Angebots-preis Preis von brutto 48.584,13 Euro zu vergeben.


4.    Ersatzbeschaffung KFZ für die Kläranlage

Der Gemeinderat hat der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Kläranlagenbetrieb zugestimmt, nachdem eine Reparatur des derzeitigen KFZs aufgrund verschiedener Mängel nicht mehr wirtschaftlich ist.


5.    Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

1. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024

In der Gemeinderatssitzung am 15.04.2024 wurde dem Gemeinderat der Entwurf der Haushaltssatzung und der Haushaltsplans 2024 vorgestellt.

Die Haushaltssatzung 2024 mitsamt dem zugehörigen Planwerk sowie der Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 – 2027 ist nun vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen worden.


2. Baumaßnahme Seestraße

Nachdem der Förderantrag nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft für den 1. Bauabschnitt der Baumaßnahme Seestraße vom Regierungspräsidium abgelehnt wurde, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Baumaßnahme (Kanalsanierung, Sanierung der Wasserleitung und Straßenbau) als Gesamtmaßnahme vom Ingenieurbüro LK&P aus Mutlangen geplant und ausgeschrieben werden soll. Ein erneuter Förderantrag wird nach Beschluss des Gemeinderats aufgrund der geringen Erfolgsaussichten nicht gestellt. Mit den Bauarbeiten kann daher voraussichtlich im Frühjahr 2025 begonnen werden.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme beläuft sich nach der Grobkostenschätzung auf ca. 2,2 bis 2,5 Mio. Euro.


3. Kindergarten- Bedarfsplanung für das Jahr 2024/2025

Gesetzlich ist die Gemeinde Alfdorf verpflichtet, eine jährliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Absprache mit den Freien Trägen von Tagesbetreuungseinrichtungen (in Alfdorf die Kirchen und der Waldkindergarten e.V.) aufzustellen.

Frau Schmidt hat dem Gremium erläutert, dass insbesondere in Alfdorf und Pfahlbronn die Platzsituation angespannt bleibt und hier die weitere Entwicklung beobachtet werden muss. Die Nachfrage nach Ganztagesplätzen konnte in der Vergangenheit weitgehend gedeckt werden. Durch die Anpassung der Öffnungszeiten im Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage in der Woche gibt es aktuell in der Gemeinde Alfdorf kein Betreuungsangebot für 5 Nachmittage mehr. Hier soll der Bedarf der Familien im Auge behalten werden, um zeitnah auf die Bedürfnisse der Familien reagieren zu können.

Die Kinderzahlen in den Bereichen Rienharz, Burgholz, Vordersteinenberg und Hellershof bleiben bis zum Ende des Planungszeitraums stabil, so dass hier derzeit kein Handlungsbedarf besteht.

Die Plätze des Waldkindergartens sind nach wie vor sehr gut ausgelastet. Diese 20 Plätze sind – wie auch schon in der Vergangenheit – nicht in der Bedarfsberechnung der Gesamtgemeinde berücksichtigt und stellen, wie die Tagesmütter, einen Puffer dar.

Der Kindergartenbedarfsplan ist schließlich in allen Punkten wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen vom Gemeinderat beschlossen worden.


4. Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten, Änderung der Kindergartensatzung

Der Gemeindetag Baden- Württemberg hat die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 veröffentlicht. Den Kindergartenträgern wird eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 Prozent und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent empfohlen. Die Erhöhung in diesen beiden Jahren enthält neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöungen auf zwei Jahre verteilt.

Der Gemeinderat hat der Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alfdorf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartensatzung) zugestimmt.

Die Elternbeiträge ab 01.09.2024 können der in diesem Amtsblatt veröffentlichten Änderungssatzung entnommen werden.


5. Festsetzung der Elternbeiträge in der „Verlässlichen Grundschule (Kernzeit)“

Die Elternbeiträge für die Kernzeitbetreuung orientieren sich an den Elternbeiträgen in den Kindergärten. Daher hat der Gemeinderat auch dieser Erhöhung zugestimmt.

Die aktuellen Elternbeiträge werden an anderer Stelle in diesem Amtsblatt veröffentlicht.


6. Vergabe der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2024/2025

Für die Schülerbeförderung im Bereich Buchengehren- Buchengehrener Sägmühle- Voggenberg- Burgholz- Mannholz- Meuschenmühle- Brend- Höldis zur Grundschule im Lindengarten Pfahlbronn und Schlossgarten Alfdorf sind die Beförderungsleistung neu ausgeschrieben worden.

Der Gemeinderat hat den Zuschlag für die Beförderungsleistung dem Busunternehmen Rainer Strobe aus Alfdorf- Buchengehrener Sägmühle erteilt.


