Neuigkeiten
Alfdorf aktuell
Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2026
Erstelldatum21.01.2026
Erweiterung der Öffnungszeiten des Waldkindergarten Hasenköhl auf VÖ 6
Der Waldkindergarten Hasenköhl e.V plant die Erweiterung der täglichen Betreuungszeit von fünf auf sechs Stunden (7:30–13:30 Uhr). Damit soll den wachsenden Anforderungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen werden. Zur Sicherstellung des Mindestpersonalschlüssels und zur Stabilisierung des Teams ist zudem die Ergänzung einer zusätzliche 20%-Stelle vorgesehen. Die zu erwartenden Zuschusskosten der Gemeinde steigen durch die Erweiterung auf 144.323 € bzw. bei zusätzlicher Fachkraft auf 151.923 €. Aufgrund der daraus resultierenden höheren Zuwendungen gestalten sich die Mehraufwendungen weitgehend kostenneutral. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu.
Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf (Feuerwehrsatzung) vom 19.02.2018
Die Amtszeiten von Feuerwehr- und Abteilungskommandanten sowie deren Stellvertretern sind nach dem Feuerwehrgesetz grundsätzlich auf fünf Jahre festgelegt. Um bei vorzeitigem Ausscheiden eines Amtsträgers Neuwahlen zeitgleich durchführen zu können, wurde auf Wunsch der Feuerwehr die Möglichkeit einer Verkürzung der Amtszeit in die Satzung der Gemeinde Alfdorf aufgenommen. Gleichzeitig wurde die Formulierung zur Zusammensetzung des Feuerwehrausschusses an das Satzungsmuster des Gemeindetages angepasst. Der Feuerwehrausschuss beschloss die Änderung der Feuerwehrsatzung in seiner Sitzung am 24.11.2025 einstimmig. Die Gemeinde Alfdorf folgte diesem Beschluss einstimmig.
Bebauungsplan "Löhgang-Ost", Vergabe der Planungsleistungen
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die bauliche Entwicklung des Teilorts Alfdorf im Bereich vom Kreisverkehr L 1154 bis zur Seestraße auf Grundlage des Strukturkonzepts Löhgang fortzuführen. Nach abgeschlossenem Grunderwerb im östlichen Bereich südlich des Feuersees kann nun das Bebauungsplanverfahren „Löhgang-Ost“ gestartet werden, um den dringenden Bedarf an Bauplätzen zu decken. Für die Planungsleistungen (Leistungsphasen 1–3) wurde das Büro LKP+ aus Mutlangen beauftragt, da es bereits das Strukturkonzept und den Flächennutzungsplan erstellt hat; das pauschale Honorar beträgt 45.296,16 € inkl. Nebenkosten und MwSt. Die Vermessungsleistungen wurden parallel an das Büro Henn + Kessler übertragen.
Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Bürgermeister hat vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats mehrere Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung entgegengenommen. Die Zuwendungen stammen von verschiedenen privaten und institutionellen Gebern und unterstützen insbesondere die Jugendarbeit, die Feuerwehr sowie die gemeindeeigenen Kindergärten. Zu den Einzelheiten zählen unter anderem: Spenden für die Jugendfeuerwehr Alfdorf (43,75 €, 500 € und 500 €), Geldzuwendungen für die Kindergärten Pfahlbronn, Alfdorf, Rienharz und Burgholz (zwischen 150 € und 2.432,86 €), Beiträge für die Kinder- und Jugendarbeit (4.650,42 €, 2.579 € und 150 €), Unterstützung für das Straßenfest (1.000 €) sowie den Dirtpark Jugend Alfdorf (500 €). Die Spenden wurden zeitlich zwischen dem 26. November 2025 und dem 16. Januar 2026 geleistet. Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Vermittlung sämtlicher aufgeführter Spenden einstimmig zu.
Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von UV-A-aushärtenden Haftklebstoffen in Alfdorf-Brech, Limesweg 19 (Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG)
Die Antragstellerin plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von UV-A-aushärtenden Haftklebstoffen als Teil ihres Transformationskonzepts zur Klimaneutralität 2040. Die immissionsschutzrechtliche Prüfung zeigt, dass weder Geruchs- noch Lärmemissionen die zulässigen Grenzwerte überschreiten. Dem Antrag auf Errichtung und Betrieb der Anlage wurde einstimmig zugestimmt.
Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat erteilte zu den vorgelegten Bauvorhaben (Tagesordnungspunkte 9-12) sein Einvernehmen. Das Bauvorhaben im Tagesordnungspunkt 8 wurde mehrheitlich abgelehnt.
