Friedhofsgebühren
Die wichtigsten Gebühren aus der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 01.08.2014:
- mit Änderung vom 24.07.2017
- Erdbestattung: 934,00 Euro
- Beisetzung von Aschen: 392,00 Euro
- Beisetzung von Aschen in der Urnenwand: 211,00 Euro
- Überlassung eines Reihengrabs: 831,00 Euro
- Überlassung eines Urnenreihengrabs: 364,00 Euro
- Überlassung einer Urnenreihenkammer: 485,00 Euro
- Überlassung eines Wahlgrabs - einfach breit: 970,00 Euro
- Überlassung eines Wahlgrabs - doppelt breit: 1.622,00 Euro
- Überlassung eines Urneneinzelerdgrabs: 447,00 Euro
- Überlassung eines Urnendoppelerdgrabs: 613,00 Euro
- Überlassung einer Urnenwahlkammer: 817,00 Euro
- Zubettung: 166,00 Euro
- Benutzung der Leichenhalle: 364,00