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Alfdorf aktuell
Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 22. Juni 2026
Erstelldatum30.06.2026
Zwischenbericht VVS Rider
Die Vertreterinnen und Vertreter des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS) stellten dem Gemeinderat einen Zwischenbericht zur Entwicklung des On-Demand-Verkehrsangebots „VVS-Rider“ in der Gemeinde Alfdorf vor, bei dem es sich um ein Pilotprojekt handelt, welches vom Land gefördert wird. Im Rahmen der Präsentation wurden aktuelle Kennzahlen zur Nutzung und Auslastung des Angebots vorgestellt. Darüber hinaus wurden Erkenntnisse aus dem bisherigen Betrieb, die Nachfrageentwicklung, Nutzerstrukturen sowie erste Erfahrungen aus den vergangenen Betriebsmonaten erläutert. Es wird festgestellt, dass der VVS Rider zunehmend an Interesse und Beliebtheit gewinnt und zunehmend genutzt wird. Bürgermeister Ronald Krötz betont, dass der VVS Rider eine wertvolle Ergänzung für das ÖPNV-Angebot darstellt und daher auf Dauer etabliert werden sollte. Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.
Vorstellung der Vorentwurfsplanung zur Nutzung freier Räumlichkeiten in der Schlossgartenschule
Mit dem Gemeindeentwicklungskonzept Alfdorf 2040 hat der Gemeinderat Ziele festgelegt, wie die Gemeinde Alfdorf den Herausforderungen und Chancen durch den demographischen Wandel, den Erfordernissen beim Klimaschutz, den gesellschaftlichen Veränderungen, sowie den wirtschaftlichen Veränderungen und den technologischen Entwicklungen begegnen möchte. Hierbei wurde unter anderem festgelegt, dass aktiv einer abnehmenden Einwohnerzahl entgegengewirkt und verschiedene Formen von neuem, zusätzlichem Wohnraum geschaffen werden müssen. Weiterer Handlungsbedarf besteht unter anderem aufgrund der finanziellen Herausforderungen im Zusammenhang mit den vielen kommunalen Liegenschaften.
Nachdem die Werkrealschule an der Schlossgartenschule aufgrund geringer Schülerzahlen beendet wurde, stellten sich der Gemeinderat und die Verwaltung die Frage, wie die dadurch frei gewordenen Räumlichkeiten sinnvoll und langfristig genutzt werden sollen und unwirtschaftlicher Leerstand verhindert wird. Nachdem beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027 die gesetzlich vorgeschriebene verpflichtende Ganztagsbetreuung eingeführt wird, wurde festgelegt, dass dies in der Schlossgartenschule realisiert wird und dazu Räumlichkeiten umgebaut werden und der Außenbereich neu gestaltet werden soll. Die Gemeinde hat hierzu eine Förderzusage von 70 % für Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung erhalten. Derzeit wird auf Grundlage einer ersten Kostenprognose von Kosten in Höhe von ca. 2,75 Millionen Euro ausgegangen, was einer Förderung von 1,925 Millionen Euro entsprechen würde.
Nachdem neben Raumreserven für die Grundschule und die Ganztagsbetreuung immer noch ausreichend freie Räumlichkeiten bestehen, wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt verschiedene Nutzungsvarianten zu erarbeiten.
Als eine Nutzungsvariante sollte geprüft werden, ob künftig der Musikverein und die Musikschule in geeigneter Form in der Schlossgartenschule untergebracht werden kann. Dieser Auftrag erging vor dem Hintergrund, dass im Gemeinderat seit längerer Zeit darüber beraten wird, wie die Fläche im Bereich der derzeitigen Musikschule/Musikverein einer Innenverdichtung zur Schaffung von dringend notwendigem Wohnraum zugeführt werden kann. Das Gebäude und mehrere umliegenden Flächen, stehen im Eigentum der Gemeinde. Die Innenverdichtung in diesem Bereich war bei der Erarbeitung des Gemeindeentwicklungskonzepts nochmals verdeutlicht und als wichtiges Ziel definiert worden.
