Neuigkeiten
Alfdorf aktuell
Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 01. Dezember 2025
Erstelldatum09.12.2025
Verlängerung des Vertrages der Schulsozialarbeit
Die Gemeinde Alfdorf verlängert einstimmig die Zusammenarbeit mit dem SOS-Kinderdorf für die Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Alfdorf und Pfahlbronn um weitere zwei Jahre. Der Stellenumfang bleibt bei 50 %. Die jährlichen Kosten für die Gemeinde betragen ab 2026 rund 42.600 Euro (Kostensteigerung: ca. 2.300 Euro). Der neue Betrag berücksichtigt die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst.
Zuschuss an TSV Alfdorf 1921 e.V. für LED-Flutlichtsanierung Tennisplatz
Der TSV Alfdorf – Abteilung Tennis plant die Sanierung seiner Flutlichtanlage auf moderne LED-Technik. Die rund 25.555 € teure Maßnahme ist notwendig, da die alte Anlage aus den 1970er Jahren stammt und teilweise ausgefallen ist. Wie in vergleichbaren Fällen unterstützt die Gemeinde das Projekt mit einem Zuschuss in Höhe von 30 % der Baukosten – maximal 7.666 €. Die endgültige Zuschusshöhe richtet sich nach den nachgewiesenen Kosten. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Die Umsetzung ist für 2026 vorgesehen.
Vorbereitung der Landtagswahl am 08. März 2026
Beratung und Beschlussfassung über die Wahlorganisation und die Wahlhelferentschädigung
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 informiert die Gemeinde über die geplante Organisation:
- Wahlbezirke: Die bisherigen fünf Wahlbezirke (Alfdorf 1 & 2, Pfahlbronn, Rienharz, Vordersteinenberg) bleiben unverändert. Zusätzlich werden – wie bei früheren Wahlen – zwei Briefwahlbezirke eingerichtet, da erneut mit hoher Briefwahlbeteiligung gerechnet wird.
- Wahlhelferentschädigung: Die Entschädigung erfolgt gemäß der örtlichen Satzung.
Der Gemeinderat nahm die Einteilung der Wahlbezirke zustimmend zur Kenntnis und bestätigte die Auszahlung der Entschädigungen einstimmig.
Kalkulation der Gebühren für die zentrale Wasserversorgung;
Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Alfdorf vom 15.12.2003, zuletzt geändert am 13.12.2021
Die Wassergebühren wurden zuletzt 2021 kalkuliert. Steigende Kosten (u. a. Fremdwasserbezug, Unterhalt des Leitungsnetzes), sinkende Abnahmemengen sowie Kostenunterdeckungen aus dem Jahr 2022 machten eine deutliche Gebührenanpassung notwendig. Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst: Es wird die vom Büro Schneider & Zajontz am 18.11.2025 erstellte beiliegende Kalkulation der Gebühr für die zentrale Wasserversorgung (Grundgebühren, Verbrauchsgebühren) anerkannt und es werden die Punkte 1 - 7 (Seite V und VI der Gebührenkalkulation) beschlossen.
Es wird die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Alfdorf vom 15.12.2003, zuletzt geändert am 13.12.2021, beschlossen. Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter (m³) wird auf 3,33 € (bisher 2,05 €) und die Grundgebühr für einen haushaltsüblichen Zähler auf 5,00 €/Monat (bisher 2,00 €/Monat) festgelegt. Auf die Bekanntmachung im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes wird verwiesen.
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung Alfdorf", Erhöhung des Stammkapitals
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Stammkapital des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf von 500.000 € auf 1.000.000 € zu erhöhen. Im Zuge dieser Anpassung werden zudem redaktionelle Änderungen in der Betriebssatzung umgesetzt, die sich aus der Gesetzesnovelle des Landes Baden-Württemberg vom 17.06.2020 zum Eigenbetriebsgesetz ergeben. Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Alfdorf“ vom 18.12.2001 wird entsprechend geändert und in neuer Fassung beschlossen und bekanntgegeben. Auf die Bekanntmachung im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes wird verwiesen.
Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, die dezentrale Abwasserbeseitigung sowie die Beseitigung von "stabilisiertem Klärschlamm";
Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Alfdorf vom 15.12.2003, zuletzt geändert am 13.12.2021;
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) der Gemeinde Alfdorf vom 15.12.2003, zuletzt geändert am 13.12.2021
Die Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, die dezentrale Abwasserbeseitigung sowie die Beseitigung von „stabilisiertem Klärschlamm“ wurden zuletzt 2021 kalkuliert. Aufgrund gestiegener Kosten seit 2022 und veränderter Leistungseinheiten ergibt sich nun ein neuer Gebührensatz:
- Abwassergebühr: 4,08 € je m³ (bisher 3,37 €)
- Niederschlagswassergebühr: 0,15 € je m² versiegelte Fläche (bisher 0,27 €)
Die Reduzierung beim Niederschlagswasser ist insbesondere auf den Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren zurückzuführen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg verweist ergänzend auf die Informationen des VKU zur allgemeinen Entwicklung der Wasser- und Abwassergebühren.
Der Gemeinderat erkennt die vom Büro Schneider & Zajontz am 18.11.2025 vorgelegte Kalkulation an und beschließt die Punkte 1–8 der Gebührenkalkulation. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurden die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Alfdorf und die Satzung zur Änderung der Entsorgungssatzung für Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben. Auf die Bekanntmachung im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes wird verwiesen.
Vergabe der Lieferung von Hackschnitzeln für die Heizungsanlagen in Alfdorf und Pfahlbronn
Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat erteilte zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen.
