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Neuigkeiten

Alfdorf aktuell

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 20. April 2026

Erstelldatum22.04.2026

Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz

Am 27. März 2026 wurde Marcel Stegmaier im Rahmen der Hauptversammlung als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf wiedergewählt. Zu dieser Wahl hat der Gemeinderat nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz seine Zustimmung erteilt.


Bericht der Schulsozialarbeit, Frau Gerken und Frau Engel vom SOS-Kinderdorf

Die Schulsozialarbeit an der Schlossgartenschule Alfdorf sowie an der Schule im Lindengarten in Pfahlbronn wird seit mehreren Jahren erfolgreich in Kooperation mit dem SOS- Kinderdorf Schorndorf durchgeführt. Die an beiden Schulen tätige Schulsozialarbeiterin, Frau Engel, berichtete dem Gemeinderat über die Schwerpunktthemen des vergangenen Schuljahres. Frau Engel konnte bei einer Vielzahl von Konflikten im Schulalltag vermitteln und Hilfestellungen zur Konfliktbewältigung geben. Weitere Schwerpunktthemen ihrer Arbeit waren Sozialtrainings, Krisenintervention, die Begleitung der Schülerinnen und Schüler der Klasse 4 beim Übergang in Klasse 5. Einen weiteren Schwerpunkt legte Frau Engel auf die Demokratiebildung, bei der unter anderem der Klassenrat sowie die Schulversammlung eingeführt wurden. Ein weiteres Angebot der Schulsozialarbeit ist die bedürfnisorientierte Pause, bei der sowohl dem Bewegungsdrang als auch dem Bedürfnis nach Ruhe Rechnung getragen wird.


Baugebiet "Albuch"; Abwägung der eingegangenen Vergabe der Planungsleistungen für die Erschließung

Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet „Albuch“. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung musste das mit der Planung beauftragte Büro LKP Ingenieure aus Mutlangen Umplanungen vornehmen, da insbesondere die Führung von Leitungen im Schutzstreifen parallel zur Transalpinen Ölleitung (TAL) nicht genehmigt wurde. Die Anschlussstraße zur Boschstraße konnte in Absprache mit dem betroffenen Grundstückseigentümer und der TAL ca. 10 m nach Süden verlegt werden, so dass sich die bauliche Anlage nun komplett außerhalb des Schutzstreifens befindet. Weitere Umplanungen wurden dem Gemeinderat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Bereich der Oberflächenentwässerung und der Wasserleitung vorgeschlagen. Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplans „Albuch“ und beschloss die Auslegung des Entwurfsstandes vom 20.04.2026 sowie die Behördenbeteiligung. Zeitgleich mit dem Bebauungsplanverfahren arbeitet das beauftragte Büro weiter an der Erschließungsplanung, so dass die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten im Herbst 2026 erfolgen und mit den Erschließungsarbeiten dann im Frühjahr 2027 begonnen werden kann.


Künftige verpflichtende Ganztagesbetreuung unter Berücksichtigung des Umfrageergebnisses

Mit Inkrafttreten des Ganztagesförderungsgesetzes (GaFöG) entsteht für Grundschüler der Klassenstufe 1 ab dem kommenden Schuljahr 2026/ 2027 ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend mit der Klassenstufe 1 und jährlich um eine Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/ 2030 besteht der Anspruch auf Ganztagesbetreuung für alle Kinder der Klassen 1 bis 4.

Momentan gibt es im Rahmen der verlässlichen Grundschule an beiden Schulstandorten die Kernzeitbetreuung von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis zum Beginn der ersten Schulstunde. Am Nachmittag nach der Schule besteht die Wahlmöglichkeit einer Betreuung bis 13 oder 14 Uhr. Für das Schuljahr 2026/2027 ist die Erweiterung der bestehenden Kernzeitbetreuung an der Schlossgartenschule Alfdorf bis 15 Uhr vorgesehen. Mit dieser Erweiterung auf eine achtstündige Betreuung (Frühbetreuung, Unterricht und Nachmittagsbetreuung) kommt die Gemeinde Alfdorf dem Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern nach.