Trotzdem bestand in den Beratungen des Gemeinderats stets Einigkeit darüber, dass dies erst weiterverfolgt werden soll, wenn dem Musikverein ein anderes sinnvolles Angebot gemacht werden kann. Nachdem der Prüfungsauftrag positiv ausfiel, sieht der Gemeinderat im Umzug in die Schlossgartenschule diese sinnvolle, zukunftsfähige Möglichkeit als gegeben. Ferner wurde angemerkt, dass im bisherigen Gebäude des Musikvereins und der Musikschule der Einbau einer neuen Heizung in den nächsten Jahren unumgänglich ist und weitere Kosten entstehen würden, die durch die Gemeinde als Eigentümer zu tragen wären.
Als bevorzugte und wirtschaftlichste Variante wurde nun durch den Gemeinderat der Umzug der Musikschule und des Musikvereins in die Schlossgartenschule favorisiert. Dies wurde bereits im Bauausschuss, sowie in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung beraten und dem Musikverein anschließend vorgestellt und mehrfach diskutiert.
Die bereits dem Gemeinderat und dem Musikverein bekannte Vorentwurfsplanung wurde nun in der vergangenen Sitzung öffentlich vorgestellt. Die Planung soll nun gemeinsam mit Verwaltung, Musikverein und Architekt weiter konkretisiert werden. Der Standortwechsel zu den Räumlichkeiten der Schlossgartenschule bietet mehrere Vorteile: Die Räume können gezielt für musikalische Nutzung angepasst, vom Schulbetrieb getrennt und gleichzeitig in den entstehenden Bildungscampus integriert werden. Ferner wird die unmittelbare Nähe zum Kultur- und Sportzentrum als vorteilhaft angesehen, ebenso stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Ferner ergeben sich auch zusätzliche Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Ganztagsangebots.
Für die Gemeinde entstehen im Umzug der Musikschule und des Musikvereins in den energetisch sanierten Nordbau der Schlossgartenschule insbesondere Vorteile und Synergieeffekte durch Einsparungen von kommunalen Zuschüssen für die Betriebskosten am bisherigen Standort und Kosteneffizienz am neuen Standort, in der Kosteneinsparung von Sanierungsmaßnahmen im bisherigen Gebäude, einer langfristige Raumnutzung mit Planungssicherheit und in der Möglichkeit von Schaffung von Wohnraum am bisherigen Standort.
Weiter sind für die Gemeinde künftig deutlich höhere Zuschüsse an die Musikschule zu erwarten, nachdem für den Musikverein Handlungsdruck aufgrund eines Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Anstellung von Musiklehrern entstanden ist. Diese Kosten müssen an andere Stelle eingespart werden.
Der Beschluss soll hierzu in der Julisitzung gefasst werden.
Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten und Änderung der Kindergartensatzung
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden und den Kirchen die Empfehlungen für die Festsetzung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 veröffentlicht. Vorgesehen ist eine Erhöhung um 4,5 % im Kindergartenjahr 2026/2027 sowie um 4,0 % im Kindergartenjahr 2027/2028. Diese Anpassungen berücksichtigen neben allgemeinen Kostensteigerungen auch tarifliche Entwicklungen. Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung zu. Zudem soll in der kommenden Klausurtagung über zukünftige alternative Möglichkeiten der Beitragsgestaltung im Krippenbereich beraten werden. Die Elternbeiträge ab 01.09.2026 können der in diesem Amtsblatt veröffentlichten Änderungssatzung entnommen werden.
Neufestsetzung der Elternbeiträge in der "Verlässlichen Grundschule (Schulkindbetreuung)"
Die Elternbeiträge für die Kernzeitbetreuung orientieren sich an den Elternbeiträgen in den Kindergärten. Daher hat der Gemeinderat auch dieser Erhöhung zugestimmt. Im Zuge der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird zudem das Betreuungsangebot an der Schlossgartenschule ab dem Schuljahr 2026/2027 erweitert. Zunächst erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 die Möglichkeit einer Betreuung bis 15:00 Uhr. In den folgenden Jahren wird das Angebot schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet. Auch die Ferienbetreuung wird an die zukünftigen Anforderungen angepasst. Zudem wird im Zuge der gesetzlichen Einführung des Rechtsanspruchs die Richtlinien für die Teilnahme an den Betreuungsangeboten an den Grundschulen der Gemeinde Alfdorf aktualisiert und einzelnen Stellen angepasst. Die aktuellen Elternbeiträge werden an anderer Stelle in diesem Amtsblatt veröffentlicht.