7. Einführung der digitalen Gremienarbeit – Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats

Im Juli 2022 hat der Gemeinderat als erster Schritt zur Umstellung auf eine digitale Gremienarbeit die Beschaffung eines Ratsinformationssystems beschlossen. Dieses System ist derzeit verwaltungsintern bereits im Einsatz. Als weiterer Schritt für die Umsetzung der digitalen Gremienarbeit ist eine Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats erforderlich. Der Gemeinderat hat die erforderlichen Änderungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats beschlossen.


8. Premium-Wanderregion Schwäbischer Wald: Einrichtung eines zertifizierten Premiumwanderwegs auf der Gemarkung Alfdorf

In den Kommunen des Schwäbischen Waldes - Welzheim, Rudersberg, Sulzbach und Murrhardt - wurden bereits 8 Premiumwege unter dem Markendach „Feenspuren“ erfolgreich eingerichtet. Dazu haben Frau Schunter vom Schwäbischer Wald Tourismus e.V. und die Naturparkführer Prof. Dr. Krautter und Walter Hieber dem GR-Arbeitskreis Tourismus/Partnerschaftskomitee und dem gesamten Gemeinderat in der Sitzung am 15.04.2024 die Möglichkeit zur Einrichtung eines Premiumwanderwegs auf der Gemarkung Alfdorf vorgestellt. Für Alfdorf wäre ein Premiumwanderweg die passende Ergänzung im bereits bestehenden Wanderangebot für die eigene Bevölkerung, für Naherholungssuchende aus dem Schwäbischen Wald und Tagestouristen gleichermaßen. Ferner würde ein Premiumwanderweg sich auch in eines der formulierten Ziele des kurz vor dem Abschluss stehenden Gemeindeentwicklungskonzepts Alfdorf 2040 einfügen, wonach der sanfte Tourismus weiterentwickelt werden soll, um mitunter die eigenen Gaststätten, Direktvermarkter, Hofläden, Metzgereien und Bäcker zu stärken. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, zunächst eine Machbarkeitsstudie für das gesamte Gemeindegebiet erstellen zu lassen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann über Umsetzung beraten werden.


9. Einrichtung eins On-Demand-Verkehrs

Aufgrund der geringen Fahrgastnachfrage gibt es im ländlichen und peri-urbanen Raum insbesondere am Abend bzw. Spätabend sowie am Wochenende ein reduziertes ÖPNV-Angebot, welches im Rems-Murr-Kreis in der Regel in Form von Ruftaxis angeboten wird. Ruftaxiverkehre sind so konzipiert, dass der Fahrgast 60 Minuten vor Abfahrt das Fahrzeug telefonisch bestellen muss. Durch die lange Voranmeldezeit ist die Nutzung dieses Angebotes wenig attraktiv für die Fahrgäste. Dies hat zur Folge, dass im Raum Alfdorf seit Jahren kein Angebot besteht, zumal kein Dienstleister gefunden werden konnte. Um das ÖPNV-Angebot in Alfdorf zu verbessern und auch die Verkehrswende auch im ländlichen Raum voranzubringen, können On-Demand-Verkehre einen wichtigen Beitrag leisten.

Bei On-Demand-Verkehren handelt es sich um ein Konzept, bei dem es keine festgelegte Linie oder einen fixen Fahrplan gibt. Innerhalb eines definierten Verkehrsraums und Bedienungszeitraums kann der Fahrgast per App oder per Telefon das On-Demand-Fahrzeug buchen. Die Fahrzeuge bedienen auf Bestellung der Fahrgäste sogenannte virtuelle Haltepunkte. Virtuelle Haltestellen sind physisch nicht erkennbar und befinden sich oftmals an Kreuzungen oder an markanten Gebäuden oder Einrichtungen.

Der On-Demand-Verkehr ist vollständig in den VVS-Tarif integriert, d. h. die Fahrten werden für den entsprechenden Zonenpreis ohne Zuschlag angeboten. Auch Stadttickets, Deutschlandticket, Jungendticket und alle anderen VVS-Tickets werden anerkannt.

Der Gemeinderat begrüßt die Verbesserungen im ÖPNV ausdrücklich und stimmt weiterhin der Umsetzung des Pilotprojekts On-Demand Verkehr, vorbehaltlich der Zustimmung der anderen beteiligten Kommunen, zu.


10. Bauleitplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den "Solarpark Dinkelfirst" und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Solarpark Burgholzhof"

Auf Antrag der Bürgerenergie Schwäbischer Wald hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Erstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen „Solarpark Dinkelfirst“ gefasst. Nun teilt die Bürgerenergie mit, dass das Projekt aufgegeben wird.