Um die Bedarfe der Erziehungsberichtigten in den kommenden Jahren abzufragen, wurde eine Umfrage durchgeführt, welche nachfolgendes Ergebnis erbrachte: Im Gesamtergebnis aller Jahrgänge hat mehr als die Hälfte der Teilnehmenden (56,36 %) eine kostenpflichtige Kernzeitbetreuung bevorzugt, wobei der Schwerpunkt auf den Zeiten bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr liegt. Eine Betreuung bis 15 Uhr wird nur sehr vereinzelt (4%) nachgefragt. Ein kostenloses, teilgebundenes Ganztagsangebot an der Schlossgartenschule Alfdorf wird von 20 % der Befragten (33 Personen) gewünscht, während für etwa 24 % der Teilnehmenden derzeit kein Betreuungsbedarf nach dem Unterricht besteht.

Unter Berücksichtigung des Umfrageergebnisses beschloss der Gemeinderat, auf eine teilgebundene Ganztagesschule zu verzichten und stattdessen den Ausbau der bisherigen Kernzeitbetreuung an der Schlossgartenschule in Alfdorf in den Folgejahren bis 15 Uhr fortzusetzen.


Kalkulation für die Gebühren im Bestattungswesen; Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.07.2014 wurde die Friedhofsordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung beschlossen. Die Einführung neuer Bestattungsformen (Bestattung in Baum- und Rasengräbern) sowie die Novelle des Bestattungsgesetzes mit umfangreichen Änderungen machte die Neufassung der Friedhofsordnung erforderlich. Gleichzeitig wurden bei der Neufassung Änderungen des Musters der Friedhofssatzung des Gemeindetags, die sich aufgrund der Entwicklung und der Erfahrung in der kommunalen Praxis ergeben haben, eingearbeitet. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung mehrheitlich die Kalkulation des Büros Schneider & Zajontz vom 08.04.2026 für die Gebühren im Bestattungswesen. Gleichzeitig wurde die Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) sowie die mit der Gebührenkalkulation ermittelten Gebührensätze mit einem Kostendeckungsgrad von 100 % beschlossen. Die Friedhofsordnung wurde bereits im letzten Amtsblatt veröffentlich bzw. kann auf der Homepage der Gemeinde im Bereich Rathaus & Service/ Ortsrechtssammlung eingesehen werden.   


Entscheidung über die Verwendung des Sondervermögens im Jahr 2026

Der Bund hat mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ ein umfangreiches Investitionsprogramm zur Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur beschlossen. Das Ziel ist insbesondere der Abbau bestehender Infrastrukturdefizite sowie die Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsfähigen öffentlichen Infrastruktur. Ein Teil des Sondervermögens wird vom Bund an die Länder weitergegeben, welche wiederum einen Teil an die Kommunen weitergeben.

Das zugewiesene Budget für die Gemeinde Alfdorf beträgt 4.391.296,81 €. Die Mittel können für Maßnahmen eingesetzt werden, welche zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2042 umgesetzt werden.

Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, für die Energetische Sanierung der Grundschule in Pfahlbronn, das Nahwärmenetz Hackschnitzelheizung Pfahlbronn, das Nahwärmenetz Hackschnitzelheizung Alfdorf sowie die Sanierung der Seestraße Mittel aus dem Sondervermögen abzurufen. Diesem Verwaltungsvorschlag folgte der Gemeinderat, so dass im Jahr 2026 Mittel aus dem Sondervermögen in Höhe von insgesamt 2.011.500 € abgerufen werden. Über die Verwendung des Restbudgets in Höhe von 2.379.796,81 € soll in den kommenden Jahren jährlich neu entschieden werden.


Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:
Geldspende in Höhe von 1.000,00 € für eine Rundbank auf dem Friedhof Alfdorf
Geldspende in Höhe von 560,00 € für den Lichtermarkt


Beschaffung von Mährobotern

In seiner Sitzung am 18.03.2026 hatte sich der Bau-, Friedhof- und Vermietungsausschuss intensiv mit der weiteren Vorgehensweise in Bezug auf Mährobotern zur Sportplatzpflege sowie mit dem Antrag des SV Hintersteinenberg auf die Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung von zwei Mährobotern und einem zusätzlichen Aufsitzrasenmäher für Sportanlage in Hintersteinenberg befasst. Nach kurzer Beratung hatte sich der Gemeinderat der Beschlussempfehlung des Ausschusses angeschlossen und die Gewährung eines Zuschusses beschlossen. Weiter soll beim SV Pfahlbronn analog verfahren werden.


Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat erteilte zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen. 
 

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