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Alfdorf aktuell
Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 28. April 2025
Erstelldatum30.04.2025
Vergabe Baumaßnahme Seestraße
Das Ingenieurbüro LKP Ingenieure GbR aus Mutlangen ist mit der Planung und Bauleitung für die Baumaßnahme in der Seestraße beauftragt. In der Gemeinderatsitzung am 27.01.2025 wurde die Ausführungsplanung vorgestellt und der Beschluss gefasst, entsprechend dieser Planung eine Ausschreibung durchzuführen. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde die Ausschreibung veröffentlicht und am 27.03.2025 fand hierzu die Angebotseröffnung statt. Es wurden insgesamt fünf Angebote abgegeben. Die Kostenberechnung für die Baumaßnahme belief sich auf ca. 1,8 Mio. Euro. Entsprechend dieser Kostenberechnung sind im Haushaltsplan, aufgeteilt auf die einzelnen Gewerke Wasser, Kanal, Straßen, Straßenbeleuchtung, Mittel eingestellt. Herr Matheisl vom Ing.-Büro LKP stellte im Rahmen der Beratung die eingegangenen Angebote vor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag zur Baumaßnahme „Seestraße“ an die Firma Hans Ebert GmbH, Pommertsweiler, zum Angebotspreis von 1.435.689,21 Euro zu vergeben.
Bestellung eines Stadtjägers für das Gemeindegebiet Alfdorf
Durch die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und der Durchführungsverordnung zum JWMG (DVO JWMG) wurde die Möglichkeit geschaffen, Stadtjägerinnen und Stadtjäger einzusetzen. Als Stadtjäger kann von der Unteren Jagdbehörde anerkannt werden, wer einen Jagdschein besitzt, der zur Jagdausübung in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Zusätzlich ist eine Ausbildung zum Stadtjäger erforderlich. Stadtjägerinnen und Stadtjäger haben die Aufgabe, in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen, zu beraten und zu unterstützen. Sie arbeiten mit den Wildtierbeauftragten des Landkreises zusammen. Die Jagd darf nur ausgeübt werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist. Somit findet eine reguläre Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland praktiziert wird, nicht statt. Hintergrund ist vielmehr die zunehmende Population von Wildtieren in den Siedlungsbereichen von Städten und Gemeinden, die zu Konflikten mit den dort lebenden Menschen führen können. Hier können geprüfte Stadtjäger den Bürgern konkrete und tierschutzgerechte Hilfe bei Problemen mit Wildtieren leisten und Konflikte entschärfen. Auch in unserer Gemeinde gibt es vermehrt Beschwerden aus der Bevölkerung im Hinblick auf Konflikte mit Wildtieren. Mit der Ernennung eines Stadtjägers steht der Bevölkerung dann ein Ansprechpartner zur Verfügung. Bereits seit längerem ist die Gemeindeverwaltung diesbezüglich im Gespräch mit dem Wildtierbeauftragten des Rems- Murr- Kreises. Nun hat ein ausgebildeter Stadtjäger aus Mutlangen, Herr Fabian Probst, gegenüber der Verwaltung sein Interesse an der Übernahme dieser Funktion bekundet. Von den örtlichen Jagdausübungsberechtigten besitzt keiner die Befähigung zum Stadtjäger und auch kein Interesse an einer dahingehenden Fortbildung. Die Einsetzung eines Jägers aus den „eigenen Reihen“ scheidet daher aus. Vor der Bestellung von Herrn Probst zum Stadtjäger sind nach § 13 a JWMG, § 19 DVO JWMG der Polizeivollzugsdienst sowie die jagdausübungsberechtigten Personen anzuhören. Der Stadtjäger wird nur auf Anforderung tätig. Die Abrechnung des Stadtjägers erfolgt anhand eines Leistungskatalogs je nach Zeit und Art des Einsatzes direkt mit dem Auftraggeber (Bürger, Grundstückseigentümer). In der Sitzung beschloss das Gremium einstimmig die Gemeindeverwaltung zu ermächtigen, einen Stadtjäger gemäß § 13 a Jagd- und Wildtiermanagementgesetz einzusetzen.