Stattdessen steht östlich des Burgholzhofes eine alternative Fläche zur Verfügung, die die Bürgerenergie nun pachten und mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen bebauen möchte. Nach Angaben der Geschäftsführung der Bürgerenergie ist dieser Flächentausch bereits mit dem Verband Region Stuttgart vorabgestimmt. Unmittelbar nordwestlich befindet sich die Markungsgrenze zu Welzheim und auf dem angrenzenden Grundstück ist ebenfalls bereits eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant, so dass sich bei der Stromeinspeisung Synergieeffekte erzielen lassen. Außerdem befindet sich das geplante Windvorranggebiet in der Nähe.

Der Gemeinderat hat daher entsprechend des Antrags der Bürgerenergie beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum „Solarpark Dinkelfirst“ aufzuheben, und für den „Solarpark Burgholzhof“ einen Aufstellungsbeschluss gefasst.


11. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:

Martin Hitzginger, Lamprechtshausen/Österreich            
100,00 EUR
Benefizkalender 2024  Jugendfeuerwehr 

VR Bank Schwäbischer Wald eG, Welzheim
690,20 EUR
Anschaffung Hochbeete Kindergarten Sonnenschein 

Druck- und Medienzentrum Weinstadt GmbH, Weinstadt  
250,00 EUR
Benefizkalender 2024  Jugendfeuerwehr

Sportkreis Rems-Murr e.V., Backnang  
200,00 EUR
Schule im Lindengarten – Kooperation Schule/Verein


12. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.  

1. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024

Die Leiterin des Fachbereichs Finanzen, Frau Stobel, hat dem Gemeinderat den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 vorgestellt, welcher auf Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Baden- Württemberg und den Ergebnissen aus der Oktobersteuerschätzung 2023 erstellt worden ist. Nach der Berechnung der Kämmerin lässt sich der Ergebnishaushalt im Jahr 2024 um 1.5460.000 Euro nicht ausgleichen. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich kann jedoch mit Hilfe der Ergebnisrücklage aus den Vorjahren erreicht werden. Im Finanzplanungsjahr 2025 ist voraussichtlich ebenfalls kein Haushaltsausgleich möglich. Ab dem Finanzplanungsjahr 2026 kann nach derzeitigem Stand wieder mit einem ausgeglichenen Haushalt geplant werden.

Das Investitionsprogramm wurde von der Verwaltung auf Umsetzbarkeit und Einsparmöglichkeiten hin überprüft. Im Jahr 2024 ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 13.394.250 Euro eingeplant. Hier sind als wesentliche Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen die energetische Sanierung des Südbaus der Schlossgartenschule, die energetische Teilsanierung der Grundschule Pfahlbronn, der Anschluss der Alten Halle an das Nahwärmenetz sowie der Breitbandausbau „Weiße Flecken Alfdorf“ und Kanal- und Straßensanierungen benannt worden. Die Investitionen können im Jahr 2024 ohne neue Kreditaufnahme finanziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung ist nach derzeitigem Stand im Kernhaushalt ebenfalls keine Kreditneuaufnahme erforderlich. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung ist hingegen ab dem Wirtschaftsjahr 2024 eine jährliche Kreditaufnahme erforderlich.

Frau Strobel teilte mit, dass die Gemeinde auch in den nächsten Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen steht. Zum einen besteht ein erheblicher Sanierungsstau bei der kommunalen Infrastruktur und den kommunalen Gebäuden. Zum anderen kommen immer mehr Aufgaben hinzu, welche die Gemeinde erfüllen muss, wie zum Beispiel der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 oder die Klimaneutralität. Es wird auch zukünftig für die Gemeinde sehr schwer, die für die Aufgabenerfüllung benötigten finanziellen Handlungsspielräume zu gewährleisten. Daher muss bei weiteren, bisher nicht eingeplanten Investitionen und zusätzlichen Bauvorhaben sehr diszipliniert und gründlich abgewogen werden, ob und in welchem Umfang diese sinnvoll und langfristig finanzierbar sind. Der bisherige Weg der Finanzpolitik (also die wirtschaftliche, sparsame und nachhaltige Haushaltsführung) muss mit Weitsicht und Augenmaß fortgeführt werden.


2. Reduzierung des Ganztagesbetriebs im Evangelischen Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage

Der Gemeinderat hat der Reduzierung des Ganztagesbetriebs im Evangelischen Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage zugestimmt. Der Kindergarten ist aufgrund von Personalausfällen gezwungen, sein bisheriges Betreuungsmodell VÖ7 Kombi (2 Nachmittage Betreuung) und Ganztagesbetreuung (5 Nachmittage Betreuung) dauerhaft zu ändern, zumal die Nachfrage nach 5 Tagen Ganztagesbetreuung derzeit nur in sehr geringem Umfang gegeben ist.


3. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu der vorgelegten Bauvoranfrage in Alfdorf, Enzelbach, (Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle) sein Einvernehmen nicht erteilt, da nach Auffassung des Gemeinderates öffentliche Belange, insbesondere des Natur- und Landschaftsschutzes entgegenstehen.

