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Alfdorf aktuell
Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 15. September 2025
Erstelldatum29.09.2025
1. Premium-Wanderregion Schwäbischer Wald: Einrichtung eines zertifizierten Premiumwanderwegs, nach erfolgter Machbarkeitsstudie
Wandern im Schwäbischen Wald war schon immer ein „Premiumprodukt“ und nun soll dieses Qualitätssiegel „Premium“ auch in Alfdorf zertifiziert werden. Dazu stellten Frau Schunter vom Schwäbischer Wald Tourismus e.V. und die Naturparkführer Prof. Dr. Krautter und Walter Hieber zunächst dem GR-Arbeitskreis Tourismus/Partnerschaftskomitee und anschließend dem gesamten Gemeinderat in der Sitzung am 15.04.2024 die Möglichkeit zur Einrichtung eines Premiumwanderwegs auf der Gemarkung Alfdorf vor. Für Alfdorf wäre ein Premiumwanderweg die passende Ergänzung im bereits bestehenden Wanderangebot für die eigene Bevölkerung, für Naherholungssuchende aus dem Schwäbischen Wald und Tagestouristen gleichermaßen. Ferner würde[NS1] ein Premiumwanderweg sich auch in eines der formulierten Ziele des Gemeindeentwicklungskonzepts Alfdorf 2040 einfügen, wonach der sanfte Tourismus weiterentwickelt werden soll, um mitunter auch die eigenen Gaststätten, Direktvermarkter, Hofläden, Metzgereien und Bäcker zu stärken. Bereits bestehende Rundwege kommen auf der Gemarkung Alfdorf allerdings dafür nicht in Frage, sondern nur Mischformen, bei denen geeignete, bereits vorhandene Teilstücke zu einem neuen Wanderweg zusammengeführt werden, der dem strengen Regelkatalog eines „Premiumwanderwegs“ entspricht. Bei der Gemeinderatssitzung am 13.05.2024 stimmte der Gemeinderat mehrheitlich einer Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch die beiden Naturparkführer Prof. Dr. Krautter und Walter Hieber mit Konzept in Höhe von 2.800 Euro für das gesamte Gebiet zu. Zwischenzeitlich wurden insgesamt vier Regionen auf Machbarkeit überprüft. Nach eingängiger Prüfung und auf Basis der Kriterien für eine möglichst erfolgreiche Zertifizierung durch das Deutsche Wanderinstitut eignet sich im Besonderen ein Rundweg rund um das Gebiet südlich von Alfdorf („Alfdorf Süd“) als Premiumweg, welche nun dem Gemeinderat als Beschluss empfohlen wurde.
Die große Mehrheit des Gemeinderats sprach sich nun in der zurückliegenden Sitzung nach einer kurzen Aussprache für die Umsetzung des Premiumwegs „Alfdorf Süd“ aus, soweit die Gemeinde eine Förderung durch den Landschaftspark und/oder Naturpark erhält und die notwendigen vertraglichen Zustimmungen aller am Wegeverlauf beteiligten Grundstückbesitzer vorliegen.
2. Sprachförderung im Kindergarten
Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde aus mehrfach vorgebrachten Gründen das Kolibri-Förderprogramm beendet und stattdessen eigenständig eine Sprachförderung im Kindergarten Sonnenschein organisiert. Zwei Sprachförderkräfte boten diese Förderung zweimal wöchentlich für jeweils bis zu zwei Stunden an. Diese Testphase war auf ein Jahr begrenzt. Parallel dazu wurde vom Land das neue Programm „Sprachfit“ eingeführt, das bereits in diesem Jahr im Kindergarten Sonnenschein umgesetzt wurde und künftig weiter ausgebaut wird. Die Förderung „Sprachfit“ wird von Lehrkräften durchgeführt und setzt sich bei Bedarf auch in der Grundschule fort. Der Gemeinderat beschloss nun nach Empfehlung der Verwaltung, der Erzieherinnen und des Kindergarten- und Schulausschuss einstimmig das aktuell angebotene Sprachförderprogramm der Gemeinde zu beenden.
