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Neuigkeiten

Alfdorf aktuell

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 26. Mai 2025

Erstelldatum28.05.2025

Flächennutzungsplan 2015 - 2040; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Feststellungsbeschluss

In seiner Sitzung am 09.12.2024 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplans 2015 – 2040 erneut öffentlich auszulegen. Grund war insbesondere die von den Raumordnungsbehörden geforderte Reduzierung der ausgewiesenen Wohnbau- und Gewerbeflächen. Die erneute Auslegung fand im Zeitraum vom 17.02. – 19.03.2025 statt. Gleichzeitig wurden nochmals die relevanten Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden zusammengefasst und im Rahmen dieser Sitzung abgewogen. Der Gemeinderat beschloss nach Beratung einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan der Gemeinde Alfdorf 2015 – 2040 gemäß § 6 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den Plan der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung die öffentliche Bekanntmachung zur Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.


Baugebiet "Albuch"; Vergabe der Planungsleistungen für die Erschließung

Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet „Albuch“, das bei gutem Verlauf im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein soll. Mit dem Bebauungsplanverfahren wurde das Ing. Büro LKP+ aus Mutlangen beauftragt. Nach Abschluss der Bauleitplanung ist die Erschließung zu planen, auszuschreiben und durchzuführen. Hierfür legte das Ing. Büros LKP+ auf Grundlage der Grobkostenschätzung ein Angebot in Höhe von 292.268,45 €, jeweils für die Leistungsphasen 1 – 8, vor. Dabei wurde von anrechenbaren Kosten für die Herstellung des Oberflächenwasserkanals, des Mischwasserkanals, der Regenrückhaltebecken, der Wasserleitung und der Verkehrsanlagen, sowie einer erforderlichen Verlegung einer Hauptwasserleitung des Zweckverbands Wasserversorgung Menzlesmühle in Höhe von brutto rund 2,25 Millionen Euro ausgegangen. Angeboten wurden die Ingenieurleistungen in Honorarzone 2, Mittelsatz, nach HOAI. Der Betrag ist vorläufig, da die spätere Abrechnung dann auf Basis der konkreten Kostenberechnung erfolgt. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Erschließung des Baugebiets „Albuch“ erfolgt auf der Basis des Honorarangebots vom 13.04.2025 mit einer vorläufigen Gesamtsumme in Höhe von 292.268,45 € an das Ingenieurbüro LKP+ aus Mutlangen.


Vorstellung des Schulwegekonzepts

Im April 2009 wurden dem Gemeinderat die Schulwegepläne für Alfdorf und Pfahlbronn/ Brech vorgestellt. Aufgrund der Ausweisung neuer Baugebiete sowie baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der damals aufgezeigten Konfliktpunkte (z.B. Ergänzung des Gehwegs in der Leineckstraße in Alfdorf, Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Rienharzer Straße in Pfahlbronn) entsprachen diese Schulwegepläne nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Die Gemeindeverwaltung hatte daher zusammen mit dem Büro LKP+ unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler die vorhandenen Pläne überarbeitet und fortgeschrieben. Ein Schulwegekonzept wurde für die drei Ortsteile (Alfdorf, Pfahlbronn/ Brech und Hellershof) mit Grundschulstandorten erstellt. Für die Konflikt-/ Gefahrenbereiche in der Farbgasse (Schulstraßen-Projekt) und den Kreuzungsbereich Welzheimer Straße/ Franzengasse (geplante Einrichtung eines Fußgängerüberweges) sind bereits Verbesserungsmaßnahmen in Planung. Das Gremium nahm die Vorstellung zur Kenntnis.


Kalkulation des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf;
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)

Mit Beschluss vom 19.02.2018 des Gemeinderates wurde die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (FwKS) in seiner derzeit gültigen Fassung beschlossen. Unter § 5 (Höhe des Kostenersatzes) ist die Zusammensetzung des Kostenersatzes beschrieben. Aufgrund der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) im Dezember 2024 mussten die Personalkosten in Nr. 1 der Anlage zur Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung neu kalkuliert werden. Darüber hinaus musste die Nr. 2 der Anlage zur gemeindlichen Satzung an die im Jahr 2024 neu gefasste Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Feuerwehrfahrzeuge angepasst werden. Gleichzeitig wurden auch die Veränderungen im Fahrzeugbestand der Gemeindefeuerwehr mitberücksichtigt (Anschaffung MTW Abteilung Alfdorf und Vordersteinenberg, Abmeldung des Tragkraftspritzenfahrzeugs Abteilung Alfdorf, Abgabe des Löschgruppenfahrzeugs der Abteilung Pfahlbronn, Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Abteilung Pfahlbronn, Verkauf des Gerätewagens Logistik und Anschaffung des Gerätewagen Transport GW-T für die Abteilung Alfdorf). Der Feuerwehrausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 28.04.2025 mit der Kalkulation des Kostenersatzes und der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung befasst und diese einstimmig angenommen. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig die Kalkulation des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf sowie die Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS).


Kindergarten- Bedarfsplanung für das Jahr 2025/ 2026

Gesetzlich ist eine jährliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Absprache mit den freien Trägern von Tagesbetreuungseinrichtungen (in Alfdorf die Kirchen und der Waldkindergarten e.V.) vorgeschrieben. Der Bedarfsplanungsausschuss, dem auch der Kindergartenausschuss des Gemeinderates angehört, hatte am 08.05.2025 über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bedarfsplanung beraten. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vom Bedarfsplanungsausschuss vorbesprochenen Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2025/ 2026 zu.