Weiterführung des Integrationsmanagements ab 01.01.2027
Seit dem Jahr 2017 unterstützt der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) die Gemeinde Alfdorf im Rahmen des Integrationsmanagements bei der Betreuung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung. Die Arbeit umfasst insbesondere die Begleitung bei Integrationsprozessen, die Unterstützung im Alltag sowie die Vernetzung mit weiteren Hilfsangeboten. Im Jahr 2025 hat der Gemeinderat zudem beschlossen, das bisherige „Welcome-Management Ukrainehilfe“ nach Auslaufen der Landesförderung in das Integrationsmanagement zu integrieren. Hierfür wurde eine zusätzliche Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 20 Prozent eingerichtet. Trotz eines landesweiten Rückgangs der Asylerstanträge bleibt die Zahl der aufzunehmenden Geflüchteten in Alfdorf weiterhin auf einem vergleichsweisen hohen Niveau. Durch intensive Bemühungen konnten bestehende Aufnahmerückstände in den vergangenen Jahren nahezu vollständig abgebaut werden. Gleichzeitig führte dies zu einer hohen Fluktuation mit zahlreichen Zu- und Wegzügen, wodurch der Betreuungsbedarf weiterhin hoch bleibt. Das Integrationsmanagement leistet gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Engagement des Arbeitskreises Flüchtlinge sowie des Vereins Füreinander einen wichtigen Beitrag zur Integration der Geflüchteten in das gesellschaftliche Leben der Gemeinde. Gleichzeitig ist ein Rückgang der ehrenamtlichen Unterstützung festzustellen, wodurch die professionelle Begleitung zusätzlich an Bedeutung gewinnt. Für das Jahr 2026 entstehen für das Integrationsmanagement Kosten in Höhe von rund 44.500 Euro. Nach Abzug der Landesförderung verbleibt ein kommunaler Eigenanteil von rund 9.100 Euro. Die zusätzliche Teilzeitstelle des bisherigen Welcome-Managements verursacht Kosten von 11.600 Euro im Jahr 2026 beziehungsweise 12.600 Euro im Jahr 2027. Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Integrationsaufgaben sowie der zu erwartenden konstanten Flüchtlingszahlen beschloss der Gemeinderat, das Integrationsmanagement im bisherigen Umfang fortzuführen und mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Rems-Murr-Kreis e. V., für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Bebauungsplan "Solarpark Stixenhof"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Stixenhof“ lag nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 23.02.2026 in der Zeit vom 23.03. bis 24.04.2026 öffentlich aus. Während der Beteiligungsphase hatten Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro geprüft und bewertet. Die jeweiligen Abwägungsvorschläge wurden dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Nach Erörterung und Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Solarpark Stixenhof“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die beschlossenen Abwägungsergebnisse in die Planunterlagen einzuarbeiten und den Bebauungsplan öffentlich bekannt zu machen, sobald die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen – insbesondere die erforderliche Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet – vorliegen.
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen auf der Gemarkung Alfdorf / Welzheim
Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung am 22.01.2024 grundsätzlich positiv zur geplanten Errichtung von Windenergieanlagen nördlich und nordwestlich des Teilortes Burgholz auf den Gemarkungen Alfdorf und Welzheim positioniert. Diese Haltung wurde im Rahmen der Teilfortschreibung „Windkraft“ des Regionalplans gegenüber dem Verband Region Stuttgart im September 2024 bekräftigt. Nachdem zunächst vier Windenergieanlagen vorgesehen waren, informierte der Vorhabenträger den Gemeinderat im Juni 2025 darüber, dass aufgrund verschiedener standortbezogener Rahmenbedingungen nur noch drei Anlagen realisiert werden sollen. Eine der Anlagen befindet sich auf der Gemarkung Alfdorf. Mit Schreiben vom 02.06.2026 teilte das Landratsamt mit, dass zwischenzeitlich ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der drei Windenergieanlagen eingereicht wurde. Die Antragsunterlagen umfassen unter anderem Gutachten und Untersuchungen zu den Themen Geräuschimmissionen, Schattenwurf, Eiswurf, Brandschutz sowie weiteren umwelt- und sicherheitsrelevanten Aspekten. Nach Beratung der vorliegenden Unterlagen erteilte der Gemeinderat, gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb der drei Windenergieanlagen auf den Gemarkungen Alfdorf und Welzheim.