3. Ergotherapie im Kindergarten
Die Kindergartenleitungen haben vermehrt festgestellt, dass Kinder Schwierigkeiten haben, sich im Alltag gut auszudrücken. Um die individuelle Entwicklung und Teilhabe der Kinder besser zu unterstützen, soll nun ein freiwilliges ergotherapeutisches Angebot in den Kindergärten eingeführt werden. Ergotherapie hilft Kindern, ihre Fähigkeiten in Alltagsaktivitäten wie An- und Ausziehen, Hygiene, motorischen Fertigkeiten (z. B. Umgang mit Stift und Schere) sowie Konzentration und Sozialverhalten zu verbessern. Frau Anja Kommode, erfahrene Ergotherapeutin aus Welzheim, wird die Kinder in den kommunalen Kindergärten beobachten und bei Bedarf gezielt fördern. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt nur mit Zustimmung der Eltern. Die Förderung findet direkt in den Einrichtungen statt, was Eltern entlastet, da keine Fahrten zur Praxis nötig sind. Geplant ist, dass Frau Kommode jeweils einen Vormittag (4 Stunden) pro Woche in den Kindergärten ihre Expertise einbringt. Dabei können Einzelkinder oder Kleingruppen betreut werden. Auch Fachvorträge für Eltern sind vorgesehen. Das Pilotprojekt wird über drei Jahre laufen. Die Kosten für 2025 belaufen sich auf etwa 2.500 Euro für alle fünf kommunalen Kindergärten, die Hälfte davon übernimmt die Bürgerstiftung, die andere Hälfte die Gemeinde. Für weitere ergotherapeutische Behandlungen, die sich aus dem Projekt ergeben, übernehmen die Krankenkassen die Kosten, nachdem eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu und beschloss einstimmig 50% der Kosten für eine ergotherapeutische Beobachtung der Kindergartenkinder im Rahmen einer Pilotphase über einen Zeitraum von 3 Jahren zu übernehmen. Die Kosten betragen voraussichtlich im ersten Jahr 2.500 Euro und in den Folgejahren 1.400 Euro.
4. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat erteilte zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen.
5. Bekanntgaben:
Gehweg entlang der K1889 (Seehof – Leinecksmühle)
Trotz eindringlicher Bitte der Gemeindeverwaltung teilte das örtlich und sachlich zuständige Straßenbauamt mit, dass derzeit keine Planungen zur Instandsetzung des Gehwegs vorgesehen sind. Die Verwaltung kündigte an, nochmals beim Landratsamt vorstellig zu werden.
Baumfällung auf dem Friedhof Alfdorf
Auf dem Friedhof wird eine Linde gefällt, da deren Wurzelwerk die verlegten in erheblichem Maße Platten anhebt und somit eine Stolper- und Verletzungsgefahr für die Friedhofbenutzer, insbesondere bei Bestattungen besteht. Der Friedhofausschuss war in die Entscheidung eingebunden.
Farbgasse sowie Entschärfung der Überquerung im Bereich unterer Schlossstraße
Das Projekt „Schulstraße“ in der Farbgasse wurde aufgrund abgelehnter Fördermittel eingestellt. Die Gemeinde verfolgt nun die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs, ebenfalls mit Fördermittel, um die Verkehrssicherheit in der Farbgasse für Fußgänger und insbesondere für Kinder zu erhöhen. Hintergrund ist, dass in der Farbgasse aufgrund baulicher Begebenheiten kein Gehweg vorhanden und auch nicht absehbar ist.
Des Weiteren ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Verlängerung Farbgasse in der unteren Schlossstraße laut Landratsamt nicht möglich. Durch die bevorstehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der wird die Gefahrenstelle auf diese Weise entschärft.
ÖPNV- Linienanpassungen führt zu Veränderungen in der Schülerbeförderung Welzheim
Es wurde über die Änderungen im ÖPNV aufgrund des neuen Linienbündels berichtet. Die veränderten Buslinien sind in der VVS App und auf der Homepage des VVS abrufbar. Seit der Sitzung wurden inzwischen weitere Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen, weshalb auf einen detaillierten Bericht an dieser Stelle verzichtet wird. Im Amtsblatt wurde und wird darüber weiter berichtet.
Korrektur zum Bauvorhaben in Vordersteinenberg, Beutenhofer Weg 4 (Bau einer Tiefgarage)
In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2025 wurde dem o.g. Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen erteilt.In der Sitzungsvorlage war irrtümlich vermerkt, dass es sich um ein Vorhaben nach § 34 BauGB handelt.Das Grundstück liegt jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hofäcker, 1. Änderung und Erweiterung“ und die Garage liegt außerhalb der Baugrenze. Es handelt sich also um eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB anstatt einer Zustimmung nach § 34 BauGB. Der Gemeinderat nimmt die Korrektur unter Beibehaltung des Beschlusses vom 21.07.2025 zustimmend zur Kenntnis.
Zuwendungsbescheid Nahwärmenetz Alte Halle
Die Gemeinde erhielt einen Zuwendungsbescheid in Höhe 32.280,00 Euro.
Blaualgenbelastung im Eisenbachsee
Die Eisenbachsee bleibt bis auf weiteres aufgrund der Blaualgenbelastung für den Badebetrieb gesperrt. Die Ursachensuche dauert in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt weiter an.
Eingeschränkte Abschlussbestätigung der allgemeinen Finanzprüfung 2017-2019
Über den Inhalt des Prüfberichts der allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2017-2019 wurde der Gemeinderat in der Sitzung am 24.02.2025 unterrichtet. Da drei Prüfbemerkungen noch unerledigt sind, hat das Landratsamt mit Schreiben vom 15.07.2025 nun eine eingeschränkte Abschlussbestätigung erteilt. Die drei offenen Punkte können aus verschiedenen sachlichen Gründen erst im Jahr 2026 erledigt werden. Gemäß VwV GemO Nr. 1 zu §114 wurde der Gemeinderat über den Abschluss der Prüfung unterrichtet.