Zu den übrigen vorgelegten Bauvorhaben hat er sein Einvernehmen erteilt.

1. Schulentwicklung Schlossgartenschule Alfdorf: Antrag auf Schließung des Schulzweigs Werkrealschule

Nachdem der Gemeinderat bereits in der Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 ausführlich über die Abwicklung des Schulbetriebs der Werkrealschule informiert worden ist, hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung die Verwaltung beauftragt, einen Antrag beim Schulamt auf Aufhebung der Werkrealschule zu stellen. Nach dem laufenden Schuljahr wird der Unterrichtsbetrieb in den Klassen 5, 6 und 7 eingestellt. Die Kinder und Eltern werden bei der Vermittlung an eine andere Schule von der Schule und Schulamt unterstützt. Die jetzige 8. Klasse verbleibt an der Schule und wird nach dem Schuljahr 2024/2025 mit der 9. Klasse planmäßig abschließen.


2. Beitritt der Gemeinde Alfdorf zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G.

Die in Gründung befindende Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G., überwiegend bestehend aus Bürgern der Gemeinde Alfdorf und der Stadt Welzheim hat sich zum Ziel gesetzt., regenerative Energieanlagen im Bereich Photovoltaik und Windkraft in der Region Schwäbischer Wald zu bauen und zu betreiben. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden.

Die Gemeindeverwaltung hat dem Gremium vorschlagen, dass die Gemeinde zur Unterstützung und als Zeichen der Verbundenheit zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G. Genossenschaftsanteile erwirbt und somit auch ein Zeichen in ihrer Vorbildfunktion setzt. Der Gemeinderat ist diesem Vorschlag gefolgt und hat dem Beitritt zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G. mit zehn Genossenschaftsanteilen zu je 250,00 € zugestimmt.


3. Energetische Sanierung der Schlossgartenschule mit teilweiser Innensanierung; Vergabe Ingenieurleistungen HLS Ingenieurbüro Streit, Schechingen

Im Rahmen der energetischen Sanierung der Schlossgartenschule wurde vom Gemeinderat im März 2023 beschlossen, weitere Toiletten im Schulgebäude einzubauen bzw. vorhandene Toiletten umzubauen. Zweck der Maßnahme ist, dass die Grundschulkinder künftig während des Unterrichts die Toilette aufsuchen können, ohne das Schulgebäude verlassen zu müssen. Damit wird einem langjährigen Wunsch der Eltern Rechnung getragen.

Der Gemeinderat hat den Auftrag der Planung zum Ein- und Umbau der Toilettenanlagen an der Schlossgartenschule an das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen vergeben.


4. Antrag auf Einziehung eines Teils des Weges Flst. 138/1, Alfdorf- Kapf

Der Gemeinderat hat beschlossen, für das entlang der Flurstücke 12 und 136/3 verlaufende Teilstück des Weges Flst. 138/1 das Entwidmungsverfahren einzuleiten.


5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:

Ziesel Fertigbau GmbH &Co KG, AlfdorfWerkbank für den Kindergarten Vordersteinenberg im Wert von 241,56 €
Sascha Kühne, AlfdorfBank für den Friedhof Pfahlbronn im Wert von 265,00 €
Ulf Meyer, Alfdorf150,00 Euro    Jugendfeuerwehr Alfdorf


6. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu der vorgelegten Bauvoranfrage in Pfahlbronn, Lindenstraße (Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen) sein Einvernehmen nicht erteilt, da sich das Gebäude nach Auffassung des Gemeinderates nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.

Zu den übrigen vorgelegten Bauvorhaben hat er sein Einvernehmen erteilt.

1. Straßenverkehrsangelegenheiten - Vorstellung des ADFC BW Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts

Gemeinderat und Verwaltung haben sich in der Vergangenheit immer wieder damit befasst, wie die Sicherheit der Fußgänger in der Farbgasse verbessert werden kann, da aufgrund der Grundstücksverhältnisse die Anlegung eines Gehweges nicht möglich ist. Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 wurde seitens der Fachbehörden signalisiert, dass die Einrichtung einer sogenannten „Schulstraße“ in der Farbgasse generell denkbar und möglich ist, sofern die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Frau Brinkmann wird daher in der Sitzung den vom ADFC BW erarbeiteten Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts vorstellen.

Sowohl Frau Brinkmann als auch Dezernent Hein und Herr Dilli (Fachbereichsleiter Verwaltung und Straßenverkehr) stehen in der Sitzung für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung.