Vergabe Gebäudereinigungsarbeiten Kulturzentrum Alfdorf
Auf Grundlage der geltenden Vergaberichtlinien wurden die Leistungen für die Gebäude- und Glasreinigung des Kulturzentrums europaweit öffentlich ausgeschrieben. Mit der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens wurde eine Fachfirma für Gebäudemanagement beauftragt. Die Ausschreibung erfolgte im Frühjahr 2026 über eine elektronische Vergabeplattform. Die Leistungen wurden in die Fachlose Gebäudereinigung und Glasreinigung aufgeteilt. Bei der Angebotseröffnung am 18.05.2026 gingen für die Gebäudereinigung sieben Angebote und für die Glasreinigung neun Angebote ein. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen ergaben sich jeweils wirtschaftlichste Angebote deutlich unterhalb der kalkulierten Schätzpreise. Für die Gebäudereinigung wurde die Firma Soylak FM GmbH aus Stuttgart mit einer Angebotssumme von 38.073,76 Euro als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Für die Glasreinigung ging das wirtschaftlichste Angebot von der Firma Inkvision Facility Service UG aus Ingersheim mit einer Angebotssumme von 1.531,34 Euro ein. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget für das Kultur- und Sportzentrum vorgesehen. Für die Reinigungsleistungen einschließlich der notwendigen Reinigungsmittel und Ausstattungen wurden insgesamt rund 101.200 Euro eingeplant. Der Gemeinderat beschloss, die Gebäudereinigungsarbeiten an die Firma Soylak FM GmbH zum Angebotspreis von 38.073,76 Euro sowie die Glasreinigungsarbeiten an die Firma Inkvision Facility Service UG zum Angebotspreis von 1.531,34 Euro zu vergeben.
Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Bürgermeister hat vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats eine Geldspende in Höhe von 125 Euro für den Kindergarten Pusteblume in Pfahlbronn entgegengenommen. Nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Vermittlung der vorliegenden Spende für den Kindergarten Pusteblume zu.
Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat erteilte zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen.
Bekanntgaben
Fußgängerüberweg in Pfahlbronn, Welzheimer Straße
Der Bürgermeister gab bekannt, dass nach Abstimmung mit Anwohnern und erneuter Besprechung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei eine genehmigungsfähige Stelle für die Schaffung eines Fußgängerüberwegs in der Welzheimer Straße, zwischen Franzengasse und Friedhofstraße, gefunden wurde. Das Einverständnis der Anwohner ist erforderlich, da mit kleinen Baumaßnahmen auf Privatgrund zurückgegriffen werden muss. Er dankte hierbei ausdrücklich den betroffenen Anwohnern für ihre Unterstützung für mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger und Kinder. Ein entsprechender Antrag wird nun bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt.
Einbau einer Verkehrsbremse am Ortsbeginn Brech, Pfahlbronner Straße
Von Anwohnern wurde mit einer Unterschriftensammlung der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsreduzierung im unteren Teil der Pfahlbronner Straße in Brech, zwischen Im Bohnenacker und Ortsende vorgebracht und auf regelmäßige Raser am Ortsausgang, bzw- eingang hinwiesen. Im Rahmen der Beratungen mit der Straßenverkehrsbehörde wurde die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nur bis nach der Kurve im Bereich Im Bohnenacker genehmigt. Anschließend wurde beraten wie den Geschwindigkeitsüberschreitungen am Ortsende, bzw. -ortseingang begegnet werden kann. Da es sich bei der Pfahlbronner Straße um keine klassifizierte Straße, sondern um eine Gemeindestraße handelt und die Fahrbahn sehr breit ist, wurde vom Landratsamt die Zustimmung zur Schaffung einer Fahrbahnverengung auf 4,50 Meter mit einem Pflanzenkübel am Ortsbeginn in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat diskutierte kurz darüber und stimmte der Aufstellung eines Pflanzenkübels mehrheitlich zu.
