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Alfdorf aktuell
Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 23. März 2026
Erstelldatum30.03.2026
Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026
In der Februarsitzung 2026 wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2026 von der Verwaltung eingebracht. Gleichzeitig wurde der mehrjährige Finanzplan mit dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2025 bis 2029 vorgestellt. Der Gemeinderat beschloss in dieser Sitzung einstimmig, dem Haushaltsplan 2026 sowie dem Finanzplan mit Investitionsprogramm zuzustimmen und die Haushaltssatzung 2026, wie vorgelegt, zu beschließen.
Bürgermeister Ronald Krötz äußerte sich hierzu wie folgt: „Wir brauchen künftig eine andere Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Land und Kommunen. Die bisherige Verteilung ist nicht mehr auskömmlich. Die gute Nachricht ist, dass wir in Alfdorf am Jahresende im Kernhaushalt voraussichtlich schuldenfrei sein werden und Stand heute auch keine neuen Schulden aufnehmen müssen. Entscheidend hierfür sind unsere bisherigen Rücklagen, die jedoch bald aufgebraucht sein werden und die Zuweisungen des Sondervermögens des Bundes, welches wir direkt in die geplanten Investitionen in den nächsten Jahren einsetzen werden. Der finanzielle Spielraum wird in den kommenden Jahren trotzdem eingeschränkt! Wir müssen in Zukunft genau prüfen, was wir uns leisten können und wollen. Ungeachtet dessen haben wir die Ausgabenseite kritisch hinterfragt und Einsparungen vorgenommen. Dafür danke ich allen Fachbereichen der Verwaltung für die konstruktiven Einsparvorschläge. Ebenso werden wir nicht umherkommen die Einnahmen zu stabilisieren. Für die Zukunft gilt: Nicht zu investieren ist keine Option, damit es nicht der nächsten Generation auf die Füße fällt. Aber die richtigen Entscheidungen zu treffen und wichtiges von weniger Wichtigem zu trennen ist die Herausforderung der sich der Gemeinderat stellen wird. Hierzu ist das Gemeindeentwicklungskonzept ein ganz wichtiger Leitfaden, der uns hierbei hilft das große Ganze für die Zukunft im Blick zu behalten. Ich danke dem Gemeinderat und der Verwaltung für die sehr gute Zusammenarbeit für unsere Gemeinde!“
Stadtjäger im Gemeindegebiet Alfdorf - Tätigkeitsbericht
Durch die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) sowie der Durchführungsverordnung zum JWMG (DVO JWMG) wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, sogenannte Stadtjägerinnen und Stadtjäger einzusetzen. Ziel dieser Regelung ist es, insbesondere in Siedlungsbereichen einen fachgerechten Umgang mit Wildtieren zu gewährleisten und bei Konflikten zwischen Mensch und Wildtier schnell und professionell reagieren zu können. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 28.04.2025 die Gemeindeverwaltung ermächtigt, für das Gemeindegebiet einen Stadtjäger zu bestellen. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde Herr Fabian Probst mit Wirkung zum 01.06.2025 als Stadtjäger für die Gemeinde Alfdorf eingesetzt. Seit Beginn seiner Tätigkeit unterstützte Herr Probst die Gemeindeverwaltung in verschiedenen Angelegenheiten des Wildtiermanagements im Siedlungsbereich. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bei Wildtierbeobachtungen oder -problemen, die Beurteilung von Situationen mit möglicherweise gefährlichen oder auffälligen Wildtieren sowie die Koordination und Durchführung erforderlicher Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus stand er in engem Austausch mit der Gemeindeverwaltung sowie weiteren beteiligten Stellen. In der Sitzung berichtete Herr Probst über seine bisherigen Erfahrungen und Tätigkeiten seit der Aufnahme seiner Arbeit als Stadtjäger und gab einen Überblick über typische Einsatzsituationen sowie die Entwicklung des Wildtiergeschehens im Gemeindegebiet.
Bestellung eines weiteren Stadtjägers für das Gemeindegebiet in Alfdorf
In Absprache mit Stadtjäger Herr Probst war bereits seit dessen Ernennung vorgesehen nach einem weiteren Stadtjäger Ausschau zu halten. Dies wird aufgrund der Gemeindefläche und für Vertretungsregelungen als notwendig erachtet. Zwischenzeitlich hatte Frau Heike Gröner aus Spraitbach gegenüber der Gemeindeverwaltung ihr Interesse bekundet, die Funktion einer Stadtjägerin auch im Gemeindegebiet Alfdorf zu übernehmen. Frau Gröner hat hier bereits in anderen Gemeinden Erfahrungen gesammelt. Seitens der angehörten öffentlichen Stellen waren keine Einwände gegen die Einsetzung erhoben worden. Frau Heike Gröner stellte sich dem Gremium in der Sitzung persönlich vor und stand den Mitgliedern des Gemeinderats für Fragen zu ihrer Person, ihrer Qualifikation sowie zu ihren bisherigen Erfahrungen als Stadtjägerin zur Verfügung. Der Gemeinderat ermächtigte die Gemeindeverwaltung, Frau Heike Gröner als weitere Stadtjägerin gemäß § 13a Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zum 01.04.2026 einzusetzen. Der Beschluss wurde vom Gremium einstimmig gefasst.