Das Konzept sieht folgendes vor:

  • Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Farbgasse zwischen oberer und unterer Schlossstraße
  • Temporäre Sperrung der Farbgasse zw. Schradinstr. Und ob. Schlossstr. zu Schulbeginn (7.00-8.30 Uhr) und Schulschluss (11.30-13.00 Uhr)
  • Umfangreiche Parkverbote im Bereich der Kreuzung Obere Schlossstr./Farbgasse
  • Einrichtung einer Elternhaltestelle und Lehrkräfteparkplatz hinter der Sporthalle
  • Einsatz von GVD zur Durchsetzung der Maßnahmen v.a. in den ersten Wochen

Es ergeht folgender Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt vom Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme am Pilotprojekt „Sichere (Rad) Wege – für Kinder und Jugendliche, Schulstraßen im Rems- Murr- Kreis“ mit der Farbgasse zu.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Plan zur Umgestaltung der Farbgasse ausarbeiten zu lassen und die erforderlichen Anträge bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.


2. Straßenverkehrsangelegenheiten – Ortsdurchfahrt Adelstetten, Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Busbuchten

Seit Jahren wird über die Anlegung eines Fußgängerüberweges bzw. einer Querungshilfe in der Ortsdurchfahrt Adelstetten gesprochen. Die bisherigen Planungen konnten aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden.

Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 haben sich die Fachbehörden auf folgendes verständigt:

„Im Bereich vor den Busbuchten befinden sich bereits jetzt aus beiden Fahrtrichtungen die Zeichen 136 StVO (Kinder). In diesem Bereich ist es möglich, zum Schutz der querenden Kinder/ Fußgänger die Geschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Das vorhandene Zeichen 136 StVO in Fahrtrichtung Pfersbach müsste hierzu um wenige Meter in Richtung Ortstafel versetzt werden. Eine gesicherte Überquerungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges bzw. eine Fußgängerlichtsignalanlage ist somit entbehrlich.“

Aufgrund der Empfehlung der Fachbehörden hat die Straßenverkehrsbehörde die Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet. Die Beschilderung wurde von der Straßenmeisterei zwischenzeitlich angebracht.

Es ergeht folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der Busbuchten Kenntnis. Damit sind die früher getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse zur Einrichtung einer gesicherten Überquerungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges bzw. Fußgängersignalanlage gegenstandlos


3. Straßenverkehrsangelegenheiten – Ortsdurchfahrt Pfahlbronn, Verbesserung der Verkehrssicherheit am bestehenden Fußgängerüberweg

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der Fachbereich Straßenbau des Landratsamtes Rems- Murr- Kreis am bestehenden Fußgängerüberweg in der Ortsdurchfahrt Pfahlbronn (Gmünder Straße/ Lorcher Straße) den Einbau eines Gelbblinkers vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 vorgeschlagen, die Hecke zu entfernen, um eine bessere Sichtbarkeit von Kindern zu erreichen. Der Bauhof hat diese Hecke mittlerweile entfernt.

Der Gemeinderat nimmt von den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Gmünder Straße/ Lorcher Straße zustimmend Kenntnis.


4. Straßenverkehrsangelegenheiten – Mögliche Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Welzheimer Straße

Bereits seit 2008 beschäftigte sich der Gemeinderat immer wieder damit, wie die Verkehrssicherheit für Fußgänger in der Welzheimer Straße verbessert werden kann.

Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 sind die Vertreter der Fachbehörden übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf Höhe des Gebäudes Welzheimer Straße 19 denkbar wäre, da hier die erforderlichen Sichtweiten gewährleistet werden können.

Da es sich bei der Welzheimer Straße um eine Landesstraße handelt, muss die Kostentragung grundsätzlich zwischen dem Land und der Gemeinde vereinbart werden. In der Regel sind die entstehenden Kosten im Gehwegbereich (z.B. Borsteinabsenkung, Asphaltarbeiten) von der Gemeinde zu tragen, die Kosten für Masten, Fundamente, Beleuchtung und Markierung werden voraussichtlich vom Land übernommen. Der Gemeindeanteil wird auf ca. 20.000 € geschätzt und soll im Haushaltsplan 2024 so aufgenommen werden.

Es ergeht folgender Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines Fußgängerüberweges grundsätzlich zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Anträge zu stellen und eine Kostenvereinbarung zwischen Land und Kommune zu treffen.


5. Schulentwicklung

Herr Markus Keller, Leiter des Fachbereichs Unterrichtsversorgung und Schulrat beim Staatlichen Schulamt Backnang berichtet über die aktuelle Schulentwicklung. Im Rahmen dieser Berichtserstattung soll über die weitere Schulentwicklung beraten werden.

Insgesamt drei Werkrealschulen gibt es noch im Rems-Murr-Kreis: in Plüderhausen, in Rudersberg und in Alfdorf. Die Alfdorfer Werkrealschule weist schon seit einigen Jahren sehr niedrige Schülerzahlen auf, so dass Schulverwaltung, Schulträger und Schule nicht umher kommen, sich mit der Zukunft der Schlossgartenschule zu beschäftigen.

