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Neuigkeiten

Alfdorf aktuell

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2025

Erstelldatum24.07.2025

1. Bericht der Telekom zur die Netzabdeckung durch Mobilfunkmasten

Der Kommunalbeauftragte der Deutschen Telekom, Herr Eger, erläuterte anhand einer Präsentation die aktuelle Netzabdeckung im Gemeindegebiet von Alfdorf. Insbesondere durch einen neuen Mobilfunkmast in Hellershof und zuletzt bei Höldis konnten in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen der Netzabdeckung im nördlichen Gemeindegebiet erreicht werden. Mittelfristig wird ein weiterer Standort im Bereich der Gemarkungsgrenze in der Raumschaft Walkersbach folgen. Weitere Maßnahmen werden sich in Zukunft entwickeln und sind derzeit nicht absehbar. Herr Eger berichtet zudem, dass alle Netzbetreiber gesetzliche Vorgaben in der Bandbreite einhalten müssen. Auch werden alle gesetzlichen Strahlenschutzvorgaben eingehalten. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.


2. Forsteinrichtungserneuerung im Gemeindewald

Die Forsteinrichtung stellt ein umfassendes Planungsinstrument für die Bewirtschaftung des Waldes dar. Sie beinhaltet die Erfassung des Waldzustandes und die Planung für die kommenden Jahre auf Grundlage von definierten Zielen. Alle 10 Jahre ist die Forsteinrichtung des Gemeindewaldes zu erneuern. Aktuell stand die Einrichtung für die Jahre 2025-2034 an. Hierzu hatte der Gemeinderat bereits in der Sitzung am 20.11.2023 die Zielsetzung für die nächsten 10 Jahre beschlossen. Aus diesen Zielen hatte das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 85 – Forsteinrichtung & Forstliche Geoinformation, gemeinsam mit dem Forstamt und unserem Förster Gert Pfeiffer die Forsteinrichtung für 2025-2034 erstellt. Im Rahmen eines Waldbegangs wurde diese den Gemeinderatsmitgliedern am 18.07.2025 detailliert vorgestellt. Der Gemeinderat hat der Forsteinrichtungserneuerung 2025-2034 für den Gemeindewald einstimmig zugestimmt.


3. Errichtung einer Lüftungsanlage, Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Alfdorf - Vergabe der Heizungsarbeiten sowie Vergabe der Lüftungsarbeiten

Die Anbindung der Alten Halle an das Nahwärmenetz in Alfdorf, die Anpassung der Lüftungsanlage an die neuen Gegebenheiten und die Errichtung einer Gasheizung als Ausfallschutz für die Hackschnitzelheizung wurden bereits in einer zurückliegenden Gemeinderatssitzung beschlossen. Ursprünglich wurden diese Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant. Da zur Beantragung möglicher Förderungen zum Ausbau eines Nahwärmenetzes noch Unklarheiten bestanden und weitere Vorlagen zur Antragsstellung erarbeitet werden mussten, verlagerte sich die geplante Abfrage von Angeboten in das Haushaltsjahr 2025. Der Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde gestellt und befindet sich momentan in Bearbeitung. Bei Bewilligung der Fördermittel, welche im Haushalt nicht berücksichtigt wurden, ist eine Förderquote von 30% von angemeldeten ca. 340.000,- € möglich. Der Sachverhalt bzgl. Ölheizung und Ersatz durch eine neue Gasheizung als Ausfallschutz ist ähnlich gelagert wie bei der bereits beschlossenen Baumaßnahme zur Umrüstung in Pfahlbronn. Der im UG der Schlossgartenschule untergebrachten Ölkessel wurden 1995 installiert und ist gem. den gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen. Der Ersatz durch eine automatisch gesteuerte Gasheizung ist die betriebsicherste und kostengünstigste Maßnahme ohne zusätzlichen Personalaufwand zu erzeugen. Die im UG der Alte Halle installierte Lüftungsanlage ist ca. 45 Jahre alt, ineffizient und hat die technische Lebensdauer bereits längst überschritten. Diese wird noch mit einer Direktbeheizung und sogenannten offenen Flamme betrieben und sorgt zur Belüftung der Räumlichkeiten gleichzeitig für deren Erwärmung. Die bestehende Lüftungsanlage entspricht nicht mehr den aktuellen Brandschutzanforderungen für den Betrieb dieser Anlage und kann in dieser Form nicht an ein Nahwärmenetz angeschlossen werden. Das Errichten einer neuen Lüftungsanlage, welche aus Platzgründen außerhalb des Gebäudes aufgestellt werden muss, spart allein durch die vorgesehene Wärmerückgewinnung bis zu 75% der Heizenergiekosten, welche sich momentan auf jährlich ca. 10.000 € belaufen. Zudem ist die Einhaltung der Brandschutzauflagen, wie auch ein automatisierter und bedarfsgerechter Lüftungsbetrieb möglich. Auf Grundlage eines freihändigen Vergabeverfahrens wurden jeweils drei Fachfirmen gebeten Angebote einzureichen. Die Angebotseröffnungen fanden jeweils am 27.06.2025 statt. Am Submissionstag lagen für die Heizungsarbeiten drei und für die Lüftungsarbeiten zwei schriftliche Angebote vor. Im Rahmen der Sitzung wurde die Vergabe beraten. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:1. Die Heizungsarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Mack, Alfdorf, zum Angebotspreis von 133.690,67 Euro vergeben. 2. Die Lüftungsarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma SLK, Plüderhausen, zum Angebotspreis von 162.431,82 Euro vergeben.


4. Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn - Vergabe der Heizungsarbeiten

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2025 sowie am 31.03.2025 wurden die Fachplanungsleistungen vergeben und die geplante Vorgehensweise zur Errichtung einer Gasheizung für die Hackschnitzelheizung in Pfahlbronn und die zukünftige Anbindung des Kindergarten Pusteblume an das Nahwärmenetz vorgestellt und erläutert. Am 05.05.2025 wurden die Heizungsleistungen als beschränkte Ausschreibung veröffentlicht und am 02.06.2025 an insgesamt 9 Unternehmen eine Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt. Die Angebotseröffnung fand am 27.06.2025 statt. Am Submissionstag lagen insgesamt 3 schriftliche Angebote vor. Im Rahmen der Sitzung wurde die Vergabe beraten. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Heizungsarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Walter König, Aalen zum Angebotspreis von 208.920,17 Euro vergeben.


5. Zuschuss an SV-Pfahlbronn 1952 e.V. für Flutlicht Tennisplatz

Die im Jahre 1982 durch den SV Pfahlbronn als Bauherr errichtete Flutlichtanlage ist in die Jahre gekommen, die Leuchtmittel sind schwer erhältlich und ein auf Platz 2 ausgefallener Flutlichtstrahler macht eine Sanierung nötig. Gemäß dem Pachtvertrag vom 28.04.1981 ist der SV Pfahlbronn für den Unterhalt der von ihm errichteten Anlagen zuständig. Somit ist der SV Pfahlbronn auch für den Unterhalt der von ihm errichteten Flutlichtanlage zuständig. Der SV Pfahlbronn plant nun auf seinem Tennisplatz die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung und hat hierfür einen Zuschuss bei der Gemeinde in Höhe von 30 % der Bausumme (circa 5.046,00 €) beantragt.

Die Gesamtkosten der Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 16.820,00 €. Finanziert werden soll das Vorhaben über eine Förderung vom WLSB (30%) und einem Zuschuss der Gemeinde (30%). Der verbleibende Betrag (40%) wird aus Eigenmitteln des Vereins finanziert. Der Zuschussantrag beim WLSB kann erst gestellt werden, wenn die Finanzierungszusage der Gemeinde vorliegt. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen. Die endgültige Zuschusshöhe ergibt sich aus den tatsächlich nachgewiesenen Kosten nach Beendigung der Maßnahme. Im Rahmen der Sitzungsberatung wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst: Dem SV Pfahlbronn wird ein Zuschuss für die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Tennisplatzes in Höhe von 30 % der Baukosten bis zu einem Betrag von 5.046,00 € bewilligt.


6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
 

GeberZeitpunktZuwendungZuwendungszweck
Spender 120.06.2025Geldspende  500,00 €Dirtpark
Spender 211.07.2025Geldspende  250,00 €Dirtpark
Spender 311.07.2025Geldspende  176,90 €Kindergarten Pfahlbronn

Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Dieser stimmte einvernehmlich der Annahme zu.


7. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat erteilte zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen. 


8. Bekanntgaben


Verkehrsrechtliche Anordnungen – Weitreichende Geschwindigkeitsreduzierungen an vielen Stellen der Ortsdurchfahrten auf 30 km/h

Nach umfangreichen Beratungen mit der Verkehrsbehörde des Landkreises konnten folgende Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h für die Gemeinde Alfdorf erreicht werden.

Alfdorf: Beginnend Hauptstraße auf Höhe Herbrechtsweg durchgehend bis zur Unteren Schlossstraße, ca. 150 Meter nach der Bushaltestelle, ungefähr Höhe „Oberer Hohweg“ sowie Schützenstraße im Bereich Rosensteinstraße und Kirchstraße bis Einmündung Hauptstraße

Pfahlbronn und Brech: Von der Rienharzer Straße Höhe Walter-Mayer-Straße, über die Welzheimer Straße, Lorcher Straße und Gmünder Straße bis Einmündung „Im Morgen“, sowie in der Lorcher Straße an der Feuerwehr vorbei, weiter in der Pfahlbronner Straße bis Kurvenbereich und dem bisher bestehenden 30 km/h. Weiter wurde zugestimmt, dass die Gemeinde im Bereich Ortsbeginn in Brech in der Pfahlbronner Straße eine Fahrbahnverengung mit dem Ziel Geschwindigkeitsreduktion anbringen kann.

Rienharz: In der Weilerstraße im Bereich Bushaltestelle.

Hellerhof: Ein zeitlich befristetes 30 km/h im Bereich der Bushaltestelle war zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung noch in Prüfung und wurde inzwischen zugesagt.  


Dies bedeutet eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer aber besonders für unsere Kinder und Senioren. Darüber hinaus verbessert die Maßnahme die Aufenthalts-, Luft und Wohnqualität, sowie senkt die Lärmbelästigung. Die Umsetzung erfolgt zeitnah.

In Adelstetten wurde bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der Bushaltstelle erreicht. Eine Ausweitung wurde vom Landratsamt abgelehnt. Die Gemeinde beabsichtigt ersatzweise mit sogenannten Fantasie-Verkehrszeichen die Verkehrsteilnehmer zu rechtskonformen Verhalten zu animieren. Die Zeichen sollen im Bereich der langen Gerade in Richtung Ortsende Pfersbach beidseitig angebracht werden.  

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Vordersteinenberg für den Bereich der Bushaltestelle wurde vom Landratsamt leider aus rechtlichen Gründen abgelehnt. 
 

Neuer Fahrplan für ÖPNV ab dem 01.08.2025 in Kraft

Änderungen ergaben sich bei den Linien 266, 263, 268 sowie 259. Alle Informationen zu den neuen Fahrplänen sind abrufbar im Internet auf der Seite des VVS. Auf der Linie Lorch-Pfahlbronn-Alfdorf-Mutlangen-Schwäbisch Gmünd konnte eine stabile stündliche Taktung in beide Richtungen erreicht werden.

Weiter besteht mit den Linien 266 und 263 künftig eine stündliche Verbindung von Alfdorf-Pfahlbronn-Welzheim-Schorndorf ohne Umstieg!

Den Zuschlag für das neue Linienbündel erhielt das Busunternehmen Eisemann.

Einen Wehrmutstropfen gibt es: Die bisherige Linie 259 wird aufgrund gesunkener Schülerzahlen eingestellt und in den freigestellten Schülerverkehr überführt. Das bedeutet, dass kein Bus mehr verkehrt, sondern die Eltern müssen die Kinder aus umliegenden Ortschaften entweder nach Rienharz bringen, wo die Linie 266 weiterhin fährt, oder sie werden bei entsprechender Gesamtzahl von Schülerinnen und Schülern durch Kleinbusse von Privatunternehmen transportiert. Hintergrund ist, dass die Anzahl an Schülerinnen und Schülern hier so zurückgegangen ist, sodass der Schwellenwert des Nahverkehrsplans für einen Bus unterschritten wurde. Verantwortlich und Ansprechpartner ist der Schulträger (Welzheim). Informationen an betroffene Eltern werden derzeit zwischen dem LRA, Alfdorf und Welzheim abgestimmt.

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