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Alfdorf aktuell
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h werden jetzt angebracht
Erstelldatum29.09.2025
Wie bereits berichtet hat das Landratsamt in der Ortsdurchfahrt von Alfdorf, sowie in Teilen der Ortsdurchfahrten von Pfahlbronn, Brech und Rienharz eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet. Ziel der Maßnahme ist die deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit. Dies kommt allen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, zugute. Ein wichtiger Nebeneffekt ist, dass dies auch zu einer erheblichen Steigerung der Wohn-, Luft- und Aufenthaltsqualität, sowie eine Reduktion des Verkehrslärms führt.
Die Streckenabschnitte in den verschiedenen Teilorten wurden vom Landratsamt unterschiedlich lang festgelegt. Warum dies so ist, ergibt sich aus unterschiedlichen örtlichen Bewertungen durch die Verkehrsbehörde.
Alfdorf
Das Landratsamt hat angeordnet, dass an den Fußgängerüberwegen die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nachdem in der Ortsdurchfahrt von Alfdorf in regelmäßigen Abständen ein Fußgängerüberweg vorhanden ist und die Abstände dazwischen mit wenigen hundert Metern gering sind, hat das Landratsamt entschieden, die jeweiligen Lücken dazwischen zu schließen und dort ebenfalls 30 km/h beizubehalten, um einen ständigen Wechsel von 30 auf 50 und umgekehrt zu vermeiden. Hinzu kommt eine besondere Gefahrensituation für Schulkinder in der Unteren Schloßstraße auf Höhe der Farbgasse, wo verkehrsrechtlich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kein Fußgängerüberweg möglich ist.
Aus diesem Grund wird künftig auf dem Streckenabschnitt, beginnend in der Hauptstraße ungefähr auf Höhe Herbrechtsweg, durchgehend bis zur Unteren Schlossstraße, ca. 150 Meter nach der Bushaltestelle, 30 km/h gelten. Da in der Schützenstraße im Bereich Rosensteinstraße und Kirchstraße ebenfalls eine gefahrenträchtige Bündelung von querenden Schulkinder im Rahmen des Schulwegs gegeben ist, wurde hier ebenfalls bis zur Einmündung zur Hauptstraße 30 km/h angeordnet. Ferner wird in der Schützenstraße in dem unteren Abschnitt ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet, da es in der Vergangenheit regelmäßig zu Problemen kam.
Eine Reduzierung auf 40 km/h wurde vom Landratsamt verneint, da dies an Streckenabschnitten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nicht vorgesehen ist, sondern beim Lärmschutz oder Luftreinhaltung vorgesehen ist.
Pfahlbronn und Brech:
In Pfahlbronn wurde in der Rienharzer Straße, ungefähr ab Höhe Walter-Mayer-Straße bis zur Welzheimer Straße aufgrund des dortigen Fußgängerüberwegs, der Bushaltestelle und der Nutzung durch Schulkinder 30 km/h angeordnet. Die Geschwindigkeitsreduzierung wird in der Lorcher Straße und Gmünder Straße bis Einmündung „Im Morgen“ fortgesetzt, um auch diesen Kurvenbereich mit Fußgängerüberweg und Schulweg sicherer zu machen.
Ebenso wurde in der Lorcher Straße an der Feuerwehr vorbei, weiter in der Pfahlbronner Straße bis zum Kurvenbereich und dem bereits bestehenden 30 km/h die Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet, um die Lücke bis zum bestehenden 30 in der Kurve schließen. In diesem Abschnitt befindet sich auch eine Bushaltestelle.
Rienharz:
In der Weilerstraße wurde im Bereich der Bushaltestelle eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet, da an diesem Bereich eine Bündelungsfunktion des Fußgängerverkehrs besteht. Eine Ausdehnung in Richtung Ortsbeginn und Ortsende wurde mangels weiterer begründbarer Gefahrenstellen vom Landratsamt verneint.
Im Hellershof an der Bushaltestelle wird vom Landratsamt nun doch nochmals eine Prüfung vorgenommen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Andere Stellen in weiteren Teilorten wurden von der Gemeindeverwaltung in die Beratung eingebracht, jedoch von der Straßenverkehrsbehörde verneint. Der Gemeinderat wurde bei der Anordnung durch das Landratsamt beteiligt und hat sein Einvernehmen erteilt.
Sicherheit hat Priorität
Bürgermeister Ronald Krötz: „Landratsamt, Gemeinderat und die Verwaltung haben gemeinsam an einem Strang gezogen, um erhebliche Verbesserungen der Verkehrssicherheit in Alfdorf zu erreichen. Mir ist bewusst, dass sich mancher Autofahrer im ersten Reflex an dem neuen 30 stört. Aber bitte bedenken Sie, dass es hier um die Verkehrssicherheit aller, aber insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmer geht!“
Bei einer Gefahrensituation legt ein Fahrzeug bei50 km/h mit einem Anhalteweg von 27,5 Meter mehr als doppelt so viel Strecke zurück, alsmit 30 km/h, wo das Fahrzeug bereits nach 13,5 Meter zum Stillstand kommt. Dies kann Leben retten!
Angenommen ein Fußgänger läuft 14 Meter entfernt vor einem Auto plötzlich auf die Straße, so kann ein Autofahrer bei 30 km/h noch rechtzeitig anhalten, während er bei 50 km/h die Person noch mit einer Aufprallgeschwindigkeit mit 40 km/h erfasst, was tödlich enden kann!
Auch kann ein Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h bereits tödlich sein, bei 50 km/h Aufprallgeschwindigkeit haben sich die Kräfte bereits verdreifacht und die Gefahr eines tödlichen oder mindestens schweren Unfallausgangs sind deutlich höher. Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) überleben bei 30 km/h neun von zehn Personen diesen Unfall. Bei 50 km/h werden dagegen neun von zehn der ungeschützten Verkehrsteilnehmer getötet.
„Wer sich diese physikalischen Tatsachen vor Augen führt, wird zustimmen, dass eine geringfügige längere Fahrzeit zumutbar ist, um gefährliche Verkehrssituationen und im schlimmsten Fall Unfälle vorzubeugen. Oft wurden wir in der Vergangenheit von Bürgern gefragt, ob erst ein schlimmer Unfall geschehen müsse, bevor etwas passiere. Nun haben Straßenverkehrsbehörde, Gemeinderat und Verwaltung gemeinsam zum Wohle aller, aber insbesondere von Kindern, Senioren und Radfahrern, gehandelt! In diesem Sinne bitte ich alle Verkehrsteilnehmer diese Geschwindigkeitsreduzierung mitzutragen und zu beachten!“ So der Bürgermeister in seinem Appell.
In der Hauptstraße in Alfdorf kommt noch hinzu, dass regelmäßig von Gefährdungssituationen von Radfahrern auf dem Radstreifen berichtet wurden, als Autofahrer den Seitenabstand nicht ordnungsgemäß einhielten und mit 50 km/h an den Radfahrern vorbeifuhren. Die Verwaltung bittet darum beim Überholen von Radfahrern den Seitenabstand einzuhalten.