Die Schulleitung der Schlossgartenschule, die Gemeinde Alfdorf als der Schulträger der Schule und das Staatliche Schulamt Backnang als die zuständige Schulaufsichtsbehörde haben sich intensiv dazu beraten und entschieden, dass nunmehr rasch in die Kommunikation mit allen Beteiligten eingetreten wird, um die Aufhebung des Bildungsgangs Werkrealschule zu diskutieren. Um die Schließung der Werkrealschule pädagogisch sinnvoll und geordnet vollziehen zu können, ist der gemeinsame Vorschlag von Schulamt, Schule und Gemeindeverwaltung, dass die jetzigen Klassen 5 bis 7 am Ende dieses Schuljahres an eine andere Schule wechseln. Eltern und Schülerinnen und Schüler werden bei der Entscheidung für eine andere Schule intensiv beraten und begleitet. Im nächsten Schuljahr wird dann nur noch die jetzige Klasse 8 die Werkrealschule der Schlossgartenschule besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler werden dann am Ende des Schuljahres 2024/25 die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlassen oder für die 10. Klasse an eine andere Werkrealschule wechseln, um dort dann den Werkrealschulabschluss zu absolvieren. Ab dem Schuljahr 2025/26 würde die Schlossgartenschule als reine Grundschule weitergeführt werden. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist jedoch zunächst ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats, der eine Antragstellung auf Aufhebung der Werkrealschule ermöglichen würde. Ansonsten würde die Werkrealschule ein Schuljahr später aufgehoben. Dies wäre insbesondere daher schwierig, da erfahrungsgemäß die Mehrzahl der Eltern für ihre Kinder der jetzigen Klassen 5 - 7 im Vorgriff eigeninitiativ zum Schuljahresende ein Schulwechsel beantragen würden. Das hätte wiederrum zur Folge, dass nur noch vereinzelt Kinder der Klassenstufen zurückbleiben würden und das Aufrechterhalten eines pädagogisch sinnvollen Unterrichts noch schwieriger wäre.

Aktuell befinden sich in der Klasse 5 vier Kinder, in der Klasse 6 fünf Kinder und in der Klasse 7 acht Kinder in der Schlossgartenschule, die von der Aufhebung unmittelbar betroffen sind. Der Gemeinderat wird sich in seiner Sitzung am 18. März 2024 erneut mit diesem Thema befassen.


6. Nachrüstung der Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen

Entsprechend des Erlasses vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom Juli 2018 „Messen an RÜB“ sind an allen Regenüberlaufbecken Messeinrichtungen nachzurüsten. Hierfür ist zuerst ein Konzept zur Nachrüstung der Regenüberlaufbecken zu entwickeln und anschließend sollen bis Ende 2024 alle Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen ausgestattet werden.
Das Ingenieurbüro Matthias Strobel hat hierzu bereits eine Bestandsaufnahme der Regenüberlaufbecken durchgeführt. Bei der Erfassung wurden der Ist-Zustand erfasst und eine Kosteneinschätzung für den Aufwand der notwendigen Umbaumaßnahmen erstellt. Die Kosten für die Umbau-/Erweiterungsmaßnahmen auch im Hinblick auf zukünftige Regelungsmöglichkeiten belaufen sich wie folgt:

Für alle Regenwasserbehandlungsanlagen (Pumpwerke und Regenüberlaufbecken):      rund 1,4 Mio €
Die zwingend erforderlichen Umbaumaßnahmen (sieben RÜB) belaufen sich auf:            rund 1,0 Mio €
Vier Abwasserpumpwerke die in diesem Zuge mit umgerüstet werden sollen:                   rund 0,4 Mio €

Nach Rücksprache mit dem LRA Rems-Murr-Kreis wird dringend empfohlen die Abwasserpumpwerke mit umzusetzen, da diese in Zusammenhang mit den RÜB stehen und aufeinander abgestimmt werden müssen.

Sieben der bestehenden neun Regenüberlaufbecken müssen mit Messeinrichtungen nachgerüstet werden., hierunter fallen u.a. Tiefbauarbeiten, elektronische und anlagentechnische Ausrüstung sowie die Fernwirktechnik. Bei den beiden anderen sind diese technischen Voraussetzungen bereits vorhanden.

Für die Maßnahmen (Nachrüsten/Sanieren von Messeinrichtungen) ist beabsichtigt, dass ein Förderantrag gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2015 gestellt wird. Der Regelfördersatz beträgt ca. 80 %.
Bei einer entsprechenden Beauftragung des Ingenieurbüro Strobel kann bis Ende September 2024 ein Förderantrag gestellt werden. Anzumerken ist, dass aus Sicht des LRA die vier Pumpwerke ebenfalls förderfähig sind, weshalb diese im Förderantrag mitberücksichtigt werden sollen.