Ersatzbeschaffung Streusalzsilo
Das bestehende Streusalzsilo ist aufgrund des Alters und der Bauart (Durchfahrtshöhe, Austragung) nur noch eingeschränkt nutzbar. Bestimmte Fahrzeuge können über das bestehende Austragungssystem nicht beladen werden und müssen mit Sackware befüllt werden. Das Befüll-System des Silos ist in den letzten Jahren notdürftig repariert worden, inzwischen ist das Silo auch spröde und bedarf einer Erneuerung. Das bestehende Streusalzsilo hat eine Kapazität von 25 m³ (30 Tonnen). Die Anlieferung des Streusalzes erfolgt mit einem Lastzug, welcher 25 Tonnen Salz geladen hat. Über das Befüll-System am Silo wird das Salz aus dem Lastzug eingeblasen. Durch die aktuelle Salzsilokapazität von 30 Tonnen entstehen oft Engpässe, da erst ein voller Lastzug bei einer Restmenge von 5 Tonnen im Silo abgenommen werden kann. Diese geringe Restkapazität führt im Einsatzfall dazu, dass wenn keine zeitnahe Lieferung erfolgt, das Silo leer ist. Mittels BigPacks, Salzsäcken oder ähnlichem müssen dann die Streufahrzeuge beladen werden. Dies führt zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Bauhofmitarbeiter und auch zu verlängerten Ladezeiten auf dem Bauhof. Auch entstehen Mehrkosten durch einen vorzuhaltenden Ausfallschutz (BigPacks, Salzsäcke), da der Preis für die Tonne Salz am günstigsten bei der Anlieferung mittels Lastzugs ist. Die Anlieferung einer Salzmenge von weniger als 25 Tonnen hat zudem die Folge, dass öfters geliefert werden muss, was zu erhöhten Lieferkosten führt. Durch die größere Kapazität des Silos ergibt sich eine dauerhafte Kosteneinsparung für die Gemeinde. Denn zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und aufgrund der geringen Kapazität des Silos hat die Gemeinde aktuell einen Streusalzvertrag über 150 Tonnen Salz im Winter. Dieser Kontrakt beinhaltet die Reservierung auch bei Rohstoffknappheit, Vorhaltung und Einlagerung sowie der schnellen Lieferung an die Gemeinde (2 Werktage) von 150 Tonnen Salz. Durch eine erhöhte Kapazität würde ein Kontrakt über 100 Tonnen Salz ausreichen. Dadurch ergeben sich Einsparungen in Höhe von 4.750 € im Jahr. Die schon länger geplante Maßnahme ist im Haushaltsplan mit 65.000 € eingeplant. Um Kosten einzusparen wird die Bodenplatte bauseits vom Bauhof hergestellt. Im Bauhof- und Feldwegeausschuss wurde am 15.04.2025 die Ersatzbeschaffung eines Streusalzsilos vorberaten. Der Ausschuss kam zu dem Entschluss, dass die Beschaffung eines neuen Streusalzsilos umgesetzt werden soll. Es wurden drei Angebote für die Beschaffung eines neuen Salzsilos mit einem Siloinhalt von 50 m³ (60 Tonnen) eingeholt. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Vergabe des neuen Salzsilos mit 50 m³ entsprechend des Angebots an die bestbietende Firma Knapkon aus Owen, mit einem Angebotspreis von 46.756,29 € brutto vorzunehmen.
Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
| Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
|---|---|---|---|
| Spender 1 | 25.03.2025 | Geldspende 500,00 EUR | Dirtpark Alfdorf |
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Dieser stimmte einvernehmlich der Annahme zu.
Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu dem vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
