Gemeinde Alfdorf

Beschreibung

Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Alfdorf finden Sie auf https://www.alfdorf.de/aktuelles/news/grundsteuerreform

 

Die Gemeindeverwaltung beruht auf dem verfassungsrechtlich garantierten Prinzip der Selbstverwaltung. Jede Gemeinde muss eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist: den Gemeinderat. Der Gemeinderat legt die Grundsätze der Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde mit Ausnahme der Aufgaben, die dem Bürgermeister gesetzlich zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesen sind und derer, die der Gemeinderat dem Bürgermeister übertragen hat. Der Bürgermeister wird ebenfalls von den Bürgern gewählt und ist wie der Gemeinderat Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats. Er leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen.

Aus dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung folgt, dass die Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft erledigen, soweit nicht Gesetze ausnahmsweise andere Regelungen treffen.

Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und Wasserversorgung sowie die Wirtschaftsförderung.

Bei bestimmten öffentlichen Aufgaben, an deren Erfüllung Bund und Land ein besonderes Interesse haben, ist durch Gesetz vorgeschrieben, dass sie von den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zu erfüllen sind. Wichtige Pflichtaufgaben sind u.a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, dieBauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Bei der Erledigung aller Selbstverwaltungsaufgaben handelt die Gemeinde frei von Weisungen, unterliegt aber der Rechtsaufsicht durch Landratsamt, Regierungspräsidium und Innenministerium.

Neben den Selbstverwaltungsaufgaben sind der Gemeinde durch Gesetz weitere staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung zugewiesen. Zu den wichtigsten Weisungsaufgaben zählen die Aufgaben der Ortspolizei sowie die Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Aufgaben im Gewerbe- und Gaststättenrecht und das Standesamt. Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen können Gemeinden auf ihren Antrag auch die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde übertragen werden, beispielsweise die Bearbeitung von Bauanträgen. Hiervon haben zahlreiche Gemeinden Gebrauch gemacht. Die Gemeinde unterliegt bei der Wahrnehmung von Weisungsaufgaben neben der Rechtsaufsicht auch der Fachaufsicht durch Landratsamt, Regierungspräsidium und Fachministerien. Diese können zur Durchführung der Aufgaben generelle Weisungen und Weisungen im Einzelfall an die Gemeinde erteilen. Für die Erledigung der Weisungsaufgaben ist der Bürgermeister zuständig.

Zuletzt ist die Gemeinde für einige Aufgaben zuständig, die sie für das Land Baden-Württemberg im Auftrag des Bundes erledigt. Hierzu gehören beispielsweise die Vorbereitung der Bundestagswahlen oder die Ausbildungsförderung.

Betreute Verfahren

Kontaktpersonen

Ronald Krötz
07172 309 10
07172 309 75
E-Mail
J. Munz
07172 309 10
07172 309 75
E-Mail
W. Fauth
07172 309 26
07172 309 75
E-Mail
T. Feldmeyer
07172 309 16
07172 309 75
E-Mail
L. Strobel
07172 309 13
07172 309 75
E-Mail
V. Ammon
07172 309 11
07172 309 75
E-Mail
J. Bär
07172 309 44
07172 309 75
E-Mail
D. Hintermeier
07172 309 54
07172 309 75
E-Mail
M. Holzer
07172 309 52
07172 309 75
E-Mail
N. Hörner
07172 309 22
07172 309 75
E-Mail
M. Jordan
07172 309 20
07172 309 75
E-Mail
A. Lämmle
07172 309 31
07172 309 75
E-Mail
L. Malagnini
07172 309 14
07172 309 75
E-Mail
H. Maurer
07172 309 17
07172 309 75
E-Mail
I. Meyer
07172 309 18
07172 309 75
E-Mail
T. Mozer
07172 309 21
07172 309 75
E-Mail
S. Nägele
07172 309 12
07172 309 75
E-Mail
S. Radke
07172 309 25
07172 309 75
E-Mail
A. Richter
07172 309 19
07172 309 75
E-Mail
S. Schippan
07172 309 23
07172 309 75
E-Mail
S. Schmidt
07172 309 27
07172 309 75
E-Mail
S. Semet
07172 309 28
07172 309 75
E-Mail
S. Semler
07172 309 51
07172 309 75
E-Mail
M. Schrieb
07172 309 56
07172 309 75
E-Mail
N. Schurr
07172 309 57
07172 309 75
E-Mail
C. Schuster
07172 309 31
07172 309 75
E-Mail
C. Strampfer
07172 309 24
07172 309 75
E-Mail
J. Vassiliadis
07172 309 25
07172 309 75
E-Mail
S. Wolf
07172 309 55
07172 309 75
E-Mail

Zugeordnete Stellen