Es ergeht folgender Beschluss: Der Auftrag für die Planung mit Erstellung des Förderantrages (LP 1-4) zur Umrüstung der sieben Regenwasserbehandlungsanlagen und der vier Pumpwerke (insgesamt 1,4 Mio €) wird an das Ingenieurbüro Matthias Strobel, Abtsgmünd zum Preis von 72.367,72 € brutto vergeben.


7. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte

Viele Verbände und Institutionen, sowie die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam eine Erklärung „Bündnis für Demokratie und Menschrechte“ verfasst.


Bündnis für Demokratie und Menschenrechte

Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten. Demokratie- und menschenfeindliche Haltungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab.

Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bündnis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg.

Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plänen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Welle der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind.

Dafür stehen wir:

  1. Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demokraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schulterschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde.
  2. Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus.
  3. Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und weiteren Merkmalen.
  4. Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Alters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einflussbereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie zu engagieren und schaffen für diese Menschen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Gesellschaft mitzugestalten.
  5. Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidigung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stellen uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung.

Der Gemeinderat schließt sich der Erklärung für Demokratie und Menschenrechte an und unterstützt die Absichtserklärung.


8. Erweiterung des geförderten Breitbandausbau

Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf hat in seiner Sitzung vom 21. November 2022 der NetCom BW den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes im Rahmen des Förderprogramms „Weiße Flecken“ erteilt.

Dabei werden die Gebäude mit gigabitfähigen Glasfaserleitungen angeschlossen, für die bisher nur eine Bandbreite unter 30 Mbit/s zur Verfügung stand. In einem ersten Schritt wurde eine Markterkundung durchgeführt, für die die Telekommunikationsunternehmen adressscharf die verfügbare Bandbreite und die eigenen Ausbauabsichten der kommenden drei Jahre zurückmelden mussten. Aufgrund dieser Rückmeldungen konnten die Weißen Flecken identifiziert werden. Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr hat anschließend im Auftrag der Gemeinde Fördermittel beantragt, die Weißen Flecken ausgeschrieben und die NetCom BW als Ausbaupartner gewinnen können. Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2022 wurde die Beauftragung an die NetCom durchgeführt.

Um weitere unwirtschaftliche Gebiete erschließen zu können, wurden vom Bund mittlerweile weitere Förderprogramme initiiert, mit denen nun auch Gebäude gefördert werden, die über eine Bandbreite von bis zu 100 Mbit/s verfügen („Graue Flecken“). Bei der auch hier notwendigen Markterkundung wurden von den Telekommunikationsunternehmen 25 weitere Gebäude mit einer Bandbreite unter 30 Mbit/s gemeldet, die in der ersten Markterkundung noch mit über 30 Mbit/s gemeldet waren. Diese Gebäude sollen nun über einen Nachtrag in den Förderbescheid der Gemeinde mit aufgenommen werden.

Für Zuwendungsempfänger des Weiße-Flecken-Förderprogramms ist es aufgrund einer zusätzlichen vom Fördermittelgeber geschaffenen Upgrade-Förderung nun möglich – unter bestimmten Voraussetzungen – Gebäude in Grauen Flecken ins das bestehende Weiße-Flecken-Projekt hinzuzunehmen. So können weitere Teilnehmer aus den Grauen Flecken unbürokratisch und schnell an das Gigabit-Netz angeschlossen werden. In Alfdorf wurden 12 Gebäude identifiziert, die entlang der geplanten Leitungstrassen der Weißen Flecken liegen und damit die erschließungstechnischen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllen.

Die NetCom BW hat in einem Nachtragsangebot die 37 zusätzlichen Adressen berücksichtigt, die Wirtschaftlichkeitslücke erhöht sich damit von 6.220.000,02 Euro auf 7.664.840,01 Euro. Eine juristische Prüfung bestätigte, dass das Nachtragsangebot die vergaberechtlichen Gesetzesvorgaben einhält.

Auf Grundlage des verbindlichen Angebots der NetCom BW GmbH werden sodann die endgültigen Förderbescheide bei den Fördermittelgebern des Bundes und des Landes beantragt. Mit einem antragsgemäßen Erlass ist zu rechnen.

Kostenübersicht:

Beschluss vom 21.11.2022:    6.220.000,02 €Anteil Gemeinde 10%    622.000,00 €
Antrag vom 19.02.2024:          7.664.840,01 €Anteil Gemeinde 10%    766.484,00 €

Gegenüber dem Beschluss vom 21.11.2022 würden für die Gemeinde Alfdorf Mehrkosten von 144.484,00 € anfallen.