Parksituation im Ortskernbereich des Teilorts Alfdorf
In der Sitzung nahm der Gemeinderat die von der Verwaltung dargestellten Parkmöglichkeiten im Ortskern von Alfdorf sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen seit der erstmaligen Bestandsaufnahme im Jahr 2019 zur Kenntnis. Die Verwaltung hatte zuvor ausführlich über die Entwicklung der Parksituation, die Rückmeldungen aus der Bevölkerung, die Anregungen des Gewerbe- und Handelsvereins (GHV) sowie über die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit Dauerparkern und der Situation der Anwohner, insbesondere in der Schützenstraße, berichtet. Im Rahmen der erneuten Betrachtung der Parksituation wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Kurzzeitparker sowie zur besseren Übersichtlichkeit der Parkregelungen im Ortskern umzusetzen. Hierzu gehörte unter anderem die Ausweisung eines Behindertenstellplatzes im Bereich der Bushaltestelle auf dem Marktplatz. Dieser Stellplatz war bereits beim Bau der Bushaltestelle mit den erforderlichen Maßen angelegt worden und sollte nun entsprechend beschildert werden. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, im Bereich des Marktplatzes eine Parkverbotszone mit einer einheitlichen Parkzeitbeschränkung einzurichten. Die maximale Parkdauer sollte dabei auf 90 Minuten festgelegt und für die Zeiten von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie samstags von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr gelten. Ziel dieser Maßnahme war es insbesondere, die bislang unterschiedlichen Parkzeitregelungen im unmittelbaren Ortskern zu vereinheitlichen und damit für Verkehrsteilnehmer übersichtlicher zu gestalten. Zur weiteren Entlastung der Parksituation im Ortskern wurde außerdem vorgeschlagen, auch die öffentlichen Parkplätze in der Schützenstraße und in der Seestraße künftig mit einer zeitlichen Befristung von 90 Minuten an Werktagen von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu versehen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass diese Regelung insbesondere für die Anwohner im Bereich der Schützenstraße zwischen Rosensteinstraße und der Einmündung in die Hauptstraße tagsüber mit einer Verschlechterung der Parksituation verbunden sein könne, da dort aufgrund eines zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eingerichteten Halteverbots kein straßenbegleitendes Parken mehr möglich ist. Weiterhin wurde vorgeschlagen, den Parkplatz am Alten Rathaus gegenüber dem Blumenstüble als öffentlichen Parkplatz zu kennzeichnen. Eine Parkzeitbeschränkung war hier im Verwaltungsvorschlag nicht enthalten, was jedoch aus der Mitte des Gemeinderats anders gesehen und vorgeschlagen wurde auch diese Parkplätze zeitlich zu beschränken. Der Gemeinderat folgte den weiteren Ausführungen der Verwaltung, bat um Prüfung einer alternativen Schaffung eines Behindertenparkplatzes und beauftragte die Verwaltung zur Entlastung der Parksituation im Ortskern bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung für die vorgeschlagenen Parkregelungen zu beantragen. Dazu zählen unter anderem die Beschilderung eines Behindertenparkplatzes, die Einrichtung einer Parkverbotszone mit einheitlicher Parkzeitbeschränkung von 90 Minuten im Bereich des Marktplatzes, die zeitliche Befristung der Parkplätze in der Schützenstraße, in der Seestraße und gegenüber dem Blumenstüble.
Premium-Wanderregion Schwäbischer Wald: Einrichtung eines zertifizierten Premiumwanderwegs, nach erfolgter Machbarkeitsstudie
Die Gemeinde Alfdorf plant die Einrichtung eines Premiumwanderwegs. Nach einer Machbarkeitsstudie durch die Naturparkführer Prof. Dr. Krautter und Walter Hieber wurden mehrere mögliche Gebiete geprüft. Dabei erwies sich zunächst die Variante „Alfdorf Süd“ als besonders geeignet, konnte jedoch aufgrund fehlender Einigung mit einem privaten Waldbesitzer nicht weiterverfolgt werden. Als beste Alternative empfiehlt die Studie nun einen rund 10 km langen Rundweg im Bereich „Alfdorf–Pfahlbronn“. Auch andere untersuchte Gebiete wären grundsätzlich geeignet, erfordern jedoch deutlich mehr Aufwand. Die einmaligen Umsetzungskosten liegen bei rund 50.000 Euro, wovon ein Großteil durch Fördermittel gedeckt werden kann. Laufende Pflegekosten werden teilweise von Partnern übernommen. Für die Gemeinde entstehen zusätzlich jährliche Kosten für Marketingmaßnahmen. Der Tourismusausschuss hat sich am 11.03.2026 mit der neuen Variante befasst und empfiehlt dem Gemeinderat, den Premiumwanderweg in Pfahlbronn umzusetzen. Der Gemeinderat hat dem Vorhaben mehrheitlich zugestimmt. Die Umsetzung des Premiumwanderwegs „Alfdorf–Pfahlbronn“ erfolgt vorbehaltlich der Förderung durch den Naturpark sowie der vertraglichen Zustimmung aller betroffenen Grundstückseigentümer und ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Ziel ist es gemäß dem Gemeindeentwicklungskonzept das bestehende Freizeitangebot für die eigene Bevölkerung weiter auszubauen und gleichzeitig den sanften Tourismus für Tagestouristen attraktiver zu machen, um damit die örtlichen Bäcker, Metzger, Hofläden, Gastronomie und Lebensmittelhandel zu unterstützen.
Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Bürgermeister berichtete, dass im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung folgende Spenden vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen worden waren: Am 19.02.2026 eine Geldspende über 300,00 Euro für die Landfrauen Alfdorf, am 11.03.2026 eine Geldspende über 319,08 Euro für den Kindergarten Pusteblume, am 17.03.2026 eine Geldspende über 1.000,00 Euro für die Ziele des Benefizkalenders, sowie am 18.03.2026 eine Geldspende über 1.000,00 Euro für den Kindergarten Pusteblume. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme und Vermittlung der Spenden.
Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat erteilte zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen. Zu dem Bauvorhaben Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in Alfdorf, Flst. 1092 (Enzelbach) wurde gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB erneut das Einvernehmen versagt.
