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Alfdorf aktuell
Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 24. Februar 2025
Erstelldatum26.02.2025
Zustimmung des Gemeinderats zu Wahlen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz
Gemäß § 8 Abs. 2 FwG werden die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats durch den Bürgermeister bestellt.
Abteilung Pfahlbronn:
Der bisherige stellvertretende Abteilungskommandant Markus Hirzel hat aus privaten Gründen seinen Rücktritt erklärt. Daher wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn am 17. Januar 2025 Dennis Pennekamp als stellvertretender Abteilungskommandant gewählt.
Abteilung Vordersteinenberg:
Der bisherige Abteilungskommandant Volker Joos hat aufgrund familiärer Gründe seinen Rücktritt erklärt. Daher wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Vordersteinenberg am 31. Januar 2025 der bisherige stellvertretende Abteilungskommandant Matthias Grau zum Abteilungskommandant gewählt. Jan-Hendrik Zink wurde als stellvertretender Abteilungskommandant gewählt.
Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlüsse einvernehmlich:
- Der Wahl von Herrn Dennis Pennekamp als stellvertretendem Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn wird gemäß § 8 Abs. 2 FwG zugestimmt.
- Der Wahl von Herrn Matthias Grau als Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Vordersteinenberg sowie dessen Stellvertreter Herrn Jan- Hendrik Zink wird gemäß § 8 Abs. 2 des FwG zugestimmt.
Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.02.2025 die Verabschiedung des Haushaltsplans 2025 beraten. Nach einer kurzen Vorstellung werden folgende Beschlüsse einvernehmlich gefasst:
- Dem von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplan 2025 wird zugestimmt.
- Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024-2028 wird zugestimmt.
- Es wird die vorgelegte Satzung beschlossen.
Weiterhin ergeht zum Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf einvernehmlich folgender Beschluss:
- Dem von der Verwaltung vorgelegten Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf wird zugestimmt.
- Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024-2028 wird zugestimmt.
- Der Wirtschaftsplan wird wie vorgelegt beschlossen:
Stellungnahme zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Finanzprüfung 2017-2019
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) ist für die überörtliche Prüfung der Gemeinde zuständig. Die turnusmäßige Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit vom 14.12.2023 bis 12.03.2024. Gegenstand der Prüfung waren die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019.
Der gesetzliche Prüfungsauftrag der GPA beinhaltet keine umfassende und vollständige Prüfung der Verwaltung. Die Finanzprüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt. In die sachliche Prüfung sind auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezogen worden.
Der Prüfungsbericht liegt der Gemeinde seit Mitte September 2024 vor. Die Prüfung ergab, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im Ganzen, bis auf kleinere Formalien, sachkundig und ordnungsgemäß gearbeitet hat.
Zu den im Prüfbericht aufgeführten wesentlichen Prüfungsergebnissen hat die Gemeindeverwaltung Stellung genommen und dem Gemeinderat vorgetragen. Der Gemeinderat erteilte der Stellungnahme sein Einvernehmen. Abschließend wird die Stellungnahme nun an die Gemeindeprüfungsanstalt übersandt.
Vergabe der Fachplanung für die Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn
Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Errichtung einer Gasheizung als automatisch gesteuerter Ausfallschutz für die Hackschnitzelheizung sowie im Jahr 2026 die Anbindung des Kindergarten Pusteblume an das Nahwärmenetz geplant.
Auf Grundlage einer ersten Kostenprognose unterbreitete das Ingenieurbüro Streit bei anrechenbaren Kosten von 162.250,- € netto (193.078,- € brutto) ein Honorarangebot für die Planung der Gesamtmaßnahme auf Grundlage der HOAI mit den LPH 1-8 über 48.767,15 € brutto. Das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen ist der Gemeinde Alfdorf bereits durch eine Vielzahl an umgesetzten Baumaßnahmen als zuverlässiges und fachkundiges Planungsbüro bekannt. Nach Beauftragung des Ingenieurbüro Streit wird in Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen ein Bauzeitenplan sowie die Kostenberechnung für die Baumaßnahme erstellt. Für die Umsetzung Baumaßnahme sind im Haushaltjahr 2025, 165.000,- € und im Haushaltsjahr 2026, 150.000,- € vorgesehen. Nach einer kurzen Beratung wird folgender Beschluss einvernehmlich gefasst: Das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen wird mit der Fachplanung zur Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn beauftragt. Des Weiteren soll alternativ der Einsatz einer Pelletheizung oder einer mobilen Heizanlage in Miete oder Kauf geprüft werden.