Es ergeht folgender Beschluss:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf beschließt, den erweiterten Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes in der Gemeinde Alfdorf im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ an die NetCom BW GmbH zu erteilen.
  2. Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit der NetCom BW GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen werden.
  3. Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt 7.664.840,01 Euro. Diese wird zu 50 % durch den Bund, zu 40 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 % durch die Gemeinde Alfdorf getragen.


9. Bauvorhaben:

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

1. Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der Vorrangflächen für Windenergieanlagen; Stellungnahme der Gemeinde Alfdorf

Vom Bundesgesetzgeber haben die Planungsverbände die Auflage bekommen, 1,8% ihrer Verbandsfläche als Vorranggebiete für Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung (hier: Windenergieanlagen) auszuweisen.

Basierend auf dem aktualisierten Windatlas der Landesregierung und informellen Umfragen bei verbandsangehörigen Gemeinden schreibt der Verband Region Stuttgart den Regionalplan entsprechend fort. Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit können bis zum 02.02.2024 Stellungnahmen zu der Planung abgeben.

Auf Gemarkung der Gemeinde Alfdorf liegt ein Teil des geplanten Vorranggebietes „RM 17“. Auf den hierzu angehängten Steckbrief wird verwiesen.

Die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG hat zusammen mit der Firma Uhl Windkraft in diesem Bereich bereits Planungen für einen Windpark mit bis zu vier Anlagen angestoßen und es fanden bereits Veranstaltungen mit Öffentlichkeit und Grundstückseigentümern statt. Der Gemeinderat war entsprechend informiert.

Da die Fläche vom bestehenden Windrad auf Gemarkung Welzheim bis zu der im Steckbrief markierten Fläche auf Gemarkung Alfdorf durch die Bürgerenergie überplant wird, schlägt die Verwaltung vor, beim Regionalverband die Ausweisung der gesamten Fläche anzuregen. Ob und ggf. wie viele Windräder dann dort entstehen können, bleibt der weiteren Planung durch die Firma Uhl Windkraft vorbehalten (Windhöffigkeit usw.), wobei zwischenzeitlich ein Gutachten vorgelegt wurde, das von ausreichenden Windgeschwindigkeiten bei einer Nabenhöhe von 160m ausgeht, damit die vier bisher geplanten Anlagen wirtschaftlich betrieben werden könnten.

Im Hinblick auf die gemarkungsübergreifende Planung sollte der Wortlaut der Stellungnahme noch mit der Stadt Welzheim abgestimmt werden.

Es ergeht folgender Beschluss:

Die Gemeinde Alfdorf begrüßt die Planung des Windvorranggebietes „RM 17“ und beantragt die Aufnahme der gesamten im Steckbrief lila umrandeten Fläche in den Regionalplan als Windvorranggebiet.


2. Annahme und Vermittlung von Spenden

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:

GeberZeitpunktZuwendungZuwendungszweck
Fitz GmbH, Alfdorf 05.10.2023Geldspende      100,00 EURBenefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr
Initiative Sicherer Landkreis Rems Murr e.V., Waiblingen18.12.2023Geldspende     18.229,12 EURAbstellhütte Fahrradübungsplatz
Reschl Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart20.12.2023Geldspende      300,00 EURGestaltung Jugendraum Feuerwehr Pfahlbronn
A. Kolckmann GmbH, Alfdorf20.12.2023Geldspende      500,00 EURFreiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Alfdorf
Fensterbau Kontermann, Lorch 21.12.2023Geldspende      1.000,00 EURFreiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn
Rolf Grimm & Söhne Fliesenfachgeschäft GmbH, Schwäbisch Gmünd21.12.2023Geldspende      250,00 EURFreiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn
Andreas Hirschner AE Hairstyle&Kosmetik, Alfdorf21.12.2023Geldspende      200,00 EURBenefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr
Gewerbe- und Handelsverein Alfdorf03.01.2024Geldspende      800,00 EURJugendfeuerwehr Alfdorf für Lichtermarkt
Freundes- und Förderkreis Schule im Lindengarten Pfahlbronn e.V.29.11.2023Sachspende      150,00 EURGeflügelfutter für Schulhühner der Schule im Lindengarten Pfahlbronn  
Freundes- und Förderkreis Schule im Lindengarten Pfahlbronn e.V.10.07.2023Sachspende   1.800,00 EURBustransfer für Besuch Limes-Museum Aalen der Schule im Lindengarten Pfahlbronn   

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.

 

3. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Einreichung von Baugesuchen

Wir weisen darauf hin, dass Baugesuche, die in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden sollen, spätestens 3 Wochen vorher beim Bürgermeisteramt Alfdorf abgegeben werden müssen.
Später eingehende Baugesuche können für diese Gemeinderatssitzung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Gemeindeverwaltung