Unsere Verwaltung im Überblick
Gemeinde Alfdorf
Beschreibung
Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Alfdorf finden Sie auf https://www.alfdorf.de/aktuelles/news/grundsteuerreform
Die Gemeindeverwaltung beruht auf dem verfassungsrechtlich garantierten Prinzip der Selbstverwaltung. Jede Gemeinde muss eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist: den Gemeinderat. Der Gemeinderat legt die Grundsätze der Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde mit Ausnahme der Aufgaben, die dem Bürgermeister gesetzlich zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesen sind und derer, die der Gemeinderat dem Bürgermeister übertragen hat. Der Bürgermeister wird ebenfalls von den Bürgern gewählt und ist wie der Gemeinderat Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats. Er leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen.
Aus dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung folgt, dass die Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft erledigen, soweit nicht Gesetze ausnahmsweise andere Regelungen treffen.
Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und Wasserversorgung sowie die Wirtschaftsförderung.
Bei bestimmten öffentlichen Aufgaben, an deren Erfüllung Bund und Land ein besonderes Interesse haben, ist durch Gesetz vorgeschrieben, dass sie von den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zu erfüllen sind. Wichtige Pflichtaufgaben sind u.a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, dieBauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Bei der Erledigung aller Selbstverwaltungsaufgaben handelt die Gemeinde frei von Weisungen, unterliegt aber der Rechtsaufsicht durch Landratsamt, Regierungspräsidium und Innenministerium.
Neben den Selbstverwaltungsaufgaben sind der Gemeinde durch Gesetz weitere staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung zugewiesen. Zu den wichtigsten Weisungsaufgaben zählen die Aufgaben der Ortspolizei sowie die Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Aufgaben im Gewerbe- und Gaststättenrecht und das Standesamt. Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen können Gemeinden auf ihren Antrag auch die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde übertragen werden, beispielsweise die Bearbeitung von Bauanträgen. Hiervon haben zahlreiche Gemeinden Gebrauch gemacht. Die Gemeinde unterliegt bei der Wahrnehmung von Weisungsaufgaben neben der Rechtsaufsicht auch der Fachaufsicht durch Landratsamt, Regierungspräsidium und Fachministerien. Diese können zur Durchführung der Aufgaben generelle Weisungen und Weisungen im Einzelfall an die Gemeinde erteilen. Für die Erledigung der Weisungsaufgaben ist der Bürgermeister zuständig.
Zuletzt ist die Gemeinde für einige Aufgaben zuständig, die sie für das Land Baden-Württemberg im Auftrag des Bundes erledigt. Hierzu gehören beispielsweise die Vorbereitung der Bundestagswahlen oder die Ausbildungsförderung.
Betreute Verfahren
Kontaktpersonen
- Ronald Krötz
- 07172 309 10
- 07172 309 75
- J. Munz
- 07172 309 10
- 07172 309 75
- W. Fauth
- 07172 309 26
- 07172 309 75
- N. Sonnentag
- 07172 309 16
- 07172 309 75
- L. Strobel
- 07172 309 13
- 07172 309 75
- V. Ammon
- 07172 309 11
- 07172 309 75
- D. Hintermeier
- 07172 309 54
- 07172 309 75
- M. Holzer
- 07172 309 52
- 07172 309 75
- N. Hörner
- 07172 309 22
- 07172 309 75
- M. Jordan
- 07172 309 20
- 07172 309 75
- A. Lämmle
- 07172 309 31
- 07172 309 75
- L. Malagnini
- 07172 309 28
- 07172 309 75
- H. Maurer
- 07172 309 17
- 07172 309 75
- I. Meyer
- 07172 309 18
- 07172 309 75
- T. Mozer
- 07172 309 21
- 07172 309 75
- J. Müller
- 07172 309 56
- 07175 309 75
- S. Müller
- 07172 309 14
- 07172 309 75
- S. Nägele
- 07172 309 12
- 07172 309 75
- S. Radke
- 07172 309 25
- 07172 309 75
- A. Richter
- 07172 309 19
- 07172 309 75
- S. Schippan
- 07172 309 23
- 07172 309 75
- S. Schmidt
- 07172 309 27
- 07172 309 75
- S. Semet
- 07172 309 28
- 07172 309 75
- S. Semler
- 07172 309 51
- 07172 309 75
- M. Schrieb
- 07172 309 56
- 07172 309 75
- N. Schurr
- 07172 309 57
- 07172 309 75
- C. Schuster
- 07172 309 25
- 07172 309 75
- C. Strampfer
- 07172 309 24
- 07172 309 75
- M. Tucciarone
- 07172 309 58
- 07172 309 75
- J. Vassiliadis
- 07172 309 44
- 07172 309 75
- S. Wolf
- 07172 309 55
- 07172 309 75
Formulare dieses Verfahrens
- Antrag auf Versichertenrente (Rentenantrag)
- Rente wegen Erwerbsminderung (früher Berufs-bzw. Erwerbsunfähigkeit)
- Antrag Wohnberechtigungsschein
- Formularpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Auskunfts- und Beratungsstellen - Deutsche Rentenversicherung
- Online-Rentenantrag mit eID-Funktion des Personalausweises
- Ihr Rentenkonto online im Kundenportal
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Online-Services der Deutschen Rentenversicherung
- Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
- Rentenbeginnrechner
- Online-Portal des Bundesamts für Justiz