Einführung eines Fahrradleasing für Mitarbeitende der Gemeinde Alfdorf

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten zwischenzeitlich die Möglichkeit, über ein Gehaltsumwandlungsmodell kostengünstig in den Besitz eines Fahrrades ihrer Wahl zu kommen. Die Gemeindeverwaltung schlug im Rahmen der Beratungen die Ergänzung eines solches Benefits vor. Es wurden mit mehreren Anbietern Verhandlungen geführt und Angebote verglichen. Letztendlich fiel die Auswahl auf die Firma Primandis GmbH, da diese nicht auf ein vorgegebenes Händlernetzwerk zurückgreifen, sondern den Mitarbeitenden eine eigenständige und provisionsfreie Händlerauswahl gewährt. Mitarbeitende können somit bei jedem Händler individuell ihren Preis, ggf. mit Zubehör aushandeln und dieses Angebot fürs Leasing nutzen. Auch gibt es keinen Mindestumsatz für die Beauftragung eines Leasingrads. Nach kurzer Beratung fasste das Gremium folgenden mehrheitlichen Beschluss: Die Gemeinde Alfdorf wendet den Tarifvertrag zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern an. Den Beamten wird die Umwandlung ihrer Bezüge ebenfalls angeboten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Verträge mit der Fa. Primandis abzuschließen.


Sanierung der Uferbefestigung an der Rot, Buchengehrener Sägmühle nach Starkregenereignis

Bei dem Starkregenereignis in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2024 wurde die Uferböschung östlich der Brücke über die Rot abgeschwemmt und stark beschädigt. Nach einem aufwändigen Prüfprozess, mit diversen Behörden, auf welche Art eine Sanierung der Böschung erfolgen soll, lag dem Gremium nun ein Angebot der Firma Leonhard Weiss aus Göppingen vor. Die Böschung muss ab der Brücke über die Rot entlang des Anwesens Rotstraße 2 saniert werden. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Gewässerökologie beim Landratsamt erfolgt dies durch den Einbau von Flussbausteinen in einer Höhe von drei Reihen. Da hierfür auch eine Wasserhaltung (umpumpen des Wassers) erforderlich wird, ist die Maßnahme relativ aufwändig. Zeitgleich verlegt die Netze BW GmbH eine Breitbandleitung durch die Rot. Auch hierfür ist eine Wasserhaltung erforderlich. Es führt somit zu Synergieeffekten, wenn die Maßnahmen gleichzeitig von derselben Firma vorgenommen werden (Baustelleneinrichtung, Maschinen,...). Deshalb wurde kein weiteres Angebot eingeholt. Das Angebot der Firma Leonhard Weiss beläuft sich auf Brutto 34.176,26 Euro. Durch die Kostenteilung der Wasserhaltung können die Kosten noch reduziert werden. Zudem hat der Grundstücksanlieger mitgeteilt, dass er sich mit Erdarbeiten (Aufbringung Oberboden, Anpflanzung usw.) an der Maßnahme beteiligt, was eine weitere Kostenreduzierung bedeutet. Die Maßnahme sollte aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes im Sommer umgesetzt werden. Derzeit ist Anfang Juli eingeplant. Das Gremium beschloss einstimmig folgenden Beschluss: Die Sanierung der Uferböschung im Bereich Rotstraße 2 wird an die Firma Leonhard Weiss zum Angebotspreis von 34.176,26 € vergeben.


Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat erteilte zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen. 


Bekanntgaben:

Starkregenrisikomanagement / Krisenvorsorge

Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren Vorkehrungen getroffen, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein. Im Falle eines Starkregenereignisses liegen nun Untersuchungen mit Empfehlungen des Fachbüros Fichtner aus Stuttgart vor. Anhand einer Simulation konnten Gefahrenstellen nach einem Starkregenereignis sichtbar gemacht werden. Für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist der jeweilige Gebäudeeigentümer verantwortlich. Im Rahmen von künftigen Baumaßnahmen werden diese Erkenntnisse künftig ebenso berücksichtigt. Hierzu fand in der vergangenen Woche eine öffentliche Veranstaltung im Kultur- und Sportzentrum statt. Die Zusammenfassung der Ergebnisse und die Simulation können auf der Homepage der Gemeinde Alfdorf eingesehen werden.

Weiter gab Bürgermeister Krötz bekannt, dass die Feuerwehr, DRK und Verwaltung in den vergangenen Jahren Vorkehrungen für Krisensituationen getroffen haben. Darunter zählt unter anderem, dass im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls oder einer Energiemangellage im Kultur- und Sportzentrum ein Notfalltreffpunkt eingerichtet werden kann. Dort kann mit einem Notstromaggregat die Stromversorgung und der Betrieb der Hackschnitzelheizung autark sichergestellt werden. Bei Bedarf können die Räumlichkeiten der Schule und in Kürze auch der Alten Halle ebenso mitversorgt und genutzt werden. Darüber hinaus sind Notfallmeldepunkte benannt, an denen beim Ausfall des Telefonnetzes Notfälle gemeldet und entsprechend weitergeleitet werden können. Diese sind: Schule Alfdorf, Bürgerzentrum Pfahlbronn, Feuerwehrhaus in Hintersteinenberg und Grundschule Hellershof. Die Informationen sind auf einem Flyer der Gemeinde Alfdorf und auf der Homepage zusammengefasst. Ebenso erfolgt eine wiederholte Veröffentlichung im Amtsblatt.

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